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Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

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WiWi Gast

Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

Hi zusammen,

ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für mein Studium (2013-2016) rückwirkend zu erstellen um einen entsprechenden Verlustvortrag zu generieren.

Ich habe nebenher als Werkstudent gearbeitet und bereits vor dem Studium eine Ausbildung bei der Bank gemacht, entsprechend müssten meine gesamten Werbungskosten voll anrechenbar sein? Bei einem online Programm wird mir allerdings immer nur maximal die Lohnsteuer erstattet (welche für 2013 nichtmal vorhanden ist und für die anderen Jahre lächerlich wenig) und kein Verlustvortrag (bzw. Verlustvortrag mit 0€ angezeigt). Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich nur wegen meines Werkstudentenjobs jetzt keinen Verlustvortrag machen kann? Ich hatte dabei beträchtliche Kosten (Studienkredit, Notebook, Handy, Umzug, Lerngruppen etc. ) Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen.

Hat jemand von euch Erfahrungswerte dazu? Und lohnt es sich einen Steuerberater zu konsultieren?

Vielen Dank.
Grüße

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

Deine Werbungskosten werden auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Sind sie höher als die gezahlte Lohnsteuer, bekommst du diese zurück. Du kriegst nicht mehr zurück als du gezahlt hast. Das Programm zeigt dir das schon richtig an.

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

Es ist aber leider so, dass alle Einkünfte aus den Jahren 2013-2016 bereits voll mit den Werbungskosten verrechnet werden, auch dann wenn du effektiv überhaupt keine Steuern in diesen Jahren bezahlt hast.

Zum Beispiel für 2015:
Werbungskosten Studium: 5000 Euro
Einkünfte aus Werkstudentenjob: 6000 Euro

Die Werbungskosten von 5000 Euro werden voll mit den Einkünften aus dem Werkstudentenjob verrechnet - auch wenn darauf keine Steuern bezahlt werden mussten. Dies ist irrelevant. In diesem Fall könnte man erst einen Verlustvortrag generieren, wenn man Werbungskosten von mehr als 6000 Euro hat.

Vorgetragene Verlustvorträge aus dem Vorjahr 2014 - falls entstanden - werden auch mit den Einkünften aus 2015 verrechnet und können nicht bis nach dem Studium vorgetragen werden.

Wer während des Studiums arbeitet - auch wenn es nur Praktika oder Werkstudentenjobs sind - hat dementsprechend wenig Chancen einen Verlustvortrag geltend zu machen. Nicht unbedingt fair aber es ist so.

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bwlnothx

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

Wie viel hast du denn bei deinem Werkstudentenjob verdient und wie hoch waren deine Werbungskosten?

Ich vermute, dass durch deine Einnahmen bei den Werkstudentenjobs gar kein Verlust in den jeweiligen Kalenderjahren entstehen konnte, bzw. wenn, dann nur ein kleiner.

Zahlen würden hier aber auf jeden Fall weiterhelfen...

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

Das ist der Witz an der ganzen Sache...

Hast du 5000 Euro Werbungskosten aber gleichzeitig 5000 Euro als Werkstudent brutto verdient ist dein Verlustvortrag 0 euro.

Die Freigrenze von 80XX Euro gilt bei Verlusten nicht, was das System für Studenten Lächerlich macht.

Da ich nur von Bafög gelebt hab und nur am Ende des Masters zwei bezahlte Praktika gemacht habe, konnte ich immerhin 22000 Euro für Bachelor+Master als Verlustvortrag geltend machen. Habe auch vor dem Studium eine Ausbildung gemacht und im Studium zwei Auslandssemester.

Ohne die Einkünfte aus den Praktika wäre ich bei weit über 30.000 euro.

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

Wie häuft man denn ohne Studiengebühren einen so hohen Verlustvortrag an?!

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bwlnothx

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

WiWi Gast schrieb am 26.10.2017:

Wie häuft man denn ohne Studiengebühren einen so hohen Verlustvortrag an?!

U. A. durch Fahrtkosten (0,30 EUR pro gefahrenem KM, nicht pro Entfernungs KM wie bei der Pendlerpauschale), Verpflegungsmehraufwand (zumindest in den ersten drei Monaten), usw.

antworten
WiWi Gast

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

WiWi Gast schrieb am 26.10.2017:

Wie häuft man denn ohne Studiengebühren einen so hohen Verlustvortrag an?!

Fahrtkosten etwa. Ein Freund von mir ist 4 Jahre lang einfach 90km zur Uni gependelt das läppert sich.

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WiWi Gast

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

Hier nochmal der OP:

Ich habe relativ gut verdient in meinen Werkstudentenjobs, zwischen 5000-10000 pro Jahr.
Hätte ich jetzt von BAFÖG gelebt oder vom Geld meiner Eltern, dann hätte ich das Geld wiederbekommen? Wo liegt denn da bitte der Sinn? Da liege ich dem Staat schon nicht auf der Tasche und bekomme dann keine Entlastung?

Jemand anderes der von BAFÖG und KFW-Kredit lebt, bekommt hingegen bis zu 7000Euro Verlustvortrag?! Das ist doch wohl ein schlechter Scherz! Kann man dagegen nicht klagen? Finde ich wirklich eine bodenlose Frechheit.

Zu den Kosten: Man kann sehr viel ansetzen, z.B. Fahrten zu Lerngruppen, Laptop, Umzüge, Studiengebühren, Fahrtkosten zur Uni, diverse Pauschalen für Lehrmittel etc.

Ich komme so allerdings nie über meinen Bruttolohn - wie auch?
Das System ist ja wohl der größte Witz!

antworten
WiWi Gast

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

Wenn Du es vorfinanzieren kannst es gibt Steuergerichte.

WiWi Gast schrieb am 26.10.2017:

Hier nochmal der OP:

Ich habe relativ gut verdient in meinen Werkstudentenjobs, zwischen 5000-10000 pro Jahr.
Hätte ich jetzt von BAFÖG gelebt oder vom Geld meiner Eltern, dann hätte ich das Geld wiederbekommen? Wo liegt denn da bitte der Sinn? Da liege ich dem Staat schon nicht auf der Tasche und bekomme dann keine Entlastung?

Jemand anderes der von BAFÖG und KFW-Kredit lebt, bekommt hingegen bis zu 7000Euro Verlustvortrag?! Das ist doch wohl ein schlechter Scherz! Kann man dagegen nicht klagen? Finde ich wirklich eine bodenlose Frechheit.

Zu den Kosten: Man kann sehr viel ansetzen, z.B. Fahrten zu Lerngruppen, Laptop, Umzüge, Studiengebühren, Fahrtkosten zur Uni, diverse Pauschalen für Lehrmittel etc.

Ich komme so allerdings nie über meinen Bruttolohn - wie auch?
Das System ist ja wohl der größte Witz!

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bwlnothx

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

Bitte schmeiß nicht alles durcheinander hier.

Verlustvortrag = Einnahmen - Ausgaben

Zu deinen Einnahmen zählen nun mal auch die Werkstudentenjobs.
Dass du dort noch keine bzw nur wenige Steuern gezahlt hast, liegt am Grundfreibetrag.

Ich frage mich ohnehin, was du zurück bekommen willst, denn du hast ja auch kaum Steuern gezahlt. Und erstattet wird im best case ja auch nur die gezahlte Steuer, aber niemals die Werbungskosten.

antworten
WiWi Gast

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

@Vorposter: da schlackern mir als Steuerberater die Ohren, was du und viele der Vorposter so von sich geben

@TE: geh bitte zu nem Profi, wenn du es alleine nicht schaffst, aber hör nicht auf die leute hier

bwlnothx schrieb am 26.10.2017:

Bitte schmeiß nicht alles durcheinander hier.

Verlustvortrag = Einnahmen - Ausgaben

Zu deinen Einnahmen zählen nun mal auch die Werkstudentenjobs.
Dass du dort noch keine bzw nur wenige Steuern gezahlt hast, liegt am Grundfreibetrag.

Ich frage mich ohnehin, was du zurück bekommen willst, denn du hast ja auch kaum Steuern gezahlt. Und erstattet wird im best case ja auch nur die gezahlte Steuer, aber niemals die Werbungskosten.

antworten
WiWi Gast

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

bwlnothx schrieb am 26.10.2017:

Bitte schmeiß nicht alles durcheinander hier.

Verlustvortrag = Einnahmen - Ausgaben

Zu deinen Einnahmen zählen nun mal auch die Werkstudentenjobs.
Dass du dort noch keine bzw nur wenige Steuern gezahlt hast, liegt am Grundfreibetrag.

Ich frage mich ohnehin, was du zurück bekommen willst, denn du hast ja auch kaum Steuern gezahlt. Und erstattet wird im best case ja auch nur die gezahlte Steuer, aber niemals die Werbungskosten.

Naja das stimmt soweit nicht, man kann mit dem Verlustvortrag ja dann für den späteren Job die Summe auf die Steuern gezahlt wird reduzieren. Also würde es schon Sinn machen für mich, allerdings war mein Bruttolohn immer zu hoch.

Die Frechheit daran ist einfach für mich, dass jemand der sich über den Staat finanzier (BAFÖG) oder Eltern demjenigen bevorteilt wird, der sich mit harter Arbeit neben dem Studium selbst finanziert. Das ist doch eine Frechheit?!

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bwlnothx

Re: Steuererklärung Rückwirkend fürs Studium

Das Problem betrifft auch Leute, die Bafög bezogen haben, wenn sie beispielsweise erst im vierten Quartal eines Kalenderjahres ihren Job beginnen und dann der komplette Verlustvortrag auf einmal verrechnet wird.

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