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Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

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WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

Hallo zusammen,

ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht und befinde mich gerade in meinem letzten Mastersemester.

Folgendes Beispiel:

Bachelor: 2014 bis 2017 (Auslandssemester 5 Monate)
Master: 2017 bis Herbst 2019 (Auslandssemester 5 Monate)

Praktikumsgehälter (gesamt, Brutto pro Jahr):
2015: ca. 3.000 Euro
2016: ca. 5.000 Euro
2017: ca. 6.000 Euro (zwischen Bachelor und Master)
Insgesamt: 14.000 Euro

Jobeinstieg: Oktober 2019 bei 6.000 Euro Brutto / Monat (Steuerlich sinnvoll? Oder auf Januar 2020 warten?)

Ich habe schon viel bezüglich des Verlustvortrages gelesen, aber finde z.T. widersprüchliche Informationen. Daher würde ich mich über ein paar Tipps freuen.

  • Der Verlustvortrag kumuliert sich über die Jahre, korrekt?
  • Der Verlustvortrag berücksichtigt keine Steuerfreibeträge, oder? Falls also mein Verlustvortrag in den Jahren 2014 bis 2017 kumuliert kleiner oder gleich 14.000 Euro war (also meinem Gesamteinkommen in der Zeitspanne entspricht), würde ich im Jahr 2018 wieder bei 0 Euro Verlustvortrag anfangen? Aber wenn mein Verlustvortrag kumuliert z.B. 20.000 Euro beträgt, hätte ich 2018 noch 6.000 Euro Verlustvortrag übrig, korrekt?
  • Die Zeit 2014 bis 2017 ist vermutlich zurzeit nur von theoretischer Natur, da Verlustvorträge im Bachelor wohl noch nicht anerkannt werden, wodurch die Zeit ab Ende 2017/Anfang 2018 interessanter wird?
  • Wenn ich also allein im Jahr 2018 einen Verlustvortrag von 30.000 Euro vorweisen kann, macht es dann überhaupt Sinn Ende 2019 (z.B. Oktober) schon anzufangen Vollzeit zu arbeiten - nehmen wir 6.000 Euro Bruttogehalt pro Monat an?
  • Und davon abgesehen eine Frage zu Heimfahrten: Wenn ich in Berlin studiere, aber nur einen Wohnsitz in München gemeldet habe. Kann ich dann 3 Heimfahrten pro Woche bei einer Strecke von ca. 600km mit PKW angeben? Nehmen wir an, ich hätte selber kein Auto (aber meine Eltern) und es auch nicht genutzt - kann das Finanzamt nachweisen, dass ich diesen PKW nicht genutzt habe?

Besten Dank Euch für eure Tipps!

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

  1. Verlustvortrag nur bei Werbungskosten ergo erst ausbildung abgeschlossen master k. A.

  2. Hast du die steuer erklärt für die jahren? Dann kennst du deinen verlustvortrag in sinme.

  3. Ja oktober anfangen. 6k brutto = 3k netto als ja cash vor Steuerbullshit.

  4. 3x 600 = 1800 mal 2 3600 km pro woche is klar das glauvt dir keiner. Max. 1200 pro woche fertig in doppelte haushaltsführung max. 12k pro jahr rechne es die aus. 1200 x 0,3 = 360 x 4 > 1000 euro. Ist schon fast liebhaberei.

WiWi Gast schrieb am 28.05.2019:

Hallo zusammen,

ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht und befinde mich gerade in meinem letzten Mastersemester.

Folgendes Beispiel:

Bachelor: 2014 bis 2017 (Auslandssemester 5 Monate)
Master: 2017 bis Herbst 2019 (Auslandssemester 5 Monate)

Praktikumsgehälter (gesamt, Brutto pro Jahr):
2015: ca. 3.000 Euro
2016: ca. 5.000 Euro
2017: ca. 6.000 Euro (zwischen Bachelor und Master)
Insgesamt: 14.000 Euro

Jobeinstieg: Oktober 2019 bei 6.000 Euro Brutto / Monat (Steuerlich sinnvoll? Oder auf Januar 2020 warten?)

Ich habe schon viel bezüglich des Verlustvortrages gelesen, aber finde z.T. widersprüchliche Informationen. Daher würde ich mich über ein paar Tipps freuen.

  • Der Verlustvortrag kumuliert sich über die Jahre, korrekt?
  • Der Verlustvortrag berücksichtigt keine Steuerfreibeträge, oder? Falls also mein Verlustvortrag in den Jahren 2014 bis 2017 kumuliert kleiner oder gleich 14.000 Euro war (also meinem Gesamteinkommen in der Zeitspanne entspricht), würde ich im Jahr 2018 wieder bei 0 Euro Verlustvortrag anfangen? Aber wenn mein Verlustvortrag kumuliert z.B. 20.000 Euro beträgt, hätte ich 2018 noch 6.000 Euro Verlustvortrag übrig, korrekt?
  • Die Zeit 2014 bis 2017 ist vermutlich zurzeit nur von theoretischer Natur, da Verlustvorträge im Bachelor wohl noch nicht anerkannt werden, wodurch die Zeit ab Ende 2017/Anfang 2018 interessanter wird?
  • Wenn ich also allein im Jahr 2018 einen Verlustvortrag von 30.000 Euro vorweisen kann, macht es dann überhaupt Sinn Ende 2019 (z.B. Oktober) schon anzufangen Vollzeit zu arbeiten - nehmen wir 6.000 Euro Bruttogehalt pro Monat an?
  • Und davon abgesehen eine Frage zu Heimfahrten: Wenn ich in Berlin studiere, aber nur einen Wohnsitz in München gemeldet habe. Kann ich dann 3 Heimfahrten pro Woche bei einer Strecke von ca. 600km mit PKW angeben? Nehmen wir an, ich hätte selber kein Auto (aber meine Eltern) und es auch nicht genutzt - kann das Finanzamt nachweisen, dass ich diesen PKW nicht genutzt habe?

Besten Dank Euch für eure Tipps!

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WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

WiWi Gast schrieb am 28.05.2019:

  • Die Zeit 2014 bis 2017 ist vermutlich zurzeit nur von theoretischer Natur, da Verlustvorträge im Bachelor wohl noch nicht anerkannt werden, wodurch die Zeit ab Ende 2017/Anfang 2018 interessanter wird?

In Erstausbildung (Bachelor) kannst du die Kosten nur als Sonderausgaben geltend machen. Da du keine Lohnsteuer gezahlt, bringt dir dies nichts, da Sonderausgaben (anders als werbungskosten) nicht als Verlust vorgetragen werden können.

  • Wenn ich also allein im Jahr 2018 einen Verlustvortrag von 30.000 Euro vorweisen kann, macht es dann überhaupt Sinn Ende 2019 (z.B. Oktober) schon anzufangen Vollzeit zu arbeiten - nehmen wir 6.000 Euro Bruttogehalt pro Monat an?

Das ist der Knackpunkt am Verlustvortrag. Im Optimalfall fängt man am Anfang des Jahres an und davon zu profitieren. Beginnt man im Oktober, ist der Vortrag so gut wie nutzlos und verfällt, da dieser automatisch angerechnet wird, wenn erstmalig Lohnsteuer gezahlt wird. Durch die lediglichen 3 Monate Arbeit und der Lohnsteuer Berechnung auf gesamte 12 Monate, würdest du auch ohne Lohnsteuer wahrscheinlich die komplett gezahlten Lohnsteuerbeträge wieder bekommen (da du die Lohnsteuer ja auf 12 Monate berechnet gezahlt hast, aber eigentlich nur 3 Monate gearbeitet hast)

  • Und davon abgesehen eine Frage zu Heimfahrten: Wenn ich in Berlin studiere, aber nur einen Wohnsitz in München gemeldet habe. Kann ich dann 3 Heimfahrten pro Woche bei einer Strecke von ca. 600km mit PKW angeben? Nehmen wir an, ich hätte selber kein Auto (aber meine Eltern) und es auch nicht genutzt - kann das Finanzamt nachweisen, dass ich diesen PKW nicht genutzt habe?

Kannst du als PKW ansetzen und da fragt das Finanzamt auch nicht nach. Ist nicht überprüfbar. Würde aber schauen ob die Km-Pauschale oder der tatsächlichen Bahnkosten mehr Geld bringen - falls du tatsächlich so oft nach Hause fahren solltest.

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WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

3 Monate lang nicht zu arbeiten um Steuervorteile mitzunehmen, ist einfach völlig sinnfrei.

antworten
Ceterum censeo

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

Ohne auf die Beiträge meiner Vorredner eingehen zu wollen (die Beiträge sprechen wohl für sich), mal ein paar fundierte Anmerkungen zu deinem Beitrag:

  • Der Verlustvortrag kumuliert sich über die Jahre, korrekt?
  • Der Verlustvortrag berücksichtigt keine Steuerfreibeträge, oder? Falls also mein Verlustvortrag in den Jahren 2014 bis 2017 kumuliert kleiner oder gleich 14.000 Euro war (also meinem Gesamteinkommen in der Zeitspanne entspricht), würde ich im Jahr 2018 wieder bei 0 Euro Verlustvortrag anfangen?

Dies ist soweit korrekt, unter der Prämisse, dass deine Aufwendungen für das Erststudium als Werbungskosten anzuerkennen wären (und nicht als Sonderausgaben; hier ist aktuell ein Verfahren vor dem BVerfG anhängig). Sollten diese jedoch 14.000 € nicht überschreiten, würde ich mir aufgrund der bestehenden Unsicherheit keine weiteren Gedanken machen.
Erst wenn du Werbungskosten deutlich (!) über diesem Betrag haben solltest, kannst du dir über die Geltendmachung des Verlustvortrages/der Werbungskosten im Rechtsbehelfsverfahren Gedanken machen.

  • Wenn ich also allein im Jahr 2018 einen Verlustvortrag von 30.000 Euro vorweisen kann, macht es dann überhaupt Sinn Ende 2019 (z.B. Oktober) schon anzufangen Vollzeit zu arbeiten - nehmen wir 6.000 Euro Bruttogehalt pro Monat an?

Aus rein steuerlichen Gesichtspunkten würdest du - bei einem hypothetischen Verlustvortrag von 30k € - mit einem Berufseinstieg zum 1.1.2020 "besser" fahren. Aufgrund der Periodisierung und des progressiven Steuertarifs ist dein persönlicher Grenzsteuersatz in 2020 deutlich höher, so dass deine Steuererleichterung hier absolut größer sein wird.

Wirtschaftlich betrachtet wird dein zusätzlicher Arbeitslohn der Monate Okt.-Dez. 2019 jedoch größer ausfallen, als die Mehr-Steuerersparnis durch den progressiven Tarif.

  • Und davon abgesehen eine Frage zu Heimfahrten: Wenn ich in Berlin studiere, aber nur einen Wohnsitz in München gemeldet habe. Kann ich dann 3 Heimfahrten pro Woche bei einer Strecke von ca. 600km mit PKW angeben? Nehmen wir an, ich hätte selber kein Auto (aber meine Eltern) und es auch nicht genutzt - kann das Finanzamt nachweisen, dass ich diesen PKW nicht genutzt habe?

Die Aussagen meiner Vorposter hierzu sind doch mit Vorsicht zu genießen. Ohne mich jetzt zum Tatbestand der Steuerhinterziehung zu äußern nur so viel: Das Finanzamt ist durchaus in der Lage, solche Sachverhalte zu überprüfen; insbesondere wenn es derart unplausibel ist.

Hier wird als erster Schritt gerne einmal ein Beleg mit nachgewiesenen Kilometerständen (z. B. Rechnungen Kfz-Werkstatt) des angeblich genutzten PKW verlangt. Dann wird an anderer Stelle geprüft, ob und in welchen Zeiträumen weitere Personen diesen PKW genutzt haben (z. B. wenn deine Eltern auch den PKW für ihren Arbeitsweg nutzen). Dann darfst du genaue Aufzeichnungen über deine Fahrten führen (taggenau auflisten). Dann kann das Finanzamt mittlerweile sehr einfach Einsicht in dein Bankkonto nehmen. Was ist, wenn du angeblich am Donnerstag heimgefahren bist, aber am Freitag in Berlin am Geldautomaten noch Geld abgehoben hast? Natürlich kann man alles erklären, aber in solchen Situationen wird die Luft dann schon dünn. Steuerhinterziehung mag ja früher ein Kavaliersdelikt gewesen sein, mittlerweile sind die Finanzbehörden hier aber deutlich schärfer geworden.

Ich kann dir daher nur raten, hier etwas Vorsicht walten zu lassen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

WiWi Gast schrieb am 28.05.2019:

3 Monate lang nicht zu arbeiten um Steuervorteile mitzunehmen, ist einfach völlig sinnfrei.

Wieso? Die Steuervorteile könnten teilweise eine 3-monatige Reise finanzieren ;-) Ich wüsste was ich nehmen würde.

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WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

Da der Grundfreibetrag (2019 - EUR 9.168,00) - das zu versteuernde Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt - zzgl. ca. TEUR 2,0 Sonderausgaben so hoch und Dein Verlustvortrag betragsmäßig klein ist sowie der Eingangssteuersatz mit 14% niedrig ist - d. h. in diesem Tarifbereich ergibt eine Einkommensreduktion um EUR 7,00 eine Einkommensteuerersparnis in Höhe von EUR 1,00 - lohnen sich Deine Sparüberlegungen nicht.

Anders ist dies im Bereich des Spitzesteuersatzes, wo eine Einkommensreduktion um EUR 2,00 eine Einkommensteuerersparnis von EUR 1,00 ergibt.

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

Der Verlustvortrag wird doch sowieso ins nächste Jahr mitgenommen, sollte er nicht vollkommen ausgeschöpft worden sein? Der verfällt doch nicht, wenn ich nur 1 Monat gearbeitet hab z.B..

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

WiWi Gast schrieb am 28.05.2019:

Der Verlustvortrag wird doch sowieso ins nächste Jahr mitgenommen, sollte er nicht vollkommen ausgeschöpft worden sein? Der verfällt doch nicht, wenn ich nur 1 Monat gearbeitet hab z.B..

NEIN

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

WiWi Gast schrieb am 28.05.2019:

Der Verlustvortrag wird doch sowieso ins nächste Jahr mitgenommen, sollte er nicht vollkommen ausgeschöpft worden sein? Der verfällt doch nicht, wenn ich nur 1 Monat gearbeitet hab z.B..

Es ist relativ unwahrscheinlich bei 3 Monaten Arbeit so viele Werbungskosten zu haben, dass diese inklusive Verlustvortrag so hoch sind, das ein neuer Verlustvortrag ins nächste Jahr mitgenommen wird. Ich hatte beispielsweise 6.000 Euro Verlustvortrag, hab Oktober angefangen und ca 3.000 euro Lohnsteuer gezahlt. Ich hätte auch ohne den Verlustvortrag fast alles wieder bekommen, da ich ja nur 3 Monate gearbeitet habe und LSt auf 12 Monate "hochgerechnet" wird. Leider wird der Verlustvortrag automatisch angerechnet und ist dementsprechend verfallen. Meine Kosten hätten so immens hoch sein müssen, dass ich einen neuen Verlustvortrag generieren würde...

antworten
Ceterum censeo

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

WiWi Gast schrieb am 28.05.2019:

Der Verlustvortrag wird doch sowieso ins nächste Jahr mitgenommen, sollte er nicht vollkommen ausgeschöpft worden sein? Der verfällt doch nicht, wenn ich nur 1 Monat gearbeitet hab z.B..

Bei 30k Verlustvortrag und 18k Einkünften (Annahme) ergäbe sich ein verbleibender Verlustvortrag von: 30k - 18k = 12k der ins nächste Jahr übertragen wird. Die Steuerbelastung im aktuellen Jahr ist - mangels zu versteuerndem Einkommen - gleich null.
Bei einem Verlustvortrag von lediglich 10k und 18k Einkünften ist die Steuerbelastung ebenfalls gleich 0, da das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages liegt (9k). Der ungünstigste (und hier wohl problematisierte) Fall ist folgender:
8k Verlustvortrag und 8k Einkünfte. Die Einkünfte würden aufgrund des Grundfreibetrages zu keiner Steuerbelastung führen, aber trotzdem werden sie mit dem Verlustvortrag verrechnet.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist dieses Thema recht interessant, da es hier um die konkrete Ausgestaltung des Prinzips der Leistungsfähigkeit geht (Grundfreibetrag oder lieber Abzugsbetrag?), juristisch aber nicht zu beanstanden. Die aktuelle Regelung ist verfassungsrechtlich wohl unbedenklich.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

WiWi Gast schrieb am 28.05.2019:

Der Verlustvortrag wird doch sowieso ins nächste Jahr mitgenommen, sollte er nicht vollkommen ausgeschöpft worden sein? Der verfällt doch nicht, wenn ich nur 1 Monat gearbeitet hab z.B..

NEIN

Doch

antworten
Ceterum censeo

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

WiWi Gast schrieb am 29.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 28.05.2019:

NEIN

Doch

Ohh!

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

Never ever.. Wäre ja zu schön..

WiWi Gast schrieb am 29.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 28.05.2019:

Der Verlustvortrag wird doch sowieso ins nächste Jahr mitgenommen, sollte er nicht vollkommen ausgeschöpft worden sein? Der verfällt doch nicht, wenn ich nur 1 Monat gearbeitet hab z.B..

NEIN

Doch

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

WiWi Gast schrieb am 28.05.2019:

Der Verlustvortrag wird doch sowieso ins nächste Jahr mitgenommen, sollte er nicht vollkommen ausgeschöpft worden sein? Der verfällt doch nicht, wenn ich nur 1 Monat gearbeitet hab z.B..

Es ist relativ unwahrscheinlich bei 3 Monaten Arbeit so viele Werbungskosten zu haben, dass diese inklusive Verlustvortrag so hoch sind, das ein neuer Verlustvortrag ins nächste Jahr mitgenommen wird. Ich hatte beispielsweise 6.000 Euro Verlustvortrag, hab Oktober angefangen und ca 3.000 euro Lohnsteuer gezahlt. Ich hätte auch ohne den Verlustvortrag fast alles wieder bekommen, da ich ja nur 3 Monate gearbeitet habe und LSt auf 12 Monate "hochgerechnet" wird. Leider wird der Verlustvortrag automatisch angerechnet und ist dementsprechend verfallen. Meine Kosten hätten so immens hoch sein müssen, dass ich einen neuen Verlustvortrag generieren würde...

Naja, ich habe z.B. ca.70k Verlustvortrag. Da macht sich das schon bemerkbar ;)

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

Sitze zur Zeit an meiner ersten Steuererklärung für 2018, die ich bis Ende des Monats abgeben möchte, da ich während meines Master in 2018 als Werkstudent tätig war. Bislang habe ich keinen Verlustvortrag aus den vorherigen Jahren im Master eingereicht.

Kann ich die Steuererklärung für 2018 einreichen und dann in Ruhe nach der Frist den Verlustvortrag für die davor liegenden Jahre, oder muss das chronologisch sein?

antworten
Ceterum censeo

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

WiWi Gast schrieb am 21.07.2019:

Sitze zur Zeit an meiner ersten Steuererklärung für 2018, die ich bis Ende des Monats abgeben möchte, da ich während meines Master in 2018 als Werkstudent tätig war. Bislang habe ich keinen Verlustvortrag aus den vorherigen Jahren im Master eingereicht.

Kann ich die Steuererklärung für 2018 einreichen und dann in Ruhe nach der Frist den Verlustvortrag für die davor liegenden Jahre, oder muss das chronologisch sein?

Nein. Innerhalb der Festsetzungsfrist kannst du die Steuererklärungen in wilder Reihenfolge einreichen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag beim Berufseinstieg nutzen

Fraglich könnte aber sein, ob sich die Steuererklärungen überhaupt lohnen. Möglicherweise drückt er seine Einkünfte als Werkstudent in 2018 mit den Werbungskosten aus 2018 bereits unter die Freigrenze, so dass ein etwaiger Verlustvortrag aus 2017 und früher wirkungslos verpuffen würde.

Das würde ich zumindest grob überschlagen, bevor ich mir die Arbeit machen würde.

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