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Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

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WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

Hi,

ich wohne in einem neuen Bundesland (MV) und habe ein Angebot vorliegen aus einem angrenzenden alten Bundesland (NS). Gehalt liegt über dem BBG-West für RV.

Habe mir natürlich dann ausgerechnet, was mein Nettogehalt ist und dabei festgestellt, dass ich nicht weiß, ob man das Bundesland des Arbeitgebers oder das Bundesland des Arbeitnehmers zur Berechnung heranzieht bei den Sozialabgaben? Da die BBGs ja unterschiedlich hoch sind, entsteht eine unterschiedliche Belastung.

Es sind zwar nur 30€ Netto-Unterschied, aber konnte diese Info nirgends einfach aufgearbeitet finden..

Danke für Antworten :)

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know-it-all

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

WiWi Gast schrieb am 24.03.2022:

Hi,

ich wohne in einem neuen Bundesland (MV) und habe ein Angebot vorliegen aus einem angrenzenden alten Bundesland (NS). Gehalt liegt über dem BBG-West für RV.

Habe mir natürlich dann ausgerechnet, was mein Nettogehalt ist und dabei festgestellt, dass ich nicht weiß, ob man das Bundesland des Arbeitgebers oder das Bundesland des Arbeitnehmers zur Berechnung heranzieht bei den Sozialabgaben? Da die BBGs ja unterschiedlich hoch sind, entsteht eine unterschiedliche Belastung.

Es sind zwar nur 30€ Netto-Unterschied, aber konnte diese Info nirgends einfach aufgearbeitet finden..

Danke für Antworten :)

Ich bin mir verhältnismäßig sicher, dass der Sitz des Arbeitgebers ausschlagend gebend ist, nicht dein Wohnort. Für dich wäre das also die Variante mit mehr Abzügen aufgrund der höheren BBG-Werte.

antworten
WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

Bester Mann danke. Komisch, dass man das nicht online findet. Unter diesen Bedingungen lohnt sich ein Wechsel nicht.

Joking :)

know-it-all schrieb am 26.03.2022:

WiWi Gast schrieb am 24.03.2022:

Hi,

ich wohne in einem neuen Bundesland (MV) und habe ein Angebot vorliegen aus einem angrenzenden alten Bundesland (NS). Gehalt liegt über dem BBG-West für RV.

Habe mir natürlich dann ausgerechnet, was mein Nettogehalt ist und dabei festgestellt, dass ich nicht weiß, ob man das Bundesland des Arbeitgebers oder das Bundesland des Arbeitnehmers zur Berechnung heranzieht bei den Sozialabgaben? Da die BBGs ja unterschiedlich hoch sind, entsteht eine unterschiedliche Belastung.

Es sind zwar nur 30€ Netto-Unterschied, aber konnte diese Info nirgends einfach aufgearbeitet finden..

Danke für Antworten :)

Ich bin mir verhältnismäßig sicher, dass der Sitz des Arbeitgebers ausschlagend gebend ist, nicht dein Wohnort. Für dich wäre das also die Variante mit mehr Abzügen aufgrund der höheren BBG-Werte.

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WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

Eine Grundregel des deutschen Einkommensteuergesetzes besagt, dass du immer dort Steuern zahlen musst, wo dein Wohnsitz ist. An diesem Ort hast du laut Steuerrecht deinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ und musst dort dein gesamtes Einkommen versteuern (einschließlich BBG). Das Ganze nennt sich Welteinkommensprinzip weil es auch für den Fall gilt dass du zB ins Ausland ziehst.

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WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

Nun sind Sozialabgaben aber keine Steuern :)

WiWi Gast schrieb am 26.03.2022:

Eine Grundregel des deutschen Einkommensteuergesetzes besagt, dass du immer dort Steuern zahlen musst, wo dein Wohnsitz ist. An diesem Ort hast du laut Steuerrecht deinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ und musst dort dein gesamtes Einkommen versteuern (einschließlich BBG). Das Ganze nennt sich Welteinkommensprinzip weil es auch für den Fall gilt dass du zB ins Ausland ziehst.

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know-it-all

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

WiWi Gast schrieb am 26.03.2022:

Eine Grundregel des deutschen Einkommensteuergesetzes besagt, dass du immer dort Steuern zahlen musst, wo dein Wohnsitz ist. An diesem Ort hast du laut Steuerrecht deinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ und musst dort dein gesamtes Einkommen versteuern (einschließlich BBG). Das Ganze nennt sich Welteinkommensprinzip weil es auch für den Fall gilt dass du zB ins Ausland ziehst.

Was haben denn bitte Sozalversicherungsabgaben mit Steuern zu tun, außer, dass beide vom Bruttogehalt abgezogen werden? Hauptsache irgendwas schlaues schreiben, gell?

Auf der Haufe Seite habe ich folgendes gefunden:
"Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wird nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auf den Beschäftigungsort abgestellt."

Und in §228a SGB VI steht:

"(1) Soweit Vorschriften dieses Buches bei Arbeitsentgelten, Arbeitseinkommen oder Beitragsbemessungsgrundlagen

  1. an die Bezugsgröße anknüpfen, ist die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet (Bezugsgröße (Ost)),
  2. an die Beitragsbemessungsgrenze anknüpfen, ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Beitrittsgebiet (Beitragsbemessungsgrenze (Ost), Anlage 2a)

maßgebend, wenn die Einnahmen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit im Beitrittsgebiet erzielt werden."

Hier wird also geregelt, dass im Beitragsgebiet erzieltes Einkommen (wohl Amtsdeutsch für die neuen Bundesländer), den dort gültigen BBGs unterliegt. Im Umkehrschluss ist somit auf in den alten Bundesländern erzieltes Einkommen auch die dort gültige BBG anzuwenden. Und für mich ist recht eindeutig, dass das Einkommen eines Arbeitnehmers an der Arbeitsstätte erzielt wird, und nicht "zu Hause".

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know-it-all

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

know-it-all schrieb am 26.03.2022:

Hier wird also geregelt, dass im Beitragsgebiet erzieltes Einkommen (wohl Amtsdeutsch für

Gemeint war Beitrittsgebiet, nicht Beitragsgebiet.

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WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

know-it-all schrieb am 26.03.2022:

Was haben denn bitte Sozalversicherungsabgaben mit Steuern zu tun, außer, dass beide vom Bruttogehalt abgezogen werden? Hauptsache irgendwas schlaues schreiben, gell?

Oh, da habe ich tatsächlich zu schnell gelesen und an Steuern gedacht. Macht aber nichts, denn schlau und vor allem richtig war mein Text trotzdem!

Um es aber wieder gut zu machen, schreibe ich noch etwas schlaues, da du dir ja nur ziemlich sicher bist und nicht so eindeutige Quellen lieferst: Für die Sozialversicherung ist der Beschäftigungsort maßgeblich. Und Achtung, das ist nicht nur irgendein Wort, sondern ein klar definierter Rechtsbegriff. Wie er genau definiert ist, kann in § 9 SGB IV (Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) nachgelesen werden!

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know-it-all

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

WiWi Gast schrieb am 28.03.2022:

Oh, da habe ich tatsächlich zu schnell gelesen und an Steuern gedacht. Macht aber nichts, denn schlau und vor allem richtig war mein Text trotzdem!

Hmm, schauen wir mal....

[...] deinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ und musst dort dein gesamtes Einkommen versteuern (einschließlich BBG). [...]

Da die BBG nachweislich nichts mit Steuern zu tun haben, sondern explizit nur mit Sozialversicherungsbeiträgen, war deine Aussage eben auch nicht schlau und korrekt. Ganz abgesehen davon hätte es bei sowas früher im Deutsch-Aufsatz trotzdem geheißen: "Thema verfehlt, 6!". Da hat der Lehrer auch nicht geschaut, ob das was du geschrieben hast, trotzdem irgendwie richtig war, wenn es nicht zum geforderten Thema gepasst hat ;-)

Spass beiseite... Danke, dass du noch ein paar Informationen beigesteuert hast!

Somit sollte hier zum Thema alles geschrieben sein und der TE alles Wissen was er/sie wissen muss.

antworten
Ceterum censeo

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

WiWi Gast schrieb am 28.03.2022:

WiWi Gast schrieb am 26.03.2022:

Eine Grundregel des deutschen Einkommensteuergesetzes besagt, dass du immer dort Steuern zahlen musst, wo dein Wohnsitz ist. An diesem Ort hast du laut Steuerrecht deinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ und musst dort dein gesamtes Einkommen versteuern (einschließlich BBG). Das Ganze nennt sich Welteinkommensprinzip weil es auch für den Fall gilt dass du zB ins Ausland ziehst.

Oh, da habe ich tatsächlich zu schnell gelesen und an Steuern gedacht. Macht aber nichts, denn schlau und vor allem richtig war mein Text trotzdem!

Oha, bei einem Beitrag, so keck und voll des Eigenlobs, kann ich mir meinen Tadel leider nicht verkneifen. ;-)
Der vorstehende Erguss gereicht leider keinem der beiden genannten Attribute zur Ehre. "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind im Einkommensteuerrecht zwei grundverschiedene Dinge, § 1 EStG nennt sie daher auch alternativ. Mitnichten hat der Steuerpflichtige per se seinen gewöhnlichen Aufenthalt am Orte seines Wohnsitzes, eine derartige gesetzliche Fiktion entspringt leider deiner Fantasie.
Auch das "Welteinkommensprinzip" leitet seinen Namen nicht daraus ab, dass man überall auf der Welt der deutschen Einkommensteuer unterworfen wird (was auch widersinnig wäre), vielmehr sind hier alle auf der ganzen Welt erzielten Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich zu berücksichtigen - und hierbei haben wir noch keine der zahlreichen Besonderheiten berücksichtigt.

Zur Sache erscheint mir hier hingegen bereits alles gesagt, vielen Dank an alle Vorredner.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

Leute, ihr müsst schon richtig lesen! Dass ich in meinem ersten Beitrag Steuern und Sozialabgaben durcheinander gebracht habe, wurde bereits eingestanden. Passiert mir manchmal wenn ich schon halbdösend auf der Couch noch am Tablet spiele ;-) In Bezug auf die Steuern war meine Aussage aber korrekt.

Ceterum censeo schrieb am 29.03.2022:

Auch das "Welteinkommensprinzip" leitet seinen Namen nicht daraus ab, dass man überall auf der Welt der deutschen Einkommensteuer unterworfen wird (was auch widersinnig wäre), vielmehr sind hier alle auf der ganzen Welt erzielten Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich zu berücksichtigen - und hierbei haben wir noch keine der zahlreichen Besonderheiten berücksichtigt.

Niemand hat behauptet, dass sich das Welteinkommensprinzip seinen Namen daraus ableitet. Außerdem hat niemand behauptet, dass man als Folge dessen überall auf der Welt der deutschen Einkommenssteuer unterworfen ist. Am besten selbst nochmal die Postings im Detail lesen, vielleicht war es bei dir gestern Abend auch schon zu spät? ;-)

antworten
know-it-all

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

Ceterum censeo schrieb am 29.03.2022:

Oha, bei einem Beitrag, so keck und voll des Eigenlobs, kann ich mir meinen Tadel leider nicht verkneifen. ;-)
Der vorstehende Erguss gereicht leider keinem der beiden genannten Attribute zur Ehre. [...]

Na hoffentlich ist das Ego und Selbstbewusstsein jetzt nicht zu sehr angeknackst ;-)

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WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

Hier TE: habt euch lieb <3

Danke euch beiden für eure Antworten. Habe das Angebot angenommen und werde dann spätestens in 4 Monaten sehen, ob ihr auch Recht hattet :)

Ist ja auch ein Edge Case, der zukünftig (nach Angleichung der BBGs) auch keine Rolle mehr spielen wird.

Die 30Euro netto weniger kann ich bei einem Gehaltssprung von über 1500Netto dann doch verkraften :)

WiWi Gast schrieb am 29.03.2022:

Leute, ihr müsst schon richtig lesen! Dass ich in meinem ersten Beitrag Steuern und Sozialabgaben durcheinander gebracht habe, wurde bereits eingestanden. Passiert mir manchmal wenn ich schon halbdösend auf der Couch noch am Tablet spiele ;-) In Bezug auf die Steuern war meine Aussage aber korrekt.

Ceterum censeo schrieb am 29.03.2022:

Auch das "Welteinkommensprinzip" leitet seinen Namen nicht daraus ab, dass man überall auf der Welt der deutschen Einkommensteuer unterworfen wird (was auch widersinnig wäre), vielmehr sind hier alle auf der ganzen Welt erzielten Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich zu berücksichtigen - und hierbei haben wir noch keine der zahlreichen Besonderheiten berücksichtigt.

Niemand hat behauptet, dass sich das Welteinkommensprinzip seinen Namen daraus ableitet. Außerdem hat niemand behauptet, dass man als Folge dessen überall auf der Welt der deutschen Einkommenssteuer unterworfen ist. Am besten selbst nochmal die Postings im Detail lesen, vielleicht war es bei dir gestern Abend auch schon zu spät? ;-)

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WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

Kann nur für mich sprechen, ich habe meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland/Spanien, zahle aber in CH meine Steuern. Bin leitender Angestellter mit Prokura.

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Ceterum censeo

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

WiWi Gast schrieb am 29.03.2022:

Leute, ihr müsst schon richtig lesen! Dass ich in meinem ersten Beitrag Steuern und Sozialabgaben durcheinander gebracht habe, wurde bereits eingestanden. Passiert mir manchmal wenn ich schon halbdösend auf der Couch noch am Tablet spiele ;-) In Bezug auf die Steuern war meine Aussage aber korrekt.

Wie dargestellt: Mitnichten.

Niemand hat behauptet, dass sich das Welteinkommensprinzip seinen Namen daraus ableitet.

Du tatest dies, deutlich zu erkennen an dem Wörtchen "weil", welches direkt die Kausalität herleitet.
Dies mag alles durch verschiedene in deiner Person liegende Gründe zu entschuldigen sein, deinem Beharren auf der vermeintlichen Richtigkeit deiner Worte muss ich mich jedoch entschieden entgegenstellen. Ich wünsche dir dennoch gutes Gelingen und mehr Glück beim nächsten Mal.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

WiWi Gast schrieb am 29.03.2022:

Hier TE: habt euch lieb <3

Danke euch beiden für eure Antworten. Habe das Angebot angenommen und werde dann spätestens in 4 Monaten sehen, ob ihr auch Recht hattet :)

Ist ja auch ein Edge Case, der zukünftig (nach Angleichung der BBGs) auch keine Rolle mehr spielen wird.

Die 30Euro netto weniger kann ich bei einem Gehaltssprung von über 1500Netto dann doch verkraften :)

WiWi Gast schrieb am 29.03.2022:

Leute, ihr müsst schon richtig lesen! Dass ich in meinem ersten Beitrag Steuern und Sozialabgaben durcheinander gebracht habe, wurde bereits eingestanden. Passiert mir manchmal wenn ich schon halbdösend auf der Couch noch am Tablet spiele ;-) In Bezug auf die Steuern war meine Aussage aber korrekt.

Ceterum censeo schrieb am 29.03.2022:

Auch das "Welteinkommensprinzip" leitet seinen Namen nicht daraus ab, dass man überall auf der Welt der deutschen Einkommensteuer unterworfen wird (was auch widersinnig wäre), vielmehr sind hier alle auf der ganzen Welt erzielten Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich zu berücksichtigen - und hierbei haben wir noch keine der zahlreichen Besonderheiten berücksichtigt.

Niemand hat behauptet, dass sich das Welteinkommensprinzip seinen Namen daraus ableitet. Außerdem hat niemand behauptet, dass man als Folge dessen überall auf der Welt der deutschen Einkommenssteuer unterworfen ist. Am besten selbst nochmal die Postings im Detail lesen, vielleicht war es bei dir gestern Abend auch schon zu spät? ;-)

Glückwunsch! :-)

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WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

Es gelten die für deinen Wohnort.

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WiWi Gast

Im Osten wohnen, im Westen arbeiten - Welche BBG bei Sozialabgaben?

Aus erster Hand:

Habe 1. Wohnsitz in Ba-Wü, war aber einige Zeit im Osten angestellt.
Die BBG für RV galt für den Osten, da dort das Anstellungsverhältnis bestand.

Gab auch kein Einspruch, weder vom Finanzamt noch von der Krankenkasse, die ja alle Sozialversicherungen inkl. RV eintreibt. Warum auch immer.

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