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Steuerklasse bei Elterngeld

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Mbmbmb55

Steuerklasse bei Elterngeld

Hallo zusammen,
wir beide waren bislang in Steuerklasse 4, da relativ identisches Einkommen (4200 vs. 3800). Ab Oktober geht ein Ehepartner in Elternzeit und bekommt 12 Monate lang Elterngeld (1800). Ist es in solch einer Situation - ähnlich wie bei stark unterschiedlichen Einkommen - sinnvoll, dass der mit einem höheren Einkommen in Steuerklasse 3 und der andere in 5 geht? Oder werden steuerfreie Lohnersatzleistungen in diesem Kontext anders mit einberechnet?

Wenn ich das Thema Google, stoße ich auch unendlich viele Beiträge zum Thema, wie das Elterngeld durch vorherigen Steuerklassewechsel erhöht werden kann. Darum geht es ja aber nicht.

Danke für die Hilfe

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

Ich glaube, es ist besser in 4/4 zu bleiben. Ganz sicher weiß ich es auch nicht, vielleicht kann mich ja jemand verbessern.

Bei meiner ersten SS haben wir den Wechsel 3/5 gemacht und mussten einen Riesenbatzen Steuern nachzahlen. Liegt natürlich daran, dass bei EG Progressionsvorbehalt gilt und da fällt die Nachzahlung bei mehr Gehalt in Steuerklasse 3 ja deutlich höher aus.
Dem könnte man evtl. mit einer Einzelveranlagung gegensteuern, wenn nur einer der Partner EG bezogen hat und auch wenig zusätzliche versteuerte Einkünfte. Da bringt dann allerdings SK 3/5 nichts mehr.

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

Mbmbmb55 schrieb am 26.08.2021:

Hallo zusammen,
wir beide waren bislang in Steuerklasse 4, da relativ identisches Einkommen (4200 vs. 3800). Ab Oktober geht ein Ehepartner in Elternzeit und bekommt 12 Monate lang Elterngeld (1800). Ist es in solch einer Situation - ähnlich wie bei stark unterschiedlichen Einkommen - sinnvoll, dass der mit einem höheren Einkommen in Steuerklasse 3 und der andere in 5 geht? Oder werden steuerfreie Lohnersatzleistungen in diesem Kontext anders mit einberechnet?

Wenn ich das Thema Google, stoße ich auch unendlich viele Beiträge zum Thema, wie das Elterngeld durch vorherigen Steuerklassewechsel erhöht werden kann. Darum geht es ja aber nicht.

Danke für die Hilfe

Der größte Irrglaube ist ja, dass man in 3/5 bei großer Differenz der Gehälter weniger Steuern zahlt. Das ist totaler Käse. Du kannst Dir so unterjährig mehr Liquidität beschaffen. Aber spätestens mit der Steuererklärung ist die Steuerlast für das Ehepaar 100% identisch.

Tipp: bleibe in 4/4. du hast sonst nur mit Nachzahlungen und Vorauszahlungen Stress und musst es am Ende sowieso zahlen

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

Hat jemand eine Idee, wie damit umzugehen ist, wenn man innerhalb der Elterngeldzeit (Monat 11) wieder schwanger wird. Das heißt dann, das zwischen zwei Kindern eine Arbeitsphase Eintritt, bei der die Bemessungsgrundlage für das nächste Kind sehr niedrig sein wird?

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Hat jemand eine Idee, wie damit umzugehen ist, wenn man innerhalb der Elterngeldzeit (Monat 11) wieder schwanger wird. Das heißt dann, das zwischen zwei Kindern eine Arbeitsphase Eintritt, bei der die Bemessungsgrundlage für das nächste Kind sehr niedrig sein wird?

Meines Wissen zählen immer die letzten 12 gearbeiteten Monate. D.h. wenn du jetzt bis zur Geburt des zweiten Kindes nur 6 Monate arbeiten gehst ist die Grundlage 6 Monate vor dem ersten Kind und 6 Monate zwischen Kinde 1 und 2. Hast du noch Anspruch auf Elterngeld zwischen Kind 1 und 2 (z.B. wenn man auf 2 Jahre streckt) dann dürfte sich das Elterngeld bei Kind 2 nicht ändern.

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

Also wir sind Steuerklasse 3 (Vollzeit) und 5 (Teilzeit 50.%) und wir mussten noch nie (viel) nachzahlen. Warum das bei unserer Konstellation so ist weiß ich nicht. Dieses Jahr haben wir 200 Euro zurückbekommen. Die Jahre davor waren es auch immer 100-400 Euro. Somit sehe ich diese Variante für uns als perfekt an weil wir wohl bereits unterjährig die richtige Menge an Steuern zahlen. Selbst nach der Elternzeit mussten wir maximal 500-600 nachzahlen (1 mal) und das war zu verschmerzen.

WiWi Gast schrieb am 09.08.2022:

Ich glaube, es ist besser in 4/4 zu bleiben. Ganz sicher weiß ich es auch nicht, vielleicht kann mich ja jemand verbessern.

Bei meiner ersten SS haben wir den Wechsel 3/5 gemacht und mussten einen Riesenbatzen Steuern nachzahlen. Liegt natürlich daran, dass bei EG Progressionsvorbehalt gilt und da fällt die Nachzahlung bei mehr Gehalt in Steuerklasse 3 ja deutlich höher aus.
Dem könnte man evtl. mit einer Einzelveranlagung gegensteuern, wenn nur einer der Partner EG bezogen hat und auch wenig zusätzliche versteuerte Einkünfte. Da bringt dann allerdings SK 3/5 nichts mehr.

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know-it-all

Steuerklasse bei Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Also wir sind Steuerklasse 3 (Vollzeit) und 5 (Teilzeit 50.%) und wir mussten noch nie (viel) nachzahlen. Warum das bei unserer Konstellation so ist weiß ich nicht. Dieses Jahr haben wir 200 Euro zurückbekommen. Die Jahre davor waren es auch immer 100-400 Euro. Somit sehe ich diese Variante für uns als perfekt an weil wir wohl bereits unterjährig die richtige Menge an Steuern zahlen. Selbst nach der Elternzeit mussten wir maximal 500-600 nachzahlen (1 mal) und das war zu verschmerzen.

Der Beitrag auf den du geantwortet hast, ist gut 20 Monate alt.
Wie auch immer - die Frage ob du bei Steuerklasse III und V Steuer zurückerstattet bekommst oder nachzahlen musst, hängt im Wesentlichen von der absoluten Höhe der beiden Einkommen ab, dem Größenverhältnis der beiden Einkommen zueinander, und natürlich von den individuellen anrechenbaren Werbungskosten und Sonderausgaben.

Ich kenne auch leider keine guten Rechner, die diese Berechnung automatisieren. Ein normaler Brutto-Netto Rechner rechnet zwar das Nettoeinkommen auch für Steuerklassen III oder V genau aus, aber ob du effektiv zu viel oder zu wenig Steuern zahlst (und damit eine Rückerstattung erhältst oder nachzahlen musst) musst du wohl händisch ausrechnen.
Das ist zwar auch keine Rocket Science aber mit der grundsätzlichen Arithmetik für die Berechnung des zvE und damit der effektiv zu zahlenden Einkommensteuer sollte man sich schon auskennen ;-)

Als Paar mit Kindern kommen ja noch entsprechend viele Kinderfreibeträge dazu. Selbst mit Anrechnung der gezahlten Kindergelder bleibt da noch ein nicht unerheblicher steuermindernder Restbetrag übrig.

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Also wir sind Steuerklasse 3 (Vollzeit) und 5 (Teilzeit 50.%) und wir mussten noch nie (viel) nachzahlen. Warum das bei unserer Konstellation so ist weiß ich nicht. Dieses Jahr haben wir 200 Euro zurückbekommen. Die Jahre davor waren es auch immer 100-400 Euro. Somit sehe ich diese Variante für uns als perfekt an weil wir wohl bereits unterjährig die richtige Menge an Steuern zahlen. Selbst nach der Elternzeit mussten wir maximal 500-600 nachzahlen (1 mal) und das war zu verschmerzen.

Ich glaube, es ist besser in 4/4 zu bleiben. Ganz sicher weiß ich es auch nicht, vielleicht kann mich ja jemand verbessern.

Bei meiner ersten SS haben wir den Wechsel 3/5 gemacht und mussten einen Riesenbatzen Steuern nachzahlen. Liegt natürlich daran, dass bei EG Progressionsvorbehalt gilt und da fällt die Nachzahlung bei mehr Gehalt in Steuerklasse 3 ja deutlich höher aus.
Dem könnte man evtl. mit einer Einzelveranlagung gegensteuern, wenn nur einer der Partner EG bezogen hat und auch wenig zusätzliche versteuerte Einkünfte. Da bringt dann allerdings SK 3/5 nichts mehr.

Das ist ja wirklich eine sinnlose Diskussion. Ich habe 4/4 und bekomme 4000 € wieder. Das sagt doch nicht aus.

Die Steuerklassen sind nur die Vorsteuer. Gezahlt wird nach Steuererklärung immer dieselbe Steuer. Egal ob 4/4 oder 3/5 die Steuern sind centgenau gleich nach Steuererklärung.

Bei 3/5 ist man aber im Jahr flüssiger, weil man nachzahlt.
Bei 4/4 zahlt man Zuviel voraus und bekommt mehr wieder.

"Die Lohnsteuer ist immer eine Vorauszahlung. Die tatsächliche Einkommensteuer wird erst errechnet, nach dem Du Deine Steu­er­er­klä­rung abgegeben hast. Sie ist völlig unabhängig von den gewählten Lohnsteuerklassen. "

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Also wir sind Steuerklasse 3 (Vollzeit) und 5 (Teilzeit 50.%) und wir mussten noch nie (viel) nachzahlen. Warum das bei unserer Konstellation so ist weiß ich nicht. Dieses Jahr haben wir 200 Euro zurückbekommen. Die Jahre davor waren es auch immer 100-400 Euro. Somit sehe ich diese Variante für uns als perfekt an weil wir wohl bereits unterjährig die richtige Menge an Steuern zahlen. Selbst nach der Elternzeit mussten wir maximal 500-600 nachzahlen (1 mal) und das war zu verschmerzen.

Na klar.
Ihr müsst deshalb nicht viel nachzahlen, weil ihr quartalsweise Steuervorauszahlungen tätigt. Aber nett, dass du diesen Teil unterschlägst. Die Alternative ist, dass zwischen dir und deiner Frau die Gehaltslücke nicht so groß ist.

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know-it-all

Steuerklasse bei Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Na klar.
Ihr müsst deshalb nicht viel nachzahlen, weil ihr quartalsweise Steuervorauszahlungen tätigt. [...]

Aha! Als Angestellter muss man also quartalsweise Steuervorauszahlungen leisten. Hier im Forum lernt man immer wieder spannende neue Sachen ;-)

Aber nett, dass du diesen Teil unterschlägst. Die Alternative ist, dass zwischen dir und deiner Frau die Gehaltslücke nicht so groß ist.

Der Unterschied bei Klasse III und V im Vergleich mit IV ist vor allem Folgender:
III: für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs wird mit dem doppelten Grundfreibetrag (=steuerfreies Existenzminimum) gerechnet.
V: für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs wird ohne Freibetrag gerechnet. Der Partner übertragt also quasi seinen eigenen Freibetrag auf den Partner mit Steuerklasse III
IV: bei jedem Steuerpflichtigen wird mit dem einfachen Grundfreibetrag gerechnet

In Klasse III und V ist der weitere Progressionsverlauf gegenüber IV unverändert. Das heißt bei III wird der Tarifverlauf einfach um einen festen Betrag nach rechts geschoben, bei V hingegen nach links. Dazu kommen noch Details, wie dass Kinderfreibeträge immer beim Partner in Steuerklasse III zur Anwendung kommen.

Bei 2 Gutverdienern im Bereich des Spitzensteuersatzes dürfte es auch kaum einen Unterschied bei der Summe der Lohnsteuerabzüge mit den Steuerklassen IV im Vergleich mit III / V geben. Das gilt auch dann, wenn einer der Partner nochmal deutlich mehr als der andere verdient.

Die Gehaltslücke allein sagt also überhaupt nichts aus. Entsprechend muss man jetzt wirklich im Detail schauen, in welchen Konstellationen mit Steuerklasse III und V zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird, und es zu einer Nachzahlung kommt, oder wo man auch mit III/V mit einer Rückzahlung rechnen kann.

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

Es ging darum, dass hier immer so getan wird als wenn jeder der in Steuerklasse 3 und 5 wechselt nachzahlen muss. Mir ist durchaus bewusst, dass wir monatlich Steuern zahlen.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Also wir sind Steuerklasse 3 (Vollzeit) und 5 (Teilzeit 50.%) und wir mussten noch nie (viel) nachzahlen. Warum das bei unserer Konstellation so ist weiß ich nicht. Dieses Jahr haben wir 200 Euro zurückbekommen. Die Jahre davor waren es auch immer 100-400 Euro. Somit sehe ich diese Variante für uns als perfekt an weil wir wohl bereits unterjährig die richtige Menge an Steuern zahlen. Selbst nach der Elternzeit mussten wir maximal 500-600 nachzahlen (1 mal) und das war zu verschmerzen.

Na klar.
Ihr müsst deshalb nicht viel nachzahlen, weil ihr quartalsweise Steuervorauszahlungen tätigt. Aber nett, dass du diesen Teil unterschlägst. Die Alternative ist, dass zwischen dir und deiner Frau die Gehaltslücke nicht so groß ist.

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

Hat jemand etwas anderes behauptet? Ich zahle lieber unterjährig die richtige Menge an Steuern und warte nicht bis mir der Staat mein zinsloses Darlehen zurück gibt.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Also wir sind Steuerklasse 3 (Vollzeit) und 5 (Teilzeit 50.%) und wir mussten noch nie (viel) nachzahlen. Warum das bei unserer Konstellation so ist weiß ich nicht. Dieses Jahr haben wir 200 Euro zurückbekommen. Die Jahre davor waren es auch immer 100-400 Euro. Somit sehe ich diese Variante für uns als perfekt an weil wir wohl bereits unterjährig die richtige Menge an Steuern zahlen. Selbst nach der Elternzeit mussten wir maximal 500-600 nachzahlen (1 mal) und das war zu verschmerzen.

Ich glaube, es ist besser in 4/4 zu bleiben. Ganz sicher weiß ich es auch nicht, vielleicht kann mich ja jemand verbessern.

Bei meiner ersten SS haben wir den Wechsel 3/5 gemacht und mussten einen Riesenbatzen Steuern nachzahlen. Liegt natürlich daran, dass bei EG Progressionsvorbehalt gilt und da fällt die Nachzahlung bei mehr Gehalt in Steuerklasse 3 ja deutlich höher aus.
Dem könnte man evtl. mit einer Einzelveranlagung gegensteuern, wenn nur einer der Partner EG bezogen hat und auch wenig zusätzliche versteuerte Einkünfte. Da bringt dann allerdings SK 3/5 nichts mehr.

Das ist ja wirklich eine sinnlose Diskussion. Ich habe 4/4 und bekomme 4000 € wieder. Das sagt doch nicht aus.

Die Steuerklassen sind nur die Vorsteuer. Gezahlt wird nach Steuererklärung immer dieselbe Steuer. Egal ob 4/4 oder 3/5 die Steuern sind centgenau gleich nach Steuererklärung.

Bei 3/5 ist man aber im Jahr flüssiger, weil man nachzahlt.
Bei 4/4 zahlt man Zuviel voraus und bekommt mehr wieder.

"Die Lohnsteuer ist immer eine Vorauszahlung. Die tatsächliche Einkommensteuer wird erst errechnet, nach dem Du Deine Steu­er­er­klä­rung abgegeben hast. Sie ist völlig unabhängig von den gewählten Lohnsteuerklassen. "

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

Die Frage ist doch eher, ob eure Frauen rechtzeitig vor Schwangerschaft in Steuerklasse 3 gewechselt sind und somit ihr Nettogehalt künstlich erhöht haben. Da die letzten 12 Nettogehälter die Grundlage zur Berechnung des Elterngelds sind, bekommt man somit auch mehr Elterngeld für den Zeitraum. Und 100€ mehr im Monat für eine ungewisse Zeit von vielleicht 2 Jahren (2 Kinder etc.) schadet halt nie.

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WiWi Gast

Steuerklasse bei Elterngeld

know-it-all schrieb am 23.04.2024:

Na klar.
Ihr müsst deshalb nicht viel nachzahlen, weil ihr quartalsweise Steuervorauszahlungen tätigt. [...]

Aha! Als Angestellter muss man also quartalsweise Steuervorauszahlungen leisten. Hier im Forum lernt man immer wieder spannende neue Sachen ;-)

Aber nett, dass du diesen Teil unterschlägst. Die Alternative ist, dass zwischen dir und deiner Frau die Gehaltslücke nicht so groß ist.

Kollege, bin einfacher Angestellter und muss seit 1,5 Jahren quartalsweise eine Steuervorauszahlung tätigen...Bin dir gerne dabei behilflich spannende Sachen zu lernen.

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know-it-all

Steuerklasse bei Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 23.04.2024:

Kollege, bin einfacher Angestellter und muss seit 1,5 Jahren quartalsweise eine Steuervorauszahlung tätigen...Bin dir gerne dabei behilflich spannende Sachen zu lernen.

Na dann erleuchte mich doch bitte mal aufgrund welches Sachverhaltes du das tun musst. Einkünfte aus Vermietung oder hast du noch irgendwelche Nebeneinkünfte neben deinem Angestelltengehalt?
Hier geht's ja primär um die Steuerklasse also um den Lohnsteuerabzug, und es sollten wohl alle Arbeitgeber in Deutschland sauber hinbekommen, den Abzug unter Berücksichtigung der Steuerklasse korrekt zu berechnen, ohne dass du noch weitere Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten musst.

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