Darf mir mein Zwischenhändler die Umsatzsteuer abziehen?
Hallo zusammen,
könnt Ihr mir bei einer Steuerfrage helfen? Ich arbeite nebenbei als freiberuflicher Coach bei einem Onlineportal. Über dieses Portal finde ich meine Kunden, mit denen ich per Videochat Coachingstunden abhalte.
Das Portal schreibt dann dafür eine Rechnung an diese Kunden. Ich wiederum schreibe eine Rechnung an das Portal und bekomme so mein Geld. Der Kunde zahlt also nicht direkt an mich, sondern an das Portal als „Zwischenhändler“. Dieses zieht Umsatzsteuer und Provision ab.
Ein Beispiel:
- Kunde zahlt 100
- Das Portal zieht die Umsatzsteuer ab: 100 / 119% = 84
- Das Portal zieht 33% Provision für sich ab: 84 x 67% = 56
- Ich bekomme 56 (für die ich dann noch Einkommenssteuer zahle)
Was mich hierbei wundert: Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung (Umsatz < 17.500 Euro) und muss gar keine Umsatzsteuer abführen. Bei der Rechenweise des Portals wird aber die Umsatzsteuer vom kompletten Betrag, den der Kunde zahlt abgezogen. Die Umsatzsteuer wird also auch von meinem Anteil abgezogen.
Auf Nachfrage des Portals sei das korrekt, weil das Portal ja der Vertragspartner des Kunden ist und nicht ich. Ich kann diese Argumentation aufgrund des Prinzips des Vorsteuerabzugs nicht nachvollziehen. Wie schätzt ihr die Lage ein? Darf mir das Portal von meinem Anteil die Umsatzsteuer abziehen?
Danke und beste Grüße
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