Lohnsteuerbescheinigung was sieht der neue Arbeitsgeber
Kann der neue Arbeitgeber sehen wieviel man bisher im Jahr bzw. wieviel in welchem Monat verdient hat? Sieht er in welchen Monaten man beschäftigt war?
antwortenKann der neue Arbeitgeber sehen wieviel man bisher im Jahr bzw. wieviel in welchem Monat verdient hat? Sieht er in welchen Monaten man beschäftigt war?
antwortenNein und Nein. Nein
antwortenWas meinst du denn mit Lohnsteuerbescheinigungen ? Etwa die alte Lohnsteuerkarte ? Die ist Vergangenheit. Heute werden die Daten vom Arbeitgeber über das s. g. ELSTER Verfahren ( steht für elektronische Steuererklärung ) ans Finanzamt übermittelt.
Wie soll denn da ein AG einsehen können, was jemand in der Vergangenheit verdient hat ? Die Daten fließen vom AG zum Amt und nicht umgekehrt.
Oder glaubst du, dass jeder Unternehmer einfach mal so auf den Server des Amtes zugreifen und Daten abfischen kann ?
Wohl zu viel über die NSA Bespitzelung gelesen, was ?
Mein Rat :
Immer erst umfassend informieren und dann evtl. noch letzte Fragen stellen. Nicht umgekehrt.
Der neue AG kann Dir aber einen Vordruck geben, in welchen Dein alter AG den Resturlaub, das Gehalt, Pfändungen, etc. eintragen soll.
antwortenMal eine Frage für Steuer Experten: Was ist eigentlich der Grund dafür, dass die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht mit der Summe der Jahreswerte der Dezember Abrechnung übereinstimmt? Oder ist das ein Fehler?
antwortenNimbus2000 schrieb am 04.05.2020:
Mal eine Frage für Steuer Experten: Was ist eigentlich der Grund dafür, dass die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht mit der Summe der Jahreswerte der Dezember Abrechnung übereinstimmt? Oder ist das ein Fehler?
Wenn du mal noch ein paar mehr Details preisgibst, welche Werte nicht übereinstimmen (Lohnsumme, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, einige davon?, alle?), dann sind die Steuerexperten vielleicht auch in der Lage, deine Frage zu beantworten.
Vielleicht vergleichst du auch einfach nur Werte, die gar nicht vergleichbar sind (also Äpfel mit Birnen usw.).
Hilfreich wären z.B. die Angabe der entsprechenden Ziffern auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom AG an das FA.
Nimbus2000 schrieb am 04.05.2020:
Mal eine Frage für Steuer Experten: Was ist eigentlich der Grund dafür, dass die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht mit der Summe der Jahreswerte der Dezember Abrechnung übereinstimmt? Oder ist das ein Fehler?
In der Lohnsteuerbescheinigung ist der steuerpflichtige(!) Bruttoarbeitslohn ausgewiesen.
Nicht zum steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn gehören steuerfreie Bezüge, z. B. steuer freie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, steuerfreie Umzugskosten vergütungen, steuerfreier Reisekostenersatz, steuerfreier Auslagenersatz, die nach § 3 Nummer 56 und 63 EStG steuerfreien Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sowie Bezüge, für die die Lohn steuer nach §§ 37b, 40 bis 40b EStG pauschal erhoben wurde. Nicht unter Nummer 3, sondern gesondert zu bescheinigen sind insbesondere ermäßigt besteuerte Entschädigun gen, ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre sowie die auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens oder des Auslandstätigkeitserlasses von der Lohn steuer freigestellt.
antwortenWiWi Gast schrieb am 05.05.2020:
In der Lohnsteuerbescheinigung ist der steuerpflichtige(!) Bruttoarbeitslohn ausgewiesen.
Der sollte meiner Meinung nach in einer zeitgemäßen monatlichen Gehaltsbescheinigung aber auch entsprechend von anders besteuerten Lohnbestandteilen (zeilenweise) separiert sein. Dadurch sollte man die Jahressumme der letzten Gehaltsbescheinigung eigentlich mit der Lohnsteuerbescheinigung abgleichen können.
antwortenNicht zum steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn gehören steuerfreie Bezüge, z. B. steuer freie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, steuerfreie Umzugskosten vergütungen, steuerfreier Reisekostenersatz, steuerfreier Auslagenersatz, die nach § 3 Nummer 56 und 63 EStG steuerfreien Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sowie Bezüge, für die die Lohn steuer nach §§ 37b, 40 bis 40b EStG pauschal erhoben wurde. Nicht unter Nummer 3, sondern gesondert zu bescheinigen sind insbesondere ermäßigt besteuerte Entschädigun gen, ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre sowie die auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens oder des Auslandstätigkeitserlasses von der Lohn steuer freigestellt.
know-it-all schrieb am 04.05.2020:
Nimbus2000 schrieb am 04.05.2020:
Mal eine Frage für Steuer Experten: Was ist eigentlich der Grund dafür, dass die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht mit der Summe der Jahreswerte der Dezember Abrechnung übereinstimmt? Oder ist das ein Fehler?
Wenn du mal noch ein paar mehr Details preisgibst, welche Werte nicht übereinstimmen (Lohnsumme, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, einige davon?, alle?), dann sind die Steuerexperten vielleicht auch in der Lage, deine Frage zu beantworten.
Vielleicht vergleichst du auch einfach nur Werte, die gar nicht vergleichbar sind (also Äpfel mit Birnen usw.).
Also direkt den Bruttolohn z.B. (z 3 auf der e.LStBsch). der ist im kumulierten Dezember Bescheid 2.000 EUR höher als auf der elektronschen Lst.B. Die Lohnsteuer hingegen ist auf der eLStB um 4.000 EUR höher als im Dezember. Zumindest die beiden Werte hätte ich gleich erwartet.
antwortenDeinem neuen Arbeitgeber geht dann früheres Gehalt absolut nichts an. Bisheriger Urlaub, ok. Aber bisheriges Gehalt: nein.
antwortenNimbus2000 schrieb am 05.05.2020:
Also direkt den Bruttolohn z.B. (z 3 auf der e.LStBsch). der ist im kumulierten Dezember Bescheid 2.000 EUR höher als auf der elektronschen Lst.B. Die Lohnsteuer hingegen ist auf der eLStB um 4.000 EUR höher als im Dezember. Zumindest die beiden Werte hätte ich gleich erwartet.
Ein solche Abweichung erscheint erstmal ungewöhnlich. Du solltest die Werte sowohl aus der letzten Gehaltsabrechnung, als auch aus der Lohnsteuerbescheinigung mal in einen Brutto-Netto-Rechner (z.B. den hier: http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=lohnsteuerrechnerjava) eintippen und die Plausibilität prüfen.
Mögliche Ursachen für eine Abweichung (Spekulation):
WiWi Gast schrieb am 05.05.2020:
Deinem neuen Arbeitgeber geht dann früheres Gehalt absolut nichts an. Bisheriger Urlaub, ok. Aber bisheriges Gehalt: nein.
Die Frage wurde bereits 2013 gestellt und längst beantwortet.
antwortenNimbus2000 schrieb am 05.05.2020:
know-it-all schrieb am 04.05.2020:
Nimbus2000 schrieb am 04.05.2020:
Mal eine Frage für Steuer Experten: Was ist eigentlich der Grund dafür, dass die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht mit der Summe der Jahreswerte der Dezember Abrechnung übereinstimmt? Oder ist das ein Fehler?
Wenn du mal noch ein paar mehr Details preisgibst, welche Werte nicht übereinstimmen (Lohnsumme, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, einige davon?, alle?), dann sind die Steuerexperten vielleicht auch in der Lage, deine Frage zu beantworten.
Vielleicht vergleichst du auch einfach nur Werte, die gar nicht vergleichbar sind (also Äpfel mit Birnen usw.).Also direkt den Bruttolohn z.B. (z 3 auf der e.LStBsch). der ist im kumulierten Dezember Bescheid 2.000 EUR höher als auf der elektronschen Lst.B. Die Lohnsteuer hingegen ist auf der eLStB um 4.000 EUR höher als im Dezember. Zumindest die beiden Werte hätte ich gleich erwartet.
Das kann nicht sein. Vermutlich verwechselst du die Werte "Gesamtbrutto" gem. EBV und Steuerbrutto. Diese Werte können durchaus abweichen, z.B. durch den AG pauschal versteuerte Leistungen an den AN. Insofern ist das Gesamtbrutto in der monatlichen Gehaltsabrechnung häufig höher als das tatsächliche Steuerbrutto. In den meisten Gehaltsabrechnungen werden kumuliertes Gesamtbrutto und kumuliertes Steuerbrutto auch separat ausgewiesen.
antwortenJa ihr hattet Recht. Es lag hauptsächlich an der bAV, die nicht erkenntlich ausgewiesen ist in der Dezember Abrechnung. Wenn ich eure Beschreibungen anhöre, scheinen unsere Lohnabrechnungen ziemlich grottig zu sein. Danke für den input!
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