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Master England Steuern

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WiWi Gast

Master England Steuern

Ich trete im Herbst einen 12 monatigen Master in London an.

Studiengebühren betragen knappe 40.000€ + Lebenshaltungskosten. Bin dann im September 2023 fertig.

Wie kann ich das steuerlich am besten gestalten? Wäre ja blöd, wenn ich 2023 3 Monate arbeiten gehe und da dann meine "wertvollen" Studiengebühren schon absetze (Vorteil nur marginal, da in den 3 Monaten sowieso kaum was verdient wird).

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WiWi Gast

Master England Steuern

WiWi Gast schrieb am 09.02.2022:

Ich trete im Herbst einen 12 monatigen Master in London an.

Studiengebühren betragen knappe 40.000€ + Lebenshaltungskosten. Bin dann im September 2023 fertig.

Wie kann ich das steuerlich am besten gestalten? Wäre ja blöd, wenn ich 2023 3 Monate arbeiten gehe und da dann meine "wertvollen" Studiengebühren schon absetze (Vorteil nur marginal, da in den 3 Monaten sowieso kaum was verdient wird).

Da kannst du nichts gestalten. Ist leider abhängig von dem Zahlungszeitpunkt.

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Ceterum censeo

Master England Steuern

Wenn ich eine Zahlung in zwei Raten (je 2022 und 2023) unterstelle: Erwirtschafte in beiden Jahren Einkünfte von gut 300.000 € p. a., dann ist dein Steuervorteil am größten. ;-)
Spaß beiseite: Am sinnigsten (rein aus Perspektive der steuerlichen Verteilung) wäre der Berufsstart zum 1.1.24 mit einem Gehalt von 60.000 € (falls erreichbar). Andernfalls laufen Grundfreibetrag und Sonderausgaben ins Leere. Bei derart hohen Werbungskosten ohne relevante Einkünfte wäre dies jedoch leider eher die Regel, als die Ausnahme.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master England Steuern

Vielen lieben Dank für deine Antwort. So hatte ich mir das auch schon fast gedacht.

Ich könnte ja nach dem Master als Freelancer (z.B. studentische UB) bis Ende 2023 arbeiten und „aushandeln“, dass das Geld erst in 2024 ausbezahlt / abgerechnet wird, oder? So würde man nicht die ganze Zeit sinnlos absitzen.

Ceterum censeo schrieb am 10.02.2022:

Wenn ich eine Zahlung in zwei Raten (je 2022 und 2023) unterstelle: Erwirtschafte in beiden Jahren Einkünfte von gut 300.000 € p. a., dann ist dein Steuervorteil am größten. ;-)
Spaß beiseite: Am sinnigsten (rein aus Perspektive der steuerlichen Verteilung) wäre der Berufsstart zum 1.1.24 mit einem Gehalt von 60.000 € (falls erreichbar). Andernfalls laufen Grundfreibetrag und Sonderausgaben ins Leere. Bei derart hohen Werbungskosten ohne relevante Einkünfte wäre dies jedoch leider eher die Regel, als die Ausnahme.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master England Steuern

Soweit ich weiß kann man die Werbungskosten doch als Verlustvortrag anmelden und Stück für Stück auch in folgenden Steuerjahren abbauen, oder nicht?

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TG

Master England Steuern

WiWi Gast schrieb am 10.02.2022:

Soweit ich weiß kann man die Werbungskosten doch als Verlustvortrag anmelden und Stück für Stück auch in folgenden Steuerjahren abbauen, oder nicht?

Ja völlig richtig, sollte er in den 3 Monaten dann durch die WK negative Einkünfte aus n.s.A. können diese entweder in das vorangegangene Jahr zurück getragen werden oder in das kommende Jahr vorgetragen werden. Was in welcher Art und Weise Sinn macht bedarf natürlich die Betrachtung im Einzelfall und konkrete Zahlen.

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Ceterum censeo

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WiWi Gast schrieb am 10.02.2022:

Soweit ich weiß kann man die Werbungskosten doch als Verlustvortrag anmelden und Stück für Stück auch in folgenden Steuerjahren abbauen, oder nicht?

Es besteht leider kein Wahlrecht, in welcher Höhe der Verlustvortrag im jeweiligen Veranlagungszeitraum mit den Einkünften verrechnet wird; er wird immer vorrangig und möglichst vollständig vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (vor Sonderausgaben und Co.). Dies führt zu o. g. Folge.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master England Steuern

Bin in einer ähnlichen Situation und werde daher erst zum 1.1. anfangen und vorher Reisen.

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WiWi Gast

Master England Steuern

Hab dazu ein Buch geschrieben: Tipp Gehe reisen und fang zum 1.1. an. Fraglich ist allerdings, ob das Finanzamt deinen Verlust hier in D akzeptiert (183-tage-Regelung). ;)

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WiWi Gast

Master England Steuern

Nochmal der Buch-Autor:
Selbst wenn du in den 3 Monaten im Herbst beginnst zu arbeiten, hast du ja die Umzugskostenpauschale von UK nach Deutschland, da du häufiger als zweimal in den letzten 5 Jahren umgezogen bist und UK n anderes Stromnetz hat, hast du allein durch den Umzug circa 1.500 Euro Umzugskostenpauschale ;)

Dann die Pendlerpauschale aus dem Job, ggf noch Bewerbungskosten (7,50 Euro Pauschale, Anfahrt und Verpflegungsmehraufwand), ....

Falls du alles mit rüber nehmen willst, dann wie gesagt, die Zeit irgendwie totsclagen oder halt irgendwelche Alibi-Kurse an der VHS machen udn auch absetzen.

aber dazu steht im Buch vieles. Die 3. Auflage kommt in 2 Monaten raus ;), falls du so lange warten kannst.

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WiWi Gast

Master England Steuern

Wie sieht es bei Anbietern wie Brain Capital aus, die damit werben, durch Übernahme der Studiengebühr-Forderung dafür zu sorgen, die Studiengebühren gleichverteilt über die nächsten 6 Jahre absetzen zu können. Ist das seriös?

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WiWi Gast

Master England Steuern

Interessante Idee. Geht das so?

WiWi Gast schrieb am 10.02.2022:

Vielen lieben Dank für deine Antwort. So hatte ich mir das auch schon fast gedacht.

Ich könnte ja nach dem Master als Freelancer (z.B. studentische UB) bis Ende 2023 arbeiten und „aushandeln“, dass das Geld erst in 2024 ausbezahlt / abgerechnet wird, oder? So würde man nicht die ganze Zeit sinnlos absitzen.

Ceterum censeo schrieb am 10.02.2022:

Wenn ich eine Zahlung in zwei Raten (je 2022 und 2023) unterstelle: Erwirtschafte in beiden Jahren Einkünfte von gut 300.000 € p. a., dann ist dein Steuervorteil am größten. ;-)
Spaß beiseite: Am sinnigsten (rein aus Perspektive der steuerlichen Verteilung) wäre der Berufsstart zum 1.1.24 mit einem Gehalt von 60.000 € (falls erreichbar). Andernfalls laufen Grundfreibetrag und Sonderausgaben ins Leere. Bei derart hohen Werbungskosten ohne relevante Einkünfte wäre dies jedoch leider eher die Regel, als die Ausnahme.
Liebe Grüße

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Ceterum censeo

Master England Steuern

WiWi Gast schrieb am 10.02.2022:

Interessante Idee. Geht das so?

Vielen lieben Dank für deine Antwort. So hatte ich mir das auch schon fast gedacht.

Ich könnte ja nach dem Master als Freelancer (z.B. studentische UB) bis Ende 2023 arbeiten und „aushandeln“, dass das Geld erst in 2024 ausbezahlt / abgerechnet wird, oder? So würde man nicht die ganze Zeit sinnlos absitzen.

Sehe hier erstmal nicht, was dagegen spricht (ist natürlich ein simplifizierter Sachverhalt). Genaueres kann man nur unter Kenntnis des gesamten Sachverhalts im individuellen Falle sagen. Zu den vermeintlichen fachlichen Fußnoten des "Autors", insbesondere der 183-Tage-Regelung (welche übrigens nur subsidiär anzuwenden ist), möchte ich mich an dieser Stelle daher auch nicht äußern.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master England Steuern

Als erfahrungsgemäß kann ich dir sagen, dass die Finanzämter beim Absetzen von Studienkosten nicht allzu streng sind. Wenn du das irgendwie gebogen bekommst, dann geht das durch. Die stellen sich da nur ungern in den Weg.

Ich kenn aber auch Studierende, die bei ihren Arbeitgebern waren und das mit der HR verhandelt haben, dass man sie die ersten Monate über andere Verträge einstellt und das Gehalt dann im Folgejahr auszahlt (Siemens und Daimler haben das in meinen betreuten Fällen mal gemacht). Das hängt aber immer mit der HR-Abteilung zusammen.

Die sind dann im Oktober, November und Dezember übergangsmäßig eingestellt worden udn ab 01.01. fest. Die Gehälter der drei Monate wurden dann im Januar als Prämie gezahlt.

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WiWi Gast

Master England Steuern

Ich bin aktuell in einer ähnlichen Situation wie der Threadersteller. Ich fange im Herbst einen einjährigen Master in London an, die Studiengebühren sind auch €40k+ und müssen von mir in diesem Jahr noch vollständig bezahlt an die Uni bezahlt werden.
Durch diverse Praktika werde ich in diesem Jahr ein Einkommen von rund 15k haben. Ist es richtig, dass von den 40k Studiengebühren dann 15k schon dieses Jahr berücksichtigt werden und die restlichen 25k als Verlustvortrag genutzt werden können? Wie würdet ihr Vorgehen, um zukünftig das Maximale rauszuholen?

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WiWi Gast

Master England Steuern

WiWi Gast schrieb am 29.05.2023:

Ich bin aktuell in einer ähnlichen Situation wie der Threadersteller. Ich fange im Herbst einen einjährigen Master in London an, die Studiengebühren sind auch €40k+ und müssen von mir in diesem Jahr noch vollständig bezahlt an die Uni bezahlt werden.
Durch diverse Praktika werde ich in diesem Jahr ein Einkommen von rund 15k haben. Ist es richtig, dass von den 40k Studiengebühren dann 15k schon dieses Jahr berücksichtigt werden und die restlichen 25k als Verlustvortrag genutzt werden können? Wie würdet ihr Vorgehen, um zukünftig das Maximale rauszuholen?

Das ist leider richtig.
Ich war in einer ähnlichen Situation und hatte im Jahr wo die Studiengebühren anfielen ein Praktikum (6k Gehalt für 3 Monate).
Dieses Gehalt musste ich in der Steuererklärung berücksichtigen und wurde abgezogen (obwohl ja ohnehin lohnsteuerfrei).

Im nächsten Jahr bin ich dann im Juni eingestiegen, also 7 Monate Gehalt. Aufgrund "Highperformer" Job hat das den Verlustvortrag voll aufgebraucht gehaltstechnisch, aber natürlich nicht ideal.

Andere aus meinem Jahrgang sind erst am 1.1. im Folgejahr eingestiegen - bedenke aber, dass du dann auf 7 Monate Gehalt verzichtest und wahrscheinlich 7 Monate mehr Geld ausgibst für Reisen etc.
Muss jeder selbst entscheiden ob ihm das die 2-3k zusätzliche Lohnsteuererstattung wert ist.

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WiWi Gast

Master England Steuern

Hallo,

weil das Thema Umzugskostenpauschale behandelt wurde frage ich es mal nach.
Kann man für den Umzug ins Ausland für den Master eine Umzugskostenpauschale ansetzen? Falls ja, wo finde ich die Höhe der Pauschale fürs Ausland (kenne nur die im Inland)?

Und darf man die doppelten Mietzahlungen ansetzen, wenn man seine Wohnung in Deutschland während der Zeit im Ausland behält?

Vielen Dank schonmal vorab! :)

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WiWi Gast

Master England Steuern

WiWi Gast schrieb am 31.01.2024:

Hallo,

weil das Thema Umzugskostenpauschale behandelt wurde frage ich es mal nach.
Kann man für den Umzug ins Ausland für den Master eine Umzugskostenpauschale ansetzen? Falls ja, wo finde ich die Höhe der Pauschale fürs Ausland (kenne nur die im Inland)?

Es gibt nur eine. Deshalb "Pauschale".

Und darf man die doppelten Mietzahlungen ansetzen, wenn man seine Wohnung in Deutschland während der Zeit im Ausland behält?

Entweder du ziehst um oder du machst doppelte Haushaltsführung. Beides geht nicht (logisch oder?).

Vielen Dank schonmal vorab! :)

antworten
WiWi Gast

Master England Steuern

Ja geht.

Besorg dir mal das Buch "Optimales Absetzen deines Studiums" - da ist genau der Fall - Auslandsmaster (u. a die Höhe der Pauschalen) drin

Viel Erfolg!

antworten
WiWi Gast

Master England Steuern

Das heißt ich kann dann die Umzugskostenpauschale (in Höhe von der Pauschale fürs Inland auch für einen Umzug ins Ausland), die Mietkosten für die Wohnung im Ausland und die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate im Ausland absetzen?

Darf ich auch Kosten für die Möblierung der Wohnung im Ausland absetzen?

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WiWi Gast

Master England Steuern

WiWi Gast schrieb am 31.01.2024:

Das heißt ich kann dann die Umzugskostenpauschale (in Höhe von der Pauschale fürs Inland auch für einen Umzug ins Ausland), die Mietkosten für die Wohnung im Ausland und die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate im Ausland absetzen?

Darf ich auch Kosten für die Möblierung der Wohnung im Ausland absetzen?

Nein. Hab ich doch oben geschrieben. Entweder Umzugskostenpauschale oder doppelte Haushaltsführung. Wer einen doppelten Haushalt führt, ist nicht umgezogen..

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WiWi Gast

Master England Steuern

Okay, also demnach habe ich 2 Optionen:

A) Doppelte Haushaltsführung, absetzbar wären:

  • Verpflegungskostenpauschale für die ersten 3 Monate im Ausland
  • Etwaige Heimfahrten nach Deutschland
  • Miete & Betriebskosten (Strom, Internet, etc.) im Ausland
  • Doppelte Mietzahlung in Deutschland
  • Einrichtung für die Wohnung im Ausland

B) Umzug ins Ausland (bei gleichzeitigem Beibehalt der Wohnung in Deutschland), absetzbar wären

  • Verpflegungskostenpauschale für die ersten 3 Monate im Ausland
  • Miete & Betriebskosten (Strom, Internet, etc.) im Ausland
  • Umzugskostenpauschale für den Umzug ins Ausland
  • Einrichtung der Wohnung im Ausland (?)

Ist die Differenzierung so richtig?
Reicht dem Finanzamt der Nachweis beider Mietverträge als Nachweis der doppelten Haushaltsführung?
Vielen Dank bereits vorab für die Hilfe!

antworten
WiWi Gast

Master England Steuern

WiWi Gast schrieb am 01.02.2024:

Okay, also demnach habe ich 2 Optionen:

A) Doppelte Haushaltsführung, absetzbar wären:

  • Verpflegungskostenpauschale für die ersten 3 Monate im Ausland
  • Etwaige Heimfahrten nach Deutschland
  • Miete & Betriebskosten (Strom, Internet, etc.) im Ausland
  • Doppelte Mietzahlung in Deutschland
  • Einrichtung für die Wohnung im Ausland

B) Umzug ins Ausland (bei gleichzeitigem Beibehalt der Wohnung in Deutschland), absetzbar wären

  • Verpflegungskostenpauschale für die ersten 3 Monate im Ausland
  • Miete & Betriebskosten (Strom, Internet, etc.) im Ausland
  • Umzugskostenpauschale für den Umzug ins Ausland
  • Einrichtung der Wohnung im Ausland (?)

Ist die Differenzierung so richtig?
Reicht dem Finanzamt der Nachweis beider Mietverträge als Nachweis der doppelten Haushaltsführung?
Vielen Dank bereits vorab für die Hilfe!

A ja, B nein. Du ziehst um. Um Himmelswillen, du kannst doch in Deutschland auch nicht deine Miete und Möbel absetzen. Und wenn du die Wohnung in Deutschland beibehältst, dann ziehst du nicht um. Bitte google mal was das Wort Umzug bedeutet. Bist du deutscher Muttersprachler? Soll ich das auf einer anderen Sprache erklären? Zum dritten mal entweder du hast doppelte Haushaltsführung (2 Wohnungen) oder du ziehst um (1 Wohnung in England, die Wohnung in D gibt's dann nicht mehr).

antworten
Ceterum censeo

Master England Steuern

WiWi Gast schrieb am 01.02.2024:

Okay, also demnach habe ich 2 Optionen:

A) Doppelte Haushaltsführung, absetzbar wären:

  • Verpflegungskostenpauschale für die ersten 3 Monate im Ausland
  • Etwaige Heimfahrten nach Deutschland
  • Miete & Betriebskosten (Strom, Internet, etc.) im Ausland
  • Doppelte Mietzahlung in Deutschland
  • Einrichtung für die Wohnung im Ausland

B) Umzug ins Ausland (bei gleichzeitigem Beibehalt der Wohnung in Deutschland), absetzbar wären

  • Verpflegungskostenpauschale für die ersten 3 Monate im Ausland
  • Miete & Betriebskosten (Strom, Internet, etc.) im Ausland
  • Umzugskostenpauschale für den Umzug ins Ausland
  • Einrichtung der Wohnung im Ausland (?)

Ist die Differenzierung so richtig?
Reicht dem Finanzamt der Nachweis beider Mietverträge als Nachweis der doppelten Haushaltsführung?
Vielen Dank bereits vorab für die Hilfe!

A ja, B nein. Du ziehst um. Um Himmelswillen, du kannst doch in Deutschland auch nicht deine Miete und Möbel absetzen. Und wenn du die Wohnung in Deutschland beibehältst, dann ziehst du nicht um. Bitte google mal was das Wort Umzug bedeutet. Bist du deutscher Muttersprachler? Soll ich das auf einer anderen Sprache erklären? Zum dritten mal entweder du hast doppelte Haushaltsführung (2 Wohnungen) oder du ziehst um (1 Wohnung in England, die Wohnung in D gibt's dann nicht mehr).

Sich derart zu echauffieren, aber selbst nur einen blassen Hauch von Ahnung zu haben - wunderbar.

An die Vorposterin: Die Mietzahlung für deinen Hauptwohnsitz kannst du nie als Werbungskosten geltend machen. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung die Kosten für die Unterkunft im Ausland geltend zu machen. Dies betrifft neben Miete und Betriebskosten auch grundsätzlich die Kosten der Wohnungseinrichtung.

Für deinen konkreten Sachverhalt würde ich jedoch (professionelle) Hilfestellung anraten, aus der Ferne kann ich hier leider nicht weiterhelfen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master England Steuern

Kleine Ergänzung:
Bei doppelter Haushaltsführung kann man m.W. nach nicht sämtliche Kosten pauschal uneingeschränkt abziehen. Im Inlandsfall ist der Abzug auf 1000 EUR pro Monat beschränkt und im Auslandsfall nur nach Maßgabe einer ortsüblichen 60 Quadratmeter- Wohnung. Sollte bei einem Studenten wohl aber kein Problem sein, sofern du dir nicht eine Villa ausgesucht hast ;-)

Ceterum censeo schrieb am 02.02.2024:

Okay, also demnach habe ich 2 Optionen:

A) Doppelte Haushaltsführung, absetzbar wären:

  • Verpflegungskostenpauschale für die ersten 3 Monate im Ausland
  • Etwaige Heimfahrten nach Deutschland
  • Miete & Betriebskosten (Strom, Internet, etc.) im Ausland
  • Doppelte Mietzahlung in Deutschland
  • Einrichtung für die Wohnung im Ausland

B) Umzug ins Ausland (bei gleichzeitigem Beibehalt der Wohnung in Deutschland), absetzbar wären

  • Verpflegungskostenpauschale für die ersten 3 Monate im Ausland
  • Miete & Betriebskosten (Strom, Internet, etc.) im Ausland
  • Umzugskostenpauschale für den Umzug ins Ausland
  • Einrichtung der Wohnung im Ausland (?)

Ist die Differenzierung so richtig?
Reicht dem Finanzamt der Nachweis beider Mietverträge als Nachweis der doppelten Haushaltsführung?
Vielen Dank bereits vorab für die Hilfe!

A ja, B nein. Du ziehst um. Um Himmelswillen, du kannst doch in Deutschland auch nicht deine Miete und Möbel absetzen. Und wenn du die Wohnung in Deutschland beibehältst, dann ziehst du nicht um. Bitte google mal was das Wort Umzug bedeutet. Bist du deutscher Muttersprachler? Soll ich das auf einer anderen Sprache erklären? Zum dritten mal entweder du hast doppelte Haushaltsführung (2 Wohnungen) oder du ziehst um (1 Wohnung in England, die Wohnung in D gibt's dann nicht mehr).

Sich derart zu echauffieren, aber selbst nur einen blassen Hauch von Ahnung zu haben - wunderbar.

An die Vorposterin: Die Mietzahlung für deinen Hauptwohnsitz kannst du nie als Werbungskosten geltend machen. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung die Kosten für die Unterkunft im Ausland geltend zu machen. Dies betrifft neben Miete und Betriebskosten auch grundsätzlich die Kosten der Wohnungseinrichtung.

Für deinen konkreten Sachverhalt würde ich jedoch (professionelle) Hilfestellung anraten, aus der Ferne kann ich hier leider nicht weiterhelfen.
Liebe Grüße

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