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SteuerangelegenheitenVerlustvortrag

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

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WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Hallo zusammen,
ich hatte im Jahr 2021 meinen Berufseinstieg und ich habe von 2017 - 2020 meinen Master absolviert. Während dem Master habe ich kein Geld verdient. Vor einem Monat habe ich meine Steuererklärung für die Jahre 2017 - 2020 abgegeben, um meinen Verlustvortrag der Werbungskosten festzustellen, den ich dann für die Steuererklärung im Jahr 2021 geltend machen möchte.
Gestern habe ich die Bestätigung bzw. die Bescheiddaten des Finanzamts für meine Steuererklärung der Jahre 2017 - 2020 erhalten.
Insgesamt ist ein Verlustvortrag der Werbungskosten von circa 5000€ entstanden (pro Jahr circa 1200€)

Nun wundert mich etwas, dass pro Jahr ein Verlustvortrag von circa 1200€ ausgewiesen wird, allerdings wurde der Verlustvortrag nicht im Folgejahr aufsummiert.
Müsste nicht eigentlich im Jahr 2020 ein Verlustvortrag von 5000€ ausgewiesen werden? Stattdessen steht dort einfach circa 1000€ und es sieht nicht so aus, als wären die Verlustvorträge aus den Vorjahren ins Folgejahr übernommen worden sein.
Beim ausfüllen der Formulare habe ich auch keinen Bereich entdeckt, in dem ich einen Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen könnte und im Internet stand, dass der Verlustvortrag aus dem Vorjahr automatisch für das Folgejahr berücksichtigt wird.

Ist diese Vorgehensweise normal, oder hätten im Jahr 2020 nicht eigentlich die kompletten 5000€ ausgewiesen werden?

Für das Jahr 2017 habe ich meine Steuererklärung schon vor einem Monat erstellt und für dieses Jahr habe neben dem normalen Bescheid zur Einkommenssteuer noch mal einen gesonderten Brief mit dem Titel "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" erhalten.
Werde ich dies auch noch mal gesondert für das Jahr 2020 erhalten, indem alle Verlustvortrage der Jahre 2017 - 2020 kumuliert ausgewiesen werden, oder hätte der Verlustvortrag im Bescheid der Einkommenssteuer für 2020 schon kumuliert ausgewiesen werden müssen?

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WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Du brauchst die Anlage Sonder dort steht das!

Grüße von jemand, der das "beruflich" (Buch geschrieben) mal gemacht hat. 1.200 Euro sind extrem wenig. Würde mir das nochmal ansehen ;)

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WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

TE hier:
Was ist denn mit "Anlage Sonder" gemacht und was soll dort stehen?

Ich habe als Werbungskosten eigentlich nur folgende Positionen angegeben und so ist im Durchschnitt 1200€ herausgekommen:

  • Fahrtkosten
  • Semesterbeitrag
  • Umzug
  • Arbeitsmittel
  • Büromöbel
  • etc..

Mit insgesamt 5000€ Werbungskosten bin ich eigentlich schon ganz zufrieden.

Die Hauptfrage ist aber eigentlich warum die 5000€ nicht kumuliert im Jahr 2020 ausgewiesen werden. Stattdessen steht dort nur der Verlustvortrag der genau im Jahr 2020 entstanden ist.
Ich hatte gedacht, dass der Verlustvortag der Vorjahre automatisch im Folgejahr ausgewiesen wird.

Andererseits könnte es ja sein, dass ich den kumulierten Verlustvortrag der Jahre 2017 - 2020 noch mal gesondert per Brief erhalten werde und im Portal MeinElster wurde zunächst nur der einzelne Verlustvortrag pro Jahr ausgewiesen..

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WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Noch mal der TE hier:
Mit der Einkommenssteuererklärung 2021 habe ich mich noch gar nicht beschäftigt und dort werden die kumulierten Werbungskosten dann tatsächlich in der Anlage Sonstiges eingetragen.

Ich bin aber noch einen Schritt davor, in dem ich zunächst nur den kumulierten Verlustvortrag der Vorjahre bestimmen möchte und in einem Buch mit Steuertipps zum Jahr 2021 steht zum Verlustvortrag folgendes geschrieben:

"Man muss hierzu für jedes Jahr eine einzelne Steuererklärung einreichen und dann im Folgejahr immer den Haken bei Verlustvortrag aus dem Hauptvordruck setzen." (Dies habe ich gemacht)
"Den anzusetzenden und im letzten Steuerbescheid vom Finanzamt errechneten Betrag trägt man dann in der Anlage Sonstiges und dort in der Zeile 8 ein"

Genau hier ist das Problem, weil im Jahr 2020 steht nicht ein Gesamtbetrag von 5000€, sondern ein Betrag von 1000€ und es sieht so aus, als wär der Verlustvortrag aus den Vorjahren nicht für das Jahr 2020 berücksichtigt worden.

Kann ich trotzdem in meiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2021 in der Zeile 8 in der Anlage Sonstiges den Gesamtbetrag von 5000€ eintragen? Oder hätte dieser Wert schon zwingend als Gesamtbetrag im Jahr 2020 stehen müssen? Stattdessen steht nur im Durchschnitt 1200€ pro Jahr als Verlustvortrag für die Jahre 2017 - 2020 als Einzelbetrag

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WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Hier der Typ mit dem Buch. Wahrscheinlich hast du Lerngruppen (Verpflegunsgmehraufwand), Vorstellungsgespräche (Verpflegungsmehraufwand) etc. vergessen.

Du brauchst eigentlich keine Anlage. Schreib einfach dem FA ne Mail, dass die die Verluste aufsummieren ;)

Auf Anlage SONSTIGE (Sorry) Zeile 8!

Wie gesagt, 1.200 Euro (vor allem inkl. Umzug) ist extrem niedrig in meinen Augen.

Allein mit Umzug (172 Euro), Semestergebühren (400 Euro), und ein wenig Fahrkosten zur Uni bin ich ja schon über 600 Euro.

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WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Vielleicht ist es ja auch für andere interessant und zwar habe ich folgende Werbungskosten angegeben und auch erstattet bekommen:

2017 (01.04-31.12) -> (1724€):
Fahrtkosten 198€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 180€
Semestergebühren 250€
Umzug 860€

2018 & 2019 -> (jeweils 1372€):
Fahrtkosten 396€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 240€
Semestergebühren 500€

2020 (01.01 - 31.03) -> (636€):
Fahrtkosten 90€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 60€
Semestergebühren 250€

2017 - 2020 Gesamt = 5104€

Ich denke aktuell nicht, dass ich Angaben vergessen habe. Ich hatte kein Auslandsemester, Laptop, Lerngruppen oder Verpflegungsmehraufwand etc.

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WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

WiWi Gast schrieb am 17.08.2022:

Vielleicht ist es ja auch für andere interessant und zwar habe ich folgende Werbungskosten angegeben und auch erstattet bekommen:

2017 (01.04-31.12) -> (1724€):
Fahrtkosten 198€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 180€
Semestergebühren 250€
Umzug 860€

2018 & 2019 -> (jeweils 1372€):
Fahrtkosten 396€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 240€
Semestergebühren 500€

2020 (01.01 - 31.03) -> (636€):
Fahrtkosten 90€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 60€
Semestergebühren 250€

2017 - 2020 Gesamt = 5104€

Ich denke aktuell nicht, dass ich Angaben vergessen habe. Ich hatte kein Auslandsemester, Laptop, Lerngruppen oder Verpflegungsmehraufwand etc.

Musstest du einen der Punkte per Beleg nachweisen und hast du eine "App" dazu verwendet oder einfach klassisch die Steuererklärung abgegeben?

Danke und LG

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WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Du hast nie woanders gelernt als an deiner Stammuni? Du hast dich nie mit Komilitonen im Cafe getroffen und was besprochen? Du hast kein Vorstellungsgespräch gehabt?

Hast du eine Nicht-Campus-Uni besucht (wie Zb Heidelberg, Bamberg, usw.). Dann kannst du nämlich schon Fahrten abseits der Fakultät als Reisekosten absetzen.

Die Steuer ist "ok". Allerdings hast du bei Reisekosten ja sofort nen VMA von 14 Euro. Klar, dass das Finanzamt das so durchwinkt.

Kontoführung, Telefon, Bücher sind alles pauschalen. Die Umzugskostenpauschale umfasst übrigens zb keine Fahrten(!), was viele nicht wissen. Sondern nur Ummeldung, etc. Fahrten, ggf. Verpflegungsmehraufwand, etc. kommt da alles noch "on top"

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WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Bewerbungskosten

WiWi Gast schrieb am 17.08.2022:

Vielleicht ist es ja auch für andere interessant und zwar habe ich folgende Werbungskosten angegeben und auch erstattet bekommen:

2017 (01.04-31.12) -> (1724€):
Fahrtkosten 198€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 180€
Semestergebühren 250€
Umzug 860€

2018 & 2019 -> (jeweils 1372€):
Fahrtkosten 396€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 240€
Semestergebühren 500€

2020 (01.01 - 31.03) -> (636€):
Fahrtkosten 90€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 60€
Semestergebühren 250€

2017 - 2020 Gesamt = 5104€

Ich denke aktuell nicht, dass ich Angaben vergessen habe. Ich hatte kein Auslandsemester, Laptop, Lerngruppen oder Verpflegungsmehraufwand etc.

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WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

WiWi Gast schrieb am 17.08.2022:

Vielleicht ist es ja auch für andere interessant und zwar habe ich folgende Werbungskosten angegeben und auch erstattet bekommen:

2017 (01.04-31.12) -> (1724€):
Fahrtkosten 198€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 180€
Semestergebühren 250€
Umzug 860€

2018 & 2019 -> (jeweils 1372€):
Fahrtkosten 396€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 240€
Semestergebühren 500€

2020 (01.01 - 31.03) -> (636€):
Fahrtkosten 90€
Büromöbel 110€
Fachbücher 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Telefon & Internet 60€
Semestergebühren 250€

2017 - 2020 Gesamt = 5104€

Ich denke aktuell nicht, dass ich Angaben vergessen habe. Ich hatte kein Auslandsemester, Laptop, Lerngruppen oder Verpflegungsmehraufwand etc.

Musstest du einen der Punkte per Beleg nachweisen und hast du eine "App" dazu verwendet oder einfach klassisch die Steuererklärung abgegeben?

Danke und LG

Ich habe meine Steuererklärung einfach online über "MeinElster" erstellt und online an das Finanzamt geschickt. Eine Woche später habe ich vom Finanzamt einen Anruf erhalten, dass ich im Portal MeinElster noch meine Immatrikulationsbescheinigung und eine Anmeldebestätigung für den Umzug hochladen sollte.
Dies habe ich getan und eine Woche später hatte ich schon die Bestätigung per Mail mit den Steuerbescheiden erhalten.

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Ceterum censeo

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Lieber TE,
dein Verlustvortrag wird in jedem Jahr gesondert festgestellt, es wird hier ein extra Bescheid erlassen. Dort siehst du jeweils den festgestellten Verlust zum 01.01. sowie die Veränderung im Veranlagungszeitraum. Im Einkommensteuerbescheid siehst du hingegen maximal den Verlust des jeweiligen Jahres. Dies hätte dir der "Typ mit dem Buch" aber sicherlich auch gerne verraten, würde er über die nötige Sachkenntnis verfügen. Auch der heiße Tipp mit der "Mail" würde natürlich einen ggf. entstandenen Fehler in diesen Verwaltungsakten heilen (wäre natürlich mitnichten so). Dieses Laientheater ist nur schwerlich zu ertragen, solltest du - lieber TE - jedoch Rückfragen haben, melde dich gerne.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort Ceterum Censeo.

Genau das hatte ich mir auch schon überlegt, dass in dem Einkommenssteuerbescheid für das jeweilige Jahr tatsächlich nur der Verlustvortrag dieses einen Jahres ausgewiesen wird.

Wie ich in meinem Eingangspost beschrieben habe, habe ich vor 2 Tagen zunächst auch nur per Mail die Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2018 - 2020 erhalten.
Für das Jahr 2017 hatte ich dies schon vor 3 Wochen erledigt und dort kam dann 2 Wochen später noch mal ein gesonderter Brief mit dem Titel "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" in dem auch der kumulierte Verlustvortag ausgewiesen wurde (da es sich nur um das Jahr 2017 handelte, wurde eben auch noch nichts zusammengefasst). Dieser Bescheid über den Verlustvortag wurde im Gegensatt zu dem Einkommenssteuerbescheid ausschließlich per Brief verschickt.

Deshalb gehe ich davon aus, dass ich in 2-3 Wochen bestimmt noch mal einen gesonderten Brief erhalten werde, in dem dann der kumulierte Verlustvortag für die Jahre 2017 - 2020 ausgewiesen wird. Vielen Dank für diese Bestätigung!

Interessant wird es dann noch für die erstmalige Berücksichtigung des Verlustvortrages in meinem ersten richtigen Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2021.
Wie ich in Elster gesehen habe, kann ich den Betrag des Verlustvortages in der Zeile 8 in der Anlage Sonstiges auch gar nicht eintragen.
Es kann nur in Zeile 7 in der Anlage Sontiges ein Haken gesetzt werden, dass ein Verlustvortrag aus den Vorjahren vorliegt und in Zeile 8 kann der Verlustvortrag begrenzt werden. Das Finanzamt wird dann den kumulierten Verlustvortrag automatisch berücksichtigen, aber er kann nicht manuell eingegeben werden.

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Lieber Ceterum Censeo,

erstmal danke für deine Antworten hier in diesem Forum, was Steuern angeht. Du bist da wirklich eine Bank!

Ich habe eine spezifische Frage bezüglich Verlustvorträgen. Angenommen, ich habe von 2018-2020 im Master studiert und könnte jetzt im Nachhinein jedes Jahr einen Verlust beim FA melden.

Jetzt habe ich 2020 dann endlich einen Job gefunden, den ich allerdings erst im November angetreten habe.
Ich meine gelesen zu haben, dass alle Verluste, die ich in meiner Studienzeit vorgetragen habe, mit der ersten Erklärung, in der man dann endlich Geld verdient, verrechnet werden - kann natürlich sein, dass ich da einem Irrtum auferliege. Wenn das aber stimmen würde, wäre es ja ggf. viel sinnvoller, nur 2018 u 2019 als Verlustjahre beim FA zu melden, 2020 unter den Tisch fallen zu lassen und eben etwaige Steuern zu viel zu bezahlen, da ich quasi bei einer negativen Differenz zwischen versteuertes Einkommen 2020 minus Verluste 2018-2020 rauskomme und alle Verlustvorträge verschwende.

Daraus leiten sich zwei Fragen ab:

  1. stimmt es, dass alle Verluste bei der ersten "Einkommenserklärung" gegengerechnet werden und Überschüsse im Verlust "verfallen"? Oder merkt sich das Finanzamt dann eben das "Delta", das aus Einkommen - Verlust rauskam?

  2. ist es erlaubt, 2018-2019 zu melden, 2020 auszulassen und erst 2021 wieder zu melden oder wird das Finanzamt da misstrauisch? Wirkt ja erstmal verdächtig, wenn da jemand sowas nachmeldet aber Lücken lässt. Geht es rechtlich klar?

Ich danke dir sehr für eine Antwort. Es ist über das Internet unfassbar schwierig, so kompetente Hilfe zu spezifischen Fragestellungen zu erhalten...

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Moin, ich kenne mich bestimmt nicht so gut aus wie Ceterum censeo, aber darauf kann ich dir antworten.

Ja, der Verlustvortrag wird mit der ersten Steuererklärung mit Einkommen verrechnet, auch wenn du erst im November anfängst.

Nein, du kannst das Jahr nicht weglassen, da du nach dem ersten Verlustvortrag jedes Jahr verpflichtet bist, eine Steuerklärung abzugeben.

antworten
Ceterum censeo

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

WiWi Gast schrieb am 18.08.2022:

Ich habe eine spezifische Frage bezüglich Verlustvorträgen. Angenommen, ich habe von 2018-2020 im Master studiert und könnte jetzt im Nachhinein jedes Jahr einen Verlust beim FA melden.

Jetzt habe ich 2020 dann endlich einen Job gefunden, den ich allerdings erst im November angetreten habe.
Ich meine gelesen zu haben, dass alle Verluste, die ich in meiner Studienzeit vorgetragen habe, mit der ersten Erklärung, in der man dann endlich Geld verdient, verrechnet werden - kann natürlich sein, dass ich da einem Irrtum auferliege. Wenn das aber stimmen würde, wäre es ja ggf. viel sinnvoller, nur 2018 u 2019 als Verlustjahre beim FA zu melden, 2020 unter den Tisch fallen zu lassen und eben etwaige Steuern zu viel zu bezahlen, da ich quasi bei einer negativen Differenz zwischen versteuertes Einkommen 2020 minus Verluste 2018-2020 rauskomme und alle Verlustvorträge verschwende.

Daraus leiten sich zwei Fragen ab:

  1. stimmt es, dass alle Verluste bei der ersten "Einkommenserklärung" gegengerechnet werden und Überschüsse im Verlust "verfallen"? Oder merkt sich das Finanzamt dann eben das "Delta", das aus Einkommen - Verlust rauskam?

  2. ist es erlaubt, 2018-2019 zu melden, 2020 auszulassen und erst 2021 wieder zu melden oder wird das Finanzamt da misstrauisch? Wirkt ja erstmal verdächtig, wenn da jemand sowas nachmeldet aber Lücken lässt. Geht es rechtlich klar?

Ich danke dir sehr für eine Antwort. Es ist über das Internet unfassbar schwierig, so kompetente Hilfe zu spezifischen Fragestellungen zu erhalten...

Ich kenne zwar nicht die konkreten Zahlen, aber tendenziell ist der Berufseinstieg zum Jahresende nach Studium meistens nicht optimal - zumindest aus einer Perspektive der Steuerbarwertminimierung. Aber zum Sachverhalt:
Ja, der festgestellte Verlustvortrag wird grundsätzlich sofort und ohne Wahlrecht mit einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) im Folgejahr/den Folgejahren verrechnet. Dies ist insbesondere deshalb ungünstig, weil so Sonderausgaben und Grundfreibetrag faktisch ins Leere laufen. In deinem konkreten Sachverhalt müssen wir jedoch noch den Schritt hiervor berücksichtigen:
Zunächst einmal ermittelst du nur für den Veranlagungszeitraum 2018 deine Einkünfte. Du erfasst also die entstandenen Werbungskosten aus Studium und Berufstätigkeit (und Bewerbung & Co.) und rechnest diese gegen deine (vermutlich überschaubaren) Einkünfte in 2020. Verbleibt hier ein Fehlbetrag, so wird dieser als Verlust in die Folgejahre vorgetragen (zusammen mit dem Verlustvortrag der Jahre 2018+2019). Diese Variante wäre die günstigste für dich.
Verbleibt hier hingegen ein positiver GdE, so wird nun zuvorderst der Verlustabzug durchgeführt, bis entweder der GdE oder der Verlustvortrag aufgebraucht sind. Ein verbleibender Verlustvortrag wird vorgetragen, ein verbleibender GdE versteuert (nach Sonderausgaben & Co.).
Ich hoffe, dies war einigermaßen verständlich, bei Rückfragen melde dich gerne.
Liebe Grüße

PS: Du hast kein Wahlrecht, die Veranlagung 2020 "auszulassen".

antworten
WiWi Gast

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

Hier ist noch mal der TE:
Ich habe heute tatsächlich schon einen Brief vom Finanzamt bekommen und in dem "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2020" wurde auch korrekterweise der Gesamtbetrag von 5104€ ausgewiesen.

Ich habe dann bei WISO Steuer schon mal alles für das Jahr 2021 ausgefüllt und mir wird angezeigt, dass ich mit einer Erstattung von circa 3.600€ rechnen kann. Ich habe erst am 01.05.2021 angefangen zu arbeiten und vielleicht wären es mehr geworden, wenn ich schon früher angefangen hätte.

Als abzugsfähige Ausgaben habe ich eigentlich nur folgende Angaben:
Verlustvortrag: 5100
Vorsorgeaufwendungen: 5700
Werbungskosten: 1700€ (Umzug Pauschale, Home-Office Pauschale, Arbeitsmittel, Telefon & Internet etc.)
Sonderausgaben: 500€ (Kirchensteuer)

Da es meine erste Einkommenssteuererklärung ist, bin ich nicht ganz sicher, ob ich damit ungefähr im Rahmen bin, oder hätte ich auch mit mehr als 3600€ Erstattung rechnen können?

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Ceterum censeo

Verlustvortrag ins Folgejahr übertragen

WiWi Gast schrieb am 19.08.2022:

Hier ist noch mal der TE:
Ich habe heute tatsächlich schon einen Brief vom Finanzamt bekommen und in dem "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2020" wurde auch korrekterweise der Gesamtbetrag von 5104€ ausgewiesen.

Ich habe dann bei WISO Steuer schon mal alles für das Jahr 2021 ausgefüllt und mir wird angezeigt, dass ich mit einer Erstattung von circa 3.600€ rechnen kann. Ich habe erst am 01.05.2021 angefangen zu arbeiten und vielleicht wären es mehr geworden, wenn ich schon früher angefangen hätte.

Als abzugsfähige Ausgaben habe ich eigentlich nur folgende Angaben:
Verlustvortrag: 5100
Vorsorgeaufwendungen: 5700
Werbungskosten: 1700€ (Umzug Pauschale, Home-Office Pauschale, Arbeitsmittel, Telefon & Internet etc.)
Sonderausgaben: 500€ (Kirchensteuer)

Da es meine erste Einkommenssteuererklärung ist, bin ich nicht ganz sicher, ob ich damit ungefähr im Rahmen bin, oder hätte ich auch mit mehr als 3600€ Erstattung rechnen können?

Lieber TE,
diese Frage kann man ohne Kenntnis des gesamten Sachverhalts im Detail leider nicht konkret beantworten. Wenn ich mich hier jetzt jedoch von der Basis einer fundierten Beurteilung löse und lediglich Erfahrungswerte heranziehe, dann erscheint deine Erstattung durchaus im Rahmen des Erwartbaren.
Liebe Grüße

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