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Entfernungspauschale bei Homeoffice

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, wie ihr bei der Steuererklärung 2020 das Thema Homeoffice wegen Corona bzgl. des Ansetzens der Entfernungspauschale behandeln wollt.
Ehrlich, normalerweise mache ich im Jahr vielleicht 5 Tage Homeoffice und die gebe als ganz normale Arbeitstage an. Ich vermute in 2020 werden es bei mir mind. 60 Tage werden. Mal abgesehen davon, dass das natürlich mehr sind als die paar wenigen die Jahre vorher, denkt ihr, das Thema wird in der Steuererklärung dann auch besonders geprüft? Es ist ja klar, dass in 2020 viele zuhause waren, zumindest bei typischen Bürojobs würde ich als Finanzbeamter da schon mal nachfragen, wenn da 220 Tage drinstehen.

Was korrekt wäre ist mir klar, finde es aber trotzdem interessant, dieses Thema zu diskutieren.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

Ist doch klar, was will man da groß Fragen?

Option 1) erheblich sein -alles klar

Option 2) z.b. 220 Tage angeben
Case 2.1 Finanzamt sagt nichts -alles klar
Case 2.2. Finanzamt frägt nach und will z.b. eine Bescheinigung deines Arbeitgebers wie viele Tage im Jahr du vor Ort gearbeitet hast
Case 2.2.1 deinem Chef/HR ist alles egal und sie stellen dir ne Bescheinigung für 220 Tage aus - alles klar
Case 2.2.2. sie tun es nicht. Dann kannst du ja ausrechnen (in Abhängigkeit deiner Entfernung) um wie viele euro du versucht hast Steuerbetrug zu begehen und ein Anwalt kann dir sicher Erfahrungswerte dazu geben, was die Konsequenzen sind.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 16.04.2020:

Case 2.2.2. sie tun es nicht. Dann kannst du ja ausrechnen (in Abhängigkeit deiner Entfernung) um wie viele euro du versucht hast Steuerbetrug zu begehen und ein Anwalt kann dir sicher Erfahrungswerte dazu geben, was die Konsequenzen sind.

Der war gut. Die Konsequenzen sind maximal, dass das Finanzamt statt der 220 Tage nur bspw. 160 anerkennt und die Rückzahlung entsprechend geringer ausfällt. Darüber hinaus hast du nichts zu befürchten.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 16.04.2020:

Case 2.2.2. sie tun es nicht. Dann kannst du ja ausrechnen (in Abhängigkeit deiner Entfernung) um wie viele euro du versucht hast Steuerbetrug zu begehen und ein Anwalt kann dir sicher Erfahrungswerte dazu geben, was die Konsequenzen sind.

Die Frage an der Stelle wäre, wie gut man sich da rausreden kann. Wenn jemand z.B. gewohnt ist, einfach die Zahl aus dem Zeiterfassungssystem des Arbeitgebers zu übernehmen, dann kann schon mal vergessen werden, ist dann schließlich fast ein Jahr her.
Ob dann ein "sorry, ich hab verpennt, dass ich ja vor einem Jahr coronabedingt eine Zeit lang zuhause war" durchgeht und man dann einfach nachliefern kann?

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know-it-all

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 16.04.2020:

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, wie ihr bei der Steuererklärung 2020 das Thema Homeoffice wegen Corona bzgl. des Ansetzens der Entfernungspauschale behandeln wollt.

Werbungskosten in der Steuererklärung sind dafür da, das zu versteuernde Einkommen um tatsächliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit entstanden sind, zu reduzieren. Insofern sollte man da IMHO ehrlich sein und nur solche Kosten ansetzen, die man - sofern vom Finanzamt angefordert - auch nachweisen kann.

Wenn du also dieses Jahr 60 Tage Home Office machst, dann freue dich doch viel mehr, dass dir an diesen Tagen keine reale Kosten für die Fahrt zur Arbeit entstehen. Das bringt netto mehr als die Steuerrückerstattung 0,35 €/Entfernungskilometer Pendlerpauschale (neuer Satz ab 2020) für Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist.
Denn legt man diesen Satz auf die gefahrenen Kilometer um (--> 0,175 €/km) dann erhält man je nach individuellen Steuersatz höchstens ~44% (mit SolZ) als Steuerrückzahlung = ~7,8 ct/km.
Dieser Betrag reicht so gerade eben um bei einem recht sparsamen Auto die Spritkosten zu bezahlen ohne jeglichen Deckungsbeitrag für weitere Kosten (Versicherung, Wartung, Wertverlust). Wie immer in der Steuer: Kostenvermeidung bringt mehr als die steuerliche Anrechnung entstandener Kosten.

Bei tatsächlich entstandenen und auch nachweisbaren Kosten, kann man natürlich kreativer sein (bspw. privat erworbener Computer angesetzt mit 100% dienstlicher Nutzung usw.) :-)

Ich habe übrigens meinen Steuerbescheid für 2019 schon erhalten - nur ca. 2 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung. Ich habe es das erste Mal ausschließlich digital abgegeben, d.h. ohne Belege, ohne Anschreiben und mit Elster-Zertifikat unterschrieben.
Das war ein Tipp einer Bekannten (Steuerberater), dass diese Steuererklärungen eine gute Chance haben, durch die automatisierte Steuerprüfung zu laufen, ohne, dass da jemals ein Beamter noch drauf schaut.
Wenn man dann keine besonderen Risikokriterien erfüllt (u.a. keine erheblich abweichenden Werbungskosten im Vergl. mit Vorjahren etc.), dann ist die Chance auf automatisierte Prüfung und Anerkennung recht hoch. Bei mir gab es in diesem Jahr auch keine Beanstandungen - alles vom Finanzamt anerkannt.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

mal dazu ne andere frage. hab 2018 noch bei eltern gewohnt und der weg zur arbeit war 25 km. dann 2019 eigene wohnung und der weg zur arbeit sind nur noch 7 km. ich möchte gerne trotzdem noch 25 km strecke angeben (von eltern aus der weg). fällt das auf? die wissen ja nicht dass ich umgezogen bin, habe nichts umgemeldet, zuhause kann ja noch mein 1. wohnsitz sein?

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 16.04.2020:

mal dazu ne andere frage. hab 2018 noch bei eltern gewohnt und der weg zur arbeit war 25 km. dann 2019 eigene wohnung und der weg zur arbeit sind nur noch 7 km. ich möchte gerne trotzdem noch 25 km strecke angeben (von eltern aus der weg). fällt das auf? die wissen ja nicht dass ich umgezogen bin, habe nichts umgemeldet, zuhause kann ja noch mein 1. wohnsitz sein?

Das frage ich mich auch, ob das geht

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 16.04.2020:

mal dazu ne andere frage. hab 2018 noch bei eltern gewohnt und der weg zur arbeit war 25 km. dann 2019 eigene wohnung und der weg zur arbeit sind nur noch 7 km. ich möchte gerne trotzdem noch 25 km strecke angeben (von eltern aus der weg). fällt das auf? die wissen ja nicht dass ich umgezogen bin, habe nichts umgemeldet, zuhause kann ja noch mein 1. wohnsitz sein?

Du hast eine Pflicht dich umzumelden.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

mal dazu ne andere frage. hab 2018 noch bei eltern gewohnt und der weg zur arbeit war 25 km. dann 2019 eigene wohnung und der weg zur arbeit sind nur noch 7 km. ich möchte gerne trotzdem noch 25 km strecke angeben (von eltern aus der weg). fällt das auf? die wissen ja nicht dass ich umgezogen bin, habe nichts umgemeldet, zuhause kann ja noch mein 1. wohnsitz sein?

Du hast eine Pflicht dich umzumelden.

Es besteht die Pflicht zur Anmeldung der Wohnung. Tust du es nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

Interessante Frage... als Firmenwagen Nutzer und Inhaber eines Jobtickets die auch während Homeoffice versteuert bzw. bezahlt werden müssen, stelle ich mit Angabe der Homeoffice Zeit schlechter.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 21.01.2021:

Interessante Frage... als Firmenwagen Nutzer und Inhaber eines Jobtickets die auch während Homeoffice versteuert bzw. bezahlt werden müssen, stelle ich mit Angabe der Homeoffice Zeit schlechter.

Ich meine Jobtickets werden nicht mehr versteuert, sondern nur noch im Rahmen der Entfernungspauschale berücksichtigt.

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sammycm

Entfernungspauschale bei Homeoffice

Wie hier gleich wieder Steuerbetrug gerufen wird. Fahre ich jeden Morgen 20 Km mit dem Fahrrad zur Arbeit, dann kan ich auch die Entfernungspauschale ansetzen. Kosten sind mir dabei keine entstanden. Falls jetzt jemand die Wartung des Fahrrades hervorbringt - dann bin ich eben 15 km gelaufen.

antworten
WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

Behörden haben auf so einen Unfug keine Lust... Der wird dir eben sagen, dass er dafür eine Bescheinigung braucht und du entgegnest einfach, ich dachte man kann die Pauschale trotzdem ansetzenn.... Anwalt brauchst du da nicht...

WiWi Gast schrieb am 16.04.2020:

Ist doch klar, was will man da groß Fragen?

Option 1) erheblich sein -alles klar

Option 2) z.b. 220 Tage angeben
Case 2.1 Finanzamt sagt nichts -alles klar
Case 2.2. Finanzamt frägt nach und will z.b. eine Bescheinigung deines Arbeitgebers wie viele Tage im Jahr du vor Ort gearbeitet hast
Case 2.2.1 deinem Chef/HR ist alles egal und sie stellen dir ne Bescheinigung für 220 Tage aus - alles klar
Case 2.2.2. sie tun es nicht. Dann kannst du ja ausrechnen (in Abhängigkeit deiner Entfernung) um wie viele euro du versucht hast Steuerbetrug zu begehen und ein Anwalt kann dir sicher Erfahrungswerte dazu geben, was die Konsequenzen sind.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 21.01.2021:

Interessante Frage... als Firmenwagen Nutzer und Inhaber eines Jobtickets die auch während Homeoffice versteuert bzw. bezahlt werden müssen, stelle ich mit Angabe der Homeoffice Zeit schlechter.

Du kannst, wenn Du mehr als die Hälfte des Jahres im Home-Office bist, die zu versteuernden Kilometer beim Firmenwagen auf 0 setzen. Damit stellst Du Dich auf jeden Fall besser. Du versteuerst also nur den Bruttolistenpreis des Wagens.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

sammycm schrieb am 21.01.2021:

Wie hier gleich wieder Steuerbetrug gerufen wird. Fahre ich jeden Morgen 20 Km mit dem Fahrrad zur Arbeit, dann kan ich auch die Entfernungspauschale ansetzen. Kosten sind mir dabei keine entstanden. Falls jetzt jemand die Wartung des Fahrrades hervorbringt - dann bin ich eben 15 km gelaufen.

Das ist leider so nicht richtig, siehe Paragraph 43 AO. Du bist dem Staat verpflichtet dein komplettes Einkommen der Versteuerung zu unterwerfen, unter der Bedingung des höchstmöglichen Steuersatz, im Sinne des Allgemeinwohl.

Wie jetzt? Ist deine Arbeit nun 15 oder 20km von deinem Wohnort entfernt? Dessen sollte man sich schon bewusst sein wenn man versucht den Staat, der wir ja alle sind, zu betrügen. Sonst fällt es auf.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

Es ist eine Pauschale, wie du dich fortbewegst ist vollkommen egal, du musst nur den Weg auf dich genommen haben. Auch wenn du mit dem Fahrrad fährst, oder zu Fuß gehst stehen wir die 30 Cent je Kilometer zu!

sammycm schrieb am 21.01.2021:

Wie hier gleich wieder Steuerbetrug gerufen wird. Fahre ich jeden Morgen 20 Km mit dem Fahrrad zur Arbeit, dann kan ich auch die Entfernungspauschale ansetzen. Kosten sind mir dabei keine entstanden. Falls jetzt jemand die Wartung des Fahrrades hervorbringt - dann bin ich eben 15 km gelaufen.

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BrioniFanboy87

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 16.04.2020:

Ist doch klar, was will man da groß Fragen?

Option 1) erheblich sein -alles klar

Option 2) z.b. 220 Tage angeben
Case 2.1 Finanzamt sagt nichts -alles klar
Case 2.2. Finanzamt frägt nach und will z.b. eine Bescheinigung deines Arbeitgebers wie viele Tage im Jahr du vor Ort gearbeitet hast
Case 2.2.1 deinem Chef/HR ist alles egal und sie stellen dir ne Bescheinigung für 220 Tage aus - alles klar
Case 2.2.2. sie tun es nicht. Dann kannst du ja ausrechnen (in Abhängigkeit deiner Entfernung) um wie viele euro du versucht hast Steuerbetrug zu begehen und ein Anwalt kann dir sicher Erfahrungswerte dazu geben, was die Konsequenzen sind.

Seit 01.03.2020 in der UB ist mein Tipp.
Viel geschrieben, wenig sinnvoller Inhalt. Aber Hauptsache in Case x.x.x.x.y untergliedert.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

sammycm schrieb am 21.01.2021:

Wie hier gleich wieder Steuerbetrug gerufen wird. Fahre ich jeden Morgen 20 Km mit dem Fahrrad zur Arbeit, dann kan ich auch die Entfernungspauschale ansetzen. Kosten sind mir dabei keine entstanden. Falls jetzt jemand die Wartung des Fahrrades hervorbringt - dann bin ich eben 15 km gelaufen.

dann hast du einen erhöhten kalorienbedarf zu decken = kosten

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

Meines Erachtens kann man die Kosten für ein ÖPNV Jahresticket trotzdem in voller Höhe absetzen. Du hast ja die Auswahl zwischen Individualverkehr (Anzahl_Bürotage x Entfernung x KM-Pauschale) oder ÖPNV-Kosten (dort trägt man die tatsächliche Kosten der Tickets ein).

Da meine ÖPNV-Kosten idR niedriger waren als die Entfernungspauschale, habe ich bisher bei der Steuererklärung den "Individualverkehr" geltend gemacht (das ist vollkommen legal). Dieses Jahr halt den ÖPNV.

Werde im letzten Jahr aber eh nicht über die Werbekostenpauschale gekommen sein und somit wahrscheinlich einfach gar keine Steuererklärung machen.

WiWi Gast schrieb am 21.01.2021:

WiWi Gast schrieb am 21.01.2021:

Interessante Frage... als Firmenwagen Nutzer und Inhaber eines Jobtickets die auch während Homeoffice versteuert bzw. bezahlt werden müssen, stelle ich mit Angabe der Homeoffice Zeit schlechter.

Ich meine Jobtickets werden nicht mehr versteuert, sondern nur noch im Rahmen der Entfernungspauschale berücksichtigt.

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know-it-all

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 21.01.2021:

Ich meine Jobtickets werden nicht mehr versteuert, sondern nur noch im Rahmen der Entfernungspauschale berücksichtigt.

Ich meine es kommt darauf an, ob man durch Job Ticket durch Entgeldumwandlung bekommt (dann geldwerter Vorteil) oder "unentgeltlich" zusätzlich zum Arbeitslohn (dann kein geldwerter Vorteil, aber es beeinträchtigt die Möglichkeit noch Pendlerpauschale anzusetzen).

Wie hier gleich wieder Steuerbetrug gerufen wird. Fahre ich jeden Morgen 20 Km mit dem Fahrrad zur Arbeit, dann kan ich auch die Entfernungspauschale ansetzen. Kosten sind mir dabei keine entstanden. Falls jetzt jemand die Wartung des Fahrrades hervorbringt - dann bin ich eben 15 km gelaufen.

Voraussetzung für die Ansetzung der Pendlerpauschale ist nur, dass man an diesem Tage tatsächlich ins Büro war. Das genutzt Verkehrsmittel ist unerheblich, also auch wenn du mit dem Fahrrad gefahren bist. Selbst wenn du öffentliche Verkehrsmittel genutzt hast, steht es dir frei entweder die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten (Fahrscheine, Monatstickets) anzusetzen oder die Pendlerpauschale.

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 21.01.2021:

Behörden haben auf so einen Unfug keine Lust... Der wird dir eben sagen, dass er dafür eine Bescheinigung braucht und du entgegnest einfach, ich dachte man kann die Pauschale trotzdem ansetzenn.... Anwalt brauchst du da nicht...

Was ist, wenn der Arbeitgeber eine solche Bescheinigung gar nicht ausstellen kann, weil er keinerlei Informationen hat? Bei uns gibt es keinerlei Zeiterfassung oder Zugangskontrolle, wir kommen und gehen nach Belieben. Seit März sind so wenige im Büro, dass man an manchen tagen nicht mal irgendjemanden trifft, weil die meisten dann irgendwo alleine in ihrem Zimmerchen sitzen. Sprich, der Arbeitgeber kann in keinster Weise wissen, wie oft ich in 2020 im Büro war.
Ich vermute dass es im Ernstfall darauf hinausläuft, dass ich mitteile, wie oft ich da war und der Arbeitgeber bestätigt mir das?

antworten
WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

BrioniFanboy87 schrieb am 21.01.2021:

Ist doch klar, was will man da groß Fragen?

Option 1) erheblich sein -alles klar

Option 2) z.b. 220 Tage angeben
Case 2.1 Finanzamt sagt nichts -alles klar
Case 2.2. Finanzamt frägt nach und will z.b. eine Bescheinigung deines Arbeitgebers wie viele Tage im Jahr du vor Ort gearbeitet hast
Case 2.2.1 deinem Chef/HR ist alles egal und sie stellen dir ne Bescheinigung für 220 Tage aus - alles klar
Case 2.2.2. sie tun es nicht. Dann kannst du ja ausrechnen (in Abhängigkeit deiner Entfernung) um wie viele euro du versucht hast Steuerbetrug zu begehen und ein Anwalt kann dir sicher Erfahrungswerte dazu geben, was die Konsequenzen sind.

Seit 01.03.2020 in der UB ist mein Tipp.
Viel geschrieben, wenig sinnvoller Inhalt. Aber Hauptsache in Case x.x.x.x.y untergliedert.

Das dachte ich mir auch :-D :-D
Normalerweise ist das Finanzamt zufrieden, wenn du maximal 220 Tage angibst, dann kommen in der Regel keine Rückfragen. Dieses Jahr war das Thema home office allerdings so präsent, dass ich mir vorstellen könnte, dass man mal genauer nachschauen wird. Ich wäre an deiner Stelle also lieber ehrlich oder zumindest würde ich es so angeben, dass du dich im Notfall nur um ein paar Tage und nicht um 3 Monate "verrechnet" hast ;)

Wenn du keinen Job hast, der eine Zeiterfassung erfordert, wird man dir sowieso kaum das Gegenteil deiner Angaben nachweisen können und für die paar Kröten, die du wahrscheinlich verdienst, wird sich weder der Veranlagungsbeamte noch die Steuerstrafsachenstelle bewegen, die haben genug mit den Leuten zu tun, die meinen, den Corona-Bonus als Weihnachtsgeld zahlen zu können. Meine Vermutung.

antworten
WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Homeoffice

Und wie verhält es sich, wenn ich dauerhaft seit Juli 2020 im Homeoffice bin, aber jeden Tag zum Büro fahre, um die Post zu holen? Kann man dann zusätzlich zum Arbeitszimmer daheim auch den Weg ins Büro ansetzen? Oder muss das einem dann der AG erstatten?
Danke und Grüße,
Ingo

WiWi Gast schrieb am 21.01.2021:

BrioniFanboy87 schrieb am 21.01.2021:

Ist doch klar, was will man da groß Fragen?

Option 1) erheblich sein -alles klar

Option 2) z.b. 220 Tage angeben
Case 2.1 Finanzamt sagt nichts -alles klar
Case 2.2. Finanzamt frägt nach und will z.b. eine Bescheinigung deines Arbeitgebers wie viele Tage im Jahr du vor Ort gearbeitet hast
Case 2.2.1 deinem Chef/HR ist alles egal und sie stellen dir ne Bescheinigung für 220 Tage aus - alles klar
Case 2.2.2. sie tun es nicht. Dann kannst du ja ausrechnen (in Abhängigkeit deiner Entfernung) um wie viele euro du versucht hast Steuerbetrug zu begehen und ein Anwalt kann dir sicher Erfahrungswerte dazu geben, was die Konsequenzen sind.

Seit 01.03.2020 in der UB ist mein Tipp.
Viel geschrieben, wenig sinnvoller Inhalt. Aber Hauptsache in Case x.x.x.x.y untergliedert.

Das dachte ich mir auch :-D :-D
Normalerweise ist das Finanzamt zufrieden, wenn du maximal 220 Tage angibst, dann kommen in der Regel keine Rückfragen. Dieses Jahr war das Thema home office allerdings so präsent, dass ich mir vorstellen könnte, dass man mal genauer nachschauen wird. Ich wäre an deiner Stelle also lieber ehrlich oder zumindest würde ich es so angeben, dass du dich im Notfall nur um ein paar Tage und nicht um 3 Monate "verrechnet" hast ;)

Wenn du keinen Job hast, der eine Zeiterfassung erfordert, wird man dir sowieso kaum das Gegenteil deiner Angaben nachweisen können und für die paar Kröten, die du wahrscheinlich verdienst, wird sich weder der Veranlagungsbeamte noch die Steuerstrafsachenstelle bewegen, die haben genug mit den Leuten zu tun, die meinen, den Corona-Bonus als Weihnachtsgeld zahlen zu können. Meine Vermutung.

antworten
Ceterum censeo

Entfernungspauschale bei Homeoffice

WiWi Gast schrieb am 30.03.2021:

Und wie verhält es sich, wenn ich dauerhaft seit Juli 2020 im Homeoffice bin, aber jeden Tag zum Büro fahre, um die Post zu holen? Kann man dann zusätzlich zum Arbeitszimmer daheim auch den Weg ins Büro ansetzen? Oder muss das einem dann der AG erstatten?
Danke und Grüße,
Ingo

Lieber Ingo,

ich meine, diese Frage wurde bereits einige Male beantwortet, nichtsdestotrotz mal eine kurze Einschätzung der Rechtslage:
§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG kodifiziert es folgendermaßen: "Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr".

Dies bedeutet, suchst du die Betriebsstätte arbeitstäglich auf, ist hier nur der Ansatz der Entfernungspauschale statthaft.
Liebe Grüße

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