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Studium steuerlich absetzen

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WiWi Gast

Studium steuerlich absetzen

Hallo zusammen,

ich befürchte zwar, dass ich hier im falschen Thread bin, denke aber dennoch, dass dieses Thema für viele Berufseinsteiger interessant sein könnte. Man darf ja nun sein Studium unter gewisssen Bedingungen von der Steuer absetzen.

Ich bin jetzt in steuerlichen Themen nicht so fit und habe bei google nichts genaueres zu meiner folgenden Frage gefunden:
Dadurch das man das Studium von der Steuer agesetzt hat, sollte man doch nach seiner ersten Steuererklärung im Job eine recht hohe Steuerrückzahlung erhalten, oder?
Mal angenommen, man hat 5 Jahre studiert, konnte das Studium steuerlich absetzen und hat dann seinen ersten Job mit einem Gehalt von 40k. Wie genau wirkt sich das Anrechnung des Studiums nun aus, also wie viel würde man in etwa an Steuern zurückbekommen?
Ich bin in diesem Thema wirklich nicht fit, daher weiß ich absolut nicht, in welchem Bereich die Steuerrückzahlung liegen könnte. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Danke und vG

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WiWi Gast

Re: Studium steuerlich absetzen

Der Aufwand des Studiums kann man über die Werbungskosten iSd § 9 EStG absetzen.
Allerdings - Nur Zweitstudiengänge. Master, MBA, EMBA etc..

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WiWi Gast

Re: Studium steuerlich absetzen

Wenn du vor dem Studium eine betriebliche Ausbildung gemacht hast, dann ist der Bachelor deine Zweitausbildung und diese kann, wie mein Vorredner bereits erwähnt hat, also Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Falls du während des Studium nicht arbeitest, ergeben sich negative Einkünfte, bei denen du einen Verlustvortrag beantragen kannst. Die aufsummierten negativen Einkünfte können dann nach dem Studium, wenn du das erste mal Einkommensteuerpflichtig arbeitest, von der Steuern abgesetzt werden.

Falls keine Ausbildung absolviert wurde, dann können die Aufwendungen für den Bachelor nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Anschließend wäre der Master wieder deine Zweitausbildung, die du wieder wie oben bereits erwähnst als WERBUNGSKOSTEN von der Steuern absetzen lassen kannst.

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WiWi Gast

Re: Studium steuerlich absetzen

... und nur, wenn du während des Studiums Einkünfte hast und nur bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr.

Nachträglich absetzen ist leider nicht (mehr) möglich.

Vor einigen Jahren gab es dazu mal ein Gerichtsurteil (Pilot durfte seine Ausbildungskosten nachtröglich absetzen) und war dann eine kurze Zeit lang möglich, allerdings wurde dem durch den Gesetzgeber relativ schnell durch eine (rückwirkende!) Gesetzesänderung wieder der Riegel vorgeschoben...

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WiWi Gast

Re: Studium steuerlich absetzen

Ausnahme ist jedoch ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung. Da gelten die getätigten Aufwendungen i.d.R. (bei entsprechender fachlicher Nähe) als sog. vorweggenommene WK (da Fortbildung und nicht Ausbildung i.e.S.). Ansonsten ist der jüngsten RS des BFH zur Folge derzeit lediglich ein Zweitstudium (wie schon geschrieben Master etc.) auf diesem Wege absetzbar.

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WiWi Gast

Re: Studium steuerlich absetzen

Hiermal ein Thread dazu => SUCHFUNKTION

Zum Erststudium steht ein weiteres höchstrichterliches Verfahren beim BFH und BVfG noch aus (zum BFH VIR61/11). Gute Chancen für die Anerkennung der Erststudienkosten (z.B. Bachelor...) als VORWEGENOMMENE WERBUNGSKOSTEN und nicht als nur Sonderausgaben lt. vieler Steuerfachleute gegeben.

Zweitstudiumskosten z.B. Master, duales Studium etc. werden schon heute als vorweggenommene WK anerkannt.

Grundsätzlich : Die Anerkennung von Studienkosten ist nur möglich, wenn das Studium in direktem Zusammenhang mit der späteren beruflichen Tätigkeit liegt, also WiW Bachelor => Controller= JA, MbauIng => Sportlehrer = NEIN

Also schön Belege sammeln und nach Ableistung des ersten Arbeitsjahres eine EST Erklärung für das 1. Arbeitsjahr und die vorhergehenden Studienjahre abgeben (am besten wg. der Kniffligkeit über einen Steuerberater). Es werden bei Anerkennung als WK dann alle Studienkosten solange auf Einnahmen angerechnet bis sie aufgezehrt sind.
Dein Beispiel 40 TEUR Einnahmen und sagen wir mal EUR 28 TEUR Studienkosten kann eine komplette Ersparnis der Steuern von ca. 8 TEUR bringen (StKl1, keine Kinder. rk/ev)

"""
Re: Studiengebühren absetzbar ?

Ich denke, dass man einfach in dem Jahr, wo die Studiengebühren angefallen sind, eine Einkommensteuererklärung abgeben und dort sämtliche Kosten die in dem Jahr durch das Studium bedingt angefallen sind in der Steuererklärung als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen.
Dazu könnten u.a. gehören Fahrtkosten, Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Ausgaben für Fachbücher und Büromaterial (Schreibmaterial, PC, Drucker usw.), Kosten für eine auswärtige Unterbringung (Hotel / Unterkunft, Verpflegung bis zu drei Monaten). Dagegen stehen in dem jahr evtl. natürlich die Einnahmen wie Praktikumslöhne / Gehälter, zu versteuernde Einkünfte durch Haupt- und Nebenjobs, etc. Sollten die Werbungskosten höher als die Einnahmen sein werden diese höheren Werbungskosten in einer gesonderten Feststellung auf die nächsten Steuerjahre übertragen und man kann diese dann gegen weitere zukünftige Einnahmen in späteren Steuerjahren verrechnen und somit steuersenkend einsetzen.

Ich denke, dies sollte für alle beruflichen Zweitausbildungen so gelten.

Bei beruflichen Erstausbildungen (ERSTSTUDIUM) stehen beim Bundesverfassungsgericht zur Zeit Musterklagen mit guten Erfolgsaussichten an, die auch eine Anerkennung von Erststudiumkosten als vorweggenommene Werbungskosten zum Ziel haben.
""""

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen,

ich befürchte zwar, dass ich hier im falschen Thread bin,
denke aber dennoch, dass dieses Thema für viele
Berufseinsteiger interessant sein könnte. Man darf ja nun
sein Studium unter gewisssen Bedingungen von der Steuer
absetzen.

Ich bin jetzt in steuerlichen Themen nicht so fit und habe
bei google nichts genaueres zu meiner folgenden Frage gefunden:
Dadurch das man das Studium von der Steuer agesetzt hat,
sollte man doch nach seiner ersten Steuererklärung im Job
eine recht hohe Steuerrückzahlung erhalten, oder?
Mal angenommen, man hat 5 Jahre studiert, konnte das Studium
steuerlich absetzen und hat dann seinen ersten Job mit einem
Gehalt von 40k. Wie genau wirkt sich das Anrechnung des
Studiums nun aus, also wie viel würde man in etwa an Steuern
zurückbekommen?
Ich bin in diesem Thema wirklich nicht fit, daher weiß ich
absolut nicht, in welchem Bereich die Steuerrückzahlung
liegen könnte. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Danke und vG

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WiWi Gast

Re: Studium steuerlich absetzen

teilweise schon vogelwild was hier geschrieben wird...

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WiWi Gast

Re: Studium steuerlich absetzen

Um mal auf deine Frage zu antworten: Pauschal lässt sich natürlich nicht genau sagen, wie viel du prozentual netto wieder bekommst. Ich habe mich allerdings auch zwangszweise mit dem Thema auseinander setzen müssen und man kann sagen, dass du um die 15% der Gesamtkosten netto zurück bekommst.

Achte auf jegliche Kosten die studienbegleitend entstanden sind, wie z.B. fahrten nach Hause, Miete, Praktium, Bücker, Ipad, Internet (Teils absetzbar) etc. Da kann schnell einiges zusammen kommen, was signifikant deine Steuerlast drückt.

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