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Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

Hallo zusammen,
ich plane für meinen Berufseinstieg eine doppelte Haushaltsführung, wobei mein Erstwohnsitz ein Zimmer bei meinen Eltern wäre.
Vorausgesetzt, ich erfülle alle Anforderungen, habe ich gesehen, dass ich mich mit mindestens 10 Prozent an den laufenden Kosten beteiligen muss.
Meine Frage ist nun, wie setzen sich diese Kosten exakt zusammen: Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel etc. ist soweit klar, wobei natürlich normalerweise die Miete der größte Punkt sein sollte. Da meine Eltern allerdings in ihrem eigenen, abbezahlten Haus wohnen, fallen theoretisch keine Miet- oder Zinskosten an.
Reicht es also wenn ich 10% der sonstigen Kosten wie Nebenkosten, Lebensmittel etc. trage? Das wäre natürlich (glücklicherweise) ein relativ geringer Betrag..?

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

Grundsätzlich fällt der elterliche Wohnsitz nicht unter die doppelte Haushaltsführung. Voraussetzung ist hier eine Art von eigener Wohnung bei den Eltern. Sprich: Eigenes abgetrenntes Zimmer UND / MIT eigener Küche und Bad. Erfüllst du diese Voraussetzung nicht, kannst du leider nichts geltend machen.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

WiWi Gast schrieb am 12.05.2018:

Hallo zusammen,
ich plane für meinen Berufseinstieg eine doppelte Haushaltsführung, wobei mein Erstwohnsitz ein Zimmer bei meinen Eltern wäre.
Vorausgesetzt, ich erfülle alle Anforderungen, habe ich gesehen, dass ich mich mit mindestens 10 Prozent an den laufenden Kosten beteiligen muss.
Meine Frage ist nun, wie setzen sich diese Kosten exakt zusammen: Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel etc. ist soweit klar, wobei natürlich normalerweise die Miete der größte Punkt sein sollte. Da meine Eltern allerdings in ihrem eigenen, abbezahlten Haus wohnen, fallen theoretisch keine Miet- oder Zinskosten an.
Reicht es also wenn ich 10% der sonstigen Kosten wie Nebenkosten, Lebensmittel etc. trage? Das wäre natürlich (glücklicherweise) ein relativ geringer Betrag..?

Also ich glaube, hier ist die Rechtslage noch etwas unbekannt. Kurz zum Sachverhalt: Du begründest aufgrund deines Jobs einen Wohnstand an einem anderen Ort, dein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ist aber noch "Zuhause"?
In diesem Fall ist die neue Wohnung natürlich abziehbar iRd doppelten Haushaltsführung. Auch die 10% etc. kannst du da vergessen; dies (und die Aussage meines Vorredners) gelten nur für den umgekehrten Fall: Zweitwohnsitz im Elternhaus.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

Sowas kannst Du nur machen, wenn Du a) älter bist (40 Minimum) und b) einen Job hast, bei dem es glaubhaft ist. Wenn Du 5 Tage pro Woche in Deinem Büro hockst oder bei einer Big4 arbeitest, kannst du das vergessen.

Das Schlupfloch ist von den Finanzämtern (zu Recht) längst gestopft, sonst würde sich ja jeder bei Mama mit Erstwohnsitz anmelden und (faktisch) keine Einkommenssteuern mehr zahlen.

Leute, bei denen sowas geht: Professoren und Anwälte sowie sonstige Freiberufler. Ich nehme mal stark an, Du gehörst zu keiner dieser Gruppen. Und ich nehme auch an, diese Gruppen haben es nicht mehr nötig, sich bei Mama einzuquartieren.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

Genau, es ist so, dass ich einen Job (200 km von meinem Geburtsort entfernt) angenommen habe und daher dort natürlich eine neue Wohnung anmiete.
Meinen Lebensmittelpunkt, zumindest vorübergehend, sehe ich allerdings immer noch in meinem Geburtsort (Familie, Freunde, Freundin, Fußballverein etc.) dadurch würde ich zum Wochenende immer pendeln.

Bei meinen Eltern habe ich die Möglichkeit in deren Haus eine Etage zu bewohnen. Da brauch sich auch keiner drüber lustig zu machen und das bei "Mama einquartieren" nennen, ich versteh mich glücklicherweise gut mit meinen Eltern und das ist einfach praktischer als zwei Straßen weiter eine eigene Wohnung nur fürs Wochenende anzumieten.

Im Internet habe ich bisher eigentlich nur gefunden, dass das theoretisch schon geht, damit der erste Wohnsitz bei meinen Eltern allerdings als eigener Hausstand gilt, muss ich mich mit mindestens 10% an den laufenden Kosten beteiligen. Daher war meine eigentliche Frage, was genau die laufenden Kosten sind, wenn das Haus schon abbezahlt ist. Sind das dann "nur" die Nebenkosten und Lebensmittel etc.?

Falls ich mich aber scheinbar irre und es eh überhaupt nicht funktioniert, erübrigt sich die Frage natürlich.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

Ja, du legst das recht genau dar und das sollte auch so beim Finanzamt durchgehen.
Eine genaue Antwort gibt es da nicht.
Klar, 10€ --> 100€ Monatsausgaben sind wohl zu wenig
500€ --> 5000€ Monatsausgaben haben deine Eltern sicher nicht

also nehme irgendwas sinnvolles 100, 200,... € - Bereich

WiWi Gast schrieb am 13.05.2018:

Genau, es ist so, dass ich einen Job (200 km von meinem Geburtsort entfernt) angenommen habe und daher dort natürlich eine neue Wohnung anmiete.
Meinen Lebensmittelpunkt, zumindest vorübergehend, sehe ich allerdings immer noch in meinem Geburtsort (Familie, Freunde, Freundin, Fußballverein etc.) dadurch würde ich zum Wochenende immer pendeln.

Bei meinen Eltern habe ich die Möglichkeit in deren Haus eine Etage zu bewohnen. Da brauch sich auch keiner drüber lustig zu machen und das bei "Mama einquartieren" nennen, ich versteh mich glücklicherweise gut mit meinen Eltern und das ist einfach praktischer als zwei Straßen weiter eine eigene Wohnung nur fürs Wochenende anzumieten.

Im Internet habe ich bisher eigentlich nur gefunden, dass das theoretisch schon geht, damit der erste Wohnsitz bei meinen Eltern allerdings als eigener Hausstand gilt, muss ich mich mit mindestens 10% an den laufenden Kosten beteiligen. Daher war meine eigentliche Frage, was genau die laufenden Kosten sind, wenn das Haus schon abbezahlt ist. Sind das dann "nur" die Nebenkosten und Lebensmittel etc.?

Falls ich mich aber scheinbar irre und es eh überhaupt nicht funktioniert, erübrigt sich die Frage natürlich.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

Wenn Deine Eltern ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus mit abgeschlossener Einliegerwohnung haben, kannst Du eine Wohnung bei Deinen Eltern mieten. Dann ist alles klar. In einem Einfamilienhaus gibt es natürlich keine 2 getrennten Wohnungen. Wohnung ist was anderes als Arbeitszimmer.

WiWi Gast schrieb am 13.05.2018:

Genau, es ist so, dass ich einen Job (200 km von meinem Geburtsort entfernt) angenommen habe und daher dort natürlich eine neue Wohnung anmiete.
Meinen Lebensmittelpunkt, zumindest vorübergehend, sehe ich allerdings immer noch in meinem Geburtsort (Familie, Freunde, Freundin, Fußballverein etc.) dadurch würde ich zum Wochenende immer pendeln.

Bei meinen Eltern habe ich die Möglichkeit in deren Haus eine Etage zu bewohnen. Da brauch sich auch keiner drüber lustig zu machen und das bei "Mama einquartieren" nennen, ich versteh mich glücklicherweise gut mit meinen Eltern und das ist einfach praktischer als zwei Straßen weiter eine eigene Wohnung nur fürs Wochenende anzumieten.

Im Internet habe ich bisher eigentlich nur gefunden, dass das theoretisch schon geht, damit der erste Wohnsitz bei meinen Eltern allerdings als eigener Hausstand gilt, muss ich mich mit mindestens 10% an den laufenden Kosten beteiligen. Daher war meine eigentliche Frage, was genau die laufenden Kosten sind, wenn das Haus schon abbezahlt ist. Sind das dann "nur" die Nebenkosten und Lebensmittel etc.?

Falls ich mich aber scheinbar irre und es eh überhaupt nicht funktioniert, erübrigt sich die Frage natürlich.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

Ich würde mit einem Steuerberater sprechen. Speziell das Thema "Miete" muss geklärt sein (reicht die Beteiligung an den Nebenkosten etc., oder muss eine Miete vereinbart sein). Falls ein Mietverhältnis erforderlich ist, müssen Deine Eltern dies ggf. als Mieteinkünfte in ihrer nächsten Steuererklärung angeben (kenne da nicht die Freibeträge).

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

WiWi Gast schrieb am 14.05.2018:

Ich würde mit einem Steuerberater sprechen. Speziell das Thema "Miete" muss geklärt sein (reicht die Beteiligung an den Nebenkosten etc., oder muss eine Miete vereinbart sein). Falls ein Mietverhältnis erforderlich ist, müssen Deine Eltern dies ggf. als Mieteinkünfte in ihrer nächsten Steuererklärung angeben (kenne da nicht die Freibeträge).

Danke euch für die Hinweise. Ich denke auch, dass ich genau für das Thema "Miete" mal einen Steuerberater ansprechen werde, um das exakt abzuklären!

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

Prinzipiell ist das schon möglich und dein Fall klingt auch realistisch.

Und sind wir mal ehrlich: kein Finanzbeamter kann und wird bei dir zu Hause auftauchen und dein Zimmer mit eigenem Bad und Kochmöglichkeit sehen wollen.
Von daher braucht es nicht einmal eine extra Wohnung, solang die Formalitäten stimmen (Kostenbeteiligung, 2x Heimfahrten pro Monat etc.)

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

Gefunden bei Focus Finanzen:

https://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-19291/doppelte-haushaltsfuehrung-zweitdomizil-welche-anforderungen-der-fiskus-stellt_aid_534827.html

Auszug: "Wohnen Kinder im Haus ihrer Eltern, müssen sie dort eine eigene Wohnung haben und ihren Haushalt selbst bestreiten. Ein Zimmer im Haus der Eltern ist dagegen kein eigener Hausstand. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Kinder an den Kosten beteiligen."

WiWi Gast schrieb am 14.05.2018:

Prinzipiell ist das schon möglich und dein Fall klingt auch realistisch.

Und sind wir mal ehrlich: kein Finanzbeamter kann und wird bei dir zu Hause auftauchen und dein Zimmer mit eigenem Bad und Kochmöglichkeit sehen wollen.
Von daher braucht es nicht einmal eine extra Wohnung, solang die Formalitäten stimmen (Kostenbeteiligung, 2x Heimfahrten pro Monat etc.)

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Zimmer bei Eltern

Wie gesagt: Zimmer alleine reicht nicht, es muss aber auch keine getrennte Wohnung sein. Zimmer mit extra Bad und irgendeiner Kochmöglichkeit reicht.
In vielen Einfamilienhäusern hat man im Keller ja noch einen Eingang und Bad, das würde schon reichen.

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