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erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

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WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

Hi,

ich hab leider gar keine Ahnung von Steuern und hoffe auf Hilfe, da hier ja doch einiges an Know How zusammen kommt:

  • 2 Semester Vollzeit Studium an staatlicher FH
  • danach ausbildungsbegleitend den gleichen Studiengang an der gleichen FH zu Ende studiert (also wechsel in das duale Studium)
  • nachdem ich die Ausbildung abgeschlossen habe, war ich Werkstudent und habe den Studiengang Vollzeit zuende studiert
  • Auslandssemester habe ich in der Zeit auch noch gemacht
  • Angestellt nach Abschluss des Studiums (August 2019) und derzeit berufsbegleitender Master

Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2018 wurde zum ersten mal eine sehr geringe Lohnsteuer ausgewiesen. Ich hatte ein Bruttoarbeitslohn von ca. 7.500€. Für das Jahr 2019 betrug mein Bruttoarbeitslohn ca. 28.000€. Für das Jahr 2020 rechne ich mit ca. 63.000€.

Ich habe (glaube ich) wenig Ausgaben getätigt, die sich steuerlich absetzen lassen: ggfs Laptop, Handy, Flüge Auslandssemester?, Semesterbeitrag?, Fahrtkosten?

Während des dualen Studiums wurden meine Semesterbeiträge nach Einreichen der Überweisung vom Arbeitgeber erstattet, außerdem habe ich auf der Gehaltsabrechnung eine Fahrtkostenerstattung erhalten. Kann ich hier also überhaupt was absetzen?
Die Semesterbeiträge des Masters werden mir nach Abschluss des Masters auch erstattet.

Mit dem Studium hab ich in 2015 angefangen. Man kann ja auch rückwirkend Steuererklärungen abgeben, macht das bei mir Sinn?
Wie soll ich vorgehen? Ich fange wirklich bei 0 an.

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

Würde mich auch interessieren.
Bin an einer privaten FH und habe 2018 ein Prakikum gemacht, Gesamtverdienst ca 2000€.
Letztes Jahr Auslandssemester in den USA und verpflichtendes Auslandspraktikum (bin dafür nach Asien)
Verdienst 2019 ca 6000€
Kann man da noch was rausholen? Habe noch keine Steuererklärung eingereicht.

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

Steuererklärungen als Antragsveranlagung ohne Abgabepflicht sind bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Ich würde alles in ELSTER eingeben und Deine Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als Abruf von Bescheinigungen einlesen. Danach sämtliche Werbungskosten angeben, beispielsweise auch jene, für die Du Erstattungen erhalten hast, beispielsweise Fahrtkosten. Der Vorteil ist auch der, daß wenn Du Deine Daten einmal komplett eingegeben hast Du diese durch eine Jahresübernahme auch in den Folgejahren nutzen kannst. Letztlich würde ich nach Fertigstellung nur diejenigen Steuererklärungen an das Finanzamt übermitteln, bei denen eine Steuererstattung vorausberechnet wird.

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

WiWi Gast schrieb am 20.05.2020:

Würde mich auch interessieren.
Bin an einer privaten FH und habe 2018 ein Prakikum gemacht, Gesamtverdienst ca 2000€.
Letztes Jahr Auslandssemester in den USA und verpflichtendes Auslandspraktikum (bin dafür nach Asien)
Verdienst 2019 ca 6000€
Kann man da noch was rausholen? Habe noch keine Steuererklärung eingereicht.

Ohne Steuerabzug ist keine Erstattung möglich.

In Deinem speziellen Fall ist ggf. die Deklaration von vorweggenommenen Werbungskosten interessant (siehe diverse Artikel dazu im Internet), um diese später mit Deinem Arbeitseinkommen zu verrechnen.

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WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

WiWi Gast schrieb am 20.05.2020:

Steuererklärungen als Antragsveranlagung ohne Abgabepflicht sind bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Ich würde alles in ELSTER eingeben und Deine Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als Abruf von Bescheinigungen einlesen. Danach sämtliche Werbungskosten angeben, beispielsweise auch jene, für die Du Erstattungen erhalten hast, beispielsweise Fahrtkosten. Der Vorteil ist auch der, daß wenn Du Deine Daten einmal komplett eingegeben hast Du diese durch eine Jahresübernahme auch in den Folgejahren nutzen kannst. Letztlich würde ich nach Fertigstellung nur diejenigen Steuererklärungen an das Finanzamt übermitteln, bei denen eine Steuererstattung vorausberechnet wird.

Danke für die Info.
Dann müsste ich mich bei Elster erstmal registrieren und diese Zertifikatsdatei runterladen, damit ich mich da anmelden kann?

Kann ich wirklich einfach alles angeben? Oder mache ich mich ggfs. strafbar wenn ich fahrtkosten und semesterbeiträge angebe, für die ich Erstattungen erhalten habe?
Und wie berechne ich z.B. die Fahrtkosten denn nun rückwirkend für all die Jahre? Ich hatte verschiedene strecken, je nach Tag: zuhause zur arbeit, zuhause zur uni und zwischen uni und arbeit.

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

WiWi Gast schrieb am 21.05.2020:

Danke für die Info.

Bitte.

Dann müsste ich mich bei Elster erstmal registrieren und diese Zertifikatsdatei runterladen, damit ich mich da anmelden kann?

Elster ist inzwischen eine Rechenzentrums- bzw. Cloudlösung, d. h. im Gegensatz zu früher mit CD´s oder Programm zum Herunterladen mußt Du Dich registrieren und anmelden.

Kann ich wirklich einfach alles angeben? Oder mache ich mich ggfs. strafbar wenn ich fahrtkosten und semesterbeiträge angebe, für die ich Erstattungen erhalten habe?

Du mußt in Deinem eigenen Interesse alles angeben, denn Arbeitgebererstattungen ohne Werbungskosten wären Arbeitslohn.

Und wie berechne ich z.B. die Fahrtkosten denn nun rückwirkend für all die Jahre? Ich hatte verschiedene strecken, je nach Tag: zuhause zur arbeit, zuhause zur uni und zwischen uni und arbeit.

Im Prinzip ist in ELSTER, im Elsterforum und im Internet dies alles gut erklärt.

Wenn Du zufällig mehr Geld als Zeit hast empfehle ich eine preiswerte Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein.

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

Eine Mitgliedschaft beispielsweise im Steuerring kostet ab EUR 55,00 p.a..

Dafür muß man sich selbst nicht (mehr) schlau machen und je nach Höhe der Erstattung durchaus lohnenswert ...

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WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

WiWi Gast schrieb am 21.05.2020:

Danke für die Info.

Bitte.

Dann müsste ich mich bei Elster erstmal registrieren und diese Zertifikatsdatei runterladen, damit ich mich da anmelden kann?

Elster ist inzwischen eine Rechenzentrums- bzw. Cloudlösung, d. h. im Gegensatz zu früher mit CD´s oder Programm zum Herunterladen mußt Du Dich registrieren und anmelden.

Kann ich wirklich einfach alles angeben? Oder mache ich mich ggfs. strafbar wenn ich fahrtkosten und semesterbeiträge angebe, für die ich Erstattungen erhalten habe?

Du mußt in Deinem eigenen Interesse alles angeben, denn Arbeitgebererstattungen ohne Werbungskosten wären Arbeitslohn.

Und wie berechne ich z.B. die Fahrtkosten denn nun rückwirkend für all die Jahre? Ich hatte verschiedene strecken, je nach Tag: zuhause zur arbeit, zuhause zur uni und zwischen uni und arbeit.

Im Prinzip ist in ELSTER, im Elsterforum und im Internet dies alles gut erklärt.

Wenn Du zufällig mehr Geld als Zeit hast empfehle ich eine preiswerte Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein.

Eine Mitgliedschaft im Verein würde bei mir 180-200€ kosten und dann machen die doch nur die Erklärung für dieses Jahr. Für die Vorjahre müsste ich entsprechend draufzahlen oder nicht?
Außerdem bietet die VLH derzeit keine Vor Ort Termine an.

Wie ist das denn, wenn ichbdie Erklärung über ein Verein machen lasse kann. Kann ich dann in Elster online sehen was da alles eingetragen wurde um mir das dann in der Zukunft perspektivisch einfacher selber zu erarbeiten wenn ich sehe wie der Verein das gemachr hat?

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

WiWi Gast schrieb am 21.05.2020:

Eine Mitgliedschaft im Verein würde bei mir 180-200€ kosten und dann machen die doch nur die Erklärung für dieses Jahr. Für die Vorjahre müsste ich entsprechend draufzahlen oder nicht?

Die Mitgliedsbeiträge sind bei anderen Lohnsteuerhilfevereinen abhängig von den Einkünften, wobei Du zunächst in der preiswertesten Kategorie beginnst.

Beispielsweise beim Lohnsteuerberatungsbund e.V. beträgt die niederste Beitragsstufe EUR 49,00 brutto, bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. EUR 39,00 brutto.

Außerdem bietet die VLH derzeit keine Vor Ort Termine an.

Es gibt viele Lohnsteuerhilfevereine, wobei sich heute eine Abwicklung über Skype, eMail und pdf - Dateien anbietet.

Wie ist das denn, wenn ich die Erklärung über ein Verein machen lasse kann. Kann ich dann in Elster online sehen was da alles eingetragen wurde um mir das dann in der Zukunft perspektivisch einfacher selber zu erarbeiten wenn ich sehe wie der Verein das gemachr hat?

Du erhältst ein Duplikat Deiner Steuererklärung. Wahrscheinlich in Form des ELSTER - Datenausdrucks oder von ausgefüllten Steuerformularen. Im Grunde kann man diese auch als Vorlage für künftige Steuererklärungen verwenden.

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

WiWi Gast schrieb am 21.05.2020:

WiWi Gast schrieb am 21.05.2020:

Eine Mitgliedschaft im Verein würde bei mir 180-200€ kosten und dann machen die doch nur die Erklärung für dieses Jahr. Für die Vorjahre müsste ich entsprechend draufzahlen oder nicht?

Die Mitgliedsbeiträge sind bei anderen Lohnsteuerhilfevereinen abhängig von den Einkünften, wobei Du zunächst in der preiswertesten Kategorie beginnst.

Beispielsweise beim Lohnsteuerberatungsbund e.V. beträgt die niederste Beitragsstufe EUR 49,00 brutto, bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. EUR 39,00 brutto.

Außerdem bietet die VLH derzeit keine Vor Ort Termine an.

Es gibt viele Lohnsteuerhilfevereine, wobei sich heute eine Abwicklung über Skype, eMail und pdf - Dateien anbietet.

Wie ist das denn, wenn ich die Erklärung über ein Verein machen lasse kann. Kann ich dann in Elster online sehen was da alles eingetragen wurde um mir das dann in der Zukunft perspektivisch einfacher selber zu erarbeiten wenn ich sehe wie der Verein das gemachr hat?

Du erhältst ein Duplikat Deiner Steuererklärung. Wahrscheinlich in Form des ELSTER - Datenausdrucks oder von ausgefüllten Steuerformularen. Im Grunde kann man diese auch als Vorlage für künftige Steuererklärungen verwenden.

Danke nochmal.
Also so wie ich das verstehe, zahlt man direkt den Mitgliedsbetrag der eben seinem Einkommen entspricht. Habe es auch nur so in den Satzungen gefunden. Bei mir würde er dann aber eher um die 100€ liegen und nicht die angesprochenen 180-200, weil ich ja erst in 2020 ein so hohes Einkommen erziele. Zusätzlich kommt ja dann noch eine Aufnahmegebühr hinzu.

Die Frage ist, ob sich so ein Verein lohnt. Gäbe es irgendein Verein der nicht zu empfehlen wäre? Es gibt ja sehr viele.

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

WiWi Gast schrieb am 22.05.2020:

Die Frage ist, ob sich so ein Verein lohnt.

Wenn Beitrag < Steuererstattung erübrigt sich wohl die Frage ...

Gäbe es irgendein Verein der nicht zu empfehlen wäre? Es gibt ja sehr viele.

Dein Fall klingt nicht so komplex, als daß ein routinierter Anwender von Branchensoftware hier viele Erstattungsmöglichkeiten nicht für Dich nutzt. Außerdem kannst Du immer nachfragen, ob alle Werbungskosten berücksichtigt sind. Es ist im Gegensatz zum Steuerberater vorteilhaft, daß der Lohnsteuerhilfeverein hier unabhängig von der Komplexität der Steuererklärung zu einem festen Beitrag und nicht zu Mittel- oder Höchstgebühren abrechnet, insofern profitiert derjenige überproportional, der aus vielen zeitaufwändig zu erfassenden Werbungskosten eine hohe Steuererstattung erwarten kann.

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

Soll das hier Werbung sein?
Wenn du Single bist und keine speziellen Umstände hast, brauchst du keine Hilfe. So eine Steuererklärung ist dann schnell gemacht und mit Elster braucht man auch kein grosses Wissen über Steuern. Und so ein bisschen Grundwissen kann nicht schaden.
Wenn dir alles erstattet wurde, dann musst du das zwar angeben, hat für dich aber keinen Vorteil.

Wenn du in 2018 unter dem Grundfreibetrag geblieben bist, kannst du dir gezahlte Lohnsteuer zurückholen.

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

WiWi Gast schrieb am 22.05.2020:

Wenn dir alles erstattet wurde, dann musst du das zwar angeben, hat für dich aber keinen Vorteil.

Man muß Arbeitgebererstattungen nicht mehr separat angeben, da diese im Datensatz der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (Nummern 17, 18 und 20) bereits mit enthalten sind und durch Abruf von Bescheinigungen automatisch in die eigene Steuererklärung übertragen werden.

In der Steuererklärung muß man noch die Werbungskosten separat angeben, welche ganz oder teilweise erstattet wurden.

Wenn du in 2018 unter dem Grundfreibetrag geblieben bist, kannst du dir gezahlte Lohnsteuer zurückholen.

Darum ging es eingangs, ggf. investiert er ab EUR 39,00 in eine Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein anstatt sich selbst schlau zu machen.

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WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

Also halten wir erstmal fest für 2017 und 2018 gebe ich nix ab, weil ich da keine Lohnsteuer gezahlt habe?

Genau, die Fahrtkosten werden aufjedendall schon in der Steuerbescheinigung unter Erstattungen aufgeführt.
Kein Plan ob das mit den Semesterbeiträgen auch so ist. Ich habe auch nicht alle Gehaltsabrechnung aufgehoben. Auf einer Uberweisung hab ich gesehen es wurde mit Erstattung Semesterbeiträge vermerkt.

Nach wie vor weiß ich noch nicht, was ich jetzt genau mache.

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WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

Meine Erasmus Förderung aus dem letzten Jahr müsste ich ja dann auch angeben?
Ich habe halt leider gar keine Ahnung was ich wo angeben muss/sollte.

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

WiWi Gast schrieb am 23.05.2020:

Meine Erasmus Förderung aus dem letzten Jahr müsste ich ja dann auch angeben?
Ich habe halt leider gar keine Ahnung was ich wo angeben muss/sollte.

Bei Deinem Einstiegsgehalt würde ich an Deiner Stelle in Fort- und Weiterbildung investieren, Dich privat ggf. noch mit den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten zur Vermögensbildung beschäftigen und Deine Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen.

Nutzen der arbeitsteiligen Gesellschaft ...

antworten
WiWi Gast

erste eigene Steuererklärung / auch rückwirkend?

WiWi Gast schrieb am 23.05.2020:

WiWi Gast schrieb am 23.05.2020:

Meine Erasmus Förderung aus dem letzten Jahr müsste ich ja dann auch angeben?
Ich habe halt leider gar keine Ahnung was ich wo angeben muss/sollte.

Bei Deinem Einstiegsgehalt würde ich an Deiner Stelle in Fort- und Weiterbildung investieren, Dich privat ggf. noch mit den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten zur Vermögensbildung beschäftigen und Deine Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen.

Nutzen der arbeitsteiligen Gesellschaft ...

Ich hab ein Groẞteil meines "Vermögens" bereits in Aktienfonds angelegt und mache doch schon nebenberuflich den Master:P
Viel mehr ist da nicht drin.

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