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Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

Wieviel habt ihr an Steuer zurück bekommen als ihr Mitte des Jahres das Arbeiten angefangen habt?
Werde mit 50k starten im August und frage mich mit welcher Erstattung ich im kommenden Jahr rechnen kann..

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

Das kannst du dir doch ganz einfach selber ausrechnen?

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

Falls im Studium mal ein steuermodul hattest, solltest du das zumindest grob selber ausrechnen können

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know-it-all

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

WiWi Gast schrieb am 23.04.2019:

Wieviel habt ihr an Steuer zurück bekommen als ihr Mitte des Jahres das Arbeiten angefangen habt?
Werde mit 50k starten im August und frage mich mit welcher Erstattung ich im kommenden Jahr rechnen kann..

Überschlagsweise kannst du das folgendermaßen ausrechnen::

  1. Tipp dein Ist-Monatsgehalt (50k / 12) in einen Brutto-Netto-Rechner ein. Damit ermittelst du deine monatlichen Steuerabzüge. Das sind das ca. 778 EUR. Auf 5 Monate gerechnet also 3890 EUR (gerechnet mit Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, kinderlos, >=23J, keine Kinderfreibeträge)

  2. Tipp dein 2019er Jahresbrutto (50k * 5/12 = 20833 EUR) als Jahreseinkommen in den gleichen Rechner ein. Das ergäbe einen Steuerabzug von 1572 EUR.

  3. Die Differenz aus beiden Beträgen (3890 - 1572 = 2318 EUR) wirst du also ungefähr wiederbekommen. Allerdings nur, wenn du keine weiteren Werbungskosten etc. hast.
    Außerdem ist das nur überschlagsweise berechnet - leichte Abweichungen könnte es geben weil die Krankenkassenbeiträge, die als Vorsorgeaufwand dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren, in Schritt 2) mutmaßlich höher sind als deine tatsächliche Beiträge. Das dürfte den Erstattungsbetrag noch etwas reduzieren.

Wichtig ist, dass du dann auch eine Steuererklärung abgibst. Allein erstattet dir das Finanzamt das nämlich nicht.
Sofern du nicht zur Abgabe verpflichtet bist und das Geld nicht unbedingt brauchst, kannst du auch ein paar Jahre warten (bis zur endgültigen Deadline für die Abgabe) und dir derweil dein "Guthaben" beim Finanzamt mit 6% verzinsen lassen.

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

Lies dich erstmal in das Thema Werbungskosten ein, sonst macht das hier überhaupt keinen Sinn

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

Rückzahlung = (Steuer für 50k) - (Steuer für 25k) / 2
Rückzahlung = (12.295,00 - 3.791,00) / 2
Rückzahlung = 8504 / 2
Rückzahlung = 4252

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

Er bezahlt 3.791 Steuern und bekommt 4.252 zurück? Logik?

WiWi Gast schrieb am 24.04.2019:

Rückzahlung = (Steuer für 50k) - (Steuer für 25k) / 2
Rückzahlung = (12.295,00 - 3.791,00) / 2
Rückzahlung = 8504 / 2
Rückzahlung = 4252

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

WiWi Gast schrieb am 24.04.2019:

Er bezahlt 3.791 Steuern und bekommt 4.252 zurück? Logik?

WiWi Gast schrieb am 24.04.2019:

Rückzahlung = (Steuer für 50k) - (Steuer für 25k) / 2
Rückzahlung = (12.295,00 - 3.791,00) / 2
Rückzahlung = 8504 / 2
Rückzahlung = 4252

Hatte auch schon ein minus im Einkommenssteuerbescheid. Scheint also zu gehen. Geld gabs aber nicht. Bin kein Steuerfachman.

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Ceterum censeo

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

Hier ist leider lediglich der Beitrag von 'know-it-all' annähernd sachgerecht. Der TE sollte sich daher eher an diesem orientieren, auch wenn diesem - entgegen seines Alias - die Thematik der Sonderausgaben nicht sonderlich vertraut scheint ;-)

Eine genaue Berechnung deiner voraussichtlichen Steuererstattung ist anhand der hier vorliegenden Angaben leider nicht möglich, aber der o. g. Wert von ~ 2.300 € sollte hinkommen. Die Berechnung mit Zielwert 4252 darf hingegen gerne als hanebüchener Unsinn abgetan werden.
Liebe Grüße

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know-it-all

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

WiWi Gast schrieb am 24.04.2019:

Lies dich erstmal in das Thema Werbungskosten ein, sonst macht das hier überhaupt keinen Sinn

Bei über das Jahr ungleichmäßig verteilten Lohn, insbesondere im ersten Berufsjahr wenn der erste Arbeitstag nicht im Januar liegt, lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung im allgemeinen auch ohne die Werbungskostenpauschale von 1.000 EUR zu übertreffen. Der Grund liegt in der Logik der Berechnung des Steuerabzugs beim Arbeitgeber. Dort wird der Monatsbruttolohn nämlich auf das Jahr hochgerechnet (x12), dann die abzugsfähigen Beträge (RV, KV, Werbungskostenpauschale) abgezogen.
Die auf das Ergebnis (sozusagen das zu versteuernde Einkommen) fällige Steuer wird über den Steuertarif der Steuerklasse ermittelt. Die (als Jahressumme) anfallende Steuer wird wieder durch 12 geteilt und dann vom Monatslohn abgezogen. Im Falle des TE kommt es durch den AG also zu einem - im Verhältnis zum Jahreslohn - deutlich zu hohen Steuerabzug, den man sich mit der Steuererklärung logischerweise wiederholen kann.

WiWi Gast schrieb am 24.04.2019:

Er bezahlt 3.791 Steuern und bekommt 4.252 zurück? Logik?

Logik? - Keine ;-)
Weiß auch nicht wo die Werte herkommen. Keiner davon passt so richtig...
Eventuell er/sie hat die beiden Bruttolöhne (25k, 50k) einfach in der Steuertariftabelle nachgeschaut. Der Steuertarif wird allerdings anhand des zu versteuernden Einkommens ermittelt. Dieses ist geringer als das Bruttogehalt, denn es berechnet sich (im einfachsten Fall) aus Bruttolohn abzüglich Altersvorsorgebeiträge (RV), abzüglich Krankenkassenbeiträge (Vorsorgeaufwendungen), abzüglich Werbungskostenpauschale.

WiWi Gast schrieb am 24.04.2019:

Hatte auch schon ein minus im Einkommenssteuerbescheid. Scheint also zu gehen. Geld gabs aber nicht. Bin kein Steuerfachman.

Selbstverständlich kann das zu versteuernden Einkommen negativ sein (nämlich dann wenn Bruttogehalt kleiner ist als alle abziehbaren Beträge). Aber selbstverständlich bekommt man höchstens die schon gezahlte Lohnsteuer zurück, nicht aber mehr.

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know-it-all

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

Ceterum censeo schrieb am 24.04.2019:

Hier ist leider lediglich der Beitrag von 'know-it-all' annähernd sachgerecht. Der TE sollte sich daher eher an diesem orientieren, auch wenn diesem - entgegen seines Alias - die Thematik der Sonderausgaben nicht sonderlich vertraut scheint ;-)

Okay, klär mich doch bitte auf ;-).
Getreu meinem Nick sauge ich neues Wissen gerne auf wie ein Schwamm...

(ich vermute du meintest meine Aussage bezüglich der KV-Beiträge. Ich muss mich da wohl tatsächlich korrigieren, denn ich war davon ausgegangen, dass das Bruttoeinkommen von 50.000 EUR oberhalb der BBG der KV liegt, was aber ja gar nicht der Fall ist)...

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Ceterum censeo

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

know-it-all schrieb am 24.04.2019:

Okay, klär mich doch bitte auf ;-).
Getreu meinem Nick sauge ich neues Wissen gerne auf wie ein Schwamm...

(ich vermute du meintest meine Aussage bezüglich der KV-Beiträge. Ich muss mich da wohl tatsächlich korrigieren, denn ich war davon ausgegangen, dass das Bruttoeinkommen von 50.000 EUR oberhalb der BBG der KV liegt, was aber ja gar nicht der Fall ist)...

Jain. Die Feinheiten der Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs wurden einfach nicht berücksichtigt. Dies erwartet natürlich niemand im WiWi-Treff, aber aufgrund deines Pseudonyms konnte ich mir diese kleine Spitze nicht verkneifen. ;-)

Zur Erläuterung: RV, KV und PV können als Sonderausgabe von der steuerlichen BMG abgezogen werden; bei Angestellten KV-Beiträge jedoch nur zu 96% (4% Kürzung wg. des Anspruchs auf Krankengeld) und RV-Beiträge nur zu ~72% effektiv (Höchstbetragsberechnung in Folge des Alterseinkünftegesetzes). Hierdurch reduziert sich die voraussichtliche Steuererstattung des TE bei obigen Annahmen auf einen Wert um die 2.180 €. Aber wie gesagt: Diese tiefergehenden Kenntnisse erwarte ich hier auch nicht, ich wurde nur "getriggert" (wie man im WiWi-Treff so schön sagt).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

Hi zusammen,

ich habe ebenfalls eine Frage zur Steuer bei Berufseinstieg zum Ende des Jahres.

Bevor ich ab Oktkber meine feste Stelle abgenommen habe, habe ich über das Jahr verteilt als WS gearbeitet. Analog zu oben beschrieben dann die tatsächliche Steuerbelastung mit der theoretisch für den Gesamtjahresbruttolohn anzusetzenden Lohnsteuer verglichen.

Differenz ca. 900€

Wenn ich nun jedoch meine Einkommenssteuererklärung mache, erhalte ich laut Rechner nur einen Betrag von ca. 140€ zurück. Bei der Recherche bin ich dann darauf gestoßen dass die Einkommensteuer bei gleichem zu versteuerndem EK höher ist als die Lohnsteuer.

Wo liegt der Denkfehler? Danach müsste ich ja jedes Jahr Steuern nachzahlen.

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

WiWi Gast schrieb am 10.07.2020:

Hi zusammen,

ich habe ebenfalls eine Frage zur Steuer bei Berufseinstieg zum Ende des Jahres.

Bevor ich ab Oktkber meine feste Stelle abgenommen habe, habe ich über das Jahr verteilt als WS gearbeitet. Analog zu oben beschrieben dann die tatsächliche Steuerbelastung mit der theoretisch für den Gesamtjahresbruttolohn anzusetzenden Lohnsteuer verglichen.

Differenz ca. 900€

Wenn ich nun jedoch meine Einkommenssteuererklärung mache, erhalte ich laut Rechner nur einen Betrag von ca. 140€ zurück. Bei der Recherche bin ich dann darauf gestoßen dass die Einkommensteuer bei gleichem zu versteuerndem EK höher ist als die Lohnsteuer.

Wo liegt der Denkfehler? Danach müsste ich ja jedes Jahr Steuern nachzahlen.

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

WiWi Gast schrieb am 10.07.2020:

Hi zusammen,

ich habe ebenfalls eine Frage zur Steuer bei Berufseinstieg zum Ende des Jahres.

Bevor ich ab Oktkber meine feste Stelle abgenommen habe, habe ich über das Jahr verteilt als WS gearbeitet. Analog zu oben beschrieben dann die tatsächliche Steuerbelastung mit der theoretisch für den Gesamtjahresbruttolohn anzusetzenden Lohnsteuer verglichen.

Differenz ca. 900€

Wenn ich nun jedoch meine Einkommenssteuererklärung mache, erhalte ich laut Rechner nur einen Betrag von ca. 140€ zurück. Bei der Recherche bin ich dann darauf gestoßen dass die Einkommensteuer bei gleichem zu versteuerndem EK höher ist als die Lohnsteuer.

Wo liegt der Denkfehler? Danach müsste ich ja jedes Jahr Steuern nachzahlen.

Gibt mehrere Möglichkeiten:

  1. Wie wurdest du abgerechnet? Geringfügig Beschäftigt? Werkstudent?
  2. Als Werkstudent hast du in der Regel andere Sozialabgaben, so dass der normale Brutto-Netto Rechner falsche Werte ausspucken wird. Warst du über die Familie in der GKV versichert? Studentische Krankenversicherung? Rentenversicherung weicht ab durch Gleitzonenregelung, mögliche Befreiung etc.
  3. Eventuell hast du zusätzlich noch Eingabefehler? Hast du die Beiträge zur Sozialversicherung korrekt in den Steuerformularen erfasst?

Um wirklich zu helfen, müsste man wissen wie du als Werkstudent abgerechnet wurdest, wieviel du verdient hast, was du an Steuern gezahlt hast und wieviel du ab Oktober verdienst.

Der Brutto-Netto Rechner rechnet grundsätzlich erst einmal mit den vollen Sätzen zur RV, KV, PV und AV. Diese wirst du aber als Werkstudent voraussichtlich nicht gezahlt haben, so dass du die Sonderausgabenabzüge nicht in der Höhe eintragen kannst, wie es der Rechner berücksichtigt.

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WiWi Gast

Steuererstattung bei Berufseinstieg Mitte des Jahres

Hier mal ein Erfahrungswert: Bin im Oktober 2019 mit einem Jahresbrutto von 43k eingestiegen und hab in der Steuererklärung noch circa 800€ Sonderausgaben aus dem Studium geltend gemacht. Ich hatte dann eine Rückerstattung von 2200€ inkl. Kirchensteuer.

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