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Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Hallo zusammen,

Eine kurze Frage zum Thema Doppelte Haushaltsführung:

Annahme Voraussetzungen für Doppelte Haushaltsführung sind erfüllt.

45 Familienheimfahrten im Jahr x 0,35 EUR (ab 2021) x 550km (einfache Strecke) = 8.662,50 EUR Werbungskosten

Wenn ich mich dazu entscheide, eine BC 100 (1K) für 6.812 EUR zu erwerben, kann ich doch trotzdem die 8.662.5 EUR als km Pauschale ansetzen, da diese > als tatsächliche Fahrtkosten (BC)?

Wie weise ich die Fahrten dann nach? Über die Reservierung? Würde das Finanzamt dann nicht wollen, dass ich nur die Kosten für die BC ansetze?

Danke und VG

Florian

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

So wie ich das vom Steuerrecht kenne, darf man die Kilometerpauschale immer unabhängig ansetzen. Ich bin aber auch nur eine Laie wie du.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Die 35cent gelten erst ab dem 21. Km.

Ja, du darfst die höheren Kosten ansetzen.

Du musst keine Kosten nachweisen. Es wäre auch erlaubt die 8k anzusetzen selbst wenn du keinerlei reale Kosten gehabt hättest (bspw. Durch mitfahrgelegenheiten).

Du musst lediglich die Fahrt selbst nachweisen können (wird manchmal nachträglich angefragt). Dazu kannst du deine bahntickets nutzen.

Gruß, ein Stuttgart-Berliner mit 5jahren Erfahrung in der doppelten Haushaltsführung :)

PS: ich mache das genau so wie du :)

WiWi Gast schrieb am 31.03.2021:

Hallo zusammen,

Eine kurze Frage zum Thema Doppelte Haushaltsführung:

Annahme Voraussetzungen für Doppelte Haushaltsführung sind erfüllt.

45 Familienheimfahrten im Jahr x 0,35 EUR (ab 2021) x 550km (einfache Strecke) = 8.662,50 EUR Werbungskosten

Wenn ich mich dazu entscheide, eine BC 100 (1K) für 6.812 EUR zu erwerben, kann ich doch trotzdem die 8.662.5 EUR als km Pauschale ansetzen, da diese > als tatsächliche Fahrtkosten (BC)?

Wie weise ich die Fahrten dann nach? Über die Reservierung? Würde das Finanzamt dann nicht wollen, dass ich nur die Kosten für die BC ansetze?

Danke und VG

Florian

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

WiWi Gast schrieb am 31.03.2021:

Die 35cent gelten erst ab dem 21. Km.

Ja, du darfst die höheren Kosten ansetzen.

Du musst keine Kosten nachweisen. Es wäre auch erlaubt die 8k anzusetzen selbst wenn du keinerlei reale Kosten gehabt hättest (bspw. Durch mitfahrgelegenheiten).

Du musst lediglich die Fahrt selbst nachweisen können (wird manchmal nachträglich angefragt). Dazu kannst du deine bahntickets nutzen.

Gruß, ein Stuttgart-Berliner mit 5jahren Erfahrung in der doppelten Haushaltsführung :)

PS: ich mache das genau so wie du :)

Vielen Dank für eure Antworten -

Km-Pauschale kann dann entsprechend immer unabhängig von den tatsächlich entstandenden Kosten angesetzt werden, das ist schon mal super.

Mein Verständnis von der BC100 ist, dass man keine Tickets kaufen muss und mir dann ja entsprechend der Nachweis über die Fahrt fehlt oder bekommt man ein Ticket sobald der Schaffner dich kontrolliert? Im Netz wird zu einem Fahrtenbuch, welches man vom Schaffner "abknipsen" lässt, geraten- klingt aufwendig.

Wie erbringst du den Nachweis?

Danke und VG

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Hallo, ich bin zwar nicht "Du" von vorher,

aber das nachweisen bezieht sich nicht darauf, dass du etwas 100% darstellen musst. Sondern lediglich glaubhaft machen.

Excel Tabelle oder Fahrtenbuch reicht, alle relevanten daten festhalten und dann einfach hin und wieder einen Zangenabdruck.. Das FA braucht keinen beglaubigten Zangenabdruck für jeden Tag und am besten mit Segen des Papsts

WiWi Gast schrieb am 01.04.2021:

Die 35cent gelten erst ab dem 21. Km.

Ja, du darfst die höheren Kosten ansetzen.

Du musst keine Kosten nachweisen. Es wäre auch erlaubt die 8k anzusetzen selbst wenn du keinerlei reale Kosten gehabt hättest (bspw. Durch mitfahrgelegenheiten).

Du musst lediglich die Fahrt selbst nachweisen können (wird manchmal nachträglich angefragt). Dazu kannst du deine bahntickets nutzen.

Gruß, ein Stuttgart-Berliner mit 5jahren Erfahrung in der doppelten Haushaltsführung :)

PS: ich mache das genau so wie du :)

Vielen Dank für eure Antworten -

Km-Pauschale kann dann entsprechend immer unabhängig von den tatsächlich entstandenden Kosten angesetzt werden, das ist schon mal super.

Mein Verständnis von der BC100 ist, dass man keine Tickets kaufen muss und mir dann ja entsprechend der Nachweis über die Fahrt fehlt oder bekommt man ein Ticket sobald der Schaffner dich kontrolliert? Im Netz wird zu einem Fahrtenbuch, welches man vom Schaffner "abknipsen" lässt, geraten- klingt aufwendig.

Wie erbringst du den Nachweis?

Danke und VG

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Was hat denn die DB damit zu tun?

Wenn Du an Deinem Arbeitsort - sagen wir mal, 200km entfernt von Deinem Wohnort - 3mal pro Woche aufschlägst, dann hast Du bei 40 Arbeitswochen pro Jahr 7200 Euro WErbungskosten zusammen. Also solltest Du Dir besser eine Bescheinigung Deines AG geben lassen, dass du (im Schnitt) dreimal pro Woche vor Ort bist.

WiWi Gast schrieb am 01.04.2021:

Die 35cent gelten erst ab dem 21. Km.

Ja, du darfst die höheren Kosten ansetzen.

Du musst keine Kosten nachweisen. Es wäre auch erlaubt die 8k anzusetzen selbst wenn du keinerlei reale Kosten gehabt hättest (bspw. Durch mitfahrgelegenheiten).

Du musst lediglich die Fahrt selbst nachweisen können (wird manchmal nachträglich angefragt). Dazu kannst du deine bahntickets nutzen.

Gruß, ein Stuttgart-Berliner mit 5jahren Erfahrung in der doppelten Haushaltsführung :)

PS: ich mache das genau so wie du :)

Vielen Dank für eure Antworten -

Km-Pauschale kann dann entsprechend immer unabhängig von den tatsächlich entstandenden Kosten angesetzt werden, das ist schon mal super.

Mein Verständnis von der BC100 ist, dass man keine Tickets kaufen muss und mir dann ja entsprechend der Nachweis über die Fahrt fehlt oder bekommt man ein Ticket sobald der Schaffner dich kontrolliert? Im Netz wird zu einem Fahrtenbuch, welches man vom Schaffner "abknipsen" lässt, geraten- klingt aufwendig.

Wie erbringst du den Nachweis?

Danke und VG

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

WiWi Gast schrieb am 01.04.2021:

Die 35cent gelten erst ab dem 21. Km.

Ja, du darfst die höheren Kosten ansetzen.

Du musst keine Kosten nachweisen. Es wäre auch erlaubt die 8k anzusetzen selbst wenn du keinerlei reale Kosten gehabt hättest (bspw. Durch mitfahrgelegenheiten).

Du musst lediglich die Fahrt selbst nachweisen können (wird manchmal nachträglich angefragt). Dazu kannst du deine bahntickets nutzen.

Gruß, ein Stuttgart-Berliner mit 5jahren Erfahrung in der doppelten Haushaltsführung :)

PS: ich mache das genau so wie du :)

Vielen Dank für eure Antworten -

Km-Pauschale kann dann entsprechend immer unabhängig von den tatsächlich entstandenden Kosten angesetzt werden, das ist schon mal super.

Mein Verständnis von der BC100 ist, dass man keine Tickets kaufen muss und mir dann ja entsprechend der Nachweis über die Fahrt fehlt oder bekommt man ein Ticket sobald der Schaffner dich kontrolliert? Im Netz wird zu einem Fahrtenbuch, welches man vom Schaffner "abknipsen" lässt, geraten- klingt aufwendig.

Wie erbringst du den Nachweis?

Danke und VG

Anderer Pendler hier: Ich musste noch keinen Nachweis erbringen. Für den Fall dass ich das mal muss, versuche ich aber Belege über meine Anwesenheit zu sammeln. Sprich ich nutze meine EC oder Kreditkarte. Dass ich unter der Woche am Arbeitsplatz war kann mein Arbeitgeber bestätigen. Wenn ich jedes Wochenende zuhause irgendwas mit Karte zahle kann ich meine Kontoauszüge als Nachweis nehmen, dass ich die Wochenenden zuhause war.

Ob das Finanzamt das so akzeptieren würde kann ich nicht sagen, aber ich behaupte dass es schwer ist sich der Logik zu verschließen, dass ich wenn ich erst an Punkt A war und später an Punkt B, dazwischen irgendwann den Weg von A nach B zurück gelegt haben muss.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

WiWi Gast schrieb am 01.04.2021:

Anderer Pendler hier: Ich musste noch keinen Nachweis erbringen. Für den Fall dass ich das mal muss, versuche ich aber Belege über meine Anwesenheit zu sammeln. Sprich ich nutze meine EC oder Kreditkarte. Dass ich unter der Woche am Arbeitsplatz war kann mein Arbeitgeber bestätigen. Wenn ich jedes Wochenende zuhause irgendwas mit Karte zahle kann ich meine Kontoauszüge als Nachweis nehmen, dass ich die Wochenenden zuhause war.

Ob das Finanzamt das so akzeptieren würde kann ich nicht sagen, aber ich behaupte dass es schwer ist sich der Logik zu verschließen, dass ich wenn ich erst an Punkt A war und später an Punkt B, dazwischen irgendwann den Weg von A nach B zurück gelegt haben muss.

Danke, das macht Sinn!

WiWi Gast schrieb am 01.04.2021:

Was hat denn die DB damit zu tun?
Wenn Du an Deinem Arbeitsort - sagen wir mal, 200km entfernt von Deinem Wohnort - 3mal pro Woche aufschlägst, dann hast Du bei 40 Arbeitswochen pro Jahr 7200 Euro WErbungskosten zusammen. Also solltest Du Dir besser eine Bescheinigung Deines AG geben lassen, dass du (im Schnitt) dreimal pro Woche vor Ort bist.

Hier geht es um Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Da ist ohnehin nur eine pro Woche möglich und Werbungskosten für die normale Pendlerpauschale sind bei 4.5k pro Jahr capped.

Danke allen für die Hilfe und schöne Feiertage!

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Hier der erste "Du" mit ebenfalls BC100.

Ich musste gleich in meinem ersten Jahr einen Nachweis nachträglich bringen, da ich Werbungskosten von über 10k € hatte.

In dem ersten Jahr hatte ich einen wilden Mix aus Belegen von dem Bordbistro, Sitzreservierungen, Supermarkt-EC-Zahlungen etc, da ich das Fahrtenbuch dann erst danach erstellt habe. Ging problemlos durch.

Jetzt mache ich mir für jedes Jahr einen sauberen digitalen Unterordner: Excel-Fahrtenbuch + Beleg (ich zahle pro Woche ja mind. 1x irgendwas mit EC-Karte, das kann auch ein Bonbon von der Tankstelle sein). So wurde es mir vom FA auch empfohlen. Ich bin nicht immer Bahn gefahren, manchmal halt auch mit Auto oder geflogen.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Da ich bei der Bahn arbeite habe ich eine DB Netzcard (ähnlich Bahncard 100 First).

Ich werde in Zukunft auch 250km zur Arbeit pendeln und übernachte am Arbeitsort dann eine Nacht im Hotel. Denke das sollte dem Finanzamt reichen um zu beweisen, dass ich die 30cent pro Kilometer absetzen kann. Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass man mit der Bahn fahren muss. Die Kilometer kann man auch per Auto zurückgelegt haben.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

In welchem Bundesland würde man denn eigentlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Wohnort - bspw. Berlin (Rente-Ost) oder offizieller Arbeitsort - bspw. Stuttgart (Rente-West)?

Durch die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen hätte man bei gleichem Brutto-Einkommen (über der BBG) in Berlin immerhin ~30€ mehr Netto im Monat.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

WiWi Gast schrieb am 01.04.2021:

In welchem Bundesland würde man denn eigentlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Wohnort - bspw. Berlin (Rente-Ost) oder offizieller Arbeitsort - bspw. Stuttgart (Rente-West)?

Durch die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen hätte man bei gleichem Brutto-Einkommen (über der BBG) in Berlin immerhin ~30€ mehr Netto im Monat.

bei gleichem Bruttolohn in Berlin und BW/BY.. lustig :D
warum denkst du pendeln wir jede Woche 500km..

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Du hast die Frage nicht verstanden...

Wenn man in BW arbeitet, aber in Berlin wohnt. Wo zahlt man Rentenversicherungsbeiträge?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

In welchem Bundesland würde man denn eigentlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Wohnort - bspw. Berlin (Rente-Ost) oder offizieller Arbeitsort - bspw. Stuttgart (Rente-West)?

Durch die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen hätte man bei gleichem Brutto-Einkommen (über der BBG) in Berlin immerhin ~30€ mehr Netto im Monat.

bei gleichem Bruttolohn in Berlin und BW/BY.. lustig :D
warum denkst du pendeln wir jede Woche 500km..

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Guten Tag,

habe mit großem Interesse den Thread gelesen.

Meine Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt meine doppelte Haushaltsführung als Unverheirateter nicht anerkennt?

Hintergrund: Ich werde demnächst beruflich von Berlin nach München ziehen. Meine Familie (Eltern, alle Geschwister) und Freundin leben in Berlin, sodass ich jedes Wochenende vorhabe nach Berlin zu fahren. Meine kleine 1 Zimmerwohnung würde ich auch beibehalten wollen. Zum Pendeln möchte ich mir eine Bahncard100 kaufen. Habe eine Steuerberaterin telefonisch befragt. Sie sagte, ich könne es „versuchen“, aber bei Unverheirateten, jungen Menschen (30 Jahre alt) könnte das Finanzamt sich querstellen.

Habt ihr damit Erfahrung? Bringt es etwas, sich jetzt noch in Vereinen anzumelden, nur um weitere Argumente zusammeln?

Erschwerend kommt hinzu, dass meine Wohnung in Berlin nur 1 Zimmer hat (30 qm), was kleineres werde ich in München nicht anmieten, eher 40-50 qm. Ist das für das Finanzamt dann ein Grund sich querzustellen?

Danke für eure Hilfe.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Ich mach seit Jahren "schwarz" die Steuern für Freunde. und hab da auch recht oft so Fälle.
Sofern du eine EIGENE 1-Zimmer-Bude hast, geht das völlig klar. Es wäre nur ein Problem, wenn diese Bude an die Wohneinheit deiner Eltern grenzen würde.

Nein, du brauchst keine Vereine. Freunde & Familie reichen easy! Du musst nur beweisen, dass du oft genug in Berlin warst.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

OK. Danke für die Antwort.

Also sofern ich meine eigene 1 Zimmerwohnung habe, die Fahrten am Wochenende (mindestens 2 mal monatlich) nachweisen kann, meine Familie und Freunde in Berlin habe (weist man das mit Namenlisten und Adressen nach?).

Mir ist das absolut wichtig, dass ich zur Familie kann. Meine Eltern sind >70 Jahre, da möchte ich möglichst viel Zeit mit denen verbringen. Hatte nun Sorgen, dass ich am Ende auf den Mehrkosten durch die BahnCard100 und Wohnung sitzen bleiben würde. Diese Kosten wären fast so hoch wie mein Netto-Mehrverdienst durch den Jobwechsel.

WiWi Gast schrieb am 18.08.2021:

Ich mach seit Jahren "schwarz" die Steuern für Freunde. und hab da auch recht oft so Fälle.
Sofern du eine EIGENE 1-Zimmer-Bude hast, geht das völlig klar. Es wäre nur ein Problem, wenn diese Bude an die Wohneinheit deiner Eltern grenzen würde.

Nein, du brauchst keine Vereine. Freunde & Familie reichen easy! Du musst nur beweisen, dass du oft genug in Berlin warst.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

WiWi Gast schrieb am 19.08.2021:

OK. Danke für die Antwort.

Also sofern ich meine eigene 1 Zimmerwohnung habe, die Fahrten am Wochenende (mindestens 2 mal monatlich) nachweisen kann, meine Familie und Freunde in Berlin habe (weist man das mit Namenlisten und Adressen nach?).

Mir ist das absolut wichtig, dass ich zur Familie kann. Meine Eltern sind >70 Jahre, da möchte ich möglichst viel Zeit mit denen verbringen. Hatte nun Sorgen, dass ich am Ende auf den Mehrkosten durch die BahnCard100 und Wohnung sitzen bleiben würde. Diese Kosten wären fast so hoch wie mein Netto-Mehrverdienst durch den Jobwechsel.

Ich mach seit Jahren "schwarz" die Steuern für Freunde. und hab da auch recht oft so Fälle.
Sofern du eine EIGENE 1-Zimmer-Bude hast, geht das völlig klar. Es wäre nur ein Problem, wenn diese Bude an die Wohneinheit deiner Eltern grenzen würde.

Nein, du brauchst keine Vereine. Freunde & Familie reichen easy! Du musst nur beweisen, dass du oft genug in Berlin warst.

Sehe ich eher schwierig da deine Wohnung in Berlin ja nicht beruflich bedingt ist, sondern reines Privatvergnügen. Wenn deine Eltern so alt sind und du sie pflegen muss, kannst du die „Kosten“ eher bei der Sonderausgaben ansetzen..DHHF wird eher nicht genehmigt.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Er möchte ja auch seine Zweitwohnung absetzen und die wäre in München (berufsbedingt) ;-)

Bin selbst ein DHHFler und das sollte vollkommen passen.

WiWi Gast schrieb am 19.08.2021:

OK. Danke für die Antwort.

Also sofern ich meine eigene 1 Zimmerwohnung habe, die Fahrten am Wochenende (mindestens 2 mal monatlich) nachweisen kann, meine Familie und Freunde in Berlin habe (weist man das mit Namenlisten und Adressen nach?).

Mir ist das absolut wichtig, dass ich zur Familie kann. Meine Eltern sind >70 Jahre, da möchte ich möglichst viel Zeit mit denen verbringen. Hatte nun Sorgen, dass ich am Ende auf den Mehrkosten durch die BahnCard100 und Wohnung sitzen bleiben würde. Diese Kosten wären fast so hoch wie mein Netto-Mehrverdienst durch den Jobwechsel.

Ich mach seit Jahren "schwarz" die Steuern für Freunde. und hab da auch recht oft so Fälle.
Sofern du eine EIGENE 1-Zimmer-Bude hast, geht das völlig klar. Es wäre nur ein Problem, wenn diese Bude an die Wohneinheit deiner Eltern grenzen würde.

Nein, du brauchst keine Vereine. Freunde & Familie reichen easy! Du musst nur beweisen, dass du oft genug in Berlin warst.

Sehe ich eher schwierig da deine Wohnung in Berlin ja nicht beruflich bedingt ist, sondern reines Privatvergnügen. Wenn deine Eltern so alt sind und du sie pflegen muss, kannst du die „Kosten“ eher bei der Sonderausgaben ansetzen..DHHF wird eher nicht genehmigt.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Das ist nicht richtig.

Folgende Logik.

Sie zieht beruflich nach Münschen Unterhält da ihre Zweitwohnung.
Daher passt das.

Konflikte bisher:

  1. Wohnung Berlin ist kleiner als München. Heißt aber nichts, da sie vorher bereits eine 1 Z hatte.
  2. Unverheiratet, sollte aber nicht wichtig sein, da das Sozialsystem ohne der Pflege Eltern seitens der Kinder zusammenrechen würde. Oder man findet eben 5 Mio Plfegekräfte, für die alle der Staat aufkommen muss, da die wenigstens 100k verdienen.

Das Finanzamt muss übrigens auch akzeptieren, wenn du bspw. in München wohnst, du aber nach Berlin ziehst, in München Wohnung 2. unterhälst und daraufhin in Berlin deinen Hauptwohnsitz unterhälst, weil dein Ehepartner oder in diesem Fall Eltern deine Präsenz benötigt, bzw. die Fahrten von München nach Berlin unzumutbar wären.

Aus rationaler und inhaltlicher Sicht sehe ich da keine nennenwerten Konflikte, wieso da das FA verweigern sollte. Außerdem prüfen die die inhaltlichen Aspekte nur in den seltensten Fällen, sondern nur ob du das belegen kannst und ob es plausibel ist.

WiWi Gast schrieb am 19.08.2021:

OK. Danke für die Antwort.

Also sofern ich meine eigene 1 Zimmerwohnung habe, die Fahrten am Wochenende (mindestens 2 mal monatlich) nachweisen kann, meine Familie und Freunde in Berlin habe (weist man das mit Namenlisten und Adressen nach?).

Mir ist das absolut wichtig, dass ich zur Familie kann. Meine Eltern sind >70 Jahre, da möchte ich möglichst viel Zeit mit denen verbringen. Hatte nun Sorgen, dass ich am Ende auf den Mehrkosten durch die BahnCard100 und Wohnung sitzen bleiben würde. Diese Kosten wären fast so hoch wie mein Netto-Mehrverdienst durch den Jobwechsel.

Ich mach seit Jahren "schwarz" die Steuern für Freunde. und hab da auch recht oft so Fälle.
Sofern du eine EIGENE 1-Zimmer-Bude hast, geht das völlig klar. Es wäre nur ein Problem, wenn diese Bude an die Wohneinheit deiner Eltern grenzen würde.

Nein, du brauchst keine Vereine. Freunde & Familie reichen easy! Du musst nur beweisen, dass du oft genug in Berlin warst.

Sehe ich eher schwierig da deine Wohnung in Berlin ja nicht beruflich bedingt ist, sondern reines Privatvergnügen. Wenn deine Eltern so alt sind und du sie pflegen muss, kannst du die „Kosten“ eher bei der Sonderausgaben ansetzen..DHHF wird eher nicht genehmigt.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Ok. Also meine Eltern haben keine Pflegestufe oder so. Mir geht es nur darum, dass ich meiner Familie und Freundin nah sein möchte und mindestens alle 14 Tage besuchen möchte.

Eigene Wohnung beibehalten, Fahrten in den Heimatort nachweisen (Rechnungen oder Heft abstempeln lassen von Schaffner/in), Familie, Freundin, Freunde anführen und auch Arztbesuche. Dann sollte es klappen, wie ich euch verstanden habe.

Klasse! Dann kann ich wirklich meine Wohnung behalten und mir die BahnCard 100 kaufen. Ich werde mir immer noch zwar ein wenig Sorgen wegen der Anerkennung seitens des Finanzamtes machen, aber nicht mehr so stark wie vorher.

Danke für eure Antworten. Echt cool von euch!

WiWi Gast schrieb am 19.08.2021:

Das ist nicht richtig.

Folgende Logik.

Sie zieht beruflich nach Münschen Unterhält da ihre Zweitwohnung.
Daher passt das.

Konflikte bisher:

  1. Wohnung Berlin ist kleiner als München. Heißt aber nichts, da sie vorher bereits eine 1 Z hatte.
  2. Unverheiratet, sollte aber nicht wichtig sein, da das Sozialsystem ohne der Pflege Eltern seitens der Kinder zusammenrechen würde. Oder man findet eben 5 Mio Plfegekräfte, für die alle der Staat aufkommen muss, da die wenigstens 100k verdienen.

Das Finanzamt muss übrigens auch akzeptieren, wenn du bspw. in München wohnst, du aber nach Berlin ziehst, in München Wohnung 2. unterhälst und daraufhin in Berlin deinen Hauptwohnsitz unterhälst, weil dein Ehepartner oder in diesem Fall Eltern deine Präsenz benötigt, bzw. die Fahrten von München nach Berlin unzumutbar wären.

Aus rationaler und inhaltlicher Sicht sehe ich da keine nennenwerten Konflikte, wieso da das FA verweigern sollte. Außerdem prüfen die die inhaltlichen Aspekte nur in den seltensten Fällen, sondern nur ob du das belegen kannst und ob es plausibel ist.

WiWi Gast schrieb am 19.08.2021:

OK. Danke für die Antwort.

Also sofern ich meine eigene 1 Zimmerwohnung habe, die Fahrten am Wochenende (mindestens 2 mal monatlich) nachweisen kann, meine Familie und Freunde in Berlin habe (weist man das mit Namenlisten und Adressen nach?).

Mir ist das absolut wichtig, dass ich zur Familie kann. Meine Eltern sind >70 Jahre, da möchte ich möglichst viel Zeit mit denen verbringen. Hatte nun Sorgen, dass ich am Ende auf den Mehrkosten durch die BahnCard100 und Wohnung sitzen bleiben würde. Diese Kosten wären fast so hoch wie mein Netto-Mehrverdienst durch den Jobwechsel.

Ich mach seit Jahren "schwarz" die Steuern für Freunde. und hab da auch recht oft so Fälle.
Sofern du eine EIGENE 1-Zimmer-Bude hast, geht das völlig klar. Es wäre nur ein Problem, wenn diese Bude an die Wohneinheit deiner Eltern grenzen würde.

Nein, du brauchst keine Vereine. Freunde & Familie reichen easy! Du musst nur beweisen, dass du oft genug in Berlin warst.

Sehe ich eher schwierig da deine Wohnung in Berlin ja nicht beruflich bedingt ist, sondern reines Privatvergnügen. Wenn deine Eltern so alt sind und du sie pflegen muss, kannst du die „Kosten“ eher bei der Sonderausgaben ansetzen..DHHF wird eher nicht genehmigt.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

WiWi Gast schrieb am 21.08.2021:

Ok. Also meine Eltern haben keine Pflegestufe oder so. Mir geht es nur darum, dass ich meiner Familie und Freundin nah sein möchte und mindestens alle 14 Tage besuchen möchte.

Eigene Wohnung beibehalten, Fahrten in den Heimatort nachweisen (Rechnungen oder Heft abstempeln lassen von Schaffner/in), Familie, Freundin, Freunde anführen und auch Arztbesuche. Dann sollte es klappen, wie ich euch verstanden habe.

Klasse! Dann kann ich wirklich meine Wohnung behalten und mir die BahnCard 100 kaufen. Ich werde mir immer noch zwar ein wenig Sorgen wegen der Anerkennung seitens des Finanzamtes machen, aber nicht mehr so stark wie vorher.

Danke für eure Antworten. Echt cool von euch!

Denk auch an Screenshots von diesem Thread, falls sich das Finanzamt queerstellt, das sollte die auch überzeugen.

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

WiWi Gast schrieb am 17.08.2021:

Guten Tag,

habe mit großem Interesse den Thread gelesen.

Meine Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt meine doppelte Haushaltsführung als Unverheirateter nicht anerkennt?

Hintergrund: Ich werde demnächst beruflich von Berlin nach München ziehen. Meine Familie (Eltern, alle Geschwister) und Freundin leben in Berlin, sodass ich jedes Wochenende vorhabe nach Berlin zu fahren. Meine kleine 1 Zimmerwohnung würde ich auch beibehalten wollen. Zum Pendeln möchte ich mir eine Bahncard100 kaufen. Habe eine Steuerberaterin telefonisch befragt. Sie sagte, ich könne es „versuchen“, aber bei Unverheirateten, jungen Menschen (30 Jahre alt) könnte das Finanzamt sich querstellen.

Habt ihr damit Erfahrung? Bringt es etwas, sich jetzt noch in Vereinen anzumelden, nur um weitere Argumente zusammeln?

Erschwerend kommt hinzu, dass meine Wohnung in Berlin nur 1 Zimmer hat (30 qm), was kleineres werde ich in München nicht anmieten, eher 40-50 qm. Ist das für das Finanzamt dann ein Grund sich querzustellen?

Danke für eure Hilfe.

Ich versuche es auch einmal, etwas klarer einzuordnen:
Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ist mit zunehmender Dauer der beruflichen Tätigkeit davon auszugehen, dass sich der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlagert. Möchte der Arbeitnehmer etwas anderes geltend machen, so hat er nachzuweisen, dass er sich am Hauptwohnsitz im Wesentlichen aufhält, nur unterbrochen durch die arbeitsbedingte Abwesenheit und ggf. Urlaubsfahrten. Die Finanzverwaltung erachtet daher hier mindestens 2 monatliche "Heimfahrten" als angemessen.
Eine höherwertige Beschaffenheit (Lage, Größe, Ausstattung, etc.) der Wohnung am Beschäftigungsort ist ebenfalls ein Indiz, dass sich der Lebensmittelpunkt verlagert hat. Dies ist jedoch nicht zwingend und im Einzelfall zu würdigen (hier mEn noch im Rahmen des Suchst du also regelmäßig deinen Hauptwohnsitz auf, hast gute Argumente für die Beibehaltung dieses Hauptwohnsitzes (mEn hier noch gegeben) und dokumentierst dies entsprechend, würde ich den Sachverhalt durchaus unter die doppelte Haushaltsführung subsumieren.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

WiWi Gast schrieb am 19.08.2021:

Folgende Logik.

Sie zieht beruflich nach Münschen Unterhält da ihre Zweitwohnung.
Daher passt das.

Konflikte bisher:

  1. Wohnung Berlin ist kleiner als München. Heißt aber nichts, da sie vorher bereits eine 1 Z hatte.
  2. Unverheiratet, sollte aber nicht wichtig sein, da das Sozialsystem ohne der Pflege Eltern seitens der Kinder zusammenrechen würde. Oder man findet eben 5 Mio Plfegekräfte, für die alle der Staat aufkommen muss, da die wenigstens 100k verdienen.

Das Finanzamt muss übrigens auch akzeptieren, wenn du bspw. in München wohnst, du aber nach Berlin ziehst, in München Wohnung 2. unterhälst und daraufhin in Berlin deinen Hauptwohnsitz unterhälst, weil dein Ehepartner oder in diesem Fall Eltern deine Präsenz benötigt, bzw. die Fahrten von München nach Berlin unzumutbar wären.

Aus rationaler und inhaltlicher Sicht sehe ich da keine nennenwerten Konflikte, wieso da das FA verweigern sollte. Außerdem prüfen die die inhaltlichen Aspekte nur in den seltensten Fällen, sondern nur ob du das belegen kannst und ob es plausibel ist.

Diesem Beitrag muss ich leider widersprechen. Die "Logik" hierin ist leider nicht mit der geltenden Rechtslage übereinzubringen. Würde der geschilderte Fall vorliegen und der Stpfl. aus München einen Wohnsitz in Berlin begründen (wg. Pflege von Angehörigen, etc.) so wäre dies ja gerade nicht "beruflich veranlasst" und die doppelte Haushaltsführung wäre zu versagen, § 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Danke für die Einordnung.

Sie schreiben „Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ist mit zunehmender Dauer der beruflichen Tätigkeit davon auszugehen, dass sich der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlagert.“

Heißt das, dass man zumindest im ersten und vllt zweiten Jahr sicher sein kann, dass wenn man mindestens 2 mal monatlich, an Weihnachten, an Feiertagen etc. am Heimatort ist und dies plausibel nachweisen kann, keine Probleme zu befürchten hat? Trotz der Tatsache, dass meine jetzige Wohnung 30qm (wohnhaft seit 3 Jahren) sehr wahrscheinlich kleiner sein wird als die beruflich bedingte Wohnung <60qm?

Darüber hinaus verstehe ich ihren Beitrag so, dass nach zunehmender Dauer es, auch wenn obige Gegebenheiten weiterhin gelten, schwierig wird das Finanzamt zu überzeugen?

Ceterum censeo schrieb am 21.08.2021:

Guten Tag,

habe mit großem Interesse den Thread gelesen.

Meine Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt meine doppelte Haushaltsführung als Unverheirateter nicht anerkennt?

Hintergrund: Ich werde demnächst beruflich von Berlin nach München ziehen. Meine Familie (Eltern, alle Geschwister) und Freundin leben in Berlin, sodass ich jedes Wochenende vorhabe nach Berlin zu fahren. Meine kleine 1 Zimmerwohnung würde ich auch beibehalten wollen. Zum Pendeln möchte ich mir eine Bahncard100 kaufen. Habe eine Steuerberaterin telefonisch befragt. Sie sagte, ich könne es „versuchen“, aber bei Unverheirateten, jungen Menschen (30 Jahre alt) könnte das Finanzamt sich querstellen.

Habt ihr damit Erfahrung? Bringt es etwas, sich jetzt noch in Vereinen anzumelden, nur um weitere Argumente zusammeln?

Erschwerend kommt hinzu, dass meine Wohnung in Berlin nur 1 Zimmer hat (30 qm), was kleineres werde ich in München nicht anmieten, eher 40-50 qm. Ist das für das Finanzamt dann ein Grund sich querzustellen?

Danke für eure Hilfe.

Ich versuche es auch einmal, etwas klarer einzuordnen:
Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ist mit zunehmender Dauer der beruflichen Tätigkeit davon auszugehen, dass sich der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlagert. Möchte der Arbeitnehmer etwas anderes geltend machen, so hat er nachzuweisen, dass er sich am Hauptwohnsitz im Wesentlichen aufhält, nur unterbrochen durch die arbeitsbedingte Abwesenheit und ggf. Urlaubsfahrten. Die Finanzverwaltung erachtet daher hier mindestens 2 monatliche "Heimfahrten" als angemessen.
Eine höherwertige Beschaffenheit (Lage, Größe, Ausstattung, etc.) der Wohnung am Beschäftigungsort ist ebenfalls ein Indiz, dass sich der Lebensmittelpunkt verlagert hat. Dies ist jedoch nicht zwingend und im Einzelfall zu würdigen (hier mEn noch im Rahmen des Suchst du also regelmäßig deinen Hauptwohnsitz auf, hast gute Argumente für die Beibehaltung dieses Hauptwohnsitzes (mEn hier noch gegeben) und dokumentierst dies entsprechend, würde ich den Sachverhalt durchaus unter die doppelte Haushaltsführung subsumieren.
Liebe Grüße

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Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

WiWi Gast schrieb am 28.08.2021:

Danke für die Einordnung.

Sie schreiben „Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ist mit zunehmender Dauer der beruflichen Tätigkeit davon auszugehen, dass sich der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlagert.“

Heißt das, dass man zumindest im ersten und vllt zweiten Jahr sicher sein kann, dass wenn man mindestens 2 mal monatlich, an Weihnachten, an Feiertagen etc. am Heimatort ist und dies plausibel nachweisen kann, keine Probleme zu befürchten hat? Trotz der Tatsache, dass meine jetzige Wohnung 30qm (wohnhaft seit 3 Jahren) sehr wahrscheinlich kleiner sein wird als die beruflich bedingte Wohnung <60qm?

Darüber hinaus verstehe ich ihren Beitrag so, dass nach zunehmender Dauer es, auch wenn obige Gegebenheiten weiterhin gelten, schwierig wird das Finanzamt zu überzeugen?

Aussagen zu Einzelfallentscheidung lassen sich hier leider nicht pauschal treffen. Es ist immer eine Ermessensentscheidung; grundsätzlich stehe ich deinem Ansinnen aber positiv gegenüber. Es wird jedoch mit zunehmender Dauer schwierig, dies zu rechtfertigen. Freundschaften flachen ab, neue Freundschaften am Beschäftigungsort entstehen, Eltern versterben und neue Beziehungen entstehen. Irgendwann wird es dann schwierig, die alte Heimat weiterhin glaubhaft als Lebensmittelpunkt zu deklarieren. Für eine beschränkte Zeitspanne (ca. 3-5 Jahre) sollte eine einmal positiv beurteilte doppelte Haushaltsführung aber "sicher sein" vor einer erneuten (ggf.
abweichenden) Ermessensausübung (ohne Gewähr).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Ceterum censeo schrieb am 21.08.2021:

Folgende Logik.

Sie zieht beruflich nach Münschen Unterhält da ihre Zweitwohnung.
Daher passt das.

Konflikte bisher:

  1. Wohnung Berlin ist kleiner als München. Heißt aber nichts, da sie vorher bereits eine 1 Z hatte.
  2. Unverheiratet, sollte aber nicht wichtig sein, da das Sozialsystem ohne der Pflege Eltern seitens der Kinder zusammenrechen würde. Oder man findet eben 5 Mio Plfegekräfte, für die alle der Staat aufkommen muss, da die wenigstens 100k verdienen.

Das Finanzamt muss übrigens auch akzeptieren, wenn du bspw. in München wohnst, du aber nach Berlin ziehst, in München Wohnung 2. unterhälst und daraufhin in Berlin deinen Hauptwohnsitz unterhälst, weil dein Ehepartner oder in diesem Fall Eltern deine Präsenz benötigt, bzw. die Fahrten von München nach Berlin unzumutbar wären.

Aus rationaler und inhaltlicher Sicht sehe ich da keine nennenwerten Konflikte, wieso da das FA verweigern sollte. Außerdem prüfen die die inhaltlichen Aspekte nur in den seltensten Fällen, sondern nur ob du das belegen kannst und ob es plausibel ist.

Diesem Beitrag muss ich leider widersprechen. Die "Logik" hierin ist leider nicht mit der geltenden Rechtslage übereinzubringen. Würde der geschilderte Fall vorliegen und der Stpfl. aus München einen Wohnsitz in Berlin begründen (wg. Pflege von Angehörigen, etc.) so wäre dies ja gerade nicht "beruflich veranlasst" und die doppelte Haushaltsführung wäre zu versagen, § 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG.
Liebe Grüße

Das ist ein klassischer Wegverlegungsfall und damit ebenfalls beruflich begründet. BFH-Urteile vom 5. März 2009 VI R 23/07, BFHE 224, 420, BStBl II 2009, 1016; VI R 58/06, BFHE 224, 413, BStBl II 2009, 1012; VI R 31/08, BFH/NV 2009, 1256.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung - Bahncard 100 vs. km Pauschale für Familienheimfahrten

Beim Durchlesen des Threads über diese unbeantwortete Frage gestoßen (s.u.), die ich erst nicht verstanden habe, aber ziemlich interessant finde nach dem ich mal das gleiche Bruttogehalt im brutto-netto-rechner eingegeben habe für beide Bundesländer (Berlin/BaWü).

Ich nehme stark an, dass der Arbeitgeber RV-Beiträge in Höhe dort abführt wo der AG sitzt und nicht dort wo der AN wohnt oder?

Also sammelt jemand, der in Berlin wohnt, aber in Stuttgart arbeitet West-Rentenpunkte und würde später auch eine entsprechend (leicht) höhere Rente bekommen (da er ja auch mehr eingezahlt hat). Richtig?

WiWi Gast schrieb am 03.04.2021:

Du hast die Frage nicht verstanden...

Wenn man in BW arbeitet, aber in Berlin wohnt. Wo zahlt man Rentenversicherungsbeiträge?

WiWi Gast schrieb am 02.04.2021:

In welchem Bundesland würde man denn eigentlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Wohnort - bspw. Berlin (Rente-Ost) oder offizieller Arbeitsort - bspw. Stuttgart (Rente-West)?

Durch die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen hätte man bei gleichem Brutto-Einkommen (über der BBG) in Berlin immerhin ~30€ mehr Netto im Monat.

bei gleichem Bruttolohn in Berlin und BW/BY.. lustig :D
warum denkst du pendeln wir jede Woche 500km..

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