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SteuerangelegenheitenUmzugspauschale

Muss ich Umzugskosten versteuern?

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WiWi Gast

Muss ich Umzugskosten versteuern?

Hallo zusammen,

ich bekomme von meinem zukünftigen Arbeitgeber 3000? Umzugskosten erstattet. Sind diese steuerpflichtig und werden sozusagen einfach on top auf mein normales Einkommen geschlagen und damm mit dem EK-Satz versteuert?
Danke!

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WiWi Gast

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

nein. die 3.000 ? werden wohl eher steuerfreier ersatz von werbungskosten sein, sofern deine umzugskosten sonst werbungskosten wären. heißt: du musst die kosten nicht versteuern, hast davon aber nichts, schließlich kostet dich dein umzug geld. ;-)

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DAX Einkäufer

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

Die Kosten müssen natürlich nachweislich angefallen sein, sonst musst Du das versteuern. Außerdem würde ich beim Arbeitgeber nachfragen, ob er Nachweise für die Umzugskosten sehen möchte. Nicht jeder Arbeitgeber zahlt diese Pauschale voll aus, wenn der Umzug Dich eigentlich nur einen Kasten Bier gekostet hat.

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WiWi Gast

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

was kann man denn alles mit den 3000 euro abdecken? Ist der neue Flat-Screen TV den man sich u.a. davon anschafft auch als "Umzugskosten" zu verbuchen oder geht es rein um die Transport und Ab-bzw. Aufbaukosten beim Umzug?

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WiWi Gast

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

ein neuer fernseher kann steuerlich natürlich nicht geltend gemacht werden, d.h. ersatz dafür müsstest du theoretisch versteuern.

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WiWi Gast

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

Der Lohnbuchhalter deines zukünftigen Arbeitgebers ist für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung der zusätzlichen Zahlung über 3.000 Euro verantwortlich. Ob und wie er das versteuert hat, siehst du in deiner Lohnabrechnung.

Wenn deine Frage dahin geht, dass du überprüfen willst, ob er richtig abgerechnet hat, dann musst du wohl deinen Steuerberater fragen. Denn so weit ich weiß sind die einzelnen Regeln nicht in kommentierter Fom im Internet verfügbar, sondern können nur in Fachliteratur nachgeschlagen werden.

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checker

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

Denke, dass geht in die Richtung "Geldwerter Vorteil". Das musst du sicher versteuern.

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WiWi Gast

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

Was für ein Quatsch. Geldzahlungen können kein "geldwerter Vorteil" sein. Wenn die Erstattung im Ganzen oder Teile davon steuerpflichtig sind, dann wird das zum Lohn/Gehalt gezählt und als Einmalzahlung behandelt.

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DAX Einkäufer

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

Das ist kein geldwerter Vorteil, sondern bares Geld! Immerhin erhältst Du ja das Geld zur Verwendung überwiesen. Geldwerter Vorteil wäre es, wenn der Arbeitgeber den Umzugswagen kommen lässt.

Ein neuer Fernseher ist da nicht drin. Aber zum Beispiel eine doppelt gezahlte Miete in der Zeit des Umzugs.

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WiWi Gast

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

"Denke, dass geht in die Richtung "Geldwerter Vorteil". Das musst du sicher versteuern. "

Wenn der AG die 3000 EUR auszahlt ist es (wie der Name schon sagt) kein geldwerter Vorteil mehr sondern eine tatsächliche Zahlung...

Steuerfrei kann das nur ausgezahlt werden, wenn es explizit durch den Steuergesetzgeber auch als zulässige steuerfreie Arbeitgeberleistung definiert ist. Mit geringem Google-Aufwand habe ich zum Beispiel diesen Link gefunden: http://www.witte-scholz.de/steuerberater/media/downloads/2011/themenrundschreiben/Steuerfreie%20Arbeitgeberleistungen.pdf

Die Korrektheit der Informationen habe ich nicht überprüft, aber im Abschnitt "Umzugskosten" finden sich nähere Informationen zu zulässigen steuerfreien Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit betrieblich veranlassten Umzügen.

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checker

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

Klar ist eine Zahlung kein geldwerter vorteil... Deshalb habe ich ja auch "geht in die Richtung" geschrieben.

Ist ja auch egal ob der unternehmen das geld erstattet oder den umzug zur verfügung stellt. Musst du bestimmt versteuern.

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WiWi Gast

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

Vielen Dank für die Antworten!

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DAX Einkäufer

Re: Muss ich Umzugskosten versteuern?

"Musst Du bestimmt versteuern."

Ja, kann aber mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet werden. Wer 3.000 Euro erhält und davon 2.000 Euro Umzug, 1.500 Euro Maklergebühren und 1.000 Euro doppelt gezahlte Miete begleicht, versteuert nicht 3.000 Euro, sondern setzt unterm Strich sogar noch 1.500 Euro steuerlich ab.

Voraussetzung: Der Umzug muss mit dem neuen Job in einem Zusammenhang stehen. Wer von Hamburg nach Harburg zieht und dadurch nur ein paar Minuten Fahrzeit spart, kann keinen beruflich bedingten Umzug absetzen.

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