DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
SteuerangelegenheitenStudium absetzen

Studiengebühren absetzbar ?

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Studiengebühren absetzbar ?

Weiß jemand, ob man in den ersten Berufsjahren die Studiengebühren rückwirkend absetzen kann ?

Lukas

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Nein, die kosten für eine erstausbildung können nur als außergewöhnliche belastung, nicht jedoch als werbungskosten abgesetzt werden (nur mit den einnahmen im laufenden jahr verrechnet werden). beim zweitstudium sieht das anders aus.

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Studiengebühren des letzten Jahres sind im ersten Jahr der berufstätigkeit absetzbar (bis zu 4000€)

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Nein. Erstausbildung kriegst Du beim Finanzamt nicht durch.

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Richtig ist:
Studiengebühren können bis zu einem Betrag von 4000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden, allerdings NUR, wenn man auch selber Steuern bezahlt hat (was bei den meisten Studi-Jobs nicht infrage kommt, d. h. Einkommen bis 7664 Euro im Jahr)!
Evtl. können Eltern des studierenden Kinders die Studiengebühren absetzen, allerdings nicht, wenn sie (die Eltern) Kindergeld oder Kinderfreiträge beziehen (i. d. R. für Kinder unter 27).

Bei einem ZWEITstudium (z. B. berufsbegleitendes Studium nach erfolgreichem Erststudium zur Verbesserung der beruflichen Aussicht) kann man die gesamten anfallenden Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen alle im direkten Zusammenhang mit dem Studium anfallende und nachweisbare Kosten (Studiengebühren, Prüfungskosten, Fahrtkosten zu Prüfungen usw.).

antworten
diggler

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Wie ist das mit einem konsekutiven Master, ist das eine Erst- oder Zweitausbildung? Spielt es eine Rolle ob Studium im In oder Ausland?

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

wenn du ne Berufsausbildung davor hattest die einschlägig ist dann schon. Also: kfm Berufsausbildung -> Wiwi Studium -> Bingo

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

richtig! damals konnte ich mir sogar Verlustvorträge in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dann bin ich mit ca -10.000 eruo gestartet.

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Erststudium (Bachelor/Diplom) = Sonderausgaben (begrenzt absetzbar, setzt Verdienst voraus)

Zweitstudium (Master/Fortbildungen) = Werbungskosten (uneingeschränkt absetzbar, muss allerdings über dem Pauschbetrag liegen)

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

gibt es sonstige kosten die man während des studiums absetzen kann, außer bewerbungskosten und bücher?

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

alles was du zum Arbeiten brauchst.

Beispiele: Drucken und binden der Diplomarbeit, deinen PC

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Wie ist das eigentlich, wenn man keine Berufsausbildung hat und ein Erststudium als Fernstudium macht und gleichzeitig Vollzeit in dem Beruf schon arbeitet.

Imo wäre dieses Arrangement am ehesten mit dem eines dualen Studiums vergleichbar. Und afaik können duale Studenten die Studiengebühren und sonstigen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium als Werbungskosten absetzen und sogar einen Verlustvortrag bilden.

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Hat jemand schon Erfahrungen gemacht mit der Absetzbarkeit ? Es gab ja jetzt letztens das Urteil, dass Studiengebühren absetzbar sind (geklagt hatte ein Pilot). Aber das war ein Einzelfall ... Daher würde mich das interessieren ...

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Hallo zusammen,

hab gerade einen Widerspruch beim Finanzamt eingelegt. Ich selbst habe aber zuvor eine Ausbildung gemacht.
Erfahrung bisher....jedes Jahr das gleiche Theater....erst wird nichts anerkannt dann wird gesagt das Praktika nur dem Lebensunterhalt dienen obwohl bei mit bestandteil der Prüfungsordnung etc.

Ich sehe es sportlich, ist aber trotzdem Nerven aufreibend.

Gruß

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Zweitstudium inkl. Mieten, Verpflegungspauschale, Flüge etc wurde problemlos anerkannt (insgesamt ca. 60TEUR)

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Ausbildung habe ich auch vor dem Studium gemacht. Laut Internetrecherche kann man daher die Studiengebühren als Zweitausbildung absetzen, aber ganz klar ist mir das noch nicht geworden, ob und wie und überhaupt ^^ aber mal sehen, ob ich noch jemanden finde, der mir das genauer beantworten kann ...

Seit wann ist der deutsche Staat, Finanzamt und alle restlichen Behörden, nicht nervenaufreibend (und kostspielig) ;-) Wäre was ganz was Neues für mich *g*

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Vielleicht kommt es auf die Tagesform des Sachbearbeiters an oder auch seine eigene Gehaltsstufe?! :-)

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar?

Hallo,

ich habe mir gerade mal das Forum durchgelesen und mich gefragt, ob ich auch eine Steuererklaerung abgeben kann um meine Masterstudiengebuehren zurueckzufordern, ohne dass ich dieses Jahr Steuern zahle? Ich habe gelesen, dass Studenten geraten wird trotzdem eine Erklärung abzugeben, da es ja eben gerade das neue Urteil gab.

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Ich würde es an deiner Stelle mal einreichen, verlieren kannst du nix ;-) Falls es abgelehnt wird, erstmal Einspruch erheben ... Wurde mir jetzt so am Finanzamt erzählt (habe aber Ausbildung und anschließendes Diplomstudium), wie es beim Master ist kann ich nicht genau sagen ... aber grundsätzlich immer einreichen ...

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Ich habs erstmal gemacht (für 2007). Mal schauen was dabei herum kommt.

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Hallo,

habe meine Erstausbildung im kaufmännischen Bereich gemacht. Jetzt nach der Elternzeit strebe ich ein Studium im therapeutischen Bereich an (sehr kostenintensiv). Diese würde ich gerne als Werbungskosten steuerlich absetzten.
Wie funktioniert das? Bekomme ich diese Kosten am Ende des Jahres erstattet oder erst im wenn ich im angestrebten Beruf richtig arbeite? Gibt es eine Höchstgrenze?
Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Wie schaut es bei mir aus?

  1. kaufmännische Ausbildung
  2. Weiterbildung als staatl. geprüfter Betriebswirt

Darauf aufbauend möchte ich den verkürzten BWL Bachlor bei der PFH machen. Dank der Anrechnung beläuft sich die Gesamtbelastung auf ca. 6000? auf 1,5 Jahre.

Kann ich die 6000? als Werbungskosten voll ansetzen? Was heißt das, wenn ja, im Umkehrschluss? Bekomm ich 6000? zurückerstattet oder nur einen prozentualen Anteil?

Sorry, keine Ahnung vom Steuerrecht :)
Danke

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Man kann die Kosten fuer ein Zweitstudium als Werbungskosten abesetzen Das heisst nicht, dass ihr dieses Geld 1 zu 1 wieder bekommt allerdings mindern die Werbungskosten euer zu versteurndes Bruttoeinkommen (d.h. nur wenn Ihr arbeitet). Da ihr aber, wie das hier in Dland so ueblich ist, ueber das Jahr verteilt bereits Eure Lohn- & Kirchensteuer + Soli fuer Euer "normales" Bruttoeinkommen gezahlt habt (ohne Werbungskosten) wird Euch die Differenz erstattet. Und weil das jetzt irgendwie kompliziert klingt macht ihr folgendes: Ihr geht auf eine der einschlaegigen Seiten zur Berrechnung Eures Nettoeinkommens und gebt Euer regulaeres Jahresbrutto ein. Jetzt schreibt ihr euch auf einen Zettel wieviele Abgaben ihr habt (Lohn- / Kirchensteuer + Soli). Jetzt macht ihr das gleiche fuer euer regulaeres Bruttoeinkommen - die Werbungskosten und gebt diese Summe in den Rechner ein. Et voila, einfach die Summe der angezeigten Abgaben von den vorherigen abziehen und ihr habt den Betrag auf den Cent genau!

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Wer im Studium keine Steuern zahlt und aber Studiengebühren zahlen müsste, sollte folgendes machen:

Stundung der Studiengebühren beantragen, soweit hinaus wie möglich. Denn gestundete Studiengebühren, die gezahlt werden, wenn man bereits arbeitet können dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Das ist Quatsch!

Ich denke, dass man einfach in dem Jahr, wo die Studiengebühren angefallen sind, eine Einkommensteuererklärung abgeben und dort sämtliche Kosten die in dem Jahr durch das Studium bedingt angefallen sind in der Steuererklärung als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen.
Dazu könnten u.a. gehören Fahrtkosten, Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Ausgaben für Fachbücher und Büromaterial (Schreibmaterial, PC, Drucker usw.), Kosten für eine auswärtige Unterbringung (Hotel / Unterkunft, Verpflegung bis zu drei Monaten). Dagegen stehen in dem jahr evtl. natürlich die Einnahmen wie Praktikumslöhne / Gehälter, zu versteuernde Einkünfte durch Haupt- und Nebenjobs, etc. Sollten die Werbungskosten höher als die Einnahmen sein werden diese höheren Werbungskosten in einer gesonderten Feststellung auf die nächsten Steuerjahre übertragen und man kann diese dann gegen weitere zukünftige Einnahmen in späteren Steuerjahren verrechnen und somit steuersenkend einsetzen.

Ich denke, dies sollte für alle beruflichen Zweitausbildungen so gelten.

Bei beruflichen Erstausbildungen (ERSTSTUDIUM) stehen beim Bundesverfassungsgericht zur Zeit Musterklagen mit guten Erfolgsaussichten an, die auch eine Anerkennung von Erststudiumkosten als vorweggenommene Werbungskosten zum Ziel haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Studiengebühren absetzbar ?

Hi!
Ich habe meinen Master an einer Privatuni gemacht.
Währenddessen habe ich ein zweimonatiges Praktikum im Jahr 2012 gemacht. Aus Unwissenheit habe ich im Jahr 2013 eine Steuererklärung für 2012 gemacht um c. EUR 450 Steuern "zurückzuholen" - und zwar OHNE jegl. Werbungskosten (v.a. Studiengebühren 2012 i.H.v. EUR 12.000 anzugeben)! Erst jetzt dachte ich daran einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, um mir bei dieser Werbungskosten-/Studiengebührengeschichte auszuhelfen. Dieser hat mir mitgeteilt hat, dass ich die Steuererklärung 2012 nicht widerrufen kann und damit die Werbungskosten passé sind. Kann man das nicht irgendwie anfechten?? Unverschuldete Unwissenheit oder so?? So ein Scheiß - 12.000 dem Staat geschenkt wg. diesem Scheiß Praktikum. Hat Jmd ähnliche Probleme?

antworten

Artikel zu Studium absetzen

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

Bundesfinanzhof: Kosten für Erststudium steuerlich absetzbar

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Berufstätige können die Kosten für ein Erststudium steuerlich absetzen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt mit einem neuen Urteil entschieden.

Auslandssemester oder Auslandsstudium: Wie und was kann ich von der Steuer absetzen?

Auslandsstudium von der Steuer absetzen: Big Ben und Buckingham Palace an der Themse in London.

Auslandserfahrung gilt nach wie vor als ein Schlüssel für späteren beruflichen Erfolg. Gerade in den Wirtschafts- und IT-Studienfächern setzen Studenten deshalb auf Auslandssemester. Ein kleiner Teil geht dabei noch einen Schritt weiter – und studiert komplett im Ausland. Aufgrund der Bedeutung, welche der Auslandserfahrung in Wirtschaftskreisen immer wieder beigemessen wird, zieht es von den mehr als 2,8 Millionen Studenten in Deutschland jedes Jahr knapp 140.000 ins Ausland. So viele Auslandsstudenten sind es doch am Ende gar nicht. Wer dieses Argument aus dem Hut zieht, darf zwei Punkte nicht vergessen.

Studienkosten: Wie Eltern von Studenten Steuern sparen

Steuererklärung: Das Bild zeigt Eltern die ihr Kind beim Studium finanziell unterstützen.

Ein Studium ist teuer. Viele Studierenden können die Kosten für ein Studium nicht aus eigener Kraft bestreiten. Daher müssen oft die Eltern das Studium finanzieren – ein Einsatz, den der Fiskus würdigt. So können Eltern, die ihren Kindern das Studium finanzieren, meist Steuern sparen. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Studienkosten - Der Fiskus muss sich womöglich stärker beteiligen

Erststudium Studienkosten steuerlich-absetzbar

BdSt-Musterverfahren jetzt beim Verfassungsgericht - Die Kosten für ein Erststudium oder eine Erstausbildung sind beruflich veranlasst und müssten deshalb steuerlich besser berücksichtigt werden – damit folgt der Bundesfinanzhof der Auffassung des Bundes der Steuerzahler (BdSt). Das oberste deutsche Steuergericht hat ein vom BdSt unterstütztes Musterverfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Kosten eines Erststudiums nicht steuerlich absetzbar

Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

Aufwendungen für ein Erststudium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhof keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit.

Absetzbarkeit von Studienkosten: Erst Hü, jetzt Hott

Rolf Dobischat - Fachgebiet Wirtschaftspädagogik

Das vermeintliche Steuergeschenk, auf das sich viele Studierende aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom August 2011 gefreut haben, wird nun doch nicht kommen. Die Studienkosten werden auch in Zukunft nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin.

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Grundsteuer: Ein neugebautes Einfamilienhaus.

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Broschüre »Steuern von A bis Z«

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die neue Broschüre »Steuern von A bis Z« des Bundesministeriums der Finanzen von 2017 gibt einen Überblick der verschiedenen Steuerarten in Deutschland und erläutert, was besteuert wird und wer welche Steuern zahlt.

Guthabenkarte vom Chef: Mehr Netto vom Bruttogehalt

Steuertipps: Prepaid-Guthabenkarten vom Arbeitgeber

Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unter-nehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten. Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Doch wie funktioniert das Modell und was ist dabei zu beachten?

IHK-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“

Ein Schild für die Business und First Class im Flughafen Münster/Osnabrück.

Das Online-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart liefert einen kompakten Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei absetzen kann.

Antworten auf Studiengebühren absetzbar ?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 26 Beiträge

Diskussionen zu Studium absetzen

Weitere Themen aus Steuerangelegenheiten