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Doppelte Haushaltsführung

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Hallo zusammen,

ich habe in April einen Job angefangen und musste dafür von A nach B umziehen.

In A wohne ich mit meiner Freundin zusammen, in B habe ich ein WG-Zimmer angemietet. Momentan arbeite ich fast ausschließlich von zuhause in A und pendle ab und zu nach B.

Soweit ich weiß kann ich die Miete in B sowie die Fahrten A<->B (auch Verpflegung für die ersten 3 Monate in B) von der Steuer absetzen.

Wie sieht es aus, wenn meine Freundin zu mir nach B zieht, kann ich dann auch das FA überzeugen, dass mein Lebensmittelpunkt A ist (wegen Freunde/Familie), um weiter die Miete in B absetzen zu können?
(Ich muss zuerst das Bürgeramt überzeugen, dass die neue gemeinsame Wohnung in B nur die Zweitwohnung ist..)

Danke!

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 15.07.2021:

Hallo zusammen,

ich habe in April einen Job angefangen und musste dafür von A nach B umziehen.

In A wohne ich mit meiner Freundin zusammen, in B habe ich ein WG-Zimmer angemietet. Momentan arbeite ich fast ausschließlich von zuhause in A und pendle ab und zu nach B.

Soweit ich weiß kann ich die Miete in B sowie die Fahrten A<->B (auch Verpflegung für die ersten 3 Monate in B) von der Steuer absetzen.

Wie sieht es aus, wenn meine Freundin zu mir nach B zieht, kann ich dann auch das FA überzeugen, dass mein Lebensmittelpunkt A ist (wegen Freunde/Familie), um weiter die Miete in B absetzen zu können?
(Ich muss zuerst das Bürgeramt überzeugen, dass die neue gemeinsame Wohnung in B nur die Zweitwohnung ist..)

Danke!

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Wenn du in A mit Erstwohnsitz gemeldet bist und 50% der Miete zahlst hast du schonmal gute Argumente

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ob die Meldung als Erst- oder Zweitwohnsitz hat mit DHHF nichts zu tun. Du kannst auch am gemeldeten Zweitwohnsitz deinen Lebensmittelpunkt haben und könntest die Kosten ansetzen.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 15.07.2021:

Hallo zusammen,

ich habe in April einen Job angefangen und musste dafür von A nach B umziehen.

In A wohne ich mit meiner Freundin zusammen, in B habe ich ein WG-Zimmer angemietet. Momentan arbeite ich fast ausschließlich von zuhause in A und pendle ab und zu nach B.

Soweit ich weiß kann ich die Miete in B sowie die Fahrten A<->B (auch Verpflegung für die ersten 3 Monate in B) von der Steuer absetzen.

Wie sieht es aus, wenn meine Freundin zu mir nach B zieht, kann ich dann auch das FA überzeugen, dass mein Lebensmittelpunkt A ist (wegen Freunde/Familie), um weiter die Miete in B absetzen zu können?
(Ich muss zuerst das Bürgeramt überzeugen, dass die neue gemeinsame Wohnung in B nur die Zweitwohnung ist..)

Danke!

Wie der Vorposter dies angedeutet hat, kann dies der Fall sein. Dafür müssen zwei Punkte erfüllt sein.

1) Begründung eines eigegen Hausstandes.

2) Lebensmittelpunkt bei A.

Um herauszufinden ob dort dein Lebensmittelpunkt liegt, würde ich das BMF-Schreiben vom 25. November 2020 konsultieren. Daneben kannst du auch prüfen ob die anderen Kriterien ebenfalls erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, dann wird sich das Finanzamt nicht dagegen sträuben. Sei bei der Prüfung der Kriterien ehrlich. ;)

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Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 15.07.2021:

Wie sieht es aus, wenn meine Freundin zu mir nach B zieht, kann ich dann auch das FA überzeugen, dass mein Lebensmittelpunkt A ist (wegen Freunde/Familie), um weiter die Miete in B absetzen zu können?
(Ich muss zuerst das Bürgeramt überzeugen, dass die neue gemeinsame Wohnung in B nur die Zweitwohnung ist..)

Das Problem wird hier sein, glaubhaft zu machen, dass sich dein Lebensmittelpunkt noch immer an Ort A ist. Hierfür brauchst du entsprechende Argumente und soltlest bereits jetzt Belege sammeln, die eine häufige Anwesenheit in A vermuten lassen können.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Hallo zusammen.

Wird eine DHH NICHT anerkannt, wenn meine Zweitwohnung größer als meine Wohnung in der Heimatstadt ist? Ich wohne seit 3 Jahren in einer 1-Zimmerwohnung mit 30 qm (Erstwohnsitz). Nun ist es echt schwer in München überhaupt eine Wohnung zu finden und noch schwerer eine höchstens genau so große Wohnung wie meine Erstwohnung zu finden. Wenn ich eine 2Zi Wohnung mit 50qm Miete am Zweitwohnsitz,
sich somit eine Anerkennung der DHH aus? Auch wenn ich ca. 20 Wochenenden heimfahre, Weihnachten und Ostern dort verbringe, Familie und Freunde dort habe?

Danke

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 27.10.2021:

Hallo zusammen.

Wird eine DHH NICHT anerkannt, wenn meine Zweitwohnung größer als meine Wohnung in der Heimatstadt ist? Ich wohne seit 3 Jahren in einer 1-Zimmerwohnung mit 30 qm (Erstwohnsitz). Nun ist es echt schwer in München überhaupt eine Wohnung zu finden und noch schwerer eine höchstens genau so große Wohnung wie meine Erstwohnung zu finden. Wenn ich eine 2Zi Wohnung mit 50qm Miete am Zweitwohnsitz,
sich somit eine Anerkennung der DHH aus? Auch wenn ich ca. 20 Wochenenden heimfahre, Weihnachten und Ostern dort verbringe, Familie und Freunde dort habe?

Danke

So lange du glaubhaft machen kannst, dass die Wohnung deinen Lebensmittelpunkt darstellt ist die Größe egal. Dafür wurde mal die 1000 € Grenze für die absetzbaren Kosten geschaffen.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 27.10.2021:

Hallo zusammen.

Wird eine DHH NICHT anerkannt, wenn meine Zweitwohnung größer als meine Wohnung in der Heimatstadt ist? Ich wohne seit 3 Jahren in einer 1-Zimmerwohnung mit 30 qm (Erstwohnsitz). Nun ist es echt schwer in München überhaupt eine Wohnung zu finden und noch schwerer eine höchstens genau so große Wohnung wie meine Erstwohnung zu finden. Wenn ich eine 2Zi Wohnung mit 50qm Miete am Zweitwohnsitz,
sich somit eine Anerkennung der DHH aus? Auch wenn ich ca. 20 Wochenenden heimfahre, Weihnachten und Ostern dort verbringe, Familie und Freunde dort habe?

Danke

Früher war das so, aber Größe alleine zählt nicht mehr. Ist nur ein Indiz.

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Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 27.10.2021:

Hallo zusammen.

Wird eine DHH NICHT anerkannt, wenn meine Zweitwohnung größer als meine Wohnung in der Heimatstadt ist? Ich wohne seit 3 Jahren in einer 1-Zimmerwohnung mit 30 qm (Erstwohnsitz). Nun ist es echt schwer in München überhaupt eine Wohnung zu finden und noch schwerer eine höchstens genau so große Wohnung wie meine Erstwohnung zu finden. Wenn ich eine 2Zi Wohnung mit 50qm Miete am Zweitwohnsitz,
sich somit eine Anerkennung der DHH aus? Auch wenn ich ca. 20 Wochenenden heimfahre, Weihnachten und Ostern dort verbringe, Familie und Freunde dort habe?

Dies lässt sich leider nicht derart pauschal beurteilen. Es ist eine Würdigung der Gesamtumstände im Einzelfall vonnöten. Die Größe der Zweitwohnung ist allerdings in diesem Falle ein Indiz (!), dass auf eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes hindeutet - keinesfalls jedoch zwingende Konsequenz.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Vielen Dank für die Antworten.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Guten Tag an alle,

beim Lesen frage ich mich, inwiefern das Finanzamt von der Größe der Wohnungen erfährt insbesondere der Erstwohnung. Letztendlich dürfte das Finanzamt Nachweise für die Ausgaben einholen. Oder muss man auch beide Mietverträge einsenden?

Mfg
Kathrin

Ceterum censeo schrieb am 28.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 27.10.2021:

Hallo zusammen.

Wird eine DHH NICHT anerkannt, wenn meine Zweitwohnung größer als meine Wohnung in der Heimatstadt ist? Ich wohne seit 3 Jahren in einer 1-Zimmerwohnung mit 30 qm (Erstwohnsitz). Nun ist es echt schwer in München überhaupt eine Wohnung zu finden und noch schwerer eine höchstens genau so große Wohnung wie meine Erstwohnung zu finden. Wenn ich eine 2Zi Wohnung mit 50qm Miete am Zweitwohnsitz,
sich somit eine Anerkennung der DHH aus? Auch wenn ich ca. 20 Wochenenden heimfahre, Weihnachten und Ostern dort verbringe, Familie und Freunde dort habe?

Dies lässt sich leider nicht derart pauschal beurteilen. Es ist eine Würdigung der Gesamtumstände im Einzelfall vonnöten. Die Größe der Zweitwohnung ist allerdings in diesem Falle ein Indiz (!), dass auf eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes hindeutet - keinesfalls jedoch zwingende Konsequenz.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 13.11.2021:

Guten Tag an alle,

beim Lesen frage ich mich, inwiefern das Finanzamt von der Größe der Wohnungen erfährt insbesondere der Erstwohnung. Letztendlich dürfte das Finanzamt Nachweise für die Ausgaben einholen. Oder muss man auch beide Mietverträge
einsenden?

Mfg
Kathrin

Ceterum censeo schrieb am 28.10.2021:

WiWi Gast schrieb am 27.10.2021:

Hallo zusammen.

Wird eine DHH NICHT anerkannt, wenn meine Zweitwohnung größer als meine Wohnung in der Heimatstadt ist? Ich wohne seit 3 Jahren in einer 1-Zimmerwohnung mit 30 qm (Erstwohnsitz). Nun ist es echt schwer in München überhaupt eine Wohnung zu finden und noch schwerer eine höchstens genau so große Wohnung wie meine Erstwohnung zu finden. Wenn ich eine 2Zi Wohnung mit 50qm Miete am Zweitwohnsitz,
sich somit eine Anerkennung der DHH aus? Auch wenn ich ca. 20 Wochenenden heimfahre, Weihnachten und Ostern dort verbringe, Familie und Freunde dort habe?

Dies lässt sich leider nicht derart pauschal beurteilen. Es ist eine Würdigung der Gesamtumstände im Einzelfall vonnöten. Die Größe der Zweitwohnung ist allerdings in diesem Falle ein Indiz (!), dass auf eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes hindeutet - keinesfalls jedoch zwingende Konsequenz.
Liebe Grüße

Im Fall der Fälle wird das Finanzamt diese ebenfalls anfordern, sonst könnte keine vernünftige Analyse stattfinden. Wie der Herr Kollege schon schrieb, man kann es mit den wenigen Infos nicht ausreichend bewerten und aus diesem Grund wird das Finanzamt diese regelmäßig beantragen.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 13.11.2021:

Guten Tag an alle,

beim Lesen frage ich mich, inwiefern das Finanzamt von der Größe der Wohnungen erfährt insbesondere der Erstwohnung. Letztendlich dürfte das Finanzamt Nachweise für die Ausgaben einholen. Oder muss man auch beide Mietverträge einsenden?

Mfg
Kathrin

Ceterum censeo schrieb am 28.10.2021:

Hallo zusammen.

Wird eine DHH NICHT anerkannt, wenn meine Zweitwohnung größer als meine Wohnung in der Heimatstadt ist? Ich wohne seit 3 Jahren in einer 1-Zimmerwohnung mit 30 qm (Erstwohnsitz). Nun ist es echt schwer in München überhaupt eine Wohnung zu finden und noch schwerer eine höchstens genau so große Wohnung wie meine Erstwohnung zu finden. Wenn ich eine 2Zi Wohnung mit 50qm Miete am Zweitwohnsitz,
sich somit eine Anerkennung der DHH aus? Auch wenn ich ca. 20 Wochenenden heimfahre, Weihnachten und Ostern dort verbringe, Familie und Freunde dort habe?

Dies lässt sich leider nicht derart pauschal beurteilen. Es ist eine Würdigung der Gesamtumstände im Einzelfall vonnöten. Die Größe der Zweitwohnung ist allerdings in diesem Falle ein Indiz (!), dass auf eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes hindeutet - keinesfalls jedoch zwingende Konsequenz.
Liebe Grüße

Es liegt viel im Ermessen des Finanzbeamten, aber im Normalfall wollen sie die Verträge sehen. Oder über andere Wege einen Nachweis was für Wohnungen du wo bewohnst (Grundrisse, Bilder, etc.). Es wird ja nicht nur geprüft was du als Zweitwohnung hast, sondern auch ob der Erstwohnsitz tatsächlich der Lebensmittelpunkt ist.

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