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Doppelte Haushaltsführung

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Hallo,

Ich habe meinen Job gewechselt und wechsle nun von Bremen nach Frankfurt a.M.. Da meine Frau und Kind in Bremen geblieben sind wollte ich gerne im Raum Frankfurt eine Wohnung anmieten. Leider habe ich nichts gefunden und bin im ersten Monat in eine Pendler-WG zur Zwischenmiete gezogen. Jetzt haben wir Home-Office Pflicht, so dass ich zurück nach Bremen gehen werde.

Mir stellen sich da nun viele Fragen:

  1. Wie versteuere ich meinen Geldwerten Vorteil für den Firmenwagen in diesem einen Monat? Ich habe mich im Einwohnermeldeamt nicht umgemeldet, da ich ja nur 1-2 Monate in der WG wohnen wollte.

  2. Wie begründe ich später dem Finanzamt, dass ich für den November Miete für eine Zweitwohnung gezahlt habe, nicht dort gemeldet, dann aber (wegen Home-Office Pflicht) wieder in Bremen war? Oder sollte ich den einen Monat nicht in der Steuererklärung angeben?

  3. Wenn ich nun im November 21 in Frankfurt offiziell laut Arbeitsvertrag gestartet bin, aber nun erst nach der Home Office Pflicht (Annahme) Februar eine Wohnung in Frankfurt anmiete, führt das nicht zu Irritationen beim Finanzamt?

Sorry sehr individuelle Sache, aber ich habe dazu nun seit dem Feierabend gegoogelt und bin nicht wirklich schlauer geworden.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Hi,

die Fragen sind interessant und ich wäre an einer Antwort auch interessiert. Darüber hinaus habe ich folgende Frage:

Ich bin im November neu angefangen und einen Firmenwagen bekommen. Ich arbeite in A und lebe mit Erstwohnsitz in B. Im November habe ich jede Woche Mo-Mi in einem Hotel gewohnt. Der relevante Arbeitsweg für die 1% Regel ist mir hierbei klar.

Nun im Dezember werde ich komplett im Home Office sein. Die Entfernung AB ist >500km. Wie stellt sich nun der Arbeitsweg in der 1% Versteuerung dar?

WiWi Gast schrieb am 25.11.2021:

Hallo,

Ich habe meinen Job gewechselt und wechsle nun von Bremen nach Frankfurt a.M.. Da meine Frau und Kind in Bremen geblieben sind wollte ich gerne im Raum Frankfurt eine Wohnung anmieten. Leider habe ich nichts gefunden und bin im ersten Monat in eine Pendler-WG zur Zwischenmiete gezogen. Jetzt haben wir Home-Office Pflicht, so dass ich zurück nach Bremen gehen werde.

Mir stellen sich da nun viele Fragen:

  1. Wie versteuere ich meinen Geldwerten Vorteil für den Firmenwagen in diesem einen Monat? Ich habe mich im Einwohnermeldeamt nicht umgemeldet, da ich ja nur 1-2 Monate in der WG wohnen wollte.

  2. Wie begründe ich später dem Finanzamt, dass ich für den November Miete für eine Zweitwohnung gezahlt habe, nicht dort gemeldet, dann aber (wegen Home-Office Pflicht) wieder in Bremen war? Oder sollte ich den einen Monat nicht in der Steuererklärung angeben?

  3. Wenn ich nun im November 21 in Frankfurt offiziell laut Arbeitsvertrag gestartet bin, aber nun erst nach der Home Office Pflicht (Annahme) Februar eine Wohnung in Frankfurt anmiete, führt das nicht zu Irritationen beim Finanzamt?

Sorry sehr individuelle Sache, aber ich habe dazu nun seit dem Feierabend gegoogelt und bin nicht wirklich schlauer geworden.

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 27.11.2021:

Hi,

die Fragen sind interessant und ich wäre an einer Antwort auch interessiert. Darüber hinaus habe ich folgende Frage:

Ich bin im November neu angefangen und einen Firmenwagen bekommen. Ich arbeite in A und lebe mit Erstwohnsitz in B. Im November habe ich jede Woche Mo-Mi in einem Hotel gewohnt. Der relevante Arbeitsweg für die 1% Regel ist mir hierbei klar.

Nun im Dezember werde ich komplett im Home Office sein. Die Entfernung AB ist >500km. Wie stellt sich nun der Arbeitsweg in der 1% Versteuerung dar?

Relativ einfach: Grundsätzlich 1% + 0,03% x Entfernungskilometer. Bei weniger als 15 Fahrten können auch abweichend 0,002% x tatsächliche Fahrten angesetzt werden. Dies muss hingegen sauber dokumentiert werden (taggenau).
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 25.11.2021:

Hallo,

Ich habe meinen Job gewechselt und wechsle nun von Bremen nach Frankfurt a.M.. Da meine Frau und Kind in Bremen geblieben sind wollte ich gerne im Raum Frankfurt eine Wohnung anmieten. Leider habe ich nichts gefunden und bin im ersten Monat in eine Pendler-WG zur Zwischenmiete gezogen. Jetzt haben wir Home-Office Pflicht, so dass ich zurück nach Bremen gehen werde.

Mir stellen sich da nun viele Fragen:

  1. Wie versteuere ich meinen Geldwerten Vorteil für den Firmenwagen in diesem einen Monat? Ich habe mich im Einwohnermeldeamt nicht umgemeldet, da ich ja nur 1-2 Monate in der WG wohnen wollte.

Grundsätzlich mit den (1%+) 0,03% x Entfernungskilometer, alternativ nach den tatsächlichen Fahrten x 0,002%.
Dritte Möglichkeit: Alles als doppelte Haushaltsführung deklariert, 0,03% vom Zweitwohnsitz, ggf. jedoch 0,002% je zusätzlicher Familienheimfahrt. Was hier günstiger ist, kann ich nicht aus der Ferne beurteilen.

  1. Wie begründe ich später dem Finanzamt, dass ich für den November Miete für eine Zweitwohnung gezahlt habe, nicht dort gemeldet, dann aber (wegen Home-Office Pflicht) wieder in Bremen war? Oder sollte ich den einen Monat nicht in der Steuererklärung angeben?

Ganz regulär als Reisekosten angegeben, alternativ als doppelte Haushaltsführung. Eine gute Begründung hast du bereits genannt.

  1. Wenn ich nun im November 21 in Frankfurt offiziell laut Arbeitsvertrag gestartet bin, aber nun erst nach der Home Office Pflicht (Annahme) Februar eine Wohnung in Frankfurt anmiete, führt das nicht zu Irritationen beim Finanzamt?

Nein. Falls doch, erläuterst du es kurz.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Danke für deine Antwort. Gilt das auch bei mehr als 500km Entfernung?

Ceterum censeo schrieb am 28.11.2021:

Hi,

die Fragen sind interessant und ich wäre an einer Antwort auch interessiert. Darüber hinaus habe ich folgende Frage:

Ich bin im November neu angefangen und einen Firmenwagen bekommen. Ich arbeite in A und lebe mit Erstwohnsitz in B. Im November habe ich jede Woche Mo-Mi in einem Hotel gewohnt. Der relevante Arbeitsweg für die 1% Regel ist mir hierbei klar.

Nun im Dezember werde ich komplett im Home Office sein. Die Entfernung AB ist >500km. Wie stellt sich nun der Arbeitsweg in der 1% Versteuerung dar?

Relativ einfach: Grundsätzlich 1% + 0,03% x Entfernungskilometer. Bei weniger als 15 Fahrten können auch abweichend 0,002% x tatsächliche Fahrten angesetzt werden. Dies muss hingegen sauber dokumentiert werden (taggenau).
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 29.11.2021:

Danke für deine Antwort. Gilt das auch bei mehr als 500km Entfernung?

Ja.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

D.h. dass ich mir dann von Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen muss, dass ich im Dezember keinen Tag im Büro war, so dass ich auch keine 0,002% versteuern müsste, richtig?

Sorry Ceterum censeo, dass ich hier so doof nachfrage.

Ceterum censeo schrieb am 30.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 29.11.2021:

Danke für deine Antwort. Gilt das auch bei mehr als 500km Entfernung?

Ja.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 30.11.2021:

D.h. dass ich mir dann von Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen muss, dass ich im Dezember keinen Tag im Büro war, so dass ich auch keine 0,002% versteuern müsste, richtig?

Kannst du. Alternativ kannst du dies auch selbst dokumentieren. Für das Folgejahr: Lade dir einen Kalender im Excel-Format von einer beliebigen Internetseite herunter und markiere die einzelnen Tage, an welchen du wo warst (beruflich). Geht sehr schnell und ist sehr sauber.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 30.11.2021:

D.h. dass ich mir dann von Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen muss, dass ich im Dezember keinen Tag im Büro war, so dass ich auch keine 0,002% versteuern müsste, richtig?

Kannst du. Alternativ kannst du dies auch selbst dokumentieren. Für das Folgejahr: Lade dir einen Kalender im Excel-Format von einer beliebigen Internetseite herunter und markiere die einzelnen Tage, an welchen du wo warst (beruflich). Geht sehr schnell und ist sehr sauber.
Liebe Grüße

Nicht der TE, aber trotzdem eine Frage: Macht es für das Finanzamt einen Unterschied, ob so ein Kalender in Echtzeit ausgefüllt wird oder rückwirkend anhand von anderen Daten oder der Erinnerung?

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Hallo,

nochmal der TE :)
Ein Kollege sagte mir heute, dass Familienheimfahrten im Fahrtenbuch als Dienstfahrten einzutragen seien, sofern einmal wöchentlich. Ist das richtig? Ich habe gegoogelt und finde einfach diese Aussage nicht.

LG

WiWi Gast schrieb am 29.11.2021:

Danke für deine Antwort. Gilt das auch bei mehr als 500km Entfernung?

Ceterum censeo schrieb am 28.11.2021:

Hi,

die Fragen sind interessant und ich wäre an einer Antwort auch interessiert. Darüber hinaus habe ich folgende Frage:

Ich bin im November neu angefangen und einen Firmenwagen bekommen. Ich arbeite in A und lebe mit Erstwohnsitz in B. Im November habe ich jede Woche Mo-Mi in einem Hotel gewohnt. Der relevante Arbeitsweg für die 1% Regel ist mir hierbei klar.

Nun im Dezember werde ich komplett im Home Office sein. Die Entfernung AB ist >500km. Wie stellt sich nun der Arbeitsweg in der 1% Versteuerung dar?

Relativ einfach: Grundsätzlich 1% + 0,03% x Entfernungskilometer. Bei weniger als 15 Fahrten können auch abweichend 0,002% x tatsächliche Fahrten angesetzt werden. Dies muss hingegen sauber dokumentiert werden (taggenau).
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 30.11.2021:

Nicht der TE, aber trotzdem eine Frage: Macht es für das Finanzamt einen Unterschied, ob so ein Kalender in Echtzeit ausgefüllt wird oder rückwirkend anhand von anderen Daten oder der Erinnerung?

Grundsätzlich nicht, wenn du dich an alles genau erinnern bzw. es anderweitig rekonstruieren kannst. Wenn du jedoch widersprüchliche Angaben machst, wird deine Aufstellung in Gänze in Frage gestellt.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 08.12.2021:

Hallo,

nochmal der TE :)
Ein Kollege sagte mir heute, dass Familienheimfahrten im Fahrtenbuch als Dienstfahrten einzutragen seien, sofern einmal wöchentlich. Ist das richtig? Ich habe gegoogelt und finde einfach diese Aussage nicht.

LG

Als Dienstfahrt mEn nicht, aber wie genau, kann ich leider nicht beantworten, hier hat jeder Hersteller (elektronisches Fahrtenbuch) seine Bezeichnung. Grob gesagt würde ich es in die Kategorie "Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte" packen, besser noch gesondert als "Familienheimfahrten". Ich kann lediglich die korrekte steuerliche Behandlung dieser Fahrten aufzeigen. Das Laster der Theoretiker ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Sorry, falls ich mich falsch ausgedrückt habe. Ist es eine dienstlich veranlasste Fahrt oder eine private Fahrt? Denn diese Kategoriesierung hätte ja Auswirkungen auf meine Steuerlast, da der Privatanteil sinken würde.

Ceterum censeo schrieb am 09.12.2021:

WiWi Gast schrieb am 08.12.2021:

Hallo,

nochmal der TE :)
Ein Kollege sagte mir heute, dass Familienheimfahrten im Fahrtenbuch als Dienstfahrten einzutragen seien, sofern einmal wöchentlich. Ist das richtig? Ich habe gegoogelt und finde einfach diese Aussage nicht.

LG

Als Dienstfahrt mEn nicht, aber wie genau, kann ich leider nicht beantworten, hier hat jeder Hersteller (elektronisches Fahrtenbuch) seine Bezeichnung. Grob gesagt würde ich es in die Kategorie "Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte" packen, besser noch gesondert als "Familienheimfahrten". Ich kann lediglich die korrekte steuerliche Behandlung dieser Fahrten aufzeigen. Das Laster der Theoretiker ;-)
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 09.12.2021:

Sorry, falls ich mich falsch ausgedrückt habe. Ist es eine dienstlich veranlasste Fahrt oder eine private Fahrt? Denn diese Kategoriesierung hätte ja Auswirkungen auf meine Steuerlast, da der Privatanteil sinken würde.

Die Fahrt ist sicherlich privat veranlasst (Privatanteil Fahrtenbuch), aber grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig (einmal wöchentlich).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Hallo zusammen,
ich habe auch mal eine Frage zur doppelten Haushaltsführung, zu der ich nirgends etwas finden kann.

Und zwar ist Konstellation, dass die Zweit"wohnung", die in Nähe des Arbeitsort liegt, das Elternhaus ist. Die Erstwohnung ist entsprechend der Lebensmittelpunkt, an dem ich mit meinem Partner leben und wo mein Freundeskreis ist. Kann ich gem. doppelter Haushaltsführung zumindest die wöchentlichen Fahrten und Verpflegungspauschale ansetzen? Da mir am Zweitwohnsitz aufgrund der Konstellation mit den Eltern keine Kosten für die Unterbringung anfallen, ist mir klar, dass ich hierfür auch keine Kosten ansetzen kann. Es dreht sich lediglich um die Heimfahrten, die Fahrtkosten von Zweitwohnsitz zu Arbeitgeber sowie die Verpflegungspauschale.

Viele Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 10.12.2021:

Hallo zusammen,
ich habe auch mal eine Frage zur doppelten Haushaltsführung, zu der ich nirgends etwas finden kann.

Und zwar ist Konstellation, dass die Zweit"wohnung", die in Nähe des Arbeitsort liegt, das Elternhaus ist. Die Erstwohnung ist entsprechend der Lebensmittelpunkt, an dem ich mit meinem Partner leben und wo mein Freundeskreis ist. Kann ich gem. doppelter Haushaltsführung zumindest die wöchentlichen Fahrten und Verpflegungspauschale ansetzen? Da mir am Zweitwohnsitz aufgrund der Konstellation mit den Eltern keine Kosten für die Unterbringung anfallen, ist mir klar, dass ich hierfür auch keine Kosten ansetzen kann. Es dreht sich lediglich um die Heimfahrten, die Fahrtkosten von Zweitwohnsitz zu Arbeitgeber sowie die Verpflegungspauschale.

Viele Grüße

Die Verpflegungspauschale gilt ja nur für die ersten drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit oder nach Unterbrechung von über einem Monat.

Wenn du keine Kosten für die Unterkunft ansetzen kannst, ist es wahrscheinlich sinnvoller die Entfernungspauschale täglich zwischen Erstwohnsitz und Arbeitsstätte anzusetzen. Was du meines Wissens nach auch unproblematisch kannst.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Hi,

auch ich habe eine ähnliche Frage, weiß jedoch nicht, ob die Antwort hier im Thread gegeben wurde.

Bei meinem neuen AG kann man ein Fahrtenbuch führen, sobald es sich nicht rechnet, wird am Ende des Jahres 1% pauschal versteuert.

Familienheimfahrten sind privat veranlasste Fahrten. Soweit klar.

Wird jedoch bei der Berechnung des geldwerten Vorteils beim Fahrtenbuch die wöchentliche Familienheimfahrt berücksichtigt oder nicht?

So wie ich es bisher verstanden habe, werden am Ende des Jahres errechnet, wie viel Fahrten (km) dienstlich und wie viel privat veranlasst waren. Auf Basis dieses Schlüssels werden dann die PKW Vollkosten verteilt, so dass sich der geldwerte Vorteil daraus ergibt. Zu welchen Block rechne ich die wöchentliche Familienheimfahrt zu?

Danke

Ceterum censeo schrieb am 09.12.2021:

WiWi Gast schrieb am 09.12.2021:

Sorry, falls ich mich falsch ausgedrückt habe. Ist es eine dienstlich veranlasste Fahrt oder eine private Fahrt? Denn diese Kategoriesierung hätte ja Auswirkungen auf meine Steuerlast, da der Privatanteil sinken würde.

Die Fahrt ist sicherlich privat veranlasst (Privatanteil Fahrtenbuch), aber grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig (einmal wöchentlich).
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 17.12.2021:

Hi,

auch ich habe eine ähnliche Frage, weiß jedoch nicht, ob die Antwort hier im Thread gegeben wurde.

Bei meinem neuen AG kann man ein Fahrtenbuch führen, sobald es sich nicht rechnet, wird am Ende des Jahres 1% pauschal versteuert.

Familienheimfahrten sind privat veranlasste Fahrten. Soweit klar.

Wird jedoch bei der Berechnung des geldwerten Vorteils beim Fahrtenbuch die wöchentliche Familienheimfahrt berücksichtigt oder nicht?

So wie ich es bisher verstanden habe, werden am Ende des Jahres errechnet, wie viel Fahrten (km) dienstlich und wie viel privat veranlasst waren. Auf Basis dieses Schlüssels werden dann die PKW Vollkosten verteilt, so dass sich der geldwerte Vorteil daraus ergibt. Zu welchen Block rechne ich die wöchentliche Familienheimfahrt zu?

Danke

Privatfahrten. Gleichzeitig Ansatz als Werbungskosten.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Wohne bei den Eltern und habe zugleich eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort. Habe daher mehrere Kosten für die Doppelte Haushaltsführung angegeben.
Nun will das Finanzamt Belege dafür sehen (Nachweis Kostenbeteiligung bei der Erstwohnung, Mietvertrag Zweitwohnung).
Als Nachweis für die Kostenbeteiligung habe ich lediglich eine Zahlung, die auf die Monate runtergerechnet nur 5% der lfd. Kosten ausmacht.
Mein Plan ist es nun diese anzugeben + darauf verweisen dass ich öfters was in bar dazugegeben habe.
Sollte das Finanzamt das nicht anerkennen, was wären dann die Konsequenzen? Kann ich dann einfach das ganze zurückziehen, mit dem Hinweis darauf, dass ich sonst keine Belege dafür habe?

Wäre sehr dankbar über hilfreiche Antworten :)

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 07.05.2022:

Wohne bei den Eltern und habe zugleich eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort. Habe daher mehrere Kosten für die Doppelte Haushaltsführung angegeben.
Nun will das Finanzamt Belege dafür sehen (Nachweis Kostenbeteiligung bei der Erstwohnung, Mietvertrag Zweitwohnung).
Als Nachweis für die Kostenbeteiligung habe ich lediglich eine Zahlung, die auf die Monate runtergerechnet nur 5% der lfd. Kosten ausmacht.
Mein Plan ist es nun diese anzugeben + darauf verweisen dass ich öfters was in bar dazugegeben habe.
Sollte das Finanzamt das nicht anerkennen, was wären dann die Konsequenzen? Kann ich dann einfach das ganze zurückziehen, mit dem Hinweis darauf, dass ich sonst keine Belege dafür habe?

Wäre sehr dankbar über hilfreiche Antworten :)

Wie du sicherlich ahnst, wird die Anerkennung in diesem Fall durchaus schwierig. Kannst du deine Kostenbeteiligung nicht belegen, streicht das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung im Rahmen des eigenen Ermessens; du musst hierbei nichts weiter tun (außer es zu vermeiden, bewusst falsche Angaben zu machen).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 08.05.2022:

WiWi Gast schrieb am 07.05.2022:

Wohne bei den Eltern und habe zugleich eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort. Habe daher mehrere Kosten für die Doppelte Haushaltsführung angegeben.
Nun will das Finanzamt Belege dafür sehen (Nachweis Kostenbeteiligung bei der Erstwohnung, Mietvertrag Zweitwohnung).
Als Nachweis für die Kostenbeteiligung habe ich lediglich eine Zahlung, die auf die Monate runtergerechnet nur 5% der lfd. Kosten ausmacht.
Mein Plan ist es nun diese anzugeben + darauf verweisen dass ich öfters was in bar dazugegeben habe.
Sollte das Finanzamt das nicht anerkennen, was wären dann die Konsequenzen? Kann ich dann einfach das ganze zurückziehen, mit dem Hinweis darauf, dass ich sonst keine Belege dafür habe?

Wäre sehr dankbar über hilfreiche Antworten :)

Wie du sicherlich ahnst, wird die Anerkennung in diesem Fall durchaus schwierig. Kannst du deine Kostenbeteiligung nicht belegen, streicht das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung im Rahmen des eigenen Ermessens; du musst hierbei nichts weiter tun (außer es zu vermeiden, bewusst falsche Angaben zu machen).
Liebe Grüße

Die einfachste Methode ist, seinen Eltern jeden Monat ca. 10 % der Lebenserhaltungskosten zu überweisen.

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Hallo zusammen,

ich habe im Fevruar beruflich bedingt eine Zweitwohnung genauer gesagt ein WG Zimmer bezogen. Meine Mitbewohnerin hat die Wohnung sehr minimalistisch eingerichtet gehabt. Es fehlte an Besteck, Geschirr, Badematte etc etc

Ich habe sehr vieles eingekauft. Aber leider kaum Belege (außer für einige Sachen EC Kartenbelege) gesammelt.

Nun habe ich gelesen, dass ich die Einrichtungskosten absetzen kann. Bis zu 5.000€ würden ohne Prüfung akzeptiert laut finanztip.de, dort steht genau gesagt:

„ Die Finanzämter erkennen für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung bis zu 5.000 Euro als notwendig und ohne weitere Prüfung als Werbungskosten an (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25. November 2020, Textziffer 108).“

Ich habe ca 1.500€ an Ausgaben gehabt. Mir fehlt dooferweise die Rechnung vom Kühlschrank und Herd. Beides gemeinsam gekauft gehabt. Ich habe aber einen „Abholschein“.

Meine Frage: benötige ich für meine Ausgaben die Rechnungen oder was ist ohne weitere Prüfung oben gemeint?

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 31.05.2022:

Hallo zusammen,

ich habe im Fevruar beruflich bedingt eine Zweitwohnung genauer gesagt ein WG Zimmer bezogen. Meine Mitbewohnerin hat die Wohnung sehr minimalistisch eingerichtet gehabt. Es fehlte an Besteck, Geschirr, Badematte etc etc

Ich habe sehr vieles eingekauft. Aber leider kaum Belege (außer für einige Sachen EC Kartenbelege) gesammelt.

Nun habe ich gelesen, dass ich die Einrichtungskosten absetzen kann. Bis zu 5.000€ würden ohne Prüfung akzeptiert laut finanztip.de, dort steht genau gesagt:

„ Die Finanzämter erkennen für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung bis zu 5.000 Euro als notwendig und ohne weitere Prüfung als Werbungskosten an (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25. November 2020, Textziffer 108).“

Ich habe ca 1.500€ an Ausgaben gehabt. Mir fehlt dooferweise die Rechnung vom Kühlschrank und Herd. Beides gemeinsam gekauft gehabt. Ich habe aber einen „Abholschein“.

Meine Frage: benötige ich für meine Ausgaben die Rechnungen oder was ist ohne weitere Prüfung oben gemeint?

Eine mögliche Lösung könnte wohl sein, dass zitierte Schreiben des Bundesfinanzministeriums zurate zuziehen.

antworten
Ceterum censeo

Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 31.05.2022:

Hallo zusammen,

ich habe im Fevruar beruflich bedingt eine Zweitwohnung genauer gesagt ein WG Zimmer bezogen. Meine Mitbewohnerin hat die Wohnung sehr minimalistisch eingerichtet gehabt. Es fehlte an Besteck, Geschirr, Badematte etc etc

Ich habe sehr vieles eingekauft. Aber leider kaum Belege (außer für einige Sachen EC Kartenbelege) gesammelt.

Nun habe ich gelesen, dass ich die Einrichtungskosten absetzen kann. Bis zu 5.000€ würden ohne Prüfung akzeptiert laut finanztip.de, dort steht genau gesagt:

„ Die Finanzämter erkennen für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung bis zu 5.000 Euro als notwendig und ohne weitere Prüfung als Werbungskosten an (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25. November 2020, Textziffer 108).“

Ich habe ca 1.500€ an Ausgaben gehabt. Mir fehlt dooferweise die Rechnung vom Kühlschrank und Herd. Beides gemeinsam gekauft gehabt. Ich habe aber einen „Abholschein“.

Meine Frage: benötige ich für meine Ausgaben die Rechnungen oder was ist ohne weitere Prüfung oben gemeint?

Der o. g. Aussage kann ich leider nicht zustimmen. Es besteht an dieser Stelle weder rechtlich, noch faktisch ein irgendwie gearteter Pauschbetrag. Die zitierte Aussage (Annahme: Vom TE korrekt wiedergegeben) gibt den Inhalt des BMF-Schreibens mEn sinnentstellend verkürzt dar. Korrekt ist lediglich, dass die Finanzverwaltung bis zu einem Betrag von 5.000 € vereinfachend davon ausgeht, dass die getätigten Aufwendungen "notwendig" für die Einrichtung der Zweitwohnung waren. Die genaue Höhe der Aufwendungen ist hingegen stets anzugeben und - auf Anfrage - auch nachzuweisen. Ohne Belege ist dies durchaus schwierig, hier liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten, welche Belege er sehen möchte und welche er davon anerkennt; insb. in dem geschilderten Fall ist daher wohl recht viel Wohlwollen erforderlich.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung

Ich hab im Studium die dopp. Haushaltsführung abgesetzt. Die 5.000 Euro sind KEIN PAUSCHALBETRAG.

Lediglich prüft das Finanzamt bis zu diesen "nicht so streng". Ich hatte zb 3.658 Euro angebene und konnte dann nur knapp 3.200 nachweisen. Angerechnet wurde alles.

Über 5.000 Euro (bspw. Küche) wird sehr genau kontrolliert, ob "notwendig".

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