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Master im Ausland von Steuer absetzbar?

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WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

An die Steuerberater hier im Forum: inwiefern kann ich einen Auslands-Master steuerlich geltend machen?

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Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Fast genauso, wie ein Master-Studium im Inland. Studiengebühren, ggf. doppelte Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwand, Arbeitsmittel, etc. Wenn du eine konkrete Frage hast, kann ich dir gerne weiterhelfen, aktuell ist der Thread etwas zu generisch.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 06.04.2020:

Fast genauso, wie ein Master-Studium im Inland. Studiengebühren, ggf. doppelte Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwand, Arbeitsmittel, etc. Wenn du eine konkrete Frage hast, kann ich dir gerne weiterhelfen, aktuell ist der Thread etwas zu generisch.
Liebe Grüße

Doppelte Haushaltsführung gilt auch im Ausland nur mit richtiger Wohnung zuhause richtig?

Ansonsten kann man ja auch Fahrten zu Lerngruppen etc. absetzen. Reichen da tankrechnungen aus Portugal? (Master war in Portugal)

und den Verpflegungsmehraufwand gibt es für 3 Monate pro Jahr nach dem entsprechenden Schlüssel des FA.

Gibt es sonst noch irgendwas besonderes zum absetzen?

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 06.04.2020:

Doppelte Haushaltsführung gilt auch im Ausland nur mit richtiger Wohnung zuhause richtig?

Ja.

Ansonsten kann man ja auch Fahrten zu Lerngruppen etc. absetzen. Reichen da tankrechnungen aus Portugal? (Master war in Portugal)

Solange du niemanden weismachen willst, du seist aus Deutschland nach Portugal zu einer Lerngruppe gefahren und anschließend zurück.

und den Verpflegungsmehraufwand gibt es für 3 Monate pro Jahr nach dem entsprechenden Schlüssel des FA.

Nicht pro Jahr, nur für die ersten 3 Monate insgesamt. Die 3-Monatsfrist beginnt jedoch nach einer mindestens 4-wöchigen Unterbrechung erneut.

Gibt es sonst noch irgendwas besonderes zum absetzen?

Klassisch: Studiengebühren, Arbeitsmittel.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 06.04.2020:

WiWi Gast schrieb am 06.04.2020:

Solange du niemanden weismachen willst, du seist aus Deutschland nach Portugal zu einer Lerngruppe gefahren und anschließend zurück.

Das hatte ich nicht vor ;) Natürlich nur lokal.

Nicht pro Jahr, nur für die ersten 3 Monate insgesamt. Die 3-Monatsfrist beginnt jedoch nach einer mindestens 4-wöchigen Unterbrechung erneut.

Das bedeutet wenn ich zwischendrinn 1 Monat in Deutschland war (Semesterferien) kann ich nochmal 3 Monate absetzen? Das wäre natürlich sehr vorteilhaft.

D.H.:

2016 3 Monate
2017 3 Monate, 2 Monate Sommerpause, 3 Monate
2018 3 Monate

Wäre das korrekt?

Danke für deine Hilfe!

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WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 06.04.2020:

Fast genauso, wie ein Master-Studium im Inland. Studiengebühren, ggf. doppelte Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwand, Arbeitsmittel, etc. Wenn du eine konkrete Frage hast, kann ich dir gerne weiterhelfen, aktuell ist der Thread etwas zu generisch.
Liebe Grüße

Hey ceterum censeo
In welchem Umfang die Studiengebühren?
Heißt das, ich kann 15k Studiengebühren in England später einfach absetzen? Das wäre ja zu schön um wahr zu sein, kann das fast nicht glauben...

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 06.04.2020:

Ceterum censeo schrieb am 06.04.2020:

Fast genauso, wie ein Master-Studium im Inland. Studiengebühren, ggf. doppelte Haushaltsführung und Verpflegungsmehraufwand, Arbeitsmittel, etc. Wenn du eine konkrete Frage hast, kann ich dir gerne weiterhelfen, aktuell ist der Thread etwas zu generisch.
Liebe Grüße

Hey ceterum censeo
In welchem Umfang die Studiengebühren?
Heißt das, ich kann 15k Studiengebühren in England später einfach absetzen? Das wäre ja zu schön um wahr zu sein, kann das fast nicht glauben...

Na selbtverständlich. In unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abzugsfähig ;) Sofern Vollzeit und Abschluss.

Genauso wie 90xTagessatz für GB/London vom Finanzamt für das betreffende Jahr zu finden + Anreise/Abreise (Da will ich jetzt herausfinden wie das mit dem PKW ist, das FA wird mir ja nicht 2x 30ct/km für DE-Portugal erstatten nehme ich an...)

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 06.04.2020:

Hey ceterum censeo
In welchem Umfang die Studiengebühren?
Heißt das, ich kann 15k Studiengebühren in England später einfach absetzen? Das wäre ja zu schön um wahr zu sein, kann das fast nicht glauben...

Sofern du noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, kannst du die Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen. Es gibt hier keine Beschränkung hinsichtlich der Höhe. Was aber beachtet werden muss: Du musst es auch tatsächlich zahlen und der Abzug als Werbungskosten bedeutet nicht, dass Du diesen Betrag erstattet bekommst. Die Werbungskosten mindern lediglich dein zu versteuerndes Einkommen.
Liebe Grüße

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Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 06.04.2020:

Das bedeutet wenn ich zwischendrinn 1 Monat in Deutschland war (Semesterferien) kann ich nochmal 3 Monate absetzen? Das wäre natürlich sehr vorteilhaft.

D.H.:

2016 3 Monate
2017 3 Monate, 2 Monate Sommerpause, 3 Monate
2018 3 Monate

Wäre das korrekt?

Grundsätzlich ja. Falls du fliegst oder mit der Bahn fährst, hebe die Belege auf, um die Unterbrechung nachzuweisen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 07.04.2020:

WiWi Gast schrieb am 06.04.2020:

Das bedeutet wenn ich zwischendrinn 1 Monat in Deutschland war (Semesterferien) kann ich nochmal 3 Monate absetzen? Das wäre natürlich sehr vorteilhaft.

D.H.:

2016 3 Monate
2017 3 Monate, 2 Monate Sommerpause, 3 Monate
2018 3 Monate

Wäre das korrekt?

Grundsätzlich ja. Falls du fliegst oder mit der Bahn fährst, hebe die Belege auf, um die Unterbrechung nachzuweisen.
Liebe Grüße

Habe Semesterpläne + Tankquittungen+Mautbelege+Hotelabrechnungen auf der Kreditkarte, die den Reiseverlauf bestätigen können.

Gestatte mir noch eine Frage: Kann ich dann wirklich 2400km*30ct pro Reise ansetzen? Hotels sollte ja nicht gehen oder?

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Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 07.04.2020:

Gestatte mir noch eine Frage: Kann ich dann wirklich 2400km*30ct pro Reise ansetzen? Hotels sollte ja nicht gehen oder?

Wenn die Strecke mit dem Auto zurückgelegt (und nicht geflogen, o. Ä.) wurde, sehe ich momentan nicht, was dagegen spricht. Ähnliches gilt für die Übernachtungskosten, sofern diese notwendig waren. Wichtig ist hier jeweils, dass die Reisen beruflich (Studium) veranlasst waren und nicht (nur) privaten (touristischen) Zwecken dienten. Um es anschaulich zu machen: Die Übernachtung im Autobahn-Hotel ist dies sicher, der Abstecher zur Dune du Pilat eher nicht.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ist das richtig, dass wenn ein Master im Ausland länger als ein Jahr dauert man nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist und somit keinen Verlustvortrag in Form von Werbungskosten in jeglicher Art anerkennen lassen kann? Was, wenn sich der Hauptwohnsitz weiterhin in DE befindet und man sich zwischenzeitlich dort aufhält (wenn auch für einen kurzen Zeitraum)?
Wie ist die Handhabung, wenn man nach dem Studium erstmal im Ausland anfängt zu arbeiten, später aber nach DE wechselt – kann man dann immer noch den Verlustvortrag geltend machen?
Ich bedanke mich für Antworten falls jemand Ahnung hat.

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 28.04.2020:

Ist das richtig, dass wenn ein Master im Ausland länger als ein Jahr dauert man nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist und somit keinen Verlustvortrag in Form von Werbungskosten in jeglicher Art anerkennen lassen kann? Was, wenn sich der Hauptwohnsitz weiterhin in DE befindet und man sich zwischenzeitlich dort aufhält (wenn auch für einen kurzen Zeitraum)?

§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG: Du bist und bleibst unbeschränkt steuerpflichtig in der Bundesrepublik Deutschland, wenn sich dein (Haupt-)Wohnsitz im Inland befindet. Wenn du im Rahmen eines Master-Studiums im Ausland auch nur zu Weihnachten und Ostern hierher zurückkehrst um klassisch deine Eltern zu besuchen, ist das völlig unschädlich.

Wie ist die Handhabung, wenn man nach dem Studium erstmal im Ausland anfängt zu arbeiten, später aber nach DE wechselt – kann man dann immer noch den Verlustvortrag geltend machen?
Ich bedanke mich für Antworten falls jemand Ahnung hat.

Dies kommt immer auf den Einzelfall an und lässt sich so pauschal nicht beurteilen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 07.04.2020:

WiWi Gast schrieb am 06.04.2020:

Das bedeutet wenn ich zwischendrinn 1 Monat in Deutschland war (Semesterferien) kann ich nochmal 3 Monate absetzen? Das wäre natürlich sehr vorteilhaft.

D.H.:

2016 3 Monate
2017 3 Monate, 2 Monate Sommerpause, 3 Monate
2018 3 Monate

Wäre das korrekt?

Grundsätzlich ja. Falls du fliegst oder mit der Bahn fährst, hebe die Belege auf, um die Unterbrechung nachzuweisen.
Liebe Grüße

Ich hänge mich hier mal mit dran.

Führe einen 2. Wohnsitz und arbeite in der Beratung. Sollte ich nun 1 Monat am Stück vor Ort beim Kunden bleiben ohne zurückzukehren (nachweisbar über Hotelrechnung), kann ich dann wieder erneut den Verpflegungsmehraufwand für die 3 Monate geltend machen (natürlich nur für die Tage, die ich auch zu Hause bin)? Gilt das auch, wenn ich z.B. im Sommer für 4 Wochen in den Urlaub fliege und nicht zu Hause bin?

Vielen Dank :-)

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 28.04.2020:

Ich hänge mich hier mal mit dran.

Führe einen 2. Wohnsitz und arbeite in der Beratung. Sollte ich nun 1 Monat am Stück vor Ort beim Kunden bleiben ohne zurückzukehren (nachweisbar über Hotelrechnung), kann ich dann wieder erneut den Verpflegungsmehraufwand für die 3 Monate geltend machen (natürlich nur für die Tage, die ich auch zu Hause bin)? Gilt das auch, wenn ich z.B. im Sommer für 4 Wochen in den Urlaub fliege und nicht zu Hause bin?

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich dich richtig verstanden habe und halte meine Antwort hier daher lieber etwas allgemeiner:
Wenn die Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort (Stadt Wohnsitz 2, etc.) für mindestens
4 Wochen unterbrochen wird, beginnt die 3-Monatsfrist (auch innerhalb derselben doppelten Haushaltsführung) von Neuem. Der Grund der Unterbrechung ist irrelevant.
Du kannst daher z. B. den Verpflegungsmehraufwand grundsätzlich folgendermaßen geltend machen:
3 Monate Wohnung 2, 1 Monat Kunde, 3 Monate Wohnsitz 2, 1 Monat nicht (Sommerurlaub), 3 Monate Wohnung 2, 1 Monat nicht (4. Monat). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die 3-Monatsfrist auch über den Jahreswechsel hinaus gerechnet wir; warst du also bereits im November in Wohnung 2, können 2 Monate (in obiger Rechnung) nicht geltend gemacht werden. Denk hierbei auch immer daran, dass solche ausgedehnten Sachverhaltsgestaltungen in der Praxis gerne von den Finanzbehörden geprüft und nachweise verlangt werden.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Hallo @Ceterum Censeo,

besten Dank für deine bisherigen Ausführungen. Ich hätte dazu auch eine steuerliche Frage:

Ich habe in 2019 ein Masterstudium im Ausland begonnen und mir dort eine Wohnung gemietet, jedoch habe ich meinen Wohnsitz nie umgemeldet. Ich bin daher mit Hauptwohnsitz immernoch in Deutschland gemeldet.

Da ich mich nicht an Mietkosten/Verpflegung daheim beteilige, da ich physisch im Ausland wohne, fällt die Ansetzbarkeit der Doppelten Haushaltsführung steuerlich aus meiner Sicht raus. Genauso wie die im Ausland angefallene Verpflegungspauschale - richtig?

Jedoch stellt sich mir die Frage, ob- und wie ich die Fahrtkosten gegenfalls geltend machen kann?
Gibt es eine Ansetzbarkeit von "Familienheimfahrten" oder Ähnliches?
Ich bin tatsächlich in 2019 mehrmals die Strecke hin und her gependelt.

Es handelt sich hierbei um einen einfachen Weg in Höhe von ca. 800km.

Besten Dank und viele Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2020:

WiWi Gast schrieb am 28.04.2020:

Ich hänge mich hier mal mit dran.

Führe einen 2. Wohnsitz und arbeite in der Beratung. Sollte ich nun 1 Monat am Stück vor Ort beim Kunden bleiben ohne zurückzukehren (nachweisbar über Hotelrechnung), kann ich dann wieder erneut den Verpflegungsmehraufwand für die 3 Monate geltend machen (natürlich nur für die Tage, die ich auch zu Hause bin)? Gilt das auch, wenn ich z.B. im Sommer für 4 Wochen in den Urlaub fliege und nicht zu Hause bin?

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich dich richtig verstanden habe und halte meine Antwort hier daher lieber etwas allgemeiner:
Wenn die Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort (Stadt Wohnsitz 2, etc.) für mindestens
4 Wochen unterbrochen wird, beginnt die 3-Monatsfrist (auch innerhalb derselben doppelten Haushaltsführung) von Neuem. Der Grund der Unterbrechung ist irrelevant.
Du kannst daher z. B. den Verpflegungsmehraufwand grundsätzlich folgendermaßen geltend machen:
3 Monate Wohnung 2, 1 Monat Kunde, 3 Monate Wohnsitz 2, 1 Monat nicht (Sommerurlaub), 3 Monate Wohnung 2, 1 Monat nicht (4. Monat). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die 3-Monatsfrist auch über den Jahreswechsel hinaus gerechnet wir; warst du also bereits im November in Wohnung 2, können 2 Monate (in obiger Rechnung) nicht geltend gemacht werden. Denk hierbei auch immer daran, dass solche ausgedehnten Sachverhaltsgestaltungen in der Praxis gerne von den Finanzbehörden geprüft und nachweise verlangt werden.
Liebe Grüße

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort, das war genau das, was ich wissen wollte! Hervorragend :-)

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 29.04.2020:

Hallo @Ceterum Censeo,

besten Dank für deine bisherigen Ausführungen. Ich hätte dazu auch eine steuerliche Frage:

Ich habe in 2019 ein Masterstudium im Ausland begonnen und mir dort eine Wohnung gemietet, jedoch habe ich meinen Wohnsitz nie umgemeldet. Ich bin daher mit Hauptwohnsitz immernoch in Deutschland gemeldet.

Da ich mich nicht an Mietkosten/Verpflegung daheim beteilige, da ich physisch im Ausland wohne, fällt die Ansetzbarkeit der Doppelten Haushaltsführung steuerlich aus meiner Sicht raus. Genauso wie die im Ausland angefallene Verpflegungspauschale - richtig?

Jedoch stellt sich mir die Frage, ob- und wie ich die Fahrtkosten gegenfalls geltend machen kann?
Gibt es eine Ansetzbarkeit von "Familienheimfahrten" oder Ähnliches?
Ich bin tatsächlich in 2019 mehrmals die Strecke hin und her gependelt.

Es handelt sich hierbei um einen einfachen Weg in Höhe von ca. 800km.

Besten Dank und viele Grüße

Ohne doppelten Haushalt, keine doppelte Haushaltsführung und keine Familienheimfahrten. Auch der Verpflegungsmehraufwand kann nur im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Regelungen geltend gemacht werden, was bei dir zu keinen nennenswerten Beträgen führen sollte.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 30.04.2020:

Hallo @Ceterum Censeo,

besten Dank für deine bisherigen Ausführungen. Ich hätte dazu auch eine steuerliche Frage:

Ich habe in 2019 ein Masterstudium im Ausland begonnen und mir dort eine Wohnung gemietet, jedoch habe ich meinen Wohnsitz nie umgemeldet. Ich bin daher mit Hauptwohnsitz immernoch in Deutschland gemeldet.

Da ich mich nicht an Mietkosten/Verpflegung daheim beteilige, da ich physisch im Ausland wohne, fällt die Ansetzbarkeit der Doppelten Haushaltsführung steuerlich aus meiner Sicht raus. Genauso wie die im Ausland angefallene Verpflegungspauschale - richtig?

Jedoch stellt sich mir die Frage, ob- und wie ich die Fahrtkosten gegenfalls geltend machen kann?
Gibt es eine Ansetzbarkeit von "Familienheimfahrten" oder Ähnliches?
Ich bin tatsächlich in 2019 mehrmals die Strecke hin und her gependelt.

Es handelt sich hierbei um einen einfachen Weg in Höhe von ca. 800km.

Besten Dank und viele Grüße

Ohne doppelten Haushalt, keine doppelte Haushaltsführung und keine Familienheimfahrten. Auch der Verpflegungsmehraufwand kann nur im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Regelungen geltend gemacht werden, was bei dir zu keinen nennenswerten Beträgen führen sollte.
Liebe Grüße

Schade, aber dennoch herzlichen Dank für deine Antwort.
Auch allgemein ein großes Danke für deine Teilnahme an dem Forum hier - bist wirklich eine große Bereicheurng :-)
Viele Grüße zurück!

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Hallo,

auch ich habe eine etwas konkretere Frage zum Thema doppelte haushaltsführung.

Ich studiere im Ausland (Portugal), und habe dort regulär ein Wg-Zimmer gemietet (mietvertrag nachweisbar). Mein Wohnsitz laut Pass ist aber nur meine Wohnung in Deutschland, die ich auch weiterhin mit offiziellem Mietvertrag miete und monatlich Miete bezahle (ich habe einen Zwischenmieter, der mir dann wiederum Miete zahlt).

Frage:

Ist das eine doppelte Haushaltsführung aufgrund von einem Mietvertrag in Deutschland und einem in Portugal? Heißt das, ich kann Verpflegungspauschale und Mietkosten in Portugal ansetzen?

Danke und Liebe Grüße,

Isabell

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ich habe gerade gesehen, dass ich die kompletten Studengebühren vor Beginn des Programms überweisen muss, also 09/2021. Fertig mit dem Master bin ich logischerweise aber erst Sommer 2022. Kann ich die Studiengebühren dann überhaupt als Werbungskosten für 2022 (in dem Jahr, in dem ich zu arbeiten beginne) geltend machen?

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 05.01.2021:

Frage:

Ist das eine doppelte Haushaltsführung aufgrund von einem Mietvertrag in Deutschland und einem in Portugal? Heißt das, ich kann Verpflegungspauschale und Mietkosten in Portugal ansetzen?

Liebe Isabell,
um die Frage abschließend zu beantworten, müsste man vermutlich einigermaßen tief in das Schrifttum abtauchen, was ich beizeiten auch gerne noch nachhole (und mich nochmal melde, falls mein Beitrag der Korrektur bedarf). Nach meiner ersten (unfundierten) Einschätzung dürfte hier jedoch keine doppelte Haushaltsführung besteht. Dies scheitert schon daran, dass du während der Untervermietung nicht mehr die Verfügungsmacht über deinen Erstwohnsitz besitzt. Weiterhin entfällt hierbei größtenteils die doppelte Belastung und damit die Begründung für den Werbungskostenabzug. Ich mag mich hier jedoch auch täuschen, melde mich daher noch einmal mit genaueren Informationen.

WiWi Gast schrieb am 05.01.2021:

Ich habe gerade gesehen, dass ich die kompletten Studengebühren vor Beginn des Programms überweisen muss, also 09/2021. Fertig mit dem Master bin ich logischerweise aber erst Sommer 2022. Kann ich die Studiengebühren dann überhaupt als Werbungskosten für 2022 (in dem Jahr, in dem ich zu arbeiten beginne) geltend machen?

Nein. Entscheidend ist hier das Jahr des Abflusses der finanziellen Mittel. Die Werbungskosten sind daher zwingend in 2021 zu erklären und können ggf. über einen Verlustvortrag im Veranlagungszeitraum 2022 genutzt werden.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ich habe gerade gesehen, dass ich die kompletten Studengebühren vor Beginn des Programms überweisen muss, also 09/2021. Fertig mit dem Master bin ich logischerweise aber erst Sommer 2022. Kann ich die Studiengebühren dann überhaupt als Werbungskosten für 2022 (in dem Jahr, in dem ich zu arbeiten beginne) geltend machen?

Nein. Entscheidend ist hier das Jahr des Abflusses der finanziellen Mittel. Die Werbungskosten sind daher zwingend in 2021 zu erklären und können ggf. über einen Verlustvortrag im Veranlagungszeitraum 2022 genutzt werden.
Liebe Grüße

Vielen Dank!
Muss ich den Verlustvortrag direkt im ersten Jahr nach dem Studium (in meinem Fall 2021) machen oder könnte ich bis 2022 warten? 2021 arbeite ich maximal 5 Monate und habe dadurch logischerweise ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen.

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 06.01.2021:

Vielen Dank!
Muss ich den Verlustvortrag direkt im ersten Jahr nach dem Studium (in meinem Fall 2021) machen oder könnte ich bis 2022 warten? 2021 arbeite ich maximal 5 Monate und habe dadurch logischerweise ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen.

Wie erwähnt: Zahlung in 2021 = Werbungskostenabzug in 2021. Erst wenn diese Werbungskosten deine Einnahmen 2021 übersteigen, entsteht ein Verlustvortrag. Dieser ist zwingend mit den ersten positiven Einkünften zu verrechnen, auch wenn du mit diesen unter dem Grundfreibetrag bliebest.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ich habe auch nochmal eine etwas speziellere Frage: Im Zuge meines Masterstudiums ist ein einwöchiger China-Trip vorgesehen. Kann ich den Flug, einen Verpflegungsmehraufwand von 7*50€ und Übernachtungspauschale für 7 Tage (7*128€) absetzen?
Danke!

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 06.01.2021:

Vielen Dank!
Muss ich den Verlustvortrag direkt im ersten Jahr nach dem Studium (in meinem Fall 2021) machen oder könnte ich bis 2022 warten? 2021 arbeite ich maximal 5 Monate und habe dadurch logischerweise ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen.

Wie erwähnt: Zahlung in 2021 = Werbungskostenabzug in 2021. Erst wenn diese Werbungskosten deine Einnahmen 2021 übersteigen, entsteht ein Verlustvortrag. Dieser ist zwingend mit den ersten positiven Einkünften zu verrechnen, auch wenn du mit diesen unter dem Grundfreibetrag bliebest.
Liebe Grüße

Damit "verpufft" ein großer Teil des Verlustvortrags dann, weil der Betrag auch mit dem Steuerfreibetrag verrechnet wird, richtig? Irgendwelche Möglichkeiten das zu Umgehen? 5 Monate später, also im neuen Jahr erst, mit arbeiten anfangen ist auch schwierig.
Wie seid ihr im Forum damit umgegangen? Irgendwelche kreativen Ideen? :D

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 06.01.2021:

Ich habe auch nochmal eine etwas speziellere Frage: Im Zuge meines Masterstudiums ist ein einwöchiger China-Trip vorgesehen. Kann ich den Flug, einen Verpflegungsmehraufwand von 7*50€ und Übernachtungspauschale für 7 Tage (7*128€) absetzen?
Danke!

Grundsätzlich ja, jedoch sollte die Reise offizieller Teil der Studienplanung sein und nicht vorwiegend touristisch motiviert. Im letzteren Fall kann der Werbungskostenansatz gekürzt oder gar ganz versagt werden.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 06.01.2021:

Damit "verpufft" ein großer Teil des Verlustvortrags dann, weil der Betrag auch mit dem Steuerfreibetrag verrechnet wird, richtig? Irgendwelche Möglichkeiten das zu Umgehen? 5 Monate später, also im neuen Jahr erst, mit arbeiten anfangen ist auch schwierig.
Wie seid ihr im Forum damit umgegangen? Irgendwelche kreativen Ideen? :D

Möglichkeiten, dies zu umgehen? Geh in die Politik und setze dich für eine Reform des Steuerrechts ein, weg vom Prinzip der Abschnittsbesteuerung und hin zu einem System der rollierenden Besteuerung über die Totalperiode - verwaltungstechnisch vermutlich ein Albtraum, aus Steuergerechtigkeitsgesichtspunkten jedoch mEn am geeignetsten. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Die Zahlung der Studiengebühren, wenn möglich nach 2022 verschieben. Alternativ könnte dies auch durch ein Darlehen erfolgen, wenn eigene Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen und § 42 AO ausgeschlossen werden kann.

Zur Frage der doppelten Haushaltsführung würde ich aufgrund der Darstellung auch davon ausgehen, dass keine doppelte Haushaltsführung vorliegt, da sich dein Lebensmittelpunkt nach Portugal verlagert, gegenteiliges müsste dem FA gegenüber nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist zwingend ein eigener Hausstand (Ausnahmen möglich) in D notwendig, der bei dir aufgrund der Untervermietung nicht mehr vorliegt.

Ceterum censeo schrieb am 07.01.2021:

Damit "verpufft" ein großer Teil des Verlustvortrags dann, weil der Betrag auch mit dem Steuerfreibetrag verrechnet wird, richtig? Irgendwelche Möglichkeiten das zu Umgehen? 5 Monate später, also im neuen Jahr erst, mit arbeiten anfangen ist auch schwierig.
Wie seid ihr im Forum damit umgegangen? Irgendwelche kreativen Ideen? :D

Möglichkeiten, dies zu umgehen? Geh in die Politik und setze dich für eine Reform des Steuerrechts ein, weg vom Prinzip der Abschnittsbesteuerung und hin zu einem System der rollierenden Besteuerung über die Totalperiode - verwaltungstechnisch vermutlich ein Albtraum, aus Steuergerechtigkeitsgesichtspunkten jedoch mEn am geeignetsten. ;-)
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 07.01.2021:

Die Zahlung der Studiengebühren, wenn möglich nach 2022 verschieben. Alternativ könnte dies auch durch ein Darlehen erfolgen, wenn eigene Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen

Nach dem gegebenen Sachverhalt sind diese vor Beginn des Programms zu zahlen, daher scheint dies keine Alternative zu sein. Wie du dies allerdings mit einem Darlehen gestalten möchtest, musst du uns bitte einmal erklären. Auch wenn die Fragestellerin ein Darlehen in 2021 zu Begleichung der Studiengebühren über X aufnimmt und dieses in 2022 zurückzahlt, ist der Werbungskostenansatz dennoch in 2021 vorzunehmen. Auch Gestaltungen mit Eltern und Familie kommen zu keinem anderen Ergebnis.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

@Ceterum censeo

Hallo Ceterum censeo,
bei mir ähnlicher Sachverhalt.

Wie kann ich die doppelte Haushaltsführung begründen, wenn ich daheim noch bei Eltern (gelbgenutzte Eigentumsimmobilie) wohne? Reicht eine monatliche Überweisung in Höhe von 300€ an meine Eltern mit Betreff:"Beteiligung an den Haushaltsführungskosten"?

Von der 10% Bagatellgrenze habe ich bereits gehört.

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 26.01.2021:

@Ceterum censeo

Hallo Ceterum censeo,
bei mir ähnlicher Sachverhalt.

Wie kann ich die doppelte Haushaltsführung begründen, wenn ich daheim noch bei Eltern (gelbgenutzte Eigentumsimmobilie) wohne? Reicht eine monatliche Überweisung in Höhe von 300€ an meine Eltern mit Betreff:"Beteiligung an den Haushaltsführungskosten"?

Leider kann ich mit der Angabe "ähnlicher Sachverhalt" wenig anfangen, zumal hier nichtmal der relevante Sachverhalt (aus der Vielzahl der oben geschilderten) genannt/zitiert wird. Schildere doch einmal den Sachverhalt, vorher möchte ich hier keine Aussagen treffen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Die Angaben lassen keine Beurteilung zu, grundsätzlich wird es schwierig zu begründen sein, wenn du keine eigene Wohnung hast, in der du einen eigenen Hausstand begründest. Es gibt wenige Ausnahmen, die dies zulassen, insbesondere wird bei Studenten idR nicht angenommen, dass sie den Haushalt wesentlich mitbestimmen und deshalb keinen eigenen Hausstand führen.

Selbst wenn du eine eigene Wohnung im Haus deiner Eltern hast musst du begründen, dass dort dein Lebensmittelpunkt ist (Vereinstätigkeiten, Freunde, Familie, etc.).

WiWi Gast schrieb am 26.01.2021:

@Ceterum censeo

Hallo Ceterum censeo,
bei mir ähnlicher Sachverhalt.

Wie kann ich die doppelte Haushaltsführung begründen, wenn ich daheim noch bei Eltern (gelbgenutzte Eigentumsimmobilie) wohne? Reicht eine monatliche Überweisung in Höhe von 300€ an meine Eltern mit Betreff:"Beteiligung an den Haushaltsführungskosten"?

Von der 10% Bagatellgrenze habe ich bereits gehört.

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Wohne in Deutschland bei meinen Eltern (in derselben Immobilie, ohne eigene Wohnung) und unterhalte in Portugal parallel dazu einen zweiten Haushalt, zweck Master-Studium. Mein Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland, da ich mich zumal durch das Online-Semester im wesentlichen hier aufhalte und auch hier im Fitnessstudio angemeldet bin, meine Bankkonten, Freundinnen, und Familie habe.

Dazu habe ich folgende Online-Quelle gefunden:
"Wenn eine alleinstehende Person nach Beendigung der Ausbildung weiterhin im Haus der Eltern ein Zimmer bewohnt und zusätzlich am Beschäftigungsort eine Wohnung unterhält, kann hier eventuell eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden. Voraussetzung: Derjenige muss sich finanziell an den Kosten der Lebensführung im Elternhaus beteiligen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG). Allerdings sind weder eine bauliche Abgeschlossenheit der Räume im Haus der Eltern noch der Abschluss eines Mietvertrags erforderlich, so urteilte das Finanzgericht Münster."

(www.haus.de/geld-recht/doppelte-haushaltsfuehrung)

Könnte man hier mich hierunter auch subsumieren?

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 26.01.2021:

Wohne in Deutschland bei meinen Eltern (in derselben Immobilie, ohne eigene Wohnung) und unterhalte in Portugal parallel dazu einen zweiten Haushalt, zweck Master-Studium. Mein Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland, da ich mich zumal durch das Online-Semester im wesentlichen hier aufhalte und auch hier im Fitnessstudio angemeldet bin, meine Bankkonten, Freundinnen, und Familie habe.

Könnte man hier mich hierunter auch subsumieren?

Ja, könnte man. Natürlich ist der Nachweis immer schwierig, so musst du im Zweifel nachweisen, dass du dich maßgeblich (!) an den Kosten der Haushaltsführung beteiligst. Deine monatliche Überweisung von 300 Euro ist hier natürlich ein gutes Indiz, wenn ihr jedoch ein 400 qm-Penthouse im Westend bewohnt, kann es hier schon eng werden. Im Zweifel musst du die gesamten monatlichen Kosten nachweisen und deinen Anteil in Relation setzen. Selbst wenn du die besagten 10% erfüllst, bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung, die nicht pauschal zu beantworten ist.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 26.01.2021:

Wohne in Deutschland bei meinen Eltern (in derselben Immobilie, ohne eigene Wohnung) und unterhalte in Portugal parallel dazu einen zweiten Haushalt, zweck Master-Studium. Mein Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland, da ich mich zumal durch das Online-Semester im wesentlichen hier aufhalte und auch hier im Fitnessstudio angemeldet bin, meine Bankkonten, Freundinnen, und Familie habe.

Dazu habe ich folgende Online-Quelle gefunden:
"Wenn eine alleinstehende Person nach Beendigung der Ausbildung weiterhin im Haus der Eltern ein Zimmer bewohnt und zusätzlich am Beschäftigungsort eine Wohnung unterhält, kann hier eventuell eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden. Voraussetzung: Derjenige muss sich finanziell an den Kosten der Lebensführung im Elternhaus beteiligen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG). Allerdings sind weder eine bauliche Abgeschlossenheit der Räume im Haus der Eltern noch der Abschluss eines Mietvertrags erforderlich, so urteilte das Finanzgericht Münster."

(www.haus.de/geld-recht/doppelte-haushaltsfuehrung)

Könnte man hier mich hierunter auch subsumieren?

Auf das von dir aufgeführte Urteil kannst du dich mE nicht berufen, da es bereits Anfang 2014 erlassen wurde und somit aus den Veranlagungsjahren von 2013 oder früher stammen muss (ich habe es nicht gelesen). Das Reisekostenrecht wurde zum 1.1.2014 wesentlich geändert, so ist für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung die Unterhaltung eines eigenen Hausstandes oder die Begründung eines Hausstandes durch wesentliche Mitbestimmung im elterlichen Haushalt sowie eine Kostenbeteiligung zwingende Voraussetzung (Ausnahmen möglich, siehe Rechtsprechungen).

In deinem Fall lässt sich folgendes sagen:

Umstritten war lange Zeit, ob ein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern möglich ist. Der Bundesfinanzhof hat nun in dem Beschluss vom 1.3.2017 (Aktenzeichen VI B 74/16) betont, dass diese Frage mittlerweile geklärt ist. Insofern ist nach der jüngeren Rechtsprechung zu differenzieren:

Bei älteren, wirtschaftlich selbständigen, berufstätigen Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist davon auszugehen, dass sie die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen, so dass ihnen dieser Hausstand als „eigener“ zugerechnet werden kann. Diese Regelvermutung gilt insbesondere, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort dem Arbeitnehmer im Wesentlichen nur als Schlafstätte dient, weil dann dort regelmäßig weder der Haupthausstand noch der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Stpfl. zu verorten ist.
Dagegen wird ein eigener Hausstand nicht unterhalten, wenn der nicht verheiratete Arbeitnehmer nicht dergestalt in einen Hausstand eingegliedert ist, dass er die Haushaltsführung wesentlich bestimmt bzw. mitbestimmt. Dies ist regelmäßig bei jungen Arbeitnehmern der Fall, die nach Beendigung der Ausbildung weiterhin – wenn auch gegen Kostenbeteiligung – im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen. Die elterliche Wohnung kann häufig – wie bisher – der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen sein. Sie ist aber nicht ein von dem Kind unterhaltener eigener Hausstand, auch wenn das Kind am Beschäftigungsort eine Unterkunft bezogen hat.

Hieraus ergibt sich, dass für die Beurteilung der Frage, ob ein Kind die Führung des elterlichen Haushalts maßgeblich mitbestimmt, zwischen jungen Arbeitnehmern in und nach der Ausbildung einerseits und älteren, wirtschaftlich selbständigen, berufstätigen Kindern andererseits zu unterscheiden ist. Weder kann allein das Eintreten der Volljährigkeit die Regelvermutung auslösen, noch ist diese von einer bestimmten Altersgrenze abhängig.

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WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 26.01.2021:

Wohne in Deutschland bei meinen Eltern (in derselben Immobilie, ohne eigene Wohnung) und unterhalte in Portugal parallel dazu einen zweiten Haushalt, zweck Master-Studium. Mein Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland, da ich mich zumal durch das Online-Semester im wesentlichen hier aufhalte und auch hier im Fitnessstudio angemeldet bin, meine Bankkonten, Freundinnen, und Familie habe.

Könnte man hier mich hierunter auch subsumieren?

Ja, könnte man. Natürlich ist der Nachweis immer schwierig, so musst du im Zweifel nachweisen, dass du dich maßgeblich (!) an den Kosten der Haushaltsführung beteiligst. Deine monatliche Überweisung von 300 Euro ist hier natürlich ein gutes Indiz, wenn ihr jedoch ein 400 qm-Penthouse im Westend bewohnt, kann es hier schon eng werden. Im Zweifel musst du die gesamten monatlichen Kosten nachweisen und deinen Anteil in Relation setzen. Selbst wenn du die besagten 10% erfüllst, bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung, die nicht pauschal zu beantworten ist.
Liebe Grüße

Recht herzlichen Dank für deine sachverständige Antwort. Dann würde ich es einfach mal versuchen. Wie belegt man so einen Sachverhalt in der Steuererklärung? Es gibt ja nicht direkt Formularfelder in der Steuererklärung dazu, meines Wissens nach. Möchte nur wissen ob ich darauf im Anschreiben Stellung nehmen soll und dies mit Excel-Rechnung und Nachweisen belegen soll. Oder bzw. erst nur auf Anfrage dies dann liefern?

Vielen Dank und liebe Grüße,

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 27.01.2021:

Recht herzlichen Dank für deine sachverständige Antwort. Dann würde ich es einfach mal versuchen. Wie belegt man so einen Sachverhalt in der Steuererklärung? Es gibt ja nicht direkt Formularfelder in der Steuererklärung dazu, meines Wissens nach. Möchte nur wissen ob ich darauf im Anschreiben Stellung nehmen soll und dies mit Excel-Rechnung und Nachweisen belegen soll. Oder bzw. erst nur auf Anfrage dies dann liefern?

Erst auf Anfrage des Finanzamtes tätig werden. Das Finanzamt bittet mittlerweile darum, dass man vom Einsenden von Belegen (ohne Anfrage) absieht.
Wie der Vorposter jedoch auch bereits anmerkte: Es kommt immer auf den Einzelfall an und es ist ganz und gar nicht sicher, dass dein Fall hier problemlos anerkannt wird.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Vielen Dank für die spannenden Ausführungen, eine Frage quält mich allerdings noch:

Wenn ich im Ausland (Italien für 4 Monate) im Master eine Pension, Hotel oder ähnliches Miete, kann ich dann trotzdem die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Heimflüge etc. abrechnen? Ummelden aufs Hotel kann ich mich ja kaum. Erstwohnsitz in DE bleibt bestehen.

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 10.09.2021:

Vielen Dank für die spannenden Ausführungen, eine Frage quält mich allerdings noch:

Wenn ich im Ausland (Italien für 4 Monate) im Master eine Pension, Hotel oder ähnliches Miete, kann ich dann trotzdem die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Heimflüge etc. abrechnen? Ummelden aufs Hotel kann ich mich ja kaum. Erstwohnsitz in DE bleibt bestehen.

Einfache Antwort: (Grundsätzlich) ja. Hier entfällt dann die komplette Problematik der doppelten Haushaltsführung/Verlegung Erstwohnsitz.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Was ist mit Fernstudium im Ausland? Also wenn man hier steuerpflichtig Vollzeit arbeitet und ein Fern/onlinestudium im Ausland absolviert? Kann man die Studiengebühren ggfls absetzten ?

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 11.09.2021:

Vielen Dank für die spannenden Ausführungen, eine Frage quält mich allerdings noch:

Wenn ich im Ausland (Italien für 4 Monate) im Master eine Pension, Hotel oder ähnliches Miete, kann ich dann trotzdem die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Heimflüge etc. abrechnen? Ummelden aufs Hotel kann ich mich ja kaum. Erstwohnsitz in DE bleibt bestehen.

wie sieht es bei Fernstudium im Ausland aus? Kann man die Studiengebühren von Steuer absetzten, wenn man nur online Studien und hier in DE steuerpflichtig arbeitet aber die Uni sich in Spanien befindet ? Man reist für die Prüfungen nur nach Spanien, kann man die Reise ebenso absetzten lassen?

Einfache Antwort: (Grundsätzlich) ja. Hier entfällt dann die komplette Problematik der doppelten Haushaltsführung/Verlegung Erstwohnsitz.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 04.10.2021:

wie sieht es bei Fernstudium im Ausland aus? Kann man die Studiengebühren von Steuer absetzten, wenn man nur online Studien und hier in DE steuerpflichtig arbeitet aber die Uni sich in Spanien befindet ? Man reist für die Prüfungen nur nach Spanien, kann man die Reise ebenso absetzten lassen?

Grundsätzlich ja (vorbehaltlich einiger Ausnahmen), solange der Aufenthalt in Spanien nicht überwiegend touristisch motiviert ist bzw. aus diesem Grund ausgedehnt wird. Dann ist der Werbungskostenansatz zumindest teilweise zu kürzen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Sitze gerade auch vor der Steuererklärung der letzten Jahre und habe ein ähnliches Problem.

Habe damals ein Zweitstudium im Ausland begonnen und dort einen Zweitwohnsitz angemeldet. Den Erstwohnsitz habe ich weiterhin bei meinen Eltern. Die ersten Tage zu Studiumsbeginn wohnte ich in einem Zimmer über Airbnb, ehe ich eine Unterkunft für das erste Semester gefunden habe. Die Semesterferien über bin ich dann wieder zuhause gewesen, da ich aus der Wohnung ausziehen musste und habe hieraufhin im zweiten Semester ein neues Zimmer am Studienort als Zweitwohnsitz bezogen. Während der Semesterferien arbeitet ich im Heimatort und bin für eine Prüfung zwei Tage in die Studienstadt gefahren und schlief hierfür zwei Nächte in einer Wohnung über Airbnb.

Aus den vorherigen Erläuterungen wird es wahrscheinlich nahezu unmöglich eine doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, sowie einen Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate am Studienort im Ausland? Wäre es allerdings möglich die komplette Umzugskostenpauschale anzusetzen, da ich ja von meinem Heimatort in die Studienstadt gezogen bin, beziehungsweise zweimal, da ich ja während der Semesterferien keinen Wohnsitz mehr in der Studienstadt hatte und mir erneut eine Unterkunft suchen musste? Weiterhin bin ich mir unsicher, inwieweit und ob überhaupt die Kosten für die Wohnung über Airbnb steuerlich geltend gemacht werden können. In dem besagten Jahr habe ich vor Studienbeginn schon gearbeitet, weshalb ich über den Freibetrag gekommen bin und daher momentan am Überlegen bin, ob es neben den üblichen Punkten wie Fahrtwegen oder Materialkosten weitere mögliche Posten zum Ansetzen gibt.

Falls jemand Bescheid weiß, oder schon mal in einer ähnlichen Situation war und mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar, besonders da die vorherigen Beiträge sehr gute Ansatzpunkte und Hilfen bieten.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 17.10.2021:

Sitze gerade auch vor der Steuererklärung der letzten Jahre und habe ein ähnliches Problem.

Habe damals ein Zweitstudium im Ausland begonnen und dort einen Zweitwohnsitz angemeldet. Den Erstwohnsitz habe ich weiterhin bei meinen Eltern. Die ersten Tage zu Studiumsbeginn wohnte ich in einem Zimmer über Airbnb, ehe ich eine Unterkunft für das erste Semester gefunden habe. Die Semesterferien über bin ich dann wieder zuhause gewesen, da ich aus der Wohnung ausziehen musste und habe hieraufhin im zweiten Semester ein neues Zimmer am Studienort als Zweitwohnsitz bezogen. Während der Semesterferien arbeitet ich im Heimatort und bin für eine Prüfung zwei Tage in die Studienstadt gefahren und schlief hierfür zwei Nächte in einer Wohnung über Airbnb.

Aus den vorherigen Erläuterungen wird es wahrscheinlich nahezu unmöglich eine doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, sowie einen Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate am Studienort im Ausland? Wäre es allerdings möglich die komplette Umzugskostenpauschale anzusetzen, da ich ja von meinem Heimatort in die Studienstadt gezogen bin, beziehungsweise zweimal, da ich ja während der Semesterferien keinen Wohnsitz mehr in der Studienstadt hatte und mir erneut eine Unterkunft suchen musste? Weiterhin bin ich mir unsicher, inwieweit und ob überhaupt die Kosten für die Wohnung über Airbnb steuerlich geltend gemacht werden können. In dem besagten Jahr habe ich vor Studienbeginn schon gearbeitet, weshalb ich über den Freibetrag gekommen bin und daher momentan am Überlegen bin, ob es neben den üblichen Punkten wie Fahrtwegen oder Materialkosten weitere mögliche Posten zum Ansetzen gibt.

Falls jemand Bescheid weiß, oder schon mal in einer ähnlichen Situation war und mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar, besonders da die vorherigen Beiträge sehr gute Ansatzpunkte und Hilfen bieten.
Liebe Grüße

Im vorliegenden Sachverhalt sind derart viele Wertungsentscheidungen zu treffen (Wohnsitz? Eigener Hausstand? Doppelte Haushaltsführung? Reisekosten? Verpflegungsmehraufwendungen? Erstausbildung? Zweitausbildung? Sonderausgaben? Werbungskosten?), dass ich hier professionelle Hilfe anraten würde. Ich persönlich möchte hier bei einem unklaren Sachverhalt nicht einfach ins Blaue herein raten müssen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Danke für die Rückmeldung.

Habe nun eine professionelle Hilfe zu Rate gezogen, da der Sachverhalt doch etwas komplizierter ist.

Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Kann ich auch Studiengebühren des Master als Werbekosten ansetzten, wenn ich nur zur Zeit des Masters in DE steuerpflichtig war, aber nun aus DE abgemeldet bin und in UK arbeite?

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 25.10.2021:

Kann ich auch Studiengebühren des Master als Werbekosten ansetzten, wenn ich nur zur Zeit des Masters in DE steuerpflichtig war, aber nun aus DE abgemeldet bin und in UK arbeite?

Wenn du zum Zeitpunkt der Zahlung der Gebühren (Zufluss-/Abflussprinzip) im Inland unbeschränkt steuerpflichtig warst, kannst du diese Gebühren grundsätzlich in deiner deutschen Einkommensteuererklärung berücksichtigen (Ausnahmen wg, einer doppelten unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Es gibt Fachliteratur, die 1:1 genau diese Themen behandelt. Kann ich nur empfehlen. Da stehen wirklich gute Tricks drin, Gibt es bei gängigen Buchhändlern.

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Der Student studiert in der Schweiz, ist aber bei seinen Eltern in Deutschland gemeldet. Er hat in der Schweiz einen kleinen Nebenjob. Er möchte jetzt seine Studienkosten über eine Deutsche Steuererklärung vortragen, seine Schweizer Einkünfte aber über eine Schweizer Steuererklärung abgeben. Meiner Meinung nach ist das nicht möglich!?

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 06.12.2021:

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Der Student studiert in der Schweiz, ist aber bei seinen Eltern in Deutschland gemeldet. Er hat in der Schweiz einen kleinen Nebenjob. Er möchte jetzt seine Studienkosten über eine Deutsche Steuererklärung vortragen, seine Schweizer Einkünfte aber über eine Schweizer Steuererklärung abgeben. Meiner Meinung nach ist das nicht möglich!?

Ich frage einmal so: Wieso soll es nicht möglich sein? Für eine abschließende Beurteilung fehlen mir leider die relevanten Angaben des Sachverhalts. Anschließend wären die relevanten bilateralen Abkommen zu Rate zu ziehen und ggf. schließlich die einschlägige Kommentierung. Was ergab deine Exegese hier?
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Hallo,

ich habe die folgende Frage:
Ich arbeite in Deutschland auf einer 80%-Stelle und möchte dieses Jahr ein zweites Masterstudium an einer Universität in GB starten.
Das Studium ist ein Teilzeit-Fernstudium. Ich werde meine Stelle also behalten und auch mein Wohnsitz wird weiterhin in Deutschland sein.

Kann ich die Studiengebühren von 16.000 Pfund als Werbungskosten geltend machen und von der Steuer absetzen?

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 11.01.2022:

Hallo,

ich habe die folgende Frage:
Ich arbeite in Deutschland auf einer 80%-Stelle und möchte dieses Jahr ein zweites Masterstudium an einer Universität in GB starten.
Das Studium ist ein Teilzeit-Fernstudium. Ich werde meine Stelle also behalten und auch mein Wohnsitz wird weiterhin in Deutschland sein.

Kann ich die Studiengebühren von 16.000 Pfund als Werbungskosten geltend machen und von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich: Ja.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 28.04.2020:

Wie ist die Handhabung, wenn man nach dem Studium erstmal im Ausland anfängt zu arbeiten, später aber nach DE wechselt – kann man dann immer noch den Verlustvortrag geltend machen?
Ich bedanke mich für Antworten falls jemand Ahnung hat.

Dies kommt immer auf den Einzelfall an und lässt sich so pauschal nicht beurteilen.

Hallo,
weiß jemand etwas genaures zu diesem Punkt und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen?
Ich werde nächstes Jahr im Juni meinen Auslandsmaster beenden und dabei einen Verlustvortrag von knapp 40k Euro angesammelt haben. Für meine Entscheidung ob ich im Ausland oder in Deutschland anfangen möchte zu arbeiten spielt das schon eine kleine Rolle, ob ich den Verlustvertrag verliere wenn ich in einem anderen EU Ausland anfange zu arbeiten.

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 14.05.2022:

Hallo,
weiß jemand etwas genaures zu diesem Punkt und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen?
Ich werde nächstes Jahr im Juni meinen Auslandsmaster beenden und dabei einen Verlustvortrag von knapp 40k Euro angesammelt haben. Für meine Entscheidung ob ich im Ausland oder in Deutschland anfangen möchte zu arbeiten spielt das schon eine kleine Rolle, ob ich den Verlustvertrag verliere wenn ich in einem anderen EU Ausland anfange zu arbeiten.

Warst du ständig im Inland unbeschränkt steuerpflichtig? Hast du den Verlustvortrag fristgerecht feststellen lassen?
Eine vorübergehende Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht lässt den Verlustvortrag neuerdings nicht mehr verfallen. Nach Rückzug ins Inland ist dieser weiterhin nutzbar (R 10d Abs. 8 EStR). Eine abschließende Beurteilung ist mir hier aber nicht möglich.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Lieben Dank für deinen Input CC,
dann werde ich wohl wenn es konkreter wird einen StB in Deutschland befragen.

Habe meinen Verlustvortrag immer fristgerecht eingereicht und war parallel zur Zeit wo ich die Verluste akkumuliert habe auch nie im Ausland beschäftigt.

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Toller Support hier.

Mein Sachverhalt ist wie folg:
Studium in den USA (Master) von 2019 - 2020 (2 Jahre berufsbegleitend). In der Zeit Wohnsitz und Job in den USA. Somit war ich (glaube ich) nicht uneingeschränkt steuerpflichtig in DE. Habe in den USA Steuererklärung und Steuern bezahlt (Kosten des Studiums dort nicht absetzbar).

Kann ich diese Kosten trotzdem noch irgendwie in Deutschland geltend machen? (WISO Steuersoftware stuft mich als nicht uneingeschränkt steuerpflichtig ein - daher kann ich die nicht abgeben die Erklärung für 2019 & 2020). Ich war in der Zeit noch in DE gemeldet und hatte eine eigene Mietwohnung.

Vielen Dank!

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 29.09.2022:

Toller Support hier.

Mein Sachverhalt ist wie folg:
Studium in den USA (Master) von 2019 - 2020 (2 Jahre berufsbegleitend). In der Zeit Wohnsitz und Job in den USA. Somit war ich (glaube ich) nicht uneingeschränkt steuerpflichtig in DE. Habe in den USA Steuererklärung und Steuern bezahlt (Kosten des Studiums dort nicht absetzbar).

Kann ich diese Kosten trotzdem noch irgendwie in Deutschland geltend machen? (WISO Steuersoftware stuft mich als nicht uneingeschränkt steuerpflichtig ein - daher kann ich die nicht abgeben die Erklärung für 2019 & 2020). Ich war in der Zeit noch in DE gemeldet und hatte eine eigene Mietwohnung.

Vielen Dank!

Glaube ich nicht.
Wenn du 2019/20 in Deutschland gar keine Steuern gezahlt hast, kannst du natürlich auch keine Aufwände dafür geltend machen.

Die Werbungskosten kannst du auch nur in spätere Jahre übernehmen, wenn du 19/20 in Deutschland steuerpflichtig gewesen wärst aber z.B. kein Einkommen gehabt hättest. Verdienst zu aber in einem anderen Land Geld und zahlst dort Steuern fällt diese Option weg.

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 29.09.2022:

Toller Support hier.

Mein Sachverhalt ist wie folg:
Studium in den USA (Master) von 2019 - 2020 (2 Jahre berufsbegleitend). In der Zeit Wohnsitz und Job in den USA. Somit war ich (glaube ich) nicht uneingeschränkt steuerpflichtig in DE. Habe in den USA Steuererklärung und Steuern bezahlt (Kosten des Studiums dort nicht absetzbar).

Kann ich diese Kosten trotzdem noch irgendwie in Deutschland geltend machen? (WISO Steuersoftware stuft mich als nicht uneingeschränkt steuerpflichtig ein - daher kann ich die nicht abgeben die Erklärung für 2019 & 2020). Ich war in der Zeit noch in DE gemeldet und hatte eine eigene Mietwohnung.

Vielen Dank!

Glaube ich nicht.
Wenn du 2019/20 in Deutschland gar keine Steuern gezahlt hast, kannst du natürlich auch keine Aufwände dafür geltend machen.

Die Werbungskosten kannst du auch nur in spätere Jahre übernehmen, wenn du 19/20 in Deutschland steuerpflichtig gewesen wärst aber z.B. kein Einkommen gehabt hättest. Verdienst zu aber in einem anderen Land Geld und zahlst dort Steuern fällt diese Option weg.

Das ist natürlich ärgerlich. Ich hatte einen Wohnsitz noch in Deutschland - würde das reichen? Habe hier auch Miete bezahlt und das lief auch alles unter meinem Namen - war auch in DE gemeldet.

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 29.09.2022:

WiWi Gast schrieb am 29.09.2022:

Toller Support hier.

Mein Sachverhalt ist wie folg:
Studium in den USA (Master) von 2019 - 2020 (2 Jahre berufsbegleitend). In der Zeit Wohnsitz und Job in den USA. Somit war ich (glaube ich) nicht uneingeschränkt steuerpflichtig in DE. Habe in den USA Steuererklärung und Steuern bezahlt (Kosten des Studiums dort nicht absetzbar).

Kann ich diese Kosten trotzdem noch irgendwie in Deutschland geltend machen? (WISO Steuersoftware stuft mich als nicht uneingeschränkt steuerpflichtig ein - daher kann ich die nicht abgeben die Erklärung für 2019 & 2020). Ich war in der Zeit noch in DE gemeldet und hatte eine eigene Mietwohnung.

Vielen Dank!

Glaube ich nicht.
Wenn du 2019/20 in Deutschland gar keine Steuern gezahlt hast, kannst du natürlich auch keine Aufwände dafür geltend machen.

Die Werbungskosten kannst du auch nur in spätere Jahre übernehmen, wenn du 19/20 in Deutschland steuerpflichtig gewesen wärst aber z.B. kein Einkommen gehabt hättest. Verdienst zu aber in einem anderen Land Geld und zahlst dort Steuern fällt diese Option weg.

Besser glauben als grübeln? Die vorstehende Aussage ist natürlich als bloße Laienmeinung zu werten und hat mit der geltenden Rechtslage leider wenig gemein. Grundsätzlich wärest du - auf Basis des geschilderten Sachverhalts - nämlich tatsächlich in zwei Staaten unbeschränkt steuerpflichtig. Leider greift bei dir jedoch die Ausnahme zur Regel, hier das DBA mit den USA. Dieses löst hier die doppelte Steuerpflicht im vorliegenden Sachverhalt ausschließlich zugunsten der USA, was eine Veranlagung und einen Werbungskostenabzug leider nicht zulässt.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Hallo, ich hätte ebenfalls einen etwas spezielleren Fall. Ich absolviere aktuell ein Auslandssemester in China, aufgrund der Einreisebestimmungen finden meine Kurse online statt. Bestünde die Chance eine mehrmonatige Reise nach Taiwan genauso abzusetzen als wäre ich nach festland-china gereist? Das hätte für mich den Vorteil das ich zumindest in der selben Zeitzone (hier in DE finden meine Kurse teilweise in der Nacht statt), und die Sprache die gleiche wäre.

Schonmal vielen Dank für die Antwort

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Hallo, ich hätte ebenfalls einen spezielleren Fall. Ich absolviere aktuell ein Auslandsemester in China, aufgrund der Einreisebestimmungen finden meine Kurse online statt. Bestünde die Chance eine mehrmonatige Reise nach Taiwan im Zeitraum des Auslandsemesters genauso abzusetzen als wäre ich nach Festlandchina gereist? Das hätte für mich den Vorteil das ich zumindest in der selben Zeitzone (hier in DE finden meine Kurse teilweise in der Nacht statt), und die Landessprache die selbe wäre.

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Nein. Deine Uni (Reiseort/Auswärtstätigkeit) liegt in China und du nimmst an der Veranstaltung ONLINE teil. Damit entfällt die Anfahrt an den Tätigkeitsort.

Das ist ungefähr so, wie wenn ich im HomeOffice sitze und dem Finanzamt erkläre, dass ich jeden morgen nach Sylt pendle, weil ich dort besser arbeiten kann.

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 03.10.2022:

Hallo, ich hätte ebenfalls einen etwas spezielleren Fall. Ich absolviere aktuell ein Auslandssemester in China, aufgrund der Einreisebestimmungen finden meine Kurse online statt. Bestünde die Chance eine mehrmonatige Reise nach Taiwan genauso abzusetzen als wäre ich nach festland-china gereist? Das hätte für mich den Vorteil das ich zumindest in der selben Zeitzone (hier in DE finden meine Kurse teilweise in der Nacht statt), und die Sprache die gleiche wäre.

Schonmal vielen Dank für die Antwort

Puh, ich sehe das zwar durchaus kritisch, eine derart glasklare Abfuhr wie mein Vorposter würde ich dem Ganzen jedoch nicht erteilen. Es gibt hier durchaus gewichtige Gründe die für die Auswärtstätigkeit sprechen, aber ebenso wichtige, welche dagegen sprächen. Durch eine dankbare Änderung der Rechtsprechung wirft das Finanzamt jedoch diese "gemischten" Aufwendungen nicht mehr komplett raus, es kürzt sie nur auf den "beruflich veranlassten" Teil; besteht kein geeigneter Aufteilungsmaßstab (hier gegeben) wird regelmäßige eine hälftige Kürzung vorgenommen. Dies ist in der Praxis oftmals der Fall bei den "Sprachreisen" junger Menschen an die sonnigen Strände.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Hallo,


kann ich in meinem Fall eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?

Zur Weiterbildung habe ich ein Masterstudium in Österreich begonnen und hier auch ein Zimmer gemietet. Meine Wohnung in Deutschland habe ich behalten. Die Entfernung beider Haushalte sind über 400km. Die Strecke habe ich meist mit dem eigenen Auto zurückgelegt. In diesem Zeitraum bin ich diese Strecke 12x gefahren.
Kann ich die Miete für die Wohnung in Österreich als Werbungskosten geltend machen? Kann ich die Fahrtkosten ebenfalls geltend machen? Wie sieht es mit Mautgebühren aus?

Zur genaueren Beschreibung:
Über das Jahr verteilt hatte ich mehrere verschiedene Einkommensarten: Selbstständige Tätigkeit, Angestelltenverhältnis, ALG II, Mini Job, Ehrenamtspauschale
Die Heimfahrten während des Studiums waren in der Regel durch Arbeit begründet.

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Hallo ich plane ein DBA (Dr. Business Administration im Ausland) UK oder Schweiz zu absolvieren. In dieser Zeit werde ich weiter in Deutschland wohnen und auch hier berufstätig sein und nur ab und an zu Seminaren ins Ausland müssen.

Ich gehe davon aus, das die ich Studiengebühren plus Reisekosten (und nein kein Sightseeing :-) dann von den Kosten absetzen kann)?

Danke vorab.

Steffen

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Guten Tag und vielen Dank für dieses wertvolle Forum!

Ich habe im Jahr 2018 ein einjähriges Masterstudium komplett in Südafrika an einer südafrikanischen Universität absolviert. Ich war nicht in Deutschland gemeldet. Meinen Verlust habe ich dem Finanzamt vorgetragen und dieses hat beschieden, dass die von mir geltend gemachte Miete für den kompletten Zeitraum des Studiums in Südafrika und die geltend gemachten Verpflegungskosten (insgesamt ca. 5000 EUR) nicht akzeptiert. Als Grund wird genannt "Im Rahmen des Masterstudiums stellt die Universität die erste Tätigkeitsstätte dar. Daher liegt keine auswärtige Tätigkeit vor." Ist das so korrekt?

Außerdem frage ich mich, wie ich mit dem Bescheid nun weiter verfahren muss, damit mein derzeit erzieltes Einkommen um den Verlust gemindert wird (und ich weniger Steuern zahle). Muss ich den Arbeitgeber in Kenntnis setzen? Geschieht die Verrechnung "automatisch" nach Bestandskraft des Bescheides? Oder mache ich das mit der Einkommenssteuererklärung 2023 geltend? ...

Vielleicht kann hier jemand helfen.

Vielen Dank und viele Grüße!

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 27.07.2023:

Hallo ich plane ein DBA (Dr. Business Administration im Ausland) UK oder Schweiz zu absolvieren. In dieser Zeit werde ich weiter in Deutschland wohnen und auch hier berufstätig sein und nur ab und an zu Seminaren ins Ausland müssen.

Ich gehe davon aus, das die ich Studiengebühren plus Reisekosten (und nein kein Sightseeing :-) dann von den Kosten absetzen kann)?

Danke vorab.

Steffen

Lieber Steffen,
ohne den Sachverhalt genau zu kennen, kann ich leider keine abschließende Aussage tätigen. Grundsätzlich erscheint mir hier jedoch ein Abzug der Werbungskosten möglich.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 27.07.2023:

Guten Tag und vielen Dank für dieses wertvolle Forum!

Ich habe im Jahr 2018 ein einjähriges Masterstudium komplett in Südafrika an einer südafrikanischen Universität absolviert. Ich war nicht in Deutschland gemeldet. Meinen Verlust habe ich dem Finanzamt vorgetragen und dieses hat beschieden, dass die von mir geltend gemachte Miete für den kompletten Zeitraum des Studiums in Südafrika und die geltend gemachten Verpflegungskosten (insgesamt ca. 5000 EUR) nicht akzeptiert. Als Grund wird genannt "Im Rahmen des Masterstudiums stellt die Universität die erste Tätigkeitsstätte dar. Daher liegt keine auswärtige Tätigkeit vor." Ist das so korrekt?

Außerdem frage ich mich, wie ich mit dem Bescheid nun weiter verfahren muss, damit mein derzeit erzieltes Einkommen um den Verlust gemindert wird (und ich weniger Steuern zahle). Muss ich den Arbeitgeber in Kenntnis setzen? Geschieht die Verrechnung "automatisch" nach Bestandskraft des Bescheides? Oder mache ich das mit der Einkommenssteuererklärung 2023 geltend? ...

Vielleicht kann hier jemand helfen.

Vielen Dank und viele Grüße!

Der geschilderte Sachverhalt lässt aus der Ferne leider kaum beurteilen; hier sind zahlreiche Sachverhalte zu berücksichtigen. Korrekt ist, dass eine Bildungseinrichtung die erste Tätigkeitsstätte darstellen kann.

Wenn du deinen Wohnsitz im Inland aufgegeben hast, sollte man sich jedoch zuvorderst die Frage nach dem Besteuerungsrecht im Inland stellen. Erst danach würde ich mit dem Ansatz der Werbungskosten (Doppelte Haushaltsführung, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand, Fortbildungskosten, etc.) beschäftigen.

Die Werbungskosten sind zwingend im Jahr des Mittelabflusses (hier wohl 2018) zu erfassen. Wird hier dann ein vortragsfähiger Verlust festgestellt, geschieht die Verrechnung mit den positiven Einkünften der Folgejahre von Amts wegen. Dein Arbeitgeber hat hiermit nichts zu schaffen. ob der Vielzahl der Sachverhalte würde ich hier jedoch professionelle Hilfestellung anraten.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Hallo zusammen,

ich klinke mich mal in die Diskussion mit ein, da ich denke dass meine Fragen hier ganz gut dazu passen.

Ich habe einen Doppelmaster gemacht und war dafür 1 Jahr im Ausland.
Folgende Kosten habe ich für das Auslandsstudium in der Steuererklärung geltend gemacht:

  • Studiengebühren im Ausland
  • Miete im Studentenwohnheim im Ausland (unmöbliert)
  • Stromkosten Ausland
  • Internet Ausland
  • Kosten für Einrichtung des Studentenwohnheims im Ausland
  • Verpflegungsmehraufwand für die Zeit im Ausland
  • Fahrkosten zur Uni im Ausland
  • Umzugskosten für den Umzug von Deutschland ins Ausland (Umzugskostenpauschale)
  • Doppelte Mietzahlung für mein WG-Zimmer in Deutschland

Nun hat der Mitarbeiter vom Finanzamt mir die doppelte Mietzahlungen für mein WG-Zimmer in Deutschland sowie die Umzugskosten von Deutschland ins Ausland, sowie die Kosten für die Einrichtung des Studentenwohnheim-Zimmers im Ausland gestrichen mit der Begründung, dass man einen privaten Haushalt braucht und ich ja bereits die Mietkosten für das Studentenwohnheim im Ausland absetze.

Für die doppelte Mietzahlungen meines WG-Zimmers in Deutschland lasse ich mir das ja noch eingehen (ich hätte das Zimmer in der WG ja auch untervermieten können, dies war aber vom Vermieter nicht gerne gesehen) aber ist die Aussage korrekt, dass die Umzugskosten ins Ausland und die Einrichtung der Wohnung im Ausland nicht absetzbar sind?

Und eine weitere Streichung hat mich verwundert, betrifft aber den Teil des Jahres den ich in Deutschland studiert habe. Ich bin davon ausgegangen und habe das in der Vergangenheit auch so gemacht, dass ich für Tage an denen ich mehr als 8 Stunden in der Bibliothek oder bei Lerngruppen gewesen bin, die Abwesenheitspauschale absetzen konnte. Dies wurde ebenfalls gestrichen mit der Begründung, dass es sich beim Studienort (Uni inkl. Bibliothek, Lernräume) um meinem erste Tätigkeitsstätte handelt. Dies ist laut der Aussage der Fall, weil ich keinen Studentenjob hatte...

Was meint ihr dazu und wie würdet ihr nun vorgehen bzw. begründen?

Vielen Dank und viele Grüße!

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Ceterum censeo

Master im Ausland von Steuer absetzbar?

Ich kann es zwar aus der Ferne nicht beurteilen, aber ggf. wäre hier ein Rechtsbehelf geboten. Aufgrund der Komplexität der Sachlage rate ich jedoch professionelle Hilfestellung an.
Liebe Grüße

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