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Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

Hi,

ich hab vor ein paar Jahren eine Berufsausbildung absolviert und kann deshalb mein BA Studium jetzt steuerlich absetzen. Dieses Jahr wollte ich deshalb auch meine Steuererklärung machen, die Sache ist dass ich auf mehrere Tausendeuro kommen werden aber momentan Werkstudent bin, wo ich etwas Steuern zahlen muss. Diese Steuern würde ich sowieso zurück bekommen.

Jetzt habe ich aber Angst, dass mein großer angesammelter Verlustvortrag komplett mit dem Jahr verrechnet wird wo ich Werkstudent bin und noch ein paar hundert Euro Steuern zahlen musste und ich den Verlustvortrag damit verschwendet wird. Viel liebe will ich ja das alles mit meinen ersten richtigen Gehältern verrechnen.

Könnt ihr mir da weiter helfen ?

Vielen Dank

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

Es besteht kein Wahlrecht, wann du deine Verluste steuerlich nutzt. Sobald dein Einkommen in einem Jahr positiv ist, wird dieser Betrag mit deinen Verlusten verrechnet. Ein etwaiger Sonderausgabenabzug oder der Grundfreibetrag würden sich dann nicht mehr auswirken.

Unschön, aber verfassungsgemäß (bereits entschieden vom BVerfG).

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

Verlustvortrag kannst du doch sowieso nur nach Überschreitung des Freibetrags (9k) geltend machen. Wo ist das Problem ob du das gleiche Geld ein Jahr früher oder später bekommst? Je früher desto besser.

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Es besteht kein Wahlrecht, wann du deine Verluste steuerlich nutzt. Sobald dein Einkommen in einem Jahr positiv ist, wird dieser Betrag mit deinen Verlusten verrechnet. Ein etwaiger Sonderausgabenabzug oder der Grundfreibetrag würden sich dann nicht mehr auswirken.

Unschön, aber verfassungsgemäß (bereits entschieden vom BVerfG).

Dass bedeutet, dass wenn ich praktisch aus 3 Jahren Studium z.B 20.000€ als Verlust deklarieren kann und ich dieses Jahr ein dreimonatiges Praktikum mache wo ich jeden Monat 60€ Steuern zahle, der gesamte Verlustvortrag für die 3x60€ verfällt und ich den Rest nicht mehr irgendwo geltend machen kann?

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Verlustvortrag kannst du doch sowieso nur nach Überschreitung des Freibetrags (9k) geltend machen. Wo ist das Problem ob du das gleiche Geld ein Jahr früher oder später bekommst? Je früher desto besser.

Ich wollte ja eigentlich einen Verlustvortrag erstellen und diesen, dann mit meinen Gehältern in 3 Jahren beim Berufseinstieg verrechnen. Klappt das also doch, wenn ich vorher nie über den Freibetrag komme?

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

Du hast für den Verlustvortrag meines Wissens bis zu vier Jahre Zeit. Geh im Zweifel mal zum Steuerberater um die Ecke

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

Also Wiwi-Treff treibt wieder Blüten...Nochmal kurz ein paar Fakten:
Du hast KEIN WAHLRECHT, wie du die Verluste verteilen möchtest (Ausnahme Verlustrücktrag, aber hier nicht anwendbar). Wenn du nun am Ende deines Studiums 20k Verluste aufgebaut hast, werden diese mit deinem Einkommen der nächsten bzw. des nächsten Jahres verrechnet.

Wenn du nun pro Jahr 5k verdienst (<Grundfreibetrag) wird dieser Wert mit deinen Verlusten verrechnet; dies geschieht unabhängig davon, ob du tatsächlich hierauf Steuern gezahlt hättest oder nicht.
Wenn du nun 28k verdienst, werden 20k Verluste hiervon abgezogen und du besteuerst nur die verbleibenden 8k. Da diese unter dem Grundfreibetrag liegen, zahlst du hier effektiv keine Steuern (bzw. bekommst alles erstattet).
Der Verlustvortrag ist aber unbegrenzt vortragsfähig, d. h. wäre auch in 60 Jahren noch "nutzbar", wenn du bis dahin kein Einkommen hast.

PS. Ich bin StB

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

Ein verlustvortrag kann man sich nicht legen wie man will. Der wird sofort mit dem ersten Gewinn verrechnet und sogar noch vor dem Grundfreibetrag. Deshalb sollte man auch versuchen möglichst hoch mit dem Gewinn zu kommen im 1. Jahr. Mal angenommen du arbeitest Teilzeit und verdient 10k, dann werden von 28k 10k abgezogen. Dann hast du noch 18k für die folgende Zeit übrig. Problem du hast hier nicht den jährlichen Freibetrag ausgenutzt, der schon alleine die Steuer Richtung null getrieben hätte. Also am besten 40-50k verdienen und du freust dich über die paar euronen steuern. Bin übrings WP und StB. Kenne mich also aus. Das müsste man aber unabhängig davon wissen weil selbst ich an meiner FH einen Grundkurs Steuern hatte als BWLer. Neben Gewerbesteuer, Umsatzsteuer usw sind auch Steuererklärungen dabei gewesen. Also entweder seid Ihr Ingenieure oder eure FH Ausbildung war echt mies.

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Also Wiwi-Treff treibt wieder Blüten...Nochmal kurz ein paar Fakten:
Du hast KEIN WAHLRECHT, wie du die Verluste verteilen möchtest (Ausnahme Verlustrücktrag, aber hier nicht anwendbar). Wenn du nun am Ende deines Studiums 20k Verluste aufgebaut hast, werden diese mit deinem Einkommen der nächsten bzw. des nächsten Jahres verrechnet.

Wenn du nun pro Jahr 5k verdienst (<Grundfreibetrag) wird dieser Wert mit deinen Verlusten verrechnet; dies geschieht unabhängig davon, ob du tatsächlich hierauf Steuern gezahlt hättest oder nicht.
Wenn du nun 28k verdienst, werden 20k Verluste hiervon abgezogen und du besteuerst nur die verbleibenden 8k. Da diese unter dem Grundfreibetrag liegen, zahlst du hier effektiv keine Steuern (bzw. bekommst alles erstattet).
Der Verlustvortrag ist aber unbegrenzt vortragsfähig, d. h. wäre auch in 60 Jahren noch "nutzbar", wenn du bis dahin kein Einkommen hast.

PS. Ich bin StB

Erstmal vielen Dank für diese Antwort. Ich kann ja 4 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung für mein Studium machen. Wenn ich grade im 6. BA Semester bin und ab Februar ein GAP Year mache wo ich vermutlich 9000€ verdienen werde, macht es, dann Sinn, erst nach meinem GAP Year eine Steuererklärung zu machen damit die Verluste meines Studiums nicht mit den 9000€ verrechnet werden, die ja eh unterm Freibetrag liegen ? Habe ich damit recht?

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Ein verlustvortrag kann man sich nicht legen wie man will. Der wird sofort mit dem ersten Gewinn verrechnet und sogar noch vor dem Grundfreibetrag. Deshalb sollte man auch versuchen möglichst hoch mit dem Gewinn zu kommen im 1. Jahr. Mal angenommen du arbeitest Teilzeit und verdient 10k, dann werden von 28k 10k abgezogen. Dann hast du noch 18k für die folgende Zeit übrig. Problem du hast hier nicht den jährlichen Freibetrag ausgenutzt, der schon alleine die Steuer Richtung null getrieben hätte. Also am besten 40-50k verdienen und du freust dich über die paar euronen steuern. Bin übrings WP und StB. Kenne mich also aus. Das müsste man aber unabhängig davon wissen weil selbst ich an meiner FH einen Grundkurs Steuern hatte als BWLer. Neben Gewerbesteuer, Umsatzsteuer usw sind auch Steuererklärungen dabei gewesen. Also entweder seid Ihr Ingenieure oder eure FH Ausbildung war echt mies.

Erstmal vielen Dank für diese Antwort. Ich kann ja 4 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung für mein Studium machen. Wenn ich grade im 6. BA Semester bin und ab Februar ein GAP Year mache wo ich vermutlich 9000€ verdienen werde, macht es, dann Sinn, erst nach meinem GAP Year eine Steuererklärung zu machen damit die Verluste meines Studiums nicht mit den 9000€ verrechnet werden, die ja eh unterm Freibetrag liegen ? Habe ich damit recht?

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Ein verlustvortrag kann man sich nicht legen wie man will. Der wird sofort mit dem ersten Gewinn verrechnet und sogar noch vor dem Grundfreibetrag. Deshalb sollte man auch versuchen möglichst hoch mit dem Gewinn zu kommen im 1. Jahr. Mal angenommen du arbeitest Teilzeit und verdient 10k, dann werden von 28k 10k abgezogen. Dann hast du noch 18k für die folgende Zeit übrig. Problem du hast hier nicht den jährlichen Freibetrag ausgenutzt, der schon alleine die Steuer Richtung null getrieben hätte. Also am besten 40-50k verdienen und du freust dich über die paar euronen steuern. Bin übrings WP und StB. Kenne mich also aus. Das müsste man aber unabhängig davon wissen weil selbst ich an meiner FH einen Grundkurs Steuern hatte als BWLer. Neben Gewerbesteuer, Umsatzsteuer usw sind auch Steuererklärungen dabei gewesen. Also entweder seid Ihr Ingenieure oder eure FH Ausbildung war echt mies.

Naja, dass es sich hier um einen Doppelbänder handeln soll, bezweifel ich einfach mal direkt. Was mich hierzu veranlasst? Syntax, Interpunktion, Orthographie.
Liebe Grüße aus der Praxis.

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Erstmal vielen Dank für diese Antwort. Ich kann ja 4 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung für mein Studium machen. Wenn ich grade im 6. BA Semester bin und ab Februar ein GAP Year mache wo ich vermutlich 9000€ verdienen werde, macht es, dann Sinn, erst nach meinem GAP Year eine Steuererklärung zu machen damit die Verluste meines Studiums nicht mit den 9000€ verrechnet werden, die ja eh unterm Freibetrag liegen ? Habe ich damit recht?

Das Problem ist das es im Nachhinein auch mit dem Gewinn rückwirkend berechnet wird. Zumal du ja auch gewisse Fristen einhalten musst. Vllt kannst du es anderweitig mit deinem Arbeitgeber über einen Nebenjob regeln den du nicht über die lohnsteuer abrechnen lässt. Den Rest wiegt er in steuerneutralen benefits auf. Zum Glück war ich an einer Uni und nicht FH.

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Erstmal vielen Dank für diese Antwort. Ich kann ja 4 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung für mein Studium machen. Wenn ich grade im 6. BA Semester bin und ab Februar ein GAP Year mache wo ich vermutlich 9000€ verdienen werde, macht es, dann Sinn, erst nach meinem GAP Year eine Steuererklärung zu machen damit die Verluste meines Studiums nicht mit den 9000€ verrechnet werden, die ja eh unterm Freibetrag liegen ? Habe ich damit recht?

Einfache Antwort: Nein.

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Erstmal vielen Dank für diese Antwort. Ich kann ja 4 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung für mein Studium machen. Wenn ich grade im 6. BA Semester bin und ab Februar ein GAP Year mache wo ich vermutlich 9000€ verdienen werde, macht es, dann Sinn, erst nach meinem GAP Year eine Steuererklärung zu machen damit die Verluste meines Studiums nicht mit den 9000€ verrechnet werden, die ja eh unterm Freibetrag liegen ? Habe ich damit recht?

Einfache Antwort: Nein.

Hast du auch eine Erklärung? Bin nicht der TE aber es interessiert mich trotzdem.

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Hast du auch eine Erklärung? Bin nicht der TE aber es interessiert mich trotzdem.

Jeder AG übermittelt den Bruttolohn eines jeden AN an das Finanzamt. Wird der TE nun im Jahre '10 10k verdienen, hat das FA diese Daten. Reicht der TE nun im Jahr '14 eine StE für die Jahre '08-'11 ein, wird das FA diese Einkünfte selbstverständlich verlustmindernd berücksichtigen.

Die Tipps meines Vorposters mit "Nebenjob, der nicht der LSt unterliegt" sollten ignoriert werden. Hier fehlt es offensichtlich bereits am Grundverständnis des dt. Steuersystems.

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Hast du auch eine Erklärung? Bin nicht der TE aber es interessiert mich trotzdem.

Jeder AG übermittelt den Bruttolohn eines jeden AN an das Finanzamt. Wird der TE nun im Jahre '10 10k verdienen, hat das FA diese Daten. Reicht der TE nun im Jahr '14 eine StE für die Jahre '08-'11 ein, wird das FA diese Einkünfte selbstverständlich verlustmindernd berücksichtigen.

Die Tipps meines Vorposters mit "Nebenjob, der nicht der LSt unterliegt" sollten ignoriert werden. Hier fehlt es offensichtlich bereits am Grundverständnis des dt. Steuersystems.

Ein Nebenjob der PAUSCHAL versteuert wird, zehrt selbstverständlich nicht den Verlustvortrag auf. Alles andere zu behaupten wäre schlichtweg falsch.

Ich rate dringend davon ab auf meinen Vorposter zu hören. Ich denke es handelt sich um einen Troll der einem erzählen will er wäre Steuerberater.

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Ein Nebenjob der PAUSCHAL versteuert wird, zehrt selbstverständlich nicht den Verlustvortrag auf. Alles andere zu behaupten wäre schlichtweg falsch.

Ich rate dringend davon ab auf meinen Vorposter zu hören. Ich denke es handelt sich um einen Troll der einem erzählen will er wäre Steuerberater.

Ein pauschal besteuerter Nebenjob stand hier doch nie zur Debatte, wir sprechen hier ständig von Größenordnungen über der betragsmäßigen Höchstgrenze der sog. Minijobs (5400 € p.a.).
Aber § 43 StBerG und § 18 WPO geben mir Recht, mein lieber Kollege.

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Hast du auch eine Erklärung? Bin nicht der TE aber es interessiert mich trotzdem.

Jeder AG übermittelt den Bruttolohn eines jeden AN an das Finanzamt. Wird der TE nun im Jahre '10 10k verdienen, hat das FA diese Daten. Reicht der TE nun im Jahr '14 eine StE für die Jahre '08-'11 ein, wird das FA diese Einkünfte selbstverständlich verlustmindernd berücksichtigen.

Die Tipps meines Vorposters mit "Nebenjob, der nicht der LSt unterliegt" sollten ignoriert werden. Hier fehlt es offensichtlich bereits am Grundverständnis des dt. Steuersystems.

Naja, wenn er allerdings nur für die Jahre 11-14 eine StE einlegt, sollte es passen.

An den TE: Soweit ich weiß, musst du sobald du einmal mit den Steuererklärungen angefangen hast, jedes Jahr eine abgeben um den Verlustvotrag "mitzunehmen". Du kannst also zwischendurch keine Jahre auslassen, weil es für dich günstiger wäre. Allerdings kannst du dich natürlich bewusst dafür entscheiden, z.B. erst ab dem 2. Studienjahr eine Erklärung einzureichen und das 1. wegzulassen.

antworten
WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Hast du auch eine Erklärung? Bin nicht der TE aber es interessiert mich trotzdem.

Jeder AG übermittelt den Bruttolohn eines jeden AN an das Finanzamt. Wird der TE nun im Jahre '10 10k verdienen, hat das FA diese Daten. Reicht der TE nun im Jahr '14 eine StE für die Jahre '08-'11 ein, wird das FA diese Einkünfte selbstverständlich verlustmindernd berücksichtigen.

Die Tipps meines Vorposters mit "Nebenjob, der nicht der LSt unterliegt" sollten ignoriert werden. Hier fehlt es offensichtlich bereits am Grundverständnis des dt. Steuersystems.

Naja, wenn er allerdings nur für die Jahre 11-14 eine StE einlegt, sollte es passen.

An den TE: Soweit ich weiß, musst du sobald du einmal mit den Steuererklärungen angefangen hast, jedes Jahr eine abgeben um den Verlustvotrag "mitzunehmen". Du kannst also zwischendurch keine Jahre auslassen, weil es für dich günstiger wäre. Allerdings kannst du dich natürlich bewusst dafür entscheiden, z.B. erst ab dem 2. Studienjahr eine Erklärung einzureichen und das 1. wegzulassen.

genau dass ist meine frage aber ich dachte es geht nicht: kann ich meine ersten 3 jahre weglassen weil ich im 3. jahr auch ein praktikum gemacht habe wo ich einwenig steuern zahlen muss und dafür meine steuererklärung das erstmal nach meinem praktikum machen?

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Ein Nebenjob der PAUSCHAL versteuert wird, zehrt selbstverständlich nicht den Verlustvortrag auf. Alles andere zu behaupten wäre schlichtweg falsch.

Ich rate dringend davon ab auf meinen Vorposter zu hören. Ich denke es handelt sich um einen Troll der einem erzählen will er wäre Steuerberater.

Ein pauschal besteuerter Nebenjob stand hier doch nie zur Debatte, wir sprechen hier ständig von Größenordnungen über der betragsmäßigen Höchstgrenze der sog. Minijobs (5400 € p.a.).
Aber § 43 StBerG und § 18 WPO geben mir Recht, mein lieber Kollege.

Ein pauschal besteuerter Nebenjob stand die ganze Zeit zur Debatte. Da musst du nur nach oben scrollen lieber "Kollege". Es gibt eben Möglichkeiten das zu umgehen und das nennt sich Steuergestaltungsberatung. Wie das letztgenannte ein Beweis für deine Berufsangehörigkeit sein soll, verstehe ich nicht. Zudem du anscheinend nicht die Berufsgrundsätze WP/vBP oder auch StBerG kennst.

"Vllt kannst du es anderweitig mit deinem Arbeitgeber über einen Nebenjob regeln den du nicht über die lohnsteuer abrechnen lässt."

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Ein pauschal besteuerter Nebenjob stand die ganze Zeit zur Debatte. Da musst du nur nach oben scrollen lieber "Kollege". Es gibt eben Möglichkeiten das zu umgehen und das nennt sich Steuergestaltungsberatung. Wie das letztgenannte ein Beweis für deine Berufsangehörigkeit sein soll, verstehe ich nicht. Zudem du anscheinend nicht die Berufsgrundsätze WP/vBP oder auch StBerG kennst.

Zu schön hier; insb. auch wg. letztgenannten bin ich nun raus. Euch noch viel Spaß.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

Nochmal zum mitschreiben für den Marketing-Major:
Wenn ich während des Studiums immer Cashflow positiv bin wegen Nebenjobs und Praktika in der UB kann ichs mir schenken die Kosten für Auslandssemester, Bücher, Zweitwohnsitz und die ganzen anderen Späße zu sammeln, weil am Ende eh kein Netto-Verlust überbleibt?!

Daraus entstehen doch Anreize, während dem Studium eben keine Praktika und Jobs zu machen?!? Was für ein Esel baut solche Mechanismen die offensichtlich nicht anreizkompatibel sind?

LG

antworten
WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

Zu schön, wenn Leute hier von Themen sprechen, von denen sie absolut keine Ahnung haben.

Ein Blick ins Gesetz hilft übrigens: § 10d Abs. 2 EStG sagt, dass Verluste "abzuziehen sind". Ein Wahlrecht besteht insoweit nicht. Da ebenjene Verluste vom Gesamtbetrag der Einkünfte (!!) abzuziehen sind, hast du leider Pech gehabt, denn die der GdE ist nunmal das, was systematisch vor dem zu versteuernden Einkommen und damit vor dem Abzug des (Grund-)Freibetrages kommt. Ob du nen Mini-, Midi- oder richtigen Job hattest (die Unterscheidung betrifft regelmäßig nur deine Abzugsmerkmale bzw. Sozialversicherungspflicht), interessiert übrigens keinen. Fakt ist, du hast Einkommen erwirtschaftet und insoweit besteht Steuerpflicht. Steuerrecht kann manchmal auch einfach sein ;)

Bitte tu dir selbst einen Gefallen und regel solche Dinge mit jemandem, denn du kennst und der Ahnung hat, im Zweifel mit nem Steuerberater. In diesen Foren wird nur Bullshit geschrieben, vor allem bei WiWi-Treff, wo sowieso jeder Fachmann für alles ist ;)

antworten
WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 04.09.2018:

Nochmal zum mitschreiben für den Marketing-Major:
Wenn ich während des Studiums immer Cashflow positiv bin wegen Nebenjobs und Praktika in der UB kann ichs mir schenken die Kosten für Auslandssemester, Bücher, Zweitwohnsitz und die ganzen anderen Späße zu sammeln, weil am Ende eh kein Netto-Verlust überbleibt?!

Daraus entstehen doch Anreize, während dem Studium eben keine Praktika und Jobs zu machen?!? Was für ein Esel baut solche Mechanismen die offensichtlich nicht anreizkompatibel sind?

LG

Wer ist der Marketing-Major? Ich wiederhole es gerne nochmal: wenn der Nebenjob pauschal versteuert wird (2%) und nicht über die Lohnsteuerkarte, spielt das keine Rolle für die Kumulation des Verlustvortrags. Bei vergüteten Praktikas ist das natürlich problematisch wenn man den Mindestlohn verdient.

antworten
WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

push

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WiWi Gast

Studium von der Steuer absetzen und Praktikum

WiWi Gast schrieb am 05.09.2018:

push

Warum "push"? Sind doch alle Fragen beantwortet. Willst du mehr wissen, such dir professionelle Hilfe!

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