Entfernungspauschale bei Übernachtung
Hallo liebes Forum,
ich hoffe auf Unterstützung.
Ich lebe in Stuttgart und mein Arbeitgeber hat den Hauptsitz in München.
Ich bin zweimal pro Woche in München, zwecks Vereinfachung sind das 200 km pro Strecke.
Nun ist es dem Finanzamt egal, ob ich nach München gehe, mit dem Fahrrad fahre oder mit dem Auto/Zug, denn es gibt die Entfernungspauschale von vereinfacht 30 Cent pro km.
Meine Frage: Was ist, wenn ich jede Woche an einem Montag nach München fahre, dort bei meiner Mutter übernachte und Dienstagabend zurückfahre, und das alles mit dem Zug?
Ist es für das Finanzamt zwecks Fahrtkosten dasselbe, wie wenn ich montags und dienstags jeweils hin- und zurückfahre?
Danke
Liebe grüße
Sandra
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