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Verlustvortrag - Frist und Umsetzung bei 2 Depots

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WiWi Gast

Verlustvortrag - Frist und Umsetzung bei 2 Depots

Hallo, ich habe einige Beiträge gelesen bin aber noch nicht ganz schlau geworden mit meiner Situation:

Ich habe Depots bei 2 Banken.

  • Bei Bank A wurden Oktober 2022 Aktien wertlos ausgebucht, Verlust steht entsprechend in der Jahressteuerbescheinigung in Zeile 15 KAP
  • Habe im Jahr 2022 weder bei Bank A noch bei Bank B entsprechende Kapitalerträge erzielt, um die Summe in der Steuererklärung 2022 auszugleichen.
  1. Kann ich nun in 2023 bei Bank B (dort liegen die Aktien mit Gewinn) Erträge erzielen, und für die Steuererklärung 2023 mit Bank A gegenrechnen? Oder hätte ich da schon 2022 bis zum 15.12 eine Verlustbescheinigung für Bank B beantragen müssen (oder muss ich das erst dieses Jahr..?)

  2. Muss ich die Verluste bei Bank B schon in der Erklärung für 2022 oder nicht und diese tauchen dann wieder in der Steuerbescheinigung von Bank A für 2023 auf?

  3. Kann ich Aktien von Bank B zu Bank A übertragen, dort Verkaufen und der Gewinn (funktioniert das, also wird der Einkaufspreis von Depot B bei Depot A entsprechend angezeigt oder ist bekannt?) wird dann mit dem Verlust, der ja automatisch ins Folgejahr mitgenommen wird so wie ich das verstanden habe, für 2023 verrechnet?

vielen Dank
M

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know-it-all

Verlustvortrag - Frist und Umsetzung bei 2 Depots

WiWi Gast schrieb am 11.05.2023:

Hallo, ich habe einige Beiträge gelesen bin aber noch nicht ganz schlau geworden mit meiner Situation:

Ich habe Depots bei 2 Banken.

  • Bei Bank A wurden Oktober 2022 Aktien wertlos ausgebucht, Verlust steht entsprechend in der Jahressteuerbescheinigung in Zeile 15 KAP

Mein Beileid. Wertlose Ausbuchung ist ja der "Worst-Case" bei Aktien. Dass die Verluste auf der Jahressteuerbescheinigung auftauchen, ist übrigens kein Automatismus. Normal trägt die Depotbank den Verlustvortrag ins Folgejahr fort (die "verfallen" also nicht wertlos).

Nur auf Beantragung hin wird der Verlust auf der Steuerbescheinigung (genauer einer separaten Verlustbescheinigung) vermerkt - das macht Sinn, wenn du Verluste depot-/bankübergreifend verrechnen möchtest. In dem Moment wird dann aber bei der Bank deren Verrechnungstopf für Aktienverluste wieder auf 0 zurückgesetzt.
Sofern du solche Verrechnungsmöglichkeiten nicht hast, würde ich den Verlusttopf erstmal bei der Bank belassen, wo er entstanden ist.

  • Habe im Jahr 2022 weder bei Bank A noch bei Bank B entsprechende Kapitalerträge erzielt, um die Summe in der Steuererklärung 2022 auszugleichen.

Verstanden.

  1. Kann ich nun in 2023 bei Bank B (dort liegen die Aktien mit Gewinn) Erträge erzielen, und für die Steuererklärung 2023 mit Bank A gegenrechnen? Oder hätte ich da schon 2022 bis zum 15.12 eine Verlustbescheinigung für Bank B beantragen müssen (oder muss ich das erst dieses Jahr..?)

Ich verstehe nicht warum du eine Verlustbescheinigung bei Bank B benötigen solltest. Verlustbescheinigungen machen nur Sinn für Banken wo du verrechenbare Verluste hast, also bei dir von Bank A.
Diese Bescheinigung gibst du aber nicht bei Bank B ab, sondern die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten erfolgt in dem Fall über das Finanzamt. Das heißt Bank B hat für Erträge bereits Steuern einbehalten und abgeführt. Diese Steuern bescheinigt dir Bank B auf der Jahressteuerbescheingung. Diese Bescheinigung reichst du zusammen mit der Verlustbescheinigung von Bank A bei der Steuererklärung ein und das Finanzamt erstattet die dann nach deren Verrechnung von Verlusten und Erträgen die zu viel bezahlte KapESt.

So geschieht das jedenfalls, wenn Gewinne und Verluste in einem Jahr entstehen/bescheinigt werden. Bei jahresübergreifender Verrechnung bedingt das, dass das Finanzamt die bescheinigten Verluste für 2022 von Bank A selbst intern fortschreibt. Um ehrlich zu sein: ich habe damit keine Erfahrungen, aber es scheint mir logisch, dass das Finanzamt dies tut. Eventuell siehst du dazu auf deinem Steuerbescheid für 2022 einen Bearbeitungskommentar?
Das ist aber Spekulation. Jemand der da besser Bescheid weiß, ist typischerweise Ceterum Censeo. Vielleicht liest der hier mit?

  1. Muss ich die Verluste bei Bank B schon in der Erklärung für 2022 oder nicht und diese tauchen dann wieder in der Steuerbescheinigung von Bank A für 2023 auf?

Ich denke die Verlustbescheinigung bezieht sich auf 2022 und gehört deswegen auch in die Steuererklärung für 2022. Sofern das Finanzamt diese Verluste aus 2022 nicht vollständig mit Erträgen in diesem Jahr verrechnen kann, wird es den verbleibenden Verlustbetrag mutmaßlich für dich ins Folgejahr fortschreiben (siehe oben). Aber das ist, wie geschrieben, Spekulation. Frag im Zweifel einfach mal beim Finanzamt ab.

  1. Kann ich Aktien von Bank B zu Bank A übertragen, dort Verkaufen und der Gewinn (funktioniert das, also wird der Einkaufspreis von Depot B bei Depot A entsprechend angezeigt oder ist bekannt?) wird dann mit dem Verlust, der ja automatisch ins Folgejahr mitgenommen wird so wie ich das verstanden habe, für 2023 verrechnet?

Sofern Bank A dir bereits eine Verlustbescheinigung ausgestellt hat, gibt es dort keine verrechenbaren Verluste mehr. Insofern macht dein Plan nicht wirklich Sinn. Außerdem bedingt das, dass nicht nur der Wertpapierbestand sondern auch deren steuerliche Anschaffungsdaten (=Kaufkurse) korrekt von B nach A übertragen werden. Bin nicht sicher, ob das immer der Fall ist.

vielen Dank
M

Falls sich neue Erkenntnisse ergeben, ob und wie die jahresübergreifende Gewinn-/Verlustverrechnung beim Finanzamt funktioniert, kannst du das hier gerne mal teilen, Das würde mich auch interessieren.

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Ceterum censeo

Verlustvortrag - Frist und Umsetzung bei 2 Depots

Ich möchte ein § 43a EStG kaufen und lösen ;-)

Know-it-all hat hier bereits ganz viel richtiges geschrieben, daher gehe ich auf die einzelnen Punkte nicht vollständig ein.

Die entstandenen Aktienverluste hängen derzeit in Depot A. Diese kannst du auf mehrere Wege mit Einkünften verrechnen:

Du erzielst in Depot A Aktiengewinne; sei es durch Anteile aus Depot A oder übertragene und veräußerte Anteile aus Depot B (Achtung: Korrekte Überleitung der steuerlichen Anschaffungskosten prüfen! Ging bei mir insbesondere bei Alt-Anteilen vor KESt gerne Mal schief).

Du beantragst eine Verlustbescheinigung nach § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG (Achtung: Fiese verwaltungsökonomische Ausschlussfrist 15.12 des laufenden Jahres beachten - hier leider verstrichen). Die Verluste im Depot werden nun auf 0 gestellt und hängen vollständig an der genannten Bescheinigung. Diese Verluste gibst du nun in der EStE des jeweiligen Jahres an (Verlustbescheinigung 2022 = EStE 2022). Dies eröffnet dir die Möglichkeit, die Aktienverluste aus Depot A mit solchen Gewinnen aus Depot B zu verrechnen. Reichen diese Gewinne nicht aus, wird der übersteigende Verluste festgestellt und in die Folgejahre vorgetragen (und steht dort zur Verrechnung zur Verfügung).

Solange keine Verlustbescheinigung beantragt wurde, bleiben die Verluste in Depot A, du kannst den ganzen Vorgang daher auch für 2023 ff. vorsehen.

Wichtig: Eine erteilte, aber nicht in der EStE angegebene Verlustbescheinigung kann uU zum Untergang dieser Verluste führen (Bestandskraft beachten)!
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag - Frist und Umsetzung bei 2 Depots

Hallo und vielen Dank für die ausführlichen Infos!

Verlustbescheinigung natürlich für Bank A, da hatte ich mich oben vertan. Ist ja aber auf der Jahresbescheinigung schon eingetragen, daher wäre das ja auch nicht nötig gewesen, so wie ich das jetzt verstanden habe.

Dann trage ich den Verlust normal für die Erklärung 2022 unter 15 KAP ein.
Dann verstehe ich auch, dass der Verlusttopf bei Bank A leer ist, wenn diese ja über die Zeile schon angegeben ist.

Mir ging es auch darum zu wissen, ob der Verlust automatisch über die Steuererklärung mitgenommen wird in Folgejahre (Bsp. für meine Erklärung 2022: Verlust 1000 Euro bei Bank A, verrechnet mit 500 Euro Gewinn bei Bank B, dann 500 Euro "Übertrag für mögliche Gewinne bei Bank A oder B in 2023 für die Erklärung 2023) und ich nicht mögliche Verluste verliere, wenn ich diese in der Steuererklärung bei KAP 15 eintrage und die nur einmalig berücksichtigt werden :)

Beste Grüße M

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