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Pendlerpauschale 4500€

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WiWi Gast

Pendlerpauschale 4500€

Hallo, vielleicht sind hier ja paar Leute die sich etwas mit Steuern auskennen dabei. Leider bin ich mir etwas unsicher beim Sachverhalt und der Steuerverein ist leider keine große Hilfe... Ich bin in den vergangenen zwei Jahren sehr viel mit dem Auto für Fortbildungen und beruflich gereist und die Kosten wurden nicht vom Arbeitgeber übernommen. Leider habe ich aber nicht alle Belege, die angesetzten Kosten liegen aber bei über 4500€. Jetzt kann ich leider nicht die Kilometer dem Finanzamt nachweisen auf Nachfragen (Das Auto ist mittlerweile abgemeldet und ich habe nur eine TÜV Bescheinigung als ich das Auto gekauft habe mit dem Kilometerstand aber keine Reparaturrechnung oder einen aktuellen Kilometerstand, auch komme ich da nicht mehr dran). Kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass sie es auf 4500€ kürzen oder bekomme ich dann schlichtweg gar keine Erstattung für die gefahrenen Kilometer? Sorry, ist leider meine erste Steuererklärung... und ich war da völlig unbedarft...

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Ceterum censeo

Pendlerpauschale 4500€

Wie kommt es, dass du hier keinerlei Nachweise hast und auch den aktuellen Kilometerstand nicht nachweisen kannst?
Ohne irgendwelche Angaben und Belege ist das Finanzamt berechtigt, die Entfernungspauschale nur mit dem Höchstbetrag von 4.500 Euro zu berücksichtigen. Ich würde jedoch versuchen, den Kilometerstand noch irgendwie nachzuweisen. Selbst wenn der Bordcomputer nicht mehr funktionsfähig sein sollte, kann man mit den meisten Auslesegeräten den Kilometerstand noch ausgeben (dieser wird ja heutzutage an mehreren Stellen synchron gespeichert).
Liebe Grüße

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know-it-all

Pendlerpauschale 4500€

Ich bin da nicht so im Bilde. Aber muss man denn wirklich unbedingt die mit dem Auto gefahrenen Kilometer direkt nachweisen? Oder kann man nicht besser belegen auf welchen Veranstaltungen bzw. Terminen man sich (dienstlich veranlasst) "herumgetrieben" hat - also eine Art Anwesenheitsnachweis?
Letzteres impliziert ja, dass man da auch irgendwie hingekommen sein muss, und dann ist es ja nicht ganz abwegig, dass man das mit dem eigenen Auto gefahren ist.

Hast du denn wenigstens andere Belege für die diversen Dienstreisen - bspw. vom AG gezahlte Spesen für Verpflegungsmehraufwendungen?

Insgesamt würde ich übrigens an deiner Stelle mal mit dem AG sprechen. Es ist doch eher unüblich, dass man als AN die Kosten für beruflich veranlasste Reisen komplett aus der eigenen Tasche bezahlt. Es sei denn dein AG zahlt dir entsprechend mehr Lohn ..

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Ceterum censeo

Pendlerpauschale 4500€

know-it-all schrieb am 27.04.2021:

Ich bin da nicht so im Bilde. Aber muss man denn wirklich unbedingt die mit dem Auto gefahrenen Kilometer direkt nachweisen? Oder kann man nicht besser belegen auf welchen Veranstaltungen bzw. Terminen man sich (dienstlich veranlasst) "herumgetrieben" hat - also eine Art Anwesenheitsnachweis?
Letzteres impliziert ja, dass man da auch irgendwie hingekommen sein muss, und dann ist es ja nicht ganz abwegig, dass man das mit dem eigenen Auto gefahren ist.

Wie so oft: Es kommt drauf an. Bewegt man sich innerhalb des Höchstbetrages von 4.500 Euro, wird die Entfernungspauschale für jeden Entfernungskilometer pauschal berücksichtigt, unabhängig von den entstandenen Kosten oder der Art der Reisedurchführung. Erst wenn man in den Ausnahmetatbestand rutscht und höhere Werbungskosten aufgrund der Pkw-Nutzung geltend machen möchte, hat man eben diese nachzuweisen. Dieser Nachweis ist nach einer Grundsatzentscheidung des BFH geführt, "wenn die berufene Stelle überzeugt ist, und zwar nicht nur von der Wahrscheinlichkeit, sondern von der Wahrheit der behaupteten [...] Kosten".

Es kann an dieser Stelle zwar kein Fahrtenbuch o. Ä. verlangt werden, aber eine gewöhnliche Sorgfalt bei der Aufbewahrung relevanter Belege. Ich kenne zwar nicht die persönlichen Verhältnisse des TE und möchte ihm nichts unterstellen, aber nach meiner bisherigen Erfahrung hatten meist diejenigen Probleme, solche Nachweise zu führen, die mit der Angabe von (Werbungs-)Kosten über Gebühr großzügig waren. ;-)
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Pendlerpauschale 4500€

Ich hatte über viele Jahre immer über 6.000€ aus der Entfernungspauschale, da Anfahrt >100km war. Mein FA hat nie was sehen wollen, ging immer durch.

Aber das kann natürlich nicht verallgemeinert werden. Kommt denke ich auf den Sachbearbeiter und das FA an. Manche winken einfach alles durch.

Würde es einfach mal angeben, im Zweifel hat man keine Belege und es wird gekürzt.

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