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Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

Hallo zusammen,

ich habe ein Masterstudium an einer privaten Uni absolviert. Die Studiengebühren haben mir meine Eltern finanziert. Für mich ist allerdings klar, dass ich diese in meinen ersten Berufsjahren zurückzahle, was auch so ausgemacht wurde. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich diese Gebühren als Werbungskosten bei meiner Steuererklärung angeben kann.

Dank schon mal für die Antworten!

Beste Grüße

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

Nein, geht als Unterhalt durch.

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

Wenn deine Eltern die Studiengebühren bezahlt haben, dann nein. Wenn Du bei Deinen Eltern ein Darlehen aufgenommen hast und Du die Studiengebühren bezahlt hast, dann ja.

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

Ja klar, du gibst allerdings nicht die Ratenzahlung an deine Eltern an (es sei denn sie verlangen Zinsen), sondern nimmst einfach die Rechnung der Uni mit in die Steuer.

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

Wieso sollte das nicht gehen????????

WiWi Gast schrieb am 17.08.2020:

Hallo zusammen,

ich habe ein Masterstudium an einer privaten Uni absolviert. Die Studiengebühren haben mir meine Eltern finanziert. Für mich ist allerdings klar, dass ich diese in meinen ersten Berufsjahren zurückzahle, was auch so ausgemacht wurde. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich diese Gebühren als Werbungskosten bei meiner Steuererklärung angeben kann.

Dank schon mal für die Antworten!

Beste Grüße

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

Ansetzen kannst du sie immer. Weil Master gehen sie auch als Verlustvortrag rein (sofern du keine Einnahmen im gleichen Jahr hast, die die Kosten übersteigen). Du musst sie aber in dem Jahr ansetzen, in dem die Zahlung erfolgte, das ist sehr wichtig. Falls sie also im letzten Jahr angefallen sind, du aber für letztes Jahr noch keine Steuererklärung gemacht hast, kannst du dies nachholen. Hast du schon eine Steuererklärung gemacht und vergessen die Kosten anzugeben, ist das gelaufen.

Ich geh auch mal davon aus, dass das Studium noch keine 7 Jahre her ist. Dann wäre eine rückwirkende Steuererklärung nicht mehr möglich.

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

Soweit ich weiß, ist es egal ob deine Eltern dir das Geld vorgestreckt haben und du es selbst an die Uni gezahlt hast oder deine Eltern die Rechnungen direkt beglichen haben. Da gab es bereits Urteile, weil es sich hierbei um eine Verkürzung des Zahlungsweges handelt.

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

Ich hätte jetzt salopp gesagt, das du nur Aufwand geltend machen kannst, der dir auch wirklich angefallen(nachweislich) ist.

Wenn du die Rechnung deinen Eltern gibst und die dann die Überweisung machen und ihr euch nur untereinander abgesprochen habt, das die das irgendwann zurück bekomme, würde ich eher zu nein tendieren. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, das das finanzamt groß nachfragt wenn du einfach die Rechnung als WK einreichst. Du musst nur sicher sein, das deine Eltern es nicht in irgendeiner Form in Ihrer Est geltend machen.

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

WiWi Gast schrieb am 18.08.2020:

Ich hätte jetzt salopp gesagt, das du nur Aufwand geltend machen kannst, der dir auch wirklich angefallen(nachweislich) ist.

Wenn du die Rechnung deinen Eltern gibst und die dann die Überweisung machen und ihr euch nur untereinander abgesprochen habt, das die das irgendwann zurück bekomme, würde ich eher zu nein tendieren. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, das das finanzamt groß nachfragt wenn du einfach die Rechnung als WK einreichst. Du musst nur sicher sein, das deine Eltern es nicht in irgendeiner Form in Ihrer Est geltend machen.

Kann das jemand bestätigen?

Danke!

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

Du kannst es als Werbungskosten in deiner Steuererklärung ansetzen. Selbst wenn deine Eltern die Rechnung direkt bezahlen, würde es gehen (Stichwort: abgekürzter Zahlungsweg). Deine Eltern können die Aufwendungen natürlich nicht auch noch in ihrer Erklärung ansetzen.

VG

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

WiWi Gast schrieb am 18.08.2020:

Ich hätte jetzt salopp gesagt, das du nur Aufwand geltend machen kannst, der dir auch wirklich angefallen(nachweislich) ist.

Wenn du die Rechnung deinen Eltern gibst und die dann die Überweisung machen und ihr euch nur untereinander abgesprochen habt, das die das irgendwann zurück bekomme, würde ich eher zu nein tendieren. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, das das finanzamt groß nachfragt wenn du einfach die Rechnung als WK einreichst. Du musst nur sicher sein, das deine Eltern es nicht in irgendeiner Form in Ihrer Est geltend machen.

Kann das jemand bestätigen?

Danke!

Wenn vereinbart ist dass du die Gebühren selber zahlst und deine Eltern die Zahlungen nur in Form eines Darlehns übernommen haben, wär dies in dem oben beschriebenen Fall lediglich ein verkürzter Zahlungsweg, hat somit aber keine Auswirkungen auf die Frage der Absetzbarkeit der Kosten auf deiner Seite.
Einzige Problem wäre in diesem Fall nur der Nachweis über das Darlehn, dieses könnte man z.B. mit einem Darlehnsvertrag belegen.

antworten
WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

WiWi Gast schrieb am 18.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 18.08.2020:

Ich hätte jetzt salopp gesagt, das du nur Aufwand geltend machen kannst, der dir auch wirklich angefallen(nachweislich) ist.

Wenn du die Rechnung deinen Eltern gibst und die dann die Überweisung machen und ihr euch nur untereinander abgesprochen habt, das die das irgendwann zurück bekomme, würde ich eher zu nein tendieren. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, das das finanzamt groß nachfragt wenn du einfach die Rechnung als WK einreichst. Du musst nur sicher sein, das deine Eltern es nicht in irgendeiner Form in Ihrer Est geltend machen.

Kann das jemand bestätigen?

Danke!

Wenn vereinbart ist dass du die Gebühren selber zahlst und deine Eltern die Zahlungen nur in Form eines Darlehns übernommen haben, wär dies in dem oben beschriebenen Fall lediglich ein verkürzter Zahlungsweg, hat somit aber keine Auswirkungen auf die Frage der Absetzbarkeit der Kosten auf deiner Seite.
Einzige Problem wäre in diesem Fall nur der Nachweis über das Darlehn, dieses könnte man z.B. mit einem Darlehnsvertrag belegen.

Wozu denn der ganze Aufriss? Ich würde einfach die Rechnungen von der Uni in die Steuererklärung nehmen (vorausgesetzt die Eltern haben das nicht schon bei sich getan) und gut ist.

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WiWi Gast

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

WiWi Gast schrieb am 18.08.2020:

Ich hätte jetzt salopp gesagt, das du nur Aufwand geltend machen kannst, der dir auch wirklich angefallen(nachweislich) ist.

Wenn du die Rechnung deinen Eltern gibst und die dann die Überweisung machen und ihr euch nur untereinander abgesprochen habt, das die das irgendwann zurück bekomme, würde ich eher zu nein tendieren. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, das das finanzamt groß nachfragt wenn du einfach die Rechnung als WK einreichst. Du musst nur sicher sein, das deine Eltern es nicht in irgendeiner Form in Ihrer Est geltend machen.

Kann das jemand bestätigen?

Danke!

Wenn vereinbart ist dass du die Gebühren selber zahlst und deine Eltern die Zahlungen nur in Form eines Darlehns übernommen haben, wär dies in dem oben beschriebenen Fall lediglich ein verkürzter Zahlungsweg, hat somit aber keine Auswirkungen auf die Frage der Absetzbarkeit der Kosten auf deiner Seite.
Einzige Problem wäre in diesem Fall nur der Nachweis über das Darlehn, dieses könnte man z.B. mit einem Darlehnsvertrag belegen.

Wozu denn der ganze Aufriss? Ich würde einfach die Rechnungen von der Uni in die Steuererklärung nehmen (vorausgesetzt die Eltern haben das nicht schon bei sich getan) und gut ist.

Kannst du ja so machen, es kann halt sein dass das Finanzamt Zahlungsnachweise sehen will, ist eher selten aber kann halt sein. Für den Fall muss man dann halt nachweisen können dass die Zahlung der Eltern nur ein verkürzter Zahlungsweg ist.

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Ceterum censeo

Privates Masterstudium durch geliehenes Geld der Eltern Verlustvortrag?

Kurz zur steuerrechtlichen Einordnung, bevor noch mehr "Meinung" kommt. Die Studiengebühren eines Masterstudiums stellen idR als Kosten der Zweitausbildung Werbungskosten dar. Diese können im Jahr der Zahlung (an die Hochschule) geltend gemacht werden.

Tragen deine Eltern die Kosten direkt und endgültig handelt es sich um Drittaufwand, den der Steuerpflichtige (du) nicht (!) geltend machen kann. Trägst du die Kosten, weil deine Eltern dir ein Darlehen gewährten (offiziell), ist der abgekürzte Zahlungsweg unschädlich.
Die Eltern können die Kosten aber mEn in keinem Fall in ihrer Steuererklärung geltend machen, daher ist eine Doppelberücksichtigung hier kein Thema.

Um die Frage der Bestandskraft der vorherigen Veranlagungszeiträume zu beurteilen, benötigen wir mehr Informationen.
Liebe Grüße

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