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WiWi Gast

Master absetzen

So wie ich es verstanden habe, kann man den Master als Sonderausgabe vollständig absetzen.

Aber, wie ist das nun? Angenommen...
meine Sonderausgaben betragen 30.000€ und nun fange ich im September meine Stelle an und verdiene dieses Jahr noch 30.000€.

Dann zahle ich dieses Jahr ja keine Steuern, habe aber bei dem Betrag sowieso keinen hohen Steuersatz...würde die Sonderausgaben lieber nächstes Jahr ansetzen.

Hat jemand Ideen?

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WiWi Gast

Master absetzen

Genau die gleiche Frage habe ich auch, da ich mich zwischen Darlehen von der Bank und Generationenvertrag (Brain Capital) entscheiden muss. (Master an Privatuni)
Bitte lass mich wissen, falls du ausserhalb dieses Forum etwas dazu erfährst :)
Wäre super hilfreich!

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WiWi Gast

Master absetzen

Also zunächst einmal zur Klarstellung: Generell ist das gute an einem Master, da es ein Zweitstudium ist, dass du deine Kosten als Werbungskosten geltend machen kannst, und diese kannst du dir als Verlustvortrag mitnehmen.

Leider sprichst du hier ein echt dämliches Problem für Masterabsolventen an (hatte eine ähnliche Situation). Deine Verluste werden leider erst mit deinem Einkommen verrechnet - also meines Erachtens kannst du da leider nicht viel machen. Man wird als Absolvent leider benachteiligt, wenn man spät im Jahr anfängt, da man sich seine Verlustvorträge und Kosten aus dem Jahr dann leider schon verrechnet und evtl. gar keinen Vorteil hat.

Denke praktisch könntest du also höchstens versuchen, Kosten ins nächste Jahr zu verlegen, damit diese dann dort anfallen.

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WiWi Gast

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Von Genrationenverträgen a la Brain Capital kann ich nur dringend abraten. Habe mir das zum Start meines Masters selbst mal durchrechnen lassen, da bezahlst du dich wirklich dumm und dämlich. Sinnvoller ist hier eines der diversen KfW-Studentenprogramme.

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WiWi Gast

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Den Job erst im nächsten Jahr beginnen und noch 3 Monate Weltreise zur Sprachbildung machen, solltest du in deinem Job diese Sprache brauchen, kannst du die Kosten hierfür auch teilweise ansetzen.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 03.08.2020:

Den Job erst im nächsten Jahr beginnen und noch 3 Monate Weltreise zur Sprachbildung machen, solltest du in deinem Job diese Sprache brauchen, kannst du die Kosten hierfür auch teilweise ansetzen.

super Tipp in diesen Zeiten! Reisen war nie leichter!

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WiWi Gast

Master absetzen

WiWi Gast schrieb am 03.08.2020:

Von Genrationenverträgen a la Brain Capital kann ich nur dringend abraten. Habe mir das zum Start meines Masters selbst mal durchrechnen lassen, da bezahlst du dich wirklich dumm und dämlich. Sinnvoller ist hier eines der diversen KfW-Studentenprogramme.

Die KfW Studentenprogramme decken nur die Lebenserhaltungskosten ab, nicht die Studiengebühren selbst.

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Ceterum censeo

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WiWi Gast schrieb am 02.08.2020:

So wie ich es verstanden habe, kann man den Master als Sonderausgabe vollständig absetzen.

Aber, wie ist das nun? Angenommen...
meine Sonderausgaben betragen 30.000€ und nun fange ich im September meine Stelle an und verdiene dieses Jahr noch 30.000€.

Dann zahle ich dieses Jahr ja keine Steuern, habe aber bei dem Betrag sowieso keinen hohen Steuersatz...würde die Sonderausgaben lieber nächstes Jahr ansetzen.

Hat jemand Ideen?

Du hast die Problematik hier im Kern bereits verstanden (unabhängig von der Thematik Werbungskosten, Verlustvortrag, Sonderausgaben, Grundfreibetrag): Durch die derzeitige Rechtslage und damit einhergehende Abschnittsbesteuerung kann es hier zu unschönen Effekten kommen. Daher bin ich persönlich auch von der Idee einer "rollierenden Steuerfestsetzung" recht angetan - wenngleich dies noch reine Zukunftsmusik ist. ;-)
Liebe Grüße

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Gast

Master absetzen

Mir raucht etwas der Kopf aufgrund der vielen Sonderfälle...
Deshalb wenn's geht bitte noch einmal ganz simpel:

  1. Wenn ich den Master komplett im Ausland mache, wie sieht es dann mit den Mietkosten aus?
  2. Wie lange kann ich den Verpflegungsmehraufwand ansetzen? (Master dauert 2 Jahre, von September bis August)
  3. Muss ich "Einkünfte" aus Praktika überhaupt angeben, wenn sie ohne LSt.Karte angefallen sind und ohnehin weit unter der Grenze für Freibeträge liegen?
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Ceterum censeo

Master absetzen

Lieber Gast,
ich würde dir ja gerne weiterhelfen, die Einschränkung "ganz simpel" erschwert mir das jedoch nicht unerheblich. Es sind verschiedene Sachverhalte zu beurteilen:

  1. Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt, doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten.
  2. Verpflegungsmehraufwand maximal 3 Monate, bei einer mindestens 4-wöchigen Unterbrechung beginnt der Zeitraum jedoch erneut. Fraglich ist hingegen, ob der Ansatz überhaupt statthaft ist (Bildungseinrichtung = Erste Tätigkeitsstätte?)
  3. Grundsätzlich ja. Fraglich ist nur, in welchem Land. Hier sind die DBA zu beachten.

Einfache Antworten auf komplexe Fragen kann ich hier daher leider nicht geben, für eine tiefergehende Einschätzung fehlen mir die Informationen des Sachverhalts.

Liebe Grüße

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WiWi Gast

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Ich würde gerne wissen, ob es einen Unterschied macht, ob ich meine Studienkosten, doppelte Haushaltsführung etc. zu meinem Masterstudium im Ausland absetze oder es auch mein Vater machen kann, der gewiss einen Teil der Kosten bezahlt. Kindergeld und Kinderfreibetrag bekomme ich noch, da unter 25. Generell gehts um laufende Kosten ab Sept, bis dahin habe ich noch ein Praktikum (bleibe jedoch unter dem Grundfreibetrag von 8/9K im Jahr.

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WiWi Gast

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was sind die Voraussetzungen?

Angenommen man hat einen neuen (ersten) Job in Februar 2021 angefangen, kann ich in 2022 eine Steuererklärung für 2021 abgeben und meine Studienkosten (nur die Semestergebühren?) 2018-2021 absetzen?

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Ceterum censeo

Master absetzen

WiWi Gast schrieb am 27.05.2021:

Ich würde gerne wissen, ob es einen Unterschied macht, ob ich meine Studienkosten, doppelte Haushaltsführung etc. zu meinem Masterstudium im Ausland absetze oder es auch mein Vater machen kann, der gewiss einen Teil der Kosten bezahlt. Kindergeld und Kinderfreibetrag bekomme ich noch, da unter 25. Generell gehts um laufende Kosten ab Sept, bis dahin habe ich noch ein Praktikum (bleibe jedoch unter dem Grundfreibetrag von 8/9K im Jahr.

Es macht einen erheblichen Unterschied, da dein werter Vater diese Kosten leider nicht steuerlich geltend machen kann (im Gegensatz zu dir). Bei dir wirken sie sich (in diesem Fall) hingegen erst aus, wenn du einen festzustellenden Verlustvortrag erreichst.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master absetzen

Ceterum censeo schrieb am 27.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 27.05.2021:

Ich würde gerne wissen, ob es einen Unterschied macht, ob ich meine Studienkosten, doppelte Haushaltsführung etc. zu meinem Masterstudium im Ausland absetze oder es auch mein Vater machen kann, der gewiss einen Teil der Kosten bezahlt. Kindergeld und Kinderfreibetrag bekomme ich noch, da unter 25. Generell gehts um laufende Kosten ab Sept, bis dahin habe ich noch ein Praktikum (bleibe jedoch unter dem Grundfreibetrag von 8/9K im Jahr.

Es macht einen erheblichen Unterschied, da dein werter Vater diese Kosten leider nicht steuerlich geltend machen kann (im Gegensatz zu dir). Bei dir wirken sie sich (in diesem Fall) hingegen erst aus, wenn du einen festzustellenden Verlustvortrag erreichst.
Liebe Grüße

Also es muss dann derjenige die Kosten absetzen, der sie schlussendlich verursacht und nicht derjenige, der sie bezahlt oder wie? Wir hatten nämlich auch bevor ich ein Praktikum gemacht habe, als Familie eine Steuererklärung abgegeben, bei dem wir auch alles zurückbekommen haben. Deshalb bin ich etwas verwirrt.
Vielen Dank und VG

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WiWi Gast

Master absetzen

Also ich mache es so, dass ich einen Vertrag habe mit meinen Eltern und ihnen das Geld zurückzahlen muss.

Damit kann ich die Kosten bei mir geltend machen für den Verlustvortrag.

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Ceterum censeo

Master absetzen

WiWi Gast schrieb am 28.05.2021:

Also es muss dann derjenige die Kosten absetzen, der sie schlussendlich verursacht und nicht derjenige, der sie bezahlt oder wie? Wir hatten nämlich auch bevor ich ein Praktikum gemacht habe, als Familie eine Steuererklärung abgegeben, bei dem wir auch alles zurückbekommen haben. Deshalb bin ich etwas verwirrt.
Vielen Dank und VG

Nein, grundsätzlich kann nur derjenige Kosten absetzen, der sie trägt. In diesem Fall wird aber ein abgekürzter Zahlungsweg vermutet.
Es scheitert bei deinem Vater daran, dass ihm der Rechtsgrund fehlt, diese Kosten abzusetzen. Aber wenn ich deine Beiträge so lese, würde ich ggf. professionelle Hilfe empfehlen.
Liebe Grüße

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