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Entfernungspauschale bei Übernachtung

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SandraL

Entfernungspauschale bei Übernachtung

Hallo liebes Forum,
ich hoffe auf Unterstützung.
Ich lebe in Stuttgart und mein Arbeitgeber hat den Hauptsitz in München.
Ich bin zweimal pro Woche in München, zwecks Vereinfachung sind das 200 km pro Strecke.

Nun ist es dem Finanzamt egal, ob ich nach München gehe, mit dem Fahrrad fahre oder mit dem Auto/Zug, denn es gibt die Entfernungspauschale von vereinfacht 30 Cent pro km.

Meine Frage: Was ist, wenn ich jede Woche an einem Montag nach München fahre, dort bei meiner Mutter übernachte und Dienstagabend zurückfahre, und das alles mit dem Zug?

Ist es für das Finanzamt zwecks Fahrtkosten dasselbe, wie wenn ich montags und dienstags jeweils hin- und zurückfahre?

Danke

Liebe grüße

Sandra

antworten
WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Übernachtung

Es gibt Berufszweige die setzen sich sogar professionell damit auseinander.

antworten
WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Übernachtung

Bei der Steuererklärung musst du angeben wie oft du zum Arbeitgeber von deinem Erstwohnsitz gefahren bist.

Wenn du von Montag auf Dienstag bei deiner Mutter übernachtet hast, wäre das also Fahrt (=200km) pro Woche. Du darfst die Pauschale ansetzen (38cent ab dem 21. Km) oder eben deine tatsächlichen Bahnkosten.

Wenn du zwei Fahrten pro Woche geltend machst, dann wäre das Steuerhinterziehung. Also ganz bestimmt wäre es für das Finanzamt nicht "dasselbe".

Bei hoher Fahrleistung mit PKW fragt das Finanzamt auch gerne nach einem Nachweis (bspw. KM-stand über Inspektion). In deinem Beispiel (800km pro Woche bei zwei Fahrten) wären das ja 40k km pro Jahr an Fahrleistung.

SandraL schrieb am 05.12.2022:

Hallo liebes Forum,
ich hoffe auf Unterstützung.
Ich lebe in Stuttgart und mein Arbeitgeber hat den Hauptsitz in München.
Ich bin zweimal pro Woche in München, zwecks Vereinfachung sind das 200 km pro Strecke.

Nun ist es dem Finanzamt egal, ob ich nach München gehe, mit dem Fahrrad fahre oder mit dem Auto/Zug, denn es gibt die Entfernungspauschale von vereinfacht 30 Cent pro km.

Meine Frage: Was ist, wenn ich jede Woche an einem Montag nach München fahre, dort bei meiner Mutter übernachte und Dienstagabend zurückfahre, und das alles mit dem Zug?

Ist es für das Finanzamt zwecks Fahrtkosten dasselbe, wie wenn ich montags und dienstags jeweils hin- und zurückfahre?

Danke

Liebe grüße

Sandra

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Übernachtung

30 Cent gehen immer, außer kein Auto vorhanden

WiWi Gast schrieb am 06.12.2022:

Es gibt Berufszweige die setzen sich sogar professionell damit auseinander.

antworten
WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Übernachtung

Bei der Entfernungspauschale zählt immer nur der einfache Fahrtweg HIN zur Arbeit.

Wenn du also
Mo -->
Di <---
Mi HO
Do -->
Fr <---

Dann darfst du die Fahrt am Montag und Donnerstag absetzen

antworten
WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Übernachtung

Denke nicht, dass du Fahrtkosten absetzen darfst, die du gar nicht hast. Aber die Übernachtungskosten kannst du evtl. per Pauschale absetzen.

Ansonsten kann ich dir sagen, dass du die Fahrtkosten angeben kannst, da es nie jemand vom Finanzamt anzweifeln wird, da du ja tatsächlich dort arbeitest und tatsächlich den Wohnsitz 200km weit weg hast.

antworten
Ceterum censeo

Entfernungspauschale bei Übernachtung

In aller Kürze: Du kannst selbstverständlich nur die Fahrten geltend machen, die du tatsächlich auch angetreten bist.
Der Ansatz der Entfernungspauschale als Werbungskosten ist grundsätzlich gedeckelt auf 4.500 Euro pro Jahr - in deinem Fall wirst du diesen Wert überschreiten. Möchtest du Fahrtkosten hierüber ansetzen ist dies nur möglich, wenn du einen PKW genutzt hast. Hier fordert das Finanzamt jedoch gerne einen Nachweis der gefahrenen Kilometer an.
Liebe Grüße

antworten
SandraL

Entfernungspauschale bei Übernachtung

Vielen Dank für deine Antwort!

Ist in diesem Fall, also dann halt nur einfache Strecke von 200 km, die Ansetzung von Übernachtungskosten als Pauschale möglich?

Ceterum censeo schrieb am 08.12.2022:

In aller Kürze: Du kannst selbstverständlich nur die Fahrten geltend machen, die du tatsächlich auch angetreten bist.
Der Ansatz der Entfernungspauschale als Werbungskosten ist grundsätzlich gedeckelt auf 4.500 Euro pro Jahr - in deinem Fall wirst du diesen Wert überschreiten. Möchtest du Fahrtkosten hierüber ansetzen ist dies nur möglich, wenn du einen PKW genutzt hast. Hier fordert das Finanzamt jedoch gerne einen Nachweis der gefahrenen Kilometer an.
Liebe Grüße

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Ceterum censeo

Entfernungspauschale bei Übernachtung

SandraL schrieb am 10.12.2022:

Vielen Dank für deine Antwort!

Ist in diesem Fall, also dann halt nur einfache Strecke von 200 km, die Ansetzung von Übernachtungskosten als Pauschale möglich?

Korrekt, Fahrtkosten für die tatsächlich durchgeführte Fahrt. Übernachtungskosten nur, wenn tatsächlich angefallen. Pauschalen sind mir hier nicht bekannt, die Verpflegungsmehraufwandspauschale kommt hier mEn nicht in Betracht.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Entfernungspauschale bei Übernachtung

Es gab mal Übernachtungspauschalen bei Auswärtstätigkeiten. Die gelten heute nicht mehr für Arbeitnehmer ;) - nur noch für LKW-Fahrer (wenn ich das richtig weiß)

antworten
know-it-all

Entfernungspauschale bei Übernachtung

WiWi Gast schrieb am 11.12.2022:

Es gab mal Übernachtungspauschalen bei Auswärtstätigkeiten. Die gelten heute nicht mehr für Arbeitnehmer ;) - nur noch für LKW-Fahrer (wenn ich das richtig weiß)

Die Übernachtungspauschalen gibt es immer noch ... Siehe Tabelle vom BMF
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2022-11-23-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2023.html

Die Tabelle regelt aber nur welche Aufwendungen ein AG einem AN steuerfrei pauschal erstatten _darf_ (nicht muss !). Typischerweise werden AG aber bei der Übernachtung immer nur die tatsächlich entstandenen Kosten (=Hotelrechnung) erstatten und die pauschale Erstattung ausschließen.

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