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Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

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WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Weiss jemand ob man nach zwei Bachelorstudiengängen (einen abgeschlossen, einen nicht) sein Masterstudium immer noch als Zweitstudium steuerlich absetzen kann?

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Ceterum censeo

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Kommt darauf an, was du mit "absetzen" meinst. Als Sonderausgaben geltend machen: Kein Problem. Als Werbungskosten ansetzen: Kommt drauf an, zudem Verfahren anhängig beim BVerfG.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 11.09.2019:

Kommt darauf an, was du mit "absetzen" meinst. Als Sonderausgaben geltend machen: Kein Problem. Als Werbungskosten ansetzen: Kommt drauf an, zudem Verfahren anhängig beim BVerfG.
Liebe Grüße

Stimmt doch gar nicht? Wenn er schon einen Bachelor hat, ist das Masterstudium ein Zweitstudium und damit voll als Werbungskosten absetzbar

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Ceterum censeo

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 11.09.2019:

Stimmt doch gar nicht? Wenn er schon einen Bachelor hat, ist das Masterstudium ein Zweitstudium und damit voll als Werbungskosten absetzbar

*seufz*
Und das ist in jedem einzelnen Fall so und wurde nie vom BFH oder den Finanzgerichten abweichend entschieden, dass du einen solchen Absolutheitsanspruch proklamieren kannst? ;-)
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 11.09.2019:

WiWi Gast schrieb am 11.09.2019:

Stimmt doch gar nicht? Wenn er schon einen Bachelor hat, ist das Masterstudium ein Zweitstudium und damit voll als Werbungskosten absetzbar

*seufz*
Und das ist in jedem einzelnen Fall so und wurde nie vom BFH oder den Finanzgerichten abweichend entschieden, dass du einen solchen Absolutheitsanspruch proklamieren kannst? ;-)
Liebe Grüße

Nein ich kenne keinen bei dem es so war. Steuererklärung abgeben und fertig

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Ceterum censeo

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 12.09.2019:

Nein ich kenne keinen bei dem es so war. Steuererklärung abgeben und fertig

Und mir persönlich ist niemand bekannt, der in Bielefeld wohnhaft wäre, daher gibt es Bielefeld nicht. Wie du feststellen kannst, ist diese Argumentation eher durchwachsen. Lass dir gesagt sein: Es ist nicht so einfach und kommt drauf an (!)
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 12.09.2019:

Nein ich kenne keinen bei dem es so war. Steuererklärung abgeben und fertig

Und mir persönlich ist niemand bekannt, der in Bielefeld wohnhaft wäre, daher gibt es Bielefeld nicht. Wie du feststellen kannst, ist diese Argumentation eher durchwachsen. Lass dir gesagt sein: Es ist nicht so einfach und kommt drauf an (!)
Liebe Grüße

Oh mann...
Warum sollte ein Masterstudium denn nicht als Zweitstudium gelten? Das ist in 99% der Fälle so. Erläutere uns

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Ceterum censeo

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 12.09.2019:

Oh mann...
Warum sollte ein Masterstudium denn nicht als Zweitstudium gelten? Das ist in 99% der Fälle so. Erläutere uns

Warum? Weil die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Mag es in der überwiegenden Zahl der Fälle ein Zweitstudium sein? Ja.
Ist es immer so? Mitnichten. Daher reagiere ich auf solch pauschale Aussagen (die im Steuerrecht ohnehin nie angebracht sind) relativ allergisch, insb. wenn man dann noch ohne die erforderliche Sachkenntnis zu besitzen derart auf seiner Meinung beharrt. ;-)

Liebe Grüße

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WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 12.09.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.09.2019:

Oh mann...
Warum sollte ein Masterstudium denn nicht als Zweitstudium gelten? Das ist in 99% der Fälle so. Erläutere uns

Warum? Weil die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Mag es in der überwiegenden Zahl der Fälle ein Zweitstudium sein? Ja.
Ist es immer so? Mitnichten. Daher reagiere ich auf solch pauschale Aussagen (die im Steuerrecht ohnehin nie angebracht sind) relativ allergisch, insb. wenn man dann noch ohne die erforderliche Sachkenntnis zu besitzen derart auf seiner Meinung beharrt. ;-)

Liebe Grüße

Fachkompetenz mag vorhanden sein, Sozialkompetenz = 0. Unsympath

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WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Also ich habe keine Ahnung von Steuern, desshalb kann ich dazu nicht viel sagen, aber ob ein Master Studium als Zweitstudium gilt oder als fortgeführten Studium/Aufbaustudium, hängt in der Regel auch davon ab, ob es sich um ein konsekutives oder ein nicht konsekutives Studium handelt. Zumindest die Krankenkasse macht hier unterschiede. Ob das bei der Steuer auch eine Rolle spielt, weiß ich aber nicht.

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WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Ein Zweitstudium ist ein eigener grundständiger Studiengang. Wenn du also BWL studierst und danach Informatik, ist das Informatik-Studium als Zweitstudium zu klassifizieren. Auf Anhieb kenne ich jetzt kein Masterstudium, das als Zweitstudium absolviert werden kann. Denn oftmals ist es so, dass eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten aus verschiedenen Modulen erbracht werden muss. Macht auch Sinn. Übertragen auf das eingangs erwähnte Beispiel bedeutet es, dass ich wohl schlecht einen Master in Informatik schaffen kann, wenn ich die im Bachelorstudium vermittelten Grundlagen nicht beherrsche. Korrigiert mich, falls ich falsch liege (mit Nennung eines Studiengangs sowie der jeweiligen PO + Uni, da es mich schon immer interessierte).

Und beim BVerfG anhängigen Verfahren geht es darum, ob die Kosten der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung als Werbungskosten abgesetzt werden können. Die Rechtsprechung war in den vergangenen Jahren so ziemlich ausbildungsfreundlich, weswegen ich davon ausgehe, dass das BVerfG im Sinne der Azubis und Studenten entscheiden wird.

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WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 12.09.2019:

Ein Zweitstudium ist ein eigener grundständiger Studiengang. Wenn du also BWL studierst und danach Informatik, ist das Informatik-Studium als Zweitstudium zu klassifizieren. Auf Anhieb kenne ich jetzt kein Masterstudium, das als Zweitstudium absolviert werden kann.

Bei MINT Studiengängen kommt sowas häufiger vor. Kenne Leute mit MB Bachelor und Mechatronik Master, der andere mit Bachelor Mechatronik und Master Informatik, und jemanden mit Bachelor Physik und Master Mathe. So ungewöhnlich ist das da nicht.

Denn oftmals ist es so, dass eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten aus verschiedenen Modulen erbracht werden muss. Macht auch Sinn. Übertragen auf das eingangs erwähnte Beispiel bedeutet es, dass ich wohl schlecht einen Master in Informatik schaffen kann, wenn ich die im Bachelorstudium vermittelten Grundlagen nicht beherrsche. Korrigiert mich, falls ich falsch liege (mit Nennung eines Studiengangs sowie der jeweiligen PO + Uni, da es mich schon immer interessierte).

Und beim BVerfG anhängigen Verfahren geht es darum, ob die Kosten der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung als Werbungskosten abgesetzt werden können. Die Rechtsprechung war in den vergangenen Jahren so ziemlich ausbildungsfreundlich, weswegen ich davon ausgehe, dass das BVerfG im Sinne der Azubis und Studenten entscheiden wird.

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Ceterum censeo

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 12.09.2019:

Fachkompetenz mag vorhanden sein, Sozialkompetenz = 0. Unsympath

*lach*
Einer derart fundierten Einschätzung eines ausgewiesenen Experten kann ich nichts entgegen setzen. ;-)
Im Sinne des TE und der interessierten Allgemeinenheit sehe ich mich jedoch eher der Wahrheit verpflichtet, als persönlichen Befindlichkeiten.
Ohne Gruß

antworten
WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 15.09.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.09.2019:

Fachkompetenz mag vorhanden sein, Sozialkompetenz = 0. Unsympath

*lach*
Einer derart fundierten Einschätzung eines ausgewiesenen Experten kann ich nichts entgegen setzen. ;-)
Im Sinne des TE und der interessierten Allgemeinenheit sehe ich mich jedoch eher der Wahrheit verpflichtet, als persönlichen Befindlichkeiten.
Ohne Gruß

Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmal erwähnen dass auch der Paragraph 6 (3) b nicht vergessen werden. Es handelt sich hier im Fall des 2. Master Studium um eine Sublimation der sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen welche eine unmittelbare Folge des Paragraph 71 StGB nach sich zieht. Es handelt sich hiermit um ein akkumulieren der Sonderausgaben und ein Verlustvortrag muss somit erst rechtsgültig nach Paragraph 36 GenG beschlossen werden. Du musst in jedem Fall abklären ob du koscher bist, wie man in dem Fall sagt.

Herzlichsten Freitag wünsche ich

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WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Ich will mich nicht in den Streit oben einmischen, aber er hat mich doch (auf der Sachebene) neugierig gemacht. Ich hatte immer den Eindruck, dass steuerlich der Bachelor als Erstausbildung gilt und daher nur als Sonderausgabe angesetzt werden kann. Das wurde ja auch oben schon genannt.
Allerdings dachte ich, dass jede Ausbildung danach - auch der konsekutive Master - als Zweitstudium und zum Werbekostenabzug berechtigt. Hier wird doch auch schon seit Jahren diskutiert, ob sich ein Studium mit 30 Tsd. € Studiengebühren rentiert. Oft wird dabei auch der steuerliche Aspekt erwähnt. Deswegen würde mich wirklich interessieren, unter welchen Umständen der Master nicht unter Werbungskosten fällt.
Danke!

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WiWi Gast

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

Ceterum censeo schrieb am 15.09.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.09.2019:

Fachkompetenz mag vorhanden sein, Sozialkompetenz = 0. Unsympath

*lach*
Einer derart fundierten Einschätzung eines ausgewiesenen Experten kann ich nichts entgegen setzen. ;-)
Im Sinne des TE und der interessierten Allgemeinenheit sehe ich mich jedoch eher der Wahrheit verpflichtet, als persönlichen Befindlichkeiten.
Ohne Gruß

Baaam "ohne Gruß" shots fired

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Ceterum censeo

Masterstudium nach zwei Bachelorstudiengängen steuerlich absetzbar?

WiWi Gast schrieb am 15.09.2019:

Ich will mich nicht in den Streit oben einmischen, aber er hat mich doch (auf der Sachebene) neugierig gemacht. Ich hatte immer den Eindruck, dass steuerlich der Bachelor als Erstausbildung gilt und daher nur als Sonderausgabe angesetzt werden kann. Das wurde ja auch oben schon genannt.
Allerdings dachte ich, dass jede Ausbildung danach - auch der konsekutive Master - als Zweitstudium und zum Werbekostenabzug berechtigt. Hier wird doch auch schon seit Jahren diskutiert, ob sich ein Studium mit 30 Tsd. € Studiengebühren rentiert. Oft wird dabei auch der steuerliche Aspekt erwähnt. Deswegen würde mich wirklich interessieren, unter welchen Umständen der Master nicht unter Werbungskosten fällt.
Danke!

Als ein nicht ganz unübliches Beispiel wäre hier der beim juristschen Nachwuchs beliebte LL. M. (Ausland) zu nennen. Diesen kann man oftmals bereits vor Beendigung der juristischen Ausbildung beginnen (und sogar abschließen), wodurch er in bestimmten Situationen als erster berufsqualifizierter Abschluss anzusehen ist, insb. wenn sich das StEx etwas verzögert.
Liebe Grüße

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