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Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

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WiWi Gast

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

Moin Zusammen,

Seit September '21 studiere ich für insgesamt zwei Jahre Vollzeit im EU-Ausland und bin daher grundsätzlich berechtigt die zugehörigen Kosten als Werbungskosten abzusetzen. Da ich in 2021, vor Umzug ins Ausland, im Rahmen diverser Praktika deutlich über dem Freibetrag verdiente, können mir die Werbungskosten durch den Master tatsächlich ordentlich helfen.

Sofern ich mich richtig informiert habe, sind grundsätzlich folgende Kosten anrechenbar:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Kosten im Studium
  • Kosten für die Bewerbung um einen Studienplatz
  • Reisekosten
  • Studiengebühren
  • Studienkredit
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungsmehraufwand

Dazu einige Fragen, insbesondere zum Zeitpunkt des Eintreffens der jeweiligen Kosten:

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass ich nur jene Kosten absetzen kann, welche auch wirklich im Kalenderjahr 2021 entstanden sind, korrekt? Konkret würde dies bedeuten, dass ich nur die Semestergebühren aus Semester 1, nicht aber die in 2022 gezahlten absetzen kann(?). Selbiges trifft dann auch auf die Auslands-KV zu, welche erst seit 2022 gültig ist(?). Jene Kosten werden dann für den Verlustvortrag in 2022 interessant, da ich in 2022 keine Einkünfte erzielen werde(?)

Wie sieht es mit den studienbezogenen Kosten aus, welche bereits in 2020/2019 entstanden? Im Rahmen meiner Bewerbungen zahlte ich hier u.a. für TOEFL, GMAT & GRE sowie ferner natürlich auch Bewerbungsgebühren. Ich nehme an, dass ich meine Studienkosten im Rahmen von Einkommensteuererklärungen für vier Jahre rückwirkend geltend machen kann – entsprechende Vorabkosten entsprechend für meine 2021-Erklärung veranschlagen kann, oder?

Reisekosten, Unterkunftskosten sowie Verpflegungsmehraufwand treffen, soweit ich es korrekt verstehe, nur im Falle der nachweisbaren doppelten Haushaltsführung zu, korrekt? Da ich während Covid-19 knapp ein Jahr im Elternhaus lebte (ohne nennenswerte, nachweisbare finanzielle Beteiligung an den Kosten) sowie seit Beginn meines Masters keinen anderen Wohnsitz (abgesehen vom offiziellen bei den Eltern in DE unterhalte), gehe ich davon aus, dass die doppelte Haushaltsführung leider nicht zutrifft und dementsprechend die oben genannten Summen, insbesondere zur Unterkunft im Ausland, nicht angerechnet werden können(?).

Über eine kurze Bestätigung meiner Annahmen respektive den Hinweis auf etwaige Denkfehler würde ich mich außerordentlich freuen!

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WiWi Gast

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

Ich mache meinen Auslandsmaster und setze immer Reisekosten, Unterkunftskosten sowie Verpflegungsmehraufwand (den aber nur 3 Monate) an, obwohl ich keine doppelte Haushaltsführung nachweise. Hat die vom FA bisher nie interessiert. Bin aber natürlich noch bei meinen Eltern gemeldet und lebe dort auch immer ein paar Monate im Jahr (Auslandssemester & Praktika).

TOEFL/GMAT/GRE&Co habe ich alles immer im Jahr angesetzt in dem es auch angefallen ist.

Im allgemeinen lässt sich sagen, dass es sehr vom FA abhängt. Manche schauen sehr genau auf alles und andere (so wie meins) winken das einfach durch.

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WiWi Gast

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

Würde mich auch gerne einklinken; wie mache ich die Kosten geltend? Nachreichen von Steuererklärungen von den Jahren 201x-2020 und dann Einreichen von 2021 oder kann ich einfach alles gesammelt als Werbungskosten in die 2021er-Erklärung ballern? Sorry, ich finde dazu im Internet widersprüchliche Aussagen und würde gerne Klarheit haben.

antworten
Ceterum censeo

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

WiWi Gast schrieb am 20.07.2022:

Würde mich auch gerne einklinken; wie mache ich die Kosten geltend? Nachreichen von Steuererklärungen von den Jahren 201x-2020 und dann Einreichen von 2021 oder kann ich einfach alles gesammelt als Werbungskosten in die 2021er-Erklärung ballern? Sorry, ich finde dazu im Internet widersprüchliche Aussagen und würde gerne Klarheit haben.

Die Kosten sind grundsätzlich zwingend im Jahr des Mittelabflusses zu erfassen. Sind diese also in den Jahren 201x - 2020 angefallen, ist für jedes der entsprechenden Jahre eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Ein Ansatz gesammelt in 2021 ist leider nicht möglich.
Liebe Grüße

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Ceterum censeo

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

WiWi Gast schrieb am 18.07.2022:

Moin Zusammen,

Seit September '21 studiere ich für insgesamt zwei Jahre Vollzeit im EU-Ausland und bin daher grundsätzlich berechtigt die zugehörigen Kosten als Werbungskosten abzusetzen. Da ich in 2021, vor Umzug ins Ausland, im Rahmen diverser Praktika deutlich über dem Freibetrag verdiente, können mir die Werbungskosten durch den Master tatsächlich ordentlich helfen.

Sofern ich mich richtig informiert habe, sind grundsätzlich folgende Kosten anrechenbar:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Kosten im Studium
  • Kosten für die Bewerbung um einen Studienplatz
  • Reisekosten
  • Studiengebühren
  • Studienkredit
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungsmehraufwand

Dazu einige Fragen, insbesondere zum Zeitpunkt des Eintreffens der jeweiligen Kosten:

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass ich nur jene Kosten absetzen kann, welche auch wirklich im Kalenderjahr 2021 entstanden sind, korrekt? Konkret würde dies bedeuten, dass ich nur die Semestergebühren aus Semester 1, nicht aber die in 2022 gezahlten absetzen kann(?). Selbiges trifft dann auch auf die Auslands-KV zu, welche erst seit 2022 gültig ist(?). Jene Kosten werden dann für den Verlustvortrag in 2022 interessant, da ich in 2022 keine Einkünfte erzielen werde(?)

Korrekt. Die Kosten aus 2022 könnten jedoch ggf. im Rahmen eines Verlustrücktrags geltend gemacht werden, hierfür ist jedoch zunächst die EStE 2022 zu bearbeiten. Ob dies jedoch auch sinnhaft wäre. muss immer im konkreten Einzelfall beurteilt werden.
Ergänzung: Deine Krankenversicherung (egal ob In- oder Ausland) stellt hingegen in keinem Fall Werbungskosten dar. Hierbei handelt es sich um Sonderausgaben, welche bei der Feststellung eines etwaigen Verlusts ohne Berücksichtigung verbleiben.

Wie sieht es mit den studienbezogenen Kosten aus, welche bereits in 2020/2019 entstanden? Im Rahmen meiner Bewerbungen zahlte ich hier u.a. für TOEFL, GMAT & GRE sowie ferner natürlich auch Bewerbungsgebühren. Ich nehme an, dass ich meine Studienkosten im Rahmen von Einkommensteuererklärungen für vier Jahre rückwirkend geltend machen kann – entsprechende Vorabkosten entsprechend für meine 2021-Erklärung veranschlagen kann, oder?

Nein. Diese Kosten sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie angefallen sind bzw. die Mittel hierfür abgeflossen sind; in deinem konkreten Sachverhalt wären also ggf. noch Erklärungen für 2019 und 2020 zu erstellen.

Reisekosten, Unterkunftskosten sowie Verpflegungsmehraufwand treffen, soweit ich es korrekt verstehe, nur im Falle der nachweisbaren doppelten Haushaltsführung zu, korrekt? Da ich während Covid-19 knapp ein Jahr im Elternhaus lebte (ohne nennenswerte, nachweisbare finanzielle Beteiligung an den Kosten) sowie seit Beginn meines Masters keinen anderen Wohnsitz (abgesehen vom offiziellen bei den Eltern in DE unterhalte), gehe ich davon aus, dass die doppelte Haushaltsführung leider nicht zutrifft und dementsprechend die oben genannten Summen, insbesondere zur Unterkunft im Ausland, nicht angerechnet werden können(?).

Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung sind mangels ebenjener leider nicht anzusetzen. Das gleiche gilt hier wohl auch für den Verpflegungsmehraufwand, sofernd die Hochschule deine erste Tätigkeitsstätte darstellt (wäre nur in Sonderfällen zu verneinen).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

Das Finanzamt hat euch ggf nicht die doppelte Haushaltsführung angerechnet. Sondern eben Reisekosten. Hierbei hat das FA ggf. nicht erkannt, dass es ein Auslandsmaster (keine Reisek.), sondern ein Auslandssemester (Reisekosten) handelt.

Die Doppelte Haushaltsführung muss nicht per Überweisungen vorgelegt haben. Du könntest auch die an den Kosten beteiligt haben (bar). Einen Nachweis könntest du mit deinen Eltern verfassen.

PS: Im übrigen brauchst du bei deinen eltern keinen eigenständigen Haushalt führen. Hiergegen gibt es zahlreicher Urteile, die einen eigenständigen Haushalt auch im elterlichen Wohnbereich zulassen ;)

Ansonsten stimmen die Beiträge oben: Kosten immer im Jahre des Entstehens ansetzen!"

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Ceterum censeo

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

WiWi Gast schrieb am 20.07.2022:

Die Doppelte Haushaltsführung muss nicht per Überweisungen vorgelegt haben. Du könntest auch die an den Kosten beteiligt haben (bar). Einen Nachweis könntest du mit deinen Eltern verfassen.

Das mag in der Theorie stimmen, jedoch ist dies durch den Stpfl. glaubhaft nachzuweisen. Weiterhin scheitert es idR doch daran, dass der studierende Filius doch gar nicht über die Mittel verfügt, um eine ausreichend hohe Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung stemmen zu können. Bei den Fällen "Student, doppelte Haushaltsführung, 'Wohnung' im Haus der Eltern" klingeln zumindest bei den meisten Finanzbeamten alle Warnglocken, im Regelfall tatsächlich zu Recht.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

Wir hatten hier schon mehrere Diskussionen, deshalb ist das mein letzter Beitrag dazu. Ich hab circa 120 Leuten das GENAUSO abgesetzt. ;) In 108 der Fälle ging das mit mehreren Schreiben/Diskussionen durch

Natürlich wollen das die meisten Finanzämter am Anfang nicht machen. Aber es wird meist zugunsten der Studierenden entschieden. Das einzig problematische ist die Bescheinigung der Eltern. Bescheinigen die das, so hat das Finanzamt wenig Spielraum. Die Mittel müssen aber nicht unbar zufließen.

Der Filius muss nur 10% der Betriebsausgaben daheim zuarbeiten. Das ist nicht sonderlich viel, je nach Wohnart der Eltern.

Grüße von dem Typ mit dem Buch ;)

PS: Ich will es echt nicht bis in den letzen Paragraphen diskutieren. Ich weiß, dass es funktioniert und gebe hier nur Tipps weiter.

antworten
Ceterum censeo

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

WiWi Gast schrieb am 20.07.2022:

Wir hatten hier schon mehrere Diskussionen, deshalb ist das mein letzter Beitrag dazu. Ich hab circa 120 Leuten das GENAUSO abgesetzt. ;) In 108 der Fälle ging das mit mehreren Schreiben/Diskussionen durch

Natürlich wollen das die meisten Finanzämter am Anfang nicht machen. Aber es wird meist zugunsten der Studierenden entschieden. Das einzig problematische ist die Bescheinigung der Eltern. Bescheinigen die das, so hat das Finanzamt wenig Spielraum. Die Mittel müssen aber nicht unbar zufließen.

Ich möchte dir nicht absprechen, dass es im konkreten Lebenssachverhalt funktioniert hat, dies ist aber dann in der Regel auf das Wohlwollen der Finanzverwaltung zurückzuführen. Sollte die "Bescheinigung" der Eltern jedoch nicht korrekt sein, dann haben wir hier direkt eine Handvoll Personen, die sich einmal mit dem Tatbestand der Steuerhinterziehung auseinandersetzen sollten und dem Potpourri von Täterschaft, Beihilfe und Anstiftung, man muss hier nur einmal an den falschen Finanzbeamten geraten. Das Risiko ist es mEn nicht wert.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

Das hat mit "Wohlwollen" nichts zu tun. Du erfüllst durch die finanzielle Beteiligung ALLE Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung. Gibt der Sachbearbeiter das an die nächst höhere Stelle zur Entscheidung weiter (ich kann mir den Namen von denen nie merken, sorry), dann geht das in 100% der Fälle für den Studierenden aus.

Zum Tatbestand: Sicherlich. Aber dann müsste das Finanzamt beweisen, dass es so ist. Und wie willst du bitte beweisen, dass der Student/die Studentin nicht bei Heimreise zb bei Rewe mal die Lebensmittel gezahlt hat oder die Eltern zum Essen eingeladen hat. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit und auch keinem Finanzamt der Welt den Aufwand wert. Das sind Beamte, wo es um ggf. 3bis 4.000 Euro Rückzahlung geht und die um 15 Uhr den Stift fallen lassen.

Und notfalls, also wenn man im Studium ist, überweisen die Eltern halt 50 Euro mehr im Monat und man überweist 50 Euro als "Miete" zurück. Bei 50 Euro im Monat sind das dann 600 Euro Beteiligung. Da müssten die Eltern schon 6.000 Euro Betriebsausgaben haben, was bei Zb Eigentum völlig im Rahmen liegt.

Aber das nur meine Meinung. Soll jeder machen, wie er will. Durchgehen tut es und ich wollte hier nur drauf hinweisen. ;)

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WiWi Gast

Auslandsmaster absetzen – Timing und Anrechenbarkeit

Vielen Dank für die vielen Beiträge und Hinweise!

Bin tatsächlich auch ohne Doppelte Haushaltsführung oder auch GMAT, etc., zusammen mit dem Grundfreibetrag sowie den "normalen" Werbungskosten auf eine ausreichende Summe gekommen :)

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