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Master steuerlich geltend machen?

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Hallo,

ich bin derzeit am überlegen, ob ich den Master in England machen soll. Was mich in diesem Zusammenhang interessiert ist die Frage, ob die Studiengebühren als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Ich hab jetzt verschiedenes im Netz gelesen.
Soweit ich das verstanden habe ist die Angabe als Werbungskosten nur bei einem Zweitstudium möglich. Jetzt gibt es allerdings Quellen, die behaupten, dass ein konsekutiver Master KEIN Zweitstudium ist, andere widerum klassifizieren es trotzdem als Zweitstudium.

Hat jemand persönliche Erfahrungen gemacht? Ist ja doch ein nicht unerheblicher finanzieller Unterschied.

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Ist natürlich ein Zweitstudium und kannst du steuerlich geltend machen

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Zu welchen Zeitpunkt muss der Zweitstudium als Verlustvortrag in der Steuererklärung eingearbeitet werden? Am ende oder direkt am anfang? Was ist, wenn ich es am anfang mache und ein Praktikum in Angriff nehme...?

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Duali

Master steuerlich geltend machen?

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Zu welchen Zeitpunkt muss der Zweitstudium als Verlustvortrag in der Steuererklärung eingearbeitet werden? Am ende oder direkt am anfang? Was ist, wenn ich es am anfang mache und ein Praktikum in Angriff nehme...?

Wenn du deinen Master 2018 beginnst, musst du auch 2018 beginnen deinen Verlustvortrag geltend zu machen. Wenn du ein Praktikum machst, wird aber evtl. gar keiner zustande kommen, da du ja dann erstmal die Einkünfte aus diesem auf 0 reduzieren musst.

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Studiert BWL und hatte noch nie § 11 EStG? Früher im Diplom hatten man sowas noch ...

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Studiert BWL und hatte noch nie § 11 EStG? Früher im Diplom hatten man sowas noch ...

Bitte nicht anfangen mit Diplom... Die Diskussion gibt es in jedem zweiten Thread, ich weiß, früher war alles besser.

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Studiert BWL und hatte noch nie § 11 EStG? Früher im Diplom hatten man sowas noch ...

Da hatte jemand meinen Thread gekapert :D
Soweit ich das bisher in Erfahrung bringen konnte, ist das Ganze aber doch auch im Nachhinein als Verlustvortrag machbar oder?

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Sofern dann die ESt des betreffenden VZ noch nicht festgesetzt wurde und keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, dann auf jeden Fall.

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Habe meine Master in Frankreich absolviert und konnte die Kosten komplett als Verlustvortrag geltend machen

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Wieviel kann man da so geltend machen ? Wieviel bekommt man am Ende zurück?

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Nicht alle studieren bwl....

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Studiert BWL und hatte noch nie § 11 EStG? Früher im Diplom hatten man sowas noch ...

Da hatte jemand meinen Thread gekapert :D
Soweit ich das bisher in Erfahrung bringen konnte, ist das Ganze aber doch auch im Nachhinein als Verlustvortrag machbar oder?

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Wieviel kann man da so geltend machen ? Wieviel bekommt man am Ende zurück?

Du kannst die gesamten Studiengebühren sowie ein paar andere, kleinere Ausgaben (Fahrt vom Heimatort zum neuen Studienort) geltend machen. Die werden dir dann voll auf die Lohnsteuer angerechnet, aber nicht auf die Sozialversicherungsebeiträge.
Bin im August letztes Jahr eingestiegen, habe von August bis Dezember 28k verdient, hatte Studiengebühren von 22k und habe 3,7k an Steuern gespart.

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Gilt das nur für das jeweilige Jahr oder kann ich dieses Jahr (2018) die Kosten vom Studium in 2017 für dieses Jahr anrechnen? Habe ja 2017 studiert und somit noch nicht gearbeitet.

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Hast du das am Ende des Jahres gemacht oder schon während dem Monat, sodass es dir direkt von der Lohnsteuer abgezogen wurde?

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Dann hast du so ziemlich alles falsch gemacht und deine ganzen tax credits verschenkt, da man sie nur im ersten jahr abtragen kann...

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Wieviel kann man da so geltend machen ? Wieviel bekommt man am Ende zurück?

Du kannst die gesamten Studiengebühren sowie ein paar andere, kleinere Ausgaben (Fahrt vom Heimatort zum neuen Studienort) geltend machen. Die werden dir dann voll auf die Lohnsteuer angerechnet, aber nicht auf die Sozialversicherungsebeiträge.
Bin im August letztes Jahr eingestiegen, habe von August bis Dezember 28k verdient, hatte Studiengebühren von 22k und habe 3,7k an Steuern gespart.

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

WiWi Gast schrieb am 30.04.2018:

Dann hast du so ziemlich alles falsch gemacht und deine ganzen tax credits verschenkt, da man sie nur im ersten jahr abtragen kann...

WiWi Gast schrieb am 21.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Wieviel kann man da so geltend machen ? Wieviel bekommt man am Ende zurück?

Du kannst die gesamten Studiengebühren sowie ein paar andere, kleinere Ausgaben (Fahrt vom Heimatort zum neuen Studienort) geltend machen. Die werden dir dann voll auf die Lohnsteuer angerechnet, aber nicht auf die Sozialversicherungsebeiträge.
Bin im August letztes Jahr eingestiegen, habe von August bis Dezember 28k verdient, hatte Studiengebühren von 22k und habe 3,7k an Steuern gespart.

Ohje haha.. du wärst also an seiner Stelle erst ein halbes Jahr später eingestiegen? Hoffe du arbeitest noch lange nicht.

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

WiWi Gast schrieb am 30.04.2018:

Dann hast du so ziemlich alles falsch gemacht und deine ganzen tax credits verschenkt, da man sie nur im ersten jahr abtragen kann...

Oha, ich merke schon: die Steuerrechtskenntnisse lassen hier doch stark zu wünschen übrig.

Zum Thema Zweitstudium: Es kommt drauf an! Wenn dein Lebensweg Bachelor -> Berufseinstieg -> Master war, dann ist der Master ein Zweitstudium.
Wenn du bereits eine Ausbildung absolviert hast: Zweitstudium
Wenn es kein konsekutiver Studiengang ist: Zweitstudium
Andernfalls zumindest de lege lata: Erststudium, aber Verfahren vor dem BVerfG anhängig.

Zum Thema Kosten geltend machen: Wenn du keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielst o. Ä., dann kannst du deine StE bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen; sprich StE 2014 bis zum 31.12.2018 (sog. Antragsveranlagung). Problem ist nur: Wenn die Kosten im Rahmen eines Zweitstudiums anfallen: vortragsfähige Werbungskosten (Verlustvortrag), wenn sie im Rahmen eines Erststudiums anfallen: Sonderausgaben (nicht vortragsfähig).

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

antworten
Chrissi789

Master steuerlich geltend machen?

Trotzdem ist das thema manchmal echt fragwürdig. Meine Freundin ist im Oktober eingestiegen und nicht über den Grundfreibetrag hinaus gekommen. Die angesparten Verluste von 6000 werden aber trotzdem mit den 8000 verrechnet und somit komplett Wertlos.

antworten
WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Chrissi789 schrieb am 04.05.2018:

Trotzdem ist das thema manchmal echt fragwürdig. Meine Freundin ist im Oktober eingestiegen und nicht über den Grundfreibetrag hinaus gekommen. Die angesparten Verluste von 6000 werden aber trotzdem mit den 8000 verrechnet und somit komplett Wertlos.

Sie werden auf die Einkünfte deiner Freundin angerechnet und das ist nicht fragwürdig sondern ganz normales Steuerrecht.

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

WiWi Gast schrieb am 04.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 30.04.2018:

Dann hast du so ziemlich alles falsch gemacht und deine ganzen tax credits verschenkt, da man sie nur im ersten jahr abtragen kann...

Oha, ich merke schon: die Steuerrechtskenntnisse lassen hier doch stark zu wünschen übrig.

Zum Thema Zweitstudium: Es kommt drauf an! Wenn dein Lebensweg Bachelor -> Berufseinstieg -> Master war, dann ist der Master ein Zweitstudium.
Wenn du bereits eine Ausbildung absolviert hast: Zweitstudium
Wenn es kein konsekutiver Studiengang ist: Zweitstudium
Andernfalls zumindest de lege lata: Erststudium, aber Verfahren vor dem BVerfG anhängig.

Zum Thema Kosten geltend machen: Wenn du keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielst o. Ä., dann kannst du deine StE bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen; sprich StE 2014 bis zum 31.12.2018 (sog. Antragsveranlagung). Problem ist nur: Wenn die Kosten im Rahmen eines Zweitstudiums anfallen: vortragsfähige Werbungskosten (Verlustvortrag), wenn sie im Rahmen eines Erststudiums anfallen: Sonderausgaben (nicht vortragsfähig).

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Danke. +1

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Wieviel kann man da so geltend machen ? Wieviel bekommt man am Ende zurück?

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Bei Studiengebühren von 20-50k? Kann mal wer konkrete Zahlen nennen?

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Leute...reisst euch mal zusammen...ihr wollt alle ne krasse karriere machen aber kriegt eure eigenen Finanzen nicht ordentlich organisiert bzw habt keinen überblick.

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Wieviel kann man da so geltend machen ? Wieviel bekommt man am Ende zurück?

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Bei Studiengebühren von 20-50k? Kann mal wer konkrete Zahlen nennen?

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Danke für deine Hilfe.

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Leute...reisst euch mal zusammen...ihr wollt alle ne krasse karriere machen aber kriegt eure eigenen Finanzen nicht ordentlich organisiert bzw habt keinen überblick.

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Wieviel kann man da so geltend machen ? Wieviel bekommt man am Ende zurück?

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Bei Studiengebühren von 20-50k? Kann mal wer konkrete Zahlen nennen?

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Chrissi789 schrieb am 04.05.2018:

Trotzdem ist das thema manchmal echt fragwürdig. Meine Freundin ist im Oktober eingestiegen und nicht über den Grundfreibetrag hinaus gekommen. Die angesparten Verluste von 6000 werden aber trotzdem mit den 8000 verrechnet und somit komplett Wertlos.

Würde ich jetzt nicht als fragwürdig, sondern eher als dumm von deiner Freundin bezeichnen

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WiWi Gast

Master steuerlich geltend machen?

Hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. Mal angenommen du verdienst im ersten Berufsjahr 65k und in diesem Jahr werden deine Verluste iHv 20k verrechnet, bekommst du bei einem Grenzsteuersatz von 42% (+Soli + KirSt) ca. 7k - 8k zurück.

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 20.04.2018:

Wieviel kann man da so geltend machen ? Wieviel bekommt man am Ende zurück?

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Bei Studiengebühren von 20-50k? Kann mal wer konkrete Zahlen nennen?

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