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Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

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WiWi Gast

Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

Hi,

folgende Situation: Ich starte ab dem 1.5. eine doppelte Haushaltsführung (alle Bedingungen erfüllt). Zweitwohnsitz/Arbeitsstelle: Hamburg und Hauptwohnsitz (Frau+Kind) in München.

Ein Kollege und mein Schwager fahren die Strecke regelmäßig mit ihren Firmenwagen, so dass ich dort ab und zu kostenlos mitfahren könnte.

Es müssen ja bei einer doppelten Haushaltsführung nicht die Kosten, sondern nur die Fahrten an sich nachgewiesen werden.

Wie kann man bei einer unentgeltlichen Mitfahrgelegenheit den Nachweis bringen?

Oder reicht es einfach, wenn ich meine Heimfahrten grob protokolliere:
5.7. Bahnfahrt München-Hamburg
9.7. Bahnfahrt Hamburg-München (relevant, Ticket könnte man nachweisen)
12.7. Mitfahrgelegenheit M-HH
16.7. Mitfahrgelegenheit HH-M

Mein Kollege / Freunde wären wohl nicht soo begeistert, wenn ich deren Informationen weitergebe ans FA.

Oder reicht es, wenn ich bspw. meine ÖPNV Tickets unter der Woche beim ZWS sammle und bspw. Sport-check-Ins an meinem Hauptwohnsitz oder ähnliches?

Wichtig ist, dass ich ca. jede 2. Woche im Homeoffice bleibe. Also nur ca. auf ~25 Heimfahrten komme.
In Summe wären das trotzdem über 7.000€ Werbungskosten, aber habe gehört, dass ab 4.500€ unter Umständen Einzelnachweise über das eigene PKW (ich hätte gar keins) geleistet werden müssen? Das geht ja bei Mitfahrgelegenheiten schlecht..

Danke für jede Hilfe :)

antworten
WiWi Gast

Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

Das FA ist da nicht so streng, wie es einem immer gesagt wird.
Also einfach eine entsprechende Excel machen, falls nachweise gibt in form von tickets gerne beilegen.
Das FA achtet halt auch Plausibilität und will nicht unbedingt jeden Kilometer nachgewiesen haben.
Dementsprechend reicht eine Excel mit sporadischen Belegen.

WiWi Gast schrieb am 26.04.2021:

Hi,

folgende Situation: Ich starte ab dem 1.5. eine doppelte Haushaltsführung (alle Bedingungen erfüllt). Zweitwohnsitz/Arbeitsstelle: Hamburg und Hauptwohnsitz (Frau+Kind) in München.

Ein Kollege und mein Schwager fahren die Strecke regelmäßig mit ihren Firmenwagen, so dass ich dort ab und zu kostenlos mitfahren könnte.

Es müssen ja bei einer doppelten Haushaltsführung nicht die Kosten, sondern nur die Fahrten an sich nachgewiesen werden.

Wie kann man bei einer unentgeltlichen Mitfahrgelegenheit den Nachweis bringen?

Oder reicht es einfach, wenn ich meine Heimfahrten grob protokolliere:
5.7. Bahnfahrt München-Hamburg
9.7. Bahnfahrt Hamburg-München (relevant, Ticket könnte man nachweisen)
12.7. Mitfahrgelegenheit M-HH
16.7. Mitfahrgelegenheit HH-M

Mein Kollege / Freunde wären wohl nicht soo begeistert, wenn ich deren Informationen weitergebe ans FA.

Oder reicht es, wenn ich bspw. meine ÖPNV Tickets unter der Woche beim ZWS sammle und bspw. Sport-check-Ins an meinem Hauptwohnsitz oder ähnliches?

Wichtig ist, dass ich ca. jede 2. Woche im Homeoffice bleibe. Also nur ca. auf ~25 Heimfahrten komme.
In Summe wären das trotzdem über 7.000€ Werbungskosten, aber habe gehört, dass ab 4.500€ unter Umständen Einzelnachweise über das eigene PKW (ich hätte gar keins) geleistet werden müssen? Das geht ja bei Mitfahrgelegenheiten schlecht..

Danke für jede Hilfe :)

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WiWi Gast

Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

Ah okay, das ist ja schon mal gut. Hätte ja nichts dagegen Nachweise zu sammeln, nur war ich mir eben nicht sicher, wie man das bei Mitfahrgelegenheiten anstellen kann.

antworten
Ceterum censeo

Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

Ich bin zugegebenermaßen etwas zwiegespalten, was die Aussage des Vorposters angeht. Äußerungen wie "das Finanzamt ist da nicht so streng" und "sporadische Belege genügen" mögen vielleicht in dem ein oder anderen Fall tatsächlich zutreffend gewesen sein, sind in ihrer Pauschalität jedoch völlig unangebracht und entbehren jeglicher Rechtssicherheit.
Was hingegen in die richtige Richtung geht: Im vorliegenden Sachverhalt sehe ich nur wenige Probleme. Zwar nicht, weil das Finanzamt hier sein Ermessen nach Gutdünken ausübt, sondern weil Legislative und Judikative deine Probleme bereits vor Jahren ausgeräumt haben. So gilt zum einen der Höchstbetrag von 4.500 Euro nicht (!) für Familienheimfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 7 EStG verweist nicht auf Nr. 4 S. 2 selbiger Vorschrift). Zum anderen sind auch Fahrten zu berücksichtigen, die der Steuerpflichtige nicht selbst durchführte, z. B. im Rahmen von Fahrgemeinschaften (siehe BFH-Urteil vom 18.04.2013 - VI R 29/12).
Du musst daher lediglich glaubhaft machen, dass Du die Fahrten tatsächlich angetreten bist. Dies ist über zahlreiche Belege (wie z. B. die von dir benannten) möglich und sollte dich vor keine großen Herausforderungen stellen. Natürlich kann das Finanzamt auch hier keine Nachfragen stellen, weil aufgrund deiner persönlichen Situation hieran kein ernstlicher Zweifel besteht, sicher weiß man dies jedoch nie und hinterher Belege zu sammeln ist oftmals ein schwieriges Unterfangen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

Hi Ceterum,

habe gehofft, dass das auch noch kommentierst <3 (da ich dein Feedback hier im Forum sehr schätze). Danke dafür!

Hatte nur etwas Bedenken, dass das Finanzamt die Mitfahrgelegenheit an sich irgendwie belegt haben möchte und das schwer ist, ohne Namen oder so zu nennen. Die Fahrer haben nichts zu verbergen, aber würden sich sicherlich unwohl fühlen in der Steuererklärung einer anderen Person namentlich genannt zu werden. Vor allem, da sie mich entgeltfrei (bzw. der Kaffee auf der Fahrt geht sicherlich auf mich) mitfahren lassen. Bei meinem Kollegen kann man sich sogar mit dem Fahren abwechseln (erlaubt die interne Dienstwagenregelung).

Dann mache ich das einfach so, dass ich für meine Zeit beim ZWS meine ÖPNV-Tickets sammle (bräuchte ich ja unter Umständen eh für die Werbungskosten ZWS - Arbeitsstelle) + meine UrbanSportsClub Check-Ins (sobald wieder möglich) für meine Zeit zu Hause. Das ist durch die Digitalisierung beider Medien leicht umzusetzen.

Das ist zwar kein direkter Beleg für die Fahrt an sich, aber sollte ja ausreichen.

antworten
Ceterum censeo

Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

Hört sich nach einem soliden Plan an. Alternativ kenne ich es, dass der Nachweis z. B. über Abbuchungen von Geldautomaten an beiden Orten leicht zu erbringen war (zwar nicht wöchentlich, aber regelmäßig genug um das Finanzamt zu überzeugen).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

Ceterum censeo schrieb am 27.04.2021:

Hört sich nach einem soliden Plan an. Alternativ kenne ich es, dass der Nachweis z. B. über Abbuchungen von Geldautomaten an beiden Orten leicht zu erbringen war (zwar nicht wöchentlich, aber regelmäßig genug um das Finanzamt zu überzeugen).
Liebe Grüße

ehrlich? Dann wäre sicherlich auch die Abbuchung des Einkaufes beim REWE oder ähnlichen ausreichend?

antworten
Ceterum censeo

Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

WiWi Gast schrieb am 27.04.2021:

ehrlich? Dann wäre sicherlich auch die Abbuchung des Einkaufes beim REWE oder ähnlichen ausreichend?

Ist auch ein gangbarer Weg, wurde auch schon akzeptiert.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

Nicht TE, aber habe auch eine Frage, die auch in die gleiche Richtung geht.

Ich habe dieses Jahr meinen Zweitwohnsitz mit Möbeln eingerichtet. Insgesamt nicht mehr als 5000€ (gemäß Pauschale) und jeweils nicht mehr als 800€ pro Möbelstück (keine Abschreibung über mehrere Jahre). So weit so gut.

Nun mache ich mir Gedanken über den Nachweis, falls angefordert. Ich habe zwar jeweils Belege, aber dort steht als Lieferadresse der Hauptwohnsitz.

Da ich nicht unnötig Zeit verschwenden wollte, um beim Zweitwohnsitz jeweils über Wochen verteilt auf die Lieferungen zu warten (bspw. am Wochenende, da ich unter der Woche arbeiten musste), habe ich alles zum Hauptwohnsitz bestellt, dort gelagert bis alles da war und dann in einem Schwung zum ZWS gefahren.

Hab den Sprinter von meinen Nachbarn kostenlos benutzt. Tankbelege hätte ich jedoch.

Hat jemand Erfahrungen wie pingelig da das Finanzamt ist? Sind alles recht einfache Ikea-Sachen. Also wirklich nichts, was ich in meine Hauptwohnung stellen würde...

antworten
Ceterum censeo

Nachweis Heimfahrten Mitfahrgelegenheit - Doppelte Haushaltsführung

Welche Nachweise das Finanzamt hier ggf. anfordert (oder auch nicht), vermag niemand vorher zu beurteilen. Aber in Zeiten der Smartphones ist dein Problem doch ganz einfach zu lösen: Du stellst die neuen Möbel in die Zweitwohnung und machst ein paar schöne Fotos hiervon.
Sollte dies die Finanzverwaltung noch nicht überzeugen, könnte sie auch gerne die Metadaten der Fotos auswerten oder du lädst zur Ortsbesichtigung ein. In der Regel ist dies jedoch nicht notwendig und auch mir in vielen Jahren Berufstätigkeit erst ein paar mal untergekommen.
Liebe Grüße

antworten

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