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Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Ich bin ja entsetzt als ich mal durchgespielt habe was es bedeuten würde wenn die Ampel die Steuerklasse 3 und 5 abschafft und 4/4 dafür genommen werden muss. Meine Frau arbeitet derzeit nicht weil sie in Elternzeit ist. Sie ist im dritten Jahr und es gibt auch kein Elterngeld mehr. Ich habe SK 3 und wenn ich auf 4 Wechsel haben wir 400€ weniger im Monat sprich 4800€ im Jahr. Diese 400€ pro Monat sind existenzabhängig für uns. Das wäre ja Wahnsinn so eine Entscheidung. Dazu kommt das ich in der Konstellation 3/5 sogar 200€ Erstattet bekomme bei der Steuererklärung. Bei 4/4 würde ich 800€ erstattet bekommen. Es fehlen uns somit jährlich 4000€. Was soll das ? Das wäre ja das aus für familiengründung. Meine Frau müsste demnach sofort auf Vollzeit gehen und unsere Kinder müssten ins Hort. Wieso tut die Ampel uns das an ???

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Setz dich erst mal richtig mit dem Thema auseinander.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Ich bin ja entsetzt als ich mal durchgespielt habe was es bedeuten würde wenn die Ampel die Steuerklasse 3 und 5 abschafft und 4/4 dafür genommen werden muss. Meine Frau arbeitet derzeit nicht weil sie in Elternzeit ist. Sie ist im dritten Jahr und es gibt auch kein Elterngeld mehr. Ich habe SK 3 und wenn ich auf 4 Wechsel haben wir 400€ weniger im Monat sprich 4800€ im Jahr. Diese 400€ pro Monat sind existenzabhängig für uns. Das wäre ja Wahnsinn so eine Entscheidung. Dazu kommt das ich in der Konstellation 3/5 sogar 200€ Erstattet bekomme bei der Steuererklärung. Bei 4/4 würde ich 800€ erstattet bekommen. Es fehlen uns somit jährlich 4000€. Was soll das ? Das wäre ja das aus für familiengründung. Meine Frau müsste demnach sofort auf Vollzeit gehen und unsere Kinder müssten ins Hort. Wieso tut die Ampel uns das an ???

Bekommst du am ende des Jahres doch alles wieder beim Lohnsteuerjahresausgleich.
Da sind die Steuerklassen doch völlig egal.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Da hat jemand leider Mal wieder die Auswirkungen der Steuerklassen nicht verstanden. Es ist für's Jahresnetto / die insgesamt zu leistenden Steuerzahlungen vollkommen unerheblich, welche Steuerklassen man als Paar hat. 3/5 = 4/4 = 5/3= 4/4 mit Faktor. Der einzige Unterschied ist der Zeitpunkt der Steuerzahlungen, nach der Steuererklärung kommt in jeder Konstellation das gleiche raus. Nur für Lohnersatzleistungen macht das einen echten Unterschied, da diese sich vom letzten Netto berechnen. Die Summe der Steuerzahlungen würde sich nur verändern, wenn die gemeinsame Veranlagung gestrichen oder mit Auflagen versehen würde.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Wieso uns die Ampel uns das antut? Lol, du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die Ampel den Steuern zahlenden Bürgern Gutes wollen würde. Das wird der facto ein riesige Steuererhöhung, abgesegnet von der FDP, dieser ewigen Umfallerpartei. Irgendwer muss für die irrsinnig teuren Inhalte des Koalitionsvertrags doch aufkommen...

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Ich bin ja entsetzt als ich mal durchgespielt habe was es bedeuten würde wenn die Ampel die Steuerklasse 3 und 5 abschafft und 4/4 dafür genommen werden muss. Meine Frau arbeitet derzeit nicht weil sie in Elternzeit ist. Sie ist im dritten Jahr und es gibt auch kein Elterngeld mehr. Ich habe SK 3 und wenn ich auf 4 Wechsel haben wir 400€ weniger im Monat sprich 4800€ im Jahr. Diese 400€ pro Monat sind existenzabhängig für uns. Das wäre ja Wahnsinn so eine Entscheidung. Dazu kommt das ich in der Konstellation 3/5 sogar 200€ Erstattet bekomme bei der Steuererklärung. Bei 4/4 würde ich 800€ erstattet bekommen. Es fehlen uns somit jährlich 4000€. Was soll das ? Das wäre ja das aus für familiengründung. Meine Frau müsste demnach sofort auf Vollzeit gehen und unsere Kinder müssten ins Hort. Wieso tut die Ampel uns das an ???

Die Kombination von Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 erbringt nur den Vorteil einer Steuerersparnis für das monatliche Einkommen als Vorauszahlung für den jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich, jedoch NICHT für die gesamte Steuerzahlung.

Was beim Lohnsteuerjahresausgleich eventuell an Rückzahlung möglich wäre, wird bei der Kombination von Steuerklasse 3 und 5 bereits monatlich berechnet. Insgesamt spart ein Ehepaar durch die Wahl der Steuerklassenkombination 3/5 also keine Steuern.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Soweit ich weiß sollen die Steuerklassen abgeschafft werden und das bereits bestehende Faktorverfahren diese vollkommen ersetzen. Dies bedeutet grob gesagt aber keine wesentliche Verschlechterung ggü. Ehegattensplittings.

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Ich bin ja entsetzt als ich mal durchgespielt habe was es bedeuten würde wenn die Ampel die Steuerklasse 3 und 5 abschafft und 4/4 dafür genommen werden muss. Meine Frau arbeitet derzeit nicht weil sie in Elternzeit ist. Sie ist im dritten Jahr und es gibt auch kein Elterngeld mehr. Ich habe SK 3 und wenn ich auf 4 Wechsel haben wir 400€ weniger im Monat sprich 4800€ im Jahr. Diese 400€ pro Monat sind existenzabhängig für uns. Das wäre ja Wahnsinn so eine Entscheidung. Dazu kommt das ich in der Konstellation 3/5 sogar 200€ Erstattet bekomme bei der Steuererklärung. Bei 4/4 würde ich 800€ erstattet bekommen. Es fehlen uns somit jährlich 4000€. Was soll das ? Das wäre ja das aus für familiengründung. Meine Frau müsste demnach sofort auf Vollzeit gehen und unsere Kinder müssten ins Hort. Wieso tut die Ampel uns das an ???

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Bis jetzt ist doch noch gar nicht klar, was steuerrechtlich wirklich geplant ist. Die Steuerklasse ist nur relevant für die monatliche Vorauszahlung der Lohnsteuer, wirklich abgerechnet wird erst mit der Steuererklärung. Es macht über das ganz Jahr gesehen keinen wesentlichen Unterschied, ob ihr in 3/5 oder 4/4 seid. Im ersten Fall zahlt ihr monatlich weniger Lonsteuer, und bekommt eine geringe Erstattung, im zweiten Fall zahlt ihr monatlich deutlich mehr, bekommt aber beim Ausgleich eine sehr hohe Erstattung. Die Steuerlast ist immer gleich, nur die Zeitpunkte zu denen das Geld zur Verfügung steht ändern sich. Bleibt 4/4 mit Faktorverfahren erhalten, dann ist der Unterschied zu 3/5 auch unterjährig nochmal geringer.

Die Abschaffung von Steuerklasse 3/5 ist erstmal eine schöne populistische Maßnahme, der Effekt ist überschaubar. Wenn die Ampel wirklich die Steuervorteile der Ehe abschaffen möchte, braucht es schon deutlich mehr als einen Dreizeiler im Koalitionsvertrag. Da hängt auch das Unterhaltsrecht mit dran und die Ehe darf in keinem Fall schlechter gestellt werden, als andere Partnerschaftsformen. Persönlich bezweifle ich, dass sich die Ampel diesen Brocken wirklich antun möchte.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Weil das Ziel der Ampel ist, dass deine Frau arbeiten geht.
Das klassische Familienmodell ist nicht mehr gewünscht, da zu viel Leistung durch den nicht arbeitende Part verloren geht. Das 3/5 Steuersystem begünstigt aber das Modell des Alleinverdieners.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Ach du liebe Güte….

Die Steuerklassenwahl hat keinen Einfluss auf die absolute Steuerlast. Mit Abgabe der Steuererklärung nivelliert sich der unterjährige Unterschied auf 0.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Bei allem Respekt, aber bei einem Jahresbruttoeinkommen i.H.v. 90-100k p.a. habe ich mehr erwartet... Ich nehme an, du hoerst vom Faktorverfahren zum ersten Mal?
Falls ja, einfach googeln und du wirst dich wieder beruhigen koennen.

Nicht, dass ich fuer oder gegen diese Parteien bin, aber die Ampel zu verteufeln, weil man diese Grundprinzipien nicht versteht oder sich nicht die Muehe gibt diese zu verstehen... "Every country has the Regierung it deserves" :)

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know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Dein Beitrag enthält leider verschiedene haarsträubende Fehler und Fehlannahmen. Ich versuche mal die Wesentlichen aufzuzeigen.

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Ich bin ja entsetzt als ich mal durchgespielt habe was es bedeuten würde wenn die Ampel die Steuerklasse 3 und 5 abschafft und 4/4 dafür genommen werden muss. Meine Frau

Im Koalitionsvertrag findet sich folgender Abschnitt
"Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft" (Abschnitt "Ökonomische Gleichstellung").

Dort steht "Faktorverfahren Steuerklasse IV". Die Steuerklasse IV mit Faktor gibt auch heute schon. Informiere dich bitte wie das funktioniert und wie sich StKl IV ohne und mit Faktor voneinander unterscheiden!

arbeitet derzeit nicht weil sie in Elternzeit ist. Sie ist im dritten Jahr und es gibt auch kein Elterngeld mehr. Ich habe SK 3 und wenn ich auf 4 Wechsel haben wir 400€ weniger im Monat sprich 4800€ im Jahr. Diese 400€ pro Monat sind existenzabhängig für uns. Das

Du meinst existenzgefährdend? Ihr gebt also sonst fast alles bis auf den letzten Euro aus, so dass plötzlich 400€ weniger eure Existenz gefährden. Denn wie du gleich sehen wirst, ist das Geld ja nicht dauerhaft weniger, sondern nur bis zur Steuererklärung.

wäre ja Wahnsinn so eine Entscheidung. Dazu kommt das ich in der Konstellation 3/5 sogar 200€ Erstattet bekomme bei der Steuererklärung. Bei 4/4 würde ich 800€ erstattet bekommen. Es fehlen uns somit jährlich 4000€. Was soll das ? Das wäre ja das aus für

Rechne bitte nochmal nach. Die Steuerklassen steuern nur den Steuerabzug des AG vom Bruttogehalt. Durch die Steuerklassenwahl zu viel gezahlte Lohnsteuer wird mit der Steuererklärung vollständig und bis auf den letzten Cent erstattet. Solltest du also mit Steuerklasse IV 4.800€ zu viel Lohnsteuer entrichtet haben, werden dir diese 4.800€ vollständig mit der Steuererklärung zurückgezahlt. Dein Beispiel ist garantiert falsch.
Allenfalls hast du also ein Liquiditätsproblem bis zur Rückerstattung vom Finanzamt.

familiengründung. Meine Frau müsste demnach sofort auf Vollzeit gehen und unsere Kinder müssten ins Hort. Wieso tut die Ampel uns das an ???

Selbst wenn das alles bislang richtig wäre. Um 400€ Nettoverlust auszugleichen muss deine Frau noch längst nicht Vollzeit arbeiten. Im Zweifel reicht dafür ja sogar ein Minijob.
Ganz abgesehen davon, kann es den Kindern vielleicht auch nicht schaden, irgendwann auch in den Kindergarten zu gehen.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

du sagst das selber, Vollzeit Job und die Wirtschaft ankurbeln. Dann habt ihn nicht -4k sondern +…k

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Die Steuerschuld ist bei Steuerklasse 3/5 auf den Cent identisch mit der Steuerschuld bei Steuerklasse 4/4. Lediglich die Vorauszahlungen über den Lohnsteuerabzug sind unterschiedlich. Unabhängig davon finde ich es richtig, steuerliche Fehlanreize abzuschaffen, die unter dem Strich das zu Hause bleiben von Ehefrauen subventionieren.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Du hast es unten doch gut erkannt.
Die Frau soll zusätzlich arbeiten, um Katastrophale Wirtschaftspolitik zu vertuschen und die Kinder links-grün von Staat erzogen werden, um die Familie zu zerstören als bourgeoise Produktionseinheit.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Die Message ist klar:

  • Das Modell Frau(oder Mann) bleibt daheim hat ausgedient
  • Doppelverdiener bedeutet auch mehr Steuern die umverteilt werden können (in CO2 Neutralität o.ä.)
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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Aus steuerlicher Sicht machen deine Angaben ohne Hintergrund nur wenig Sinn. Am Ende des Jahres sollte man auf das gleiche kommen grob gesagt. Bei Elterngeld entsteht der Progressionsvorbehalt und ich bezweifel stark das ihr bei 3/5 einges raus bekommen würdet, eher eine Nachzahlung... Das einzige was sich durch, 3/5 ändert ist die Verteilung des Grundfreibetrags von deiner Frau auf dich. In der Ste wird sowieso alles zusammen genommen... Falls das alles schon berücksichtigt wurde kannst du gerne genauere Informationen geben aber so eine Krasse Differenz sollte es zum Ende des Jahres nicht geben.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Du bekommst 400 Euro weniger, aber 600 mehr erstattet? Super, 200 Euro mehr!

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Normalerweise sollten 3/5 und 4/4 nach der Steuererklärung das gleiche liefern, nicht 4000 weniger.

Aber es ist komplett deine Schuld, wenn du in Deutschland lebst. Das ist ein Abzockerland. Was erwartest du? Dass der Staat mit der Zeit kleiner wird und weniger Steuern nimmt?

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Gleichzeitig soll das Faktorverfahren in Steuerklasse 4/4 bereits unterjährig angewendet werden. Am monatlichen Gesamtnetto sollte sich also nur wenig ändern.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Die Steuerklassen selber haben keine Einfluss auf eure Steuerlast so lange die gemeinsame Veranlagung beibehalten wird. Wahrscheinlich hast du in der Rechnung irgendwo einen Knoten drin.

Was stimmt, ist dass sich das monatlich ausbezahlte Netto ändert. Aber nach der Steuererklärung sollte es keinen Unterschied machen, ob ihr in III/V oder IV seid.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Deine Rechnung kann eigentlich nicht stimmen. Die Differenz zwischen 4/4 und 3/5 wird mit der Steuererklärung nachträglich ausgeglichen (ich weiß das Eltergeld wird anhand des Netto berechnet - während Elterngeldbezug sind also negative Effekte möglich, danach aber eigentlich nicht mehr). Ich habe es gerade auch nochmal mit einem Steuerklassenrechner geprüft, der Effekt ist nach der Steuererklärung / -erstattung nahe Null.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Ich bin ja entsetzt als ich mal durchgespielt habe was es bedeuten würde wenn die Ampel die Steuerklasse 3 und 5 abschafft und 4/4 dafür genommen werden muss. Meine Frau arbeitet derzeit nicht weil sie in Elternzeit ist. Sie ist im dritten Jahr und es gibt auch kein Elterngeld mehr. Ich habe SK 3 und wenn ich auf 4 Wechsel haben wir 400€ weniger im Monat sprich 4800€ im Jahr. Diese 400€ pro Monat sind existenzabhängig für uns. Das wäre ja Wahnsinn so eine Entscheidung. Dazu kommt das ich in der Konstellation 3/5 sogar 200€ Erstattet bekomme bei der Steuererklärung. Bei 4/4 würde ich 800€ erstattet bekommen. Es fehlen uns somit jährlich 4000€. Was soll das ? Das wäre ja das aus für familiengründung. Meine Frau müsste demnach sofort auf Vollzeit gehen und unsere Kinder müssten ins Hort. Wieso tut die Ampel uns das an ???

Das sind echt 21.Jahrhundert Probleme vom Feinsten.
Ich verstehe dass das in deiner Position wirklich blöd ist, weil ihr euch eben drauf eingestellt habt. Für die gesamte Gesellschaft allerdings ist das langfristig ein richtiger Schritt von der regressiven alten Familientradition (Frau daheim, Mann auf Arbeit) wegzukommen. Aktuell wird dieses traditionelle Familienbild ja noch gefördert durch 3/5. Langfristig finde ich eine gleiche Familienförderung für jeden, also nur noch 4/4, die bessere und fairere Lösung. Was die Ampel dir hier also “antut” nennt sich Fortschritt.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Deine Rechnung stimmt nicht. Die Steuerklasse bestimmt nicht eure Steuerlast. Die Steuerklasse regelt nur die höhe der monatlichen Vorauszahlung in Form des Abzugs von deinem Lohn. Mit der Steuererklärung kommt ihr am Ende auf die gleiche Belastung. Sprich dazu am besten einmal mit einem StB, wenn der Betrag für euch dermaßen entscheidend ist.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Steuerklassen haben keine Auswirkung auf die tatsächliche Steuerlast, mit Abgabe der Steuererklärung wird die Summe wieder glattgezogen.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Als offizielle Begründung wird die Gleichstellung von Mann und Frau genannt und dass alle Familienformen gleichgestellt werden sollen.
Ich denke aber, dass auch andere Gründe eine Rolle spielen, z.B. dass möglichst alle Erwerbsfähigen (und damit auch der Lebenspartner) einer Erwerbsarbeit nachgehen, die möglichst Vollzeit ist.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Ich bin ja entsetzt als ich mal durchgespielt habe was es bedeuten würde wenn die Ampel die Steuerklasse 3 und 5 abschafft und 4/4 dafür genommen werden muss. Meine Frau arbeitet derzeit nicht weil sie in Elternzeit ist. Sie ist im dritten Jahr und es gibt auch kein Elterngeld mehr. Ich habe SK 3 und wenn ich auf 4 Wechsel haben wir 400€ weniger im Monat sprich 4800€ im Jahr. Diese 400€ pro Monat sind existenzabhängig für uns. Das wäre ja Wahnsinn so eine Entscheidung. Dazu kommt das ich in der Konstellation 3/5 sogar 200€ Erstattet bekomme bei der Steuererklärung. Bei 4/4 würde ich 800€ erstattet bekommen. Es fehlen uns somit jährlich 4000€. Was soll das ? Das wäre ja das aus für familiengründung. Meine Frau müsste demnach sofort auf Vollzeit gehen und unsere Kinder müssten ins Hort. Wieso tut die Ampel uns das an ???

Hä? Die Steuerklasse hat nichts mit der Steuerlast zutun. Maßgeblich ist nur das zu versteuernde Einkommen. Die Lohnsteuerzahlungen sind lediglich Vorauszahlungen auf die ESt.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Du weißt, das mit der Steuererklärung am Ende 1:1 immer das selbe raus kommt? Die Steuerklasse verschiebt wenn dann nur die Zahlungen. Deswegen zahlt man aber nicht mehr Steuern…

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The Heir

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Ich bin ja entsetzt als ich mal durchgespielt habe was es bedeuten würde wenn die Ampel die Steuerklasse 3 und 5 abschafft und 4/4 dafür genommen werden muss. Meine Frau arbeitet derzeit nicht weil sie in Elternzeit ist. Sie ist im dritten Jahr und es gibt auch kein Elterngeld mehr. Ich habe SK 3 und wenn ich auf 4 Wechsel haben wir 400€ weniger im Monat sprich 4800€ im Jahr. Diese 400€ pro Monat sind existenzabhängig für uns. Das wäre ja Wahnsinn so eine Entscheidung. Dazu kommt das ich in der Konstellation 3/5 sogar 200€ Erstattet bekomme bei der Steuererklärung. Bei 4/4 würde ich 800€ erstattet bekommen. Es fehlen uns somit jährlich 4000€. Was soll das ? Das wäre ja das aus für familiengründung. Meine Frau müsste demnach sofort auf Vollzeit gehen und unsere Kinder müssten ins Hort. Wieso tut die Ampel uns das an ???

Ich habe das mit den Steuerklassen nie verstanden. Ob 3 oder 4, man bezahlt doch immer die gleichen Steuern?

Am Ende des Jahres muss man halt nachzahlen bei 3 oder bekommt weniger zurück, als bei 4.

Oder irre ich mich?

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Man sollte alle Steuerklassen abschaffen und diesen Wahnsinn vereinfachen

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Wenn euch dann monatlich 400 Euro fehlen, muss deine Frau doch nicht in Vollzeit arbeiten. Ein 450-Euro-Job würde reichen. Bei dem zukünftigen Mindestlohn entspricht das knapp 10 Stunden Arbeit pro Woche. Das sollte mit einem fast dreijährigen Kind ja wohl zu schaffen sein...

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Ich glaube, die möchten nicht mehr, dass der arbeitende Teil der Bevölkerung Kinder bekommt.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Ich denke die werden das nicht durchsetzen denn das würde bürgerkriegsähnliche Züge nach sich ziehen.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Du hast augenscheinlich das Prinzip von Steuerklassen nicht verstanden.
Nach Steuererklärung ist es vollkommen egal und es gibt kein Szenario in dem du durch egal welche Kombination Steuern reel sparst!
Wenn du im Monat weniger Lohnsteuer zahlen möchtest (weil du zB immer etwas zurückbekommst) beantrage eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Meine Frau müsste demnach sofort auf Vollzeit gehen und unsere Kinder müssten ins Hort. Wieso tut die Ampel uns das an ???

Naja, das haben die damit im Sinn. Frauen sollen Vollzeit arbeiten damit das mit den Sozialabgaben etc. besser morgen als heute in die Binsen geht.

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KPMGuy

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Genau! Am Ende ist der einzige Unterschied zwischen 4+4 und 3+5, ob man im Verlauf des Jahres mehr Geld hat oder am Ende des Jahres mehr Geld zurückbekommt.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Du hast augenscheinlich das Prinzip von Steuerklassen nicht verstanden.
Nach Steuererklärung ist es vollkommen egal und es gibt kein Szenario in dem du durch egal welche Kombination Steuern reel sparst!
Wenn du im Monat weniger Lohnsteuer zahlen möchtest (weil du zB immer etwas zurückbekommst) beantrage eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

bin nicht der TE aber verstehe deine ausführungen nicht - kannst du das nochmal erklären? ich hab es bisher so wie der TE verstanden nämlich dass es ab demnächst keine steuerklassen 3+5 für verheiratete paare mehr gibt und beide in die 4+4 müssen was real für viele familien einen grossen verlusst bedeutet. Ist natürlich der ampel egal, denn sie können

  1. sich gleichberechtigung auf die fahne schreiben, da sie die abschaffung des ehegattensplittings ja unter dem deckmantel der abschaffung alter rollenbilder durchführen.
  2. die mittelschicht noch mehr schröpfen
  3. frauen bzw den geringverdiener in der partnerschaft zur arbeit zwingen was wiederrum die anzahl der erwerbstätigen steigert was im angesicht der alternden bevölkerung zwingend notwendig ist. und das ohne auf die politisch schwierige zuwanderung angewiesen zu sein.

ich bin kein steuerexperte aber klingt für mich nach einer win win win situation für die politiker - hoffe die kommen mit der geschichte nicht durch.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Wenn ihr 400€ weniger habt, reicht da zum Aufstocken nicht ein Minijob?

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Du hast augenscheinlich das Prinzip von Steuerklassen nicht verstanden.
Nach Steuererklärung ist es vollkommen egal und es gibt kein Szenario in dem du durch egal welche Kombination Steuern reel sparst!
Wenn du im Monat weniger Lohnsteuer zahlen möchtest (weil du zB immer etwas zurückbekommst) beantrage eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

Ehrlich gesagt glaube ich dass ihr beide aneinander vorbei redet.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Lohn-Ersatzleistungen werden nach dem Nettoeinkommen berechnet. Hier werden Familien tatsächlich durch die Neuregelung schlechter gestellt.

Es handelt sich um eine verdeckte Steuererhöhung zur Refinanzierung der Corona-Ausgaben. Offensichtlich wurden Steuererhöhungen und ein ausgeglichener Haushalt vor der Wahl versprochen, da muss man nun ein bisschen tricksen… war ja zu erwarten

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Du hast augenscheinlich das Prinzip von Steuerklassen nicht verstanden.
Nach Steuererklärung ist es vollkommen egal und es gibt kein Szenario in dem du durch egal welche Kombination Steuern reel sparst!
Wenn du im Monat weniger Lohnsteuer zahlen möchtest (weil du zB immer etwas zurückbekommst) beantrage eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Du musst einen Rechenfehler gemacht haben. Spätestens nach der Steuererklärung bzw -erstattung kommt das Gleiche raus. Meine Frau (20k p.a.) und ich (100k p.a.) haben auch 4/4 und bekommen dann etliche Tausende Euro zurück.
Mich erschüttert eher, dass ihr wirklich dieses monatliche Mehr benötigt. Auf sowas würde ich meine Ausgaben nicht aufbauen wollen.
Wenn ich nicht irre soll zwar 3/5 abgeschafft werden aber man kann glaub mit 4/4 + Faktor arbeiten...

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

  1. sich gleichberechtigung auf die fahne schreiben, da sie die abschaffung des ehegattensplittings ja unter dem deckmantel der abschaffung alter rollenbilder durchführen.

Ich meine es soll nur 3/5 abgeschafft werden, nicht jedoch das Ehegattensplitting.

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know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Hat hier überhaupt mal jemand den Koalitionsvertrag der Ampel gelesen? Da steht drin:

"Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft."

Da steht ja nicht mal was von Steuerklasse IV - denn Steuerklasse IV mit Faktorverfahren funktioniert anders als die "normale" Steuerklasse IV.

Auf https://www.bmf-steuerrechner.de gibt es einen Rechner, da kann man das mal ausrechnen. Dürfte für den TE auch "unterjährig" günstiger sein, als mit den Steuerklassen IV + IV ohne Faktor.

Und ich vermute, dass der TE irgendwie verschiedene Sachverhalte durcheinander gebracht hat. Wirklich schlechter gestellt würde er, wenn das Ehegattensplitting abgeschafft oder abgeschwächte würde. Davon ist aber im Koalitionsvertrag nichts zu lesen. Und wie bereits richtig angemerkt wurde, regeln die Lohnsteuerklassen nur die "Vorauszahlung" der Lohnsteuer an das Finanzamt (Steuereinbehalt vom Bruttolohn). Die endgültige Steuerlast wird aber in der Steuererklärung durch das Finanzamt allein anhand des zu versteuernden Einkommens ermittelt, und das ist komplett unabhängig von den Steuerklassen.

Warum Lohnersatzleistungen hier eine Rolle spielen sollten, verstehe ich übrigens nicht. Der TE hat doch geschrieben, dass der Elterngeldbezug bereits beendet ist.

Jemand anders schrieb noch:

bin nicht der TE aber verstehe deine ausführungen nicht - kannst du das nochmal erklären? ich hab es bisher so wie der TE verstanden nämlich dass es ab demnächst keine steuerklassen 3+5 für verheiratete paare mehr gibt und beide in die 4+4 müssen was real für viele familien einen grossen verlusst bedeutet. Ist natürlich der ampel egal, denn sie können

Wie oben geschrieben Steuerklasse IV + IV ist nicht das gleiche wie Steuerklasse IV mit Faktor. Und selbst wenn - in der Konstellation des TE würde mit IV + IV ohne Faktor einfach zu viel Steuer an das Finanzamt überwiesen; den zuviel gezahlten Betrag bekommt er aber mit der Steuererklärung vollständig zurück. Insofern war das angebliche Beispiel des TE mit nur 800€ Rückerstattung in der Steuererklärung einfach falsch.

Das einzige Problem was dann noch entstehen könnte, ist ein möglicher Liquiditätsengpass, da ja monatlich erstmal weniger Nettolohn zur Verfügung steht und dieses Geld erst mit der Steuerrückzahlung zurückfließt also teils >1 Jahr später.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Du hast augenscheinlich das Prinzip von Steuerklassen nicht verstanden.
Nach Steuererklärung ist es vollkommen egal und es gibt kein Szenario in dem du durch egal welche Kombination Steuern reel sparst!
Wenn du im Monat weniger Lohnsteuer zahlen möchtest (weil du zB immer etwas zurückbekommst) beantrage eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

bin nicht der TE aber verstehe deine ausführungen nicht - kannst du das nochmal erklären? ich hab es bisher so wie der TE verstanden nämlich dass es ab demnächst keine steuerklassen 3+5 für verheiratete paare mehr gibt und beide in die 4+4 müssen was real für viele familien einen grossen verlusst bedeutet. Ist natürlich der ampel egal, denn sie können

  1. sich gleichberechtigung auf die fahne schreiben, da sie die abschaffung des ehegattensplittings ja unter dem deckmantel der abschaffung alter rollenbilder durchführen.
  2. die mittelschicht noch mehr schröpfen
  3. frauen bzw den geringverdiener in der partnerschaft zur arbeit zwingen was wiederrum die anzahl der erwerbstätigen steigert was im angesicht der alternden bevölkerung zwingend notwendig ist. und das ohne auf die politisch schwierige zuwanderung angewiesen zu sein.

ich bin kein steuerexperte aber klingt für mich nach einer win win win situation für die politiker - hoffe die kommen mit der geschichte nicht durch.

Das Ehegattensplitting hat rein gar nichts mit den Steuerklassen zu tun. Die Steuerklasse 3/5 ist lediglich ein Vorweggreifen des Splittingvorteils in der monatlich abgeführten Steuer.

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know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Lohn-Ersatzleistungen werden nach dem Nettoeinkommen berechnet. Hier werden Familien tatsächlich durch die Neuregelung schlechter gestellt.

Es handelt sich um eine verdeckte Steuererhöhung zur Refinanzierung der Corona-Ausgaben. Offensichtlich wurden Steuererhöhungen und ein ausgeglichener Haushalt vor der Wahl versprochen, da muss man nun ein bisschen tricksen… war ja zu erwarten

Eklär mal bitte, wie du das meinst! Beim ganz "traditionellen" Rollenbild nach Schema
... Mann verdient mehr und hat Steuerklasse III
... Frau verdient weniger und hat Steuerklasse V

bekommt Frau noch weniger Nettogehalt als sie mit für sie günstigeren Steuerklassen (IV, III) bekommen würde. Das hat natürlich auch negative Auswirkungen auf den Bezug von Elterngeld - da denken viele bei der Steuerklassenwahl vor dem Kinderbekommen nicht dran.
Wohingegen Mann mit Steuerklasse III zwar viel Nettogehalt bekommt, aber das Elterngeld ist bei €1.800 p.M. gedeckelt. Wenn Papa also auch ein paar Monate Elternzeit nimmt und dabei Elterngeld bezieht, hat er vom hohen Nettogehalt vorher keinen Vorteil, da auch einem exorbitant hohen Nettogehalt kein höheres Elterngeld resultiert.

Ergebnis: die (rechtzeitige) vorherige Wahl der Steuerklassen IV und IV würde möglicherweise zu einem höheren Elterngeld für die Frau/Mutter führen. Eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerbelastung vom Bruttogehalt durch die Steuerklasse IV ist also nicht unbedingt "familienfeindlich".

Und zeig auch bitte wo hier die "versteckte Steuererhöhung" ist? Wie bereits mehrfach erwähnt worden ist, regeln die Steuerklassen lediglich den Steuerabzug vom Lohn, aber nicht die letztendlich in der Steuerklärung festgesetzte Einkommenssteuer.

Für mich stellt sich viel eher die Frage, warum die Koalition hier so einen Aktionismus betreibt (Überführung von Steuerklassen III und V nach IV mit Faktorverfahren), wenn das effektiv gar keine steuerlichen Auswirkungen hat.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Lohn-Ersatzleistungen werden nach dem Nettoeinkommen berechnet. Hier werden Familien tatsächlich durch die Neuregelung schlechter gestellt.

Es handelt sich um eine verdeckte Steuererhöhung zur Refinanzierung der Corona-Ausgaben. Offensichtlich wurden Steuererhöhungen und ein ausgeglichener Haushalt vor der Wahl versprochen, da muss man nun ein bisschen tricksen… war ja zu erwarten

Du hast augenscheinlich das Prinzip von Steuerklassen nicht verstanden.
Nach Steuererklärung ist es vollkommen egal und es gibt kein Szenario in dem du durch egal welche Kombination Steuern reel sparst!
Wenn du im Monat weniger Lohnsteuer zahlen möchtest (weil du zB immer etwas zurückbekommst) beantrage eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

Ich bezweifle, dass durch das bisschen weniger ausgezahlte Elterngeld die Hilfspakete refinanziert werden können bzw. auch, dass das der Hintergedanke der angedachten Neuregelung ist.
Aber du scheinst da den genauen Durchblick zu haben…

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Lohn-Ersatzleistungen werden nach dem Nettoeinkommen berechnet. Hier werden Familien tatsächlich durch die Neuregelung schlechter gestellt.

Es handelt sich um eine verdeckte Steuererhöhung zur Refinanzierung der Corona-Ausgaben. Offensichtlich wurden Steuererhöhungen und ein ausgeglichener Haushalt vor der Wahl versprochen, da muss man nun ein bisschen tricksen… war ja zu erwarten

Du hast augenscheinlich das Prinzip von Steuerklassen nicht verstanden.
Nach Steuererklärung ist es vollkommen egal und es gibt kein Szenario in dem du durch egal welche Kombination Steuern reel sparst!
Wenn du im Monat weniger Lohnsteuer zahlen möchtest (weil du zB immer etwas zurückbekommst) beantrage eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

Welche Lohnersatz-Leistungen sind denn gemeint? ;) Elterngeld wird zb nicht am Nettoeinkommen bemessen.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Ist doch Schnurz wenn bei 4-4 (mit Faktor!) am Ende das gleiche Nettoeinkommen auf der Lohnabrechnung steht. Und die offizielle Begründung ist die Stärkung der (häufig schlechter verdienenden) Frau.

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Lohn-Ersatzleistungen werden nach dem Nettoeinkommen berechnet. Hier werden Familien tatsächlich durch die Neuregelung schlechter gestellt.

Es handelt sich um eine verdeckte Steuererhöhung zur Refinanzierung der Corona-Ausgaben. Offensichtlich wurden Steuererhöhungen und ein ausgeglichener Haushalt vor der Wahl versprochen, da muss man nun ein bisschen tricksen… war ja zu erwarten

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Du hast augenscheinlich das Prinzip von Steuerklassen nicht verstanden.
Nach Steuererklärung ist es vollkommen egal und es gibt kein Szenario in dem du durch egal welche Kombination Steuern reel sparst!
Wenn du im Monat weniger Lohnsteuer zahlen möchtest (weil du zB immer etwas zurückbekommst) beantrage eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Such dir mal bei Google einen Steuerklassenrechner (der auch 4-4 mit Faktor) unterstützt und gib deine Daten ein. Du wirst sehen, dass es am Ende nur auf die Rückzahlung / Nachforderung ankommt.

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Du hast augenscheinlich das Prinzip von Steuerklassen nicht verstanden.
Nach Steuererklärung ist es vollkommen egal und es gibt kein Szenario in dem du durch egal welche Kombination Steuern reel sparst!
Wenn du im Monat weniger Lohnsteuer zahlen möchtest (weil du zB immer etwas zurückbekommst) beantrage eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

bin nicht der TE aber verstehe deine ausführungen nicht - kannst du das nochmal erklären? ich hab es bisher so wie der TE verstanden nämlich dass es ab demnächst keine steuerklassen 3+5 für verheiratete paare mehr gibt und beide in die 4+4 müssen was real für viele familien einen grossen verlusst bedeutet. Ist natürlich der ampel egal, denn sie können

  1. sich gleichberechtigung auf die fahne schreiben, da sie die abschaffung des ehegattensplittings ja unter dem deckmantel der abschaffung alter rollenbilder durchführen.
  2. die mittelschicht noch mehr schröpfen
  3. frauen bzw den geringverdiener in der partnerschaft zur arbeit zwingen was wiederrum die anzahl der erwerbstätigen steigert was im angesicht der alternden bevölkerung zwingend notwendig ist. und das ohne auf die politisch schwierige zuwanderung angewiesen zu sein.

ich bin kein steuerexperte aber klingt für mich nach einer win win win situation für die politiker - hoffe die kommen mit der geschichte nicht durch.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 12.12.2021:

Lohn-Ersatzleistungen werden nach dem Nettoeinkommen berechnet. Hier werden Familien tatsächlich durch die Neuregelung schlechter gestellt.

Es handelt sich um eine verdeckte Steuererhöhung zur Refinanzierung der Corona-Ausgaben. Offensichtlich wurden Steuererhöhungen und ein ausgeglichener Haushalt vor der Wahl versprochen, da muss man nun ein bisschen tricksen… war ja zu erwarten

Du hast augenscheinlich das Prinzip von Steuerklassen nicht verstanden.
Nach Steuererklärung ist es vollkommen egal und es gibt kein Szenario in dem du durch egal welche Kombination Steuern reel sparst!
Wenn du im Monat weniger Lohnsteuer zahlen möchtest (weil du zB immer etwas zurückbekommst) beantrage eine Lohnsteuer-Ermäßigung.

Oder besser gestellt. Ich sage nur Elterngeld. Das berechnet sich auch vom Netto und da bleibt bei einer Steuerklasse 4 statt 5 mehr hängen. Abgesehen davon kann auch der schlechter verdienende Partner krank werden. Dann wäre es auch keine schlechter Stellung.

Ansonsten Frage ich mich schon, ob ihr euch überhaupt mit dem Thema beschäftigt habt. 4/4 und 3/5 sind größtenteils gleich. Bei eine Variante zahlt man im laufenden Jahr mehr Steuern und bei der anderen einmalig

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Ceterum censeo

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Was stimmt: Das sog. Ehegattensplitting soll ausweichlich des Koalitionsvertrages entfallen und durch eine "weiterentwickelte Familienbesteuerung" ersetzt werden. Details zur konkreten Ausgestaltung (z. B. ein Familiensplitting, höhere Kinderfreibeträge, etc.) sind leider noch nicht öffentlich bekannt. Bis es soweit ist, würde ich nicht vorschnell urteilen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Google mal Faktorverfahren

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Es ist aktuell noch tatsächlich aufs Jahr gesehen egal ob 4/4 oder 3/5.
Bei 3/5 wird der Steuerfreibetrag aus der (in deinem Fall Frau) jeden Monat zu 1/12 angerechnet. Was deiner Steuerlast minder und du somit mehr Nettogehalt. In klasse 5 wird jeder Euro sofort versteuert, da kein Steuerfreibetrag mehr da ist.

Bei 4/4 wird der Steuerfreibetrag mit der gemeinsam veranlagten Steuererklärung angeschaut und beide Gehälter zusammengeworfen. Geht einer von beiden keinem Job nach bzw. schöpft eines der Gehälter den Freibetrag nicht aus, kommt euch zu gute und damit zu viel gezahlte steuern als Erstattung zurück.

Aufs Jahr gesehen ist der Betrag der gleiche.

Die neue Regierung will jetzt die gemeinsame Veranlagung abschaffen. Damit zählen für jeden Partner die eigenen Steuerfreibeträge. Geht also einer Arbeiten und der andere nicht. Nutzt der eine seine Steuerfreibeträge und die des anderen liegen ungenutzt rum. Der Freibetrag ist also nicht mehr „übertragbar“.
Damit fällt der Nutzen der Steuerklasse 3 und 5 weg.

Für den Fall des TE somit die knapp 10.000€ p.a. auf die er Zukunft steuern zahlen muss, was er Stand heute nicht muss. Damit wird dieser Fall zur Steuererhöhung.

Gehen beide arbeiten und verdienen jeder mindestens die Höhe des Freibetrags, ändert sich nicht so viel.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Jeder, der sich mehr als 2 Minuten mit dem Thema befasst, wählt Klasse 3 für die gering verdienende Frau und 5 für den Mann in Deinem Beispiel aufgrund der Deckelung der Lohnersatzleistungen beim Mann (z.B. Kinderkrankengeld).

Der Mann kriegt auch in Steuerklasse 5 unverändert das Maximum, die Frau durch Steuerklasse 3 mehr.

Durch die Wahl von 4/4 sinken die Leistungen an die Frau, die im Regelfall aufgrund Halbtagsstelle die Kinderbetreuung übernimmt und damit das verfügbare Einkommen.

Es kommt zu einer Kürzung der Transferleistungen und damit zu einer implizierten Steuererhöhung im Hinblick auf das Nettoeinkommen von Familien.

know-it-all schrieb am 12.12.2021:

Lohn-Ersatzleistungen werden nach dem Nettoeinkommen berechnet. Hier werden Familien tatsächlich durch die Neuregelung schlechter gestellt.

Es handelt sich um eine verdeckte Steuererhöhung zur Refinanzierung der Corona-Ausgaben. Offensichtlich wurden Steuererhöhungen und ein ausgeglichener Haushalt vor der Wahl versprochen, da muss man nun ein bisschen tricksen… war ja zu erwarten

Eklär mal bitte, wie du das meinst! Beim ganz "traditionellen" Rollenbild nach Schema
... Mann verdient mehr und hat Steuerklasse III
... Frau verdient weniger und hat Steuerklasse V

bekommt Frau noch weniger Nettogehalt als sie mit für sie günstigeren Steuerklassen (IV, III) bekommen würde. Das hat natürlich auch negative Auswirkungen auf den Bezug von Elterngeld - da denken viele bei der Steuerklassenwahl vor dem Kinderbekommen nicht dran.
Wohingegen Mann mit Steuerklasse III zwar viel Nettogehalt bekommt, aber das Elterngeld ist bei €1.800 p.M. gedeckelt. Wenn Papa also auch ein paar Monate Elternzeit nimmt und dabei Elterngeld bezieht, hat er vom hohen Nettogehalt vorher keinen Vorteil, da auch einem exorbitant hohen Nettogehalt kein höheres Elterngeld resultiert.

Ergebnis: die (rechtzeitige) vorherige Wahl der Steuerklassen IV und IV würde möglicherweise zu einem höheren Elterngeld für die Frau/Mutter führen. Eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerbelastung vom Bruttogehalt durch die Steuerklasse IV ist also nicht unbedingt "familienfeindlich".

Und zeig auch bitte wo hier die "versteckte Steuererhöhung" ist? Wie bereits mehrfach erwähnt worden ist, regeln die Steuerklassen lediglich den Steuerabzug vom Lohn, aber nicht die letztendlich in der Steuerklärung festgesetzte Einkommenssteuer.

Für mich stellt sich viel eher die Frage, warum die Koalition hier so einen Aktionismus betreibt (Überführung von Steuerklassen III und V nach IV mit Faktorverfahren), wenn das effektiv gar keine steuerlichen Auswirkungen hat.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Ceterum censeo schrieb am 12.12.2021:

Was stimmt: Das sog. Ehegattensplitting soll ausweichlich des Koalitionsvertrages entfallen und durch eine "weiterentwickelte Familienbesteuerung" ersetzt werden. Details zur konkreten Ausgestaltung (z. B. ein Familiensplitting, höhere Kinderfreibeträge, etc.) sind leider noch nicht öffentlich bekannt. Bis es soweit ist, würde ich nicht vorschnell urteilen.
Liebe Grüße

Sehe ich ähnlich. Noch ist nicht bekannt, wie die Besteuerung in Zukunft aussehen soll. Im Koalitionsvertrag steht nur ein 3 Zeiler aus dem sich nicht viel ableiten lässt und weitere Infos sind rare gesäht ausser, ich würde mich da noch nicht grundlos verrückt machen.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 13.12.2021:

Gehen beide arbeiten und verdienen jeder mindestens die Höhe des Freibetrags, ändert sich nicht so viel.

Dazu müssen aber auch die Gegebenheiten passen, soll heißen, die Kinderbetreuung muss sichergestellt werden, ansonsten ist es Essig mit Vollzeit arbeiten gehen. Und die Vollzeit Kinderbetreuung ist eben nicht überall so gegeben.

Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Diese Umstellung im Steuerbereich darf auf keinen Fall eine Belastung von Familien bewirken!!!

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 13.12.2021:

Ceterum censeo schrieb am 12.12.2021:

Was stimmt: Das sog. Ehegattensplitting soll ausweichlich des Koalitionsvertrages entfallen und durch eine "weiterentwickelte Familienbesteuerung" ersetzt werden. Details zur konkreten Ausgestaltung (z. B. ein Familiensplitting, höhere Kinderfreibeträge, etc.) sind leider noch nicht öffentlich bekannt. Bis es soweit ist, würde ich nicht vorschnell urteilen.
Liebe Grüße

Sehe ich ähnlich. Noch ist nicht bekannt, wie die Besteuerung in Zukunft aussehen soll. Im Koalitionsvertrag steht nur ein 3 Zeiler aus dem sich nicht viel ableiten lässt und weitere Infos sind rare gesäht ausser, ich würde mich da noch nicht grundlos verrückt machen.

Für einige schon genug, um gegen die Ampel und "die da oben" Stimmung zu machen.
Peinlich.

Meine persönliche Meinung: Das Ehegattensplitting gehört schon lange abgeschafft und durch ein Familiensplitting ersetzt.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

hab mich jetzt nicht ewig damit befasst aber in den medien steht meiner auffassung nach dass das ehegattensplitting abgeschafft werden soll und in ein 'familiensplitting ' überführt werden soll. das splitting einfach abzuschaffen wäre wohl verfassungawidrig schreibt welt. so oder so ist es wohl für viele eine deutliche mehrbelastung und eine steuererhöhung durch die hintertür die inbesondere die mittelschicht trifft und frauen in arbeit drängen soll die in die rente einzahlen. mal wieder ein ganz linker schachzug unserer politiker... aber hauptsache im öffentlichen dienst gibt es eine dicke lohnerhöhung und einen corona bonus...

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Ceterum censeo

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Ceterum censeo schrieb am 12.12.2021:

Was stimmt: Das sog. Ehegattensplitting soll ausweichlich des Koalitionsvertrages entfallen und durch eine "weiterentwickelte Familienbesteuerung" ersetzt werden. Details zur konkreten Ausgestaltung (z. B. ein Familiensplitting, höhere Kinderfreibeträge, etc.) sind leider noch nicht öffentlich bekannt. Bis es soweit ist, würde ich nicht vorschnell urteilen.
Liebe Grüße

Korrektur: Da habe ich zu nachtschlafender Zeit leider das falsche Dokument geöffnet und aus dem Wahlprogramm einer der genannten Parteien (und nicht dem relevanten Koalitionsvertrag) zitiert. Ich bitte um Entschuldigung und verweise zur Sache auf die sehr guten Beiträge von know-it-all.
Liebe Grüße

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know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 13.12.2021:

Ceterum censeo schrieb am 12.12.2021:

Was stimmt: Das sog. Ehegattensplitting soll ausweichlich des Koalitionsvertrages entfallen und durch eine "weiterentwickelte Familienbesteuerung" ersetzt werden.

Sehe ich ähnlich. Noch ist nicht bekannt, wie die Besteuerung in Zukunft aussehen soll. Im Koalitionsvertrag steht nur ein 3 Zeiler aus dem sich nicht viel ableiten lässt und weitere Infos sind rare gesäht ausser, ich würde mich da noch nicht grundlos verrückt machen.

Meint ihr diesen Abschnitt aus dem Kapitel "Gleichstellung"?

"Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft."

Ich lese daraus nicht mal unbedingt, dass das Ehegattensplitting abgeschafft werden soll. Aber natürlich könnte man "weiterentwickeln" dahingehend interpretieren, dass es nicht unbedingt zum Vorteil der Steuerzahler ist :-).

Worauf ich mich übrigens besonders freue:
"Wir werden den Sparerpauschbetrag zum 1. Januar 2023 auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung erhöhen"

Yaeeh - ~100 EUR weniger Kapitalertragssteuer (bei Zusammenlegung der Freibeträge beider Ehepartner) :-)

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

So wie ich es gelesen habe, soll die gesamte Zusammenveranlagung gestrichen werden. Dann würde es tatsächlich einen Einkommensverlust mit sich bringen

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Hier der Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

Wir  wollen  die  Familienbesteuerung  so  weiterentwickeln,  dass  die  partnerschaftliche  Verantwortung und  wirtschaftliche  Unabhängigkeit  mit  Blick  auf  alle  Familienformen  gestärkt  werden.  Im  Zuge  einer verbesserten  digitalen  Interaktion  zwischen  Steuerpflichtigen  und  Finanzverwaltung  werden  wir  die Kombination  aus  den  Steuerklassen  III  und  V  in  das  Faktorverfahren  der  Steuerklasse  IV  überführen, das  dann  einfach  und  unbürokratisch  anwendbar  ist  und  mehr  Fairness  schafft.

Sicher ist also: 4/4 mit Faktor ersetzt 3/5, alles weitere ist Spekulation ohne Grundlage.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 13.12.2021:

Hier der Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

Wir  wollen  die  Familienbesteuerung  so  weiterentwickeln,  dass  die  partnerschaftliche  Verantwortung und  wirtschaftliche  Unabhängigkeit  mit  Blick  auf  alle  Familienformen  gestärkt  werden.  Im  Zuge  einer verbesserten  digitalen  Interaktion  zwischen  Steuerpflichtigen  und  Finanzverwaltung  werden  wir  die Kombination  aus  den  Steuerklassen  III  und  V  in  das  Faktorverfahren  der  Steuerklasse  IV  überführen, das  dann  einfach  und  unbürokratisch  anwendbar  ist  und  mehr  Fairness  schafft.

Sicher ist also: 4/4 mit Faktor ersetzt 3/5, alles weitere ist Spekulation ohne Grundlage.

Und da sehe ich außer den Verlust von etwas Optimierungspotential bei der Familiengründung (Wechsel in StK III für den Partner, der mehr Elternzeit nimmt) keine Schlechterstellung.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Und du meinst, mit der CDU wäre es anders? Dann google doch mal nach Merz und Steuererklärung auf dem Bierdeckel. Da hätte es sicher auch eine deutliche Vereinfachung der Steuerklassen gegeben.
Wie diverse Kommentatoren ja schon richtig dargestellt haben, und in Abwandlung eines bekannten Spruchs: das Jahr hat 12 Monate und abgerechnet wird mit der Steuererklärung! Und dann ist es völlig egal, welche Klasse du hast.
Was aber für den weniger verdienenden Partner (also meistens Frauen) wichtig ist: durch die schlechtere Steuerklasse 5 werden ihnen auch relativ geringe Beiträge zur Sozialversicherung (z.B. Rente) abgezogen --> d.h. im Alter werden sie durch die schlechtere Steuerklasse nochmal durch eine geringere Rente "bestraft". Schon deswegen ist es gut, dass diese Kombi 3/5 abgeschafft wird.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

WiWi Gast schrieb am 13.12.2021:

Es ist aktuell noch tatsächlich aufs Jahr gesehen egal ob 4/4 oder 3/5.
Bei 3/5 wird der Steuerfreibetrag aus der (in deinem Fall Frau) jeden Monat zu 1/12 angerechnet. Was deiner Steuerlast minder und du somit mehr Nettogehalt. In klasse 5 wird jeder Euro sofort versteuert, da kein Steuerfreibetrag mehr da ist.

Bei 4/4 wird der Steuerfreibetrag mit der gemeinsam veranlagten Steuererklärung angeschaut und beide Gehälter zusammengeworfen. Geht einer von beiden keinem Job nach bzw. schöpft eines der Gehälter den Freibetrag nicht aus, kommt euch zu gute und damit zu viel gezahlte steuern als Erstattung zurück.

Aufs Jahr gesehen ist der Betrag der gleiche.

Die neue Regierung will jetzt die gemeinsame Veranlagung abschaffen. Damit zählen für jeden Partner die eigenen Steuerfreibeträge. Geht also einer Arbeiten und der andere nicht. Nutzt der eine seine Steuerfreibeträge und die des anderen liegen ungenutzt rum. Der Freibetrag ist also nicht mehr „übertragbar“.
Damit fällt der Nutzen der Steuerklasse 3 und 5 weg.

Für den Fall des TE somit die knapp 10.000€ p.a. auf die er Zukunft steuern zahlen muss, was er Stand heute nicht muss. Damit wird dieser Fall zur Steuererhöhung.

Gehen beide arbeiten und verdienen jeder mindestens die Höhe des Freibetrags, ändert sich nicht so viel.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Soweit ich weiß, bekommt der weniger gut verdienende Ehepartner im Falle einer Scheidung anteilig Rentenpunkte von dem besser verdienenden Partner.
Und falls das Ehepaar zusammenbleibt ist es eh egal, wer jetzt die Rentenpunkte hat.

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Und du meinst, mit der CDU wäre es anders? Dann google doch mal nach Merz und Steuererklärung auf dem Bierdeckel. Da hätte es sicher auch eine deutliche Vereinfachung der Steuerklassen gegeben.
Wie diverse Kommentatoren ja schon richtig dargestellt haben, und in Abwandlung eines bekannten Spruchs: das Jahr hat 12 Monate und abgerechnet wird mit der Steuererklärung! Und dann ist es völlig egal, welche Klasse du hast.
Was aber für den weniger verdienenden Partner (also meistens Frauen) wichtig ist: durch die schlechtere Steuerklasse 5 werden ihnen auch relativ geringe Beiträge zur Sozialversicherung (z.B. Rente) abgezogen --> d.h. im Alter werden sie durch die schlechtere Steuerklasse nochmal durch eine geringere Rente "bestraft". Schon deswegen ist es gut, dass diese Kombi 3/5 abgeschafft wird.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Kann man bei Steuerklasse IV die Faktoren so auswählen, dass die monatlichen Vorauszahlungen genau so wird wie bei III und V ?
Geht das ?

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

WiWi Gast schrieb am 13.12.2021:

Es ist aktuell noch tatsächlich aufs Jahr gesehen egal ob 4/4 oder 3/5.
Bei 3/5 wird der Steuerfreibetrag aus der (in deinem Fall Frau) jeden Monat zu 1/12 angerechnet. Was deiner Steuerlast minder und du somit mehr Nettogehalt. In klasse 5 wird jeder Euro sofort versteuert, da kein Steuerfreibetrag mehr da ist.

Bei 4/4 wird der Steuerfreibetrag mit der gemeinsam veranlagten Steuererklärung angeschaut und beide Gehälter zusammengeworfen. Geht einer von beiden keinem Job nach bzw. schöpft eines der Gehälter den Freibetrag nicht aus, kommt euch zu gute und damit zu viel gezahlte steuern als Erstattung zurück.

Aufs Jahr gesehen ist der Betrag der gleiche.

Die neue Regierung will jetzt die gemeinsame Veranlagung abschaffen. Damit zählen für jeden Partner die eigenen Steuerfreibeträge. Geht also einer Arbeiten und der andere nicht. Nutzt der eine seine Steuerfreibeträge und die des anderen liegen ungenutzt rum. Der Freibetrag ist also nicht mehr „übertragbar“.
Damit fällt der Nutzen der Steuerklasse 3 und 5 weg.

Für den Fall des TE somit die knapp 10.000€ p.a. auf die er Zukunft steuern zahlen muss, was er Stand heute nicht muss. Damit wird dieser Fall zur Steuererhöhung.

Gehen beide arbeiten und verdienen jeder mindestens die Höhe des Freibetrags, ändert sich nicht so viel.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Das liegt aber in deiner persönlichen Verantwortung. Den Teil seines Einkommens den man für laufende Kosten braucht, kann man am besten selbst beeinflussen. Wenn mit Steuerklasse III/V monatlich nicht genügend über bleibt im um genug Puffer aufzubauen um ein Jahr mit IV/IV zu überbrücken, sind die Ausgaben auch jetzt schon zu hoch.

Man kann auch noch versuchen sich einen Freibetrag eintragen zu lassen, um den Effekt etwas abzumindern.

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

WiWi Gast schrieb am 13.12.2021:

Es ist aktuell noch tatsächlich aufs Jahr gesehen egal ob 4/4 oder 3/5.
Bei 3/5 wird der Steuerfreibetrag aus der (in deinem Fall Frau) jeden Monat zu 1/12 angerechnet. Was deiner Steuerlast minder und du somit mehr Nettogehalt. In klasse 5 wird jeder Euro sofort versteuert, da kein Steuerfreibetrag mehr da ist.

Bei 4/4 wird der Steuerfreibetrag mit der gemeinsam veranlagten Steuererklärung angeschaut und beide Gehälter zusammengeworfen. Geht einer von beiden keinem Job nach bzw. schöpft eines der Gehälter den Freibetrag nicht aus, kommt euch zu gute und damit zu viel gezahlte steuern als Erstattung zurück.

Aufs Jahr gesehen ist der Betrag der gleiche.

Die neue Regierung will jetzt die gemeinsame Veranlagung abschaffen. Damit zählen für jeden Partner die eigenen Steuerfreibeträge. Geht also einer Arbeiten und der andere nicht. Nutzt der eine seine Steuerfreibeträge und die des anderen liegen ungenutzt rum. Der Freibetrag ist also nicht mehr „übertragbar“.
Damit fällt der Nutzen der Steuerklasse 3 und 5 weg.

Für den Fall des TE somit die knapp 10.000€ p.a. auf die er Zukunft steuern zahlen muss, was er Stand heute nicht muss. Damit wird dieser Fall zur Steuererhöhung.

Gehen beide arbeiten und verdienen jeder mindestens die Höhe des Freibetrags, ändert sich nicht so viel.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 13.12.2021:

hab mich jetzt nicht ewig damit befasst aber in den medien steht meiner auffassung nach dass das ehegattensplitting abgeschafft werden soll und in ein 'familiensplitting ' überführt werden soll. das splitting einfach abzuschaffen wäre wohl verfassungawidrig schreibt welt. so oder so ist es wohl für viele eine deutliche mehrbelastung und eine steuererhöhung durch die hintertür die inbesondere die mittelschicht trifft und frauen in arbeit drängen soll die in die rente einzahlen. mal wieder ein ganz linker schachzug unserer politiker... aber hauptsache im öffentlichen dienst gibt es eine dicke lohnerhöhung und einen corona bonus...

Wenn Ehegattensplitting durch Familiensplitting ersetzt wird, zahlen kinderlose Ehepaar ggf mehr, Familien weniger. Steuererhöhung für die einen, Steuersenkung für die anderen. Darüber kann man streiten, aber es ist weder im ganzen eine Steuererhöhung, noch durch irgendeine Hintertür.

Aber warum dies die Mittelschicht besonders treffen sollte, erschließt sich mir nicht. Gehst Du davon aus, dass die meisten kinderlosen Ehepaare der Mittelschicht angehören und kinderreiche der Ober- bzw. Unterschicht?

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Es ist aktuell noch tatsächlich aufs Jahr gesehen egal ob 4/4 oder 3/5.
Bei 3/5 wird der Steuerfreibetrag aus der (in deinem Fall Frau) jeden Monat zu 1/12 angerechnet. Was deiner Steuerlast minder und du somit mehr Nettogehalt. In klasse 5 wird jeder Euro sofort versteuert, da kein Steuerfreibetrag mehr da ist.

Bei 4/4 wird der Steuerfreibetrag mit der gemeinsam veranlagten Steuererklärung angeschaut und beide Gehälter zusammengeworfen. Geht einer von beiden keinem Job nach bzw. schöpft eines der Gehälter den Freibetrag nicht aus, kommt euch zu gute und damit zu viel gezahlte steuern als Erstattung zurück.

Aufs Jahr gesehen ist der Betrag der gleiche.

Die neue Regierung will jetzt die gemeinsame Veranlagung abschaffen. Damit zählen für jeden Partner die eigenen Steuerfreibeträge. Geht also einer Arbeiten und der andere nicht. Nutzt der eine seine Steuerfreibeträge und die des anderen liegen ungenutzt rum. Der Freibetrag ist also nicht mehr „übertragbar“.
Damit fällt der Nutzen der Steuerklasse 3 und 5 weg.

Für den Fall des TE somit die knapp 10.000€ p.a. auf die er Zukunft steuern zahlen muss, was er Stand heute nicht muss. Damit wird dieser Fall zur Steuererhöhung.

Gehen beide arbeiten und verdienen jeder mindestens die Höhe des Freibetrags, ändert sich nicht so viel.

die 350€ gehen nicht weg, auch nicht am Monatsende. Nochmal: Faktorverfahren googeln, dann kann man den Thread schließen.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Es ist aktuell noch tatsächlich aufs Jahr gesehen egal ob 4/4 oder 3/5.
Bei 3/5 wird der Steuerfreibetrag aus der (in deinem Fall Frau) jeden Monat zu 1/12 angerechnet. Was deiner Steuerlast minder und du somit mehr Nettogehalt. In klasse 5 wird jeder Euro sofort versteuert, da kein Steuerfreibetrag mehr da ist.

Bei 4/4 wird der Steuerfreibetrag mit der gemeinsam veranlagten Steuererklärung angeschaut und beide Gehälter zusammengeworfen. Geht einer von beiden keinem Job nach bzw. schöpft eines der Gehälter den Freibetrag nicht aus, kommt euch zu gute und damit zu viel gezahlte steuern als Erstattung zurück.

Aufs Jahr gesehen ist der Betrag der gleiche.

Die neue Regierung will jetzt die gemeinsame Veranlagung abschaffen. Damit zählen für jeden Partner die eigenen Steuerfreibeträge. Geht also einer Arbeiten und der andere nicht. Nutzt der eine seine Steuerfreibeträge und die des anderen liegen ungenutzt rum. Der Freibetrag ist also nicht mehr „übertragbar“.
Damit fällt der Nutzen der Steuerklasse 3 und 5 weg.

Für den Fall des TE somit die knapp 10.000€ p.a. auf die er Zukunft steuern zahlen muss, was er Stand heute nicht muss. Damit wird dieser Fall zur Steuererhöhung.

Gehen beide arbeiten und verdienen jeder mindestens die Höhe des Freibetrags, ändert sich nicht so viel.

Mein Gott entweder gibst du weniger aus oder du lebst halt im 1. Jahr von persönlichen Rücklagen und gleichst den "Verlust" aus und in Jahr 2 nimmst du die Steuerrückzahlung des Vorjahres und gleichst damit aus.

Wen 350€ im Monat die einfach nur um 1 Jahr verschoben werden so aus der Bahn werfen sollte sich vielleicht mal fragen ob er finanziell gut aufgestellt ist bzw. mit seinem Geld gut umgeht.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Eine Frage hier an die Experten:

Lohnt sich die frühzeitige Umstellung (mind. 6 Monate vorher) der Steuerklassen der Ehepartner von 4/4 auf 3/5 (3 Frau/5 Mann), um mehr Netto zu erwirken und somit mehr Elterngeld zu bekommen?
Durch den Progressionsvorbehalt bin ich mir nicht sicher, ob dies eine tatsächliche Erhöhung über das Jahr ergibt, oder es am Ende keinen wirklichen Mehrwert bietet, da mehr versteuert werden muss. Vielleicht kann hier noch jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.

VG

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Was aber für den weniger verdienenden Partner (also meistens Frauen) wichtig ist: durch die schlechtere Steuerklasse 5 werden ihnen auch relativ geringe Beiträge zur Sozialversicherung (z.B. Rente) abgezogen --> d.h. im Alter werden sie durch die schlechtere Steuerklasse nochmal durch eine geringere Rente "bestraft". Schon deswegen ist es gut, dass diese Kombi 3/5 abgeschafft wird.

Nein, die Sozialabgaben sind nicht an die Steuerklasse gebunden...

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know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Was aber für den weniger verdienenden Partner (also meistens Frauen) wichtig ist: durch die schlechtere Steuerklasse 5 werden ihnen auch relativ geringe Beiträge zur Sozialversicherung (z.B. Rente) abgezogen --> d.h. im Alter werden sie durch die schlechtere Steuerklasse nochmal durch eine geringere Rente "bestraft". Schon deswegen ist es gut, dass diese Kombi 3/5 abgeschafft wird.

Du bringst hier leider etwas durcheinander. Die SV/Rentenversicherungsbeiträge werden allein anhand des Bruttogehaltes ermittelt und von diesem abgezogen. Die Steuerklasse spielt also für deren Höhe keine (!) Rolle. Bei gleichen Bruttogehalt zahlt man folglich, unabhängig ob nun Steuerklasse III, IV oder V, immer die gleichen Beiträge zur RV.
Richtig ist hier lediglich, dass ein Geringerverdiener insgesamt weniger Rentenversicherungsbeiträge zahlt und damit weniger Rentenansprüche erwirbt. In der Praxis sind das (leider) oft die weibliche Ehepartner - zumindest während der Kindererziehungszeit.

Außerdem wichtig: Lohnersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld I, Lohnfortzahlung durch Krankenkassen nach >6 Wochen Krankheit, Elterngeld usw.) werden - soweit ich weiß - anhand eines extra dafür berechneten "künstlichen" Nettogehaltes bemessen, in welches auch die Steuerklasse einfließt. Bei gleichem Bruttogehalt hat jemand mit Steuerklasse V logischerweise ein geringeres Nettogehalt und würde damit auch weniger Lohnersatzleistungen erhalten, als die gleiche Person mit gleichem Bruttogehalt, aber Steuerklasse III.
Das ist auch ein Effekt, der sich nicht im Rahmen der Steuererklärung später wieder ausgleichen lässt. Deswegen sollte man als Ehepartner "strategisch" überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, dem Geringerverdiener die ungünstigere Steuerklasse (V) zuzuweisen.

Hier wird übrigens argumentiert, dass "Familiensplitting" zwangsläufig zu einer Schlechterstellung von Familien mit einem Haupt- und einem Geringverdiener führt. Dass muss ja nicht sein, denn die Inhalte eines solchen "Familiensplittings" sind noch gar nicht präzisiert.
Wenn ich das lese, würde ich eher vermuten, dass es primär nur die Ehepartner treffen könnte, die gar keine Kinder haben, also hier dann jeder mit dem Einzeltarif besteuert wird usw.
Wie das bei "echten" Familien (mit Kindern) gehandhabt wird, ist hingegen vollkommen offen. Irgendwie müssen sich im Familiensplitting ja mind. die Freibeträge (für Angehörige der Familie) dann ja zwischen den Verdienern hin- und herverschieben lassen.
In der Realität muss die Koaltion überhaupt erstmal schauen, dass sie das irgendwie (gerecht !) umgesetzt bekommt.

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know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Der Effekt besteht ja nur im ersten Jahr. Ab dem Folgejahr kannst du dann die Steuerrückzahlung für das erste Jahr gedanklich auf 12 Monate verteilen und dem laufenden Einkommen zurechnen.
Und ganz vorsichtig ausgedrückt: Wer es nicht schafft, am Ende des Monats 350€ übrig zu haben und zu sparen, der hat möglicherweise andere Sorgen als eine Regierungskoalition, die die Steuerklassenkombination III / V abschaffen möchte.

Btw: in Zeiten von Negativzinsen und "Verwahrgebühren" bei vielen Finanzinstituten ist doch auch gut, wenn man das Geld erst möglichst spät überwiesen bekommt ;-)

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Den größten Unterschied hast du wenn einer (früh) verstirbt. Da der Überlebende dann nur noch Hinterbliebenenrente bekommt, kann es einen Unterschied machen wer vorher wie viel gearbeitet hat.

Aber im großen und ganzen gebe ich dir Recht. Das Problem sind nicht die Steuerklassen 3 und 5, sondern die Leute die sie nicht wirklich verstehen. Und dann bspw. sagen in Klasse 5 lohnt sich Mehrarbeit nicht, weil man kaum mehr Netto hat, was aber halt nur für das monatlich ausgezahlte Netto gilt und nicht für das Familien-Netto nach Steuererklärung. Für das ist es völlig egal in welchen Steuerklassen beide sind.

WiWi Gast schrieb am 15.12.2021:

Soweit ich weiß, bekommt der weniger gut verdienende Ehepartner im Falle einer Scheidung anteilig Rentenpunkte von dem besser verdienenden Partner.
Und falls das Ehepaar zusammenbleibt ist es eh egal, wer jetzt die Rentenpunkte hat.

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Und du meinst, mit der CDU wäre es anders? Dann google doch mal nach Merz und Steuererklärung auf dem Bierdeckel. Da hätte es sicher auch eine deutliche Vereinfachung der Steuerklassen gegeben.
Wie diverse Kommentatoren ja schon richtig dargestellt haben, und in Abwandlung eines bekannten Spruchs: das Jahr hat 12 Monate und abgerechnet wird mit der Steuererklärung! Und dann ist es völlig egal, welche Klasse du hast.
Was aber für den weniger verdienenden Partner (also meistens Frauen) wichtig ist: durch die schlechtere Steuerklasse 5 werden ihnen auch relativ geringe Beiträge zur Sozialversicherung (z.B. Rente) abgezogen --> d.h. im Alter werden sie durch die schlechtere Steuerklasse nochmal durch eine geringere Rente "bestraft". Schon deswegen ist es gut, dass diese Kombi 3/5 abgeschafft wird.

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know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 15.12.2021:

Eine Frage hier an die Experten:

Lohnt sich die frühzeitige Umstellung (mind. 6 Monate vorher) der Steuerklassen der Ehepartner von 4/4 auf 3/5 (3 Frau/5 Mann), um mehr Netto zu erwirken und somit mehr Elterngeld zu bekommen?
Durch den Progressionsvorbehalt bin ich mir nicht sicher, ob dies eine tatsächliche Erhöhung über das Jahr ergibt, oder es am Ende keinen wirklichen Mehrwert bietet, da mehr versteuert werden muss. Vielleicht kann hier noch jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.

VG

Ganz klare Antwort: ja es lohnt sich das Elterngeld positiv zu beeinflussen und die Wahl der geeigneten Steuerklassen (rechtzeitig vor der Geburt) ist der wesentliche Hebel hierfür.
Und ja du hast recht, dass das Elterngeld einem Progressionsvorbehalt unterliegt. Aber der sich daraus ergebende zusätzliche Steuerzahlbetrag ist viel geringer.

Der Progressionsvorbehalt wird jedoch individuell berechnet. Vereinfacht gesagt wird dazu folgendermaßen vorgegangen:

Nach der gewöhnlichen Methodik wird über das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) eure Steuerlast ermittelt. Diese Steuerlast ins Verhältnis gesetzt zum zu versteuernden Einkommen ergibt einen Durchschnittssteuersatz.
Dann wird virtuell auf das zu versteuernde Einkommen noch das Elterngeld aufaddiert. Für dieses "virtuelle" Arbeitseinkommen (mit Elterngeld) wird über den Tarif wieder die "virtuelle" Einkommenssteuer ermittelt und aus dem Quotient von beiden der "virtuelle" Durchschnittssteuersatz. Aufgrund der Progression im Steuertarif wird dieser "virtuelle" Durchschnittssteuersatz etwas höher sein als der ursprüngliche Durchschnittssteuersatz (ohne Elterngeld). Der neu ermittelte "virtuelle" Durchschnittssteuersatz wird jetzt auf das ursprüngliche zu versteuernde Einkommen angewendet und damit die Einkommenssteuer berechnet.

Beispiel (aus tatsächlicher Lohnsteuertabelle für 2021 mit Splittingtarif; SolZ und Kirchensteuer berücksichtige ich hier nicht) für einen Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen von €100.000

Zu versteuerndes Einkommen ohne Elterngeld zvE1 = €100.000
führt laut Tarif zu einer Einkommenssteuer von ESt1= €23.988
Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz D1 = 23,99%

zweiter Schritt: Ermittlung der "virtuellen" Steuerlast mit Elterngeld:
Annahme: Elterngeld = voller Satz von €1.800 bezogen über 12 Monate
zvE2 = zvE1 + 12 x €1.800 = €121.600
Laut Tarif ergibt sich aus zvE2 eine Einkommenssteuer ESt2 = €32.798.
Das enspricht einem Durchschnittssteuersatz D2 = ESt2 / zvE2 = €32.798/€121.600 = 26,97%

dritter Schritt: Anwendung des so ermittelten Durchschnittssteuersatzes D2 auf das ursprüngliche Einkommen zvE1 zur Ermittlung der endgültigen Einkommenssteuer ESt3:
ESt3 = zvE1 x D2 = €100.000 x 26,97% = €26.970

Unterschiedsbetrag zwischen ESt1 und ESt3:
= €26.970 - €23.988 = €2.982
Das gesamte Elterngeld (€21.600 Jahressumme) erhöht also die Steuerlast nur um knapp €3.000 (der sogenannte Progressionsvorbehalt).
--> Es lohnt sich also nicht (auch nicht anteilig) auf Elterngeld zu verzichten :-)

Der individuelle Mehrbetrag bei der Einkommenssteuer hängt natürlich vom individuellen zvE ab. Das müsste man also im Einzelfall durchrechnen. Es ist aber immer günstiger...

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Also meine Frau arbeitet die nächsten 2 Jahre nicht und bekommt auch kein Elterngeld. Ihren Job kann sie erst in 2 Jahren angehen. Wenn sie wieder arbeitet ist es kein Problem.

Aber in diesem Fall werden uns die 350 Euro fehlen. Hätten wir das vorher gewusst hätte meine Frau nicht 3 Jahre Elternzeit genommen.
Aber ich habe gerade erfahren dass man durch das faktorverfahren zwar in Steuerklasse 4 ist aber netto genau das gleiche wie bei Steuerklasse 3 rausbekommt. Meine Frau kann dann den minus Faktor nehmen und ihre Steuerklasse 4 wie 5 ausgezahlt bekommen. Schade das keiner mir diese Info hier vorher geben konnte.

Scheinbar haben wir alle keine große Ahnung gehabt. Jetzt hab ich euch die Lösung mal genannt. Es handelt sich dabei nur um eine formelle Geschichte. Wie gesagt gibt es 4/4 und in Zukunft kommt 4/4 plus Faktor dazu. Was im Endeffekt auch sowas wie 3/4 oder 3/5 bedeutet.

know-it-all schrieb am 15.12.2021:

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Der Effekt besteht ja nur im ersten Jahr. Ab dem Folgejahr kannst du dann die Steuerrückzahlung für das erste Jahr gedanklich auf 12 Monate verteilen und dem laufenden Einkommen zurechnen.
Und ganz vorsichtig ausgedrückt: Wer es nicht schafft, am Ende des Monats 350€ übrig zu haben und zu sparen, der hat möglicherweise andere Sorgen als eine Regierungskoalition, die die Steuerklassenkombination III / V abschaffen möchte.

Btw: in Zeiten von Negativzinsen und "Verwahrgebühren" bei vielen Finanzinstituten ist doch auch gut, wenn man das Geld erst möglichst spät überwiesen bekommt ;-)

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know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 15.12.2021:

Aber ich habe gerade erfahren dass man durch das faktorverfahren zwar in Steuerklasse 4 ist aber netto genau das gleiche wie bei Steuerklasse 3 rausbekommt. Meine Frau kann dann den minus Faktor nehmen und ihre Steuerklasse 4 wie 5 ausgezahlt bekommen. Schade das keiner mir diese Info hier vorher geben konnte.

Ich wette du wirst hier im Thread mindestens 5 Beiträge finden, die genau das erwähnt haben. Auch ich habe oben einen Link zu einem "Steuerklasse IV mit Faktor-Rechner" geschickt, mit dem du das leicht hättest herausfinden können.

Scheinbar haben wir alle keine große Ahnung gehabt. Jetzt hab ich euch die Lösung mal genannt.

Ja genau: _DU_ hast uns alle beleuchtet. *Scheinbar* hast DU es also voll drauf...

PS: Bitte informiere Dich bitte wann man "scheinbar" verwendet und wann "anscheinend" - da besteht ein kleiner aber gewichtiger Unterschied.
Ach, was rede ich? Damit du nicht nochmal mit fremden Lorbeeren schmückst, weil du es *scheinbar* als erster rausgefunden hast, hier gleich die Auflösung aus dem Duden:

  1. scheinbar: nur dem Scheine nach; Er hörte scheinbar aufmerksam zu (in Wirklichkeit aber gar nicht). Scheinbar ist ein Adjektiv.
  2. anscheinend: augenscheinlich; Er hörte anscheinend (offenbar) aufmerksam zu. Anscheinend ist ein Adverb.

Daraus folgt, dass wenn man "scheinbar keine große Ahnung hat" man es in Wahrheit es eigentlich doch ganz gut weiß. Und das war offenbar (*anscheinend*) gerade nicht, was du hier ausdrücken wolltest. Stimmt's? *Zwinkersmiley*

Es handelt sich dabei nur um eine formelle Geschichte. Wie gesagt gibt es 4/4 und in Zukunft kommt 4/4 plus Faktor dazu. Was im Endeffekt auch sowas wie 3/4 oder 3/5 bedeutet.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 15.12.2021:

Also meine Frau arbeitet die nächsten 2 Jahre nicht und bekommt auch kein Elterngeld. Ihren Job kann sie erst in 2 Jahren angehen. Wenn sie wieder arbeitet ist es kein Problem.

Aber in diesem Fall werden uns die 350 Euro fehlen. Hätten wir das vorher gewusst hätte meine Frau nicht 3 Jahre Elternzeit genommen.
Aber ich habe gerade erfahren dass man durch das faktorverfahren zwar in Steuerklasse 4 ist aber netto genau das gleiche wie bei Steuerklasse 3 rausbekommt. Meine Frau kann dann den minus Faktor nehmen und ihre Steuerklasse 4 wie 5 ausgezahlt bekommen. Schade das keiner mir diese Info hier vorher geben konnte.

Scheinbar haben wir alle keine große Ahnung gehabt. Jetzt hab ich euch die Lösung mal genannt. Es handelt sich dabei nur um eine formelle Geschichte. Wie gesagt gibt es 4/4 und in Zukunft kommt 4/4 plus Faktor dazu. Was im Endeffekt auch sowas wie 3/4 oder 3/5 bedeutet.

know-it-all schrieb am 15.12.2021:

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Der Effekt besteht ja nur im ersten Jahr. Ab dem Folgejahr kannst du dann die Steuerrückzahlung für das erste Jahr gedanklich auf 12 Monate verteilen und dem laufenden Einkommen zurechnen.
Und ganz vorsichtig ausgedrückt: Wer es nicht schafft, am Ende des Monats 350€ übrig zu haben und zu sparen, der hat möglicherweise andere Sorgen als eine Regierungskoalition, die die Steuerklassenkombination III / V abschaffen möchte.

Btw: in Zeiten von Negativzinsen und "Verwahrgebühren" bei vielen Finanzinstituten ist doch auch gut, wenn man das Geld erst möglichst spät überwiesen bekommt ;-)

Die Antwort mit dem Faktorverfahren gab es. Mehrfach.

Vielleicht solltest Du nicht Deine Ahnungslosigkeit stolpernd in die Welt tragen und Dich dann noch lautstark darüber aufregen, dass andere Dir nicht die Schuhe binden.

Unfassbar.

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Ceterum censeo

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 15.12.2021:

Also meine Frau arbeitet die nächsten 2 Jahre nicht und bekommt auch kein Elterngeld. Ihren Job kann sie erst in 2 Jahren angehen. Wenn sie wieder arbeitet ist es kein Problem.

Aber in diesem Fall werden uns die 350 Euro fehlen. Hätten wir das vorher gewusst hätte meine Frau nicht 3 Jahre Elternzeit genommen.
Aber ich habe gerade erfahren dass man durch das faktorverfahren zwar in Steuerklasse 4 ist aber netto genau das gleiche wie bei Steuerklasse 3 rausbekommt. Meine Frau kann dann den minus Faktor nehmen und ihre Steuerklasse 4 wie 5 ausgezahlt bekommen. Schade das keiner mir diese Info hier vorher geben konnte.

Scheinbar haben wir alle keine große Ahnung gehabt. Jetzt hab ich euch die Lösung mal genannt. Es handelt sich dabei nur um eine formelle Geschichte. Wie gesagt gibt es 4/4 und in Zukunft kommt 4/4 plus Faktor dazu. Was im Endeffekt auch sowas wie 3/4 oder 3/5 bedeutet.

Zwei Dutzend Vorposter nennen die korrekte Lösung, TE: "Schade, dass das keiner gesagt hat", "haben alle keine Ahnung" - genau mein Humor. Chapeau. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Die Änderung wird in erster Linie Auswirkungen auf (dann verminderte) Lohnersatzleitungen haben.

Wer macht bisher schon Faktorverfahren? Keiner!

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Danke für die Lösung ist hier aber schon genannt worden...
Besonders wenn deine Frau gerade in Elternzeit ist (=ihr habt Minimum 1 Kind) könnte die neue Familienbesteuerung ja interessant sein.
Über die genauen Reform Pläne ist nach wie vor nicht viel bekannt. Ob eine echte Reform kommt oder ob es letztlich nur eine Art Blender ist, weiß auch noch keiner.

WiWi Gast schrieb am 15.12.2021:

Also meine Frau arbeitet die nächsten 2 Jahre nicht und bekommt auch kein Elterngeld. Ihren Job kann sie erst in 2 Jahren angehen. Wenn sie wieder arbeitet ist es kein Problem.

Aber in diesem Fall werden uns die 350 Euro fehlen. Hätten wir das vorher gewusst hätte meine Frau nicht 3 Jahre Elternzeit genommen.
Aber ich habe gerade erfahren dass man durch das faktorverfahren zwar in Steuerklasse 4 ist aber netto genau das gleiche wie bei Steuerklasse 3 rausbekommt. Meine Frau kann dann den minus Faktor nehmen und ihre Steuerklasse 4 wie 5 ausgezahlt bekommen. Schade das keiner mir diese Info hier vorher geben konnte.

Scheinbar haben wir alle keine große Ahnung gehabt. Jetzt hab ich euch die Lösung mal genannt. Es handelt sich dabei nur um eine formelle Geschichte. Wie gesagt gibt es 4/4 und in Zukunft kommt 4/4 plus Faktor dazu. Was im Endeffekt auch sowas wie 3/4 oder 3/5 bedeutet.

know-it-all schrieb am 15.12.2021:

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Der Effekt besteht ja nur im ersten Jahr. Ab dem Folgejahr kannst du dann die Steuerrückzahlung für das erste Jahr gedanklich auf 12 Monate verteilen und dem laufenden Einkommen zurechnen.
Und ganz vorsichtig ausgedrückt: Wer es nicht schafft, am Ende des Monats 350€ übrig zu haben und zu sparen, der hat möglicherweise andere Sorgen als eine Regierungskoalition, die die Steuerklassenkombination III / V abschaffen möchte.

Btw: in Zeiten von Negativzinsen und "Verwahrgebühren" bei vielen Finanzinstituten ist doch auch gut, wenn man das Geld erst möglichst spät überwiesen bekommt ;-)

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Extrem gut erklärt, wirklich vielen Dank! Dann hab ich das jetzt verstanden und wir werden diesen Monat noch den Antrag auf den Wechsel stellen. :)

know-it-all schrieb am 15.12.2021:

Eine Frage hier an die Experten:

Lohnt sich die frühzeitige Umstellung (mind. 6 Monate vorher) der Steuerklassen der Ehepartner von 4/4 auf 3/5 (3 Frau/5 Mann), um mehr Netto zu erwirken und somit mehr Elterngeld zu bekommen?
Durch den Progressionsvorbehalt bin ich mir nicht sicher, ob dies eine tatsächliche Erhöhung über das Jahr ergibt, oder es am Ende keinen wirklichen Mehrwert bietet, da mehr versteuert werden muss. Vielleicht kann hier noch jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.

VG

Ganz klare Antwort: ja es lohnt sich das Elterngeld positiv zu beeinflussen und die Wahl der geeigneten Steuerklassen (rechtzeitig vor der Geburt) ist der wesentliche Hebel hierfür.
Und ja du hast recht, dass das Elterngeld einem Progressionsvorbehalt unterliegt. Aber der sich daraus ergebende zusätzliche Steuerzahlbetrag ist viel geringer.

Der Progressionsvorbehalt wird jedoch individuell berechnet. Vereinfacht gesagt wird dazu folgendermaßen vorgegangen:

Nach der gewöhnlichen Methodik wird über das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) eure Steuerlast ermittelt. Diese Steuerlast ins Verhältnis gesetzt zum zu versteuernden Einkommen ergibt einen Durchschnittssteuersatz.
Dann wird virtuell auf das zu versteuernde Einkommen noch das Elterngeld aufaddiert. Für dieses "virtuelle" Arbeitseinkommen (mit Elterngeld) wird über den Tarif wieder die "virtuelle" Einkommenssteuer ermittelt und aus dem Quotient von beiden der "virtuelle" Durchschnittssteuersatz. Aufgrund der Progression im Steuertarif wird dieser "virtuelle" Durchschnittssteuersatz etwas höher sein als der ursprüngliche Durchschnittssteuersatz (ohne Elterngeld). Der neu ermittelte "virtuelle" Durchschnittssteuersatz wird jetzt auf das ursprüngliche zu versteuernde Einkommen angewendet und damit die Einkommenssteuer berechnet.

Beispiel (aus tatsächlicher Lohnsteuertabelle für 2021 mit Splittingtarif; SolZ und Kirchensteuer berücksichtige ich hier nicht) für einen Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen von €100.000

Zu versteuerndes Einkommen ohne Elterngeld zvE1 = €100.000
führt laut Tarif zu einer Einkommenssteuer von ESt1= €23.988
Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz D1 = 23,99%

zweiter Schritt: Ermittlung der "virtuellen" Steuerlast mit Elterngeld:
Annahme: Elterngeld = voller Satz von €1.800 bezogen über 12 Monate
zvE2 = zvE1 + 12 x €1.800 = €121.600
Laut Tarif ergibt sich aus zvE2 eine Einkommenssteuer ESt2 = €32.798.
Das enspricht einem Durchschnittssteuersatz D2 = ESt2 / zvE2 = €32.798/€121.600 = 26,97%

dritter Schritt: Anwendung des so ermittelten Durchschnittssteuersatzes D2 auf das ursprüngliche Einkommen zvE1 zur Ermittlung der endgültigen Einkommenssteuer ESt3:
ESt3 = zvE1 x D2 = €100.000 x 26,97% = €26.970

Unterschiedsbetrag zwischen ESt1 und ESt3:
= €26.970 - €23.988 = €2.982
Das gesamte Elterngeld (€21.600 Jahressumme) erhöht also die Steuerlast nur um knapp €3.000 (der sogenannte Progressionsvorbehalt).
--> Es lohnt sich also nicht (auch nicht anteilig) auf Elterngeld zu verzichten :-)

Der individuelle Mehrbetrag bei der Einkommenssteuer hängt natürlich vom individuellen zvE ab. Das müsste man also im Einzelfall durchrechnen. Es ist aber immer günstiger...

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

know-it-all schrieb am 15.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Der Effekt besteht ja nur im ersten Jahr. Ab dem Folgejahr kannst du dann die Steuerrückzahlung für das erste Jahr gedanklich auf 12 Monate verteilen und dem laufenden Einkommen zurechnen.
Und ganz vorsichtig ausgedrückt: Wer es nicht schafft, am Ende des Monats 350€ übrig zu haben und zu sparen, der hat möglicherweise andere Sorgen als eine Regierungskoalition, die die Steuerklassenkombination III / V abschaffen möchte.

Btw: in Zeiten von Negativzinsen und "Verwahrgebühren" bei vielen Finanzinstituten ist doch auch gut, wenn man das Geld erst möglichst spät überwiesen bekommt ;-)

Ich finde Sprüche á la "Wer es nicht schafft 350 EUR zu sparen, hat ganz andere Probleme" anmaßend. Da wir hier ohnehin über ungelegte Eier reden, ist die Diskussion nur bedingt zielführend.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 16.12.2021:

know-it-all schrieb am 15.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Der Effekt besteht ja nur im ersten Jahr. Ab dem Folgejahr kannst du dann die Steuerrückzahlung für das erste Jahr gedanklich auf 12 Monate verteilen und dem laufenden Einkommen zurechnen.
Und ganz vorsichtig ausgedrückt: Wer es nicht schafft, am Ende des Monats 350€ übrig zu haben und zu sparen, der hat möglicherweise andere Sorgen als eine Regierungskoalition, die die Steuerklassenkombination III / V abschaffen möchte.

Btw: in Zeiten von Negativzinsen und "Verwahrgebühren" bei vielen Finanzinstituten ist doch auch gut, wenn man das Geld erst möglichst spät überwiesen bekommt ;-)

Ich finde Sprüche á la "Wer es nicht schafft 350 EUR zu sparen, hat ganz andere Probleme" anmaßend. Da wir hier ohnehin über ungelegte Eier reden, ist die Diskussion nur bedingt zielführend.

Nee, das ist nicht anmaßend. Das ist richtig. Die 350€ oder 4.200€ sind nämlich nicht weg, sondern zeitlich verschoben. Wer nicht mit einem zeitlichen Verzug (!) von 4.200€ klar kommt, der hat wirklich andere Sorgen. Was ist wenn mal dein Auto richtig kaputt geht? Wenn was großes am Haus / der Wohnung ist? Wenn dich diese Summe so aus der Bahn wirft, dann HAST du andere Sorgen.

antworten
know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 16.12.2021:

Ich finde Sprüche á la "Wer es nicht schafft 350 EUR zu sparen, hat ganz andere Probleme" anmaßend. Da wir hier ohnehin über ungelegte Eier reden, ist die Diskussion nur bedingt zielführend.

Ja okay, das mag anmaßend klingen.
Dann formuliere ich es mal um:
Es handelt sich hier nicht um ein dauerhaftes und strukturelles Liquiditätsproblem (im Sinne von durchgängig höheren Ausgaben als Einnahmen), sondern nur um ein Problem der zeitlichen Verschiebung zwischen Ausgaben und Einnahmen. Als Wiwi sollte man in der Lage sein, hierfür eine Lösung zu finden - notfalls nimmt man halt einen kleinen Kredit auf, den man nach der Steuerrückzahlung zurückführt.
Bei den hier im Raum stehenden Beträgen von €4.000 fallen dann auch keine exorbitanten Zinsen an.

Und grundsätzlich gilt auch noch die Faustformal, dass man mindestens 2..3 Nettogehälter als unmittelbar verfügbare Liquidität vorhalten sollte. Das würde hier im Falle ja schon locker ausreichen, um den Zeitraum zwischen Ausgaben und Steuerrückzahlung zu überbrücken.

Ich finde es also schon etwas billig gleich nach dem Staat zu rufen, anstatt erstmal die eigenen Finanzen in den Griff zu bekommen.

Zitat aus dem Ausgangsbeitrag "Wieso tut die Ampel uns das an ??? "

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Hi. Ja, das mit dem Elterngeld ist tatsächlich so! Rechtzeitig dran denken und so machen - falls ihr nciht sowieso den Maximalbetrag bekommen werdet.

WiWi Gast schrieb am 15.12.2021:

Eine Frage hier an die Experten:

Lohnt sich die frühzeitige Umstellung (mind. 6 Monate vorher) der Steuerklassen der Ehepartner von 4/4 auf 3/5 (3 Frau/5 Mann), um mehr Netto zu erwirken und somit mehr Elterngeld zu bekommen?
Durch den Progressionsvorbehalt bin ich mir nicht sicher, ob dies eine tatsächliche Erhöhung über das Jahr ergibt, oder es am Ende keinen wirklichen Mehrwert bietet, da mehr versteuert werden muss. Vielleicht kann hier noch jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.

VG

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 16.12.2021:

know-it-all schrieb am 15.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Der Effekt besteht ja nur im ersten Jahr. Ab dem Folgejahr kannst du dann die Steuerrückzahlung für das erste Jahr gedanklich auf 12 Monate verteilen und dem laufenden Einkommen zurechnen.
Und ganz vorsichtig ausgedrückt: Wer es nicht schafft, am Ende des Monats 350€ übrig zu haben und zu sparen, der hat möglicherweise andere Sorgen als eine Regierungskoalition, die die Steuerklassenkombination III / V abschaffen möchte.

Btw: in Zeiten von Negativzinsen und "Verwahrgebühren" bei vielen Finanzinstituten ist doch auch gut, wenn man das Geld erst möglichst spät überwiesen bekommt ;-)

Ich finde Sprüche á la "Wer es nicht schafft 350 EUR zu sparen, hat ganz andere Probleme" anmaßend. Da wir hier ohnehin über ungelegte Eier reden, ist die Diskussion nur bedingt zielführend.

über 13M in Deutschland Lebende sind laut Statistik (stand heute in der Zeitung) sind laut "deutscher" Definition arm. Sag denen mal, wie sie 350 Euro sparen sollen

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

über 13M in Deutschland Lebende sind laut Statistik (stand heute in der Zeitung) sind laut "deutscher" Definition arm. Sag denen mal, wie sie 350 Euro sparen sollen

Dachte hier im Forum verdienen alle mindestens 6k netto im Monat...

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 16.12.2021:

know-it-all schrieb am 15.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Der Effekt besteht ja nur im ersten Jahr. Ab dem Folgejahr kannst du dann die Steuerrückzahlung für das erste Jahr gedanklich auf 12 Monate verteilen und dem laufenden Einkommen zurechnen.
Und ganz vorsichtig ausgedrückt: Wer es nicht schafft, am Ende des Monats 350€ übrig zu haben und zu sparen, der hat möglicherweise andere Sorgen als eine Regierungskoalition, die die Steuerklassenkombination III / V abschaffen möchte.

Btw: in Zeiten von Negativzinsen und "Verwahrgebühren" bei vielen Finanzinstituten ist doch auch gut, wenn man das Geld erst möglichst spät überwiesen bekommt ;-)

Ich finde Sprüche á la "Wer es nicht schafft 350 EUR zu sparen, hat ganz andere Probleme" anmaßend. Da wir hier ohnehin über ungelegte Eier reden, ist die Diskussion nur bedingt zielführend.

über 13M in Deutschland Lebende sind laut Statistik (stand heute in der Zeitung) sind laut "deutscher" Definition arm. Sag denen mal, wie sie 350 Euro sparen sollen

Bei diesen wirkt sich ein Steuerklassenwechsel auch nicht um 350€ aus.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 16.12.2021:

know-it-all schrieb am 15.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Der Effekt besteht ja nur im ersten Jahr. Ab dem Folgejahr kannst du dann die Steuerrückzahlung für das erste Jahr gedanklich auf 12 Monate verteilen und dem laufenden Einkommen zurechnen.
Und ganz vorsichtig ausgedrückt: Wer es nicht schafft, am Ende des Monats 350€ übrig zu haben und zu sparen, der hat möglicherweise andere Sorgen als eine Regierungskoalition, die die Steuerklassenkombination III / V abschaffen möchte.

Btw: in Zeiten von Negativzinsen und "Verwahrgebühren" bei vielen Finanzinstituten ist doch auch gut, wenn man das Geld erst möglichst spät überwiesen bekommt ;-)

Ich finde Sprüche á la "Wer es nicht schafft 350 EUR zu sparen, hat ganz andere Probleme" anmaßend. Da wir hier ohnehin über ungelegte Eier reden, ist die Diskussion nur bedingt zielführend.

über 13M in Deutschland Lebende sind laut Statistik (stand heute in der Zeitung) sind laut "deutscher" Definition arm. Sag denen mal, wie sie 350 Euro sparen sollen

Für die ist aber auch die Änderung der Steuerklassen egal. Und bei der Diskussion hier ging es ja nicht darum, dass du 350 € pro Monat sparen sollst, sondern dass man genug auf dem Konto haben sollte um ein Jahr ausgleichen zu können in dem einem 350 € im Monat fehlen (was man auch mit IV/IV umgehen kann). Und dafür bräuchte man 4200 € auf dem Konto. Eine Summe die jeder mit mehr als 1,4 k netto immer verfügbar haben sollte.

Und wer rechnerisch als arm zählt, der hat mMn andere Probleme als eine Änderung der Steuerklassen.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 16.12.2021:

know-it-all schrieb am 15.12.2021:

Alles schön und gut aber ich gehe monatlich 350€ ins minus. Jeden Monat mache ich 350€ minus. Darauf zahle ich zinsen. bekomme ich die auch erstatte am Jahresende ?
Ich brauche das Geld jeden Monat und nicht am Ende des Monats. Darum geht es.

Der Effekt besteht ja nur im ersten Jahr. Ab dem Folgejahr kannst du dann die Steuerrückzahlung für das erste Jahr gedanklich auf 12 Monate verteilen und dem laufenden Einkommen zurechnen.
Und ganz vorsichtig ausgedrückt: Wer es nicht schafft, am Ende des Monats 350€ übrig zu haben und zu sparen, der hat möglicherweise andere Sorgen als eine Regierungskoalition, die die Steuerklassenkombination III / V abschaffen möchte.

Btw: in Zeiten von Negativzinsen und "Verwahrgebühren" bei vielen Finanzinstituten ist doch auch gut, wenn man das Geld erst möglichst spät überwiesen bekommt ;-)

Ich finde Sprüche á la "Wer es nicht schafft 350 EUR zu sparen, hat ganz andere Probleme" anmaßend. Da wir hier ohnehin über ungelegte Eier reden, ist die Diskussion nur bedingt zielführend.

über 13M in Deutschland Lebende sind laut Statistik (stand heute in der Zeitung) sind laut "deutscher" Definition arm. Sag denen mal, wie sie 350 Euro sparen sollen

Wie viele von den 13M diskutieren hier im Wiwi-Forum?
Davon abgesehen, dass „arme“ Mensch gar keine EK-Steuer zahlen, die Änderungen also vollkommen irrelevant sind.

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know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

WiWi Gast schrieb am 16.12.2021:

Bei diesen wirkt sich ein Steuerklassenwechsel auch nicht um 350€ aus.

Überschlagsweise braucht man etwa €4.600 Monatsbruttogehalt (€55.200 Jahressumme), damit der Unterschied zwischen Steuerklasse III und IV die hier besprochenen €350 ergibt.

In Steuerklasse III stünden hier etwa €3190 netto zur Verfügung. Prozentual müssten für €350 also etwa 11% eingespart werden.

Mit einem solchen Haushaltsnetto gehört man sicher nicht mehr zu den 13 Mio armen Menschen in diesem Land, ist aber auch nicht unbedingt reich.

Wenn man jetzt auf dem Faktorrechner des BMF https://www.bmf-steuerrechner.de diese Daten eingibt, d.h. Person A Bruttogehalt = €55.200 und Person B Bruttogehalt = €0,01, dann wirft der Rechner für das Faktorverfahren einen Faktor von 0,578 aus.
Daraus resultiert bei Steuerklasse IV mit Faktor eine Lohnsteuer von €5.811 (Jahressumme) wohingegen die Lohnsteuer bei Steuerklasse III €5.822 beträgt. Bei Steuerklasse IV mit Faktor hätte man also im Monat beinahe einen ganzen (!) EURO mehr als mit Steuerklasse III.
Wie ja bereits mehrfach festgestellt worden ist, ist die ganze Aufregung des TE über die Pläne der Ampel-Koalition also völlig umsonst und ich habe das hier nochmal durch Zahlen belegt.

w.z.b.w. / q.e.d.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Viel interessanter wird doch all die Fälle zu sehen, die ihr leben lang alles auf Kante finanziert haben. Auto, Haus etc. Und dann merken, dass einige hundert Euro fehlen jeden Monat und dann schon das Kartenhaus (zu recht !) zusammenbricht.
Dann muss man gerüstet sein, den Scherbenhaufen aufzukaufen.

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know-it-all

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Was mir zum Thema noch einfällt, wenn man es ein wenig weiter denkt:
Im Prinzip handelt es sich bei den Plänen der Koaltion möglicherweise doch um eine versteckte Kürzung der Leistungen, zumindest in bestimmten Fällen. Denn wenn die Steuerklassen III und V entsprechend der Ausführungen im Koalitionsvertrag entfallen, dann entfällt logischerweise auch die Möglichkeit der gezielten Vergabe der Steuerklasse III an den Ehepartner mit dem niedrigeren Gehalt um dessen Lohnersatzleistungen (Elterngeld usw.) zum eigenen Vorteill zu beeinflussen.
Jedenfalls ist zu erwarten, dass in solchen Fällen bei Anwendung der Steuerklasse IV mit Faktor für den Partner mit dem geringeren Einkommen eine - im Vergleich mit Steuerklasse III - höhere Lohnsteuer rauskommt und demnach dann weniger Nettogehalt als Bemessungsgrundlage für die Lohnersatzleistungen verbleibt.
Denn den Faktor für Steuerklasse IV bestimmt ja das Finanzamt - und nicht der Steuerpflichtige.

Also auch wenn man sich auf die Fahne schreibt hier "Familienfreundliche" Politik zu machen, bewirkt man manchmal auch genau das Gegenteil...

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Ich verstehe diese Pläne sowieso nicht, da es doch eigentlich nur um Augenwischerei und Symbolpolitik geht. Die Steuerlast für Paare bleibt gleich, es ändert sich nur der Zeitpunkt wann die Steuern gezahlt bzw. zurückerstattet werden. Und mit dem Faktorverfahren kann da auch noch gegengewirkt werden.

Also nimmt man eigentlich nur Anreize für Leute die unser Steuersystem nicht verstanden haben heraus.

Wirklich etwas ändern würde nur die Abschaffung der Zusammenveranlagung. Ich hoffe aber das niemand auf diese Idee kommen würde, da dass doch ein erheblicher Eingriff in die Rolle der Ehe als Gemeinschaft und die Gestaltungsmöglichkeiten der Ehepartner wäre.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Know it all, das würde aber voraussetzen, dass aktuell die Steuerpflichtigen aktiv die Steuerklassen so vergeben, dass der geringer Verdienende von Stkl. 3/5 profitiert. Das dürfte in den meisten Fällen nicht der Realität entsprechen, weil nicht so weit gedacht wird - und stattdessen der mehr Verdienende von Stkl. 3 profitiert.

Also, ja ich gebe Dir recht, es scheint mir aber eher theoretisch.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Wer beim Elterngeld nicht eh das Maximum bekommt (schon ab 2700 netto), der profitiert von den paar Euro Taschenspielertricks für 3/5 eh kaum.

Eigentlich ist find ich die Idee eine Steuerklasse und dann Ausgleich gut, weil endlich eine Vereinfachung.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3 soll abgeschafft werden

Ich bin schockiert über diese und einige andere Kommentare hier, die weit an der Realität vorbeischrammen. Noch schockierter bin ich darüber, dass in einem Akademikerforum die verstecke Steuererhöhung nicht erkannt wird. Zunächst empfehle ich hier jedem wirklich mit der Thematik zu beschäftigen was wirklich umgesetzt werden soll, bevor hier -so wie man es in DE überall gewohnt ist- die Besserwisserei rausgehängt wird.

Es geht nicht darum, dass einfach nur ein Steuervorschuss gestrichen werden soll, auch nicht dass beide Ehepartner in der Steuerklasse 4/4 landen und somit zum Neujahr eine erhöhte Steuerrückerstattung bekommen. Es geht hier darum, dass beide Ehepartner getrennt und individuell betrachtet werden sollen, somit wird maximal nur ein kleiner Freibetrag auf den Besserverdiener übertragbar sein. Das heisst also für uns die Ehe wird ab dann Ihren Vorteil verlieren, da nicht mehr zusammen veranlagt werden kann sondern nur als Einzelperson. In unseren Beispielen wird also die Frau gezwungen Vollzeit zu arbeiten, damit dieser Minus wieder wettgemacht wird und erst dann lohnt sich der Wegfall der Steuerklasse 3/5.

Für Geringverdiener würde das bedeuten, dass Ihr Lohn noch weiter sinkt und eine Steuererhöhung durch die Hintertür eingeführt wird, den man nur durch Mehrarbeit ausgleichen kann.

WiWi Gast schrieb am 21.12.2021:

Ich verstehe diese Pläne sowieso nicht, da es doch eigentlich nur um Augenwischerei und Symbolpolitik geht. Die Steuerlast für Paare bleibt gleich, es ändert sich nur der Zeitpunkt wann die Steuern gezahlt bzw. zurückerstattet werden. Und mit dem Faktorverfahren kann da auch noch gegengewirkt werden.

Also nimmt man eigentlich nur Anreize für Leute die unser Steuersystem nicht verstanden haben heraus.

Wirklich etwas ändern würde nur die Abschaffung der Zusammenveranlagung. Ich hoffe aber das niemand auf diese Idee kommen würde, da dass doch ein erheblicher Eingriff in die Rolle der Ehe als Gemeinschaft und die Gestaltungsmöglichkeiten der Ehepartner wäre.

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