Danke für die Einordnung.
Sie schreiben „Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ist mit zunehmender Dauer der beruflichen Tätigkeit davon auszugehen, dass sich der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlagert.“
Heißt das, dass man zumindest im ersten und vllt zweiten Jahr sicher sein kann, dass wenn man mindestens 2 mal monatlich, an Weihnachten, an Feiertagen etc. am Heimatort ist und dies plausibel nachweisen kann, keine Probleme zu befürchten hat? Trotz der Tatsache, dass meine jetzige Wohnung 30qm (wohnhaft seit 3 Jahren) sehr wahrscheinlich kleiner sein wird als die beruflich bedingte Wohnung <60qm?
Darüber hinaus verstehe ich ihren Beitrag so, dass nach zunehmender Dauer es, auch wenn obige Gegebenheiten weiterhin gelten, schwierig wird das Finanzamt zu überzeugen?
Ceterum censeo schrieb am 21.08.2021:
Guten Tag,
habe mit großem Interesse den Thread gelesen.
Meine Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt meine doppelte Haushaltsführung als Unverheirateter nicht anerkennt?
Hintergrund: Ich werde demnächst beruflich von Berlin nach München ziehen. Meine Familie (Eltern, alle Geschwister) und Freundin leben in Berlin, sodass ich jedes Wochenende vorhabe nach Berlin zu fahren. Meine kleine 1 Zimmerwohnung würde ich auch beibehalten wollen. Zum Pendeln möchte ich mir eine Bahncard100 kaufen. Habe eine Steuerberaterin telefonisch befragt. Sie sagte, ich könne es „versuchen“, aber bei Unverheirateten, jungen Menschen (30 Jahre alt) könnte das Finanzamt sich querstellen.
Habt ihr damit Erfahrung? Bringt es etwas, sich jetzt noch in Vereinen anzumelden, nur um weitere Argumente zusammeln?
Erschwerend kommt hinzu, dass meine Wohnung in Berlin nur 1 Zimmer hat (30 qm), was kleineres werde ich in München nicht anmieten, eher 40-50 qm. Ist das für das Finanzamt dann ein Grund sich querzustellen?
Danke für eure Hilfe.
Ich versuche es auch einmal, etwas klarer einzuordnen:
Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ist mit zunehmender Dauer der beruflichen Tätigkeit davon auszugehen, dass sich der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlagert. Möchte der Arbeitnehmer etwas anderes geltend machen, so hat er nachzuweisen, dass er sich am Hauptwohnsitz im Wesentlichen aufhält, nur unterbrochen durch die arbeitsbedingte Abwesenheit und ggf. Urlaubsfahrten. Die Finanzverwaltung erachtet daher hier mindestens 2 monatliche "Heimfahrten" als angemessen.
Eine höherwertige Beschaffenheit (Lage, Größe, Ausstattung, etc.) der Wohnung am Beschäftigungsort ist ebenfalls ein Indiz, dass sich der Lebensmittelpunkt verlagert hat. Dies ist jedoch nicht zwingend und im Einzelfall zu würdigen (hier mEn noch im Rahmen des Suchst du also regelmäßig deinen Hauptwohnsitz auf, hast gute Argumente für die Beibehaltung dieses Hauptwohnsitzes (mEn hier noch gegeben) und dokumentierst dies entsprechend, würde ich den Sachverhalt durchaus unter die doppelte Haushaltsführung subsumieren.
Liebe Grüße
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