- Was ist gemeint mit den Jährlichen Freibetrag wenn man sein
Brutto in Netto rechnen Lässt.
"2) Du kannst Dir die Pendlerpauschale z.B. direkt als
Werbungskosten in Form des Freibetrags von deinem
zuversteuernden Brutto abziehen lassen, zahlst also darauf
keine Steuern mehr. Das heisst, dein Netto im Jahr fällt
höher aus. Allerdings kannst Du dann diesen Posten nicht
mehr in der Steuererklärung anführen, die Du dann
machen MUSST."
Die Frage nach dem Freibetrag war irgendwie doppeldeutig. Es gibt einerseits den steuerlichen Freibetrag, der für alle bei der Bemessung der Lohnsteuer berücksichtigt. Aktuell sind das 8020 EUR pro Jahr, auf die keine Steuern zu zahlen sind (erst der Teil des Einkommens, der diesen Betrag übersteigt, ist zu versteuern). Das sollte durch jeden der zahlreichen im Netz verfügbaren Brutto-Netto-Rechner bei der Berechnung des Nettos berücksichtigt werden. Unabhängig davon muss man auf diese 8020 EUR allerdings SV-Beiträge zahlen.
Dann gibt es bspw. Kinderfreibeträge. Diese werden am Ende des Jahres gegen das bereits gezahlte Kindergeld gegengerechnet und es erfolgt eine Günstigerprüfung. Das ist aber üblicherweise erst ab höheren Einkommen interessant. Bei 1700 EUR Brutto sollte das keine Auswirkungen haben.
Eine weitere Art des Freibetrags ist wie geschrieben der auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibetrag im Sinne von Werbungskosten. Hat aber nur einen Zeiteffekt, ohne den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte zahlt man eben erstmal etwas mehr Lohnsteuer, die man dann später bei Nachweis der Werbungskosten in der Lohnsteuererklärung zurück bekommt.
Für die Pendlerpauschale könnte sich der Kollege 60km x 0,3EUR x 220 Tage = 3.960 EUR Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei einem Jahreseinkommen von 20.400 EUR (Grenzsteuersatz ca. 27%) macht das eine Steuerersparnis von 0,27 x 3.960 EUR = ~ 1070 EUR (pro Jahr). Netto kämen dann also ca. 89 EUR mehr pro Monat raus.
Zu Frage 5)
Fahrgemeinschaft nach Berlin bilden. Spart Fahrtskosten, während man die Pendlerpauschale trotzdem ansetzen kann.
Ansonsten ist man als normaler AN sehr begrenzt - selbst wenn man es schafft, private Ausgaben/Anschaffungen sehr phantasievoll als Werbungskosten verpackt, ist der steuerliche Gestaltungsrahmen doch sehr klein :-)
Und zu guter Letzt sei noch die Frage gestattet, was diese Frage in diesem Forum (Wi-Wi Treff - Berufseinstieg) soll. Geht's den WiWis in Berlin-Brandenburg so schlecht, dass sie schon als Produktionshelfer arbeiten müssen?
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