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Studiumkosten als Sonderausgaben

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WiWi Gast

Studiumkosten als Sonderausgaben

Hallo Human Resources,

wollte an der Stelle nur mal kurz unterstreichen, dass sich die Kosten für das gesamte Studium bis zu 4000 Euro als Sonderausgaben im ersten steuerpflichtigen Jahr abziehen lassen.
Das Studium wird seit mehreren Jahren als Berufsausbildung nach § 10(1) Nr.7 EStG anerkannt. Als ich heute meinen Bescheid bekommen hab, war ich wirklich erstaunt, dass ich die bezahlte LST für die 4 Monate vollständig mit 3000 Euro zurückerstattet bekomme, was natürlich zu einem Teil auf diesen Sonderausgabenabzug zurückzuführen ist.

Ich hab dabei Miete am Studienort, Fahrten für Jobmessen, Wochenendheimfahrten, Semesterbeitrag und Bücher anrechnen. lassen. Dabei war das FA echt unbürokratisch; außer der Mietbescheinigung habe ich keine Quittung einreichen können.

Alternativ könnt ihr auch vorher schon ohne Verdienst die EinkStErklärung machen, und dann einen Negativvortrag ansetzen lassen.

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WiWi Gast

Re: Studiumkosten als Sonderausgaben

muss ich dabei in allen jeweiligen Jahren meines Studiums eine Steuererklärung machen bzw. kann ich all die StudiumsJahre bei dem Jahr meines Einstiegs geltend machen?

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WiWi Gast

Re: Studiumkosten als Sonderausgaben

Wenn Du 4 Monate gearbeitet hast und 3000,- Euro LoSt zurückbekommen hast entspricht das einem Brutto von mind. 20.550,-. Wo kriegt man das denn?

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WiWi Gast

Re: Studiumkosten als Sonderausgaben

Toller Tip...Danke!
Zwei Fragen:
Hast du ein Fahrtenbuch geführt? Brauchtest du auch keinen Beleg für die Studienbeiträge?
Gruß
Sven

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WiWi Gast

Re: Studiumkosten als Sonderausgaben

für das gesamte Studium stimmt nicht! Lediglich für alles was man in dem Jahr für das Studium aufgewendet hat. Sonderausgaben kann man eben NICHT wie Werbungskosten vortragen, d.h. alle Kosten, die man in früheren Jahren hat, kann man nicht geltend machen. einen Negativvortrag gibt es NICHT.

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WiWi Gast

Re: Studiumkosten als Sonderausgaben

bin der threadstarter:

muss mich berichtigen; einen Verlustvortrag/Negativvortrag lässt sich während der Studienjahren nicht veranlagen, wenn dieser auf den Sonderausgaben beruht (i.d.F. Kosten der Berufsausbildung/Studienkosten). Jedoch können natürlich alle, die LST-Vorauszahlung beim Werkstudentenjob/Nebenjob entrichten müssen und mehr als ca. 7000 Euro verdienen, durch Geltendmachung dieser Sonderausgaben ganz leicht unter dieses Grenzeinkommen rutschen und die Steuer zurückbekommen.

In meinem Fall hab ich in meinem Berufseinstiegsjahr die Studienkosten für dieses Jahr geltend gemacht; dabei waren auch schon 4000 Euro zusammengekommen.

Als Belege habe ich nur den Mietvertrag eingereicht; Fahrtkostenbescheinigung/Fahrtenbuch/Teilnahmebescheinigung o.ä. wollte FA in meinem Fall nicht haben.

von den erstatteten 2850 Euro stammen 2500 aus der neuen Anstellung und 350 waren aus ner Werkstudententätigkeit. Das angegebene äquivalente Einkommen kommt fast hin.

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WiWi Gast

Re: Studiumkosten als Sonderausgaben

Miete? ehrlich? ich dachte Miete geht nicht... einen verlustvortrag uas dem vorjahr gibt es... dazu müssen aber dein Kosten höher sein als die Vergütungen. Das wird schon bei Praktika usw. schwierig...

ist 4000 die Obergrenze? ich fang im september an... werd aber wohl ca. 4400 LSt. zahlen im ersten Jahr... also muss ich kosten i.H.v. 4000 zusammenbringen? Mehr hilft mir eh nix mehr?

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WiWi Gast

Re: Studiumkosten als Sonderausgaben

einen Verlustvortag aus dem Vorjahr für Sonderausgaben gibt es NICHT! Nix mit "da müssten aber deine Kosten höher sein" etc. Sonst könnte jeder Student seine Kosten für sein Erststudium geltend machen und vortragen, weil er in der Regel keine Einkünfte hat. Da der Staat das nicht wünscht, wurde vor ein paar Jahren entschieden, dass Studienkosten eben keine Werbungskosten sind, weil sie sonst vortragbar wären. Also hört hier bitte auf mit dem Unsinn! Kosten für das erste Arbeitsjahr kann man fürs Studium irgendwo die 4000 zusammenkratzen und für Bücher etc kann man meines Ermessens dann einfach sagen das sind Werbungskosten. Könnte durchgehen. Während des Studiums aber auf gar keinen Fall!

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WiWi Gast

Re: Studiumkosten als Sonderausgaben

wer redet denn hier von werbungskosten???

Ausgaben für das Vollzeit-Erststudium können nicht als Werbungskosten angesetzt werden.

Ausgaben für das Vollzeit-Erststudium können jedoch für das jeweilige Jahr als Sonderausgaben bis zu 4000 Euro angesetzt werden. Also relevant für Studenten die nebenbei arbeiten und Lohnsteuer bezahlen (ein Negativvortrag ist hier nicht möglich) und und für Absolventen die in den Beruf einsteigen.

§ 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1, 1. Alt. EStG

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WiWi Gast

Re: Studiumkosten als Sonderausgaben

Hallo,
vielleicht. kann mir ja einer bei der Frage weiterhelfen:
In 2009 mußte ich GKV-Beiträge i.H.v. 5000,-- nachentrichten.
Da in 2009 die Sonderausgabenbeträge d. VZ 2004 ausgeschöpft sind, kommen die 5000,-- auch unter Berücksichtigung des Günstigerprinzipes nicht zum Abzug. Das ändert sich für 2010: Kann ich die nicht abgezogenen in 2009 gezhalhten 5000,-- nach 2010 übertragen und als Sonderausgaben geltend machen????
Ich dan ke schon einmal im Voraus für eine Antwort.
Alfons

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WiWi Gast

Re: Studiumkosten als Sonderausgaben

ich habe zuerst eine Banklehre gemacht.

Danach konnte ich das BWL Studium unter Werbungskosten laufen lassen.

D.H. jedes ahr nen schönen Verlustvortrag schaffen.

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