WiWi Gast schrieb am 01.02.2023:
Und über der Beitragsbemessungsgrenze bleiben viele Leute trotzdem in der GKV, obwohl sie in eine PKV wechseln könnten.
Du verwechselst die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) mit der Pflichtversicherungsgrenze (auch bekannt als JAEG - Jahresentgeltgrenze), die ihrerseits noch einiges oberhalb der BBG liegt:
- BBG für 2023: 59.850 EUR
- JAEG für 2023: 66.600 EUR
Erst wenn das Gehalt die JAEG übersteigt, ändert sich der Status in der GKV von "pflichtversichert" auf "freiwillig versichert" und man darf dann auch in die PKV wechseln.
Für Geringverdienende und für Familien mit Kindern ist die GKV eine sehr günstige Angelegenheit.
Für Geringverdienende stellt sich die Frage ob PKV oder GKV überhaupt nicht, außer vielleicht bei Selbständigen Geringverdienern. Insofern braucht man das Thema auch nicht zu diskutieren...
Hier hat man häufig den Eindruck, dass Leute die Subvention einer kostenlosen Krankenversicherung während des Studiums als selbstverständlich ansehen und am liebsten nie im Leben dafür zahlen würden.
Soweit ich mit erinnern kann, hatte ich im Studium eine studentische Krankenversicherung, die schon etwas gekostet hat (wenn auch einen insgesamt überschaubaren Beitrag). Kostenlos ist es ggf., wenn man noch in der Familienversicherung der Eltern bleiben kann, aber das endet spätestens mit 25 (obgleich ich da nicht ganz sicher bin...).
Ich erinnere mich aber auch daran, dass ich als gesunder, junger Mann nur äußerst selten zum Arzt gegangen bin (zumal im Studium auch keine Krankschreibung benötigt wird, wenn man mal länger erkältet ist ...).
Man hätte es mir folglich damals auch nur schwer vermitteln können, dass ich für die Nichtinanspruchnahme von versicherten Leistungen einen nennenswerten Versicherungsbeitrag hätte zahlen müssen.
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