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Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

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WiWi Gast

Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

Angenommen, man wohnt in Stadt A, man hat dort bei seiner Firma den Einstellungsort und man wird in Stadt B als Berater beim Kunden eingestetzt. Die Fahrt zwischen Stadt A und B ist eine Dienstfahrt und wird dementsprechend vom Arbeitgeber bezahlt (Bahnfahrt).
Kann hier von einer ersten Tätigkeitsstätte ausgegangen werden und somit auch in den Werbungskosten die Distanz zwischen Stadt A und B als Entfernungspauschale mit 0,30? geltend machen ( abzüglich der Kosten der Bahnfahrt) oder gilt die Entfernungspauschale nur für selbst bezahlte Fahrten?

Vielen Dank.

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

Also Du willst doppelt kassieren!? Wollen viele, geht aber nicht. Mit den Fahrten zum Kunden hat der Staat/Finanzamt nix zu tun.

Lounge Gast schrieb:

Angenommen, man wohnt in Stadt A, man hat dort bei seiner
Firma den Einstellungsort und man wird in Stadt B als Berater
beim Kunden eingestetzt. Die Fahrt zwischen Stadt A und B ist
eine Dienstfahrt und wird dementsprechend vom Arbeitgeber
bezahlt (Bahnfahrt).
Kann hier von einer ersten Tätigkeitsstätte ausgegangen
werden und somit auch in den Werbungskosten die Distanz
zwischen Stadt A und B als Entfernungspauschale mit 0,30?
geltend machen ( abzüglich der Kosten der Bahnfahrt) oder
gilt die Entfernungspauschale nur für selbst bezahlte Fahrten?

Vielen Dank.

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

Ne, wieso sollte ich doppelt kassieren?
Die tägliche Fahrt zum Kunden ist eine Dienstfahrt und ebenso meine erste Tätigkeitsstätte.
Ich würde hier ja nur die Differenz zwischen Entfenungspauschale und den vom Arbeitgeber erstatteten Fahrtkosten geltend machen wollen.

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

Häh? Dienstfahrten nicht absetzbar. Finito. Da gibt's keine Differenz. Fahrt zum AG ist absetzbar, hat aber mit Kunden nichts zu tun. Ort des Kunden ungleich Arbeitsstätte.

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

Ich checke ehrlich gesagt nie so genau, wie das Finanzamt das alles überprüfen will? Letztlich kann man doch alles mit dem eigenen PKW gefahren haben (wie soll einem das FA das Gegenteil beweisen?). Diese Frage deshalb, weil man doch fast alles behaupten kann ggü dem FA (oft reichen doch nur selbst erstellte Excel Listen)?

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

Was ist eigentlich, wenn man in Stadt A wohnt und der Kunde in Stadt A ist und man direkt von zu Hause zum Kunden fährt und die Niederlassung des Arbeitgebers nicht mal freitags von innen sieht?

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

Machs doch einfach, mehr als ablehnen können die das doch nicht?!

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
    ...
    und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
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WiWi Gast

Re: Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

Es ist interessant, wie eindeutig hier einige zur leichtfertigen Steuerverkürzung "anstiften".

Die erste Tätigkeitsstätte wird i.d.R. vom Arbeitgeber definiert.

Erkundige Dich mal wieviele Leiharbeiter die erste Tätigkeitsstätte bei Ihrer Niederlassung in xyz-Stadt haben, damit die die Einkommensteuererklärung die täglichen Arbeitsfahrten zum Kunden/Entleiher in B-Hausen für Hin-/Rückfahrt Kosten abgesetzt haben.

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

Sorry, aber totaler Quatsch. Natürlich kann man Dienstreisen absetzen und zwar bei Fahrten mit dem Auto in voller Höhe und nicht nur einfache Strecke wie bei der Pendlerpauschale (Stichwort "Reisekosten bei Auswärtstätigkeit")

Bekommst du natürlich die Kosten für die Dienstreise von deinem Arbeitgeber erstattet bleibt da nichts übrig was du ansetzen kannst.

Lounge Gast schrieb:

Häh? Dienstfahrten nicht absetzbar. Finito. Da gibt's
keine Differenz. Fahrt zum AG ist absetzbar, hat aber mit
Kunden nichts zu tun. Ort des Kunden ungleich Arbeitsstätte.

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung, erste Tätigkeitsstätte beim Kunden, Dienstfahrt

... und darum geht es ja. der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Kosten zum Kunden erstattet werden. Aber die Pendlerpauschale ist das, was ist schon immer war...

Lounge Gast schrieb:

Sorry, aber totaler Quatsch. Natürlich kann man Dienstreisen
absetzen und zwar bei Fahrten mit dem Auto in voller Höhe und
nicht nur einfache Strecke wie bei der Pendlerpauschale
(Stichwort "Reisekosten bei Auswärtstätigkeit")

Bekommst du natürlich die Kosten für die Dienstreise von
deinem Arbeitgeber erstattet bleibt da nichts übrig was du
ansetzen kannst.

Lounge Gast schrieb:

Häh? Dienstfahrten nicht absetzbar. Finito. Da gibt's
keine Differenz. Fahrt zum AG ist absetzbar, hat aber mit
Kunden nichts zu tun. Ort des Kunden ungleich
Arbeitsstätte.

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