Studium von der Steuer absetzen
Ich habe von Kollegen gehört, dass man das Studium (auch den Bachelor) von der Steuer absetzen kann.
Stimmt das? Und wenn ja, was kann man alles absetzen (Studiengebühren, Laptopkosten etc)?
antwortenIch habe von Kollegen gehört, dass man das Studium (auch den Bachelor) von der Steuer absetzen kann.
Stimmt das? Und wenn ja, was kann man alles absetzen (Studiengebühren, Laptopkosten etc)?
antwortenJa, geht.
Bachelor derzeit nur bedingt, da das gesetzlich in der Schwebe ist. Master kannst du alles ansetzen (KM-Geld, Laptopkosten, Handy, Literatur, etc. )
Kann man aber mal ganz fix googeln
antwortenWenn es die Erstausbildung ist nur als Werbungskosten von deinen Einkünften im laufenden Kalenderjahr. Wenn es deine Zweitausbildung ist, als Sonderausgaben mit der Möglichkeit zum Verlustvortrag. Absetzbar sind Fahrtkosten oder Semesterticket, Studiengebühren, Fachliteratur, Bewerbungsbilder, Laptop anteilig
antwortenNur als Sonderausgaben, aber das bringt nichts, wenn du keine Einnahmen in dem Jahr hast. Als Werbungskosten kannst du ein Studium absetzen, wenn es ein Zweitstudium ist. Dann ist auch ein Verlustvortrag möglich.
Zur Zeit hängt jedoch ein Verfahren beim BFH an, in dem geklärt wird, ob nicht auch ein Erststudium als Werbungskosten abzusetzen ist
vor allem die Fristen beachten. max. für die letzten 4 Jahre lässt sich die EkSt.-Erklärung abgeben.
antwortenAlso ich habe privat studiert und 4800? (Hälfte des Beitrags) abgesetzt. Hat niemand gemeckert. Dieses Jahr habe ich zu arbeiten begonnen und hoffe dass das neue Finanzamt die Rückzahlung der anderen Hälfte auch akzeptiert.
antwortenWichtig: tausche Sonderausgaben mit Werbungskosten in Deinem Beitrag dann passt das im Groben.
Lounge Gast schrieb:
antwortenWenn es die Erstausbildung ist nur als Werbungskosten von
deinen Einkünften im laufenden Kalenderjahr. Wenn es deine
Zweitausbildung ist, als Sonderausgaben mit der Möglichkeit
zum Verlustvortrag. Absetzbar sind Fahrtkosten oder
Semesterticket, Studiengebühren, Fachliteratur,
Bewerbungsbilder, Laptop anteilig
Hab das dieses Jahr auch gemacht (Werbungskosten). Lohnt sich defintiv sofern die viel abzusetzen und die Belege dafür noch hast.
antwortenSetze immer meinen Fernstudiumsmaster ab. Kriege da immer so 40% der gezahlten Studiengebühren zurück. Ansonsten setze ich nichts weiter an.
antwortenAuf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?
Berufstätige können die Kosten für ein Erststudium steuerlich absetzen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt mit einem neuen Urteil entschieden.
Auslandserfahrung gilt nach wie vor als ein Schlüssel für späteren beruflichen Erfolg. Gerade in den Wirtschafts- und IT-Studienfächern setzen Studenten deshalb auf Auslandssemester. Ein kleiner Teil geht dabei noch einen Schritt weiter – und studiert komplett im Ausland. Aufgrund der Bedeutung, welche der Auslandserfahrung in Wirtschaftskreisen immer wieder beigemessen wird, zieht es von den mehr als 2,8 Millionen Studenten in Deutschland jedes Jahr knapp 140.000 ins Ausland. So viele Auslandsstudenten sind es doch am Ende gar nicht. Wer dieses Argument aus dem Hut zieht, darf zwei Punkte nicht vergessen.
Ein Studium ist teuer. Viele Studierenden können die Kosten für ein Studium nicht aus eigener Kraft bestreiten. Daher müssen oft die Eltern das Studium finanzieren – ein Einsatz, den der Fiskus würdigt. So können Eltern, die ihren Kindern das Studium finanzieren, meist Steuern sparen. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).
BdSt-Musterverfahren jetzt beim Verfassungsgericht - Die Kosten für ein Erststudium oder eine Erstausbildung sind beruflich veranlasst und müssten deshalb steuerlich besser berücksichtigt werden – damit folgt der Bundesfinanzhof der Auffassung des Bundes der Steuerzahler (BdSt). Das oberste deutsche Steuergericht hat ein vom BdSt unterstütztes Musterverfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Aufwendungen für ein Erststudium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhof keine vorweggenommenen Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit.
Das vermeintliche Steuergeschenk, auf das sich viele Studierende aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom August 2011 gefreut haben, wird nun doch nicht kommen. Die Studienkosten werden auch in Zukunft nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin.
Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.
Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,
Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.
Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.
Die neue Broschüre »Steuern von A bis Z« des Bundesministeriums der Finanzen von 2017 gibt einen Überblick der verschiedenen Steuerarten in Deutschland und erläutert, was besteuert wird und wer welche Steuern zahlt.
Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unter-nehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten. Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Doch wie funktioniert das Modell und was ist dabei zu beachten?
Das Online-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart liefert einen kompakten Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei absetzen kann.
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