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Steuererklärung 2020 - Home Office

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WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Hallo zusammen,

folgendes Szenario, welches sicher auf viele Leser hier zutreffen würde.
Fahrten ins Büro 2020: 110
Tage Home Office: 110

Fragen:

  • Kann ich alle Fahrten PLUS 110 x 5 Euro aus der neuen HO Regelung ansetzen bei der Steuererklärung?

  • Kann ich alle Fahrten PLUS volle Home Office Kosten (Arbeitszimmer) ansetzen für das Jahr?

Wenn zweiteres so wäre, würde man hier - sofern abgetrenntes Zimmer vorhanden - sehr viel besser wegkommen. Die Frage ist, ob das Finanzamt dies dann in voller Höhe akzeptiert, da man die Hälfte des Jahres ja im Büro des Arbeitgeber gearbeitet hat.

Freue mich auf Eure Rückmeldungen!

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

110 x Entfernungspauschale, 110 x Homeoffice-Pauschale. Für den Abzug der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers müssten hier die (strengen) Vorschriften der Regelung eingehalten werden.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Ceterum censeo schrieb am 23.12.2020:

110 x Entfernungspauschale, 110 x Homeoffice-Pauschale. Für den Abzug der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers müssten hier die (strengen) Vorschriften der Regelung eingehalten werden.
Liebe Grüße

Grundsätzlich kein Problem.
Habe ein abtrennbares Zimmer, das ich tatsächlich ausschließlich als Office nutze und hierzu eingerichtet habe.
Was meinst du mit den strengen Vorschriften genau? Dass man dann nicht mehr ins Office fahren darf?

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Das Arbeitszimmer selbst kann also zusätzlich zur Home Office Pauschale angesetzt werden und schließt sich gegenseitig nicht aus?

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Bei mir war der mix etwa 70% Office und 30% HomeOffice. Da ich kein Arbeitszimmer habe und einen langen Fahrweg bringt mir die Pauschale relativ wenig.

Wenn ich 100% als office angebe, kann das überhaupt gechallenged werden?

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Ceterum censeo schrieb am 23.12.2020:

110 x Entfernungspauschale, 110 x Homeoffice-Pauschale. Für den Abzug der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers müssten hier die (strengen) Vorschriften der Regelung eingehalten werden.
Liebe Grüße

Grundsätzlich kein Problem.
Habe ein abtrennbares Zimmer, das ich tatsächlich ausschließlich als Office nutze und hierzu eingerichtet habe.
Was meinst du mit den strengen Vorschriften genau? Dass man dann nicht mehr ins Office fahren darf?

Ich glaube sogar das abtrennbar genau in dieser strengen Vorschrift entfällt da es abschließbar sein muss.

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Grundsätzlich kein Problem.
Habe ein abtrennbares Zimmer, das ich tatsächlich ausschließlich als Office nutze und hierzu eingerichtet habe.
Was meinst du mit den strengen Vorschriften genau? Dass man dann nicht mehr ins Office fahren darf?

Zum einen muss das Arbeitszimmer räumlich vom Rest der Wohnung getrennt sein und entsprechend eingerichtet. Zum anderen darf im Betrieb kein anderweitiger Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.
Schau hierzu gerne in den Thread, da habe ich mich hiermit einmal befasst:

https://www.wiwi-treff.de/Steuerangelegenheiten/Coronavirus/Home-Office-wegen-Corona-Virus-als-Werbungskosten-absetzbar/Diskussion-69414

Weiterhin ist der Abzug betragsmäßig auf 1.250 Euro begrenzt.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Der Schwerpunkt deiner Tätigkeit muss im HO sein. Wenn du also immer 3 bin 5 Tagen Zuhause arbeitest und dort das gleiche tust, wie im Büro sollte es gehen

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Ceterum censeo schrieb am 23.12.2020:

110 x Entfernungspauschale, 110 x Homeoffice-Pauschale. Für den Abzug der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers müssten hier die (strengen) Vorschriften der Regelung eingehalten werden.
Liebe Grüße

Grundsätzlich kein Problem.
Habe ein abtrennbares Zimmer, das ich tatsächlich ausschließlich als Office nutze und hierzu eingerichtet habe.
Was meinst du mit den strengen Vorschriften genau? Dass man dann nicht mehr ins Office fahren darf?

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WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Die Home-Office-Pauschale kann natürlich nur angesetzt werden, wenn kein Arbeitszimmer angesetzt wird.

Hast du das Arbeitszimmer in deinen bisherigen Steuererklärungen berücksichtigt? Das würde ganzjährig funktionieren, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

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WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Bei mir war der mix etwa 70% Office und 30% HomeOffice. Da ich kein Arbeitszimmer habe und einen langen Fahrweg bringt mir die Pauschale relativ wenig.

Wenn ich 100% als office angebe, kann das überhaupt gechallenged werden?

Gute Frage, würde mich auch interessieren. Es ist ja eine Pauschale... trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ich die Fahrten (30 Cent / KM) angeben darf? Mögliche Antworten:
1) Ja kann man problemlos angeben, auch wenn die Fahrten nicht stattgefunden haben
2) Darf man eigentlich nicht angeben, aber kann / wird vom FA nicht hinterfragt wenn es trotzdem angegeben wird.

Was meint ihr?

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Kann man machen, ist dann halt Steuerhinterziehung!

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Bei mir war der mix etwa 70% Office und 30% HomeOffice. Da ich kein Arbeitszimmer habe und einen langen Fahrweg bringt mir die Pauschale relativ wenig.

Wenn ich 100% als office angebe, kann das überhaupt gechallenged werden?

Gute Frage, würde mich auch interessieren. Es ist ja eine Pauschale... trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ich die Fahrten (30 Cent / KM) angeben darf? Mögliche Antworten:
1) Ja kann man problemlos angeben, auch wenn die Fahrten nicht stattgefunden haben
2) Darf man eigentlich nicht angeben, aber kann / wird vom FA nicht hinterfragt wenn es trotzdem angegeben wird.

Was meint ihr?

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Gute Frage, würde mich auch interessieren. Es ist ja eine Pauschale... trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ich die Fahrten (30 Cent / KM) angeben darf? Mögliche Antworten:
1) Ja kann man problemlos angeben, auch wenn die Fahrten nicht stattgefunden haben
2) Darf man eigentlich nicht angeben, aber kann / wird vom FA nicht hinterfragt wenn es trotzdem angegeben wird.

Was meint ihr?

Weder noch. Man darf es selbstverständlich nicht angeben, wenn die Fahrten nicht stattfanden. Wenn man es tut, muss man sich auf Rückfragen des Finanzamtes gefasst machen, uU mit Anforderung entsprechender Belege.

Zum anderen Thema: Homeoffice-Pauschale und Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers schließen sich selbstverständlich sachlogisch gegenseitig aus.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Ceterum censeo schrieb am 23.12.2020:

Gute Frage, würde mich auch interessieren. Es ist ja eine Pauschale... trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ich die Fahrten (30 Cent / KM) angeben darf? Mögliche Antworten:
1) Ja kann man problemlos angeben, auch wenn die Fahrten nicht stattgefunden haben
2) Darf man eigentlich nicht angeben, aber kann / wird vom FA nicht hinterfragt wenn es trotzdem angegeben wird.

Was meint ihr?

Weder noch. Man darf es selbstverständlich nicht angeben, wenn die Fahrten nicht stattfanden. Wenn man es tut, muss man sich auf Rückfragen des Finanzamtes gefasst machen, uU mit Anforderung entsprechender Belege.

Zum anderen Thema: Homeoffice-Pauschale und Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers schließen sich selbstverständlich sachlogisch gegenseitig aus.
Liebe Grüße

Welche Belege soll ich denn da einreichen? Ich bin immer mit dem Auto gefahren. Kann ja gerne ein paar Abbuchungen von meiner Kreditkarte bei Tankstellen angeben, aber das ist ja kein "Beweis"... Könnte die Km ja auch für private Fahrten gemacht haben.
--> Also von der Theorie bin ich ganz bei dir - aber wie läuft das in der Praxis? Was habe ich da zu befürchten?

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Ceterum censeo schrieb am 23.12.2020:

Gute Frage, würde mich auch interessieren. Es ist ja eine Pauschale... trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ich die Fahrten (30 Cent / KM) angeben darf? Mögliche Antworten:
1) Ja kann man problemlos angeben, auch wenn die Fahrten nicht stattgefunden haben
2) Darf man eigentlich nicht angeben, aber kann / wird vom FA nicht hinterfragt wenn es trotzdem angegeben wird.

Was meint ihr?

Weder noch. Man darf es selbstverständlich nicht angeben, wenn die Fahrten nicht stattfanden. Wenn man es tut, muss man sich auf Rückfragen des Finanzamtes gefasst machen, uU mit Anforderung entsprechender Belege.

Zum anderen Thema: Homeoffice-Pauschale und Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers schließen sich selbstverständlich sachlogisch gegenseitig aus.
Liebe Grüße

Welche Belege soll ich denn da einreichen? Ich bin immer mit dem Auto gefahren. Kann ja gerne ein paar Abbuchungen von meiner Kreditkarte bei Tankstellen angeben, aber das ist ja kein "Beweis"... Könnte die Km ja auch für private Fahrten gemacht haben.
--> Also von der Theorie bin ich ganz bei dir - aber wie läuft das in der Praxis? Was habe ich da zu befürchten?

Meist genügt eine Excel Liste mit den entsprechenden Fahrten und den zurückgelegten KM, dazu gerne Werkstattbelege mit Angabe des Km Stand.
Im schlimmsten‘ Fall kommt die Auflage im nächsten Jahr ein Fahrtenbuch zu führen.

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Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Welche Belege soll ich denn da einreichen? Ich bin immer mit dem Auto gefahren. Kann ja gerne ein paar Abbuchungen von meiner Kreditkarte bei Tankstellen angeben, aber das ist ja kein "Beweis"... Könnte die Km ja auch für private Fahrten gemacht haben.
--> Also von der Theorie bin ich ganz bei dir - aber wie läuft das in der Praxis? Was habe ich da zu befürchten?

In der Praxis lässt sich dies sehr gut über die gesammelten Rechnungen der Kfz-Werkstatt sowie HU/AU-Bescheinigung nachweisen. Dem Finanzamt geht es im ersten Schritt darum, ob es ungefähr hinkommen kann, dass du X Kilometer täglich gefahren bist. Wenn du 200 x 100 km in der Erklärung angibst, tatsächlich aber nur 10.000 km auf auf deinem Kilometerzähler hast, könnte das Finanzamt etwas ungehalten reagieren.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Ceterum censeo schrieb am 23.12.2020:

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Gute Frage, würde mich auch interessieren. Es ist ja eine Pauschale... trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ich die Fahrten (30 Cent / KM) angeben darf? Mögliche Antworten:
1) Ja kann man problemlos angeben, auch wenn die Fahrten nicht stattgefunden haben
2) Darf man eigentlich nicht angeben, aber kann / wird vom FA nicht hinterfragt wenn es trotzdem angegeben wird.

Was meint ihr?

Weder noch. Man darf es selbstverständlich nicht angeben, wenn die Fahrten nicht stattfanden. Wenn man es tut, muss man sich auf Rückfragen des Finanzamtes gefasst machen, uU mit Anforderung entsprechender Belege.

Zum anderen Thema: Homeoffice-Pauschale und Ansatz eines häuslichen Arbeitszimmers schließen sich selbstverständlich sachlogisch gegenseitig aus.
Liebe Grüße

Es geht um Fahrten zum Office plus häusliches Arbeitszimmer. Kann ich diese voll ansetzen, auch wenn ich 50% der Tage ins Office gefahren bin?
Kann ich es voll ansetzen, auch wenn ich 80% der Tage ins Office gefahren bin?
Abschließbar ist es, ausschließlich zur Arbeit wird es ebenfalls genutzt.

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Es geht um Fahrten zum Office plus häusliches Arbeitszimmer. Kann ich diese voll ansetzen, auch wenn ich 50% der Tage ins Office gefahren bin?
Kann ich es voll ansetzen, auch wenn ich 80% der Tage ins Office gefahren bin?
Abschließbar ist es, ausschließlich zur Arbeit wird es ebenfalls genutzt.

Der Text ist leider etwas kryptisch geraten, weswegen ich mich gelinde gesagt schwer tue, aber die Antwort auf beide Fragen dürfte "Nein" sein.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Was sagst du hierzu CC? Laut google sollte das ja eine ausreichende Begründung für unbegrenzte Absetzbarkeit sein, wenn die Anforderungen an das Zimmer erfüllt sind.

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Der Schwerpunkt deiner Tätigkeit muss im HO sein. Wenn du also immer 3 bin 5 Tagen Zuhause arbeitest und dort das gleiche tust, wie im Büro sollte es gehen

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Ceterum censeo schrieb am 23.12.2020:

110 x Entfernungspauschale, 110 x Homeoffice-Pauschale. Für den Abzug der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers müssten hier die (strengen) Vorschriften der Regelung eingehalten werden.
Liebe Grüße

Grundsätzlich kein Problem.
Habe ein abtrennbares Zimmer, das ich tatsächlich ausschließlich als Office nutze und hierzu eingerichtet habe.
Was meinst du mit den strengen Vorschriften genau? Dass man dann nicht mehr ins Office fahren darf?

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 24.12.2020:

Was sagst du hierzu CC? Laut google sollte das ja eine ausreichende Begründung für unbegrenzte Absetzbarkeit sein, wenn die Anforderungen an das Zimmer erfüllt sind.

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Der Schwerpunkt deiner Tätigkeit muss im HO sein. Wenn du also immer 3 bin 5 Tagen Zuhause arbeitest und dort das gleiche tust, wie im Büro sollte es gehen

Da nach wie vor die Legislative für die Gesetzgebung und die Judikative für die entsprechende Rechtsauslegung zuständig sind (und nicht Google), halte ich dies für höchst fraglich. Für einen unbegrenzten Abzug muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen und es darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Wenn man 2 Tage in der Woche ins Büro fährt, liegt mEn ein gewichtiges Indiz vor, welches hiergegen spricht.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Bist du dir ganz sicher, dass auch bei Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen darf?

Ceterum censeo schrieb am 25.12.2020:

WiWi Gast schrieb am 24.12.2020:

Was sagst du hierzu CC? Laut google sollte das ja eine ausreichende Begründung für unbegrenzte Absetzbarkeit sein, wenn die Anforderungen an das Zimmer erfüllt sind.

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Der Schwerpunkt deiner Tätigkeit muss im HO sein. Wenn du also immer 3 bin 5 Tagen Zuhause arbeitest und dort das gleiche tust, wie im Büro sollte es gehen

Da nach wie vor die Legislative für die Gesetzgebung und die Judikative für die entsprechende Rechtsauslegung zuständig sind (und nicht Google), halte ich dies für höchst fraglich. Für einen unbegrenzten Abzug muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen und es darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Wenn man 2 Tage in der Woche ins Büro fährt, liegt mEn ein gewichtiges Indiz vor, welches hiergegen spricht.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:

Bist du dir ganz sicher, dass auch bei Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen darf?

Ich verstehe deine Rückfrage, sagt doch der Artikel von Haufe.de - welche traditionell bei Google-Suchen prominent oben stehen - doch etwas anderes. MEn ist dieser Artikel jedoch mindestens grob missverständlich und teilweise veraltet. Die hier geschilderte Aussage war in ihrer Pauschalität nur für die VZ 2007 - 2009 (!) zutreffend. Ansonsten rührt diese Aussage aus dem BFH-Urteil VI R 21/03 vom 23. 5. 2006, welches jedoch einen abweichenden Sachverhalt anspricht; hier steht eben aufgrund einer betrieblichen Umstrukturierung für die genannten 3 Tage kein (!) Arbeitsplatz im Betrieb mehr zur Verfügung.

In den übrigen Fällen sind nach meiner Exegese des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG die genannten Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen. Zustimmend: Paul in HHR zu § 4, Rz. 1567, iE zustimmend: Loschelder in Schmidt zu § 4, Rz. 594, Drüen in Blümich zu § 4, Rz. 859, sämtlich Quellen mit einem ganz anderen Renommee als ein Haufe-Online-Artikel.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Ich habe gerade nochmal in meiner Steuer Software (Wiso/Buhl) geschaut, dort heißt es wörtlich:
Der steuerliche Ansatz für ein häusliches Arbeitszimmer ist nur in bestimmten Fällen möglich. Die Aufwendungen dürfen berücksichtigt werden, wenn

  • das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet oder,
  • kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Und von einer Steuererklärungs-Software, erwarte ich eigentlich auch, dass sie sich die entsprechenden Bedingungen durchgeschaut hat.
Kann es sein, dass Du etwas übersehen hast, oder ist das tatsächlich falsch in der Software?

Ceterum censeo schrieb am 26.12.2020:

WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:

Bist du dir ganz sicher, dass auch bei Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen darf?

Ich verstehe deine Rückfrage, sagt doch der Artikel von Haufe.de - welche traditionell bei Google-Suchen prominent oben stehen - doch etwas anderes. MEn ist dieser Artikel jedoch mindestens grob missverständlich und teilweise veraltet. Die hier geschilderte Aussage war in ihrer Pauschalität nur für die VZ 2007 - 2009 (!) zutreffend. Ansonsten rührt diese Aussage aus dem BFH-Urteil VI R 21/03 vom 23. 5. 2006, welches jedoch einen abweichenden Sachverhalt anspricht; hier steht eben aufgrund einer betrieblichen Umstrukturierung für die genannten 3 Tage kein (!) Arbeitsplatz im Betrieb mehr zur Verfügung.

In den übrigen Fällen sind nach meiner Exegese des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG die genannten Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen. Zustimmend: Paul in HHR zu § 4, Rz. 1567, iE zustimmend: Loschelder in Schmidt zu § 4, Rz. 594, Drüen in Blümich zu § 4, Rz. 859, sämtlich Quellen mit einem ganz anderen Renommee als ein Haufe-Online-Artikel.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Spannend wird meiner Meinung nach die Auslegung durch die Finanzämter und Gerichte. Eine Situation wie Corona hatte ja niemand im Blick als die Gesetzgebung verabschiedet wurde. Gerade was die Frage angeht ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Fällt hier bspw. drunter, wenn der Arbeitgeber das Homeoffice anordnet bzw. das Aufsuchen des Büros verbietet?

Oder was ist, wenn der Arbeitgeber dazu auffordert von Zuhause zu arbeiten, ohne das anzuordnen (wegen der rechtlichen Folgen), aber eigenlich klar macht, dass man keine Wahl hat? So war es bei mir.

Was ist wenn 2 Tage Büro/3 Tage Homeoffice gefordert wird? Steht dann für diese 3 Tage pro Woche kein anderer Arbeitsplatz zur verfügung?

Und so weiter, kann glaube ich noch viele ähnliche Situation geben. Wird sicherlich auch in einigen Verfahren resultieren.

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 23.01.2021:

Ich habe gerade nochmal in meiner Steuer Software (Wiso/Buhl) geschaut, dort heißt es wörtlich:
Der steuerliche Ansatz für ein häusliches Arbeitszimmer ist nur in bestimmten Fällen möglich. Die Aufwendungen dürfen berücksichtigt werden, wenn

  • das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet oder,
  • kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Und von einer Steuererklärungs-Software, erwarte ich eigentlich auch, dass sie sich die entsprechenden Bedingungen durchgeschaut hat.
Kann es sein, dass Du etwas übersehen hast, oder ist das tatsächlich falsch in der Software?

Diese Aussage steht auch in keinem Widerspruch zu meinen Ausführungen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist der Abzug (unter Beachtung der übrigen Voraussetzungen) möglich - bis zum Höchstbetrag von 1.250 €. Bildet es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, ist der Abzug betragsmäßig unbegrenzt möglich.

WiWi Gast schrieb am 23.01.2021:

Fällt hier bspw. drunter, wenn der Arbeitgeber das Homeoffice anordnet bzw. das Aufsuchen des Büros verbietet?

Hier würde ich gerne auf einen alten Beitrag verweisen, der die meisten relevanten Informationen enthalten sollte.

https://www.wiwi-treff.de/Steuerangelegenheiten/Coronavirus/Home-Office-wegen-Corona-Virus-als-Werbungskosten-absetzbar/Diskussion-69414

Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Ceterum censeo schrieb am 23.12.2020:

WiWi Gast schrieb am 23.12.2020:

Welche Belege soll ich denn da einreichen? Ich bin immer mit dem Auto gefahren. Kann ja gerne ein paar Abbuchungen von meiner Kreditkarte bei Tankstellen angeben, aber das ist ja kein "Beweis"... Könnte die Km ja auch für private Fahrten gemacht haben.
--> Also von der Theorie bin ich ganz bei dir - aber wie läuft das in der Praxis? Was habe ich da zu befürchten?

In der Praxis lässt sich dies sehr gut über die gesammelten Rechnungen der Kfz-Werkstatt sowie HU/AU-Bescheinigung nachweisen. Dem Finanzamt geht es im ersten Schritt darum, ob es ungefähr hinkommen kann, dass du X Kilometer täglich gefahren bist. Wenn du 200 x 100 km in der Erklärung angibst, tatsächlich aber nur 10.000 km auf auf deinem Kilometerzähler hast, könnte das Finanzamt etwas ungehalten reagieren.
Liebe Grüße

Und wenn man mit der Bahn gefahren ist? Reicht dann das Vorzeigen der Monatskarte?

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Wie wäre folgendes Beispiel (bei mir der Fall) zu behandeln: Arbeitgeber führt aus Coronaschutzgründen Schichtbetrieb ein. 50% der Belegschaft kommen morgens/mittag 50% nachmittags/abends. Die Schichtzeit reicht nicht aus, um meinen kompletten Stundensoll zu erfüllen, d.h. ich bin gezwungen im Home Office weiterzuarbeiten. Kann ich in dem Fall die Fahrt zu Arbeit (morgens) und die Homeoffice Pauschale (nachmittags) gleichzeitig ansetzen?

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 24.01.2021:

Und wenn man mit der Bahn gefahren ist? Reicht dann das Vorzeigen der Monatskarte?

Dann sind deine Kosten grundsätzlich gedeckelt auf die Entfernungspauschale und den Höchstbetrag von 4.500 Euro. Sind deine Angaben plausibel, verzichtet das Finanzamt in diesen Fällen meist auf die Vorlage weiterer Belege.
Erst wenn deine tatsächlichen Kosten den Wert der Entfernungspauschale übersteigen, ist dies durch geeignete Belege nachzuweisen. In diesem Fall wäre obiger Höchstbetrag übrigens auch nicht anwendbar.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 24.01.2021:

Wie wäre folgendes Beispiel (bei mir der Fall) zu behandeln: Arbeitgeber führt aus Coronaschutzgründen Schichtbetrieb ein. 50% der Belegschaft kommen morgens/mittag 50% nachmittags/abends. Die Schichtzeit reicht nicht aus, um meinen kompletten Stundensoll zu erfüllen, d.h. ich bin gezwungen im Home Office weiterzuarbeiten. Kann ich in dem Fall die Fahrt zu Arbeit (morgens) und die Homeoffice Pauschale (nachmittags) gleichzeitig ansetzen?

Das ist eine gute Frage, die ganz unterschiedliche Antworten zulässt. Wichtig wäre zu wissen, ob du zuhause über ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des EStG verfügst? In diesem Fall, könnte man den (beschränkten) Abzug der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers und den taggleichen Ansatz der Entfernungspauschale mEn bejahen.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor und du begehrst den Ansatz der neuen Pauschale, sieht es weniger rosig aus. Das Gesetz erlaubt den Abzug "für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich [!] in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht [!], für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Jahr".
Da dies im vorliegenden Fall nicht erfüllt wäre, ließe der Wortlaut des Gesetzes einen parallelen Ansatz nicht zu. Da es sich bei der Pauschale um eine Vereinfachungsnorm handelt, ist hier der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht unzulässig überschritten worden und es liegt kein Verstoß gegen die maßgeblichen Prinzipien des Steuerrechts vor (heißt: Die Regelung erscheint zulässig). Daher wäre in deinem Fall der Ansatz beider Pauschalen unzulässig.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Ich habe eine Jahreskarte als Beleg, würde dennoch die KM Pauschale angeben.
Ich war ca 80% der Tage im Büro, 20% im Homeoffice.
Wenn ich 100% Büro angebe, kann doch eigentlich nichts passieren? Schlimmstenfalls würden Sie es mir nicht anrechnen

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Ceterum censeo schrieb am 25.01.2021:

Wie wäre folgendes Beispiel (bei mir der Fall) zu behandeln: Arbeitgeber führt aus Coronaschutzgründen Schichtbetrieb ein. 50% der Belegschaft kommen morgens/mittag 50% nachmittags/abends. Die Schichtzeit reicht nicht aus, um meinen kompletten Stundensoll zu erfüllen, d.h. ich bin gezwungen im Home Office weiterzuarbeiten. Kann ich in dem Fall die Fahrt zu Arbeit (morgens) und die Homeoffice Pauschale (nachmittags) gleichzeitig ansetzen?

Das ist eine gute Frage, die ganz unterschiedliche Antworten zulässt. Wichtig wäre zu wissen, ob du zuhause über ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des EStG verfügst? In diesem Fall, könnte man den (beschränkten) Abzug der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers und den taggleichen Ansatz der Entfernungspauschale mEn bejahen.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor und du begehrst den Ansatz der neuen Pauschale, sieht es weniger rosig aus. Das Gesetz erlaubt den Abzug "für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich [!] in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht [!], für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Jahr".
Da dies im vorliegenden Fall nicht erfüllt wäre, ließe der Wortlaut des Gesetzes einen parallelen Ansatz nicht zu. Da es sich bei der Pauschale um eine Vereinfachungsnorm handelt, ist hier der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht unzulässig überschritten worden und es liegt kein Verstoß gegen die maßgeblichen Prinzipien des Steuerrechts vor (heißt: Die Regelung erscheint zulässig). Daher wäre in deinem Fall der Ansatz beider Pauschalen unzulässig.
Liebe Grüße

Herzlichen Dank! Du hast es drauf.

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 25.01.2021:

Ich habe eine Jahreskarte als Beleg, würde dennoch die KM Pauschale angeben.
Ich war ca 80% der Tage im Büro, 20% im Homeoffice.
Wenn ich 100% Büro angebe, kann doch eigentlich nichts passieren? Schlimmstenfalls würden Sie es mir nicht anrechnen

Nun gut, in Kenntnis der Rechtslage würde ich wagen zu behaupten: Schlimmstenfalls droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Ganz gleich, ob und wie realistisch dieser Fall ist, die Tatbestandsvoraussetzungen sind erfüllt.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Kann ich auch mehr als 220 Arbeitstage geltend machen?

Angenommen ich war an 220 Arbeitstagen im Büro. Jetzt bin ich jemand, der gerne Samstags oder Sonntags daheim nochmal 1-2 Stunden am Rechner hockt und arbeitet, etc. Könnte ich mir zusätzlich zu den 220 Tagen Fahrtkostenpauschale auch bspw. 40 Home Office Tage aufschreiben?

Und wie viel Zeit an Arbeit muss pro Tag gegeben sein, damit dieser als Home Office Tag anerkannt wird? 8 Stunden? Oder reichen auch 1-2 wie oben beschrieben? Was ist wenn man sonntags 2 mal seine Emails checkt und ggf. noch eine Mail per Diensthandy schreibt?

antworten
WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 15.02.2021:

Kann ich auch mehr als 220 Arbeitstage geltend machen?

Angenommen ich war an 220 Arbeitstagen im Büro. Jetzt bin ich jemand, der gerne Samstags oder Sonntags daheim nochmal 1-2 Stunden am Rechner hockt und arbeitet, etc. Könnte ich mir zusätzlich zu den 220 Tagen Fahrtkostenpauschale auch bspw. 40 Home Office Tage aufschreiben?

Und wie viel Zeit an Arbeit muss pro Tag gegeben sein, damit dieser als Home Office Tag anerkannt wird? 8 Stunden? Oder reichen auch 1-2 wie oben beschrieben? Was ist wenn man sonntags 2 mal seine Emails checkt und ggf. noch eine Mail per Diensthandy schreibt?

Sonntags darf man arbeitsrechtlich nicht arbeiten, also nein.

antworten
Ceterum censeo

Steuererklärung 2020 - Home Office

WiWi Gast schrieb am 15.02.2021:

Kann ich auch mehr als 220 Arbeitstage geltend machen?

Angenommen ich war an 220 Arbeitstagen im Büro. Jetzt bin ich jemand, der gerne Samstags oder Sonntags daheim nochmal 1-2 Stunden am Rechner hockt und arbeitet, etc. Könnte ich mir zusätzlich zu den 220 Tagen Fahrtkostenpauschale auch bspw. 40 Home Office Tage aufschreiben?

Und wie viel Zeit an Arbeit muss pro Tag gegeben sein, damit dieser als Home Office Tag anerkannt wird? 8 Stunden? Oder reichen auch 1-2 wie oben beschrieben? Was ist wenn man sonntags 2 mal seine Emails checkt und ggf. noch eine Mail per Diensthandy schreibt?

Eine sehr gute Frage, die mWn noch nicht weiter gewürdigt wurde im Schrifttum. Grundsätzlich ist der Abzug der Entfernungspauschale nicht gedeckelt auf 220/230 Tage, diesen Wert akzeptiert die Finanzverwaltung nur idR bei einer 5-Tage-Woche. Bei einer 6-Tage-Woche kann hier selbstverständlich auch ein höherer Ansatz gewählt werden.

Im konkreten Fall fordert das Gesetz: "für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht [...] einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr". Wichtig ist daher hier, dass du deine berufliche Tätigkeit in deiner häuslichen Wohnung ausübst (und keine Betriebsstätte aufsuchst). Weitere Anforderungen (z. B. eine gewisse Mindeststundenzahl) entnehme ich dem Gesetz nicht. Solltest du daher auch samstags substanziell deiner Tätigkeit nachgehen, spricht mEn wenig gegen den Ansatz der Pauschale. Ich würde jedoch nicht so weit gehen und bei "2 mal E-Mails checken" die Pauschale direkt ansetzen. Sicherlich wird hier auch noch ein Anwendungserlass der Finanzverwaltung folgen, aber im Moment wäre es sich sicherlich am sinnigsten, wenn beide Seiten einigermaßen maßvoll an die Sache herangehen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuererklärung 2020 - Home Office

Ceterum censeo schrieb am 16.02.2021:

Kann ich auch mehr als 220 Arbeitstage geltend machen?

Angenommen ich war an 220 Arbeitstagen im Büro. Jetzt bin ich jemand, der gerne Samstags oder Sonntags daheim nochmal 1-2 Stunden am Rechner hockt und arbeitet, etc. Könnte ich mir zusätzlich zu den 220 Tagen Fahrtkostenpauschale auch bspw. 40 Home Office Tage aufschreiben?

Und wie viel Zeit an Arbeit muss pro Tag gegeben sein, damit dieser als Home Office Tag anerkannt wird? 8 Stunden? Oder reichen auch 1-2 wie oben beschrieben? Was ist wenn man sonntags 2 mal seine Emails checkt und ggf. noch eine Mail per Diensthandy schreibt?

Eine sehr gute Frage, die mWn noch nicht weiter gewürdigt wurde im Schrifttum. Grundsätzlich ist der Abzug der Entfernungspauschale nicht gedeckelt auf 220/230 Tage, diesen Wert akzeptiert die Finanzverwaltung nur idR bei einer 5-Tage-Woche. Bei einer 6-Tage-Woche kann hier selbstverständlich auch ein höherer Ansatz gewählt werden.

Im konkreten Fall fordert das Gesetz: "für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht [...] einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr". Wichtig ist daher hier, dass du deine berufliche Tätigkeit in deiner häuslichen Wohnung ausübst (und keine Betriebsstätte aufsuchst). Weitere Anforderungen (z. B. eine gewisse Mindeststundenzahl) entnehme ich dem Gesetz nicht. Solltest du daher auch samstags substanziell deiner Tätigkeit nachgehen, spricht mEn wenig gegen den Ansatz der Pauschale. Ich würde jedoch nicht so weit gehen und bei "2 mal E-Mails checken" die Pauschale direkt ansetzen. Sicherlich wird hier auch noch ein Anwendungserlass der Finanzverwaltung folgen, aber im Moment wäre es sich sicherlich am sinnigsten, wenn beide Seiten einigermaßen maßvoll an die Sache herangehen.
Liebe Grüße

Klasse, danke für die Antwort!

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