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Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

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Burhan632

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Hallo Liebe Forumsmitglieder,

ich hab zurzeit im Fach Steuern eine Aufgabe erhalten, in der ich eine Übersicht erstellen muss bezüglich Steuersparmodelle im großen Stil (natürlich nur legale).
Es geht um einen Angestellten, der eine riesen Abfindung erhält. Die Steuerlast aus dieser beträgt ca. 450.000 EUR.

Danke für eure Antworten im voraus.

Fallen euch spontan Möglichkeiten ein um so viel wie möglich abzusetzen? Bspw. durch bestimmte Investitionen oder durch die Gründung eines Unternehmens etc.?

LG

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WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Man kann immer eine Art Steuerverschiebung dergestalt erreichen, indem ein gewerbliches Handelsunternehmen des Steuerpflichtigen mit der Gewinnermittlungsart der Einnahmen-Überschußrechnung im Zuflußjahr der Abfindung einen Großeinkauf an Handelswaren tätigt und auf diese Weise einen Verlust erzielt der mit der Abfindung verrechnet wird.

Die Waren werden in den Folgejahren mit niederen Einkünften und je nach Marktlage abverkauft.

Das wurde und wird gemacht beispielsweise mit Edelmetallen, Edelsteinen, Antiquitäten, Kunst und Liebhaberobjekten.

Um nicht gleich in den Verdacht der unzulässigen Gestaltung zum Zwecke der Steuervermeidung (§ 42 AO) zu geraten sollte dieses Einzelunternehmen (keine Kapitalgesellschaft) nicht erst im Jahr des Zuflusses der Abfindung neu gegründet werden.

Stichwortsuche im Internet nach "Goldfinger-Steuersparmodell".

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WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Rürup Vorauszahlungen
Wohnung kaufen zur Kapitalanlage
Werbungskosten über Grunderwerbssteuer und Makler für eine Cashflowimmobilie für 1. mio Euro brutto zum Beispiel mit 90% Beleihung
862k Wohnung
148k Werbungskosten (16% Nebenkosten Max.) Plus 86k ek

Cashflow
450k brutto = 246k netto - 146k - 86k = 14k

Werbungskosten
146k = 316k netto korrigiert = 70k Ersparnis steuerersparnis = ek und du hast eine asset mit Wertsteigerung und quasi nur -2k ek verbannt

Ek Rechnung:
70k Plus 86k = 156k Ek plus Asset mit 90 % musst nur einen guten Mieter finden Plus AFA auf das Gebäude geschätzt 600k bei 2 % sind jeden Monat 1000 Euro Werbungskosten in Zukunft

Voraussetzung: neuer Job, Bonität plus Mieter

Vorauszahlungen auf Krankenversicherung
Weiterbildungen mit Zahlung heute (mba) USA. Da kannst schon mal mit 120 bis 200k rechnen

Geld kannste super ausgeben aber bei der Summe würde ich mit einem guten steuerberater sprechen.

Kirchensteueraustritt auf jedenfalls als erstes

Burhan632 schrieb am 27.05.2020:

Hallo Liebe Forumsmitglieder,

ich hab zurzeit im Fach Steuern eine Aufgabe erhalten, in der ich eine Übersicht erstellen muss bezüglich Steuersparmodelle im großen Stil (natürlich nur legale).
Es geht um einen Angestellten, der eine riesen Abfindung erhält. Die Steuerlast aus dieser beträgt ca. 450.000 EUR.

Danke für eure Antworten im voraus.

Fallen euch spontan Möglichkeiten ein um so viel wie möglich abzusetzen? Bspw. durch bestimmte Investitionen oder durch die Gründung eines Unternehmens etc.?

LG

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WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Wie soll man denn durch bestimmte Investitionen oder durch die Gründung eines Unternehmens Steuern sparen können. Das geht schon deshalb nicht, weil die Abfindung PRIVAT ist, und eine Verrechnung mit möglichen Verlusten aus Investitionen nicht verrechenbar sind.

Insofern hat sich Deine Frage schon erledigt. Es gibt keine Möglichkeiten.

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Burhan632

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Danke für die Tipps!

Ich dachte evtl. an die Gründung einer PersG, dort dann Verluste generieren durch Neuanschaffungen mit dem Investitionsabzugsbetrag (40 % AfA) + Anwenden der fünftel Regelung auf die ESt.

Zu weit gedacht?

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WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

WiWi Gast schrieb am 27.05.2020:

Man kann immer eine Art Steuerverschiebung dergestalt erreichen, indem ein gewerbliches Handelsunternehmen des Steuerpflichtigen mit der Gewinnermittlungsart der Einnahmen-Überschußrechnung im Zuflußjahr der Abfindung einen Großeinkauf an Handelswaren tätigt und auf diese Weise einen Verlust erzielt der mit der Abfindung verrechnet wird.

Die Waren werden in den Folgejahren mit niederen Einkünften und je nach Marktlage abverkauft.

Das wurde und wird gemacht beispielsweise mit Edelmetallen, Edelsteinen, Antiquitäten, Kunst und Liebhaberobjekten.

Um nicht gleich in den Verdacht der unzulässigen Gestaltung zum Zwecke der Steuervermeidung (§ 42 AO) zu geraten sollte dieses Einzelunternehmen (keine Kapitalgesellschaft) nicht erst im Jahr des Zuflusses der Abfindung neu gegründet werden.

Stichwortsuche im Internet nach "Goldfinger-Steuersparmodell".

Ich musste schon etwas über dein Kommentar schmunzeln. Dieses sogenannte "Steuersparmodell" heißt deshalb "Goldfinger", weil diese Personen vor allem Gold im Ausland gekauft haben und keine Handelwaren. Zudem stehen diese Personen zur Zeit wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.

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Ceterum censeo

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Meine Güte, hier hat sich ja scheinbar die Elite der Steuerberatung versammelt; sämtliche der vorherigen Beiträge sind schlicht Humbug und sollten den Verfassern die Schamesröte ins Gesicht treiben lassen obgleich ihres Unfugs. Exemplarisch:
Zu 1: Wer im Jahre 2020 noch mit Goldfinger kommt, hat offensichtlich den Schuss noch nicht gehört.
Zu 2: GrESt und Maklerkosten sind Anschaffungsnebenkosten und keine Werbungskosten.
Zu 3: Eine Verlustverrechnung ist sowohl horizontal, wie auch vertikal möglich.

Verrate mir doch noch kurz die Rahmenbedingungen der Aufgabe und deiner Ausbildung. Wir brauchen hier jetzt keine komplizierten Modelle durchsprechen, wenn du z. B. noch in der Schule sitzt.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Ceterum censeo schrieb am 28.05.2020:

Zu 1: Wer im Jahre 2020 noch mit Goldfinger kommt, hat offensichtlich den Schuss noch nicht gehört.

Das ist nur der Hinweis auf die großtechnische Umsetzung einer heute noch zulässigen Gestaltungsmöglichkeit, hohe Einkünfte eines einzelnen Jahres mit einem vorhandenen Gewerbe über Jahre hinweg zu verteilen.

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WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Burhan632 schrieb am 28.05.2020:

Danke für die Tipps!

Ich dachte evtl. an die Gründung einer PersG, dort dann Verluste generieren durch Neuanschaffungen mit dem Investitionsabzugsbetrag (40 % AfA) + Anwenden der fünftel Regelung auf die ESt.

Zu weit gedacht?

Der Investitionsabzugsbetrag nützt nur, wenn man tatsächlich Anlagegüter anschafft, ansonsten wird dieser rückwirkend im Jahr der Bildung wieder aufgelöst.

antworten
WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Der maximal mögliche Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG beträgt TEUR 200,0, angesichts der von Dir genannten Steuerlast bei Splittingtarif und Fünftelregelung geht es mindestens um Einkünfte von über EUR 1,1 Mio. zum Gegenrechnen, siehe selbst beim "Abfindungsrechner 2020 - berechnen Sie die Steuern auf Ihre Abfindung".

WiWi Gast schrieb am 28.05.2020:

Burhan632 schrieb am 28.05.2020:

Danke für die Tipps!

Ich dachte evtl. an die Gründung einer PersG, dort dann Verluste generieren durch Neuanschaffungen mit dem Investitionsabzugsbetrag (40 % AfA) + Anwenden der fünftel Regelung auf die ESt.

Zu weit gedacht?

Der Investitionsabzugsbetrag nützt nur, wenn man tatsächlich Anlagegüter anschafft, ansonsten wird dieser rückwirkend im Jahr der Bildung wieder aufgelöst.

antworten
WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

War bestimmt alles Dein Freund GD 200 :-)

Ceterum censeo schrieb am 28.05.2020:

Meine Güte, hier hat sich ja scheinbar die Elite der Steuerberatung versammelt; sämtliche der vorherigen Beiträge sind schlicht Humbug und sollten den Verfassern die Schamesröte ins Gesicht treiben lassen obgleich ihres Unfugs. Exemplarisch:
Zu 1: Wer im Jahre 2020 noch mit Goldfinger kommt, hat offensichtlich den Schuss noch nicht gehört.
Zu 2: GrESt und Maklerkosten sind Anschaffungsnebenkosten und keine Werbungskosten.
Zu 3: Eine Verlustverrechnung ist sowohl horizontal, wie auch vertikal möglich.

Verrate mir doch noch kurz die Rahmenbedingungen der Aufgabe und deiner Ausbildung. Wir brauchen hier jetzt keine komplizierten Modelle durchsprechen, wenn du z. B. noch in der Schule sitzt.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Früher konnte man grenzüberschreitende Abfindungen so "gestalten", dass diese nicht "für" die Arbeit gezahlt wurden, sondern dafür, dass der Arbeitnehmer aufhört zu arbeiten. Nach DBA konnten diese dann nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Der Arbeitnehmer musste also in DE arbeiten aber im Ausland ansässig sein. Inzwischen gibts den § 50d Abs. 12 EStG der Abfindungen als zusätzliches Entgelt qualifiziert und somit im Tätigkeitsstaat versteuert werden. Dies gilt nicht, wenn es im DBA eine abweichende Regelung dazu gibt.
Sprich: DBA suchen, wo es explizit geregelt ist. Ist dann allerdings auch damit verbunden, dass der Lebensmittelpunkt im Ausland sein müsste / verlagert wird.

antworten
WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

WiWi Gast schrieb am 28.05.2020:

Früher konnte man grenzüberschreitende Abfindungen so "gestalten", dass diese nicht "für" die Arbeit gezahlt wurden, sondern dafür, dass der Arbeitnehmer aufhört zu arbeiten. Nach DBA konnten diese dann nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Der Arbeitnehmer musste also in DE arbeiten aber im Ausland ansässig sein. Inzwischen gibts den § 50d Abs. 12 EStG der Abfindungen als zusätzliches Entgelt qualifiziert und somit im Tätigkeitsstaat versteuert werden. Dies gilt nicht, wenn es im DBA eine abweichende Regelung dazu gibt.
Sprich: DBA suchen, wo es explizit geregelt ist. Ist dann allerdings auch damit verbunden, dass der Lebensmittelpunkt im Ausland sein müsste / verlagert wird.

Insgesamt bietet der Fall zu wenig Einsparpotential, um in Monaco angesichts der Lebenshaltungskosten dort ansässig zu sein.

Aber vielleicht gefällt Dubai?

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WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Ich bezweilfe irgendwie, dass es hier wirklich um eine Schulaufgabe geht!

antworten
WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

WiWi Gast schrieb am 29.05.2020:

Ich bezweilfe irgendwie, dass es hier wirklich um eine Schulaufgabe geht!

Selbst wenn es nicht um eine Schulaufgabe geht. Ich wäre persönlich auch an Lösungsmöglichkeiten interessiert.

antworten
WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

WiWi Gast schrieb am 29.05.2020:

Ich bezweilfe irgendwie, dass es hier wirklich um eine Schulaufgabe geht!

die Idee hatte ich auch, aber wer kriegt ne Abfindung >200k und ist zu geizig 100 bis 2000 euro in einen Steuerberater zu stecken? Selbst für eine Beratungsstunde sollte man einen höheren und vor allem sicheren Erkenntnisgewinn erhalten als hier (Herrn Ceterum mal ausgenommen; Danke für die durchweg spannenden Antworten. Auch wenn ich nicht Steuerinteressiert bin, sind deine Antworten doch auch oft charmant und unterhaltsam geschrieben)

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WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Bei Personengesellschaften ist die Haftung der Kommandististen auf die Höhe von deren Hafteinlage beschränkt und eben dieser Betrag der Hafteinlage ist der maximal steuerlich verrechenbare Verlust, alle darüber hinausgehenden Verluste werden fortgeschrieben zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen der Gesellschaft.

Bei nicht haftungsbeschränkten Komplementären wie Einzelpersonen theoretisch auch unbegrenzte steuerliche Verlustverrechnung, die Verlustzuweisung ist jedoch nur anteilig in der Höhe des Anteils am Gesamtkapital möglich, beispiel 20% Kapitalanteil = 20% Ergebnisanteil.

Burhan632 schrieb am 28.05.2020:

Danke für die Tipps!

Ich dachte evtl. an die Gründung einer PersG, dort dann Verluste generieren durch Neuanschaffungen mit dem Investitionsabzugsbetrag (40 % AfA) + Anwenden der fünftel Regelung auf die ESt.

Zu weit gedacht?

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know-it-all

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

WiWi Gast schrieb am 29.05.2020:

die Idee hatte ich auch, aber wer kriegt ne Abfindung >200k und ist zu geizig 100 bis 2000 euro in einen Steuerberater zu stecken? [...]

Da allein die Steuerlast in der Schulaufgabe schon >450.000 EUR beträgt, reden wir beim Bruttoabfindungsbetrag nicht nur über >200k sondern über eine glatte Mio.

antworten
WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

Genau das ist, was ich auch immer äußerst entlarvend finde.

Angebliche Gehälter >150k, riesige bAV, alles natürlich mit spätestens 30.

Aber dann betonen, dass man 40Euro VL bekommt im Monat statt 25 bei einem anderen Arbeitgeber, oder dass es in der Kantine nur 5 Euro kostet statt 7.

Wer so argumentiert (oder überhaupt hier im Studi-Forum sowas fragt), der ist safe ein Troll.

WiWi Gast schrieb am 29.05.2020:

Ich bezweilfe irgendwie, dass es hier wirklich um eine Schulaufgabe geht!

die Idee hatte ich auch, aber wer kriegt ne Abfindung >200k und ist zu geizig 100 bis 2000 euro in einen Steuerberater zu stecken? Selbst für eine Beratungsstunde sollte man einen höheren und vor allem sicheren Erkenntnisgewinn erhalten als hier (Herrn Ceterum mal ausgenommen; Danke für die durchweg spannenden Antworten. Auch wenn ich nicht Steuerinteressiert bin, sind deine Antworten doch auch oft charmant und unterhaltsam geschrieben)

antworten
WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

WiWi Gast schrieb am 29.05.2020:

Ich bezweilfe irgendwie, dass es hier wirklich um eine Schulaufgabe geht!

die Idee hatte ich auch, aber wer kriegt ne Abfindung >200k und ist zu geizig 100 bis 2000 euro in einen Steuerberater zu stecken? Selbst für eine Beratungsstunde sollte man einen höheren und vor allem sicheren Erkenntnisgewinn erhalten als hier (Herrn Ceterum mal ausgenommen; Danke für die durchweg spannenden Antworten. Auch wenn ich nicht Steuerinteressiert bin, sind deine Antworten doch auch oft charmant und unterhaltsam geschrieben)

Das Thema ist möglicherweise auch für VSOP/ESOP Start up kandidaten/innen interessant, die sich möglicherweise den Gang zum Steuerberater erstmal sparen möchten.

antworten
WiWi Gast

Steuer-Spar-Möglichkeiten bei einer riesen Abfindung mit hoher Steuerlast

WiWi Gast schrieb am 29.05.2020:

Ich bezweilfe irgendwie, dass es hier wirklich um eine Schulaufgabe geht!

die Idee hatte ich auch, aber wer kriegt ne Abfindung >200k und ist zu geizig 100 bis 2000 euro in einen Steuerberater zu stecken? Selbst für eine Beratungsstunde sollte man einen höheren und vor allem sicheren Erkenntnisgewinn erhalten als hier (Herrn Ceterum mal ausgenommen; Danke für die durchweg spannenden Antworten. Auch wenn ich nicht Steuerinteressiert bin, sind deine Antworten doch auch oft charmant und unterhaltsam geschrieben)

Es ist ja möglicherweise nicht nur für Abfindungen interessant sondern auch für ESOP/VSOP Start Up Zahlungen. Die Mitarbeiter/innen möchten oder können sich vielleicht nicht direkt den Steuerberater leisten.

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