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Absetzbarkeit Masterstudium Ausland

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Absetzbarkeit Masterstudium Ausland

Hallo zusammen,

als langjähriger stiller Mitleser dieses Forums habe ich nun selber ein Anliegen in Steuersachen.

Folgende Situation: von 2014-2018 Master im Ausland (BWL), aufgrund von Krankheit zögerte sich die Masterarbeit von 2016 bis 2018 hinaus.
Während dieser Zeit in Görlitz mit Erstwohnsitz gemeldet. Zu Weihnachten, in den freien Sommermonaten usw. regelmäßig zu Hause (Transportmittel Flugzeug).
Vor Ort hohe Lebenserhaltungskosten (Miete, Essen sehr teuer). Dazwischen ein Auslandssemester in Korea. Dieses Jahr fällt das erste Mal eine richtige Steuererklärung an und die Absetzbaren Kosten des Zweitstudiums verjähren ja auch nach 7 Jahren, deshalb soll dies nun in Angriff genommen werden.
Kann ich trotz der langen Dauer diese Kosten geltend machen?
Wäre es sinvoller, jetzt nur die Kosten aus dem 1. Jahr geltend zu machen oder geht das nach Abgabe einer Steuererklärung für nächstes Jahr dann rückwirkend zb. für 2015 nicht mehr?

Sind die Kosten für das Auslandssemester in Korea (Vollzeit eingeschrieben) absetzbar?

Läuft das alles über Pauschalen, oder zählen die tatsächlichen Kosten? Würde mich über ein Fedback sehr freuen, Steuern waren und sind leider überhaupt nichts meins :P

Vielen lieben Dank im Vorraus

antworten
Ceterum censeo

Absetzbarkeit Masterstudium Ausland

Intelektueller mit mangelndem Intellekt schrieb am 20.10.2020:

Hallo zusammen,
[... ]

Kann ich trotz der langen Dauer diese Kosten geltend machen?

Ja. Bitte beachte hier, was du als Werbungskosten ansetzen kannst (z. B. die Miete) und was nicht (die tatsächlichen Aufwendungen für die Verpflegung).

Wäre es sinvoller, jetzt nur die Kosten aus dem 1. Jahr geltend zu machen oder geht das nach Abgabe einer Steuererklärung für nächstes Jahr dann rückwirkend zb. für 2015 nicht mehr?

Solange nicht festsetzungsverjährt, kann eine Veranlagung auf Basis deiner eingereichten Erklärung erfolgen. Aus Vereinfachungsgründen wurde

Sind die Kosten für das Auslandssemester in Korea (Vollzeit eingeschrieben) absetzbar?

Grundsätzlich ja.

Läuft das alles über Pauschalen, oder zählen die tatsächlichen Kosten?

Sowohl als auch. Grundsätzlich sind die tatsächlichen Kosten anzugeben, teilweise sind diese durch Pauschalen abgegolten (Verpflegungsmehraufwand z. B.).

Wenn du hier nicht die notwendigen Kenntnisse zur Anfertigung einer möglichst korrekten und vollständigen Steuererklärung besitzt, empfehle ich dir professionelle Hilfe zu suchen.
Liebe Grüße

antworten

Absetzbarkeit Masterstudium Ausland

Ceterum censeo schrieb am 20.10.2020:

Solange nicht festsetzungsverjährt, kann eine Veranlagung auf Basis deiner eingereichten Erklärung erfolgen. Aus Vereinfachungsgründen wurde

Wenn du hier nicht die notwendigen Kenntnisse zur Anfertigung einer möglichst korrekten und vollständigen Steuererklärung besitzt, empfehle ich dir professionelle Hilfe zu suchen.
Liebe Grüße

Vielen lieben Dank für deine Hilfe. Ich werde wohl externe Hilfe dafür beanspruchen müssen, geht ja uch um eine nicht unwesentliche Summe :) Ich danke dir für deine ausführliche Antwort. Nur beim ersten zitierten Satz werde ich nicht ganz schlau draus, kann es sein, dass da eigentlich mehr stehen sollte?

Danke und LG

antworten
Ceterum censeo

Absetzbarkeit Masterstudium Ausland

Intelektueller mit mangelndem Intellekt schrieb am 21.10.2020:

Vielen lieben Dank für deine Hilfe. Ich werde wohl externe Hilfe dafür beanspruchen müssen, geht ja uch um eine nicht unwesentliche Summe :) Ich danke dir für deine ausführliche Antwort. Nur beim ersten zitierten Satz werde ich nicht ganz schlau draus, kann es sein, dass da eigentlich mehr stehen sollte?

Danke und LG

Planmäßig nicht, aber vermutlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Aufgrund deines Beitrags hegte ich leider den Verdacht, dass deine Kenntnisse bzgl. der Unterscheidung von Werbungskosten und privaten Kosten etwas lückenhaft sind. Daher mein subtiler Hinweis. ;-)
Liebe Grüße

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