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Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

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Delith

Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Moin,

ich habe eine kurze Frage zum Prinzip des Verlustvortrags wenn man seine Studiumskosten als Werbungskosten absetzen möchte. Vielleicht hat das hier jemand schon gemacht und kann mir weiterhelfen. Folgendes Szenario:

2014:

  • Zweitstudium beginnt im März 2014
  • 2014 fallen Werbungskosten in Höhe von 5.500? an
  • 2014 beträgt der Jahresverdienst 1.300? (Werkstudententätigkeit 300 ?/Monat bzw. 435 ?/Monat)

Mein Verständnis wäre nun, dass ich die vollen 5.500? per Antrag auf Verlustfeststellung rückwirkend feststellen lassen kann. Ist das richtig?

2015:

  • 2015 beträgt der Jahresverdienst 9.500? (Werkstudententätigkeit 435 ?/Monat und neue Werkstudententätigkeit 960 ?/Monat).
  • Bei der 960?-Stelle fallen Lohnsteuer (~2? Monat & RV i.H.v. ~90?) fällig)

Wie wird in diesem Jahr mit dem Verlustvortrag aus 2014 umgegangen? Der Jahresverdienst liegt ja über dem Grundfreibetrag von 8.652?. Werden jetzt die ganzen 5.500? vom Jahresverdienst abgezogen oder nur bis zur Grenze des Grundfreibetrags? Bei ersterem wäre der finanzielle Nutzen aus dem Verlustvortrag äußerst gering?

2016:

  • 2016 beträgt der Jahresverdienst 14.000? (Werkstudententätigkeit 750 ?/Monat und Festanstellung 4000 ?/Monat).

Sofern die Werbungskosten nicht in 2015 komplett verrechnet werden, wird der Rest hier angesetzt? Wie wird hier der finanzielle Nutzen errechnet? Ich reduziere mein steuerpflichtiges Einkommen um X ?. "Spare" also X? + Steuerklasse1-Satz ?

Gruß und vielen Dank im Voraus!

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

ich glaub das is so:
wenn du sagen wir 30.000 brutto verdienst im jahr 2014 und das studium kostet 5.000 euro. in 2014:

30.000-5.000-x freibetrag = weniger als 25.000 die du versteuern musst

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Das hast du dir leider schön gerechnet:

Die Werbungskosten werden bereits bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen, dein steuerlichen Verlust im Jahre 2014 beträgt damit 1300-5500= -4200.

Dieser Verlustvortrag wird dann mit deinen Einkünften in 2015 verrechnet: 9500-4200=5300
Diese EUR 5300 musst du dann in 2015 versteuern. Durch den Grundfreibetrag, der erst bei der Berechnung der Steuer nach (§32a ????) gewährt wird, dürftest du dann einen Nullsteuerbescheid bekommen.

In 2016 wird dann dein Verdienst ganz "normal" (also keine Verlustvorträge mehr) veranlagt.

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Delith

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Sprich ich bekomme maximal die Steuern, die ich bei der 960?-Stelle in 2015 bezahlt habe zurück?

Habe in 2015 folgendes bezahlt:
Lohnsteuer: 80?
Solizuschlag: 4?
RV: 900?

Davon kann ich alles oder nur Lohnsteur und Soli zurückbekommen?

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Ich verstehe das immer noch nicht.

Angenomme ich sammele schön fleißig alle drei Jahre meines Bachelorstudiums Verlustvorträge an, habe dann nach den drei Jahren ca. 10.000? Verlustvorträge angesammelt.

So jetzt verdiene ich im ersten Berufsjahr nur 9.000 brutto, muss also nur einen sehr geringen Teil versteuern, wird dann der komplette Verlustvortrag für die paar Euros, die über den Freibetrag hinausgehen "verbraucht", oder nur der Teil, der auch benötigt, sodass ich den Verlustvortrag weiter ins nächste Jahr mitnehmen kann, wo ich dann deutlich mehr verdiene?

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Stark vereinfacht wird das hier in euren Fällen folgendermaßen gerechnet:

  1. Einkünfteermittlung:
    Überschuss der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit über die Werbungskosten. Hier kann sich auch ein Verlust ergeben...

  2. Verlustverrechnung
    Summe aus 1. abzgl. eines eventuellen Verlustes

  3. Berechnung der ESt
    Das verbleibende Einkommen nach Verlustverrechnung wird dem ESt-Tarif unterzogen. Vereinfacht: (zu versteuerndes Einkommen - Grundfreibetrag)*Steuersatz
antworten
Delith

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Mein Verständnis wäre, dass er komplett gegen gerechnet wird. Hast also noch einen Verlustvortrag von -1000 im nächsten Jahr. Deshalb nie zum 1.10 oder so anfangen :D

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Wenn ihr einen Verlustvortrag habt, müsst ihr den immer mit positiven Einkünften der Zukunft verrechnen... Wenn ihr einen Verlust von 10000 EUR habt und dann im nächsten Jahr 11000 EUR verdient, spart ihr halt deutlich weniger als wenn ihr 80000 EUR und den Verlust damit verrechnen könnt...

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Gut, dass du dir Gedanken machst. Aber es ist genau so wie von meinen Vorredner beschrieben. Dein verlustvortrag wird mit deinen Einkünften verrechnet. Hast du 5000 Euro verlustvortrag und hast nächsten Jahr 5000Euro zu versteuerndes Einkommen, hast du quasi 0 Euro zu versteuerndes Einkommen und keinen Verlustvortrag mehr im nächsten Jahr!

antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Bachelorstudium wär aber nur von der Steuer absetzbar bzw. ein Zweitstudium bei einem zweiten Bachelor oder?

Lounge Gast schrieb:

Ich verstehe das immer noch nicht.

Angenomme ich sammele schön fleißig alle drei Jahre meines
Bachelorstudiums Verlustvorträge an, habe dann nach den drei
Jahren ca. 10.000? Verlustvorträge angesammelt.

antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Oder wenn man ne ausbildung hat

antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Erststudium: Der erste abgeschlossene Bachelor, zzt. noch strittig ob der konsekutive Master zum Erststudium zählt
-> Studiumskosten sind hier aber als Sonderausgaben abziehbar bis zu einem Höchstbetrag (Höhe könnt ihr selber recherchieren, weiß ich nicht :D). Diese sind jedoch nicht vortragsfähig.

Zweitstudium: Nach dem Bachelor noch ein neues Fach studieren, nicht-konsekutiver Master, berufsbegleitende Weiterbildungen
-> Kosten sind als Werbungskosten abzugsfähig. Ergibt sich aus (Überschuss)einkünften minus Werbungskosten ein negativer Saldo, so kann dieser als Verlustvortrag mit zukünftigen Einkünften verrechnet werden.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium Steuer - Prinzip Verlustvortrag

Der Abzug von Werbungskosten für ein Zweitstudium hat in Deutschland keine große Bedeutung, da die Studiengebühren meistens läppisch sind. In andere Länder zahlt man z. B. 100.000 Dollar, da wirkt es sich schon deutlich mehr aus. Gerade wenn man keinen Vollzeitjob während dieser Zeit hat, "verpufft" fast alles durch den Grundfreibetrag.

Wenn du die Werkstudentenstelle nicht unbedingt brauchst, würde ich dir zum 450-Euro-Job raten. Der kann vom Arbeitgeber mit 2% pauschal lohnversteuert werden und ist dann in der Berechnung für den Verlustvortrag komplett außen vor. Du könntest bei einem 450-Euro-Job also die gesamten Studienkosten als Verlust vortragen und diese dann im ersten Jahr, in dem du richtig arbeitest, abziehen. Das dürfte dann eine ordentliche Steuerersparnis bringen.

Vergiss auch nicht, dir den Verlust vom Finanzamt per Bescheid feststellen zu lassen. Wenn du keine Einkommensteuererklärung abgibst und sehr lange studierst, kann es nämlich passieren, dass Festsetzungsverjährung eintritt.

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