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EK Steuererklärung Auslandsstudium

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WiWi Gast

EK Steuererklärung Auslandsstudium

Hello, bin leider nicht so tief im Thema...wenn ich eine EK Steuererklärung mache ist diese immer für das vergangene Jahr also in 2018 mache ich das für 2017...und wollte fragen ob man studiengebühren aus dem ausland absetzen kann...jedoch war mein auslandsstudium 2015-2016...das ist dann zu spät oder...wenn man da fragen hat kann man sich an das finz.amt wenden?

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WiWi Gast

EK Steuererklärung Auslandsstudium

Du kannst die StE 2015 und 2016 auch immer noch problemlos nachreichen, diese dürften nicht festsetzungsverjährt sein. Aber: Steuern erstattet bekommt nur, wer auch Steuern gezahlt hat. Eine Berücksichtigung als Werbungskosten und damit die Generierung vortragsfähiger Verluste ist nach geltender Rechtslage noch nicht zulässig, aber das Verfahren ist vor dem BVerfG anhängig.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

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WiWi Gast

EK Steuererklärung Auslandsstudium

Ergänzend noch zum Vorposter:

Wenn du nicht verpflichtet bist Steuererklärungen einzureichen, hast du grundsätzlich 4 Jahre nach Ablauf des Jahres Zeit diese einzureichen.

Also für das Jahr 2015 bis Ende 2019.

Studiumskosten sind Sonderausgaben, wenn diese für eine Erstausbildung sind.

Hingegen handelt es sich um Werbungskosten, falls du bereits eine abgeschlossene Ausbildung besitzt (z.b Bachelorstudium).
Somit könntest du dann einen Verlustvortrag generieren.

Aufgrund deiner gegebenen Informationen, kann man das nun leider nicht beurteilen.

Falls du noch keinen Bachelor oder andere Ausbildung gemacht hast, würde ich aber trotzdem eine Erklärung für die Jahre abgeben und es als Werbungskosten beantragen.
Wenn dies abgelehnt wird, Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen, bis der BFH entschieden hat, ob es auch bei einer Erstausbildung Werbungskosten sind.

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WiWi Gast

EK Steuererklärung Auslandsstudium

Ich habe eine ähnliche Frage wie der OP, nur dass ich meinen Auslandsmaster 2019 beenden werde, aber schon eine Steuererklärung für 2017 aufgrund eines Kleingewerbes gemacht habe. Kann ich dann 2018 die Studiengebühren als Verlustvortrag ausweisen?

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WiWi Gast

EK Steuererklärung Auslandsstudium

WiWi Gast schrieb am 30.10.2018:

Ich habe eine ähnliche Frage wie der OP, nur dass ich meinen Auslandsmaster 2019 beenden werde, aber schon eine Steuererklärung für 2017 aufgrund eines Kleingewerbes gemacht habe. Kann ich dann 2018 die Studiengebühren als Verlustvortrag ausweisen?

Kommt drauf an aus welchem Jahr die Studienkosten stammen.
Es gilt hier, dass sie in das Jahr gehören in dem sie angefallen sind.

Du könntest bei einer endgültigen Veranlagung für 2017 aber eine Änderung nach Par. 173 Abs.1 Nr 2 AO beantragen.
Könnte allerdings streitig sein, ob du nicht Schuld am zu späten einreichen der Kosten bist.

Für die Jahre 2018 und 2019 kannst du natürlich die Kosten für den Master als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen.
Ob ein Verlustvortrag entsteht ist natürlich insgesamt von deiner Einkommenssituation in den betreffenden Jahren abhängig.

antworten
WiWi Gast

EK Steuererklärung Auslandsstudium

WiWi Gast schrieb am 31.10.2018:

WiWi Gast schrieb am 30.10.2018:

Ich habe eine ähnliche Frage wie der OP, nur dass ich meinen Auslandsmaster 2019 beenden werde, aber schon eine Steuererklärung für 2017 aufgrund eines Kleingewerbes gemacht habe. Kann ich dann 2018 die Studiengebühren als Verlustvortrag ausweisen?

Kommt drauf an aus welchem Jahr die Studienkosten stammen.
Es gilt hier, dass sie in das Jahr gehören in dem sie angefallen sind.

Du könntest bei einer endgültigen Veranlagung für 2017 aber eine Änderung nach Par. 173 Abs.1 Nr 2 AO beantragen.
Könnte allerdings streitig sein, ob du nicht Schuld am zu späten einreichen der Kosten bist.

Für die Jahre 2018 und 2019 kannst du natürlich die Kosten für den Master als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen.
Ob ein Verlustvortrag entsteht ist natürlich insgesamt von deiner Einkommenssituation in den betreffenden Jahren abhängig.

Etwas spät. aber trotzdem danke für die Hilfe und super Antwort!

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