Hiermal ein Thread dazu => SUCHFUNKTION
Zum Erststudium steht ein weiteres höchstrichterliches Verfahren beim BFH und BVfG noch aus (zum BFH VIR61/11). Gute Chancen für die Anerkennung der Erststudienkosten (z.B. Bachelor...) als VORWEGENOMMENE WERBUNGSKOSTEN und nicht als nur Sonderausgaben lt. vieler Steuerfachleute gegeben.
Zweitstudiumskosten z.B. Master, duales Studium etc. werden schon heute als vorweggenommene WK anerkannt.
Grundsätzlich : Die Anerkennung von Studienkosten ist nur möglich, wenn das Studium in direktem Zusammenhang mit der späteren beruflichen Tätigkeit liegt, also WiW Bachelor => Controller= JA, MbauIng => Sportlehrer = NEIN
Also schön Belege sammeln und nach Ableistung des ersten Arbeitsjahres eine EST Erklärung für das 1. Arbeitsjahr und die vorhergehenden Studienjahre abgeben (am besten wg. der Kniffligkeit über einen Steuerberater). Es werden bei Anerkennung als WK dann alle Studienkosten solange auf Einnahmen angerechnet bis sie aufgezehrt sind.
Dein Beispiel 40 TEUR Einnahmen und sagen wir mal EUR 28 TEUR Studienkosten kann eine komplette Ersparnis der Steuern von ca. 8 TEUR bringen (StKl1, keine Kinder. rk/ev)
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Re: Studiengebühren absetzbar ?
Ich denke, dass man einfach in dem Jahr, wo die Studiengebühren angefallen sind, eine Einkommensteuererklärung abgeben und dort sämtliche Kosten die in dem Jahr durch das Studium bedingt angefallen sind in der Steuererklärung als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen.
Dazu könnten u.a. gehören Fahrtkosten, Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Ausgaben für Fachbücher und Büromaterial (Schreibmaterial, PC, Drucker usw.), Kosten für eine auswärtige Unterbringung (Hotel / Unterkunft, Verpflegung bis zu drei Monaten). Dagegen stehen in dem jahr evtl. natürlich die Einnahmen wie Praktikumslöhne / Gehälter, zu versteuernde Einkünfte durch Haupt- und Nebenjobs, etc. Sollten die Werbungskosten höher als die Einnahmen sein werden diese höheren Werbungskosten in einer gesonderten Feststellung auf die nächsten Steuerjahre übertragen und man kann diese dann gegen weitere zukünftige Einnahmen in späteren Steuerjahren verrechnen und somit steuersenkend einsetzen.
Ich denke, dies sollte für alle beruflichen Zweitausbildungen so gelten.
Bei beruflichen Erstausbildungen (ERSTSTUDIUM) stehen beim Bundesverfassungsgericht zur Zeit Musterklagen mit guten Erfolgsaussichten an, die auch eine Anerkennung von Erststudiumkosten als vorweggenommene Werbungskosten zum Ziel haben.
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Lounge Gast schrieb:
Hallo zusammen,
ich befürchte zwar, dass ich hier im falschen Thread bin,
denke aber dennoch, dass dieses Thema für viele
Berufseinsteiger interessant sein könnte. Man darf ja nun
sein Studium unter gewisssen Bedingungen von der Steuer
absetzen.
Ich bin jetzt in steuerlichen Themen nicht so fit und habe
bei google nichts genaueres zu meiner folgenden Frage gefunden:
Dadurch das man das Studium von der Steuer agesetzt hat,
sollte man doch nach seiner ersten Steuererklärung im Job
eine recht hohe Steuerrückzahlung erhalten, oder?
Mal angenommen, man hat 5 Jahre studiert, konnte das Studium
steuerlich absetzen und hat dann seinen ersten Job mit einem
Gehalt von 40k. Wie genau wirkt sich das Anrechnung des
Studiums nun aus, also wie viel würde man in etwa an Steuern
zurückbekommen?
Ich bin in diesem Thema wirklich nicht fit, daher weiß ich
absolut nicht, in welchem Bereich die Steuerrückzahlung
liegen könnte. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Danke und vG
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