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Verlustvortrag - Frage

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WiWi Gast

Verlustvortrag - Frage

Hallo zusammen,

für letztes Jahr konnte ich Werbungskosten (insb. Fortbildungskosten, da Studiengebühren) i.H.v. 6781 ? geltend machen. Abzüglich der Sonderausgaben wurde mein zu versteuerndes Einkommen auf 5.433 ? festgesetzt. Dadurch habe ich natürlich sämtliche gezahlte Lohnsteuern erstattet bekommen.
Meine Frage ist nun: Gibt es einen Verlustvortrag nur, wenn das zu versteuernde Einkommen negativ ist? Ich bin natürlich froh, dass ich jetzt einen gewissen Betrag erstattet bekommen habe. Hinsichtlich der Werbungskosten ist das natürlich aber ein geringer Betrag. Wird das nun in der Folgeperiode irgendwie berücksichtigt? Einen Bescheid über Verlustvortrag habe ich nicht erhalten (Kreuz gesetzt).

Vielen Dank und beste Grüße

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Verlustvortrag gibts nur bei negativem Einkommen.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

FALSCH!

Im Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG sind außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben enthalten. Diese sind NICHT vortragsfähig.

Ein Verlustvortrag entsteht bei "negativen Einkünften, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden" (§ 10d EStG).

Vereinfacht gesagt: Einkünfte-Werbungskosten muss schon negativ sein. (Ja, auch das ist unpräzise, sollte hier aber ausreichen).

Zu der Ausgangsfrage: Nein, das wird nicht weiter berücksichtigt. Dein Verlustvortrag ist aufgebracht. Deshalb ist dieses ganze Gelaber von wegen Verlustvortrag im Studium generieren auch viel zu hochgestochen. In den meisten Fällen bringt es ne nette Erstattung und mehr nicht. Dicke Kohle gibt es nur, wenn man im Studium nie arbeitet und dann zum 1.1. mit einem gut bezahlten Vollzeitjob einsteigt.

Lounge Gast schrieb:

Verlustvortrag gibts nur bei negativem Einkommen.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Heißt das im Endeffekt, dass jeder einzelne Euro Werbungskosten, der das Einkommen nur weiter unter den Steuerfreibetrag drückt, verschenkt ist?

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Genau das heißt es. Wie der eine Vorposter schon angedeutet hat lohnt sich der Verlustvortrag durch Studiengebühren nur so richtig, wenn du in dem Jahr, in dem du dann erstmalig Geld verdienst, auch auf ein halbwegs großes Jahresbrutto hat. Es kann sich in dem Fall z.B. mitunter finanziell lohnen, erst im Januar eines neuen Jahres anstatt im Oktober des alten Jahres einzusteigen, da ansonsten dein Jahresbrutto aus dem alten Jahr zur Berechnung herangezogen wird, welches dann vermutlich höchstens knapp über dem Steuerfreibetrag liegt.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Richtig. War neulich in einer Gruppe Lehramtsstudenten, die sich genau über dieses Thema Verlustvortrag im Studium informiert hatten. War schon hart mit anzuhören, was da an Halbwissen zusammenkommt durch diese ganzen Onlineartikel, die über das Thema kursieren...

Interessant war auch, dass mir keiner glauben wollte, dass es für Lehramtsstudenten in aller Regel absolut sinnbefreit ist, sich einen Verlustvortrag zu generieren, weil der mit den Minieinkünften aus dem Referendariat verrechnet wird. Naja, geglaubt hat mir leider keiner, weil die Onlineberatungen ja was anderes gesagt haben und die "Schwester einer guten Freundin" (selbstständige Ärztin!!) über einen Verlustvortrag mal über 5000 EUR zurückbekommen hat.

Sorry, das hatte jetzt nicht mehr viel mit der Ausgangsfrage zu tun, aber nur so eine Anekdote am Rande :-)

Lounge Gast schrieb:

Genau das heißt es. Wie der eine Vorposter schon angedeutet
hat lohnt sich der Verlustvortrag durch Studiengebühren nur
so richtig, wenn du in dem Jahr, in dem du dann erstmalig
Geld verdienst, auch auf ein halbwegs großes Jahresbrutto
hat. Es kann sich in dem Fall z.B. mitunter finanziell
lohnen, erst im Januar eines neuen Jahres anstatt im Oktober
des alten Jahres einzusteigen, da ansonsten dein Jahresbrutto
aus dem alten Jahr zur Berechnung herangezogen wird, welches
dann vermutlich höchstens knapp über dem Steuerfreibetrag
liegt.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

hmm. ich hatte für 1 Jahr einen Verlustvortrag von 7200 Euro generiert (inkl. Auslandssemester USA). Im Anschluss absolvierte ich zwei Praktika in denen ich 9000 Euro verdient habe. Schwups war mein Verlustvortrag wieder 0 Euro.

Der Staat bescheißt wo er kann... Normalerweise sollte der Verlustvortrag erst ab Einkünfte über der Freigrenze angesetzt werden, alles andere ist eine Milchmädchen Rechnung.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

"ich hatte für 1 Jahr einen Verlustvortrag von 7200 Euro generiert (inkl. Auslandssemester USA). Im Anschluss absolvierte ich zwei Praktika in denen ich 9000 Euro verdient habe. Schwups war mein Verlustvortrag wieder 0 Euro."

Weil du keine Ahnung von Steuern hast?

  1. Jahr: - 7200 EUR (im übrigen sehr wenig, da du anscheinend kein Verpflegungsmehraufwand für 3 Monate geltend gemacht hast). Beim Auslandssemester USA kann man es locker mal auf 20.000 hochtreiben.
  2. Jahr: 9.000 Verdient, -8.324EUR Steuerfrei, hier blieben 700 "übrig". Wenn du jetzt noch die Fahrten zum Büro, Heimfahrten, Umzüge (pauschale von 7xx EUR) und VMA angesetzt hättest, hättest du wahrscheinlich nichts bezahlt.

Ergo im 2. Jahr kein Ansatz von Jahr 1. und so bliebe dein Verlustvortrag stehen.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Puh, der Vorposten vor mir hat nun mal so gar keine Ahnung vom deutschen Steuerrecht. Dann sollte man auch in anonymen Foren wirklich lieber still sein

Ein Verlustvortrag entsteht bei dem durchschnittlichen BWL-Studenten tatsächlich in der Regel selten, da Praktika und Werkstudenten Tätigkeiten meist die Werbungskosten auffressen.

Potentiell leichter können sie bei Studenten die an einer Privatuni studieren und nicht bzw. wenig arbeiten entstehen und dann tatsächlich auch eine ganz nette Auswirkung im ersten Berufsjahr haben

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Ich finde es immer super, wenn sich Leute so vorlaut äußern und dann einfach absoluten Mist erzählen :-)

Dein Beitrag ist leider ebenfalls falsch: Ein Verlustvortrag wird immer mit den Einkünften verrechnet. Heißt konkret (stark vereinfacht):

  1. Einkünfte-Werbungskosten (wenn negativ, dann Verlustvortrag)

  2. Verlustverrechnung (=Saldo aus 1-Verlustvortrag). Die Verlustverrechnung ist unabhängig davon, ob du am Ende Steuern zahlst oder nicht, dein Beitrag ist einfach nur falsch.

  3. jetzt kommt der ganze Krams mit Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen runter (diese sind NICHT VORTRAGSFÄHIG)

  4. Stark vereinfacht sind wir jetzt beim zvE (zu versteuerndes Einkommen)

  5. Auf dieses zvE wird jetzt der ESt-Tarif aus § 32a EStG angewendet. Erst hier kommt der Grundfreibetrag runter! Der Grundfreibetrag hat keinen Einfluss auf den Verlustvortrag. Auch wenn das zvE letztlich 0 ergibt oder geringer als der Grundfreibetrag ist, ist der Verlustvortrag futsch, sofern er oben unter 2. vollständig in Anspruch genommen wurde. Ja, das ist natürlich gefühlt unfair, lässt sich aber leider nicht ändern.

Bitte entschuldigt meine Schadenfreude, aber wenn man so mit Halbwissen um sich wirft... :-)

Lounge Gast schrieb:

"ich hatte für 1 Jahr einen Verlustvortrag von 7200 Euro
generiert (inkl. Auslandssemester USA). Im Anschluss
absolvierte ich zwei Praktika in denen ich 9000 Euro verdient
habe. Schwups war mein Verlustvortrag wieder 0 Euro."

Weil du keine Ahnung von Steuern hast?

  1. Jahr: - 7200 EUR (im übrigen sehr wenig, da du anscheinend
    kein Verpflegungsmehraufwand für 3 Monate geltend gemacht
    hast). Beim Auslandssemester USA kann man es locker mal auf
    20.000 hochtreiben.
  2. Jahr: 9.000 Verdient, -8.324EUR Steuerfrei, hier blieben
    700 "übrig". Wenn du jetzt noch die Fahrten zum
    Büro, Heimfahrten, Umzüge (pauschale von 7xx EUR) und VMA
    angesetzt hättest, hättest du wahrscheinlich nichts bezahlt.

Ergo im 2. Jahr kein Ansatz von Jahr 1. und so bliebe dein
Verlustvortrag stehen.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

"Puh, der Vorposten vor mir hat nun mal so gar keine Ahnung vom deutschen Steuerrecht. Dann sollte man auch in anonymen Foren wirklich lieber still sein"

Verlustvortag Gap-Year: -10.200 EUR
Verlustvortrag 1. Master-Jahr: -9000 EUR
Verlustvortrag 2. Master-Jahr: -14.000EUR

Gott sei dank, hab ich keinen Plan :D

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Wie macht man denn im Gap Year 10.000 ? Minus? In der Regel macht man gerade in der Zeit doch Praktika ?

Zusammen mit dieser Aussage: "2. Jahr: 9.000 Verdient, -8.324EUR Steuerfrei, hier blieben 700 "übrig"" passt da was nicht. Das ist steuerlich, wie oben aufgeschlüsselt, einfach so falsch.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

"2. Jahr: 9.000 Verdient, -8.324EUR Steuerfrei, hier blieben 700 "übrig". Wenn du jetzt noch die Fahrten zum Büro, Heimfahrten, Umzüge (pauschale von 7xx EUR) und VMA angesetzt hättest, hättest du wahrscheinlich nichts bezahlt."

Da du es nicht einsehen willst: Die Verlustverrechnung findet oben im Ermittlungsschema des zvE statt. Und wenn die Verlustverrechnung vollständig vorgenommen wurde (Einkünfte > Vortrag), dann ist der Vortrag aufgebraucht.
Erst auf das zvE wird der Grundfreibetrag (wenn das mit den 8324 EUR gemeint ist, stimmt auch nicht so wirklich) angerechnet, wie oben korrekt beschrieben.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

"Wie macht man denn im Gap Year 10.000 ? "

Verschiedene Dinge:
Auslandspraktikum: Klar hab ich da auch verdient. Du kannst aber zb 2x eine Umzugspauschale (7xx EUR) anrechnen, hinzu kommt die Verpflegungspauschale von 45EUR für jeden Tag der ersten 3 Monate am neuen Wohnort, KM-Pauschale, elektrische Kleinteile.
Das 2. Praktikum war dann wieder in Deutschland, also wieder Umzug, Verpflegungsmehraufwand, Kosten für 2x GMAT, Kosten für Toefl, etc., dann hat ich noch ne Lerngruppe für den GMAT - wo ich auch nochmal den Verpflegungsmehraufwand + KM-Pauschale an Treffpunkt angeben konnte.

Wie gesagt: Die Summe hat es eigentlich gemacht. Vor allem so Dinge wie Umzugspauschale, und Verpflegungsmehraufwand hauen halt ordentlich rein und da macht man dann mal locker 4.000EUR-6000EUR nur an VMA.

Zusätzlich hab ich im Gap-year noch Anschaffungen aus dem Bachelor angebenen, was glücklicherweise durchging: 400EUR anteilig für MBP, 400EUR iPad, Drucker und sogar das Handy ging durch.

meine Steuer waren 17 Seiten in Excel. Ich denke einfach, dass meine Steuer-SB kein Bock hatte und es deshalb einfach nur so durchgehen hat lassen.

PS: Sorry, ja das mit den 8324EUR war von mir natürlich falsch. Kein Plan was ich da schreiben wollte. War ein Versehen. Ich war da noch in nem anderen Fall drin.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Ok, dann rechnen wir mal kurz:

2x 3 Monate Praktikum und ein halbes Jahr chillen.

Die Werbungskosten im Auslandspraktikum stehen in Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften (Progressionsvorbehalt) und dürfen sich daher grundsätzlich nicht in Deutschland auswirken.

Einkünfte:
Praktikum Deutschland: 3.000 ?

Kosten:
GMAT, Toefl, Lerngruppe: 1.000 ?
Verpflegungsmehraufwand: 2.160 ?
Arbeitsmittel = 1.000 ?
Umzugspauschale, Fahrtkosten, weitere Pauschalen = vll 2.000 ?

Das ergibt (grosszügig für dich gerechnet) ungefähr 3.200 ? Minus.

Dabei muss man einkalkulieren, dass du schon ordentlich die Zahlen zurechtgebogen hast um Steuern zu sparen (Lerngruppe für den GMAT :D. Arbeitsmittel falsch abgerechnet, etc.)
Bei höheren Einkünften durch ein besser bezahltes oder längeres Praktikum (Mindestlohn) würde sich die Zahl auch deutlich zu deinen Ungunsten ändern.

Ich will hier keine moralische Diskussion anfangen, ob man jetzt besonders clever ist, weil man beim Finanzamt ein paar hundert Euro mehr Werbungskosten ermogelt hat, weil man alle möglichen Kosten angegeben hat und der Sachbearbeiter es einfach durchgewunken hat. Alles getreu dem Motto: "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht." und es weiss ja eh niemand.

Fakt ist aber, der durchschnittliche Student hat effektiv keine Kosten in dieser Höhe und der Verlustvortrag wird bei vielen Studenten durch Praktika und Werkstudententätigkeiten aufgefressen.

Nicht jeder Student bekommt MBP, Urlaub und Parties von den Eltern bezahlt. Nicht jeder zieht für das Praktikum um und macht mehrfach den GMAT, Toefl. Nicht jeder Student hat das Glück, dass der Sachbearbeiter keine Ahnung hat. Nicht jeder Student treibt das Maximieren bei der Steuer bis an die Grenze. Nicht jeder Student zahlt Studiengebühren oder macht Auslandssemester mit doppelter Haushaltsführung.

Verlustvorträge sind möglich. I.d.R. werden Sie aber bei BWL-Studenten vor Beendigung des Studiums wieder aufgefressen bzw. auf ein Minimum reduziert.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Selbstverständlich dürfen sich diese Praktikumskosten in Deutschland auswirken. Ich war extra auf einem Steuerseminar, wo ich das gelernt habe. Ebenso wie Auslandssemester oÄ.

Zu deinen restlichen Rechnungen/Behauptungen: Verzeih mir, dass ich dir hier keine 16 Seiten einscanne und meine Steuer damit offenlege. Wir können aber gerne mal telefonieren, dann les ich dir die einzelnen Posten vor oder du schaust dir das bei mir privat an, falls du mir nicht bei der Höhe glaubst. Hochladen möchte ich das eher nicht.

"Nicht jeder Student kann sich x, y, z leisten." Stimmt. Ich hab für mein MBP, etc. aber auch im Bachelor 2x in der Produktion bei Daimler gejobbt. Meine Eltern haben mir 250EUR im Monat überwiesen - mehr war nie drin. Den Rest habe ich mir selbst finanziert ;) Nur um das mal festzuhalten, um nicht in die Schnösel-Ecke getrieben zu werden.

"Fakt ist...". Stimmt, aber einige bis sehr viele. Ich hab jetzt für 7 enge Freunde, die Steuer im Master gemacht (alle auf ner staatlichen Uni). Viele mit Werkstudentenstelle, Praktika, etc. und es ist nach 2-3 Jahren Master keiner mit einem Verlustvortrag von unter 10.000 rausgegangen.

Was ich nicht verstehe. Warum soll ich das Steuersystem nicht ausnutzen? Wenn ich für das Praktikum umgezogen bin, dann kann ich die Pauschale ansetzen, wenn ich in der Uni lernen war, dann kann ich eben die KM-Pauschale ansetzen. Klar ist das mit der Lerngruppe "fantasiert", aber mein Gott, es wird in den Steuerseminaren eben auch so erklärt bzw. dort werden noch ganz andere Möglichkeiten erklärt, die aber sogar mir zu dreist waren (Fahrt nach München zu nem Kumpel als Lerngruppe angeben). In ein paar Jahren werde ich hier den Spitzensteuersatz zahlen und dem Land mehr als genug abtreten. Da kann ich das jetzt auch absolut ausnutzen.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Exakt so ist es!
Es kann aber durchaus sein, dass bei einzelnen Finanzämtern mal die Ansage kommt, dass normale Erklärungen, die in einem gewissen Zeitraum eingehen, einfach so durchgewunken werden, also komplett ungeprüft. Das betrifft sicherlich nicht die Erklärung von dem Großunternehmen, das da ansässig ist, aber bei normalen Studenten und Arbeitnehmern kann dann auch mal einiges durchgehen, dass in einschlägigen Kommentierungen als private Lebensführung usw. du klassifizieren ist.

Von daher kann ich mir schon vorstellen, dass unser 10.000 EUR Verlustvortragsexperte hier zwar offenkundig wenig Ahnung von der Be- und Verrechnung der Einkünfte hat, aber mit ein bisschen Glück durchaus einen beachtlichen Verlustvortrag generieren konnte.

Dennoch muss der erstmal schlau genutzt werden. Wie du schon schreibst, können sich nur die aller wenigsten erlauben im Studium keine bezahlten Praktika/Nebenjobs zu machen. Außerdem gibt es auch herzlich wenig Vorteil, wenn man unterjährig anfängt zu arbeiten, Beispiel:

10.000 EUR Verlustvortrag treffen jetzt einfach mal zu

Da der Kollege sehr von seinen Fähigkeiten überzeugt ist, handelt es sich um einen wiwi-treff-high-potential-UBler mit Einstiegsgehalt von 60k pro Jahr
Fängt er jetzt im letzten Quartal an zu arbeiten, hat er:
EaNSA 15000EUR

Jetzt kommt die Verlustverrechnung und er ist unter dem Freibetrag und zahlt keine Steuern.

Jedoch ist die Steuerersparnis für satte 10.000EUR Verlustvortrag ein Witz, da er ja in jedem Fall noch die üblichen WK/Sonderausgaben hätte abziehen können. Effektiv vielleicht ein paar hundert Euro gespart. Und das auch nur wenn er den Verlustvortrag wirklich in den ersten Job mitnehmen kann und gänzlich auf Praktika und Nebenjobs verzichtet

Lounge Gast schrieb:

Fakt ist aber, der durchschnittliche Student hat effektiv
keine Kosten in dieser Höhe und der Verlustvortrag wird bei
vielen Studenten durch Praktika und Werkstudententätigkeiten
aufgefressen.

Nicht jeder Student bekommt MBP, Urlaub und Parties von den
Eltern bezahlt. Nicht jeder zieht für das Praktikum um und
macht mehrfach den GMAT, Toefl. Nicht jeder Student hat das
Glück, dass der Sachbearbeiter keine Ahnung hat. Nicht jeder
Student treibt das Maximieren bei der Steuer bis an die
Grenze. Nicht jeder Student zahlt Studiengebühren oder macht
Auslandssemester mit doppelter Haushaltsführung.

Verlustvorträge sind möglich. I.d.R. werden Sie aber bei
BWL-Studenten vor Beendigung des Studiums wieder aufgefressen
bzw. auf ein Minimum reduziert.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Na, euch hab ich ja gegen mich aufgebracht :D

Hui, wo fang ich an. Nein, kein High-perfomer, kein UB, keine 60k (leider), zum 1. Februar angefangen.

Mein Nebenjob im Master war nicht mehr nötig (wie ich schrieb hab ich im Bachelor zweimal in der Produktion gearbeitet. Bei Daimler verdient man da in 3 Monaten mal eben seine 11-12k EUR, wenn man Urlaub sich ausbezahlen lässt). Wenn man dann noch recht sparsam lebt (keine 6Monats-Asien-Reisen, wenig Party, Wohnheim, wenig Luxus, dann reicht das bis zum Ende des Masters) Ein Praktikum hab ich noch eingeschoben, hat aber nicht sonderlich gestört, da ich eben dort noch schön das Auslandssemester geltend machen konnte.

PS: Ich bin nicht sonderlich von meinen Steuerkenntnissen überzeugt, wie ihr das vielleicht denkt bzw. es vielleicht falsch rüberkam. Im Vergleich zu Leuten, die das mal im Studium hatten, bin ich wahrscheinlich die größte Niete. :D Ich hab mir das Wissen alles in einem 6h-Intensivkurs angeeignet und damit (in meinen Augen) auch Erfolg gehabt, wenn ich meine eigenen und die Verlustvorträge von meinen Kumpels sehe. Mir geht es auch gar nicht darum die Thematik bis zum letzten zu verstehen, sondern nur um die Zahlen.

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WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Wie sieht es in folgender Situation aus?

  • 2018: 1. Rate Masterstudiengebühren 15.000,-
  • 2019: 2. und 3. Rate Masterstudiengebühren 30.000,-
  • 2020: 4. Rate Masterstudiengebühren 15.000,-

Während des gesamten Studiums Einnahmen als Werkstudent von ca. 12.000 pro Jahr (geringe Lohnsteuerabgaben).

Wird dies jeweils gegengerechnet (sprich 18: +3k, 19: +18k, 20: +x?) und bei Berufseinstieg gegen mein Gehalt gerechnet, sodass der Verlustvortrag dann steuerfrei ist?

Inwiefern lässt sich jedoch in 2020 ein Verlustvortrag berechnen, wenn ab Sommer ein entsprechend höheres Gehalt für die zweite Jahreshälfte ansteht?

antworten
Ceterum censeo

Re: Verlustvortrag - Frage

WiWi Gast schrieb am 09.04.2019:

Wie sieht es in folgender Situation aus?

  • 2018: 1. Rate Masterstudiengebühren 15.000,-
  • 2019: 2. und 3. Rate Masterstudiengebühren 30.000,-
  • 2020: 4. Rate Masterstudiengebühren 15.000,-

Während des gesamten Studiums Einnahmen als Werkstudent von ca. 12.000 pro Jahr (geringe Lohnsteuerabgaben).

Wird dies jeweils gegengerechnet (sprich 18: +3k, 19: +18k, 20: +x?) und bei Berufseinstieg gegen mein Gehalt gerechnet, sodass der Verlustvortrag dann steuerfrei ist?

Inwiefern lässt sich jedoch in 2020 ein Verlustvortrag berechnen, wenn ab Sommer ein entsprechend höheres Gehalt für die zweite Jahreshälfte ansteht?

Bei diesem simplen Beispiel wäre deine Rechnung so korrekt; zum 31.12.2019 hast du einen vortragsfähigen Verlust von 21k. Wenn du in 2020 nun 6k Einkünfte als Werkstudent (1. Halbjahr) und weitere 30k als Arbeitnehmer (2. Halbjahr) hast, sowie deine Werbungskosten von erneut 15k, landest du in 2020 bei einem Einkommen von (-21+6+30-15=) 0 und würdest deine Steuerlast entsprechend auf 0 reduzieren können.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Push
Mich würde auch interessieren ob sich der Verlustvortrag durch die Gebühren (Master) anhand von jeweils gezahlte Gebühren gegen das entsprechende jährliche Einkommen ergibt oder ob lediglich die Studienzeit und das in der Zeit erzielte Einkommen betrachtet wird?

In ersterem Fall, wäre ein Berufseinstieg zum 1.1. ja deutlich vorteilhafter.

WiWi Gast schrieb am 09.04.2019:

Wie sieht es in folgender Situation aus?

  • 2018: 1. Rate Masterstudiengebühren 15.000,-
  • 2019: 2. und 3. Rate Masterstudiengebühren 30.000,-
  • 2020: 4. Rate Masterstudiengebühren 15.000,-

Während des gesamten Studiums Einnahmen als Werkstudent von ca. 12.000 pro Jahr (geringe Lohnsteuerabgaben).

Wird dies jeweils gegengerechnet (sprich 18: +3k, 19: +18k, 20: +x?) und bei Berufseinstieg gegen mein Gehalt gerechnet, sodass der Verlustvortrag dann steuerfrei ist?

Inwiefern lässt sich jedoch in 2020 ein Verlustvortrag berechnen, wenn ab Sommer ein entsprechend höheres Gehalt für die zweite Jahreshälfte ansteht?

antworten
WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Mein Fall ist ähnlich, mit etwas geringerem Einkommen pro Jahr und etwas niedrigeren Gebühren. Anhand deiner Rechnung jährlich gegengerechnet komme ich Ende 2020 auf +22.5k (31.12.2019: -2.5k, Ende 2020: -2,5+5 Werkstudent +30 Berufseinstieg -10 Gebühren). Was heißen die 22.5 das jetzt genau?

Ceterum censeo schrieb am 09.04.2019:

Wie sieht es in folgender Situation aus?

  • 2018: 1. Rate Masterstudiengebühren 15.000,-
  • 2019: 2. und 3. Rate Masterstudiengebühren 30.000,-
  • 2020: 4. Rate Masterstudiengebühren 15.000,-

Während des gesamten Studiums Einnahmen als Werkstudent von ca. 12.000 pro Jahr (geringe Lohnsteuerabgaben).

Wird dies jeweils gegengerechnet (sprich 18: +3k, 19: +18k, 20: +x?) und bei Berufseinstieg gegen mein Gehalt gerechnet, sodass der Verlustvortrag dann steuerfrei ist?

Inwiefern lässt sich jedoch in 2020 ein Verlustvortrag berechnen, wenn ab Sommer ein entsprechend höheres Gehalt für die zweite Jahreshälfte ansteht?

Bei diesem simplen Beispiel wäre deine Rechnung so korrekt; zum 31.12.2019 hast du einen vortragsfähigen Verlust von 21k. Wenn du in 2020 nun 6k Einkünfte als Werkstudent (1. Halbjahr) und weitere 30k als Arbeitnehmer (2. Halbjahr) hast, sowie deine Werbungskosten von erneut 15k, landest du in 2020 bei einem Einkommen von (-21+6+30-15=) 0 und würdest deine Steuerlast entsprechend auf 0 reduzieren können.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Du zahlst auf die 22.5k Steuern, sprich -2.5+5-10 = -7.5 --> 7.5k des Einstieggehalts sind steuerfrei.

WiWi Gast schrieb am 09.04.2019:

Mein Fall ist ähnlich, mit etwas geringerem Einkommen pro Jahr und etwas niedrigeren Gebühren. Anhand deiner Rechnung jährlich gegengerechnet komme ich Ende 2020 auf +22.5k (31.12.2019: -2.5k, Ende 2020: -2,5+5 Werkstudent +30 Berufseinstieg -10 Gebühren). Was heißen die 22.5 das jetzt genau?

Ceterum censeo schrieb am 09.04.2019:

Wie sieht es in folgender Situation aus?

  • 2018: 1. Rate Masterstudiengebühren 15.000,-
  • 2019: 2. und 3. Rate Masterstudiengebühren 30.000,-
  • 2020: 4. Rate Masterstudiengebühren 15.000,-

Während des gesamten Studiums Einnahmen als Werkstudent von ca. 12.000 pro Jahr (geringe Lohnsteuerabgaben).

Wird dies jeweils gegengerechnet (sprich 18: +3k, 19: +18k, 20: +x?) und bei Berufseinstieg gegen mein Gehalt gerechnet, sodass der Verlustvortrag dann steuerfrei ist?

Inwiefern lässt sich jedoch in 2020 ein Verlustvortrag berechnen, wenn ab Sommer ein entsprechend höheres Gehalt für die zweite Jahreshälfte ansteht?

Bei diesem simplen Beispiel wäre deine Rechnung so korrekt; zum 31.12.2019 hast du einen vortragsfähigen Verlust von 21k. Wenn du in 2020 nun 6k Einkünfte als Werkstudent (1. Halbjahr) und weitere 30k als Arbeitnehmer (2. Halbjahr) hast, sowie deine Werbungskosten von erneut 15k, landest du in 2020 bei einem Einkommen von (-21+6+30-15=) 0 und würdest deine Steuerlast entsprechend auf 0 reduzieren können.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Re: Verlustvortrag - Frage

WiWi Gast schrieb am 09.04.2019:

Mein Fall ist ähnlich, mit etwas geringerem Einkommen pro Jahr und etwas niedrigeren Gebühren. Anhand deiner Rechnung jährlich gegengerechnet komme ich Ende 2020 auf +22.5k (31.12.2019: -2.5k, Ende 2020: -2,5+5 Werkstudent +30 Berufseinstieg -10 Gebühren). Was heißen die 22.5 das jetzt genau?

So wie ich dieses Beispiel verstehe, dürften die 22,5 dein Einkommen in 2020 darstellen (ohne jetzt Sonderausgaben o. Ä. zu berücksichtigen), also den Betrag, den du der Besteuerung unterwerfen musst.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Hallo Leute,

ich bin ein absoluter Laie, allerdings denke ich, dass meine Frage hier gut reinpasst.

Ich habe mein Masterstudium im Oktober 2019 abgeschlossen und im November direkt angefangen zu arbeiten. Meine Einnahme 2019 (Werkstudent + Festeinstieg) belaufen sich auf circa 14 000€.

Da ich ein Auslandssemester gemacht habe sind meine Verluste relativ hoch.

Nun zu meiner Frage: Wird der Verlustvortrag lediglich von dem Gehalt im Jahre 2019 abgezogen? Die Verluste würden nämlich die 14 000€ übersteigen.

Vielen Dank und viele Grüße
Michael

antworten
Ceterum censeo

Re: Verlustvortrag - Frage

WiWi Gast schrieb am 05.06.2019:

Hallo Leute,

ich bin ein absoluter Laie, allerdings denke ich, dass meine Frage hier gut reinpasst.

Ich habe mein Masterstudium im Oktober 2019 abgeschlossen und im November direkt angefangen zu arbeiten. Meine Einnahme 2019 (Werkstudent + Festeinstieg) belaufen sich auf circa 14 000€.

Da ich ein Auslandssemester gemacht habe sind meine Verluste relativ hoch.

Nun zu meiner Frage: Wird der Verlustvortrag lediglich von dem Gehalt im Jahre 2019 abgezogen? Die Verluste würden nämlich die 14 000€ übersteigen.

Vielen Dank und viele Grüße
Michael

Hallo Michael,
nach geltender Rechtslage würde ein entsprechend festgestellter Verlustvortrag dein Einkommen auf minimal 0 Euro reduzieren (= 0 Euro Steuern).
Dein Problem dürfte hingegen sein, dass du keinen solchen Verlustvortrag festgestellt bekommen hast. Wenn es sich bei deinem Studium um ein sog. Erststudium handelte, waren deine bisherigen Aufwendungen vergangener Jahre nicht als Verluste zu berücksichtigen (Verfahren aktuell abhängig beim BVerfG).
Deine Aufwendungen aus 2019 (!) werden hingegen als Sonderausgaben von deinen Einkünften abgezogen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Hallo zusammen,
Ich schließe zum Juli 2020 meinen UK Master ab und werde in das Steuerjahr 2020 einen Verlustvortrag von +/- 20TEUR mitbringen. Nun habe ich geplant, direkt im August zurück in den Job zu gehen (+/- 80K Jahresgehalt).
Nun habe ich von 01/20 bis 08/20 noch Werbungskosten (Wohnen in Birmingham etc.) von rund 25K.
Auf der Habenseite steht ab 08/20 bis 12/20 ein Bruttogehaltszufluss von ca. 35K.
Ggfs. wachsen die Werbungskosten ab 08/20 noch geringfügig.

So wie ich das sehe stehen die Chancen ganz passabel, dass ich selbst in das Jahr 2021 einen kleinen Vortrag mitnehmen kann:

Gesamtbrutto 08/20 – 12/20 circa 35T

  • Verlustvortrag 20T
    = Steuerpfl. Einkommen 15T
  • Werbungskosten 2020: 25K
    = "negatives Einkommen"
    = Verlustvortrag fuer 2021 ca. 10K?

Besten Dank um eure Meinung!

antworten
Ceterum censeo

Re: Verlustvortrag - Frage

WiWi Gast schrieb am 23.08.2019:

Hallo zusammen,
Ich schließe zum Juli 2020 meinen UK Master ab und werde in das Steuerjahr 2020 einen Verlustvortrag von +/- 20TEUR mitbringen. Nun habe ich geplant, direkt im August zurück in den Job zu gehen (+/- 80K Jahresgehalt).
Nun habe ich von 01/20 bis 08/20 noch Werbungskosten (Wohnen in Birmingham etc.) von rund 25K.
Auf der Habenseite steht ab 08/20 bis 12/20 ein Bruttogehaltszufluss von ca. 35K.
Ggfs. wachsen die Werbungskosten ab 08/20 noch geringfügig.

So wie ich das sehe stehen die Chancen ganz passabel, dass ich selbst in das Jahr 2021 einen kleinen Vortrag mitnehmen kann:

Gesamtbrutto 08/20 – 12/20 circa 35T

  • Verlustvortrag 20T
    = Steuerpfl. Einkommen 15T
  • Werbungskosten 2020: 25K
    = "negatives Einkommen"
    = Verlustvortrag fuer 2021 ca. 10K?

Besten Dank um eure Meinung!

Soweit richtig. Einkünfte 35 T€ - Werbungskosten 25 T€ = 10 T€
abzgl. 10 T€ Verlustvortrag.
Verbleibender VV 10 T€.
Leider laufen so deine Sonderausgaben ins Leere.
Liebe Grüße

antworten
bwlnothx

Re: Verlustvortrag - Frage

WiWi Gast schrieb am 23.08.2019:

Hallo zusammen,
Ich schließe zum Juli 2020 meinen UK Master ab und werde in das Steuerjahr 2020 einen Verlustvortrag von +/- 20TEUR mitbringen. Nun habe ich geplant, direkt im August zurück in den Job zu gehen (+/- 80K Jahresgehalt).
Nun habe ich von 01/20 bis 08/20 noch Werbungskosten (Wohnen in Birmingham etc.) von rund 25K.
Auf der Habenseite steht ab 08/20 bis 12/20 ein Bruttogehaltszufluss von ca. 35K.
Ggfs. wachsen die Werbungskosten ab 08/20 noch geringfügig.

So wie ich das sehe stehen die Chancen ganz passabel, dass ich selbst in das Jahr 2021 einen kleinen Vortrag mitnehmen kann:

Gesamtbrutto 08/20 – 12/20 circa 35T

  • Verlustvortrag 20T
    = Steuerpfl. Einkommen 15T
  • Werbungskosten 2020: 25K
    = "negatives Einkommen"
    = Verlustvortrag fuer 2021 ca. 10K?

Besten Dank um eure Meinung!

Falls das Finanzamt die Werbungskosten so anerkennt, ist deine Annahme richtig.
Hattest du in der Zeit deines UK Masters eine Wohnung hier in DE (mit nachweisbarer Mietzahlung) und warst hier auch mit Hauptwohnsitz hier in DE gemeldet?

antworten
WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

bwlnothx schrieb am 23.08.2019:

WiWi Gast schrieb am 23.08.2019:

Hallo zusammen,
Ich schließe zum Juli 2020 meinen UK Master ab und werde in das Steuerjahr 2020 einen Verlustvortrag von +/- 20TEUR mitbringen. Nun habe ich geplant, direkt im August zurück in den Job zu gehen (+/- 80K Jahresgehalt).
Nun habe ich von 01/20 bis 08/20 noch Werbungskosten (Wohnen in Birmingham etc.) von rund 25K.
Auf der Habenseite steht ab 08/20 bis 12/20 ein Bruttogehaltszufluss von ca. 35K.
Ggfs. wachsen die Werbungskosten ab 08/20 noch geringfügig.

So wie ich das sehe stehen die Chancen ganz passabel, dass ich selbst in das Jahr 2021 einen kleinen Vortrag mitnehmen kann:

Gesamtbrutto 08/20 – 12/20 circa 35T

  • Verlustvortrag 20T
    = Steuerpfl. Einkommen 15T
  • Werbungskosten 2020: 25K
    = "negatives Einkommen"
    = Verlustvortrag fuer 2021 ca. 10K?

Besten Dank um eure Meinung!

Falls das Finanzamt die Werbungskosten so anerkennt, ist deine Annahme richtig.
Hattest du in der Zeit deines UK Masters eine Wohnung hier in DE (mit nachweisbarer Mietzahlung) und warst hier auch mit Hauptwohnsitz hier in DE gemeldet?

Danke für eure hilfreichen Antworten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Werbungskosten so anerkannt werden – hat bis dato gut und ohne Probleme funktioniert.
Meinen Hauptwohnsitz habe ich offiziell in Deutschland im Elternhaus – ergo keine Mietzahlungen in D.
Würde eine „simulierte“ Mietzahlung in D ab 09/2019 – 08/2020 einen signifikanten Unterschied machen? Im Wesentlichen steigen dadurch doch nur meine Werbungskosten.

antworten
bwlnothx

Re: Verlustvortrag - Frage

WiWi Gast schrieb am 23.08.2019:

bwlnothx schrieb am 23.08.2019:

WiWi Gast schrieb am 23.08.2019:

Hallo zusammen,
Ich schließe zum Juli 2020 meinen UK Master ab und werde in das Steuerjahr 2020 einen Verlustvortrag von +/- 20TEUR mitbringen. Nun habe ich geplant, direkt im August zurück in den Job zu gehen (+/- 80K Jahresgehalt).
Nun habe ich von 01/20 bis 08/20 noch Werbungskosten (Wohnen in Birmingham etc.) von rund 25K.
Auf der Habenseite steht ab 08/20 bis 12/20 ein Bruttogehaltszufluss von ca. 35K.
Ggfs. wachsen die Werbungskosten ab 08/20 noch geringfügig.

So wie ich das sehe stehen die Chancen ganz passabel, dass ich selbst in das Jahr 2021 einen kleinen Vortrag mitnehmen kann:

Gesamtbrutto 08/20 – 12/20 circa 35T

  • Verlustvortrag 20T
    = Steuerpfl. Einkommen 15T
  • Werbungskosten 2020: 25K
    = "negatives Einkommen"
    = Verlustvortrag fuer 2021 ca. 10K?

Besten Dank um eure Meinung!

Falls das Finanzamt die Werbungskosten so anerkennt, ist deine Annahme richtig.
Hattest du in der Zeit deines UK Masters eine Wohnung hier in DE (mit nachweisbarer Mietzahlung) und warst hier auch mit Hauptwohnsitz hier in DE gemeldet?

Danke für eure hilfreichen Antworten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Werbungskosten so anerkannt werden – hat bis dato gut und ohne Probleme funktioniert.
Meinen Hauptwohnsitz habe ich offiziell in Deutschland im Elternhaus – ergo keine Mietzahlungen in D.
Würde eine „simulierte“ Mietzahlung in D ab 09/2019 – 08/2020 einen signifikanten Unterschied machen? Im Wesentlichen steigen dadurch doch nur meine Werbungskosten.

Vermutlich wird dir die doppelte Haushaltsführung nicht anerkennt werden - und somit auch nicht der Werbungskostenabzug für Miete, Fahrten, etc. Das ist idR nur der Fall, wenn am Erstwohnsitz auch nachweislich Miete gezahlt worden ist (eigener Hausstand) und - sofern bei den Eltern wohnhaft - man sich auch finanziell an den Kosten beteiligt. Das muss im Zweifel auch nachgewiesen werden und wird es bei dieser Summe hier vermutlich auch.

antworten
WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

In einer ähnlichen Situation befinde ich mich. Das Finanzamt hat bereits einen Nachweis für die doppelte Haushaltsführung angefragt.
Ich zahle zwar keine Miete, erledige aber hin und wieder - wenn sich die Situation ergibt (als Berater nur am Wochenende zu Hause) - den Einkauf. Vergangenes Jahr habe ich etwa 1000€ einmalig an meine Mutter überwiesen. und als wichtigsten Posten habe ich die Finanzierung der Küche (monatliche Rate ca. 360€) übernommen. Reichen diese Nachweise dem Finanzamt, um die Werbungskosten des Auslandssemesters in meinem Fall anerkannt zu bekommen? Vor allem die Küchenfinanzierung ist ja schon ein entscheidender regelmäßiger Posten.

bwlnothx schrieb am 24.08.2019:

WiWi Gast schrieb am 23.08.2019:

bwlnothx schrieb am 23.08.2019:

WiWi Gast schrieb am 23.08.2019:

Hallo zusammen,
Ich schließe zum Juli 2020 meinen UK Master ab und werde in das Steuerjahr 2020 einen Verlustvortrag von +/- 20TEUR mitbringen. Nun habe ich geplant, direkt im August zurück in den Job zu gehen (+/- 80K Jahresgehalt).
Nun habe ich von 01/20 bis 08/20 noch Werbungskosten (Wohnen in Birmingham etc.) von rund 25K.
Auf der Habenseite steht ab 08/20 bis 12/20 ein Bruttogehaltszufluss von ca. 35K.
Ggfs. wachsen die Werbungskosten ab 08/20 noch geringfügig.

So wie ich das sehe stehen die Chancen ganz passabel, dass ich selbst in das Jahr 2021 einen kleinen Vortrag mitnehmen kann:

Gesamtbrutto 08/20 – 12/20 circa 35T

  • Verlustvortrag 20T
    = Steuerpfl. Einkommen 15T
  • Werbungskosten 2020: 25K
    = "negatives Einkommen"
    = Verlustvortrag fuer 2021 ca. 10K?

Besten Dank um eure Meinung!

Falls das Finanzamt die Werbungskosten so anerkennt, ist deine Annahme richtig.
Hattest du in der Zeit deines UK Masters eine Wohnung hier in DE (mit nachweisbarer Mietzahlung) und warst hier auch mit Hauptwohnsitz hier in DE gemeldet?

Danke für eure hilfreichen Antworten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Werbungskosten so anerkannt werden – hat bis dato gut und ohne Probleme funktioniert.
Meinen Hauptwohnsitz habe ich offiziell in Deutschland im Elternhaus – ergo keine Mietzahlungen in D.
Würde eine „simulierte“ Mietzahlung in D ab 09/2019 – 08/2020 einen signifikanten Unterschied machen? Im Wesentlichen steigen dadurch doch nur meine Werbungskosten.

Vermutlich wird dir die doppelte Haushaltsführung nicht anerkennt werden - und somit auch nicht der Werbungskostenabzug für Miete, Fahrten, etc. Das ist idR nur der Fall, wenn am Erstwohnsitz auch nachweislich Miete gezahlt worden ist (eigener Hausstand) und - sofern bei den Eltern wohnhaft - man sich auch finanziell an den Kosten beteiligt. Das muss im Zweifel auch nachgewiesen werden und wird es bei dieser Summe hier vermutlich auch.

antworten
Ceterum censeo

Re: Verlustvortrag - Frage

WiWi Gast schrieb am 26.08.2019:

In einer ähnlichen Situation befinde ich mich. Das Finanzamt hat bereits einen Nachweis für die doppelte Haushaltsführung angefragt.
Ich zahle zwar keine Miete, erledige aber hin und wieder - wenn sich die Situation ergibt (als Berater nur am Wochenende zu Hause) - den Einkauf. Vergangenes Jahr habe ich etwa 1000€ einmalig an meine Mutter überwiesen. und als wichtigsten Posten habe ich die Finanzierung der Küche (monatliche Rate ca. 360€) übernommen. Reichen diese Nachweise dem Finanzamt, um die Werbungskosten des Auslandssemesters in meinem Fall anerkannt zu bekommen? Vor allem die Küchenfinanzierung ist ja schon ein entscheidender regelmäßiger Posten.

Moment, ich schaue kurz in meine Glaskugel...
Aber mei, was möchtest du nun hören? Diese Frage wird dir keiner beantworten können, außer dem FA. Warte den Bescheid ab und lege ggf. Einspruch ein, wenn du überzeugende Argumente hast. Anbei ein Auszug aus dem Blümich (wertungsfrei, der war als erstes offen):

"Einen eigenen Hausstand i. S. v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG unterhält ein lediger ArbN nunmehr immer dann, wenn seine (vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte abw.) bisherige Wohnung sein Lebensmittelpunkt bleibt und er sich dort regelmäßig – im Wesentl. nur mit Unterbrechungen durch die auswärtige Berufstätigkeit und ggf. Urlaubsfahrten – aufhält.
"Notwendig ist ferner, dass der ledige ArbN die Wohnung aus eigenem (z. B. Eigentum, eigener Mietvertrag) – ggf. auch gemeinsamem oder abgeleitetem – Recht nutzt. Unerheblich ist ferner, ob die Räumlichkeiten den bewertungsrechtl. Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden, das Fehlen einer eigenen Küche steht der Annahme eines eigenen Hausstandes (deshalb) nicht entgegen. Der ledige ArbN muss sich aber an der Führung des Hausstands am Lebensmittelpunkt sowohl persönl. als auch finanziell so maßgebl. beteiligen, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann [Fin. Beteiligung: Die Beteiligung muss mehr als nur Bagatellbeträge umfassen. Hiervon ist auszugehen, wenn die Barleistungen des Stpfl. mehr als 10 % der monatl. regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel u. andere Dinge des tägl. Bedarfs) betragen].

Kein Unterhalten eines eigenen Hausstandes liegt (allerdings) vor, wenn der ledige ArbN (ggf. gegen Kostenbeteiligung) als nicht die Haushaltsführung bestimmender oder wesentl. mit bestimmender Teil in einen anderen Haushalt eingegliedert ist. Dies trifft z. B. i. d. R. bei jungen ArbN zu, die im elterl. Haushalt ein oder mehrere Zimmer bewohnen oder denen eine Wohnung im Hause der Eltern unentgeltl. überlassen wird."

Ich denke, insb. der letzte Absatz kann für dich interessant sein.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Dass im Endeffekt das Finanzamt entscheidet, ist mir durchaus klar. Ich hatte die Hoffnung, dass eventuell jemand aus ähnlichen Erfahrungen in der Vergangenheit berichten kann.
Trotzdem besten Dank für deine Einschätzung und den Auszug!

, Ceterum censeo schrieb am 27.08.2019:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2019:

In einer ähnlichen Situation befinde ich mich. Das Finanzamt hat bereits einen Nachweis für die doppelte Haushaltsführung angefragt.
Ich zahle zwar keine Miete, erledige aber hin und wieder - wenn sich die Situation ergibt (als Berater nur am Wochenende zu Hause) - den Einkauf. Vergangenes Jahr habe ich etwa 1000€ einmalig an meine Mutter überwiesen. und als wichtigsten Posten habe ich die Finanzierung der Küche (monatliche Rate ca. 360€) übernommen. Reichen diese Nachweise dem Finanzamt, um die Werbungskosten des Auslandssemesters in meinem Fall anerkannt zu bekommen? Vor allem die Küchenfinanzierung ist ja schon ein entscheidender regelmäßiger Posten.

Moment, ich schaue kurz in meine Glaskugel...
Aber mei, was möchtest du nun hören? Diese Frage wird dir keiner beantworten können, außer dem FA. Warte den Bescheid ab und lege ggf. Einspruch ein, wenn du überzeugende Argumente hast. Anbei ein Auszug aus dem Blümich (wertungsfrei, der war als erstes offen):

"Einen eigenen Hausstand i. S. v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG unterhält ein lediger ArbN nunmehr immer dann, wenn seine (vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte abw.) bisherige Wohnung sein Lebensmittelpunkt bleibt und er sich dort regelmäßig – im Wesentl. nur mit Unterbrechungen durch die auswärtige Berufstätigkeit und ggf. Urlaubsfahrten – aufhält.
"Notwendig ist ferner, dass der ledige ArbN die Wohnung aus eigenem (z. B. Eigentum, eigener Mietvertrag) – ggf. auch gemeinsamem oder abgeleitetem – Recht nutzt. Unerheblich ist ferner, ob die Räumlichkeiten den bewertungsrechtl. Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden, das Fehlen einer eigenen Küche steht der Annahme eines eigenen Hausstandes (deshalb) nicht entgegen. Der ledige ArbN muss sich aber an der Führung des Hausstands am Lebensmittelpunkt sowohl persönl. als auch finanziell so maßgebl. beteiligen, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann [Fin. Beteiligung: Die Beteiligung muss mehr als nur Bagatellbeträge umfassen. Hiervon ist auszugehen, wenn die Barleistungen des Stpfl. mehr als 10 % der monatl. regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel u. andere Dinge des tägl. Bedarfs) betragen].

Kein Unterhalten eines eigenen Hausstandes liegt (allerdings) vor, wenn der ledige ArbN (ggf. gegen Kostenbeteiligung) als nicht die Haushaltsführung bestimmender oder wesentl. mit bestimmender Teil in einen anderen Haushalt eingegliedert ist. Dies trifft z. B. i. d. R. bei jungen ArbN zu, die im elterl. Haushalt ein oder mehrere Zimmer bewohnen oder denen eine Wohnung im Hause der Eltern unentgeltl. überlassen wird."

Ich denke, insb. der letzte Absatz kann für dich interessant sein.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Re: Verlustvortrag - Frage

WiWi Gast schrieb am 27.08.2019:

Dass im Endeffekt das Finanzamt entscheidet, ist mir durchaus klar. Ich hatte die Hoffnung, dass eventuell jemand aus ähnlichen Erfahrungen in der Vergangenheit berichten kann.
Trotzdem besten Dank für deine Einschätzung und den Auszug!

Vllt meldet sich ja noch jemand, aber ich wünsche dir schon einmal viel Erfolg mit deinem Ansinnen. Du kannst ja gerne berichten, wie es ausging.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Verlustvortrag - Frage

Für alle, die es interessiert: Meine Steuererklärung ist tatsächlich durchgegangen und ich habe die Finanzierung der Küche als Nachweis zur Teilnahme an den Lebenshaltungskosten anerkannt bekommen. Lustigerweise hat mich das Finanzamt im Formular zur Vermietung und Verpachtung sogar auf einen kleinen "Fehler" (habe konservativer gerechnet) aufmerksam gemacht, sodass ich sogar mehr Geld erstattet bekommen habe :-)

Ceterum censeo schrieb am 27.08.2019:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2019:

Dass im Endeffekt das Finanzamt entscheidet, ist mir durchaus klar. Ich hatte die Hoffnung, dass eventuell jemand aus ähnlichen Erfahrungen in der Vergangenheit berichten kann.
Trotzdem besten Dank für deine Einschätzung und den Auszug!

Vllt meldet sich ja noch jemand, aber ich wünsche dir schon einmal viel Erfolg mit deinem Ansinnen. Du kannst ja gerne berichten, wie es ausging.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Re: Verlustvortrag - Frage

WiWi Gast schrieb am 16.09.2019:

Für alle, die es interessiert: Meine Steuererklärung ist tatsächlich durchgegangen und ich habe die Finanzierung der Küche als Nachweis zur Teilnahme an den Lebenshaltungskosten anerkannt bekommen. Lustigerweise hat mich das Finanzamt im Formular zur Vermietung und Verpachtung sogar auf einen kleinen "Fehler" (habe konservativer gerechnet) aufmerksam gemacht, sodass ich sogar mehr Geld erstattet bekommen habe :-)

Na dann, herzlichen Glückwunsch :-)
Liebe Grüße

antworten
CES

Re: Verlustvortrag - Frage

Hallo zusammen,

ich ebenfalls absoluter Laie und würde gerne wissen, ob es sich rein steuerlich für mich lohnt, nächstes Jahr noch als Werkstudent zu arbeiten?

Ich werde im Juli 2020 mit dem Master fertig sein und habe über die Jahre (da ich vor dem Bachelor eine Ausbildung gemacht habe) einen Verlustvortrag von 30 TEUR angesammelt. Da ich unter jährig anfange zu arbeiten zu arbeiten, wüsste ich gerne:

  1. was passiert wenn mein Einkommen unter dem Verlustvortrag liegt?
  2. lohnt es sich für mich ab Januar 2020 rein steuerlich noch neben dem Studium zu arbeiten, damit mein Jahreseinkommen den Verlustvortag übersteigt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

antworten
Ceterum censeo

Re: Verlustvortrag - Frage

CES schrieb am 10.11.2019:

Hallo zusammen,

ich ebenfalls absoluter Laie und würde gerne wissen, ob es sich rein steuerlich für mich lohnt, nächstes Jahr noch als Werkstudent zu arbeiten?

Ich werde im Juli 2020 mit dem Master fertig sein und habe über die Jahre (da ich vor dem Bachelor eine Ausbildung gemacht habe) einen Verlustvortrag von 30 TEUR angesammelt. Da ich unter jährig anfange zu arbeiten zu arbeiten, wüsste ich gerne:

  1. was passiert wenn mein Einkommen unter dem Verlustvortrag liegt?
  2. lohnt es sich für mich ab Januar 2020 rein steuerlich noch neben dem Studium zu arbeiten, damit mein Jahreseinkommen den Verlustvortag übersteigt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

  1. Wenn dein Einkommen den Verlustvortrag nicht übersteigt, wird der verbleibende Verlustvortrag weiter vorgetragen.
  2. Salopp gesagt: Versuche in deinem ersten Jahr so viel Geld wie möglich zu verdienen. Da leider der Verlustvortrag vorrangig verbraucht wird, kannst du unter Umständen (bzw. sogar wahrscheinlich) den (steuerfreien) Grundfreibetrag von rund 9 T€ nicht nutzen. Mit Sonderausgabenabzug, etc. rate ich dir - aus steuerlicher Sicht - zu einem Einkommen von knapp 50 T€ (bzw. 290 T€, aber das wäre unrealistisch, selbst im WiWi-Treff).
    Liebe Grüße
antworten

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