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Kurzarbeitergeld - steuerlicher Hintergrund

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WiWi Gast

Kurzarbeitergeld - steuerlicher Hintergrund

Hallo. Ich mache für mich und meine Frau seit Jahren die Steuer. Wir arbeiten beide in der Verwaltung und haben daher nie etwas mit Kurzarbeitergeld Usw. zutun gehabt.
Die meisten meiner Freunde/Bekannten sind jedoch in handwerklichen Berufen zu Gange, viele hatten Kurzarbeit. Nun schwärmt jeder davon, wieviel sie dadurch von der Steuer wieder bekommen, da dies ja mal auf den Nachrichten kam.

Meine Frage ist, wie sich dieses Kurzarbeitergeld auswirkt? Wie setzt man es an, was bewirkt es?
Ich möchte es eigentlich nur verstehen, was genau diese großen steuerlichen Vorteile nun sind.

Vielen Dank und Liebe Grüße.

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WiWi Gast

Kurzarbeitergeld - steuerlicher Hintergrund

Hi,

Kurzarbeitergeld hat grundsätzlich erst einmal keine steuerlichen Vorteile oder Nachteile für den einzelnen Steuerpflichtigen. Die "Einkünfte" aus dem Kurzarbeitergeld unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet die Einkünfte werden nicht deinen zu versteuernden Einkünften zugerechnet, allerdings den fiktiven Einkünften die deinen Durschnitts- und Grenzsteuersatz ausmachen. Nun kommen wir zum eigentlichen Problem, je nach Fall kann es dazu kommen, dass entweder steuerliche Nachteile enstehen (Nachzahlungen in der Steuererklärung) oder Vorteile (Erstattungen in der Steuererklärung). Dies ist aber komplett abhängig vom Gesamtsachverhalt und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grob kann man sagen, dass je später im Jahr das Kurzarbeitergeld beginnt um so Höher sind die steuerlichen Einflüsse, da unter anderem der Grundfreibetrag schon ausgeschöpft ist und die Vorauszahlungen (einbehaltene Lohnsteuer) auf die entsprechende höhere Steuer fehlt.

Lieben Gruß

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WiWi Gast

Kurzarbeitergeld - steuerlicher Hintergrund

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und damit grundsätzlich steuerfrei (unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt).

Ob die Leute eine Steuerstattung bekommen hängt vom Einzelfall ab, es kann nämlich auch eine Steuernachzahlung winken.
Durch das geringere zu versteuernde Einkommen waren die bisherigen Vorauszahlungen über die Lohnsteuern natürlich zu hoch -> Richtung Erstattungsanspruch
Durch den Progressionsvorbehalt steigt die Steuerlast auf das restliche Einkommen (ohne Kurzarbeitergeld) -> Richtung Nachzahlung

Pauschal für alle kann man nur sagen, dass man es nach Abgabe der Steuerklärung rauskommt, ob man was erhält oder doch noch nachzahlen muss.
Und wenn jeder von einer Erstattung schwärmt kannst du fast davon ausgehen, dass manch einer bitter enttäuscht wird.

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13 Kommentare

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WiWi Gast

Ja da stimme ich dir zu. Aber am Ende des Tages überlegt einfach mal bitte, wir subventionieren hier seit einem Jahr ganze Branche ...

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