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Reise in "Urlaubsland" steuerlich absetzbar?

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WiWi Gast

Reise in "Urlaubsland" steuerlich absetzbar?

Hallo Zusammen, folgende Situation:

1x Nebengewerbe

Ich würde nun für 2 Wochen eine Geschäftsreise in den Süden machen um von dort aus zu arbeiten (remote). Ich werde dort wirklich 100% arbeiten und will nur wegen den günstigen Lebensunterhaltungskosten / Wetter dort hin.
Bekomme ich da 100% vom Flug / Hotel als Steuerabzug durch? oder glaubt mir das keiner vom Finanzamt dass ich dort wirklich zum arbeiten war?

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Ceterum censeo

Reise in "Urlaubsland" steuerlich absetzbar?

Ich sehe im vorliegenden Sachverhalt leider keine hinreichende Begründung, wieso die Reise (auch in der Art und Länge) beruflich notwendig war und somit Werbungskosten entstünden. Wie du selbst sagst: Es sind überwiegend private Motive die dich antreiben.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Reise in "Urlaubsland" steuerlich absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 04.10.2021:

Hallo Zusammen, folgende Situation:

1x Nebengewerbe

Ich würde nun für 2 Wochen eine Geschäftsreise in den Süden machen um von dort aus zu arbeiten (remote). Ich werde dort wirklich 100% arbeiten und will nur wegen den günstigen Lebensunterhaltungskosten / Wetter dort hin.
Bekomme ich da 100% vom Flug / Hotel als Steuerabzug durch? oder glaubt mir das keiner vom Finanzamt dass ich dort wirklich zum arbeiten war?

Keine Chance, außer der Beamte beim Finanzamz ist zufällig dein Schwager.

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WiWi Gast

Reise in "Urlaubsland" steuerlich absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 05.10.2021:

Ich sehe im vorliegenden Sachverhalt leider keine hinreichende Begründung, wieso die Reise (auch in der Art und Länge) beruflich notwendig war und somit Werbungskosten entstünden. Wie du selbst sagst: Es sind überwiegend private Motive die dich antreiben.
Liebe Grüße

Sehe ich ähnlich. Der Kollege hat es gut zusammengefasst. Es würde anders Aussehen, wenn dich dein Arbeitgeber (bspw. für eine Tagung ins Ausland schickt. Wobei bei diesem Sachverhalt) der Flug, die Übernachtungskosten und das Frühstück durch dieseb getragen werden. Da es sich um ein Forum handelt und dich hier sowieso keiner beraten dürfte, stünde noch der Weg zum Steuerbeamten deines Vertrauens frei. Wenn dieser es unkritisch sieht, dann alles dokumentieren und gegebenenfalls versuchen.

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WiWi Gast

Reise in "Urlaubsland" steuerlich absetzbar?

Also je nach "Geschäftszweck" deines Nebengewerbes sollte das durchaus möglich sein. Solange die Reise mit einer Form von Gewinnerzielung in Zusammenhang steht. Bspw. als Schriftsteller oder Reiseblogger absolut kein Problem.

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