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Doppelte Haushaltsführung

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Guten Morgen!

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, zum Berufseinstieg eine doppelte Haushaltsführung geltend zu machen?

Welche Nachweise habt ihr konkret erbringen müssen?

Danke!

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Mache ich seit Jahren. Als Nachweis war hier primär der Mietvertrag einzureichen. Man muss halt aufpassen, wo man melderechtlich seinen Hauptwohnsitz hat und dass der Zweitwohnsitz weit genug von diesem entfernt ist (Richtung Arbeitsplatz).

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Problem ist, ich würde am Hauptwohnsitz noch bei meinen Eltern wohnen.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Hier wird es etwas kompliziert:
Wenn du noch sehr jung bist (vermute ich mal, da "Berufseinstieg), dann sagt das FA ggf., du unterhältst keinen eigenen Hausstand am Wohnsitz deiner Eltern. Hierfür wäre z. B. eine angemessene Beteiligung an den Kosten etc. notwendig. Wenn du aber einfach weiter bei Mami+Papi im Kinderzimmer wohnen bleibst, dann ist meist Essig mit doppelter Haushaltsführung.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

War bei mir ebenfalls so. Wenn man allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, bekommt man Sie schon durch. Ich habe die Steuererklärung problemlos anerkannt bekommen. Ich musste einen Nachweis für die Kostenbeteiligung im elterlichen Haushalt erbringen (Überweisung der monatlichen Kostenbeteiligung) und nachweisen, dass ich meinen Lebensmittelpunkt am Heimatort habe, was jedoch durch Sportverein und anderes soziales Engagement möglich war. Hauptwohnsitz habe ich im übrigen am Beschäftigungsort.

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

Hier wird es etwas kompliziert:
Wenn du noch sehr jung bist (vermute ich mal, da "Berufseinstieg), dann sagt das FA ggf., du unterhältst keinen eigenen Hausstand am Wohnsitz deiner Eltern. Hierfür wäre z. B. eine angemessene Beteiligung an den Kosten etc. notwendig. Wenn du aber einfach weiter bei Mami+Papi im Kinderzimmer wohnen bleibst, dann ist meist Essig mit doppelter Haushaltsführung.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

War bei mir ebenfalls so. Wenn man allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, bekommt man Sie schon durch. Ich habe die Steuererklärung problemlos anerkannt bekommen. Ich musste einen Nachweis für die Kostenbeteiligung im elterlichen Haushalt erbringen (Überweisung der monatlichen Kostenbeteiligung) und nachweisen, dass ich meinen Lebensmittelpunkt am Heimatort habe, was jedoch durch Sportverein und anderes soziales Engagement möglich war. Hauptwohnsitz habe ich im übrigen am Beschäftigungsort.

Wie sah deine Wohnsituation bei deinen Eltern aus und bei welchen Kosten hast du dich wie hoch beteiligt?

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WiWi Gast

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WiWi Gast

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ich bewohne das Dachgeschoss bei meinen Eltern, habe mit meinen Geschwistern ein eigenes Bad, jedoch keine eigene Küche. Beteiligt habe ich mich mit 160 EUR im Monat. Vewendungszweck: Nebenkosten und Haushaltsführung

Wie die Wohnsituation ist, ist allerdings mittlerweile nicht mehr relvant. Wichtig ist nur, dass man sich mit 10% beteiligt, auch an den Lebensmitteln...

Erstellen lassen habe ich die Erklärung über doppeltehaushaltsfuehrung.com. Nicht ganz billig, jedoch wurde auf alle Argumente des Finanzamtes bereits von vornherein eingegangen.

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

War bei mir ebenfalls so. Wenn man allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, bekommt man Sie schon durch. Ich habe die Steuererklärung problemlos anerkannt bekommen. Ich musste einen Nachweis für die Kostenbeteiligung im elterlichen Haushalt erbringen (Überweisung der monatlichen Kostenbeteiligung) und nachweisen, dass ich meinen Lebensmittelpunkt am Heimatort habe, was jedoch durch Sportverein und anderes soziales Engagement möglich war. Hauptwohnsitz habe ich im übrigen am Beschäftigungsort.

Wie sah deine Wohnsituation bei deinen Eltern aus und bei welchen Kosten hast du dich wie hoch beteiligt?

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

Ich bewohne das Dachgeschoss bei meinen Eltern, habe mit meinen Geschwistern ein eigenes Bad, jedoch keine eigene Küche. Beteiligt habe ich mich mit 160 EUR im Monat. Vewendungszweck: Nebenkosten und Haushaltsführung

Wie die Wohnsituation ist, ist allerdings mittlerweile nicht mehr relvant. Wichtig ist nur, dass man sich mit 10% beteiligt, auch an den Lebensmitteln...

Jetzt muss ich doch mal mit dem Halbwissen hier aufräumen: Die Wohnsituation ist sehr wohl relevant. Es handelt sich hier um ein zwingendes Tatbestandsmerkmal der DOPPELTEN Haushaltsführung. Wie der Name sagt, benötigt der TE 2(!) Wohnungen iSd dt. Steuerrechts, eine am Beschäftigungsort und eine am "Wohnort".
Eine eigene Wohnung setzt grundsätzlich eine gewisse räumliche Abtrennung sowie das Vorhandensein sanitärer Anlagen und einer Kochmöglichkeit voraus. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, z. B. bei Mitbenutzung von Bad/Küche mit anderen Familienmitgliedern. Es kommt jedoch stets auf die Umstände des Einzelfalls an, dass FA darf daher hier Entscheidungen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens treffen (anerkennen oder nicht).

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Man kann jedoch auch mit seinen Eltern in einer WG wohnen. Es ist dann ausreichend, wenn man sein Kinderzimmer bewohnt und sich an den Kosten beteiligt und den gemeinsamen Haushalt mitbestimmen kann. Du sprichst von der alten Rechtslage...

VG ein Steuerberater

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

Ich bewohne das Dachgeschoss bei meinen Eltern, habe mit meinen Geschwistern ein eigenes Bad, jedoch keine eigene Küche. Beteiligt habe ich mich mit 160 EUR im Monat. Vewendungszweck: Nebenkosten und Haushaltsführung

Wie die Wohnsituation ist, ist allerdings mittlerweile nicht mehr relvant. Wichtig ist nur, dass man sich mit 10% beteiligt, auch an den Lebensmitteln...

Jetzt muss ich doch mal mit dem Halbwissen hier aufräumen: Die Wohnsituation ist sehr wohl relevant. Es handelt sich hier um ein zwingendes Tatbestandsmerkmal der DOPPELTEN Haushaltsführung. Wie der Name sagt, benötigt der TE 2(!) Wohnungen iSd dt. Steuerrechts, eine am Beschäftigungsort und eine am "Wohnort".
Eine eigene Wohnung setzt grundsätzlich eine gewisse räumliche Abtrennung sowie das Vorhandensein sanitärer Anlagen und einer Kochmöglichkeit voraus. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, z. B. bei Mitbenutzung von Bad/Küche mit anderen Familienmitgliedern. Es kommt jedoch stets auf die Umstände des Einzelfalls an, dass FA darf daher hier Entscheidungen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens treffen (anerkennen oder nicht).

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

Man kann jedoch auch mit seinen Eltern in einer WG wohnen. Es ist dann ausreichend, wenn man sein Kinderzimmer bewohnt und sich an den Kosten beteiligt und den gemeinsamen Haushalt mitbestimmen kann. Du sprichst von der alten Rechtslage...

VG ein Steuerberater

Beinahe. Es KANN ausreichend sein. Es kommt hier immer auf die Umstände des Lebenssachverhaltes an. Mit ist die Rechtsprechung in diesem Falle wohl geläufig, jedoch wäre es vermessen, hieraus eine allgemeingültige steuerliche Empfehlung abzuleiten. Ich zitiere dir gerne das Urteil:

Weiter sind aber auch die persönlichen Lebensumstände, Alter und Personenstand des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. So wird regelmäßig ein junger Steuerpflichtiger, der nach Schulabschluss gerade eine Ausbildung begonnen hat, noch eher in den Haushalt seiner Eltern eingegliedert sein, wenn er im Haus der Eltern wohnt, selbst wenn er dort auch eigene Räume zur Verfügung hat. Hatte der Steuerpflichtige dagegen schon - etwa im Rahmen einer gefestigten Beziehung oder Ehe - andernorts einen eigenen Hausstand geführt, ist es regelmäßig nicht fernliegend, dass er einen solchen auch dann weiter unterhalten und fortführen wird, wenn er diesen aufgibt und wieder eine Wohnung im Haus seiner Eltern bezieht oder gar den elterlichen Haushalt über- und seine Eltern wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit in den vormals elterlichen, nunmehr eigenen Haushalt aufnimmt.

Liebe Grüße
ein Steuerberater (u. A.)

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ich kenne das Urteil auch. Ist aus dem Jahr 2013, oder?
--> alte Rechtslage!

Neue Rechtslage: Nachweis durch Übernahme von 10% der Kosten!

VG ein Steuerberater

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

Man kann jedoch auch mit seinen Eltern in einer WG wohnen. Es ist dann ausreichend, wenn man sein Kinderzimmer bewohnt und sich an den Kosten beteiligt und den gemeinsamen Haushalt mitbestimmen kann. Du sprichst von der alten Rechtslage...

VG ein Steuerberater

Beinahe. Es KANN ausreichend sein. Es kommt hier immer auf die Umstände des Lebenssachverhaltes an. Mit ist die Rechtsprechung in diesem Falle wohl geläufig, jedoch wäre es vermessen, hieraus eine allgemeingültige steuerliche Empfehlung abzuleiten. Ich zitiere dir gerne das Urteil:

Weiter sind aber auch die persönlichen Lebensumstände, Alter und Personenstand des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. So wird regelmäßig ein junger Steuerpflichtiger, der nach Schulabschluss gerade eine Ausbildung begonnen hat, noch eher in den Haushalt seiner Eltern eingegliedert sein, wenn er im Haus der Eltern wohnt, selbst wenn er dort auch eigene Räume zur Verfügung hat. Hatte der Steuerpflichtige dagegen schon - etwa im Rahmen einer gefestigten Beziehung oder Ehe - andernorts einen eigenen Hausstand geführt, ist es regelmäßig nicht fernliegend, dass er einen solchen auch dann weiter unterhalten und fortführen wird, wenn er diesen aufgibt und wieder eine Wohnung im Haus seiner Eltern bezieht oder gar den elterlichen Haushalt über- und seine Eltern wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit in den vormals elterlichen, nunmehr eigenen Haushalt aufnimmt.

Liebe Grüße
ein Steuerberater (u. A.)

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Und das geht dann auch mit dem Zweitwohnsitz im Elternhaus?

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

War bei mir ebenfalls so. Wenn man allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, bekommt man Sie schon durch. Ich habe die Steuererklärung problemlos anerkannt bekommen. Ich musste einen Nachweis für die Kostenbeteiligung im elterlichen Haushalt erbringen (Überweisung der monatlichen Kostenbeteiligung) und nachweisen, dass ich meinen Lebensmittelpunkt am Heimatort habe, was jedoch durch Sportverein und anderes soziales Engagement möglich war. Hauptwohnsitz habe ich im übrigen am Beschäftigungsort.

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

Hier wird es etwas kompliziert:
Wenn du noch sehr jung bist (vermute ich mal, da "Berufseinstieg), dann sagt das FA ggf., du unterhältst keinen eigenen Hausstand am Wohnsitz deiner Eltern. Hierfür wäre z. B. eine angemessene Beteiligung an den Kosten etc. notwendig. Wenn du aber einfach weiter bei Mami+Papi im Kinderzimmer wohnen bleibst, dann ist meist Essig mit doppelter Haushaltsführung.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Jep, da Melderecht und Steuerrecht zwei paar Stiefel sind. Melderecht: Ort an dem du häufiger bist ist Erstwohnsitz. Steuerrecht: Lebensmittelpunkt nicht Anzahl der Tage

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

Und das geht dann auch mit dem Zweitwohnsitz im Elternhaus?

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

War bei mir ebenfalls so. Wenn man allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, bekommt man Sie schon durch. Ich habe die Steuererklärung problemlos anerkannt bekommen. Ich musste einen Nachweis für die Kostenbeteiligung im elterlichen Haushalt erbringen (Überweisung der monatlichen Kostenbeteiligung) und nachweisen, dass ich meinen Lebensmittelpunkt am Heimatort habe, was jedoch durch Sportverein und anderes soziales Engagement möglich war. Hauptwohnsitz habe ich im übrigen am Beschäftigungsort.

WiWi Gast schrieb am 02.08.2018:

Hier wird es etwas kompliziert:
Wenn du noch sehr jung bist (vermute ich mal, da "Berufseinstieg), dann sagt das FA ggf., du unterhältst keinen eigenen Hausstand am Wohnsitz deiner Eltern. Hierfür wäre z. B. eine angemessene Beteiligung an den Kosten etc. notwendig. Wenn du aber einfach weiter bei Mami+Papi im Kinderzimmer wohnen bleibst, dann ist meist Essig mit doppelter Haushaltsführung.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Da hier ja gerade scheinbar einige Steuerberater versammelt sind mal eine Frage:
Wie sieht die Rechtslage bei einer doppelten Haushaltsführung mit einer Wohnung im Ausland aus?
Szenario:
Berufseinsteiger nach Auslandsstudium beginnt Arbeit in Deutschland - primärer Wohnsitz in nahem Ausland (gemeinsam mit Partner, daher wäre hier wsl der Lebensmittelpunkt) und bewohnt gleichzeitig während der Woche das Kinderzimmer im Elternhaus (und beteiligt sich hier).
Danke im Voraus

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

Ich kenne das Urteil auch. Ist aus dem Jahr 2013, oder?
--> alte Rechtslage!

Neue Rechtslage: Nachweis durch Übernahme von 10% der Kosten!

VG ein Steuerberater

*Seufz*
Das Urteil mag aus 2013 sein, die entschiedene Rechtsfrage gilt jedoch auch für die Regelung ab 2014. Hier kam es übrigens zu einer Verschärfung (!) der Rechtslage und mitnichten zu einer Erleichterung. Eine pauschale Aussage iSv "10% der Kosten übernehmen und gut ist" halte ich für fahrlässig. Wie so oft, ist eine dezidierte Subsumtion erforderlich. Der Gesetzestext lautet (seit 2014):
"Werbungskosten sind auch:
notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur(!) vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand(!) unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung(!) sowie eine finanzielle Beteiligung(!) an den Kosten der Lebensführung voraus.

Also, wir benötigen: Eigene Wohnung + Finanzielle Beteiligung! Was unter einer eigenen Wohnung zu verstehen ist, wurde mittlwerweile abschlißend durch die Rechtsprechung geklärt, siehe exemplarisch BFH VI R 60/05, BFH VI R 46/12, VI R 8/04, VI R 16/14.
Weiterhin die einschlägige Kommentierung: Krüger in Schmidt zu § 9, Rn. 222 ff., Thürmer in Blümich zu § 9, Rn. 420 ff., Lochte in Frotscher zu § 9, Rn. 163 ff.

Liebe Grüße
ein Steuerberater (u. A.)

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

Da hier ja gerade scheinbar einige Steuerberater versammelt sind mal eine Frage:
Wie sieht die Rechtslage bei einer doppelten Haushaltsführung mit einer Wohnung im Ausland aus?
Szenario:
Berufseinsteiger nach Auslandsstudium beginnt Arbeit in Deutschland - primärer Wohnsitz in nahem Ausland (gemeinsam mit Partner, daher wäre hier wsl der Lebensmittelpunkt) und bewohnt gleichzeitig während der Woche das Kinderzimmer im Elternhaus (und beteiligt sich hier).
Danke im Voraus

Die Wohnung im Elternhaus sollte den Kriterien einer Wohnung iSd regelung entsprechen (Bad, etc.) und du solltest Verfügungsgewalt hierüber haben (am besten vertraglich). Weiterhin ist eine Beteiligung an den Kosten nötig, d. h. mindestens anteilige Kosten für Strom, Heizung, Wasser, etc.
Und selbst dann kann das FA dir noch ordentlich Knüppel zwischen die Beine werfen (Bestimmung des Lebensmittelpunktes etc.)

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

Ich kenne das Urteil auch. Ist aus dem Jahr 2013, oder?
--> alte Rechtslage!

Neue Rechtslage: Nachweis durch Übernahme von 10% der Kosten!

VG ein Steuerberater

*Seufz*
Das Urteil mag aus 2013 sein, die entschiedene Rechtsfrage gilt jedoch auch für die Regelung ab 2014. Hier kam es übrigens zu einer Verschärfung (!) der Rechtslage und mitnichten zu einer Erleichterung. Eine pauschale Aussage iSv "10% der Kosten übernehmen und gut ist" halte ich für fahrlässig. Wie so oft, ist eine dezidierte Subsumtion erforderlich. Der Gesetzestext lautet (seit 2014):
"Werbungskosten sind auch:
notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur(!) vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand(!) unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung(!) sowie eine finanzielle Beteiligung(!) an den Kosten der Lebensführung voraus.

Also, wir benötigen: Eigene Wohnung + Finanzielle Beteiligung! Was unter einer eigenen Wohnung zu verstehen ist, wurde mittlwerweile abschlißend durch die Rechtsprechung geklärt, siehe exemplarisch BFH VI R 60/05, BFH VI R 46/12, VI R 8/04, VI R 16/14.
Weiterhin die einschlägige Kommentierung: Krüger in Schmidt zu § 9, Rn. 222 ff., Thürmer in Blümich zu § 9, Rn. 420 ff., Lochte in Frotscher zu § 9, Rn. 163 ff.

Liebe Grüße
ein Steuerberater (u. A.)

In den Fällen, in denen der AN mit den Eltern eine Wohnung bewohnt, hier mitbestimmen kann und sich an den Kosten beteiligt liegt jedoch eine EIGENE Wohnung vor. Habe jetzt mal kurz die Urteile und den Schmidt überflogen, finde jetzt auch nichts, was dagegen spricht. Dass man natürlich den Lebensmittelpunkt noch beweisen muss ist klar.

Anbei der Auszug ausm Schmidt:
aa) Eigener Hausstand. – (1) Haupthaushalt. Der „eigene Hausstand“ außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte muss der Haupthaushalt des ArbN sein; sonst fehlt es an der berufl Veranlassung (s Rz 221). Das Vorhalten einer Wohnung zu Besuchszwecken oder für Ferienaufenthalte genügt nicht (BFH VI R 46/12 BStBl II 13, 627; BFH VI R 16/14 BStBl II 15, 511). Haupthaushalt ist der Haushalt, an dem der ArbN seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt hat, wo er sich außerhalb von Arbeits- und ggf Urlaubszeiten regelmäßig aufhält, den er fortwährend nutzt und von wo aus er sein Privatleben führt (BFH VI R 46/12 BStBl II 13, 627, Rz 12). Dass die Wohnverhältnisse vergleichsweise einfach oder beengt sind, schließt nicht aus, dass es sich um den Haupthaushalt handelt; die Voraussetzungen des bewertungsrechtl Wohnungsbegriffs müssen nicht erfüllt sein (BFH VI R 82/02 BStBl II 2005, 98; Fissenewert HFR 05, 119).
(Schmidt/Krüger EStG § 9 Rn. 223,)

(1) „Innehaben“. Der ArbN muss die Wohnung oder das Haus, in dem sich der Haushalt befindet, aus eigenem Recht nutzen (zB Eigentum, Miete, sonstige Nutzungsgestattung). Das ergab sich bislang schon aus dem Tatbestandsmerkmal „eigener Hausstand“ in S 2 und schloss auch eine unentgeltl Nutzung mit ein (s 35. Aufl Rz 214). Insofern ergeben sich keine Änderungen. Es wird weder eine entgeltl Nutzung noch notwendig ein alleiniges Recht des ArbN vorausgesetzt; ein gemeinsames bzw abgeleitetes Recht genügt (s auch BMF aaO: als Ehegatte, Lebenspartner oder Mitbewohner). Ein Vorbehaltsnießbrauch zugunsten der Eltern ist unschädl (BFH VI R 170/99 BStBl II 04, 16; v Twickel HFR 04, 108). – S iÜ Rz 230 und 237 f.

[...]

(2) Finanzielle Beteiligung. Der ArbN muss sich an den Kosten der Lebensführung finanziell beteiligen. Im Streitfall (ledige ArbN, s Rz 224) muss er zweierlei nachweisen: die durchschnittl monatl Höhe der Kosten der Lebensführung des Haupthaushalts und seine zumindest nicht unwesentl Beteiligung an diesen Kosten. Es muss sich nicht zwingend um regelmäßige Barleistungen handeln (s aber BMF BStBl I 14, 1412 Rz 100: bei monatl Barleistungen genügt Beteiligung von mehr als 10%). Auch die Übernahme sonstiger Aufwendungen kann zu einer entspr finanziellen Beteiligung des ArbN führen (vgl BFH VI R 93/77 BStBl II 79, 146: Ansparung zum Zweck der Möbel- und Hausratbeschaffung; FG RhPf EFG 82, 126, rkr: Erwerb oder Erstellung eines Hauses).

(Schmidt/Krüger EStG § 9 Rn. 222-240,)

Eigentlich war die Kostenbeteiligung als Verschärfung geplant, weil das Finanzamt regelmäßig die BFH Urteile verloren hat. Aber durch die Kostenbeteiligung kann man gut nachweisen, dass man die Wohnung aus eigenem Recht nutzt.

Bei uns im Kollegenkreis hatten im übrigen sehr viele eine doppelte Haushaltsführung. Wenn diese gescheitert ist, dann war es am fehlenden Nachweis des Lebensmittelpunktes aber niemals am fehlenden Nachweis der eigenen Wohnung.

VG ein Steuerberater

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

In den Fällen, in denen der AN mit den Eltern eine Wohnung bewohnt, hier mitbestimmen kann und sich an den Kosten beteiligt liegt jedoch eine EIGENE Wohnung vor. Habe jetzt mal kurz die Urteile und den Schmidt überflogen, finde jetzt auch nichts, was dagegen spricht. Dass man natürlich den Lebensmittelpunkt noch beweisen muss ist klar.

Ja, genau, in diesen Fällen KANN eine eigene Wohnung vorliegen, abhängig vom Lebenssachverhalt. Wenn Kind 1 nach dem Studium aber einfach (noch) zuhause wohnen bleibt gegen einen kleinen Obolus, würde ich (und vermutlich der BFH) dies ablehnen. Wenn ich jedoch nach 5 Jahren Berufstätigkeit wieder aus Gründen zuhause einziehe, dann würde ich die eigene Wohnung bejahen! Wie so oft: Es komtm drauf an.
Aber wengistens sind wir uns nach langer Weile endlich einigermaßen einig geworden :D

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

In den Fällen, in denen der AN mit den Eltern eine Wohnung bewohnt, hier mitbestimmen kann und sich an den Kosten beteiligt liegt jedoch eine EIGENE Wohnung vor. Habe jetzt mal kurz die Urteile und den Schmidt überflogen, finde jetzt auch nichts, was dagegen spricht. Dass man natürlich den Lebensmittelpunkt noch beweisen muss ist klar.

Ja, genau, in diesen Fällen KANN eine eigene Wohnung vorliegen, abhängig vom Lebenssachverhalt. Wenn Kind 1 nach dem Studium aber einfach (noch) zuhause wohnen bleibt gegen einen kleinen Obolus, würde ich (und vermutlich der BFH) dies ablehnen. Wenn ich jedoch nach 5 Jahren Berufstätigkeit wieder aus Gründen zuhause einziehe, dann würde ich die eigene Wohnung bejahen! Wie so oft: Es komtm drauf an.
Aber wengistens sind wir uns nach langer Weile endlich einigermaßen einig geworden :D

... macht gerade mehr Spaß wie wirklich zu arbeiten ;).

Ich gebe dir schon Recht. Ich glaube wir sind uns auch relativ einig, ich vertrete nur eine ziemlich offensive Auslegung.

Im BMF Schreiben wird dazu nicht viel gesagt. Der Schmidt schreibt: Dagegen ist bei älteren ArbN, die wirtschaftl selbständig und berufstätig sind und mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt leben, regelmäßig davon auszugehen, dass sie die Führung des Haushalts maßgebl mitbestimmen. BFH VI R 46/12 BStBl II 13, 627 (hier allerdings '67 geboren)

Ich bin der Auffassung, dass ein Berufseinsteiger älter, wirtschaftlich selbstständig und berufstätig ist. Würde damit auch vor den BFH gehen.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

Ich bin der Auffassung, dass ein Berufseinsteiger älter, wirtschaftlich selbstständig und berufstätig ist. Würde damit auch vor den BFH gehen.

Naja, wenn ich mir da meine frischen StB/WP-Assis anschaue kann ich das nicht bestätigen. :D

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

:D Ok da hast du recht! :D

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

WiWi Gast schrieb am 09.08.2018:

Ich bin der Auffassung, dass ein Berufseinsteiger älter, wirtschaftlich selbstständig und berufstätig ist. Würde damit auch vor den BFH gehen.

Naja, wenn ich mir da meine frischen StB/WP-Assis anschaue kann ich das nicht bestätigen. :D

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Wenn ich nun die Kellerwohnung meines Elternhauses bewohne: reicht es, wenn ich dafür Miete zahle oder muss ich mich sonst irgendwie an weiteren Kosten der Lebensführung meiner Eltern beteiligen?

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 21.08.2018:

Wenn ich nun die Kellerwohnung meines Elternhauses bewohne: reicht es, wenn ich dafür Miete zahle oder muss ich mich sonst irgendwie an weiteren Kosten der Lebensführung meiner Eltern beteiligen?

Nicht finanziell, aber du musst jeden Samstag die Straße kehren und im Sommer den Rasen mähen. Da ist das Finanzamt gnadenlos, tut mir leid.
LG, Papa

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 21.08.2018:

Wenn ich nun die Kellerwohnung meines Elternhauses bewohne: reicht es, wenn ich dafür Miete zahle oder muss ich mich sonst irgendwie an weiteren Kosten der Lebensführung meiner Eltern beteiligen?

Aber Spaß beiseite: KANN ausreichend sein. Mietvertrag mit Miete + NK zu einem angemessenem Mietzins (mind. 66% der ortsüblichen Miete, sonst gibts Probleme bei deinem Dad), eigene Küche, Bad und Bett in der Wohnung, dann könnte es passen.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

gibt es weitere Erfahrungen bzgl. der Anerkennung beim Finanzamt?
Stehe kurz vor meinem Berufseinstieg und würde auch gerne die doppelte Haushaltsführung geltend machen.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

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Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 01.10.2020:

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Was genau ist die Frage? Ob es Erfahrungen zur doppelten Haushaltsführung gibt?

Ja, mache ich seit vielen Jahren (zeitweise sogar "dreifache" Haushaltsführung).
Ich hoffe, dies hilft dir weiter. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Die Frage ist, ob das Finanzamt dies bei einem Jungen Berufstätigen anerkennt, wenn er als Hauptwohnsitz das Haus seiner Eltern hat (abschließbare Etage aber ohne Bad und Küche) und den Zweitwohnsitz 150km entfernt. Lebensmittelpunkt ist nachweisbar durch Engagement etc. und würde mich auch kostentechnisch am Haushalt beteiligten (200€ p.M.). Also würde alle Voraussetzungen quasi erfüllen.

Hab nur gelesen, dass das Finanzamt besonders bei jungen Leuten dies gerne ablehnt. Deshalb die Frage nach Erfahrung diesbezüglich - besonders von jungen Absolventen

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 01.10.2020:

Die Frage ist, ob das Finanzamt dies bei einem Jungen Berufstätigen anerkennt, wenn er als Hauptwohnsitz das Haus seiner Eltern hat (abschließbare Etage aber ohne Bad und Küche) und den Zweitwohnsitz 150km entfernt. Lebensmittelpunkt ist nachweisbar durch Engagement etc. und würde mich auch kostentechnisch am Haushalt beteiligten (200€ p.M.). Also würde alle Voraussetzungen quasi erfüllen.

Hab nur gelesen, dass das Finanzamt besonders bei jungen Leuten dies gerne ablehnt. Deshalb die Frage nach Erfahrung diesbezüglich - besonders von jungen Absolventen

Also hatte doppelte Haushaltsführung die letzten beiden Jahre (ab 2020 nicht mehr). Bei mir wollte das Finanzamt jeweils die Belege sehen für die Ausgaben am Beschäftigungsort. War aber sehr unkritisch und wurde nach Einreichung auch sofort anerkannt.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 01.10.2020:

Die Frage ist, ob das Finanzamt dies bei einem Jungen Berufstätigen anerkennt, wenn er als Hauptwohnsitz das Haus seiner Eltern hat (abschließbare Etage aber ohne Bad und Küche) und den Zweitwohnsitz 150km entfernt. Lebensmittelpunkt ist nachweisbar durch Engagement etc. und würde mich auch kostentechnisch am Haushalt beteiligten (200€ p.M.). Also würde alle Voraussetzungen quasi erfüllen.

Hab nur gelesen, dass das Finanzamt besonders bei jungen Leuten dies gerne ablehnt. Deshalb die Frage nach Erfahrung diesbezüglich - besonders von jungen Absolventen

Also hatte doppelte Haushaltsführung die letzten beiden Jahre (ab 2020 nicht mehr). Bei mir wollte das Finanzamt jeweils die Belege sehen für die Ausgaben am Beschäftigungsort. War aber sehr unkritisch und wurde nach Einreichung auch sofort anerkannt.

Und wie war deine Lebenssituationen so? In Bezug auf Kostenbeteiligung etc. ?

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 01.10.2020:

Und wie war deine Lebenssituationen so? In Bezug auf Kostenbeteiligung etc. ?

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antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

wie sieht es aus mit den Nebenkosten am Hauptwohnsitz? Wie viel kann man sparen, wenn man nur am WE zuhause ist?

Strom verbraucht nur der Kühlschrank und Router, also wahrscheinlich 10€/Monat anstatt 50€.

Was ist mit Wasser und Heizung?

Sonstige NK wie Hausmeister oder Grünpflege kann man sich eigentlich nicht sparen..

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Wie sieht es aus wenn einem das Elternhaus notariell übertragen wurde (ich auch bereits Grundsteuer und Renovierungskosten zahle), aber die Eltern ein lebenslanges Nießbrauchrecht haben. Kann ich nach über 10 Jahren dort wieder meinen Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden und doppelte Haushaltsführung beantragen? Küche und Bad wird geteilt, wohne im Hobbyraum und habe dort auch meinen Schreibtisch mit Homeoffice Ausstattung von wo ich immer mal wieder 1-2 Wochen am Stück arbeite. Am Arbeitsort habe ich eine Mietwohnung (deutlich kleiner als das Haus).

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 20.10.2021:

wie sieht es aus mit den Nebenkosten am Hauptwohnsitz? Wie viel kann man sparen, wenn man nur am WE zuhause ist?

Strom verbraucht nur der Kühlschrank und Router, also wahrscheinlich 10€/Monat anstatt 50€.

Was ist mit Wasser und Heizung?

Sonstige NK wie Hausmeister oder Grünpflege kann man sich eigentlich nicht sparen..

Aus eigener Erfahrung (und sachlogisch): Man spart durch eine doppelte Haushaltsführung kein Geld. Die Kosten für den Wohnraum fallen unverändert (hier gleich doppelt) an, die verbrauchsabhängigen Kosten bei gleichem Verbrauch (Annahme: gleiche Preise an beiden Orten) natürlich auch.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 21.10.2021:

wie sieht es aus mit den Nebenkosten am Hauptwohnsitz? Wie viel kann man sparen, wenn man nur am WE zuhause ist?

Strom verbraucht nur der Kühlschrank und Router, also wahrscheinlich 10€/Monat anstatt 50€.

Was ist mit Wasser und Heizung?

Sonstige NK wie Hausmeister oder Grünpflege kann man sich eigentlich nicht sparen..

Aus eigener Erfahrung (und sachlogisch): Man spart durch eine doppelte Haushaltsführung kein Geld. Die Kosten für den Wohnraum fallen unverändert (hier gleich doppelt) an, die verbrauchsabhängigen Kosten bei gleichem Verbrauch (Annahme: gleiche Preise an beiden Orten) natürlich auch.
Liebe Grüße

Kosten für Miete ist klar, aber warum die verbrauchsabhängigen auch doppelt?
Wenn ich 2 Wochen in Wohnung A heize (2 Wochen nicht) und 2 Wochen in Wohnung B( 2 Woche dann nicht) dann ist es so als ob ich 4 Wochen in einer Wohnung heize, aber nicht doppelt?!

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 21.10.2021:

Ceterum censeo schrieb am 21.10.2021:

wie sieht es aus mit den Nebenkosten am Hauptwohnsitz? Wie viel kann man sparen, wenn man nur am WE zuhause ist?

Strom verbraucht nur der Kühlschrank und Router, also wahrscheinlich 10€/Monat anstatt 50€.

Was ist mit Wasser und Heizung?

Sonstige NK wie Hausmeister oder Grünpflege kann man sich eigentlich nicht sparen..

Aus eigener Erfahrung (und sachlogisch): Man spart durch eine doppelte Haushaltsführung kein Geld. Die Kosten für den Wohnraum fallen unverändert (hier gleich doppelt) an, die verbrauchsabhängigen Kosten bei gleichem Verbrauch (Annahme: gleiche Preise an beiden Orten) natürlich auch.
Liebe Grüße

Kosten für Miete ist klar, aber warum die verbrauchsabhängigen auch doppelt?
Wenn ich 2 Wochen in Wohnung A heize (2 Wochen nicht) und 2 Wochen in Wohnung B( 2 Woche dann nicht) dann ist es so als ob ich 4 Wochen in einer Wohnung heize, aber nicht doppelt?!

Lies meinen Beitrag noch einmal ohne Klammerzusätze, dann wird es vermutlich etwas klarer.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 21.10.2021:

Ceterum censeo schrieb am 21.10.2021:

wie sieht es aus mit den Nebenkosten am Hauptwohnsitz? Wie viel kann man sparen, wenn man nur am WE zuhause ist?

Strom verbraucht nur der Kühlschrank und Router, also wahrscheinlich 10€/Monat anstatt 50€.

Was ist mit Wasser und Heizung?

Sonstige NK wie Hausmeister oder Grünpflege kann man sich eigentlich nicht sparen..

Aus eigener Erfahrung (und sachlogisch): Man spart durch eine doppelte Haushaltsführung kein Geld. Die Kosten für den Wohnraum fallen unverändert (hier gleich doppelt) an, die verbrauchsabhängigen Kosten bei gleichem Verbrauch (Annahme: gleiche Preise an beiden Orten) natürlich auch.
Liebe Grüße

Kosten für Miete ist klar, aber warum die verbrauchsabhängigen auch doppelt?
Wenn ich 2 Wochen in Wohnung A heize (2 Wochen nicht) und 2 Wochen in Wohnung B( 2 Woche dann nicht) dann ist es so als ob ich 4 Wochen in einer Wohnung heize, aber nicht doppelt?!

Aus eigener Erfahrung (und so steht es da auch eigentlich): Sie sind nicht doppelt so hoch wie bei einem Haushalt, aber auch nicht auf dem Niveau nur einer Wohnung. Um mal beispielsweise bei deinem Heizkostenbeispiel zu bleiben: Wenn du 2 Wochen in Wohnung A und dann zwei Wochen in Wohnung B bist, musst du in deiner Abwesenheit die anderen Wohnung trotzdem heizen. Zwar nicht auf 21 Grad, aber auf 15/16 Grad. Das kostet weniger Energie, aber nicht 0. Außerdem musst du wenn du ankommst die Temperatur wieder erhöhen. Dieses Aufheizen kostet vergleichsweise viel Energie (hättest du nur eine Wohnung und heizt die 2 Wochen, dann zwei Wochen nicht, dann wieder zwei Wochen und so weiter, brauchst du auch mehr als 50 % der Energie, die es kosten würde die Wohnung konstant zu heizen).

Die einzige Möglichkeit über doppelte Haushaltsführung Geld zu sparen sind illegal, nämlich wenn eigentlich gar kein doppelter Haushalt vorliegt.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Kurze Frage: wie sieht das aus mit einer Ferienwohnung die man für einen Monat anmietet? ich habe lediglich eine Rechnung erhalten kein Mietvertrag. Kann ich das für 1 Monat als doppelte Haushaltsführung geltend machen? Mein Unternehmen hat mir das so geraten.

Ist 500km von meinem Erstwohnsitzweg und war für ein Projekt.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Der ganze Aufwand (Zweitwohnsitz anmelden etc.) für einen Monat...?

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 22.10.2021:

Ceterum censeo schrieb am 21.10.2021:

wie sieht es aus mit den Nebenkosten am Hauptwohnsitz? Wie viel kann man sparen, wenn man nur am WE zuhause ist?

Strom verbraucht nur der Kühlschrank und Router, also wahrscheinlich 10€/Monat anstatt 50€.

Was ist mit Wasser und Heizung?

Sonstige NK wie Hausmeister oder Grünpflege kann man sich eigentlich nicht sparen..

Aus eigener Erfahrung (und sachlogisch): Man spart durch eine doppelte Haushaltsführung kein Geld. Die Kosten für den Wohnraum fallen unverändert (hier gleich doppelt) an, die verbrauchsabhängigen Kosten bei gleichem Verbrauch (Annahme: gleiche Preise an beiden Orten) natürlich auch.
Liebe Grüße

Kosten für Miete ist klar, aber warum die verbrauchsabhängigen auch doppelt?
Wenn ich 2 Wochen in Wohnung A heize (2 Wochen nicht) und 2 Wochen in Wohnung B( 2 Woche dann nicht) dann ist es so als ob ich 4 Wochen in einer Wohnung heize, aber nicht doppelt?!

Aus eigener Erfahrung (und so steht es da auch eigentlich): Sie sind nicht doppelt so hoch wie bei einem Haushalt, aber auch nicht auf dem Niveau nur einer Wohnung. Um mal beispielsweise bei deinem Heizkostenbeispiel zu bleiben: Wenn du 2 Wochen in Wohnung A und dann zwei Wochen in Wohnung B bist, musst du in deiner Abwesenheit die anderen Wohnung trotzdem heizen. Zwar nicht auf 21 Grad, aber auf 15/16 Grad. Das kostet weniger Energie, aber nicht 0. Außerdem musst du wenn du ankommst die Temperatur wieder erhöhen. Dieses Aufheizen kostet vergleichsweise viel Energie (hättest du nur eine Wohnung und heizt die 2 Wochen, dann zwei Wochen nicht, dann wieder zwei Wochen und so weiter, brauchst du auch mehr als 50 % der Energie, die es kosten würde die Wohnung konstant zu heizen).

Die einzige Möglichkeit über doppelte Haushaltsführung Geld zu sparen sind illegal, nämlich wenn eigentlich gar kein doppelter Haushalt vorliegt.

danke für dein Beispiel.. da hast du Recht.
Naja also sparen nicht, aber mir geht es darum, dass ich nicht doppelt zahle. Man bekommt zwar über die Steuern einen Teil zurück, aber nicht alle Ausgaben.

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 22.10.2021:

Kurze Frage: wie sieht das aus mit einer Ferienwohnung die man für einen Monat anmietet? ich habe lediglich eine Rechnung erhalten kein Mietvertrag. Kann ich das für 1 Monat als doppelte Haushaltsführung geltend machen? Mein Unternehmen hat mir das so geraten.

Ist 500km von meinem Erstwohnsitzweg und war für ein Projekt.

Hier entfällt doch die gesamte Problematik, vieleher liegen hier "gewöhnliche" Reisekosten vor.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

ich hätte auch mal ne Frage:

was bekommt man wirklich zurück?
Angenommen die Zweitwohnung kostet 400€ warm + 100€ Strom/Internet.
Ich kann dann in der Steuererklärung 500€ p.M. angeben (6k p.a.) und zahle dann auf meinen Brutto - 6k Steuern?
Also ca. 60% bekomme ich zurück?

LG

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 24.10.2021:

ich hätte auch mal ne Frage:

was bekommt man wirklich zurück?
Angenommen die Zweitwohnung kostet 400€ warm + 100€ Strom/Internet.
Ich kann dann in der Steuererklärung 500€ p.M. angeben (6k p.a.) und zahle dann auf meinen Brutto - 6k Steuern?
Also ca. 60% bekomme ich zurück?

LG

Manchmal zweifle ich echt an Rechenfähigkeiten vieler WiWis hier.
Wie genau funktioniert die Rechnung mit 60%?
Und woher kommen die 6k steuern?

Du kannst die 6k von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass du für diesen Betrag keine Steuern zahlst, bzw. die vorausbezahle Steuern zurückbekommst. Der Betrag hängt von deinem Grenzsteuersatz ab.

Also wenn du z.B. 100k im Jahr Verdienst und somit 42% Grenzsteuersatz bei der Einkommenssteuer hast und dann 6000 bei der Steuer absetzt bekommst du 42% bzw. 2520 EUR zurück + Soli. Ist jetzt stark vereinfacht dargestellt, aber das ist die Logik dahinter.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 24.10.2021:

ich hätte auch mal ne Frage:

was bekommt man wirklich zurück?
Angenommen die Zweitwohnung kostet 400€ warm + 100€ Strom/Internet.
Ich kann dann in der Steuererklärung 500€ p.M. angeben (6k p.a.) und zahle dann auf meinen Brutto - 6k Steuern?
Also ca. 60% bekomme ich zurück?

LG

Manchmal zweifle ich echt an Rechenfähigkeiten vieler WiWis hier.
Wie genau funktioniert die Rechnung mit 60%?
Und woher kommen die 6k steuern?

Du kannst die 6k von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass du für diesen Betrag keine Steuern zahlst, bzw. die vorausbezahle Steuern zurückbekommst. Der Betrag hängt von deinem Grenzsteuersatz ab.

Also wenn du z.B. 100k im Jahr Verdienst und somit 42% Grenzsteuersatz bei der Einkommenssteuer hast und dann 6000 bei der Steuer absetzt bekommst du 42% bzw. 2520 EUR zurück + Soli. Ist jetzt stark vereinfacht dargestellt, aber das ist die Logik dahinter.

ja, ich meinte Steuern auf (Brutto - 6k), aber bekomme ich dann nicht in deinem Beispiel 58% zurück?

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 24.10.2021:

ich hätte auch mal ne Frage:

was bekommt man wirklich zurück?
Angenommen die Zweitwohnung kostet 400€ warm + 100€ Strom/Internet.
Ich kann dann in der Steuererklärung 500€ p.M. angeben (6k p.a.) und zahle dann auf meinen Brutto - 6k Steuern?
Also ca. 60% bekomme ich zurück?

LG

Manchmal zweifle ich echt an Rechenfähigkeiten vieler WiWis hier.
Wie genau funktioniert die Rechnung mit 60%?
Und woher kommen die 6k steuern?

Du kannst die 6k von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass du für diesen Betrag keine Steuern zahlst, bzw. die vorausbezahle Steuern zurückbekommst. Der Betrag hängt von deinem Grenzsteuersatz ab.

Also wenn du z.B. 100k im Jahr Verdienst und somit 42% Grenzsteuersatz bei der Einkommenssteuer hast und dann 6000 bei der Steuer absetzt bekommst du 42% bzw. 2520 EUR zurück + Soli. Ist jetzt stark vereinfacht dargestellt, aber das ist die Logik dahinter.

ja, ich meinte Steuern auf (Brutto - 6k), aber bekomme ich dann nicht in deinem Beispiel 58% zurück?

Der Vorposter hat es bereits treffend beschrieben. Die Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen (hier um 6 T€). Auf dieser Basis wird deine Einkommensteuer berechnet. Da diese niedriger ausfällt, als dein kumulierter Lohnsteuerabzug, ergibt sich hier typischerweise eine Erstattung. Deine Rechnung und deine Angaben sind leider schlicht falsch.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 25.10.2021:

ich hätte auch mal ne Frage:

was bekommt man wirklich zurück?
Angenommen die Zweitwohnung kostet 400€ warm + 100€ Strom/Internet.
Ich kann dann in der Steuererklärung 500€ p.M. angeben (6k p.a.) und zahle dann auf meinen Brutto - 6k Steuern?
Also ca. 60% bekomme ich zurück?

LG

Manchmal zweifle ich echt an Rechenfähigkeiten vieler WiWis hier.
Wie genau funktioniert die Rechnung mit 60%?
Und woher kommen die 6k steuern?

Du kannst die 6k von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass du für diesen Betrag keine Steuern zahlst, bzw. die vorausbezahle Steuern zurückbekommst. Der Betrag hängt von deinem Grenzsteuersatz ab.

Also wenn du z.B. 100k im Jahr Verdienst und somit 42% Grenzsteuersatz bei der Einkommenssteuer hast und dann 6000 bei der Steuer absetzt bekommst du 42% bzw. 2520 EUR zurück + Soli. Ist jetzt stark vereinfacht dargestellt, aber das ist die Logik dahinter.

ja, ich meinte Steuern auf (Brutto - 6k), aber bekomme ich dann nicht in deinem Beispiel 58% zurück?

Der Vorposter hat es bereits treffend beschrieben. Die Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen (hier um 6 T€). Auf dieser Basis wird deine Einkommensteuer berechnet. Da diese niedriger ausfällt, als dein kumulierter Lohnsteuerabzug, ergibt sich hier typischerweise eine Erstattung. Deine Rechnung und deine Angaben sind leider schlicht falsch.
Liebe Grüße

war mein Fehler, sry, danke;)

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

wie lange kann man Ausgaben für Einrichtungsgegenstände absetzen?
Z.B. jedes Jahr neuen Bürostuhl kaufen?

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 16.12.2021:

wie lange kann man Ausgaben für Einrichtungsgegenstände absetzen?
Z.B. jedes Jahr neuen Bürostuhl kaufen?

Theoretisch: Ja. Es muss nur immer glaubwürdig bleiben. Kaufst du jedes Jahr einen neuen Bürostuhl, fragt das FA ggf. schonmal wieso und wo die alten Bürostühle gelandet sind.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 16.12.2021:

wie lange kann man Ausgaben für Einrichtungsgegenstände absetzen?
Z.B. jedes Jahr neuen Bürostuhl kaufen?

Theoretisch: Ja. Es muss nur immer glaubwürdig bleiben. Kaufst du jedes Jahr einen neuen Bürostuhl, fragt das FA ggf. schonmal wieso und wo die alten Bürostühle gelandet sind.
Liebe Grüße

Danke! ja also jedes Jahr war ein wenig übertrieben, aber alle paar Jahre:)

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Weiß jemand inwiefern das Finanzamt die DHH jedes Jahr aufs Neue detailliert prüft?

Mir wurde die DHH in 2019 und 2020 vollständig anerkannt. Allerdings jedesmal nur auf Basis zahlreicher bzw. identischer Nachweise für die jeweiligen Jahre. Liegt das eventuell an einem Wechsel des Finanzbeamten? Oder ist die umfangreiche Prüfung jedes Jahr normal?

Ich wundere mich, da sich beispielsweise zwischen 2019 und 2020 rein gar nichts an meinem Status geändert hat (Job, Wohnung, Erstwohnsitz, Heimfahrten,…). Man könnte wohl einiges an Zeit sparen mit einer vereinfachten und schnelleren Bearbeitung.

Danke vorab

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Weiß jemand ob die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate der DHH zu den begrenz abziehbaren Kosten gehören (also maximal 1.000€ pro Monat) oder ob diese zusätzlich sind?

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 17.12.2021:

Weiß jemand ob die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate der DHH zu den begrenz abziehbaren Kosten gehören (also maximal 1.000€ pro Monat) oder ob diese zusätzlich sind?

Das sind Werbungskosten außerhalb der 1000 € (die beziehen sich auf den Unterhalt der Zweitwohnung). Auch die Fahrtkosten zählen nicht zu den 1000 €.

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 17.12.2021:

Weiß jemand inwiefern das Finanzamt die DHH jedes Jahr aufs Neue detailliert prüft?

Mir wurde die DHH in 2019 und 2020 vollständig anerkannt. Allerdings jedesmal nur auf Basis zahlreicher bzw. identischer Nachweise für die jeweiligen Jahre. Liegt das eventuell an einem Wechsel des Finanzbeamten? Oder ist die umfangreiche Prüfung jedes Jahr normal?

Ich wundere mich, da sich beispielsweise zwischen 2019 und 2020 rein gar nichts an meinem Status geändert hat (Job, Wohnung, Erstwohnsitz, Heimfahrten,…). Man könnte wohl einiges an Zeit sparen mit einer vereinfachten und schnelleren Bearbeitung.

Danke vorab

Das kann niemand zuverlässig vorhersagen. Entweder wirft der Algorithmus der Finanzverwaltung deinen Sachverhalt als gesondert zu prüfen aufgrund verschiedener Tatsachen aus oder aber aus reinem Zufall. Ich kann zum Beispiel von meinem persönlichen Fall berichten, wo (fast) nie Belege angefordert wurden - trotz (oder ggf. gerade wegen) sehr umfangreicher Erläuterungen zur Steuererklärung.

WiWi Gast schrieb am 17.12.2021:

Weiß jemand ob die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate der DHH zu den begrenz abziehbaren Kosten gehören (also maximal 1.000€ pro Monat) oder ob diese zusätzlich sind?

Tun Sie nicht.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

macht ihr selber die Steuererklärung? Könnt ihr mir einen guten Steuerberater empfehlen (online Abwicklung)?

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 18.12.2021:

macht ihr selber die Steuererklärung? Könnt ihr mir einen guten Steuerberater empfehlen (online Abwicklung)?

Die DHH werde ich mit einem Lohnsteuerprogramm (nicht Elster direkt) selbst machen.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 18.12.2021:

macht ihr selber die Steuererklärung? Könnt ihr mir einen guten Steuerberater empfehlen (online Abwicklung)?

Die DHH werde ich mit einem Lohnsteuerprogramm (nicht Elster direkt) selbst machen.

zB? Sind diese auch für Laien geeignet? Ich möchte auch Studienkosten (Master) absetzen und muss über Mieteinnahmen Angaben machen.

Ab wann gilt die DHH? Die Wohnung habe ich 1 Monat nach Jobanfang gemietet und in Oktober gab es eine Lücke (alte Zweitwohnung bis September, neue Zweitwohnung ab November)?

Kann ich auch Kosten für Einrichtungsgegenstände absetzen, die ich nicht (direkt) selber bezahlt habe (Freundin hat Tisch bestellt und bezahlt, ich habe ihr den Betrag erstattet?

Danke!

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 17.01.2022:

WiWi Gast schrieb am 18.12.2021:

macht ihr selber die Steuererklärung? Könnt ihr mir einen guten Steuerberater empfehlen (online Abwicklung)?

Die DHH werde ich mit einem Lohnsteuerprogramm (nicht Elster direkt) selbst machen.

zB? Sind diese auch für Laien geeignet? Ich möchte auch Studienkosten (Master) absetzen und muss über Mieteinnahmen Angaben machen.

Ab wann gilt die DHH? Die Wohnung habe ich 1 Monat nach Jobanfang gemietet und in Oktober gab es eine Lücke (alte Zweitwohnung bis September, neue Zweitwohnung ab November)?

Kann ich auch Kosten für Einrichtungsgegenstände absetzen, die ich nicht (direkt) selber bezahlt habe (Freundin hat Tisch bestellt und bezahlt, ich habe ihr den Betrag erstattet?

Danke!

Das können fast alle. Weit verbreitet ist sowas wie WIESO oder Tax. Aber auch jedes andere halbwegs renommierte Programm wird das können. Du musst dich halt ein bisschen einlesen, gibt Bücher oder das www. Ist dir das zu viel nimm dir einen Steuerberater. Dann würde ich allerdings einen "echten" nehmen mit dem du auch sprechen kannst.

Je nach Konstellation ist die größte Herausforderung das Finanzamt einmal von der doppelten Haushaltsführung zu überzeugen.

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 17.01.2022:

Ab wann gilt die DHH? Die Wohnung habe ich 1 Monat nach Jobanfang gemietet und in Oktober gab es eine Lücke (alte Zweitwohnung bis September, neue Zweitwohnung ab November)?

Ab dem Zeitpunkt, wo sie begründet wurde, sprich: die Zweitwohnung gemietet wurde.

Kann ich auch Kosten für Einrichtungsgegenstände absetzen, die ich nicht (direkt) selber bezahlt habe (Freundin hat Tisch bestellt und bezahlt, ich habe ihr den Betrag erstattet?

Grundsätzlich: Ja.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 17.01.2022:

Ab wann gilt die DHH? Die Wohnung habe ich 1 Monat nach Jobanfang gemietet und in Oktober gab es eine Lücke (alte Zweitwohnung bis September, neue Zweitwohnung ab November)?

Ab dem Zeitpunkt, wo sie begründet wurde, sprich: die Zweitwohnung gemietet wurde.

Kann ich auch Kosten für Einrichtungsgegenstände absetzen, die ich nicht (direkt) selber bezahlt habe (Freundin hat Tisch bestellt und bezahlt, ich habe ihr den Betrag erstattet?

Grundsätzlich: Ja.
Liebe Grüße

Nutzt die Freundin die Zweitwohnung denn auch?
Das Absetzen an sich ist kein Problem. Sollte dem Finanzbeamten das aber spanisch vorkommen, kann es durchauch sein dass er mal nachfragt warum das so war, ob deine Freundin die Wohnung auch nutzt und ob denn tatsächlich doppelte Haushaltsführung vorliegt.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Danke!

Soll ich lieber den Prozess bald anstoßen oder abwarten bis April/Mai?

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 17.01.2022:

Nutzt die Freundin die Zweitwohnung denn auch?
Das Absetzen an sich ist kein Problem. Sollte dem Finanzbeamten das aber spanisch vorkommen, kann es durchauch sein dass er mal nachfragt warum das so war, ob deine Freundin die Wohnung auch nutzt und ob denn tatsächlich doppelte Haushaltsführung vorliegt.

Eine sehr relevante Fragestellung, die die Anerkennung der Doppelte Haushaltsführung in Gänze gefährden kann. Aufgrund des Beitrags habe ich hierzu jedoch kein Indiz gesehen, gehe vielmehr davon aus, dass die Freundin einen Tisch für die Wohnung des TE gekauft hat, ohne dort zu wohnen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 18.01.2022:

Nutzt die Freundin die Zweitwohnung denn auch?
Das Absetzen an sich ist kein Problem. Sollte dem Finanzbeamten das aber spanisch vorkommen, kann es durchauch sein dass er mal nachfragt warum das so war, ob deine Freundin die Wohnung auch nutzt und ob denn tatsächlich doppelte Haushaltsführung vorliegt.

Eine sehr relevante Fragestellung, die die Anerkennung der Doppelte Haushaltsführung in Gänze gefährden kann. Aufgrund des Beitrags habe ich hierzu jedoch kein Indiz gesehen, gehe vielmehr davon aus, dass die Freundin einen Tisch für die Wohnung des TE gekauft hat, ohne dort zu wohnen.
Liebe Grüße

Hallo,
danke für die Antworten!

Also ich bin der alleinige Mieter. Die Freundin hat selber eine Zweitwohnung in der selben Stadt, Lebensmittelpunkt bleibt aber die Hauptwohnung bzw. Heimatstadt.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 19.01.2022:

Ceterum censeo schrieb am 18.01.2022:

Nutzt die Freundin die Zweitwohnung denn auch?
Das Absetzen an sich ist kein Problem. Sollte dem Finanzbeamten das aber spanisch vorkommen, kann es durchauch sein dass er mal nachfragt warum das so war, ob deine Freundin die Wohnung auch nutzt und ob denn tatsächlich doppelte Haushaltsführung vorliegt.

Eine sehr relevante Fragestellung, die die Anerkennung der Doppelte Haushaltsführung in Gänze gefährden kann. Aufgrund des Beitrags habe ich hierzu jedoch kein Indiz gesehen, gehe vielmehr davon aus, dass die Freundin einen Tisch für die Wohnung des TE gekauft hat, ohne dort zu wohnen.
Liebe Grüße

Hallo,
danke für die Antworten!

Also ich bin der alleinige Mieter. Die Freundin hat selber eine Zweitwohnung in der selben Stadt, Lebensmittelpunkt bleibt aber die Hauptwohnung bzw. Heimatstadt.

push

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 22.06.2022:

push

Hast du auch eine konkrete Fragestellung oder soll ich mir etwas ausdenken? ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 23.06.2022:

push

Hast du auch eine konkrete Fragestellung oder soll ich mir etwas ausdenken? ;-)
Liebe Grüße

Hi,
ja, also der letzte Beitrag ist vor mir.
Wir haben eine gemeinsame Wohnung (Hauptwohnung) und jeder eine Zweitwohnung. Wäre das ein Problem für die DHH?

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 24.06.2022:

Hi,
ja, also der letzte Beitrag ist vor mir.
Wir haben eine gemeinsame Wohnung (Hauptwohnung) und jeder eine Zweitwohnung. Wäre das ein Problem für die DHH?

Sehe ich jetzt nicht (sofern Lebensmittelpunkt nachweisbar am Hauptwohnsitz). Es ist sogar eine gemeinsame Zweitwohnung denkbar, wenngleich hier dann die Anforderungen an den Nachweis des Lebensmittelpunkts deutlich steigen und die Finanzverwaltung gerne wirklich gewichtige Gründe (z. B. Kinder, pflegebedürftige Eltern) sehen möchte.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 24.06.2022:

Hi,
ja, also der letzte Beitrag ist vor mir.
Wir haben eine gemeinsame Wohnung (Hauptwohnung) und jeder eine Zweitwohnung. Wäre das ein Problem für die DHH?

Sehe ich jetzt nicht (sofern Lebensmittelpunkt nachweisbar am Hauptwohnsitz). Es ist sogar eine gemeinsame Zweitwohnung denkbar, wenngleich hier dann die Anforderungen an den Nachweis des Lebensmittelpunkts deutlich steigen und die Finanzverwaltung gerne wirklich gewichtige Gründe (z. B. Kinder, pflegebedürftige Eltern) sehen möchte.
Liebe Grüße

Danke!:-)
Erwartet das FA zB mind. 1/2 Jahr am Hauptwohnsitz?

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 25.06.2022:

Danke!:-)
Erwartet das FA zB mind. 1/2 Jahr am Hauptwohnsitz?

Hier gibt es keine zeitliche Grenze, aber wie darf ich mir den Sachverhalt vorstellen? Du und deine Freundin lebt seit Jahren in Stadt A (getrennte Wohnungen) und jetzt wird ein Wohnsitz B begründet - hier müssen wirklich gute Gründe angeführt werden, warum dies jetzt den Lebensmittelpunkt darstellen sollte.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Inwieweit bzw. bis zu welchem Betrag sind eigentlich Einrichtungsgegenstände und Elektronikgeräte für die Ausstattung der Wohnung am Ort der doppelten Haushaltsführung absetzbar?

Bislang habe ich primär meine Mietkosten geltend gemacht, aber es steht bald eine Erneuerung bzw. ein Upgrade der Einrichtung an. Danke für jegliche Infos

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 25.06.2022:

Danke!:-)
Erwartet das FA zB mind. 1/2 Jahr am Hauptwohnsitz?

Hier gibt es keine zeitliche Grenze, aber wie darf ich mir den Sachverhalt vorstellen? Du und deine Freundin lebt seit Jahren in Stadt A (getrennte Wohnungen) und jetzt wird ein Wohnsitz B begründet - hier müssen wirklich gute Gründe angeführt werden, warum dies jetzt den Lebensmittelpunkt darstellen sollte.
Liebe Grüße

andersrum,
seit Jahren in Stadt A (gemeinsame Wohnung, im Osten, günstig) dann nach B gezogen (im Süden, teuer, zwei kleine Wohnungen/Zimmer).
Ich bin mind. 1/2 der Zeit im Jahr im Osten , sie auch (zumindest 2021). Freunde sind da. Für mich ist A definitiv Lebensmittelpunkt.
In 2022 eventuell 40% der Zeit in A, 60% in B, aber Lebensmittelpunkt bleibt unverändert in A.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 25.06.2022:

Inwieweit bzw. bis zu welchem Betrag sind eigentlich Einrichtungsgegenstände und Elektronikgeräte für die Ausstattung der Wohnung am Ort der doppelten Haushaltsführung absetzbar?

Bislang habe ich primär meine Mietkosten geltend gemacht, aber es steht bald eine Erneuerung bzw. ein Upgrade der Einrichtung an. Danke für jegliche Infos

Hat das easy geklappt?
Gibt es eine Grenze wo das FA sagt die Miete sei zu hoch? Oder es geht wirklich um qm Fläche?

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 25.06.2022:

Inwieweit bzw. bis zu welchem Betrag sind eigentlich Einrichtungsgegenstände und Elektronikgeräte für die Ausstattung der Wohnung am Ort der doppelten Haushaltsführung absetzbar?

Bislang habe ich primär meine Mietkosten geltend gemacht, aber es steht bald eine Erneuerung bzw. ein Upgrade der Einrichtung an. Danke für jegliche Infos

Grundsätzlich unbeschränkt, sofern in üblichem Rahmen (weit auszulegen). Der BFH hat hier 2019 die Vorgehensweise der Finanzverwaltung kassiert.

Hat das easy geklappt?
Gibt es eine Grenze wo das FA sagt die Miete sei zu hoch? Oder es geht wirklich um qm Fläche?

Seit wann geht es um die Fläche? Das Gesetz spricht hier explizit von Kosten der Unterbringung (unscharf gesagt: Warmmiete), maximal 1.000 Euro pro Monat.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 25.06.2022:

andersrum,
seit Jahren in Stadt A (gemeinsame Wohnung, im Osten, günstig) dann nach B gezogen (im Süden, teuer, zwei kleine Wohnungen/Zimmer).
Ich bin mind. 1/2 der Zeit im Jahr im Osten , sie auch (zumindest 2021). Freunde sind da. Für mich ist A definitiv Lebensmittelpunkt.
In 2022 eventuell 40% der Zeit in A, 60% in B, aber Lebensmittelpunkt bleibt unverändert in A.

Hört sich gut an. Sammelt sicherheitshalber ein paar Argumente, warum A den Lebensmittelpunkt darstellt (Familie, Freunde, Vereine, etc.), dann sollte hier wenig gegen sprechen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ich kann 1.000€ Kaltmiete pro Monat ansetzen (tatsächliche Miete ist etwas höher). Nebenkosten setze ich separat ab und wurden bisher auch so bestätigt.

Außerdem setze ich noch meine Heimfahrten mit der Bahn ab. Weitere Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung hatte ich bislang nicht.

Wie geschrieben, steht jetzt Kauf neuer Möbel an. Am Ende muss wohl das FA entscheiden, was hier noch als angemessen gilt und was nicht. Ich werde jetzt aber erstmal nicht besonders sparsam oder „Low spec“ kaufen, nur wegen der doppelten Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 25.06.2022:

Inwieweit bzw. bis zu welchem Betrag sind eigentlich Einrichtungsgegenstände und Elektronikgeräte für die Ausstattung der Wohnung am Ort der doppelten Haushaltsführung absetzbar?

Bislang habe ich primär meine Mietkosten geltend gemacht, aber es steht bald eine Erneuerung bzw. ein Upgrade der Einrichtung an. Danke für jegliche Infos

Hat das easy geklappt?
Gibt es eine Grenze wo das FA sagt die Miete sei zu hoch? Oder es geht wirklich um qm Fläche?

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 27.06.2022:

andersrum,
seit Jahren in Stadt A (gemeinsame Wohnung, im Osten, günstig) dann nach B gezogen (im Süden, teuer, zwei kleine Wohnungen/Zimmer).
Ich bin mind. 1/2 der Zeit im Jahr im Osten , sie auch (zumindest 2021). Freunde sind da. Für mich ist A definitiv Lebensmittelpunkt.
In 2022 eventuell 40% der Zeit in A, 60% in B, aber Lebensmittelpunkt bleibt unverändert in A.

Hört sich gut an. Sammelt sicherheitshalber ein paar Argumente, warum A den Lebensmittelpunkt darstellt (Familie, Freunde, Vereine, etc.), dann sollte hier wenig gegen sprechen.
Liebe Grüße

Danke Dir!:-)

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 27.06.2022:

Ich kann 1.000€ Kaltmiete pro Monat ansetzen (tatsächliche Miete ist etwas höher). Nebenkosten setze ich separat ab und wurden bisher auch so bestätigt.

Außerdem setze ich noch meine Heimfahrten mit der Bahn ab. Weitere Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung hatte ich bislang nicht.

Wie geschrieben, steht jetzt Kauf neuer Möbel an. Am Ende muss wohl das FA entscheiden, was hier noch als angemessen gilt und was nicht. Ich werde jetzt aber erstmal nicht besonders sparsam oder „Low spec“ kaufen, nur wegen der doppelten Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 25.06.2022:

Inwieweit bzw. bis zu welchem Betrag sind eigentlich Einrichtungsgegenstände und Elektronikgeräte für die Ausstattung der Wohnung am Ort der doppelten Haushaltsführung absetzbar?

Bislang habe ich primär meine Mietkosten geltend gemacht, aber es steht bald eine Erneuerung bzw. ein Upgrade der Einrichtung an. Danke für jegliche Infos

Hat das easy geklappt?
Gibt es eine Grenze wo das FA sagt die Miete sei zu hoch? Oder es geht wirklich um qm Fläche?

ok, danke Dir!:-)

antworten
Peter_23334

Doppelte Haushaltsführung

Hallo,

ich wohne in meiner Wohnung am Arbeitsplatz mit einem Mitbewohner zusammen, welcher mir 50% der Kosten monatlich überweist. (hat ein Zimmer untergemietet)
Die Kaltmiete, Nebenkosten, Strom, Internet überweise ich komplett von meinem Bankkonto.
Kann ich jetzt in der Steuererklärung die gesamten Kosten ansetzen (was ich mit dem Mitbewohner vereinbart habe ich meine Sache), oder kann ich nur 50% ansetzen?
Dankeschön!

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Peter_23334 schrieb am 01.07.2022:

Hallo,

ich wohne in meiner Wohnung am Arbeitsplatz mit einem Mitbewohner zusammen, welcher mir 50% der Kosten monatlich überweist. (hat ein Zimmer untergemietet)
Die Kaltmiete, Nebenkosten, Strom, Internet überweise ich komplett von meinem Bankkonto.
Kann ich jetzt in der Steuererklärung die gesamten Kosten ansetzen (was ich mit dem Mitbewohner vereinbart habe ich meine Sache), oder kann ich nur 50% ansetzen?
Dankeschön!

Du kannst die dir persönlich entstandenen Kosten ansetzen, sprich 50 % der Gesamtkosten. Alles andere wäre mindestens ein Graubereich, aber in den meisten Konstellationen wahrscheinlich schon Steuerhinterziehung.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Kann jemand sagen, ob das funktioniert?

Aktuell habe ich eine Wohnung 10 Minuten von meinem Arbeitsplatz weg. Hauptwohnsitz.

Ich möchte aber zu meiner Freundin ziehen, knapp 70km weg. Fahrzeit 1 Stunde, prime time 2h+.

Kann ich meine aktuellen Wohnsitz dann in den Zweitwohnsitz umwandeln und in der Steuererklärung ansetzen?

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Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 01.07.2022:

Kann jemand sagen, ob das funktioniert?

Aktuell habe ich eine Wohnung 10 Minuten von meinem Arbeitsplatz weg. Hauptwohnsitz.

Ich möchte aber zu meiner Freundin ziehen, knapp 70km weg. Fahrzeit 1 Stunde, prime time 2h+.

Kann ich meine aktuellen Wohnsitz dann in den Zweitwohnsitz umwandeln und in der Steuererklärung ansetzen?

Grundsätzlich ja.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 01.07.2022:

Peter_23334 schrieb am 01.07.2022:

Hallo,

ich wohne in meiner Wohnung am Arbeitsplatz mit einem Mitbewohner zusammen, welcher mir 50% der Kosten monatlich überweist. (hat ein Zimmer untergemietet)
Die Kaltmiete, Nebenkosten, Strom, Internet überweise ich komplett von meinem Bankkonto.
Kann ich jetzt in der Steuererklärung die gesamten Kosten ansetzen (was ich mit dem Mitbewohner vereinbart habe ich meine Sache), oder kann ich nur 50% ansetzen?
Dankeschön!

Du kannst die dir persönlich entstandenen Kosten ansetzen, sprich 50 % der Gesamtkosten. Alles andere wäre mindestens ein Graubereich, aber in den meisten Konstellationen wahrscheinlich schon Steuerhinterziehung.

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Steuern hinterziehen möchte ich nicht. Wenn es aber einen Graubereich gibt/Auslegungsfrage, wie kann man diesen denn geschickt auslegen? Z.B. ein Arbeitszimmer kann ich auch zu 100% absetzen, auch wenn ein anderer dieses als Arbeitszimmer nutzt.

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