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Zweitstudium von der Steuer absetzen?

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WiWi Gast

Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Ich habe im September 2012 mein Zweitstudium abgeschlossen und dann direkt mit Arbeiten angefangen. Nun muß ich meine Steuererklärung machen: Weiß hier irgendjemand, ob man das Zweitstudium steuerlich absetzen kann? Wenn ja: Muß man dann die Belege fürs ganze Studium einschicken? Wo schickt man überhaupt die Belege ein (Steuererklärung macht man ja elektronisch)? Wenn ich die Belege fürs das ganze Studium einschicken soll, dann kriege ich die bestimmt nicht bis nächste Woche zusammen, da ich viele auch noch bei meinen Eltern habe. Könnte ich mir das Zeitstudium auch nächstes Jahr noch steuerlich anrchnen lassen und ist das schlau?

Ihr seht: Fragen über Fragen :-(

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Und die sind beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein deines Vertrauens bestens aufgehoben.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Wieso bis nächste Woche? Einfach beim FA anrufen und Fristverlängerung beantragen, geht problemlos.

Belege reicht man trotz elektronischer Übertragung noch physisch ein.

Studienkosten für ein Zweitstudium sind voll absetzbar!

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Lohnsteuerhilfeverein dachte ich auch mal dran. Allerdings hoffe ich, dass die so kurz vor knapp (am 31.5. muß das Ding abgegeben sein) noch was für mich tun werden. Kann man das auch telefonisch besprechen?

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Zweitstudium geht nach aktuellem Recht nicht. Alles andere würde mich überraschen. Selbst das Erststudium ist nur unter bestimmten Voraussetzungen im Nachgang absetzbar. U.a. muss man jedes Jahr eine leere Steuererklärung abgeben mit Rückstellung der laufenden Kosten.

Sprich mal mit Deinem Steuerberater. Vielleicht findet der nen Trick.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

also wenn ich das richtig verstanden habe, hast du während deines Zweitstudiums noch gar nicht gearbeitet oder? Dann sieht das etwas schlecht aus. In jedem Fall bekommst du bestimmt alle Steuern wieder, die du die Letzen Monate in 2012 beim Arbeiten bezahlt hast (wenn nicht weit über 10000? Einkommen)
Aber bevor man hier spekuliert! wie der Vorposter schon meinte:
Geh zum Lohnsteuerhifeverein (ca120?)!!!!!! alles andere bringt dich nicht weiter.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Vorausgesetzt, Du hast bisher keine ESt Erklärung in den Jahren vor Aufnahme Deiner Tätigkeit abgegeben, solltest Du die Kosten Deines Zweitstudiums rückwirkend bis 2006 jeweils in einer eigenen ESt Erklärung Jahreskonform für die einzelnen Jahre 2006 bis 2012 als vorweggenommene Werbungskosten (sehr wichtig)ansetzen können.

Weitere Voraussetzung sollte sein, dass Dein Zweitstudium mit Deiner in 2012 angetretenen Arbeit im direkten Zusammenhang steht.
Bitte Dein zuständiges Finanzamt mit dem Hinweis auf Dein Vorhaben die Zweitstudiumkosten für die vergangenen Jahre mit Deiner Erstbeantragung für das Jahr 2012 vornehmen zu wollen um eine Verlängerung der Abgabefrist für Deine ESt Erklärung 2012 bis (z.B. 30.09.2013), da Du mehr Zeit benötigst um alle Nachweise zum Zweitstudium für die vergangenen Jahre zusammenzutragen. Tue dies schriftlich mit Angabe Deiner Steuer ID Nr. und bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Keine Sorge, Dir geht nichts verloren, solange Deine EST Erklärung 2012 und früher bis spätestens zum 31.12.2013 beim FA eingeht.

Da es sich bei den Kosten für das Zweitstudium hier um einen wahrscheinlichen größeren Betrag handelt, (bei einem Verwandten waren es z.B. rd. 30000 EUR) kannst Du davon ausgehen, dass Du nicht nur für 2012 Deine komplette ESt zurückbekommst, sondern der überschießende Werbungskostenansatz in 2013 mit Deinem Einkommen aufgerechnet wird.

Es lohnt sich wahrscheinlich sehr hierzu einem Steuerberater zu vertrauen. Bei einem LSt Hilfeverein wäre ich nicht sicher, ob da genügend Kompetenz vorhanden ist.
Hilfreich ist die Belege zu den Studienkosten Jahresbezogen zu sortieren und in einem Excel Sheet Jahresbezogen aufzulisten. man muß dabei auch nicht zwingend für jeden Ansatz einen Beleg haben, der Ansatz muß aber glaubhaft für das FA sein.

PS
Auch Erststudiumskosten sind bei o.g. Voraussetzungen (Erst ESt Erklärung, Studium im Zusammenhang mit der späteren Tätigkeit und max. sieben jahre rückwirkend) evtl. als vorweggenommene Werbungskosten absetzbar. Hierzu gibt es eine Vorlage zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht. Bei meinem Verwandten hat bei den ebenfalls mit der ersten Steuererklärung rückwirkend deklarierten ERST Studiumskosten das FA ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht zugestimmt.

Nicht vom FA ins Bockshorn jagen lassen. Die lehnen erstmal ab, aber bei Vorlage der aktuellen rechtlich einwandfreien Begründung landest Du dann bei der Rechtsstelle und die agieren entsprechend der wirklich aktuellen Rechtslage :)

Also ran an den Speck!!

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Mal ganz grundsätzlich, die Einkommensteuer wird jährlich erhoben. Demnach solltest Du deine Kosten prinzipiell nach Ende des Jahres geltend machen. Warst Du nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben bzw. hast du auch keine abgegeben, kannst du deine Erköärung auch für frühere Jahre abgeben.
Zweitstudium oder Erststudium nach Ausbildung ist prinzipiell absetzbar. D.h., dass Aufendungen Werbungskosten und keine Sonderausgaben und demnach vortragbar. "Rückstellung" ist quatsch. Verlustvorträge kann man mit zukünftigen Erträgen verrechnen.

Da du ahnungslos zu sein scheinst, geh zu einem Steuerberater oder LohnStHilferverein; das ist gut investiertes Geld!

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Um mal mit dem Halbwissen aufzuräumen:
Kosten eines Zweitstudium (Master, Studium nach Berufsausbildung, Fortbildung etc.) kann man voll als Werbungskosten absetzen. Natürlich haben die meisten während des Zweitstudiums keine (hohen) Einnahmen mit denen diese verrechnet werden können. In diesem Fall beantragt man einen Verlustvortrag d.h. die durch das Studium verursachten Aufwendungen werden mit in die nächsten Jahre übernommen bis sie mit einem entsprechendem Einkommen verrechnet werden können.
Das nur die kurze Zusammenfassung für alle Mitleser! In Deinem Fall empfehle ich Dir wie bereits die meisten hier einen Lohnsteuerhilfeverein in Deiner Nähe aufzusuchen. Sofern Du letzteren aufsuchst verlängert sich Deine Abgabefrist automatisch bis zum 31.12. .
Schieb' es allerdings nicht zu lange vor Dir her - der Aufwand lohnt sich auf jeden Fall. Ich persönlich habe auf Grund meines Verlustvortrages aus dem Zweitstudium letztes Jahr ca 11K erstattet bekommen - das war höher als mein Brutto-Bonus ;)!

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Lass dir hier nichts von den Leute erzählen die behaupten das geht nicht. Das Zweitstudium und alle daraus entstandenen Kosten kannst du als Werbungskosten geltend machen. Klappte bei meinem Masterstudium auch. Und falls du in 2011 auch noch studiert und keine Steuererklärung abgegeben hast, kannst du das für 2011 auch noch machen. Such dafür am Besten den Lohnsteuerhilfeverein auf. Die haben das alles schnell und günstig erledigt.

Kleine Tips für absetzbare Aufwendungen falls der Steuerberater das vegessen sollte: Umzugskosten (evtl auch ein Pauschalbetrag), Laptop (3 Jahre Abschreibung), Auslandssemester (Flug, Unterkunft, Pauschalen, Versicherungen), Fahrten zur Uni und auch zu Lerngruppen, Krankenversicherung, Zinsen für dein Studienkredit, Lebensmittelpunkt (muss nicht immer der Wohnort sein. Schau mal LStR 9.10)

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Zweitausbildung (z.B. Master oder Bachelor nach abgeschlossener Berufsausbildung) voll steuerlich absetzbar!
Zauberwort heißt Verlustvortrag!

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Leute, ihr wollt doch alle Wiwi studiert haben. Blick ins EStG hilft da Wunder, das solltet ihr alle verstehen können.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Ähnlich gelagert, aber evtl. "dumm gelaufen": Ich habe 2009/2010 ein Zweitstudium (Master) absolviert und dann Ende 2010 ein Angestelltenverhältnis begonnen, das in direktem Zusammenhang mit dem Zweitstudium stand. Nach allem, was ich hier lese, könnte ich das Zweitstudium aber absetzen.

Problem: Ich habe die Steuererklärung fuer 2010 schon Anfang 2011 abgegeben. Ich hatte ja in 2010 nur 2 Monatsgehälter und wollte schnell an meine Rueckzahlung. Damals war nämlich auch nicht so klar, dass man ein Zweitstudium absetzen kann. Oder zumindest fuer mich nicht... Gibt es eine Möglichkeit, das jetzt doch noch nachträglich zu regeln?

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Um mal wirklich mit dem Halbwissen aufzuräumen: Ein Master ist kein Zweitstudium! Ein Zweitstudium ist ein weitere grundständiges Studium nach einem abgeschlossenen ersten (z.B. Bachelor BWL nach abgeschlossenem Diplom Biologie). Wer Master Wiwi nach einem Bachelor Wiwi macht, absolviert kein Zweitstudium!

Wie sich das jetzt auf die Steuer auswirkt, kann ich dir leider nicht sagen, aber die anderen Leute hier haben allem Anschein nach auch keine Ahnung. Insofern schließe ich mich dem einzig sinnvollen Ratschlag hier an und empfehle dir, bei einem Steuerberater nachzufragen, anstatt in einem anonymen Internetforum.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Ach dann müssen sich mein FA, Steuerberater & Lohsteuerhilfeverein aber mächtig getäuscht haben, denn mir wurden sämtliche Kosten meines WiWi Masters (nach einem WiWi Bachelor) als Werbungskosten angerechnet und via Verlustvortrag in die Folgejahre übernommen, verrückte Welt!

Mal im Ernst: Ein Master ist eine qualifizierende Weiterbildung und setzt ein Esrtstudium (BSc/Ba/Dipl....etc.) voraus und ist damit für 98% der Studenten auch absetzbar, holt Euch zurück was Euch zusteht! Mehr infos zum Thema:

www.studienkosten.de

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Vielen vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich werde jetzt erstmal die Frist verlängern lassen, das Thema scheint ja etwas komplexer zu sein.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, aber eine wesentliche Voraussetzung muß immer gegeben sein.
Das Zweitstudium dessen Kosten abgesetzt werden sollen, muß in einem klaren Zusammenhang mit der anschließenden ausgeübten Berufstätigkeit stehen.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Ich bin derzeit selber in einem WIWI-Master, der direkt mit meinem baldigen Berufseinstieg zu tun haben wird.

Es wäre sehr nett, wenn mir einer mal ungefähr auflisten könnte, was er denn alles ansetzt.

Vor allem wie soll das mit immensen Kosten denn gehen. Meistens hat man ja als Student kaum Einkommen (evtl 400 E im Monat). Die Mietkosten meiner Wohnung wurden z.B. von meinen Eltern übernommen.

Meine 400 Euro gingen komplett in Lebenshaltungekosten über: Lebensmittel, Benzin und ein paar Bücher.

Wie kann ich da bitte einen ordentlichen Verlustvortrag generieren?

Danke

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Als angehender WiWi Master sollte man eigentlich in der Lage sein diese Frage eigenständig abzuklären und zu beantworten. Aus Deiner Frage läßt sich eine gewisse Faulheit und evtl. auch Einfältigkeit ableiten.

Nun gut,

die Kosten des Zweitstudiums wären in diesem Fall tatsächlich abzusetzende (vorweggenommene Werbungskosten), z.B.

  • Sämtliche Fahrtkosten zur Uni (vielleicht mit dem PKW der Eltern zu EUR 0,3/ km oder sogar Belege für ö. V.?)
  • Unterbringungskosten + Mietkosten bei auswärtigem Studienort
    (bzw. wenn man neben dem Wohnsitz bei den Eltern einen Zweitwohnsitz am Studienort hat)
  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Ansch. von Lehrbüchern
  • PC Ausstattung, Büromaterial, anteilige Kommunikationskosten (IN, Tel.)
  • Fahrtkosten zu gemeinsamen Lerngruppen mit Kommilitonen (gegenseitige Belege??)
  • Kreditkosten für Kredite die zur Finanzierung der Studienkosten notwendig waren
  • Kosten ausländischer Studien- und Praktikumsaufenthalte und dabei evtl. Visagebühren, Toefl Test Gebühren usw., Hin-und Rückreisekosten, Mietkosten, Tagesspesen für die ersten 90 Tage).

Im übrigen gilt schon heute nach Höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass auch die Kostenübernahme der Eltern wie eigene Ausgaben behandelt werden (Finanzierung über Kreditmittel statt einer Bank oder sonstige Kreditgeber eben durch die Eltern).

Lounge Gast schrieb:

Ich bin derzeit selber in einem WIWI-Master, der direkt mit
meinem baldigen Berufseinstieg zu tun haben wird.

Es wäre sehr nett, wenn mir einer mal ungefähr auflisten
könnte, was er denn alles ansetzt.

Vor allem wie soll das mit immensen Kosten denn gehen.
Meistens hat man ja als Student kaum Einkommen (evtl 400 E im
Monat). Die Mietkosten meiner Wohnung wurden z.B. von meinen
Eltern übernommen.

Meine 400 Euro gingen komplett in Lebenshaltungekosten über:
Lebensmittel, Benzin und ein paar Bücher.

Wie kann ich da bitte einen ordentlichen Verlustvortrag
generieren?

Danke

antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Über einen StB abklären lassen, ob Dein ESt Bescheid für 2010 rechtskräftig geworden ist. Vielleicht gab es ja durch das FA im Bescheid noch offene Nachprüfungsvorbehalte oder vielleicht kann der StB noch etwas finden um für 2010 noch eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" zu erreichen? Ohne richtige fachliche Hilfe und dem Wissen Deiner Details wirst Du leider nichts erreichen. Mit Fachlicher Hilfe sind auf jeden Fall Chancen da!

Lounge Gast schrieb:

Ähnlich gelagert, aber evtl. "dumm gelaufen": Ich
habe 2009/2010 ein Zweitstudium (Master) absolviert und dann
Ende 2010 ein Angestelltenverhältnis begonnen, das in
direktem Zusammenhang mit dem Zweitstudium stand. Nach allem,
was ich hier lese, könnte ich das Zweitstudium aber absetzen.

Problem: Ich habe die Steuererklärung fuer 2010 schon Anfang
2011 abgegeben. Ich hatte ja in 2010 nur 2 Monatsgehälter und
wollte schnell an meine Rueckzahlung. Damals war nämlich auch
nicht so klar, dass man ein Zweitstudium absetzen kann. Oder
zumindest fuer mich nicht... Gibt es eine Möglichkeit, das
jetzt doch noch nachträglich zu regeln?

antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Ich habe noch eine Frage:
Aktuell absolviere ich ein grundständiges Zweitstudium für meinen späteren Beruf. Parallel hierzu arbeite ich Teilzeit in dem Beruf meines Erststudiums um das ganze zu finanzieren.
Dieses Jahr habe ich hohe Ausgaben für mein Zweitstudium, welche ich gerne als Werbungskosten geltend machen möchte. Diese Ausgaben werden so hoch ausfallen, dass ich gerne den restlichen Betrag als Verlustvortrag in das Folgejahr mitnehmen möchte. Ist das machbar oder gilt in dieser Konstellation nur die Verrechnung von Verdienst und Werbungskosten im gleichen Jahr?

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Hallo,

ich habe eine Frage, die teilweise schon oben gestellt wurde.
Ich bin mir aber unsicher, bzw. möchte bestätigt wissen, dass ich mir einen Steuerberater suchen soll.

Habe nach abgeschlossener Ausbildung und kurzem Angestelltendasein ein Zweitstudium im Okt. 2010 begonnen und im Februar 2014 abgeschlossen. Da ich in den Semesterferien immer noch im selben Betrieb gearbeitet habe, habe ich in diesen Jahren (2010, 2011, 2012) auch immer eine Steuererklärung abgegeben, allerdings ohne den Verlustvortrag in größerem Umfang geltend zu machen (nur ein paar Bücher, Kopien etc).

Kann man nachträglich noch was rütteln an diesen Erklärungen, vor allem mit den (großen) Positionen Miete und Arbeitszimmer? Oder ist das Ganze rechtskräftig und der Zug abgefahren?

Ferner zur Miete: Ich habe nur ca. 1 Jahr einen Zweitwohnsitz gehabt, mich dann aufgrund der neu eingeführten Steuern in Münster zum Erstwohnsitz angemeldet. Habe nun schon mehrfach gelesen, dass man nur eine "doppelte Haushaltsführung" absetzen kann, so wie ich es verstehe also nur den Zweitwohnsitz aus dem ersten Jahr?

Danke für Eure Hilfe :)

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Bei mir "ging" MBA Wales, komplett, war aber berufsbegleitend.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Hallo,
Wenn Du für das aktuelle Jahr 2014 eine Steuererklärung abgibst, wirst Du alle in 2014 relevanten absetzbaren Ausgaben (z.B. die laufenden Kosten des Zweitstudiums die in 2014 angefallen sind) in deiner Erklärung für 2014 angeben müssen, wenn Du sie anerkannt haben willst. Diese Aufwendungen werden dann zur Gegenrechnung Deiner Einnahmen (z.B. aus Deiner Teilzeitarbeit) bei der Steuerfestsetzung für 2014 berücksichtigt. Wenn Deine Aufwendungen die Einnahmen übersteigen (> 0) wird das Fa einen Verlustvortrag in er uberschiessenden Hohe bestätigen. Diesen Verlustvortrg musst Du dann wieder in 2015 neben (in 2. Linie) deinen weiteren lfd. Aufwendungen in 2015 ansetzen Das Finanzamt wird auch für 2015 dir einen evtl. Vorhandenen restlichen Verlstvortrag bestatigen und dann geht es in den nächsten Jahren so weiter bis der Verlustvotrag 0 ist. Du hast aber kein Wahlrecht den Verlustvortrag solange vortragen zu können, bis er die optimierte Steuerermäßigung erlaubt. (Die Steuerprogreesion besonders hoch ist).

Lounge Gast schrieb:

Ich habe noch eine Frage:
Aktuell absolviere ich ein grundständiges Zweitstudium für
meinen späteren Beruf. Parallel hierzu arbeite ich Teilzeit
in dem Beruf meines Erststudiums um das ganze zu finanzieren.
Dieses Jahr habe ich hohe Ausgaben für mein Zweitstudium,
welche ich gerne als Werbungskosten geltend machen möchte.
Diese Ausgaben werden so hoch ausfallen, dass ich gerne den
restlichen Betrag als Verlustvortrag in das Folgejahr
mitnehmen möchte. Ist das machbar oder gilt in dieser
Konstellation nur die Verrechnung von Verdienst und
Werbungskosten im gleichen Jahr?

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Hallo,
Du solltest Dir einfach mal die Mühe machen den Thread hier durchzulsen. Da ist Deine Frage ist schon vor einem Jahr beantwortet worden.
Deine Fragen kann Dir nur jemand beantworten, der Deine vorliegenden Steuerbescheide lesen und die dortigen Ausführungen verstehen und bewerten kann.
Eine Absetzungen zur doppelten Haushaltsführung sind moglich, aber zeitlich und sachlich begrenzt. Auch diese Frage kann Dir ein StB beantworten. Jetzt hast Du durch vorheige Versäumnisse wahrscheinlich schon für 2010...2013 einige Tausend EUR Steuern uns allen geschenkt. Macht Dich das nicht nervös? Dann aber Glückwunsch:-)

Lounge Gast schrieb:

Hallo,

ich habe eine Frage, die teilweise schon oben gestellt wurde.
Ich bin mir aber unsicher, bzw. möchte bestätigt wissen, dass
ich mir einen Steuerberater suchen soll.

Habe nach abgeschlossener Ausbildung und kurzem
Angestelltendasein ein Zweitstudium im Okt. 2010 begonnen und
im Februar 2014 abgeschlossen. Da ich in den Semesterferien
immer noch im selben Betrieb gearbeitet habe, habe ich in
diesen Jahren (2010, 2011, 2012) auch immer eine
Steuererklärung abgegeben, allerdings ohne den Verlustvortrag
in größerem Umfang geltend zu machen (nur ein paar Bücher,
Kopien etc).

Kann man nachträglich noch was rütteln an diesen Erklärungen,
vor allem mit den (großen) Positionen Miete und
Arbeitszimmer? Oder ist das Ganze rechtskräftig und der Zug
abgefahren?

Ferner zur Miete: Ich habe nur ca. 1 Jahr einen Zweitwohnsitz
gehabt, mich dann aufgrund der neu eingeführten Steuern in
Münster zum Erstwohnsitz angemeldet. Habe nun schon mehrfach
gelesen, dass man nur eine "doppelte
Haushaltsführung" absetzen kann, so wie ich es verstehe
also nur den Zweitwohnsitz aus dem ersten Jahr?

Danke für Eure Hilfe :)

antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Lohnsteuerhilfe kann ich nur empfehlen!

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Können die Mietkosten tatsächlich abgesetzt werden? Meine Eltern wohnen in München und ich absolviere meinen Master in Mannheim. Kann ich die monatlichen Mietkosten (ca. 400?) in Mannheim als Werbungskosten ansetzen? Das macht im Endeffekt den größten Batzen aus. Wie siehts mit meinem Auslandssemester aus?

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Wenn du es als WK ansetzen kannt (und nicht auf Sonderausgaben gehen musst) dann sehe ich keinen Grund darin, warum du die WK nicht vortragen solltest. Frag aber zur aktuellen Rechtslage mal einen StB (dafür gibt es diesen Beruf), die wissen normalerweise über die aktuellen BFH-Urteile Bescheid.

Lounge Gast schrieb:

Ich habe noch eine Frage:
Aktuell absolviere ich ein grundständiges Zweitstudium für
meinen späteren Beruf. Parallel hierzu arbeite ich Teilzeit
in dem Beruf meines Erststudiums um das ganze zu finanzieren.
Dieses Jahr habe ich hohe Ausgaben für mein Zweitstudium,
welche ich gerne als Werbungskosten geltend machen möchte.
Diese Ausgaben werden so hoch ausfallen, dass ich gerne den
restlichen Betrag als Verlustvortrag in das Folgejahr
mitnehmen möchte. Ist das machbar oder gilt in dieser
Konstellation nur die Verrechnung von Verdienst und
Werbungskosten im gleichen Jahr?

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Wohnung nur bei doppelter Haushaltsführung meines Wissens nach, was bei Zimmer bei den Eltern nicht gegeben ist. Wenn Werbungskosten anerkannt, dann erfolgt Abzug im gleichen Jahr und wenn kein oder zu geringes Einkommen, dann Rücktrag ins Vorjahr oder wahlweise Vortrag in zukünftige Jahre...

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Ja, jetzt mal ehrlich. Lohnt sich das dann überhaupt, wenn man an einer staatlichen Uni studiert? Ich mein, Studiengebühren gibts keine mehr, zumindest in BW. Was bleibt denn dann noch? Bücher kaufe ich auch keine. Die paar Schreibblöcke und Stifte. Wenn man dann noch direkt an der Uni wohnt, gibt es auch keine Fahrtkosten. Wie seht ihr das?
Wie siehts mit dem Auslandssemester aus? Miete + Flug, geht das? Was noch? Und kann man das ganze nach Abschluss seines Studiums noch ansetzen?

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

"Hallo,
Du solltest Dir einfach mal die Mühe machen den Thread hier durchzulsen. Da ist Deine Frage ist schon vor einem Jahr beantwortet worden.
Deine Fragen kann Dir nur jemand beantworten, der Deine vorliegenden Steuerbescheide lesen und die dortigen Ausführungen verstehen und bewerten kann.
Eine Absetzungen zur doppelten Haushaltsführung sind moglich, aber zeitlich und sachlich begrenzt. Auch diese Frage kann Dir ein StB beantworten. Jetzt hast Du durch vorheige Versäumnisse wahrscheinlich schon für 2010...2013 einige Tausend EUR Steuern uns allen geschenkt. Macht Dich das nicht nervös? Dann aber Glückwunsch:-)"

Ich hatte alles bereits gelesen, sonst hätte ich wohl kaum geschrieben, dass die Frage schon ähnlich gestellt wurde.

Hat jemand neue Erkenntnisse was Erst- und Zweitwohnsitz betrifft?

antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Lounge Gast schrieb:

"Hallo,
Du solltest Dir einfach mal die Mühe machen de:-) rn Thread hier
durchzulsen. Da ist Deine Frage ist schon vor einm Jahr
beantwortet worden.
Deine Fragen kann Dir nur jemand beantworten, der Deine
vorliegenden Steuerbescheide lesen und die dortigen
Ausführungen verstehen und bewerten kann.
Eine Absetzungen zur doppelten Haushaltsführung sind moglich,
aber zeitlich und sachlich begrenzt. Auch diese Frage kann
Dir ein StB beantworten. Jetzt hast Du durch vorheige
Versäumnisse wahrscheinlich schon für 2010...2013 einige
Tausend EUR Steuern uns allen geschenkt. Macht Dich das nicht
nervös? Dann aber Glückwunsch:-)"

Ich hatte alles bereits gelesen, sonst hätte ich wohl kaum
geschrieben, dass die Frage schon ähnlich gestellt wurde.

Hat jemand neue Erkenntnisse was Erst- und Zweitwohnsitz
betrifft?

Na ja, vielleicht macht es dir ja echte Mühe, obige Antworten auf Deine beiden Fragen zu verstehen.

Um Deine Frage zu beantworten, ob es noch eine Möglichkeit gibt evtl. nachträglich weitere Absetzungen für Dein Zweitstudium vorzunehmen, solltest du Deine ESt Bescheide für 2010, 2011 und 2012 textlich hier in den Thread einstellen. LOL. Dann könnte ein zufällig hier in den Thread reinschauender STB prüfen, ob die Bescheide rechtskräftig sind oder ob sie zu mindestens in den relevanten Punkten vorläufig und somit noch für deine weiteren möglichen Absetzungen noch offen sind.

Du könntest Dir diese Frage auch vom zuständigen Sachbearbeiter auf der ESt Stelle Deines Finanamtes persönlich beantworten lassen.

Deine allgemeine Frage nach der Absetzbarkeit von Mietkosten im Rahmen einer "doppelten Haushaltsführung" sind von mir ebenfalls allgemein beantwortet worden. Auch dieses Detail kannst Du bei Deinem Termin beim Finanzamt direkt abklären.
Was studierst Du eigentlich? Doch nicht BWL oder VWL? Dann solltest Du Dich aber kräftig schämen?

Zu Deiner allgemeinen Information:
Themen rund um die Absetzbarkeit von Kosten von Erst - und Zweitstudien und durch jüngste Entscheidungen des BFH und des BVfG immer wieder neu geprägt worden. Laien sind mit der Auslegung zugehöriger Steuerbescheide vollkommen überfordert. Sogar die Finanzämter mi ihren Rechtsbehelfsstellen tun sich hier schwer. Deshalb der Rat sich an STB zu wenden.

In diesem Thread sind die wichtigsten Fragen zu der Absetzung von Studienkosten im Ansatz beantwortet.

antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Was für Auswirkungen haben eigentlich Praktika? Also in meinen zwei Jahren Master habe ich z.B. zwei Praktika gemacht, die mir pro Jahr ca. 5.000? Einkünfte generiert haben. Muss man das mit den Werbungskosten verrechnen? Steuern habe ich auf diese Einkünfte ja nicht bezahlt. Ist trotzdem ein Verlustvortrag möglich?

antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Genial, besten Dank für den coolen Link!

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Gasthörer

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Hallo,
gibt es ein Buch oder PDF in der alles aufgelistet wird, was potentiell als Werbungskosten im Zweitstudium absetzbar sein kann?

Drei für mich interessante Fragen:

  • ich wohne ca. 30km von der Uni entfernt und kann entweder ein Semesterticket oder das Auto meiner Eltern nutzen. Das Semesterticket würde 100? kosten. Kann ich nun einfach das Auto meiner Eltern nutzen (z.B. 150 Tage/Jahr, einfache Strecke 30km*0,3?*150=1350?)? Benötigt es dann ein Fahrtenbuch und Tankbelege oder rechnet das FA pauschal?
  • Kann ich Verpflegung im Zweitstudium angeben? Wenn ja, Pauschale oder Quittungen sammeln (gibt ein riesen Chaos bei 200 Quittungen aus der Kantine, Bäcker,...)
  • kann ich die Kreditzinsen für das Zweitstudium geltend machen und macht das bei positiven Einkünften überhaupt Sinn (wird der Kredit meinen Einnahmen zugeordnet??)? Bsp: Kredit wird aufgenommen und angelegt, Gewinn wird per Abgeltungssteuer abgeführt und Kreditzinsen als Werbungskosten geltend gemacht.
antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Gasthörer schrieb:

Hallo,
gibt es ein Buch oder PDF in der alles aufgelistet wird, was
potentiell als Werbungskosten im Zweitstudium absetzbar sein
kann?

Schau mal im thread vom 21.+22.05.13. Da sind die wichgsten Kostenträger aufgeführt. Kauf Dir für kleines Geld (

Drei für mich interessante Fragen:

  • ich wohne ca. 30km von der Uni entfernt und kann entweder
    ein Semesterticket oder das Auto meiner Eltern nutzen. Das
    Semesterticket würde 100? kosten. Kann ich nun einfach das
    Auto meiner Eltern nutzen (z.B. 150 Tage/Jahr, einfache
    Strecke 30km*0,3?*150=1350?)?

JA, aber X2 da Hin-und Rückfahrt

Benötigt es dann ein

Fahrtenbuch und Tankbelege oder rechnet das FA pauschal?

NEIN, aber Nachweis der Fahrten über wöchentlichen Vorlesungsplan

  • Kann ich Verpflegung im Zweitstudium angeben? Wenn ja,
    Pauschale oder Quittungen sammeln (gibt ein riesen Chaos bei
    200 Quittungen aus der Kantine, Bäcker,...)

Nur bei längerer täglicher studienbedingter Abwesenheit > 10h) gemäß pauschaler Tagessätze

  • kann ich die Kreditzinsen für das Zweitstudium geltend
    machen und macht das bei positiven Einkünften überhaupt Sinn
    (wird der Kredit meinen Einnahmen zugeordnet??)? Bsp: Kredit
    wird aufgenommen und angelegt, Gewinn wird per
    Abgeltungssteuer abgeführt und Kreditzinsen als
    Werbungskosten geltend gemacht.

Ja gezahlte Kreditzinsen abzüglich erhaltener Kreditzinsen sind als WK absetzbar.
Dazu kann man sich noch die Differenz aus Abgeltungssteuer (25%) und tatsächlich zu zahlender ESt auf die Kreditzinsen erstatten lassen

antworten
WiWi Gast

Re: Zweitstudium von der Steuer absetzen?

Sind es nicht min. 8 Stunden Abwesenheit?

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Absetzbarkeit von Studienkosten: Erst Hü, jetzt Hott

Rolf Dobischat - Fachgebiet Wirtschaftspädagogik

Das vermeintliche Steuergeschenk, auf das sich viele Studierende aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom August 2011 gefreut haben, wird nun doch nicht kommen. Die Studienkosten werden auch in Zukunft nicht als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin.

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Grundsteuer: Ein neugebautes Einfamilienhaus.

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Broschüre »Steuern von A bis Z«

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die neue Broschüre »Steuern von A bis Z« des Bundesministeriums der Finanzen von 2017 gibt einen Überblick der verschiedenen Steuerarten in Deutschland und erläutert, was besteuert wird und wer welche Steuern zahlt.

Guthabenkarte vom Chef: Mehr Netto vom Bruttogehalt

Steuertipps: Prepaid-Guthabenkarten vom Arbeitgeber

Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unter-nehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten. Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Doch wie funktioniert das Modell und was ist dabei zu beachten?

IHK-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“

Ein Schild für die Business und First Class im Flughafen Münster/Osnabrück.

Das Online-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart liefert einen kompakten Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei absetzen kann.

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