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Steuererklärung: Eigenbelege für Arbeitsmittel mit Restbuchtwert

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WiWi Gast

Steuererklärung: Eigenbelege für Arbeitsmittel mit Restbuchtwert

Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema "Eigenbelege" im Rahmen der Steuererklärung: Ich würde gerne für die 2020er-Erklärung einige Arbeitsmittel angeben, die ich im Rahmen meiner Home-Office-Tätigkeiten genutzt habe (natürlich ausschließlich beruflich veranlasst).

Beispiel: Mein Bürostuhl
Leider habe ich keine Rechnung hierzu mehr vorhanden, d.h. ich könnte aber einen Eigenbeleg erstellen und als Betrag den geschätzten Restbuchwert angeben oder? D.h. ich würde das einfach bei den Arbeitsmitteln eintragen. z.B. "Arbeitsmittel: Bürostuhl (Eigenbeleg; Restbuchwert)" i.H.v. 20 EUR. Den Eigenbeleg verschicken würde ich jedoch nicht, da ja Belege nicht pro-aktiv verschickt werden müssen.

Wie seht ihr das?

Danke!

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know-it-all

Steuererklärung: Eigenbelege für Arbeitsmittel mit Restbuchtwert

WiWi Gast schrieb am 18.03.2021:

Wie seht ihr das?

Tendentiell eher skeptisch.
Ich unterstelle dabei mal, dass du weißt, dass sich das auch nur lohnt, wenn die Werbungskosten insgesamt über 1.000 EUR liegen!?

  1. Einerseits gewinnt man mit 20€ Werbungskosten mehr oder weniger in der Steuererklärung keinen Blumentopf, sondern im besten Falle einer Steuerrückerstattung von ~8,5€. Dafür würde ich auch nicht allzu viel Aufwand betreiben wollen; sonst lohnt sich das ganze noch viel weniger.
  2. Nach den aktuellen Regeln würdest du einen gängigen Bürostuhl unmittelbar im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. Ich bin nicht sicher ob man überhaupt noch die Wahl hat, alternativ mit mehrjähriger Nutzungsdauer zu rechnen und somit nur den anteiligen Afa-Betrag als Werbungskosten anzusetzen. Jedenfalls habe ich verstanden, dass du das so machen möchtest?
  3. Die Tatsache, dass du mit einerm Restbuchwert rechnest, deutet daraufhin, dass die Anschaffung vor 2020 stattgefunden hat. Dabei könnte dann die Frage aufkommen, warum du das Arbeitsmittel nicht bereits im Jahr der ursprünglichen Anschaffung in der Steuererklärung angegeben hast.
  4. Mit Eigenbelegen habe ich noch nie in der Steuererklärung gearbeitet, höchstens mal bei einer Reisekostenabrechnung wenn mir ein Taxibeleg abhanden gekommen ist oder so. Ich vermute du hast schonmal gegoogelt und dabei Quellen gefunden, die behaupten dass das grundsätzlich in der Steuererklärung möglich ist?
  5. Eine vollkommen papier- und beleglos abgegebene Steuererklärung erhöht tatsächlich die Chance, dass sie durch die automatische Prüfung läuft und nur eine Plausibilitätskontrolle stattfindet. Dabei besteht dann wohl eine ganz gute Chance, dass deine Eigenbelege auch einfach so "durchgewunken" werden, und sich das niemand genauer anschaut oder gar die Belege anfordert.
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