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SteuerangelegenheitenGemeinschaftskonto

Immobilienkauf - Gemeinschaftskonto - Einzelpositionen - Rücklagen - Sparen

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WiWi Gast

Immobilienkauf - Gemeinschaftskonto - Einzelpositionen - Rücklagen - Sparen

Hallo zusammen,
im Zuge unseres Immobilienkaufs hat sich die Frage nach dem Kontenmodell aufgetan. Eine Bekannte von mir hat mich zudem noch vor der Schenkungssteuer gewarnt, die in bestimmten Konstellationen mit Gemeinschaftskonten anfalle. Aber nochmal ganz von vorn.

Aktuell führen mein Partner und ich, unverheiratet, Einkommen 2800 und 3200 netto, ein Gemeinschaftskonto, auf das beide Gehälter eingehen und von dem wirklich alles abgeht. Auto, Versicherungen, sonstige Lebenshaltungskosten. In manchen Verträgen stehe ich als Vertragspartner drin (beim Auto bspw.) in manchen er (Internet, Strom, PHV/HR bspw.). Auch die monatlichen Raten für unsere Depots gehen von diesem Konto ab (Scheint wohl auch ein Problem bzgl. Schenkungssteuer zu sein, da das Geld ja individuell genutzt wird um Vermögen aufzubauen).

Zudem sparen wir monatlich einen gewissen Betrag auf ein extra Konto - welches auf seinen Namen läuft. Auch hier sind wir, laut Internet, wohl schon in der Gefahr Schenkungssteuer zu zahlen.

Nun haben wir eine Immobilie gekauft und möchten, neben dem Sparkonto und dem Gemeinschaftskonto, ein weiteres Konto für wohnungsbezogene Rücklagen bilden. Damit wir nicht auch noch hier Gefahr laufen irgendwann vom Fiskus zu Schenkungssteuer verdonnert zu werden, haben wir uns überlegt, dass wir unser gesamtes Kontenmodell nochmal umstellen.

Bei der Umstellung ist uns besonders wichtig, dass die laufenden Kosten, mal essen gehen, mal Kaffee holen, Lebensmittel und auch die Amazon-Bestellungen weiterhin vom Gemeinschaftskonto bestritten werden. Wir finden das einfach viel praktischer und halten nichts davon Kosten ständig auseinander zu dividieren (uns ist klar, dass das jeder so handhabt, wie er möchte, für uns funktioniert es jedoch prima und ich möchte hier auch keine Grundsatzdiskussion auslösen ;) ).

Variante 1:

  • Gehaltseingang auf individuellem Girokonto.
  • Besparung der Einzeldepots vom jeweiligen Girokonto.
  • Überweisung des restlichen Geldes auf das Gemeinschaftskonto 1.
  • Überweisung vom Gemeinschaftskonto 1 auf Gemeinschaftskonto 2 (Sparen) + 3 (wohnungsbezogene Rücklagen).

Variante 2:

  • Aufdröselung aller aller Fixkosten und Verträge nach Vertragspartner.
  • Geldeingang auf individuellem Girokonto.
  • Vorhalten von individuellen Fixkosten, 50% Sparen und 50% Rücklagen auf diesem individuellen Girokonto (würde Schattenbuchhaltung á la wie viel vom Guthaben entfällt auf Sparen und wie viel auf Rücklagen oder weitere Einzelkonten erfordern, um eine saubere Trennung der Guthaben herzustellen).
  • Überweisung vom Rest auf das Gemeinschaftskonto, von dem dann nur noch die gemeinsamen Fixkosten (bspw. Immobilienkredit) und die Lebenshaltungskosten abgehen.

Wir würden aus Gründen der Einfachheit Variante 1 bevorzugen, wissen aber nicht, wie es sich mit dem anhäufen von Guthaben auf Gemeinschaftskonten steuerlich verhält, wenn dieses Guthaben ja auch von einem gemeinschaftlich geführten Konto auf dieses Konto gelangt.

Was haltet ihr davon? Habt ihr ggf. ganz andere Konstellationen/Ideen im Kopf?
Viele liebe Grüße

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Ceterum censeo

Immobilienkauf - Gemeinschaftskonto - Einzelpositionen - Rücklagen - Sparen

Da seltsamerweise diese Thematik seit März 2021 hier vermehrt auftritt, schau dir gerne einmal die unter diesem Beitrag vorgeschlagenen Beiträge an. Solltest du dann noch konkrete Fragen haben, immer raus damit.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Immobilienkauf - Gemeinschaftskonto - Einzelpositionen - Rücklagen - Sparen

Ceterum censeo schrieb am 12.04.2021:

Da seltsamerweise diese Thematik seit März 2021 hier vermehrt auftritt, schau dir gerne einmal die unter diesem Beitrag vorgeschlagenen Beiträge an. Solltest du dann noch konkrete Fragen haben, immer raus damit.
Liebe Grüße

Tatsächlich stammen die Threads nicht von mir. Eine konkrete Frage lautet:
Kann man davon ausgehen, dass wir bei Variante 1 eher nicht Gefahr laufen vom Fiskus behelligt zu werden?

Sofern wir keine größeren Beträge (Boni, Prämien, Erbschaften, Lebensversicherungen) auf das gemeinsame Konto drauf zahlen und auch nur die Lebenshaltungskosten von dem Konto bestreitet, sollte es doch möglich sein, auf einem weiteren Gemeinschaftskonto zu sparen, oder?

antworten
WiWi Gast

Immobilienkauf - Gemeinschaftskonto - Einzelpositionen - Rücklagen - Sparen

Ceterum censeo schrieb am 12.04.2021:

Da seltsamerweise diese Thematik seit März 2021 hier vermehrt auftritt, schau dir gerne einmal die unter diesem Beitrag vorgeschlagenen Beiträge an. Solltest du dann noch konkrete Fragen haben, immer raus damit.
Liebe Grüße

Vielleicht ein subtiler Hinweis auf die abnehme Kaufkraft eines einzelnen Arbeitnehmergehaltes ;) Pure Not der heutigen Generation.

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Ceterum censeo

Immobilienkauf - Gemeinschaftskonto - Einzelpositionen - Rücklagen - Sparen

WiWi Gast schrieb am 12.04.2021:

Tatsächlich stammen die Threads nicht von mir. Eine konkrete Frage lautet:
Kann man davon ausgehen, dass wir bei Variante 1 eher nicht Gefahr laufen vom Fiskus behelligt zu werden?

Sofern wir keine größeren Beträge (Boni, Prämien, Erbschaften, Lebensversicherungen) auf das gemeinsame Konto drauf zahlen und auch nur die Lebenshaltungskosten von dem Konto bestreitet, sollte es doch möglich sein, auf einem weiteren Gemeinschaftskonto zu sparen, oder?

Ihr könnt das gerne so handhaben, im Regelfall sollte es hier auch keine Probleme geben. Selbst wenn ihr einen größeren Betrag auf das Gemeinschafts(spar)konto einzahlt ist dies noch nicht per se schädlich. Solange die Beträge entweder für die gemeinsame Lebensführung verwandt werden (exemplarisch hier das Urteil des FG Hamburg über eine Einladung zu einer Weltreise per Kreuzfahrtschiff) oder eine disquotale Aufteilung im Innenverhältnis (z. B. Partner A stehen im Falle einer Trennung die eingezahlten 100.000 Euro aus einer Lebensversicherung alleine zu) vereinbart ist.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Immobilienkauf - Gemeinschaftskonto - Einzelpositionen - Rücklagen - Sparen

Ceterum censeo schrieb am 13.04.2021:

Tatsächlich stammen die Threads nicht von mir. Eine konkrete Frage lautet:
Kann man davon ausgehen, dass wir bei Variante 1 eher nicht Gefahr laufen vom Fiskus behelligt zu werden?

Sofern wir keine größeren Beträge (Boni, Prämien, Erbschaften, Lebensversicherungen) auf das gemeinsame Konto drauf zahlen und auch nur die Lebenshaltungskosten von dem Konto bestreitet, sollte es doch möglich sein, auf einem weiteren Gemeinschaftskonto zu sparen, oder?

Ihr könnt das gerne so handhaben, im Regelfall sollte es hier auch keine Probleme geben. Selbst wenn ihr einen größeren Betrag auf das Gemeinschafts(spar)konto einzahlt ist dies noch nicht per se schädlich. Solange die Beträge entweder für die gemeinsame Lebensführung verwandt werden (exemplarisch hier das Urteil des FG Hamburg über eine Einladung zu einer Weltreise per Kreuzfahrtschiff) oder eine disquotale Aufteilung im Innenverhältnis (z. B. Partner A stehen im Falle einer Trennung die eingezahlten 100.000 Euro aus einer Lebensversicherung alleine zu) vereinbart ist.
Liebe Grüße

Vielen lieben Dank für die freundliche und kompetente Antwort!

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