WiWi Gast schrieb am 16.04.2020:
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wie ihr bei der Steuererklärung 2020 das Thema Homeoffice wegen Corona bzgl. des Ansetzens der Entfernungspauschale behandeln wollt.
Werbungskosten in der Steuererklärung sind dafür da, das zu versteuernde Einkommen um tatsächliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit entstanden sind, zu reduzieren. Insofern sollte man da IMHO ehrlich sein und nur solche Kosten ansetzen, die man - sofern vom Finanzamt angefordert - auch nachweisen kann.
Wenn du also dieses Jahr 60 Tage Home Office machst, dann freue dich doch viel mehr, dass dir an diesen Tagen keine reale Kosten für die Fahrt zur Arbeit entstehen. Das bringt netto mehr als die Steuerrückerstattung 0,35 €/Entfernungskilometer Pendlerpauschale (neuer Satz ab 2020) für Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist.
Denn legt man diesen Satz auf die gefahrenen Kilometer um (--> 0,175 €/km) dann erhält man je nach individuellen Steuersatz höchstens ~44% (mit SolZ) als Steuerrückzahlung = ~7,8 ct/km.
Dieser Betrag reicht so gerade eben um bei einem recht sparsamen Auto die Spritkosten zu bezahlen ohne jeglichen Deckungsbeitrag für weitere Kosten (Versicherung, Wartung, Wertverlust). Wie immer in der Steuer: Kostenvermeidung bringt mehr als die steuerliche Anrechnung entstandener Kosten.
Bei tatsächlich entstandenen und auch nachweisbaren Kosten, kann man natürlich kreativer sein (bspw. privat erworbener Computer angesetzt mit 100% dienstlicher Nutzung usw.) :-)
Ich habe übrigens meinen Steuerbescheid für 2019 schon erhalten - nur ca. 2 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung. Ich habe es das erste Mal ausschließlich digital abgegeben, d.h. ohne Belege, ohne Anschreiben und mit Elster-Zertifikat unterschrieben.
Das war ein Tipp einer Bekannten (Steuerberater), dass diese Steuererklärungen eine gute Chance haben, durch die automatisierte Steuerprüfung zu laufen, ohne, dass da jemals ein Beamter noch drauf schaut.
Wenn man dann keine besonderen Risikokriterien erfüllt (u.a. keine erheblich abweichenden Werbungskosten im Vergl. mit Vorjahren etc.), dann ist die Chance auf automatisierte Prüfung und Anerkennung recht hoch. Bei mir gab es in diesem Jahr auch keine Beanstandungen - alles vom Finanzamt anerkannt.
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