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Schenkungssteuer - Einzeldepot/-konto bei unverheirateten Paaren?

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PLLD

Schenkungssteuer - Einzeldepot/-konto bei unverheirateten Paaren?

Hi,

2 Fragen zum Thema “Schenkung” bzw. “Schenkungssteuer”:

  1. Angenommen: bei einem unverheirateten Paar hat Person A ein Depot eröffnet, in dem beide Personen regelmäßig den gleichen Betrag einzahlen (z. B. ein ETF-Sparplan und jeder überweist 1000 EUR im Monat). Warum Einzeldepot und nicht 2 Einzeldepots oder ein Gemeinschaftskonto sei dahingestellt.

    • a. Handelt es sich hierbei um eine Schenkung, wobei beide den gleichen Betrag einzahlen und im Fall der Fälle auch alles 50:50 getrennt werden würde? Inhaber des Depots ist ja bekanntlich nur Person A (Person B hat keine Vollmacht)
    • b. Was wären die „Konsequenzen“ bei Heirat, wenn man nun das Einzeldepot in entweder einem Gemeinschaftsdepot umwandelt oder eine Vollmacht erteilt? Hätte man es (auch) hier mit einer „Schenkung“ zu tun?
  2. Angenommen: bei einem unverheirateten Paar, das zusammenwohnt und Miete zahlt, überweist Person A jeden Monat die Gesamtmiete an den Vermieter. Person B überweist Person A jeden Monat 50% der Gesamtmiete. Beide Personen stehen im Mietvertrag.
    • a. Handelt es sich hier möglicherweise um eine Schenkung von Person B an Person A? Sicherheitshalber schreibt Person B bei jeder Überweisung als Verwendungszweck „Miete“.
    • b. Denke gleiches Spiel würde es auch in einer WG geben, wo möglicherweise nur eine Person die Gesamtmiete überweist und den Teil von den anderen Mitbewohnern einkassiert.

Wie ihr seht, handelt es sich in beiden Fällen nicht um eine Schenkung per se, weil Person A von Person B nichts geschenkt bekommt. Wie seht ihr das im Hinblick auf Schenkungssteuer?

Im Internet findet man meistens Antworten zum Thema „Gemeinschaftskonto bei unverheirateten Paaren“, weshalb ich auf eure Einblicke dankbar wäre.

Danke euch

antworten
WiWi Gast

Schenkungssteuer - Einzeldepot/-konto bei unverheirateten Paaren?

Gemeinschaftskonten (insb. bei Ehegatten) sind ein ganz schwieriges Thema im Bereich der ErbSt, deswegen verbietet sich eigentlich jede Antwort, ohne den Sachverhalt genauestens zu kennen.

In deinem Fall würde ich aber sagen, dass das eigentlich kein Problem sein sollte. Ich bezweifle schon, dass das Eigentum deiner Freundin am Geld überhaupt auf dich übergeht, da sich das Konstrukt eher nach Treuhand/Verwahrung anhört, wenn du ihr die Summe plus x am Ende zurückgewähren musst. Darüber hinaus sehe ich keine freigiebige Zuwendung deiner Freundin an dich, da sie dir das Geld ja gerade nicht schenken will. Keine zivilrechtliche Schenkung heißt keine ErbSt. Durch die Heirat würde sich meines Erachtens nichts daran ändern, weil die zivilrechtliche Situation die gleiche ist.

Mit dem Mietvertrag ist es noch einfacher. Hier ist ja nichtmal eine Bereicherung deinerseits gegeben, da der Mietvertrag auf euch beide läuft und du das erhaltene Geld zur Erfüllung der Mietschuld gleich weitergeben musst.

Also alles in allem dürftest du hier nichts zu befürchten haben, abgesehen davon, dass in deinem Fall erhebliche Kenntnismängel und Beweisführungsprobleme seitens des Finanzamtes bestehen werden, wenn du verstehst was ich meine. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann machst du mit deiner Freundin bzgl. des Depots nen schriftlichen Vertrag, den du im Zweifel vorlegen kannst.

antworten
Ceterum censeo

Schenkungssteuer - Einzeldepot/-konto bei unverheirateten Paaren?

WiWi Gast schrieb am 12.02.2021:

Gemeinschaftskonten (insb. bei Ehegatten) sind ein ganz schwieriges Thema im Bereich der ErbSt, deswegen verbietet sich eigentlich jede Antwort, ohne den Sachverhalt genauestens zu kennen.

In deinem Fall würde ich aber sagen, dass das eigentlich kein Problem sein sollte. Ich bezweifle schon, dass das Eigentum deiner Freundin am Geld überhaupt auf dich übergeht, da sich das Konstrukt eher nach Treuhand/Verwahrung anhört, wenn du ihr die Summe plus x am Ende zurückgewähren musst. Darüber hinaus sehe ich keine freigiebige Zuwendung deiner Freundin an dich, da sie dir das Geld ja gerade nicht schenken will. Keine zivilrechtliche Schenkung heißt keine ErbSt. Durch die Heirat würde sich meines Erachtens nichts daran ändern, weil die zivilrechtliche Situation die gleiche ist.

Mit dem Mietvertrag ist es noch einfacher. Hier ist ja nichtmal eine Bereicherung deinerseits gegeben, da der Mietvertrag auf euch beide läuft und du das erhaltene Geld zur Erfüllung der Mietschuld gleich weitergeben musst.

Also alles in allem dürftest du hier nichts zu befürchten haben, abgesehen davon, dass in deinem Fall erhebliche Kenntnismängel und Beweisführungsprobleme seitens des Finanzamtes bestehen werden, wenn du verstehst was ich meine. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann machst du mit deiner Freundin bzgl. des Depots nen schriftlichen Vertrag, den du im Zweifel vorlegen kannst.

Ausnahmsweise eine Antwort zu einer steuerlichen Fragestellung, der ich guten Gewissens zustimmen kann (und nicht entsetzt die Hände über dem Kopf zusammenschlage wie sonst). ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Schenkungssteuer - Einzeldepot/-konto bei unverheirateten Paaren?

Danke für deine Antworten. Zum letzten Punkt „schriftlicher Vertrag“ wollte ich eine Nachfrage stellen: was genau versteht man darunter? Eine von uns verfasste Absichtserklärung, dass die Zahlungseingänge und die ggfs. daraus resultierenden Renditen zur Hälfte aufgeteilt werden würden, die wir abschließend unterschreiben? Oder eher ein Vertrag, den man (ich übertreibe) notariell beglaubigen lassen müsste?

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WiWi Gast

Schenkungssteuer - Einzeldepot/-konto bei unverheirateten Paaren?

Ceterum censeo schrieb am 12.02.2021:

Gemeinschaftskonten (insb. bei Ehegatten) sind ein ganz schwieriges Thema im Bereich der ErbSt, deswegen verbietet sich eigentlich jede Antwort, ohne den Sachverhalt genauestens zu kennen.

In deinem Fall würde ich aber sagen, dass das eigentlich kein Problem sein sollte. Ich bezweifle schon, dass das Eigentum deiner Freundin am Geld überhaupt auf dich übergeht, da sich das Konstrukt eher nach Treuhand/Verwahrung anhört, wenn du ihr die Summe plus x am Ende zurückgewähren musst. Darüber hinaus sehe ich keine freigiebige Zuwendung deiner Freundin an dich, da sie dir das Geld ja gerade nicht schenken will. Keine zivilrechtliche Schenkung heißt keine ErbSt. Durch die Heirat würde sich meines Erachtens nichts daran ändern, weil die zivilrechtliche Situation die gleiche ist.

Mit dem Mietvertrag ist es noch einfacher. Hier ist ja nichtmal eine Bereicherung deinerseits gegeben, da der Mietvertrag auf euch beide läuft und du das erhaltene Geld zur Erfüllung der Mietschuld gleich weitergeben musst.

Also alles in allem dürftest du hier nichts zu befürchten haben, abgesehen davon, dass in deinem Fall erhebliche Kenntnismängel und Beweisführungsprobleme seitens des Finanzamtes bestehen werden, wenn du verstehst was ich meine. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann machst du mit deiner Freundin bzgl. des Depots nen schriftlichen Vertrag, den du im Zweifel vorlegen kannst.

Ausnahmsweise eine Antwort zu einer steuerlichen Fragestellung, der ich guten Gewissens zustimmen kann (und nicht entsetzt die Hände über dem Kopf zusammenschlage wie sonst). ;-)
Liebe Grüße

Ich habe in Kürze die mündliche Steuerberaterprüfung, von daher würde ich mich zumindest als ein klein wenig vorgebildet ansehen, auch wenn natürlich noch nichts entschieden ist :-)

zum Vertrag: notariell beurkundet werden muss hier meines Erachtens garnicht. Den Vertrag kannst du auch mündlich abschließen (was du im Zweifel schon getan hast), aber das ist eben dann schwierig nachzuweisen. Was schriftliches hilft dir dabei halt eben. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass kein Eigentumsübergang des Geldes auf dich statt findet, sondern das ganze eher den Charakter einer Verwahrung oder Treuhand hat.

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WiWi Gast

Schenkungssteuer - Einzeldepot/-konto bei unverheirateten Paaren?

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WiWi Gast

Schenkungssteuer - Einzeldepot/-konto bei unverheirateten Paaren?

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Ceterum censeo

Schenkungssteuer - Einzeldepot/-konto bei unverheirateten Paaren?

WiWi Gast schrieb am 28.02.2021:

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Die Frage wurde gut und sauber beantwortet, hier gibt es nichts zu "pushen"
Liebe Grüße

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